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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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satgar
vor 9 Minuten von towo:

Was bringt eine monatliche Zahlung neben der GRV?

Beitreiben wir nicht deshalb „alle“ Altersvorsorge? Um unseren Lebensstandard zu halten, der eine höhere monatliche Leistung bedarf, als es die GRV bereitstellen kann? Ein Depot von 500.000€ zu haben, ist dabei zwar nett. Aber Sinn der Sache ist doch, dann letztlich 3-4% jährlich davon zu entnehmen, um davon zu leben.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Minuten von Nachdenklich:

Selbst wenn ich mir die Charts auf ein Jahr im Vergleich anschaue, dann sieht es grottig aus.

Es bleibt trotzdem ein Wertsicherungsfonds, klar. Trotzdem ist der Hinweis wichtig, dass die eben ihre Anlagegrundsätze entscheidend verändert haben. Und das ist bei aktiv gemanagten Fonds eben ein wichtiger Aspekt. Das einfach zu negieren, wäre hirnrissig. Ich bin mit meiner HFR20 bAV übrigens seit Versicherungsbeginn 01.12.2019 extrem zufrieden.

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Nachdenklich
vor 5 Minuten von satgar:

Nicht ganz. Es gibt bei 360€ Jahresbeitrag 1080€ Zulage. 

Richtig, Du hast recht, da bin ich irrtümlich auf die Schnelle auch für die alte Regelung von 1800 statt von 2100 ausgegangen.

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towo
vor 2 Minuten von satgar:

Beitreiben wir nicht deshalb „alle“ Altersvorsorge? Um unseren Lebensstandard zu halten, der eine höhere monatliche Leistung bedarf, als es die GRV bereitstellen kann? Ein Depot von 500.000€ zu haben, ist dabei zwar nett. Aber Sinn der Sache ist doch, dann letztlich 3-4% jährlich davon zu entnehmen, um davon zu leben.

Nein, da die meisten Ausgaben für den Lebensstandard ja nicht monatlich gleich sind (und die die es sind, sind mit der GRV abgedeckt). Ich brauche mal eine größere Summe für den Autokauf, Urlaubsreise oder für die Hausreparatur und zu anderen Zeiten benötige ich weniger als mir monatlich zufließt. Also mal müsste ich einen Kredit aufnehmen oder vom Ersparten sparen und mal müsste ich meine Auszahlungen wieder anlegen. 

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Avendo
· bearbeitet von Avendo

Ich vermisse beim Rechner von Finanztip die Möglichkeit, die Steuerersparnis einmal jährlich in einen normalen ETF Sparplan zu stecken. Dann würde sich das bei 30 Jahren und 7 % Rendite etwa verdreifachen und der Vorteil des AVD gegenüber des reinen ETF Sparplans würde sich ebenfalls bei ähnlichen Daten deutlich vergrößern.

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satgar
Gerade eben von towo:

Nein, da die meisten Ausgaben für den Lebensstandard ja nicht monatlich gleich sind (und die die es sind, sind mit der GRV abgedeckt). Ich brauche mal eine größere Summe für den Autokauf, Urlaubsreise oder für die Hausreparatur und zu anderen Zeiten benötige ich weniger als mir monatlich zufließt. Also mal müsste ich einen Kredit aufnehmen oder vom Ersparten sparen und mal müsste ich meine Auszahlungen wieder anlegen. 

Ich kann diese Meinung nicht teilen. Insbesondere, dass für die Kosten des normalen Lebensbedarfs, die Leistung der GRV ausreichen würde. Ich möchte nur als Beispiel an einen PKV Beitrag erinnern. Aber seis drum, ich seh es absolut anders. Aber darf ich ja auch :)

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chirlu
vor 8 Minuten von Nachdenklich:

Entfällt diese Forderung nach 4% Einzahlung für die volle Förderung vollständig?

 

Ja, die Förderung ist nicht mehr vom Einkommen abhängig. Es gilt aber ein Mindestbetrag von 120 Euro.

 

vor 10 Minuten von Nachdenklich:

Meine Tochter hat drei Kinder, hätte also Anspruch auf maximal 1440 € Zulagen. Sind dafür 360 € eigene Einzahlungen nötig (wie nach bisherigem Anrechnungsverfahren) oder eine eigene Einzahlung der vollen 1800 €.

 

Wenn sie unmittelbar förderberechtigt ist, muss sie 300 Euro einzahlen, um die vollen Kinderzulagen zu bekommen. Das sind dann also 900 Euro für die Kinder und 150 Euro für sie selbst, zusammen 1050 Euro.

 

Wenn sie mehr einzahlt, steigt die Zulage für sie selbst entsprechend. Um wirklich die maximal mögliche Zulage zu bekommen, muss sie in der Tat 1800 Euro einzahlen.

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towo
vor 1 Minute von satgar:

Ich kann diese Meinung nicht teilen. Insbesondere, dass für die Kosten des normalen Lebensbedarfs, die Leistung der GRV ausreichen würde. Ich möchte nur als Beispiel an einen PKV Beitrag erinnern. Aber seis drum, ich seh es absolut anders. Aber darf ich ja auch :)

Es sind glaube ich auch nur 8 Mio. Deutsche in der PKV. 

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chirlu
vor 5 Minuten von Avendo:

Ich vermisse beim Rechner von Finanztip die Möglichkeit, die Steuerersparnis einmal jährlich in einen normalen ETF Sparplan zu stecken.

 

Du steckst sie ja schon in den Riester. Wenn du das Geld in ein normales Depot stecken willst, musst du zusätzliches Geld hernehmen.

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Nachdenklich
vor 4 Minuten von chirlu:

Wenn sie unmittelbar förderberechtigt ist, muss sie 300 Euro einzahlen, um die vollen Kinderzulagen zu bekommen. Das sind dann also 900 Euro für die Kinder und 150 Euro für sie selbst, zusammen 1050 Euro.

 

Wenn sie mehr einzahlt, steigt die Zulage für sie selbst entsprechend. Um wirklich die maximal mögliche Zulage zu bekommen, muss sie in der Tat 1800 Euro einzahlen.

Danke, dann habe ich es richtig interpretiert.

 

Und nun gilt es erstmal die ersten Angebote abzuwarten.

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towo

Weiß jemand ob man bis zum Tod beim AVD zu 100% in Aktien investiert sein darf oder muss man zu Rentenbeginn in Festverzinsliche umschichten?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von towo:

Weiß jemand ob man bis zum Tod beim AVD zu 100% in Aktien investiert sein darf oder muss man zu Rentenbeginn in Festverzinsliche umschichten?

Das ist noch nicht ganz klar. Es gibt ja den Auszahlplan von 65 bis 85, der ja gewisse Vorgaben im Gesetz macht, wie das zulaufen hat, damit das Portfolio auch mindestens bis 85 hält. Das werden dann aber erst die genauen Produkte zeigen, wie die Anbieter das lösen. Rein vom Gesetz her, gibt es kein Verbot, nicht auch bis 85 100% in Aktien investiert zu sein. Sofern der Auszahlplan damit kalkulatorisch darstellbar ist.

 

Eine fixe Umschichtung wie bisher bei den Lebensversicherern, die alles per Rentenbeginn verkauft haben, um es dann in das Sicherungsvermögen zu überführen, gibt es nicht mehr.

 

Es ist nun eher wie bei den Riester 1.0 Fondssparplänen wie der DWS, die bisher auch schon einen Auszahlplan lieferten. Nur mit dem Unterschied,dass diese ab 85 noch eine lebenslange Verrentung anschließen lassen mussten, weshalb zu Auszahlungsbeginn ein Beitrag x genommen werden musste, um eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Auszahlungsbeginn 85 zu befüllen. Dies entfällt nun auch.

 

 

Das Gesetz sagt:

 

„für einen Auszahlungsplan

verwendet wird,

aa) der frühestens mit der

Vollendung des 85. Lebensjahres

endet,

bb) bei dem die Höhe der

monatlichen Auszahlung

am Beginn der Auszahlungsphase

und danach

wiederkehrend zu Stichtagen

in gleichem zeitlichen

Abstand von bis zu

drei Jahren neu festgelegt

wird, indem jeweils mindestens

80 Prozent des

am Stichtag verbleibenden

Kapitals durch die

Anzahl der Monate vom

Stichtag bis zum Ende

der Laufzeit des Auszahlungsplans

dividiert wird,

und

cc) bei dem zusammen mit

einer am Ende der Laufzeit

fälligen Auszahlung

ein etwaiges Restkapital

ausgezahlt wird;„

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Bolanger
vor 3 Minuten von towo:

Nein, da die meisten Ausgaben für den Lebensstandard ja nicht monatlich gleich sind (und die die es sind, sind mit der GRV abgedeckt). Ich brauche mal eine größere Summe für den Autokauf, Urlaubsreise oder für die Hausreparatur und zu anderen Zeiten benötige ich weniger als mir monatlich zufließt. Also mal müsste ich einen Kredit aufnehmen oder vom Ersparten sparen und mal müsste ich meine Auszahlungen wieder anlegen. 

genau aus diesem grund halte ich das AV-Depot teilweise für weniger geeignet. Ich habe ja weiter obens chon vorgerechnet, dass der Vorsprung zur freien Anlage überracshend gering sein kann. Ob man dann für ein paar hundert Euro in der Gesamtschai die Freiheit, über das Kapital zu verfügen, aufgibt, muss jeder selbst wissen.

 

Das größte Problem sehe ich gar nicht im AV-Depot selbst, sondern in möglichen Änderungen der Rahmenbedingungen. Ein Vorsprung des AV-Depots ist oft geringer als vermutet. Es wird heuer schon viel diskutiert über die Abschaffung der Abgeltungssteuer, Heranziehen von Kapitalerträgen und anderen Einkünften zur KV, Abweichung vom Äquivalenzprinip in der GKV (was, wenn die Auszahklung aus dem AV-Depot zur einer verstärkten Abwertung der GKV -Auszahlung führen würde?). Jede einzelne Änderung könnte jede Berechnung zu Nichte machen. Das AV-Depot bietet oft nicht genügend finanzielle Vorteile, als dass Änderungen das Gesamtbild nicht gravierend umkrempeln könnten. Beim alten Riestersystem, bei dem man 60 EUR einzahlt und dann mit 2 Kindern 754 EUr Fördeurng bekomtm wäre das etwas anderes, Da ist der Abstand von Riester zur ungefördetren Anlage ausreichend hoch.   

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satgar
vor 2 Minuten von Bolanger:

Jede einzelne Änderung könnte jede Berechnung zu Nichte machen.

Das ist doch aber immer so und gilt für jegliche Art von Lebens- und Anlageentscheidung, die man trifft. Sei es bei einer Immobilie, oder welchem Asset auch immer. Man kann dahingehend, mMn, nur den Status Quo betrachten. Was wie warum wann mal kommen mag, da hat doch keiner eine Glaskugel.

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Avendo
· bearbeitet von Avendo
vor 9 Minuten von chirlu:

Du steckst sie ja schon in den Riester.

In dem Rechner wird so getan als lägen sie auf einem Konto mit 0 Rendite und werden ganz am Ende auf die Summe drauf gerechnet.

image.thumb.png.d5045baa8a6e8836f3823b2e7ba9fe01.png

 

Ganz am Ende werden die (bei 30 Jahren Laufzeit und 70k Einkommen) etwas über 10k € Steuerersparnis komplett unverzinst dazugerechnet.

Die Steuerersparnisse stecken also nirgendwo.

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chirlu
vor 1 Minute von Avendo:

In dem Rechner wird so getan als lägen sie auf einem Konto mit 0 Rendite und werden ganz am Ende auf die Summe drauf gerechnet.

 

Tja, das ist falsch. Dann rechnet der Rechner zu optimistisch für den Riestervertrag.

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towo

Kann man denn im AVD komplett steuerfrei anlegen? Bei normalen ETFs zahlt man ja Steuern auf Fondsebene, die mit der Teilfreistellung kompensiert werden. Pies bei Trading212 die nur britische und deutsche Aktien ohne Quellensteuer enthalten wären vielleicht eine Lösung, wenn Einzelaktien verboten sind.

Die schlechtere Diversifizierung kann man ja im nicht geförderten Depot versuchen zu kompensieren. Also alle deutschen und englischen Aktien ins AVD und den Rest ins normale Depot, sodass der Mix wieder stimmt. Wäre dann eine Steuerersparnis von 26,375% statt 18,48%, oder?

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Avendo

Nein, zu pessimistisch. Wenn das Geld angelegt wird steigt der Vorteil für das AVD.

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chirlu
Am 27.3.2026 um 10:46 von Bolanger:

Super, dass Du zu einer sachlichen Diskussion beiträgst und auf Fehler hinweist. Schade, dass Du mir eine hartnäckige Ignoranz unterstellst. Das ist nämlich nicht mehr sachlich ;-)    

 

Erneuter, sachlicher Beleg, dass du Korrekturen hartnäckig ignorierst:

vor 12 Minuten von Bolanger:

Beim alten Riestersystem, bei dem man 60 EUR einzahlt und dann mit 2 Kindern 754 EUr Fördeurng bekomtm

Die Grundzulage beträgt schon seit 2018 nicht mehr 154 Euro, worauf du schon mehrfach hingewiesen wurdest. Trotzdem schreibst du es immer wieder.

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satgar
· bearbeitet von satgar

@chirlu @Avendo

 

Ich verstehe eure Diskussion einfach nicht, und möchte mich trotzdem versuchen daran zu beteiligen. Kann es sein @chirlu, dass du zwar eine in der harten Theorie korrekte Betrachtung machst, die aber für den normalen Sparer keine Rolle spielt?

 

@Avendo merkt an, dass bei einer Einzahlung von 1800€ vom persönlichen Girokonto des Sparers, 540€ Zulage auf den Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden und eventuell noch, je nach Einkommen, eine die Zulage übersteigende Steuerersparnis über die Steuererklärung ausgezahlt wird. Er weist darauf hin, dass diese Steuergutschrift jedes Jahr kommt, und laut Finanztip Rechner einfach nur jedes Jahr addiert wird, um sie dem Effekt „AV Depot“ zuzurechnen. Kommen hier also pro Jahr vielleicht 200€ Steuergutschrift an den Sparer retour, kann dieser diese Gutschrift:

 

- verkonsumieren

- liegen lassen

- anlegen

 

Kann es sein, dass ihr einfache nur aneinander vorbei redet, und du @chirlu eine akademisch vielleicht richtige Betrachtung ansprichst, die für den Sparer @Avendoaber keine praktische Relevanz hat?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 30 Minuten von Avendo:

Nein, zu pessimistisch. Wenn das Geld angelegt wird

 

Das Geld steckt schon im Depot, ist also (in deinem Beispiel) in den 158031 Euro enthalten. Wenn man es doppelt einrechnet, führt das zu einer Überschätzung.

 

Ich habe es hier erklärt (ab dem zweiten Absatz):

 

vor 8 Minuten von satgar:

Kommen hier also pro Jahr vielleicht 200€ Steuergutschrift an den Sparer retour, kann dieser diese Gutschrift:

 

- verkonsumieren

- liegen lassen

- anlegen

 

Korrekte Antwort, wie erläutert:

– benutzen, um den Kredit zurückzuzahlen, den er für den Riester-Beitrag aufgenommen hat (aufnehmen musste).

 

vor 8 Minuten von satgar:

Kann es sein, dass (…) du @chirlu eine akademisch vielleicht richtige Betrachtung ansprichst, die für den Sparer @Avendoaber keine praktische Relevanz hat?

 

Nicht auszuschließen – es gibt ja Leute, die es gar nicht merken, ob sie 10000 Euro haben oder nicht haben. :-* Und für so jemanden hat es in der Tat keine praktische Relevanz.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von chirlu:

Korrekte Antwort, wie erläutert:

– benutzen, um den Kredit zurückzuzahlen, den er für den Riester-Beitrag aufgenommen hat.

Aber es nimmt doch in der Realität niemand einen Kredit auf. Von meinem Gehalt nutze ich einfach 150€ monatlich, und krieg nächstes Jahr von meinem investierten Geld 200€ vom Finanzamt retour. Anstelle von 1800€ habe ich dann real nur 1600€ eingesetzt.

 

Aber im Vertrag liegen doch 1800€. Und einen Kredit gibts dafür doch nicht. Daher die Frage nach einer akademischen Betrachtung, die für die Praxis in wie fern dann relevant ist?

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chirlu
vor 8 Minuten von satgar:

Anstelle von 1800€ habe ich dann real nur 1600€ eingesetzt.

 

Eben nicht. Du hast 1800 Euro eingesetzt, obwohl du von deinem Arbeitgeber nur z.B. 1200 Euro bekommen hast, denn die restlichen 600 Euro gingen als Lohnsteuer ans Finanzamt.

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satgar
Gerade eben von chirlu:

 

Eben nicht. Du hast 1800 Euro eingesetzt, obwohl du von deinem Arbeitgeber nur z.B. 1200 Euro bekommen hast, denn die restlichen 600 Euro gingen als Lohnsteuer ans Finanzamt.

Ich Checks einfach nicht. Mir ist das zu hoch. :D

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rotten.demin
· bearbeitet von rotten.demin
vor 32 Minuten von satgar:

Aber es nimmt doch in der Realität niemand einen Kredit auf. Von meinem Gehalt nutze ich einfach 150€ monatlich, und krieg nächstes Jahr von meinem investierten Geld 200€ vom Finanzamt retour. Anstelle von 1800€ habe ich dann real nur 1600€ eingesetzt.

 

Aber im Vertrag liegen doch 1800€. Und einen Kredit gibts dafür doch nicht. Daher die Frage nach einer akademischen Betrachtung, die für die Praxis in wie fern dann relevant ist?

Das ist glaube ich, was @chirlu gemeint hat. Du hast eben nur 1.600 € eingesetzt, wenn du eine Rückerstattung von 200 € bekommst.

 

Und das würde dann auch bedeuten, dass für einen Vergleich mit einem normalen Depot auch nur 1.600 € Einzahlung angesetzt werden dürfen, da sonst Äpfel mit Birnen verglichen werden.

 

Der Finanztip-Rechner berücksichtigt das nicht. Er nimmt an, dass jeweils 1.800 € eingezahlt werden. Eigentlich müsste er eine geringere Einzahlung beim normalen Depot unterstellen oder eine Wiederanlage der Steuerrückerstattung in ein gesondertes ETF-Depot (und das dem AV-Depot zurechnen), wodurch der Unterschied zwischen normalem und AV-Depot größer werden würde.

 

edit: ok, scheinbar ist es nicht das, was @chirlugemeint hat ;) 

 

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