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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

satgar
vor 7 Stunden von JackN:

Finanzen.net Zero hat bereits eine Seite zum Altersvorsorgedepot geschaltet und angekündigt, es komplett gebührenfrei anzubieten:

https://www.finanzen.net/zero/altersvorsorgedepot/

 

 

Also da bin ich sehr skeptisch, von irgendwas müssen die ja auch leben. PFOF gibts nicht mehr, und und und. Wenn es nur die reine Fonds TER gäbe, wovon sollte dann der Broker (und einer ohne Vollbanklizenz noch die dahinter stehende Bank), leben?

 

Ich bin gespannt :)

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Fremdland

Ist schon bekannt was man übertragen kann(Vorsorgebeiträge vs Vermögen)? Mein super Fair/Raisin Riester ist so dermaßen im Minus

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satgar
vor 1 Minute von Fremdland:

Ist schon bekannt was man übertragen kann(Vorsorgebeiträge vs Vermögen)? Mein super Fair/Raisin Riester ist so dermaßen im Minus

Immer nur das aktuelle Guthaben, wie früher schon. Schau dazu mal kurz in den fairr Thread.

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s1lv3r
vor 7 Stunden von JackN:

Finanzen.net Zero hat bereits eine Seite zum Altersvorsorgedepot geschaltet und angekündigt, es komplett gebührenfrei anzubieten:

 

Wenn das wirklich so kommen würde, würde sich dann ja sogar der ungeförderte Teil (bis 13.680€ p.a.) lohnen:


Vorteile ggü. eigenem ETF-Depot:

  • steuerneutrale Umschichtungen,
  • keine Vorabpauschalen,
  • ggf. (geringe) Steuervorteile in der Auszahlphase analog zu fondsgebundenen Rentenversicherungen.

 

Nachteile:

  • Keine?

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Fremdland
vor 1 Minute von satgar:

Immer nur das aktuelle Guthaben, wie früher schon. Schau dazu mal kurz in den fairr Thread.

Danke, aber so ist das ganze ein wenig Schwachsinnig schade

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satgar
vor 17 Minuten von Fremdland:

Danke, aber so ist das ganze ein wenig Schwachsinnig schade

Für dich vielleicht, aber sicher nicht generell.

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Daniel24
vor 29 Minuten von s1lv3r:

 

Wenn das wirklich so kommen würde, würde sich dann ja sogar der ungeförderte Teil (bis 13.680€ p.a.) lohnen:


Vorteile ggü. eigenem ETF-Depot:

  • steuerneutrale Umschichtungen,
  • keine Vorabpauschalen,
  • ggf. (geringe) Steuervorteile in der Auszahlphase analog zu fondsgebundenen Rentenversicherungen.

 

Nachteile:

  • Keine?

Nachteil ist keine Teilfreistellung, somit im ETF Depot Steueranteil auf die Gewinne die üblichen 18,xx % nach Teilfreistellung bei Aktienfonds und im Altersvorsorgedepot mit Halbeinkünfteverfahren je nach Steuersatz bis zu 0,5*42% = 21% auf die Gewinne. 
Der Steueranteil beim Vorsorgedepot kann natürlich je nach Steuersatz in der Rente auch deutlich niedriger sein. 

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satgar
vor 35 Minuten von s1lv3r:

ggf. (geringe) Steuervorteile in der Auszahlphase analog zu fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Was ich mich noch frage für den ungeförderten Teil ist: der wird ja quasi so besteuert wie eine Privatrentenversicherung. Also Halbeinkünfteverfahren mit persönlichem Steuersatz. Eine fondsgebundene Privatrente hat aber zusätzlich immer noch 15% Teilfreistellung. Hat das der ungeförderte Teil von Riester 2.0 auch? Weil wenn nicht, wäre die normale Privatrentenversicherung steuerlich immer noch ein ganz bisschen im Vorteil.

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JackN
vor 50 Minuten von satgar:

Also da bin ich sehr skeptisch, von irgendwas müssen die ja auch leben. PFOF gibts nicht mehr, und und und. Wenn es nur die reine Fonds TER gäbe, wovon sollte dann der Broker (und einer ohne Vollbanklizenz noch die dahinter stehende Bank), leben?

 

Ich bin gespannt :)

Finanzen.net Zero hat bereits einen Weg implementiert das PFOF Verbot zu umgehen und damit weiter Einnahmen zu generieren:

https://www.modern-banking.de/n/2512031.htm

 

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satgar
vor 2 Minuten von JackN:

Finanzen.net Zero hat bereits einen Weg implementiert das PFOF Verbot zu umgehen und damit weiter Einnahmen zu generieren:

https://www.modern-banking.de/n/2512031.htm

 

Ah ok. Einen Anbieter wie die mit der Baader Bank, werde ich im Bereich AV Depot aber trotzdem in keinem Falle wählen.

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rotten.demin
vor 23 Minuten von satgar:

Ah ok. Einen Anbieter wie die mit der Baader Bank, werde ich im Bereich AV Depot aber trotzdem in keinem Falle wählen.

Das wäre wirklich Irrsinn. Bei den ganzen Baader-Clonen ist doch absehbar, dass davon auf lange Sicht mindestens die Hälfte wieder verschwinden wird. Bei SC könnte man es vielleicht wagen. Noch besser wäre die ING oder so.

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Settembrini

Ein wesentlicher neuer Punkt des AVD ist ja, dass auch Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtungen förderfähig sind...

Und bei Ehepaaren kann die Förderung für beide Partner abgerufen werden, oder?

Konkret bei uns: Meine Frau ist in der GRV, hat einen Riestervertrag, ich bin im Versorgungswerk. 4 Kinder.

Ist es richtig, dass ich ab nächstem Jahr das neue AVD zusätzlich (zum Riester meiner Frau, den man ggf. wechseln würde) beantragen kann? 

Laut Finanztip-Rechner kommt man bei 25€ monatlichem Beitrag (bei knapp 30 verbleibenden Jahren bis zum Renteneintritt) auf eine Förderung von gut 25.000 Euro (gegenüber 8000€ Eigenbeitrag). Das ist bei auch nur halbwegs moderaten Gebühren doch ein No-Brainer, oder übersehe ich da etwas?

 

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Fremdland
vor einer Stunde von satgar:

Für dich vielleicht, aber sicher nicht generell.

Vielleicht aber finde die Übertragregeln schon immer ein wenig fragwürdig, hätte man schon besser lösen können.

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satgar
vor 4 Minuten von Fremdland:

Vielleicht aber finde die Übertragregeln schon immer ein wenig fragwürdig, hätte man schon besser lösen können.

Wieso? Wenn du einen Depotübertrag machst, gibts auch immer nur das aktuelle Vermögen. Das unterscheidet sich dahingehend z.B. nicht.

 

Klar war immer, dass die Beitagsgarantie von Riester 1.0 endfällig ist zum Ablauf. Wenn man seine eingezahlten Beiträge auch bei Überträgen bekäme, müsste der Anbieter zu jedem Zeitpunkt einem Guthabenstand garantieren, der über den eingezahlten Beiträgen liegt. Das wäre nur mit klassisch verzinsten Rentenversicherungen ohne Provisionen möglich. Aber generell mit Fonds? Keine Chance. Also ist das einfach fernab jeglicher realistischer Vorstellungskraft. Es geht schlicht nicht.

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Settembrini
vor 10 Minuten von Settembrini:

Ein wesentlicher neuer Punkt des AVD ist ja, dass auch Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtungen förderfähig sind...

Und bei Ehepaaren kann die Förderung für beide Partner abgerufen werden, oder?

Konkret bei uns: Meine Frau ist in der GRV, hat einen Riestervertrag, ich bin im Versorgungswerk. 4 Kinder.

Ist es richtig, dass ich ab nächstem Jahr das neue AVD zusätzlich (zum Riester meiner Frau, den man ggf. wechseln würde) beantragen kann? 

Laut Finanztip-Rechner kommt man bei 25€ monatlichem Beitrag (bei knapp 30 verbleibenden Jahren bis zum Renteneintritt) auf eine Förderung von gut 25.000 Euro (gegenüber 8000€ Eigenbeitrag). Das ist bei auch nur halbwegs moderaten Gebühren doch ein No-Brainer, oder übersehe ich da etwas?

 

... die KI-Recherche offenbart den Haken: Kinderzulage kann nur einmal pro Kind (nicht für beide Partner) gezahlt werden. D.h., sie würde dann beim Riestervertrag meiner Frau fehlen. Kann man aber natürlich trotzdem überlegen, sie dort (= schlechtere Konditionen mit Bestandgarantie, 2% Verwaltungsgebühr etc.) abzuziehen. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von Settembrini:

Kinderzulage kann nur einmal pro Kind (nicht für beide Partner) gezahlt werden

Ja, wie bei Riester 1.0 bisher auch. Jeder Partner kann seine Grundzulage kriegen und Kinderzulagen gibts pro Kind nur ein einziges Mal. Entweder für die Mama oder den Papa. In der Regel kriegt sie derjenige, der auch offiziell kindergeldberechtigter ist. Man kann von dieser Regel aber auch abweichen.

 

Die Frage ist, ob man bei 4 Kindern nicht lieber die Fördersystematik von Riester 1.0 nutzt. Denn dort war bisher 60€ jährlicher Beitrag möglich, um bei 4 Kindern auf insgesamt 1375€ Zulagen zu kommen. Zukünftig muss man 360€ selber einzahlen, um 1380€ Zulage zu erhalten. Man muss es ganz genau ausrechnen.

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Settembrini
· bearbeitet von Settembrini

... ich dachte, es seien 4% vom Vorjahresbrutto beim Riester (max. 2100€, inkl. Zulagen)?

Das sind m.W. bei uns rund 60€ - pro Monat, nicht im Jahr.

Da wäre die neue Variante günstiger mit 25€ Mindestbeitrag. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von Settembrini:

... ich dachte, es seien 4% vom Vorjahresbrutto beim Riester?

Das sind m.W. bei uns rund 60€ - pro Monat, nicht im Jahr.

Da wäre die neue Variante günstiger mit 25€ Mindestbeitrag. 

Es kommt aufs Einkommen an. Nehmen wir eine unmittelbar förderberechtigte Person mit 4 Kindern und 25k Vorjahresbrutto. Dann geht die Riester 1.0 Regelung:

 

25k, davon 4% =1000€

1000€ minus aller Zulagen = ist hier gleich - 375€ (also sogar negativ)

es gilt der Sockelbeitrag von 60€ im Jahr

 

In diesem Fall gilt der Sockelbeitag übrigens bis zu einem Jahresbrutto von 35.875€. Erst darüber hinaus würde der Sockelbeitrag überschritten.

 

Wenn die Person Riester 2.0 nutzt, muss sie für 1380€ Zulagen 360€ im Jahr aufwenden. Das muss sie bei 5k Jahresbrutto, 15k…35k oder 80k. Das macht deutlich: wer wenig verdient und/oder viele Kinder hat, hat bei Riester 1.0 die bessere Förderquote.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Stunden von Glory_Days:

Müsste man mal nachlesen. Vllt hat sich hier schon jemand tiefgreifender mit beschäftigt oder man jagt es kurz durch eine KI.

Im Gesetz bzw. dessen Erläuterung findet man 

 

„Die Risikoklasse eines OGAW kann sich im Zeitverlauf ändern, so dass das Standarddepot u. U. nicht länger nach

den Vorgaben dieses Absatzes durchgeführt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der OGAW nicht mehr die

Anforderung nach Nummer 2 Buchstabe a bzw. b erfüllt. Nach Nummer 4 Buchstabe a und b müssen die Ver-

tragsbedingungen für diesen Fall vorsehen, dass der Anbieter diesen OGAW durch einen OGAW ersetzt, der die

Anforderung nach Nummer 2 Buchstabe a bzw. b erfüllt. Künftig wird dann der neue OGAW bespart. Die Anteile

am wegfallenden OGAW werden auf den neuen OGAW umgeschichtet.“

 

Hervorhebung durch mich! Ich kann nicht erkennen, ob das so auch im normalen AV Depot gehandhabt wird. Denn dann muss man sich die Frage stellen, ob man einen Fonds, der jetzt schon die höchste Klasse 5 hat, in solch einem Konstrukt unterbringen sollte. Ob man zur Sicherheit nicht mal mindestens in Klasse 4 bleiben sollte. Ein Drama sollte das aber eigentlich nicht sein, da die üblichen weltweit streuenden ETfs wie msci World oder ftse all World doch alle Klasse 4 sind. Wer es noch vorsichtiger haben mag, nimmt eine Vanguard Life Strategy Version in Klasse 3 oder Becks GPO oder den ARERO^^

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Ramstein
vor 12 Stunden von satgar:

Hast du dazu schon etwas exaktes gelesen? Ich habe zu diesem Problem „was passiert, wenn durch ein Ereignis ein Fonds der Klasse 5 in Stufe 6 rutscht, welcher im AV Depot nicht mehr erlaubt wäre?“ bisher noch nichts genaues gelesen. Weißt du mehr, hast eine Quelle?

Was meinst du hier genau? Ich verstehe deinen Punkt nicht.

Steht im Gesetzentwurf:

Zitat

einen nach Nummer 2 Buchstabe b festgelegten OGAW, der nicht mehr in die Risikoklasse 3, 4 oder 5 eingestuft ist, durch einen anderen OGAW nach Nummer 2 Buchstabe b zu ersetzen und die Anteile am wegfallenden OGAW auf den anderen OGAW umzuschichten,

 

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satgar
Gerade eben von Ramstein:

Steht im Gesetzentwurf:

 

Ich hab dazu auch nochmal was geschrieben. Meiner Meinung nach hängt das unter dem Punkt „Standarddepot“. Bist du absolut 100% sicher, dass das auch fürs normale AV Depot gilt? Ich hab Zweifel.

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ellefant

Sind beim Übertrag eines Riester 1.0-Vertrags Probleme zu erwarten, wenn man schon 60 oder älter ist? Haben die Anbieter dann evtl. kein Interesse einen aufzunehmen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 11 Minuten von ellefant:

Sind beim Übertrag eines Riester 1.0-Vertrags Probleme zu erwarten, wenn man schon 60 oder älter ist? Haben die Anbieter dann evtl. kein Interesse einen aufzunehmen?

Das war bisher so. Ob das in Zukunft problematisch sein wird: noch unklar.

 

Finanztest sagt „dazu“

 

“Die Auszahl­konditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obliga­torisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahl­phase deutlich güns­tiger machen. Auch sollen Kunden zum Renten­beginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Renten­beginn praktisch unmöglich.

Sie haben einen Riester-Bank- oder Fonds­sparplan und stehen kurz vor der Auszahl­phase: Es könnte sinn­voll sein, die Auszahlung bis 2027 hinaus­zuzögern. Über­prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das zulässt und kontaktieren Sie zu gegebener Zeit Ihren Anbieter. Im Einvernehmen mit ihm können Sie eventuell um die teure Rest­verrentung Ihres Kapitals herum­kommen, ohne mit dem Vertrag komplett ins neue System wechseln zu müssen.

Sie haben eine Riester-Renten­versicherung: Hier ist es schwieriger zu beur­teilen, ob sich ein Aufschub der Auszahlung lohnt. Das hängt sehr von Ihrem individuellen Vertrag und der konkreten Ausgestaltung der künftigen Wechsel­möglich­keiten ab. Lassen Sie sich am besten unabhängig beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.“

 

Meine persönliche Meinung: das sollte zukünftig problemlos möglich sein. Es wird auch sinnvoll sein, um aus der lebenslangen Verrentungsvorgabe von Riester 1.0 daraus einen Auszahlplan zwischen 68-85 zu machen. In der restlichen Sparphase würde man wahrscheinlich keine 100% Aktien mehr benutzen. 

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W.Heisenberg
vor einer Stunde von rotten.demin:

Das wäre wirklich Irrsinn. Bei den ganzen Baader-Clonen ist doch absehbar, dass davon auf lange Sicht mindestens die Hälfte wieder verschwinden wird. Bei SC könnte man es vielleicht wagen. Noch besser wäre die ING oder so.

Finanzen.net wurde für 400 Mio. mit einem KGV von weit über 20 verkauft. Man würde nicht so viel zahlen wenn es dort zukünftig schlecht aussehen würde. Broker macht 30–40% des Umsatzes, mit stark steigender Tendenz, aus. Von Baader könnte man in Zukunft evtl. auch auch weggehen.

Neobroker sind gekommen um zu bleiben, Schwierigkeiten haben aktuell eher klassische Broker (Verlust von Marktanteilen, hohe Betriebskosten, Innovationsträgheit ).

 

 

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b3rg
vor einer Stunde von satgar:

Ich hab dazu auch nochmal was geschrieben. Meiner Meinung nach hängt das unter dem Punkt „Standarddepot“. Bist du absolut 100% sicher, dass das auch fürs normale AV Depot gilt? Ich hab Zweifel.

Ich lese dort auch, dass sich die Einschränkungen auf das Standarddepot beziehen. 

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