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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 31 Minuten von IndexP:

Rechenvorlage von Finanztip:

Steuerersparnis = (1800+540) * 37,8% = 884€.

Zusätzliche Erstattung = 884 minus 540 = 344€

 

Logischer für mich WÄRE gewesen:

Steuerersparnis = (1800) * 37,8% = 680€.

Zusätzliche Erstattung = 680 minus 540 = 140€

 

Aaah, ich habe es dann wohl doch verstanden.

Gut/Besser erklären (zumindest für mich) könnte man das an einer Person, die exakt 23,08% Grenzsteuersatz hat.

 

Für alle muß ja gelten:

Auf 1800€ Eigenbeitrag fließen 540€ Zulage - in welcher Form auch immer. In den Vertrag wandern also bei jedem 2340€ pro Jahr.

Würde man das ganze NUR über die Steuer-Ersparnisse machen, müßte besagter 23,08%er seine erhaltenen 540€ Steuer-Rückzahlung (ab dem 2. Jahr) in das AVD nachschießen.

 

 

vor 47 Minuten von chirlu:

Denn die Zulage ist eben eine eigene Einzahlung, die nur statt Arbeitgeber → Sparer → Anbieter den Weg Arbeitgeber → Finanzamt → Anbieter nimmt.

Oder um es in der chirlu-Nomenklatur zu schreiben:

Durch die Zulagen-Zahlung direkt in das AVD kürzt man diesen Teil ab

von Finanzamt-->Sparer-->Anbieter

auf (Finanzamt/Staat/"Zulagenstelle")-->Anbieter.

 

(Die Erwähnung des Arbeitgebers bei chirlu habe ich trotzdem noch nicht verstanden.)

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chirlu
vor 42 Minuten von IndexP:

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß auch diese Riester2.0-Einzahlungen aus dem Netto erfolgen

 

Ja und nein. Sie erfolgen erst einmal aus dem Netto, du wirst aber nachträglich (durch Zulage und Steuererstattung) so gestellt, als wären sie direkt aus dem Brutto erfolgt.

 

Das ist ja das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Einzahlungen werden nicht versteuert (erfolgen „aus dem Brutto“), dafür sind später die Auszahlungen steuerpflichtig.

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IndexP

Aah, meine Verwirrung rührte wohl auch daher, daß wir unterschiedliche Definitionen für "aus dem Brutto" haben.

"Aus dem Brutto" bedeutet für mich auch SV-Freiheit - so wie bei bAV, Rürup(?), etc.

 

Das hier wäre für mich nur das "kastrierte Aus dem Brutto". So wie es auch im Rahmen einer Steuererklärung und eventuellen Steuer-Erstattung erfolgt. Die SV-Beiträge bleiben dort ja gleich.

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Kratos
· bearbeitet von Kratos
vor einer Stunde von IndexP:

Logischer für mich WÄRE gewesen:

Steuerersparnis = (1800) * 37,8% = 680€.

Zusätzliche Erstattung = 680 minus 540 = 140€

Machen wir doch mal ein Mini-Beispiel eines Riesters mit Dauer 1 Jahr und ohne Wertentwicklung und dann vollständige Auszahlung mit selbem Steuersatz:

 

Jahr 1, du zahlst ein (-1800), in Jahr 2 kriegst eine Steuerrückzahlung (+345), und deine Riesterauszahlung beträgt (1800+540)*(1-0,378)=1455.

 

Alle Cashflows zusammen: -1800+345+1455=0

 

Fazit: Dir wurde nichts geschenkt, obwohl auch die Zulage, und nicht nur der Eigenbeitrag, steuerlich abgesetzt wurde.

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chirlu
vor 1 Stunde von IndexP:

Aah, meine Verwirrung rührte wohl auch daher, daß wir unterschiedliche Definitionen für "aus dem Brutto" haben.

"Aus dem Brutto" bedeutet für mich auch SV-Freiheit - so wie bei bAV, Rürup(?), etc.

 

Ja, Riester ist eine rein steuerliche Angelegenheit. Rürup übrigens genauso. Nur bei der bAV sind Einzahlungen auch SV-frei.

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Richie_Rich

Für unsere Familiensituation hat mir die KI dies ausgespuckt. Stecke in der Thematik aber nicht so tief drin, wie andere hier.

 

Quote

Geförderte Ungleichverteilung: Die Beitragslogik des Altersvorsorgedepots für Einverdiener-Paare (mit Kind)

Die Reform bedingt für Einverdiener-Haushalte eine asymmetrische Beitragsgestaltung: Während der Erwerbstätige durch gestufte Förderraten und steuerliche Abzüge bis 1.800 Euro eine hohe Grenzförderrate erzielt, ist für den Partner ohne Einkommen die Beschränkung auf exakt 120 Euro (Mindestbeitrag Grundzulage) bzw. 300 Euro (bei Inanspruchnahme der Kinderzulage) rational. Übersteigende Beiträge beim nichterwerbstätigen Partner generieren keinen sofortigen Förder-Gegenwert, unterliegen aber dennoch der Kapitalbindung sowie der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). In dieser Konstellation bildet das freie ETF-Depot die ökonomische Alternative für überschüssige Liquidität, wobei die tatsächliche Vorteilhaftigkeit der Rentenphase von der individuellen Steuerlast im Alter abhängt, die als derzeit nicht projizierbare Variable bestehen bleibt.

 

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chirlu

Ich habe es noch einmal nachgelesen (auch @Nachdenklich): Für mittelbar Förderberechtigte ist nur die Einzahlung von 120 Euro erforderlich. Die Zulagen werden nach den Einzahlungen des anderen Ehepartners berechnet.

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Bolanger
vor 10 Stunden von IndexP:

Warum rechnet man zur Vereinfachung nicht einfach so?:

A) AV-Depot besteht aus 30 Jahresraten a 2340€ (1456€ Eigenbeitrag; 344€ Steuererstattung; 540€ Zulagen) - plus Wertzuwachs - und nach 30 Jahren wird der Komplettbetrag dem dann vermutlichen persönlichen Grenzsteuersatz unterworfen.

B) ETF-Depot besteht aus 30 Jahresraten a 1456€ Eigenbeiträgen - womit die jährliche Spar-Belastung gleich ist zu A) - plus Wertzuwachs - und wird jährlich der Vorabpauschale - und nach 30 Jahren der Abgeltungsteuer (incl. TFS) auf die Gewinne unter Berücksichtigung der gezahlten VP's unterworfen.

Na dann machen wir das doch einfach unter folgender Annahme: 4% Kurszuwachs pa, 2% thesaurierte Erträge

 

B erreicht nach 30 Jahren und allen Steuern einen netto-Betrag von 106 KEUR. 

A erreicht ohne Depotgebühren einen brutto-Wert von 196 KEUR, mit 0,5% Gebühren einen Wert von 178 KEUR.

 

jeweils über www.zinsen-berechnen.de ermittelt:

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Ohne Gebühren bräuchte man also in der Auszahlphase einen Steuersatz unter 46%, damit sich das AV-Depot lohnt. Mit Gebühren bräuchte man einen Steuersatz von unter 41%, damit sich das AV-Depot lohnt.

 

In meinen Augen wird oft aus den Augen verloren, wie schnell die privilegierten Forenteilnehmer hohe Steuersätze haben. Ich nehme mal einen Studenten an, der mit 25 ins Berufsleben startet und ab da bis zum Alter von 67 jährlich 2 RP verdient -> Jahreseinkommen aus Rente: 42,9 KEUR. Irgendwann nach Berufsanfang, sagen wir 12 Jahre, weil es zu diesem 30-jährigen AV-Beispiel passt, sind die ersten Konsumberdürfnisse gestillt und das AV-Depot wird mit 0,5% Gebühren abgeschlossen. Stark vereinfacht mit einem Rentenfaktor von 30 erhält man aus dem Depot mit 0,5% Gebühren nochmals 6,4 KEUR jahresrente. 15 Jahre vor Rentenbeginn wurde noch eine vermietete ETW gekauft als Altersvorsorge, die bis zur Rente abgezahlt ist und einen Netto-Jahresertrag von 9,6 KEUR habe. Es gibt also ein Jahreseinkommen von 58,9 KEUR. Der Grenzsteuersatz liegt dann ratz fatz im Bereich der 40%. Ob es sich in diesem Beispiel lohnt, sich der Freiheit über das Kapital zu verfügen, für ein paar Euro Vorteil des AV-Depots zu berauben, stelle ich in Frage.

 

Nun kann man schrecklich viel anpassen und rumrechnen und das Ergebnis aufgrund dieser Möglichkeiten quasi beliebig zu Gunsten oder Ungunsten des AV-Depots gestalten. Das AV-Depot ist kein no-brainer, gerade für wohlhabende Leute, deren Altersbezüge an den Bereich des Grenzsteuersatzes heranreichen. da ist man schneller, als man denkt.

 

Weiter oben habe ich schon auf aktuelle Diskussionen in der Politik hingewiesen, die das Ergebnis einer solchen Betrachtung ändern können. Dazu fällt mir noch die derzeitige Diskussion zur möglichen Abschaffung des Ehegattensplittings ein, die ich dieser Liste zufügen möchte.

 

 

 

 

 

 

 

  

   

 

 

 

  

vor 3 Stunden von chirlu:

Für mittelbar Förderberechtigte ist nur die Einzahlung von 120 Euro erforderlich. Die Zulagen werden nach den Einzahlungen des anderen Ehepartners berechnet.

Das bedeutet, dass der eine Ehepartner die maximale Förderung abgreift, ggf. über die steuerliche Förderung sogar höher als die oft genannten 50 und 25 cent und der zweite Ehepartner trotz Einzahlung von nur 120 EUR die selbe Förderung > 540 EUR oben drauf bekommt? Das glaube ich erst, wenn es in der Durchführungsverordnung auch so steht ;-) 

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Rotenstein

Wenn man es positiv sehen wollte, könnte man sagen, dass die Sache wenigstens in die richtige Richtung geht.

 

Allerdings scheinen mir die genannten Beträge sehr gering zu sein, was verspricht man sich denn davon ausser einem kleinen Zubrot? Da wird wieder sehr viel Aufwand betrieben für sehr geringe Beträge, die die Tachonadel kaum bewegen werden. Die hohe Komplexität im Hinblick auf Steuern und Förderung ist sicher ein Paradies für Finanz- und Steuerberater sowie Finanzbeamte, aber für den durchschnittlichen Anleger kaum durchschaubar. Viele Anleger werden hohe Kosten bezahlen, weil sie zu unerfahren sind und von der Versicherungswirtschaft zu teuren Produkte überredet werden. 

 

Hätte man das Ganze nicht einfacher haben können? Einfach Kapitalertragsteuer und Soli abschaffen, am besten generell, oder aber halt wenigstens im speziellen Altersvorsorgedepot, in das man dann pro Jahr dann aber bitte auch ein bisschen mehr als ein paar Tausend Euro einzahlen kann. Wenn man meint, unerfahrenen Anleger helfen zu müssen, Voreinstellung auf einen staatlich organisierten Fonds ähnlich wie in einigen nordischen Ländern und Beschränkung auf breit diversifizierte ETFs. Wenn man meint, die Leute hätten zu wenig Geld zum Sparen, dann halt die Steuern senken, statt wieder einen neuen Fördertopf mit neuer Bürokratie zu erschaffen. 

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towo
vor 13 Stunden von voxk:

Warum komplett unsinnig? Ich würde sogar so machen. Das wird eine sehr individuelle Entscheidung. Beziehungsweise ich weiß noch nicht, wie alles aussehen wird.

 

Aber Stand heute würde ich das AVD neben meinem normalen Depot besparen. Kurz vor der Rente würde ich das AVD in Anleihen umschichten und bei Eintritt in die Rente würde ich die 30% rausnehmen.

 

Warum sollte man 30% zu Rentenbeginn entnehmen wenn man noch ein "normales" Depot hat? Die Rendite im AVD ist steuerfrei, im "normalen" Depot nicht. Würde es nicht sogar noch mehr Sinn machen das AVD erst ab 70 zu entsparen und vorher stärker das "normale" Depot bluten zu lassen?

 

Man sollte doch die Vermögenswerte insgesamt betrachten und nicht jeden einzelnen Topf einzeln, oder? Also wenn ich z.B. 1.000 Euro im Monat zusätzlich aus den Depots entnehmen möchte, dann gucke ich wie ich das am steuergünstigsten entnehme. Die 30% Einmalentnahme wird ja sehr wahrscheinlich mit 42% versteuert. Ist das sinnvoll?

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OnkelHansi

Guten Morgen!

 

Ich habe mit dem Finanztip-Rechner ein paar Vergleiche angestellt. Folgendes habe gerechnet:

 

Monatliche Beiträge: 150 Euro

Bruttojahresverdienst: 35.000 Euro

Geburtsjahr: 1990

Erwartete jährliche Rendite: 0 %

Effektivkosten: 0 %

Kinder: 0

 

Der Einfachheit halber habe ich die jährliche Rendite sowie die Effektivkosten auf 0 % gesetzt. Ich vergleiche nun die Ansparphase des geförderten AV-Depots (Punkt 3) mit einem identisch besparten ETF-Depot (Punkt 5). Mir ist nun aufgefallen, dass im AV-Depot keine weiteren Kosten anfallen: es wird eine monatliche Verzinsung von 0,0 % und demnach ein Ertrag von 0 Euro angenommen. Im ETF-Depot wird ebenfalls eine monatliche Verzinsung von 0,0 % angenommen, die jedoch nochmals um 0,2 % (ETF-Kosten) verringert wird: demnach fällt hier ein negativer Ertrag von -1594 Euro an.

 

Warum fallen diese ETF-Kosten nur im ETF-Depot an, und nicht im AV-Depot? Ich verstehe unter diesen ETF-Kosten die TER (meinetwegen auch TD), die doch immer und auf jeden Fall anfallen, also auch im AV-Depot. Was verstehe ich hier falsch?

 

Anspar_AVD.png.ad06b4b870b88008244da60218932c35.png

 

 

regulETF.png.ce86d5a0f27bba8d7823249e3753a197.png

 

Danke für die Hilfe.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 1 Stunde von Rotenstein:

was verspricht man sich denn davon ausser einem kleinen Zubrot?

Nichts, denn es geht darum, eine Rentenlücke zu schließen. Wenn das System aber erstmal aufgesetzt ist und sich die Rentenlücke aufweitet, dann kann man recht einfach ohne Grundsatzdiskussionen die Beträge anpassen.

 

Aber es stimmt schon, das ganze geht in die richtige Richtung. Besonders gut finde ich den Entfall der Zillmerung. Leute, bei denen der Eintritt in die Rente in Sichtweite rückt, könnten versuchen, 2 Verträge (ich glaube das war das Maximum dessen, was zulässig ist) zu besparen, wenn es immernoch die Kleinstbetragsregelung gibt. Da könnte man pro Vertrag irgendwas um die 10 KEUR ansparen, also grob 20 KEUR, was die maximal geförderten Einzahlungen von +- 10 Jahren sind. da man auch relativ kurz vor der Rente steht sollte man auch einen Überblick haben, wie sich die finanzielle Situation in der Rentenzeit gestaltet und entsprechend die Steuersätze abschätzen können. Das könnte lohnenswert sein.

 

Und besonders gut daran: Niemand muss sich jetzt entscheiden. Wir haben wohl noch 1,5 Jahre, in denen sich der Nebel lichten kann und dennoch zu Ende 2027 für das erste Jahr abgeschlossen werden kann. Bis dahin wissen wir hoffentlich auch, ob es die Kleinbetragsregelung noch gibt.

 

 

Nachtrag: Es scheitn die Kleinbetragsregelung zu geben: 1,5% des Durchschnitstsentgeltes der GRV, also eine monatliche Rente von gut 60 EUR. Bei einem Rentenfaktor von 30 kommt das ziemlich gut hin mit etwa 2x10 KEUR Vermögen. Ggf. muss man als Anlageform einen Geldmarktfonds wählen, nicht, das man noch unter Wertzuwächsen leidet ;-) 

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satgar
vor 14 Minuten von OnkelHansi:

Warum fallen diese ETF-Kosten nur im ETF-Depot an, und nicht im AV-Depot? Ich verstehe unter diesen ETF-Kosten die TER (meinetwegen auch TD), die doch immer und auf jeden Fall anfallen, also auch im AV-Depot. Was verstehe ich hier falsch?

Du verstehst das schon richtig. Setzt du den Rechner beim AV Depot auf 0% Kosten, dann tut der Rechner so, als ob das gesamte AV Depot auch inkl. gewählter Fonds komplett gratis wäre.

 

Das ist aber nicht zu erwarten und auch unrealistisch. Wenn man annimmt, dass das normale Depot kostenlos ist und NUR eine FondsTER aufweist, dann wäre die Annahme im normalen ETF Depot vielleicht der iShares Core MSCI World ETF mit 0,2% TER. 

 

Setzt man nun das AV Depot dagegen, muss man zum fairen Vergleich MINDESTENS auch 0,2% ansetzen. Und das nur unter der Prämisse, dass der ganze Riester 2.0 Mantel von irgendeinem Broker genauso kostenlos angeboten werden kann, wie ein normales Depot. Ich halte das aber für fraglich. Daher wäre ein Vergleich von 0,3% des AV Depots und 0,2% des normalen ETF Depots die mMn realistischste Version für ein sehr günstiges AV Depot inkl. ishares Core MSCI World TER.

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towo
vor 12 Stunden von voxk:

 

 

Bezüglich Geldmarkt: Wird das auch möglich? Ich kenne Leute, die nie Aktien kaufen werden. 

 

Ja, klar. Und der Vorteil ist größer als bei einer ETF-Anlage, da bei Anleihen 26,375% Steuern auf die Rendite wegfallen und nicht 70% von 26,375% wie bei ETFS. 

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satgar
vor 3 Minuten von towo:

Ja, klar. Und der Vorteil ist größer als bei einer ETF-Anlage, da bei Anleihen 26,375% Steuern auf die Rendite wegfallen und nicht 70% von 26,375% wie bei ETFS. 

Letztlich stellt die Lösung über Anleihen Fonds oder auch GMF ja sowas wie die damaligen Riester-Banksparpläne dar. Möglichst günstig, Mitnahme des aktuellen Marktzinses und rein ausgerichtet auf die Mitnahme der Förderung.

 

Riester 2.0 würde damit von RK3 in RK1 wandern. Natürlich auch mit der Folge, was die Inflation mit dem Guthaben und der Verzinsung über die Jahre macht.

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Flapsch
· bearbeitet von Flapsch
vor 2 Stunden von Rotenstein:

 

Hätte man das Ganze nicht einfacher haben können? Einfach Kapitalertragsteuer und Soli abschaffen, am besten generell, oder aber halt wenigstens im speziellen Altersvorsorgedepot, in das man dann pro Jahr dann aber bitte auch ein bisschen mehr als ein paar Tausend Euro einzahlen kann. 

Kann man machen. Grundsätzlich ist es mir auch am liebsten, wenn der Gesetzgeber meine persönliche Situation als zentralen Mittelpunkt nimmt, auch wenn die politischen Ziele eigentlich andere sind. Also mindestens ein Freibetrag in Höhe meiner geplanten Entnahme. Dadurch gewinnt man bestimmt viele neue Anleger, insb. mit kleinen Einkommen bzw. Rentenansprüchen, die sich dann sagen: super, jetzt hol ich mir ein Depot und lege los. (/s)

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towo
vor 12 Stunden von IndexP:

Jaja - das habe ich schon verstanden.

 

 

Rechenvorlage von Finanztip:

Steuerersparnis = (1800+540) * 37,8% = 884€.

Zusätzliche Erstattung = 884 minus 540 = 344€

 

Logischer für mich WÄRE gewesen:

Steuerersparnis = (1800) * 37,8% = 680€.

Zusätzliche Erstattung = 680 minus 540 = 140€

Ziehe doch einfach sofort wieder 37,8% Steuern ab und gucke was dabei raus kommt. 

2.340 Euro minus 37,8% = 1.455,48 Euro. Also 844 Euro Steuern. Das ist mehr als 680 Euro + 140 Euro. 

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Bolanger
vor 23 Minuten von satgar:

Riester 2.0 würde damit von RK3 in RK1 wandern. Natürlich auch mit der Folge, was die Inflation mit dem Guthaben und der Verzinsung über die Jahre macht.

Würde man nicht dadurch einen Kapitalerhalt ziemlich genau erreichen? Gemäß Statista lag die Inflationsrate in den letzten 25 Jahren phasenweise über und unter dem EZB-Zins. Gemittelt könnte man sagen, dass der EZB-Zins die Inflationsrate gut trifft. Da im AV-Depot keine Steuerabzüge anfallen verliert man nicht noch 26,x % der Zinsen, was dann die netto-Rendite unter die Inflationsrate drücken würde. Wenn dazu noch geringe Gebühren anfallen und Abschlusskosten nicht gezillmert werden, dann könnte das problem der Nullrendite oder gar negativen Entwicklung von Riester1.0 erledigt sein. Ganz von vorneherein ausschließen würde ich eine solche Anlageform also nicht.     

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 21 Minuten von Bolanger:

Würde man nicht dadurch einen Kapitalerhalt ziemlich genau erreichen? Gemäß Statista lag die Inflationsrate in den letzten 25 Jahren phasenweise über und unter dem EZB-Zins. Gemittelt könnte man sagen, dass der EZB-Zins die Inflationsrate gut trifft. Da im AV-Depot keine Steuerabzüge anfallen verliert man nicht noch 26,x % der Zinsen, was dann die netto-Rendite unter die Inflationsrate drücken würde. Wenn dazu noch geringe Gebühren anfallen und Abschlusskosten nicht gezillmert werden, dann könnte das problem der Nullrendite oder gar negativen Entwicklung von Riester1.0 erledigt sein. Ganz von vorneherein ausschließen würde ich eine solche Anlageform also nicht.     

Ich weiß nicht, ob ich in dem Kontext nicht einfach eine klassisch verzinste Rentenversicherung im Mantel Riester 2.0 bevorzugen würde. Haben diese langfristig nicht meist höhere Zinserträge als GMF?

 

Wenn man dann eine Nettopolice kriegt, sollte das vielleicht mit 0,5% Effektivkostenquote möglich sein. Dazu gibts dann 1% Garantiezins und eben die Überschussbeteiligung (Gesamtverzinsung LV1871 z.B. 3,6% inkl. Garantiezins). Ist das geglättete über lange Jahre nicht zielführender als mit GMF?

 

Bei der LV1871 kommt man mit 150 EUR mtl. Beitrag über 40 Jahre auf insgesamt 131.038 EUR Guthaben (normale verzinste Privatrente derzeit).  Effektivkostenquote 0,72%

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s1lv3r
vor 20 Stunden von satgar:

Bei Riester 1.0 war es ja so, dass gutverdiener das allermeiste über die Steuer zurück bekommen haben. 175€ gingen in den Vertrag, der große Ganze Rest kam per Steuererstattung. Und wurde dann verlebt.

 

So ein bisschen glaube ich ehrlich gesagt auch daran, dass dieses komplizierte System mit Zulagen in Kombination mit der Steuererstattung bei Riester 1.0 und jetzt dem AV-Depot absichtliche Volksverdummung ist, damit die Leute motiviert werden etwas fürs Alter zu tun. So wie es aufgebaut ist, denken 95% der Leute halt sie würden irgendwas geschenkt bekommen.

 

Versuch doch mal einem Gutverdiener zu erklären, dass ihm die tollen 540€ Zulage absolut nichts bringen und total ergebnisneutral sind, weil die 1-zu-1 mit seiner Steuererstattung verrechnet werden ...

 

95% der Riester-Sparer da draußen glauben doch immer noch, dass das alles geschenktes Geld ist mit den Zulagen die man bekommt und dann auch noch die tolle Steuererstattung zusätzlich dazu.

 

Den Kampf zu erklären, dass die nachgelagerte Besteuerung nur für sich betrachtet absolut keinen Vorteil hat, wenn man nicht im Rentenbezug auch einen geringeren Steuersatz hat, betreibt chirlu doch selbst hier im Forum schon seit Jahren ...

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towo
· bearbeitet von towo
vor 7 Minuten von s1lv3r:

 

So ein bisschen glaube ich ehrlich gesagt auch daran, dass dieses komplizierte System mit Zulagen in Kombination mit der Steuererstattung bei Riester 1.0 und jetzt dem AV-Depot absichtliche Volksverdummung ist, damit die Leute motiviert werden etwas fürs Alter zu tun. So wie es aufgebaut ist, denken 95% der Leute halt sie würden irgendwas geschenkt bekommen.

 

Versuch doch mal einem Gutverdiener zu erklären, dass ihm die tollen 540€ Zulage absolut nichts bringen und total ergebnisneutral sind, weil die 1-zu-1 mit seiner Steuererstattung verrechnet werden ...

 

95% der Riester-Sparer da draußen glauben doch immer noch, dass das alles geschenktes Geld ist mit den Zulagen die man bekommt und dann auch noch die tolle Steuererstattung zusätzlich dazu.

 

Den Kampf zu erklären, dass die nachgelagerte Besteuerung nur für sich betrachtet absolut keinen Vorteil hat, wenn man nicht im Rentenbezug auch einen geringeren Steuersatz hat, betreibt chirlu doch selbst hier im Forum schon seit Jahren ...

Das Sparen der SV-Beiträge bei der bAV ist doch noch verrückter, da ja zum Beispiel die Krankenkasse die Mindereinnahmen durch die Gehaltsumwandlung wieder durch Beitragserhöhungen kompensieren muss. 

 

Die nachgelagerte Besteuerung lohnt sich wenn aber bei kurzen Anlagezeiträumen viel mehr als bei sehr langen. Also als per anno Rendite umgerechnet. Finanztip behauptet, das sei genau umgekehrt. 

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aux100
vor 7 Minuten von s1lv3r:

 

So ein bisschen glaube ich ehrlich gesagt auch daran, dass dieses komplizierte System mit Zulagen in Kombination mit der Steuererstattung bei Riester 1.0 und jetzt dem AV-Depot absichtliche Volksverdummung ist, damit die Leute motiviert werden etwas fürs Alter zu tun. So wie es aufgebaut ist, denken 95% der Leute halt sie würden irgendwas geschenkt bekommen.

 

Versuch doch mal einem Gutverdiener zu erklären, dass ihm die tollen 540€ Zulage absolut nichts bringen und total ergebnisneutral sind, weil die 1-zu-1 mit seiner Steuererstattung verrechnet werden ...

 

95% der Riester-Sparer da draußen glauben doch immer noch, dass das alles geschenktes Geld ist mit den Zulagen die man bekommt und dann auch noch die tolle Steuererstattung zusätzlich dazu.

 

Den Kampf zu erklären, dass die nachgelagerte Besteuerung nur für sich betrachtet absolut keinen Vorteil hat, wenn man nicht im Rentenbezug auch einen geringeren Steuersatz hat, betreibt chirlu doch selbst hier im Forum schon seit Jahren ...

Hi, das ist sehr interessant:Kannst du das mal bitte näher ausführen, warum bei dem neuen Altersvorsorgedepot die staatliche Förderung wenig bringt, wenn man gut verdient also über 42% Steuern zahlt ? Ich dachte dass es besonders sinnvoll ist, wenn man viel verdient. 

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t_saurier_wahn
Am 29.3.2026 um 00:09 von chirlu:

Zum zweiten Punkt: Die Zulagen sind für Gutverdiener vollkommen egal. Sobald dein Grenzsteuersatz über 33,3% liegt, ist die Steuerförderung eh besser als die Zulagen, selbst im niedrigen Bereich.

Für die effektive Förderung spielen die Zulagen aber doch trotzdem eine Rolle? Das ist doch das Skurrile an der Riester-/Klingbeil-Förderung, dass die Zulagen zusätzlich beim §10a-Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich folgende effektive Förderungsquote q. Der Eigenbeitrag sei hier x und der individuelle Grenzsteuersatz t:

Für     0 < x <=   360 ---> q(x, t) = 1,5 × t
Für 360 < x <= 1800 ---> q(x, t) = t × (1,25 + 90/x)

 

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Beispiel: Bei 42% Grenzsteuersatz und 360 EUR Eigenbeitrag erhält man 180 EUR Zulage und 46,80 EUR Steuererstattung, die Förderquote liegt also bei beachtlichen 63% und fällt bis zum maximalen Eigenbeitrag auf 43,33%. Da muss sich nun jeder anhand seines individuellen Grenzsteuersatzes überlegen, bis zu welcher Förderquote er Eigenbeiträge leisten möchte. Das hängt dann wohl von seinem erwarteten Grenzsteuersatz bei Auszahlung und auch von renditemindernden Faktoren im Riester-/Klingbeil-Vertrag ab.

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towo
vor 3 Minuten von aux100:

Hi, das ist sehr interessant:Kannst du das mal bitte näher ausführen, warum bei dem neuen Altersvorsorgedepot die staatliche Förderung wenig bringt, wenn man gut verdient also über 42% Steuern zahlt ? Ich dachte dass es besonders sinnvoll ist, wenn man viel verdient. 

Wenn du 42% Steuern zahlst dann darfst du ja quasi nur 113,10 Euro im Monat aus deinem Netto einzahlen. Das wäre schon mal der erste Nachteil. Jetzt kommt es drauf an wie hoch dein Steuersatz in der Rente ist, erst dann kann man ausrechnen was es bringt den Spitzensteuersatz abzusetzen. 

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Rotenstein
vor 5 Minuten von s1lv3r:

So ein bisschen glaube ich ehrlich gesagt auch daran, dass dieses komplizierte System mit Zulagen in Kombination mit der Steuererstattung bei Riester 1.0 und jetzt dem AV-Depot absichtliche Volksverdummung ist, damit die Leute motiviert werden etwas fürs Alter zu tun.

 

Vermutlich lassen sich solche komplexen Systeme durch den Zwang zum Kompromiss erklären. Am Ende kommt dann etwas raus, was kaum verständlich ist, aber immerhin alle möglichen Interpretationen zulässt. So kann sich jeder als Gewinner fühlen. 

 

Leider macht die Komplexität das Ganze nicht gerechter. Im Gegenteil, es profitieren dann halt diejenigen, die sich mit Gelddingen ohnehin schon gut auskennen oder sich Beratung kaufen können. Das sind nicht unbedingt diejenigen, die das Zubrot im Rentenalter am nötigsten hätten. 

 

Es gäbe das Problem gar nicht oder zumindest nicht in dem Ausmass, hätte man die guten Jahre genutzt und schon vor vierzig Jahren, als die demographische Katastrophe schon seit über einem Jahrzehnt absehbar gewesen war, eine kapitaldeckende Komponente hinzugefügt. Das war das Jahr, als sich ein gewisser Norbert Blüm vor einer Litfasssäule ablichten liess ("Denn eins ist sicher: Die Rente"). 

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