satgar 31. Mai vor einer Stunde von hattifnatt: Hehe, bei mir auch: Wenigstens ehrlich ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bigwigster 31. Mai Jo das ist ja wenn man ehrlich ist ein deutlicher und wichtiger Fortschritt zu sagen wenn man etwas nicht weiß . Habe in nem Podcast gehört, dass in der Vergangenheit beim Training zu sehr die KI belohnt wurde wenn sie überhaupt eine Antwort gab, in dieser Hinsicht muss man nun wieder zurückrudern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ttrax12 31. Mai vor 12 Stunden von Richie_Rich: Falls jemand noch nicht genug davon hat. Wird irgendwas sinnvolles erzählt, z.B. zu den Konditionen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 31. Mai · bearbeitet 31. Mai von hattifnatt vor 1 Stunde von Bigwigster: Jo das ist ja wenn man ehrlich ist ein deutlicher und wichtiger Fortschritt zu sagen wenn man etwas nicht weiß . Sorry für das OT, aber heutige LLMs können nie wissen, ob sie etwas nicht wissen Das ist einfach eine Antwortmöglichkeit, die sie auswählen können und nach bestimmten Wahrscheinlichkeiten dann tun. Habe auch gerade ein Gegenbeispiel erlebt: Für die Google-Bildersuche war dieses Logo von Kimberly-Clark kein Problem, Gemini Pro hat fast 30 Sekunden rumüberlegt und das das ausgespuckt: https://gemini.google.com/share/fe57cc06732b Im Übrigen ist auch die Gemini-Selbstbeschreibung als "textbasierte KI" falsch Habe deshalb nochmal nachgefragt und folgende Erläuterung bekommen Zitat Dieser Satz („Ich bin eine textbasierte KI...“) ist eine hartcodierte Standard-Fehlermeldung, die manchmal aus den Tiefen des Systems hochploppt, wenn eine Anfrage blockiert wird. Da das deutsche Steuerrecht extrem sensibel ist und KI-Modelle keine rechtsverbindliche Steuerberatung leisten dürfen, hat mein System da wohl kurz die Notbremse gezogen und das falsche Schild hochgehalten. Sorry für die Verwirrung! Damit du aber nicht mit leeren Händen dastehst, rollen wir das Thema Altersvorsorgedepot (nach dem neuen Modell) und die steuerliche Behandlung bei einer förderschädlichen Entnahme zumindest logisch und allgemein auf: (und dann folgt die falsche Abgeltungssteuer-Info, die auch schon s1lv3r bekommen hatte, mit dem abschließenden Hinweis, den Steuerberater zu konsultieren.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bigwigster 31. Mai vor 1 Stunde von hattifnatt: Sorry für das OT, aber heutige LLMs können nie wissen, ob sie etwas nicht wissen Das ist einfach eine Antwortmöglichkeit, die sie auswählen können und nach bestimmten Wahrscheinlichkeiten dann tun Das ist jetzt aber eine sehr spitzfindige Interpretation. Wenn Sie die Wahrscheinlichkeit korrekt einschätzen können, würde ich das gelten lassen als zu wissen, dass man nichts weiß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 31. Mai · bearbeitet 31. Mai von LongtermInvestor Sorry falls es schon gepostet wurde - hier ist die Veröffentlichung: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/VO.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas181 15. Juni · bearbeitet 15. Juni von Andreas181 So wie es ausschaut ist man staatlicherseits nicht in der Lage, die voraussichtliche Menge an Einzeldepots zu verwalten. Dasselbe Problem betrifft ja dann auch die sogenannte Frühstartrente. Wahrscheinlich hört man deswegen nichts neues zur Frühstartrente. Reform der Altersvorsorge: Die Riester-Alternative hat ein Problem – der Staat kann keine Depots - WELT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas181 15. Juni · bearbeitet 15. Juni von Andreas181 Am 28.5.2026 um 12:49 von DennyK: Wenn man aus dem ungeförderten Teil tatsächlich jederzeit entnehmen könnte und die Gewinne darauf dann mit der Kapitalertragssteuer (eventuell abzüglich Teilfreistellung) anfällt, dann wäre das natürlich recht interessant. Ich habe es bis jetzt so verstanden, dass nach derzeitiger Auslegung keine Teilfreistellung greift. Ganz klar definiert ist es aber noch nicht. Da das Gesetz jedoch beschlossen ist, denke ich dass die Frage bald final geklärt iwrd. ChatGPT sagt dazu: Gesetzliche Grundlage für die Entnahme vor dem Rentenbeginn ist hier § 22 Nr. 5 EStG mit Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Also 12/62 Regel und 50% des Gewinns wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ich denke wenn man es dringend benötigt, ist es eine Möglichkeit, man kommt wenigstens ran. Ich für meinen Teil überlege auch noch, ob ich einen kleinen Teil meiner Sparrate in den ungeförderten Topf leite, so um die 150€. Hab noch ca. 19 Jahre bis zur Pension und noch einen Riester, den ich in den geförderten Teil einfließen lassen will zzgl. 150 € für maximale Zulage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag