Zum Inhalt springen
krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

krett
· bearbeitet von krett
vor 2 Stunden von rotten.demin:

Das wäre wirklich Irrsinn. Bei den ganzen Baader-Clonen ist doch absehbar, dass davon auf lange Sicht mindestens die Hälfte wieder verschwinden wird. Bei SC könnte man es vielleicht wagen. Noch besser wäre die ING oder so.

Also die Gefahr sehe ich nicht. Selbst wenn finanzen zero dicht macht, würde die Baader Bank ja noch da sein und diese führt ja letztendlich das Depot. Sollte ein „Baader-Klon“ pleite machen und nicht gerettet werden, ist das wahrscheinlichste Szenario, dass ein anderer Baader-Klon den Kundenstamm übernimmt. Worst-case kann man 3 oder 4 wochen nicht handeln, aber selbst das halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich.

 

Mich stören da eher andere Sachen als Smartbrokerkunde. Fehlende Echtzeitüberweisung, generell nervige Komplexität, verspätete Steuerbescheinigungen. Irgendwann werde ich deswegen vermutlich wechseln.

 

Scaleable hat weit über eine Million Kunden und ist nach Trade Republic Nr. 2 unter den Neos. Die werden nicht wieder verschwinden (außer sie werden aufgekauft).

 

 

Wenn finanzen zero das AVD kostenlos anbietet, werden das vermutlich alle Neobroker machen. Gute Entwicklung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 3 Stunden von satgar:

Was ich mich noch frage für den ungeförderten Teil ist: der wird ja quasi so besteuert wie eine Privatrentenversicherung. Also Halbeinkünfteverfahren mit persönlichem Steuersatz.

Zählt diese Privarente auch zum Gesamteinkommen und verschiebt damit den Grenzsteuersatz des restlichen Einkommens nach oben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 22 Minuten von Bolanger:

Zählt diese Privarente auch zum Gesamteinkommen und verschiebt damit den Grenzsteuersatz des restlichen Einkommens nach oben?

Ja.

vor 48 Minuten von krett:

Scaleable hat weit über eine Million Kunden und ist nach Trade Republic Nr. 2 unter den Neos. Die werden nicht wieder verschwinden (außer sie werden aufgekauft).

Die Bedenken habe ich bei denen auch nicht. TR ist bei mir wegen Service raus. Immerhin müssen die auch meinen Übertrag der alten riesterrente machen und Zulagen gutschrieben bekommen per Schnittstelle mit der zulagenstelle.

 

was man da schon so für Probleme mit normalen Depots liest: nein danke, da ist TR keine Anlaufstelle für mich. Ich hoffe auf was größeres/seriöseres. Ein gutes Angebot der ING würde mich am meisten freuen. Aber auch das öffentliche rechtliche Depot reizt mich.

 

Alles was mit Baader zu tun hat, oder auch so kleinen Privatbanken wie Sutor und Quirin (quirion), da hab ich für derlei Altersvorsorge einfach kein Vertrauen drin. Wenn sie sich aus dem Markt zurück ziehen oder pleite gehen, habe ich einfach keine Lust auf eine förderschädliche Auslage der Fondsanteile.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 4 Stunden von satgar:
vor 4 Stunden von Bolanger:

Zählt diese Privarente auch zum Gesamteinkommen und verschiebt damit den Grenzsteuersatz des restlichen Einkommens nach oben?

Ja.

Das macht dann die Kalkulationen zum Vorsorgedepot vgl. zu einer rein privaten Anlage nochmal interessanter. Dann geht es nämlich nicht nur darum, wie hoch die Zahlungen aus dem Vorsorgedepot besteuert werden, sondern auch darum, dass diese Zahlungen die restliche Steuerlast erhöhen. Ich habe weiter oben mit den alten Konditionen schonmal durchgerechnet, dass das Vorsorgedepot kein no-brainer ist. Sobald die ersten Angebote verfügbar sins gilt daher rechnen, rechnen und nochmals rechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter

Das wird mein Favorit, ich behalte die Riesterrente aus meiner 2005 abgeschlossenen Rentenversicherung (Rentenfaktor 42) mit 20 Jahren Garantierente und stelle auf die neue Förderung um.

Screenshot_20260327_193507_Chrome.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 16 Minuten von B2BFighter:

Das wird mein Favorit, ich behalte die Riesterrente aus meiner 2005 abgeschlossenen Rentenversicherung (Rentenfaktor 42) mit 20 Jahren Garantierente und stelle auf die neue Förderung um.

 

Ich hab auch darüber nachgedacht, finde das aber nicht interessant.

 

Bei mir sinds noch 30 Jahre Sparphase quasi. Da wirkt sich die Performance zukünftig in einem Produkt ohne Garantie und mit geringeren Kosten (und ich hab schon ein gutes Teil als Condor Nettopolice) so stark aus, dass mich ein irgendwie gearteter Rentenfaktor nicht interessiert. Weil ich zudem auch die Auszahlplan Lösung zwischen 65 und 85 für diesen Baustein meiner Altersvorsorge bevorzuge. Da in dieser Auszahlungsphase weiterhin in Fonds investiert wird, sollte auch dieser Zeitraum deutlich besser laufen als die lebenslange Zinsverrentung einer Versicherung.

 

Ich kann daher in deinem Beispiel den Vorteil nicht wirklich erkennen. 

vor 36 Minuten von Bolanger:

Das macht dann die Kalkulationen zum Vorsorgedepot vgl. zu einer rein privaten Anlage nochmal interessanter. Dann geht es nämlich nicht nur darum, wie hoch die Zahlungen aus dem Vorsorgedepot besteuert werden, sondern auch darum, dass diese Zahlungen die restliche Steuerlast erhöhen. Ich habe weiter oben mit den alten Konditionen schonmal durchgerechnet, dass das Vorsorgedepot kein no-brainer ist. Sobald die ersten Angebote verfügbar sins gilt daher rechnen, rechnen und nochmals rechnen.

Wenn du etwas rechnest bzw. hier schreibst, ergänze immer bitte, ob du vom geförderten Teil oder vom ungeförderten Teil des Riester 2.0 sprichst und das vergleichst. Sonst blickt man nicht durch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 1 Stunde von B2BFighter:

Das wird mein Favorit, ich behalte die Riesterrente aus meiner 2005 abgeschlossenen Rentenversicherung (Rentenfaktor 42) mit 20 Jahren Garantierente und stelle auf die neue Förderung um.

Ich spiele auch gerade mit dem Gedanken. Vorsorglich habe ich drei Riester-Verträge abgeschlossen, die ich derzeit nur mit dem Mindestbeitrag bespare. Die habe ich abgeschlossen, weil ich mir die Option offenhalten wollte, diese nur soweit zu besparen, dass ich sie im Rahmen der Kleinbetragsregelung voll aufzahlen lassen kann. Ich vermute mal, dass diese Kleinbetragsregelung erhalten bleibt? Wieder eine Frage, die geklärt werden muss, 

 

Unterm Strich sind die Versicherungen aber gar nicht so teuer und böse, wie oft beschrieben wird: Die Abschlusskosten sind schon geleistet bzw. waren von Anfang an bei Null oder nur gering. In der Ansparphase gibt es Verwaltungskosten von 0,21% oder 0,38%. In der Auszahlungsphase liegen diese bei 1% oder 2%. Für die dritte Versicherung fehlt mir leider das standardisierte Produktinformationsblatt, welches ich angefragt habe.

 

  

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Daniel24
· bearbeitet von Daniel24
vor 2 Stunden von Bolanger:

Das macht dann die Kalkulationen zum Vorsorgedepot vgl. zu einer rein privaten Anlage nochmal interessanter. Dann geht es nämlich nicht nur darum, wie hoch die Zahlungen aus dem Vorsorgedepot besteuert werden, sondern auch darum, dass diese Zahlungen die restliche Steuerlast erhöhen. Ich habe weiter oben mit den alten Konditionen schonmal durchgerechnet, dass das Vorsorgedepot kein no-brainer ist. Sobald die ersten Angebote verfügbar sins gilt daher rechnen, rechnen und nochmals rechnen.

Bei Vergleichen sollte man annehmen, dass die Zahlungen aus dem Vorsorgedepot mit Deinem dann gültigen Grenzsteuersatz besteuert werden. Sie erhöhen somit nicht wirklich die restliche Steuerlast, nur der Durchschnitssteuersatz auf das gesamte Einkommen erhöht sich, wenn noch Zahlungen obendrauf kommen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HalloAktie
· bearbeitet von HalloAktie

Also habe ich das richtig verstanden: Der Reiz der neuen Lösung gegenüber beispielsweise einer günstigen fondsgebundenen Rürup besteht

 

- in der Rentenphase darin, dass man nicht zwingend ins Sicherungsvermögen eines Versicherers rutscht und zusätzlich die lebenslange Zahlung abwählen kann; 

 

- in der Ansparphase darin, dass man bis 30 Euro Ansparleistung monatlich fixe 50 Prozent Förderung bekommt, anstatt Steuererstattung nach Grenzsteuersatz; 

 

- in beiden Zeiträumen darin, dass man optional per staatlicher Lösung in den Kenfo diversifizieren kann. 

 

Dann würde ich bis 360 Euro die Förderung mitnehmen und das Geld darüber hinaus weiterhin in die Rürup/ private ETF-Sparpläne packen. Man möge mich korrigieren- ich finde es sehr unübersichtlich gerade...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
towo
Am 27.3.2026 um 18:16 von Vetad83395:

Frage:

 

Beim alten Riester war der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung 2.100 EUR, nun nur noch 1.800 EUR. Bei 540 EUR Höchstgrundzulage - entspricht 30% Steuersatz, wäre es für alle Gutverdiener steuerlich besser, im alten Riestervertrag zu bleiben, oder? 

Nein, das entspricht einem Steuersatz von 23,08%, da 130 Euro minus 23,08% 100 Euro ergeben. Mit einem Grenzsteuersatz um die 23,08% in der Rente ist man nahe oder in der Grundsicherung. Warum man diese Grundzulage feiert ist mit unverständlich. Was ist daran positiv? Das ist m.E. nur Marketing für Leute die nicht rechnen können.

 

Bei Geringverdienern die ihren Freisteller von 1.000 Euro eh nicht ausnutzen gibt es nicht einmal einen weiteren Vorteil, aber dafür viele Nachteile ggü. einem ETF-Sparplan. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von HalloAktie:

Also habe ich das richtig verstanden: Der Reiz der neuen Lösung gegenüber beispielsweise einer günstigen fondsgebundenen Rürup besteht

- in der Rentenphase darin, dass man nicht zwingend ins Sicherungsvermögen eines Versicherers rutscht und zusätzlich die lebenslange Zahlung abwählen kann; 

- in der Ansparphase darin, dass man bis 30 Euro Ansparleistung monatlich fixe 50 Prozent Förderung bekommt, anstatt Steuererstattung nach Grenzsteuersatz; 

- in beiden Zeiträumen darin, dass man optional per staatlicher Lösung in den Kenfo diversifizieren kann.

 

Zum ersten Punkt: Ja, das ist ein Unterschied. Hinzu kommt, dass man Riester vorzeitig auflösen kann (steuerschädlich natürlich) und auch die 30% entnehmen kann, Rürup hingegen nicht. Ob Vorteil (Flexibilität) oder Nachteil (kein Schutz vor sich selbst), sei dahingestellt.

 

Zum zweiten Punkt: Die Zulagen sind für Gutverdiener vollkommen egal. Sobald dein Grenzsteuersatz über 33,3% liegt, ist die Steuerförderung eh besser als die Zulagen, selbst im niedrigen Bereich.

 

Ein vierter Punkt, den du nicht aufführst: Das Riester-Kontingent ist zusätzlich zum allgemeinen Altersvorsorgekontingent. Wenn du dieses also schon ausschöpfst (mit gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerk, Rürup), hast du über Riester die Möglichkeit, noch etwas mehr Geld in die nachgelagerte Versteuerung zu schieben.

 

vor 2 Stunden von HalloAktie:

Dann würde ich bis 360 Euro die Förderung mitnehmen und das Geld darüber hinaus weiterhin in die Rürup/ private ETF-Sparpläne packen.

 

Kann sinnvoll sein, wenn dein Grenzsteuersatz niedrig ist. Aber dann hat Rürup keinen Sinn.

 

vor 2 Stunden von towo:

Nein, das entspricht einem Steuersatz von 23,08%, da 130 Euro minus 23,08% 100 Euro ergeben.

 

Das ist rechnerisch richtig, nur: Woher kommen die 100 Euro und woher die 130 Euro, mit denen du rechnest?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HalloAktie

Danke dir @chirlu- mir war nicht klar, dass die Zulage wieder mit der Steuererstattung verrechnet wird wie beim alten Riester. Dachte, das läuft für sich diesmal. Dann sind natürlich auch die ersten 360 Euro + Zulage hinsichtlich Förderung uninteressanter. 

 

Aber für Leute mit altem Riester, der in der Kurve hängt, vielleicht eine Option. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 6 Stunden von chirlu:

Zum zweiten Punkt: Die Zulagen sind für Gutverdiener vollkommen egal. Sobald dein Grenzsteuersatz über 33,3% liegt, ist die Steuerförderung eh besser als die Zulagen, selbst im niedrigen Bereich.

Sehe ich anders.

Zulagen bzw. steuerliche Förderung der Einzahlungen hängen wir folgt zusammen: Jeder bekommt durch eine Steuerrückerstattung eine Förderung im Bereich seines Grenzsteuersatzes, mindestens jedoch in Höhe von 50% bis 360EUR und 25% von 360 EUR bis zum Höchstbetrag.

Wenn jemand nur 360 EUR einzahlt, dann erhält er eine steuerliche Förderung von 50%, was in jedem Fall über der möglichen Steuerrückerstattung beim Reichensteuersatz von 45% liegt. Bis zur Förderhöchstgrenze von 1800 EUR Einzahlung erhält man 540 EUR Zulagen, was einer Förderung von 30% entspricht. Die Förderung bewegt sich also immer in einem Bereich zwischen 30 und 50%. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% liegt bei 540 EUR eigener Einzahlung die Grenze, aber der die Steuererstattung größer als ist als die Zulagen. 

 

Dennoch wird mir in dieser Diskussion gerade klar, dass sich für Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von 42% bzgl. der Förderung von Einzahlungen gar nichts ändert (unter der Annahme, dass man ernsthaft sparen möchte und mehr als 45 EUR pro Monat einzahlt). Geringverdiener ziehen den kürzeren, da die fixen Zuschüsse in beitragsproportionale Zuschüsse umgewandelt werden. Das System, mit 60 EUR Einzahlung dann 175 EUR plus Kinderzulage zu erhalten, funktioniert nicht mehr. Mittlere Einkommen haben auch nicht wirklich viel gewonnen.

 

Für die Forenteilnehmer gehe ich davon aus, dass deren Grenzsteuersatz eher im oberen als im niedrigen Bereich liegt und sich für viele an der Förderung der Einzahlungen nicht viel ändert. Und was bringt das Depot dann vgl. zu einer freien Anlage? 

Es gibt eine nachgelagerte Besteuerung der Einzahlungen, zumindest bezogen auf die Einzahlungen sind bei ernsthaften Sparraten > 45 EUR pro Monat keine weiteren Förderungen relevant. Dazu gibt es eine Steuerstundung der Erträge. Im Gegenzug erkaufe ich mir diese Vorteile durch Gebühren des Anbieters, die wir derzeit noch nicht kennen, eine eingeschränkte Auswahl möglicher Wertpapiere, ggf. Wegfall der Teilfreistellung für Papiere, die nicht die Kriterien dazu erfüllen und keine Nutzung der Abgeltungssteuer. Das hört sich nicht besonders attraktiv an.

    

 

 

  

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von Bolanger:

Wenn jemand nur 360 EUR einzahlt, dann erhält er eine steuerliche Förderung von 50%, was in jedem Fall über der möglichen Steuerrückerstattung beim Reichensteuersatz von 45% liegt.

 

Die Rechnung für den Vergleich mit dem Sonderausgabenabzug ist 180/(360+180), was die erwähnten 33,3% ergibt.

 

Bei einem Grenzsteuersatz von 42% ist der Sonderausgabenabzug also immer günstiger.

 

vor 7 Minuten von Bolanger:

Bis zur Förderhöchstgrenze von 1800 EUR Einzahlung erhält man 540 EUR Zulagen, was einer Förderung von 30% entspricht.

 

Und einem Steuersatz von 540/(1800+540) = 23,1%.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Amnesty

Die steuerlichen Auswirkungen (unter der Annahme, dass der Steuersatz in der Rente der gleiche ist, wie in der Ansparphase) sowie der Vergleich zu einem normalen Depot müssten in der aktuellen Version des Finanztip Rechners jetzt berücksichtigt sein, oder?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von Amnesty:

Die steuerlichen Auswirkungen (unter der Annahme, dass der Steuersatz in der Rente der gleiche ist, wie in der Ansparphase) sowie der Vergleich zu einem normalen Depot

 

Unter der Annahme eines konstanten Steuersatzes ist der Vergleich ganz einfach: Das Ergebnis des Riester-Depots ist das gleiche wie beim normalen Depot, nur dass keine Kapitalertragssteuer abgezogen wird. Logischerweise ist das Riester-Depot somit immer besser.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 38 Minuten von Amnesty:

Die steuerlichen Auswirkungen (unter der Annahme, dass der Steuersatz in der Rente der gleiche ist, wie in der Ansparphase) sowie der Vergleich zu einem normalen Depot müssten in der aktuellen Version des Finanztip Rechners jetzt berücksichtigt sein, oder?

 

Ja, deswegen verstehe ich auch nicht so recht, warum wir hier so „um den heißen Brei“ herum reden. Relevant ist doch erstmal nur, ob beim AV Depot mehr oder weniger raus kommt als im normalen Depot (bei gleichem Einzahlungsbetrag vom Girokonto; netto gesamtauszahlung). Im zweiten Schritt überlegt man, welche Einschränkungen das AV Depot dahingehend mitbringt und ob das „mehr an Geld netto“ das einem wert ist. Und im Dritten Schritt überlegt man, ob die Betrachtung eines identischen Steuersatzes in der Ansparphase gegenüber der rentenphase realistisch ist, und ob nicht viele Leute eher mehr Steuersatz in der sparphase haben als in der rentenphase, was die Betrachtung fürs AV Depot noch etwas verbessert.

 

Also meine grundsätzliche Meinung dazu.

 

Für jeden Anleger gibt es doch seine „ersten 150€ Sparplan für die langfristige Altersvorsorge“. Und da stellt sich mir anhand vier Anleger Typen die Frage, ob man diese ersten 150€ mtl nun ins AV Depot steckt oder lieber in ein normales Depot:

 

- der Azubi 

- der geringverdiener mit 30k

- der Medianverdiener oder Durchschnittsentgelt der GRV

- der Gutverdiener mit Verdienst auf BBG GRV niveau

 

Im weiteren Verlauf ist das dann noch mit Kindern zu betrachten oder in Eltern-konstellationen, bei denen zwei unmittelbar förderberechtigte vorliegen, oder dann auch, wenn es einen mittelbar förderberechtigten gibt. Also die gleichen Betrachtungen, die schon bei Riester 1.0 nötig waren.

 

Aber vielleicht kommt Man ja auch zu dem Ergebnis, das für ausnahmslos jeden, der die staatliche Förderung bekommen kann, die ersten 150€ immer in Riester 2.0 fließen sollten?!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
towo
vor 8 Stunden von chirlu:

 

 

 

 

Das ist rechnerisch richtig, nur: Woher kommen die 100 Euro und woher die 130 Euro, mit denen du rechnest?

Da 1.800 Euro plus 540 Euro auch 1.800 Euro plus 30% sind habe ich beispielweise 130 Euro (100 Euro +30%) um 23,08% verringert. Das Problem ist, dass oft fälschlich angenommen wird, dass ein Betrag um x% erhöht anschließend wieder um x% verringert den Ausgangswert ergibt. Bei +x% und -x% handelt es sich eben nicht um Addition und Subtraktion, sondern um Multiplikation und Division.

vor 2 Stunden von Bolanger:

Sehe ich anders.

Zulagen bzw. steuerliche Förderung der Einzahlungen hängen wir folgt zusammen: Jeder bekommt durch eine Steuerrückerstattung eine Förderung im Bereich seines Grenzsteuersatzes, mindestens jedoch in Höhe von 50% bis 360EUR und 25% von 360 EUR bis zum Höchstbetrag.

 

    

 

 

  

 

 

Nein, die 50% Zulage entsprechen einem Grenzsteuersatz von 33,3% und die 25% Zulage entsprechen einem Grenzsteuersatz von 20%. Im Schnitt zusammen 23,08%.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rubberduck
Am 27.3.2026 um 22:26 von Glory_Days:
  • Auszahlungen müssen erfolgen und damit keine steuerliche Gestaltung in der Auszahlungsphase möglich?

 

Gewünscht ist doch bei den meisten (bei Dir offenbar nicht) eine Rente. Also regelmäßige monatliche Leistungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
towo

Man kann auch versuchen die Förderungen in einen Prozentpunktwert Renditeplus per anno umzurechnen. Beispiel: 38% Grenzsteuersatz im Job und 28% Grenzsteuersatz in der Rente. Noch 40 Jahre bis Rentenbeginn und 20 Jahre Rentenbezug.

Da zwischen erster Einzahlung und letzter Auszahlung 60 Jahre liegen, liegt das Geld durchschnittlich 30 Jahre im AVD. Aus einem Euro netto werden bei 38% GStSatz 1,6129 Euro (1,6129 Euro - 38% = 1 Euro). Aus 1,6129 Euro Auszahlung werden bei 28% GStSatz 1,1613 Euro (1,6129 -28% = 1,1613). Also eine Förderung von 16,13% durch die Nachgelagerte Besteuerung.

 

1,1613 hoch 1/30 = 1,0050 oder auch 0,5% p.a. Renditeplus. Man erhält also das gleiche Ergebnis wenn man statt der Förderung ein Produnkt mit 0,5% p.a. höherer Rendite findet. 

 

Jetzt kann man noch ausrechnen was die fehlende Besteuerung der Kapitalerträge per anno bringen. Also erst einmal mit Steuern die Nettorendite von z.B. 6% Bruttorendite per anno ausrechnen. 1,06 hoch 30 = 5,7435 also ein Gewinn von 4,7435 vom Gewinn werden 18,48% Steuern abgezogen, das ergibt 3,8669 versteuerten Gewinn und plus eingezahltem Betrag 4,8669 versteuertes Guthaben. Das ist umgerechnet 4,8669 hoch 1/30 = 1,0542 also 5,542% p.a. Nachsteuerrendite. Beim AVD wären die 6% Vorsteuerrendite indentisch mit 6% p.a. Nachsteuerrendite. Also nochmal eine Förderung von 0,458% p.a. durch fehlende KESt. Also zusammen rund 0,96% p.a. Förderung in diesem Beispiel. 

 

Man wäre bei 1% Produktkosten bereits im Minus. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nachdenklich
Am 26.3.2026 um 12:21 von Ramstein:

Zum Glück bin ich zu alt für den Scheiss.

Auf den ersten Blick habe ich das genauso beurteilt.

 

Dennoch, da man ja manchmal auch für Verwandte und Bekannte mitdenkt, entsteht bei mir die eine oder andere Frage:

 

1) Bisher war die tatsächlich ausgezahlte Zulagenhöhe davon abhängig, ob man mit seinen Beiträgen 4% des Einkommens in den Vertrag einzahlt (bis zur Grenze von 2.100 €). 

Entfällt diese Forderung nach 4% Einzahlung für die volle Förderung vollständig? Nach allem, was ich bisher gelesen habe ist das so. Habe ich etwas übersehen?

 

2) Bisher wurden die zustehenden Zulagen bei der Berechnung der für eine vollständige Ausschöpfung des Anspruchs notwendigen eigenen Einzahlungen mit einbezogen.

Mit beispielsweise drei Kindern mußte man daher selbst bei ordentlichem Einkommen nur wenig selbst einzahlen und hatte dennoch Anspruch auf die vollen Zulagen.

Sehe ich das richtig, daß diese Anrechnung der Zulagen auf die für die Ausschöpfung des Zulagenanspruchs notwendigen Einzahlungen entfällt?  

Meine Tochter hat drei Kinder, hätte also Anspruch auf maximal 1440 € Zulagen. Sind dafür 360 € eigene Einzahlungen nötig (wie nach bisherigem Anrechnungsverfahren) oder eine eigene Einzahlung der vollen 1800 €. Letzteres ist die Interpretation, die ich aus den bisherigen Informationen ziehe.

 

--------------------------------------------

 

Unabhängig davon sehe ich den eigentlichen Vorteil der Neuregelung im Wegfall der Verpflichtung zur Garantie, die die Anbieter bisher dazu verpflichtet haben, Anlagevehikel mit geringer Volatilität und geringer Rendite zu nutzen.

Ich habe mir gestern mal die Ergebnisse der Anlage in verschiedenen Anlageprodukten angeschaut. Es ist immer wieder wichtig, sich deutlich zu machen, wieviel Rendite man durch die notwendige Garantie bei den regulierten Produkten bisher verliert.

Im unten angehängten Beispiel habe ich mal die eigenverantwortliche Anlage in einem MSCI World ETF mit der Anlage in einem DWS Riesterfonds (DWS Toprente Dynamic) einerseits und einem Sparplan nach den Regeln BAV (Alte Leipziger HFR 20) verglichen. Wobei bei den beiden regulierten Produkten unterschiedlich große Teile des Anlagevermögens im Verlauf des Ansparphase auch noch in noch schlechtere Anlagevehikel umgeschichtet wurden. 

 

 

grafik.thumb.png.fede93d1bc0e12ff616671557dda41e7.png

 

 

  

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
towo
vor 4 Minuten von Rubberduck:

 

Gewünscht ist doch bei den meisten (bei Dir offenbar nicht) eine Rente. Also regelmäßige monatliche Leistungen.

Was bringt eine monatliche Zahlung neben der GRV? Wenn ich ein Auto kaufen möchte soll ich es dann finanzieren oder soll ich mit den monatlichen Zahlungen aus meinem Ersparten wieder anfangen zu sparen bis ich das Geld fürs Auto zusammen habe?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von Nachdenklich:

einem Sparplan nach den Regeln BAV (Alte Leipziger HFR 20

Hier bitte beachten: der AL DWS Global Aktiv hat per Anfang 2024 seine AnlagePhilosophie radikal geändert. Sie folgt nun dem MSCI World. Man kann zwar eine Rückwärtsbetrachtung machen, bringt aber für die Zukunft wirklich rein gar nichts mehr, weil er nun eben anders anlegt. Das wird auch an Charts deutlich, dass sich da was verändert hatte.

vor 13 Minuten von Nachdenklich:

was ich bisher gelesen habe ist das so

Ist so.

vor 13 Minuten von Nachdenklich:

Meine Tochter hat drei Kinder, hätte also Anspruch auf maximal 1440 € Zulagen. Sind dafür 360 € eigene Einzahlungen nötig

Nicht ganz. Es gibt bei 360€ Jahresbeitrag 1080€ Zulage. Im alten Riester 1.0 war aber mit 3 Kindern manchmal sogar nur 60€ nötig, um 1075€ Zulage zu bewirken. 
 

Zahlt sie 1800€ ein, dann bekommt sie deine genannten 1440€. Da muss man dann entscheiden, was einem wichtiger ist. 360€ für 1080€….oder 1800€ für dann 1440€ Zulagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...