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Rubberduck

Hauskauf: Schwieriger als Online-Dating?

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Rubberduck
vor 3 Minuten von Der Heini:

Man lernt nie aus, Danke dafür. So machen die Energieausweise bei Immoscout und Co richtig Sinn. :rolleyes:

 

Ja, aber wenn Du der Bank so Deine Sanierung erfindest, dann ist das (für mich als Laien) Betrug.

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Der Heini
vor 1 Stunde von Rubberduck:

 

Ja, aber wenn Du der Bank so Deine Sanierung erfindest, dann ist das (für mich als Laien) Betrug.

Ja, aber beim Verkauf für mich als Verkäufer? Bzw. die Immobilienmakler? Die bekommen irgendwoher ja auch die angegebenen Energieausweise und wenn ich als Besitzer im besten Wissen und gewissen die Daten eingebe?

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Holgerli
vor 1 Minute von Der Heini:

Ja, aber beim Verkauf für mich als Verkäufer? Bzw. die Immobilienmakler? Die bekommen irgendwoher ja auch die angegebenen Energieausweise und wenn ich als Besitzer im besten Wissen und gewissen die Daten eingebe?

Naja, irgendwer wird den Energieausweis beantragt haben. Und dafür wurden dem Aussteller des Ausweises die Daten für die Berechnung zugeschickt oder diese direkt eingegeben. 

Wenn der Aussteller des Ausweises jetzt nicht schwerwiegende Rechenfehler begangen hat, dann ist der raus. 

Bleibt im Endeffekt nur der, der Ausweis beantragt hat. Das wird in der Regel der Eigentümer des Hauses sein oder der Makler. Und als Eigentümer des Hauses werde ich mich schwerlich auf das "besten Wissen und Gewissen" berufen können, wenn ich weiss, dass a.) Rechnungen für Gas, Öl oder sonstige Brennstoffe fehlen und deswegen nicht eingegeben wurden oder ich b.) nicht in der Lage bin den Energieausweis korrekt zu beantragen.

Ob das schon Betrug im strafrechtlichen Sinne ist, lasse ich mal dahingestellt. Ich hoffe aber einfach mal, dass es zivilrechtlich zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verkäufer und/oder Makler führt.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Das Problem ist eher, dass alte Leute wie bekloppt heizen. Und dass  Leerstand nicht richtig berücksichtigt wird. Dann stimmt der Energiesusweis, hat aber trotzdem krinecAussagekrafr

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mmusterm
3 hours ago, Rubberduck said:

Knack-und-Back Online-Rechner

Ich musste laut lachen und hab mir den Rechner mal online angeschaut. Wenn dieses Klicki-Klicki der Interhyp reicht, dann gute Nacht ;-)

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Der Heini
vor 41 Minuten von Rubberduck:

Das Problem ist eher, dass alte Leute wie bekloppt heizen. Und dass  Leerstand nicht richtig berücksichtigt wird. Dann stimmt der Energiesusweis, hat aber trotzdem krinecAussagekrafr

Genau das meine ich. Der eine heizt stark, da er schnell friert, andere aus Kostengründen nur so, daß es nicht schimmelt und sitzen im Winter mit Jacke in den kleinsten Raum, vergleichbar und das ist doch der Sinn dahinter, ist das nicht.

Die Rechnungen für Öl kann ich zwar nachweisen, aber wenn ich dann 2mal im Jahr tanke und nur eine angebe, hab ich einen Nachweis und gut ist, das Gleiche bei Pellets. Vergleichbarkeit ist da nicht gegeben.

Ist mir zwar egal, da es mich nicht betrifft, aber wer seine neue Immobilie danach aussucht, macht meiner Ansicht nach einen Fehler.

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Rubberduck

Notartermin ist am 03. August. Wir kriegen auch direkt die Schlüssel. Haben uns dafür mit den Verkäufern auf einen Abschlag von 20.000 Euro geeinigt. Kein Problem für die ING. Vermutlich würden sonst mit Fälligkeit und Auszahlung nochmal 6-8 Wochen ins Land gehen. Dann ist irgendwann Weihnachten. Vorkaufsrecht der Kommune ist ein klassischer Zeitfresser. Diesen Vorsprung können wir nur mit dem Rest an Eigenkapital nutzen. Der Anteil des Kredits für die Sanierung wird erst freigegeben, wenn nicht nur das Haus, sondern auch die Nebenkosten bezahlt sind. Tatsächlich könnte es also sein, dass wir das gar nicht ausreizen und einen Teil nicht wahrnehmen. Ist möglich.

Also so lustige Ideen wie erstmal bisschen schauen oder gar auf Energieberater warten, kann man nur wenn ausreichend Kapital für die Opportunitätskosten da ist.

IMHO schlicht weltfremd. Um 20-30k Euro für nix zu verballern fallen mir auf Anhieb lustigere Sachen ein.

 

Die Perimeterdämmung soll über 35c (selbstgenutzter Teil) bzw. Werbungkosten (vermieteter Teil) geltend gemacht werden.

Leider schlägt die 15% Regel voll rein, und letzteres muss dann über 50 Jahre abgeschrieben werden. Aber Kleinvieh macht auch Mist.

Der Leerstand der Mietwohnung ist erstmal kein Problem. Immerhin kann der Anteil der Schuldzinsen geltend gemacht werden.

 

Nochmal ein Lob an die Interhyp in Darmstadt. Hat mich über Jahre begleitet bis sich dann eine Tür öffnete.

Mit der ING gibts bislang keine Probleme. Ich hoffe das bleibt so. Gibt halt Storys. War aber das unkomplizierteste und beste Angebot.

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DarkBasti

An welcher Stelle im Kaufprozess müsst ihr auf das Vorkaufsrecht warten?

 

Ich hatte damals vor 10 Jahren mein Haus in zwei Wochen nach der Besichtigung gekauft.

Jetzt ist es zu klein und ich mache mich gerade schlau, ein größeres Haus zu kaufen.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 16 Stunden von DarkBasti:

An welcher Stelle im Kaufprozess müsst ihr auf das Vorkaufsrecht warten?

 

Ich hatte damals vor 10 Jahren mein Haus in zwei Wochen nach der Besichtigung gekauft.

Jetzt ist es zu klein und ich mache mich gerade schlau, ein größeres Haus zu kaufen.

 

Nach Unterschreiben des Kaufvertrags beim Notar.

Eintrag Auflassungsvormerkung nur möglich, wenn die Kommune ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Eventuell sind noch Löschungen von Grundschulden des Vorbesitzers nötig.

(Bei mir soll noch eine persönliche Dienstbarkeit gelöscht werden, die in Abt. 2 steht.)

Erst dann kann der Kaufpreis fällig gestellt werden.

Die ING behält sich vor am Ende der 14 Tage-Frist zu zahlen.

Übergabe durch Verkäufer dann in einer Frist, die im Kaufvertrag steht.

Sofort oder unverzüglich heißt innerhalb von drei Werktagen. Es kann aber auch nix drinstehen.

Dann sind das 2-4 Wochen, ohne dass der Verkäufer in Verzug gerät.

 

Wenn der Verkauf über einen guten Makler läuft, dann hat der alle Unterlagen.

Da das hier ohne Makler ging und eine Erbengemeinschaft verkauft, war das maximal langsam und nervig.

Grundbuchauszug ging ewig. Dann stand diese persönliche Dienstbarkeit drin. Die musste auch noch angefordert werden.

Im Baulastenverzeichnis steht nix.

Makler kann Vorteile haben, wenn der wirklich ordentlich alles vorbereitet hat. Wenn das ein Vollpfosten ist, kostet der nur Geld.

BTW: Der Makler schickt seine Rechnung direkt nach dem Notartermin...

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Holgerli

Der Makler wird doch aber mittlerweile von dem bezahlt, der ihn beauftragt? Zumindest bei Mietwohnungen ist das so. Ist es beim Hauskauf anders?

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 52 Minuten von Holgerli:

Der Makler wird doch aber mittlerweile von dem bezahlt, der ihn beauftragt? Zumindest bei Mietwohnungen ist das so. Ist es beim Hauskauf anders?

Ist nur bei Mietwohnungen so.

Bei Immobilienkäufen zahlt der Käufer seit Ende 2020 max. 50% (kann auch 0% sein), kommt auf den Vertrag an.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 48 Minuten von moonraker:

Bei Immobilienkäufen zahlt der Käufer seit Ende 2020 max. 50% (kann auch 0% sein), kommt auf den Vertrag an.

Fast.
Seit 2020 gilt: wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Maklergebühr. Kann aber auch mehr sein. Und natürlich kann auch ein Käufer einen Makler beauftragen. 
Geregelt in § 656d BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656d.html

 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 47 Minuten von t.klebi:

Fast.
Seit 2020 gilt: wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Maklergebühr. Kann aber auch mehr sein. Und natürlich kann auch ein Käufer einen Makler beauftragen. 
Geregelt in § 656d BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656d.html

 

vor 2 Stunden von Holgerli:

Der Makler wird doch aber mittlerweile von dem bezahlt, der ihn beauftragt? Zumindest bei Mietwohnungen ist das so. Ist es beim Hauskauf anders?

 

An der Stelle GENAU lesen. Da steht Einfamilienhaus.

 

Es werden aber genug Zweifamilienhäuser von anno Tobruk angeboten, die insgesamt auf Größen moderner Einfamilienhäuser kommen.

Die wohnten nach dem Krieg halt auf 80m2 mit Oma und den Hühnern im Garten. Oder es ist halt noch ein Einlieger dabei.

In dem Fall zahlt der Käufer bei entsprechender Rechnungsstellung nach wie vor ALLES.

Bei Mehrfamilienhäusern dann sowieso.

 

Da ich ja ein Zweifamilienhaus kaufe, was von Anfang an so geplant war, spare ich also 5,95% Maklergebühr. (Bundesland ist Hessen.)

Dafür kann man schon mal was tun.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 1 Stunde von Rubberduck:

An der Stelle GENAU lesen. Da steht Einfamilienhaus.

Habe ich. Und deinem Eingangspost ging es doch um ein EFH, oder?
 

vor 1 Stunde von Rubberduck:

In dem Fall zahlt der Käufer bei entsprechender Rechnungsstellung nach wie vor ALLES.

Bei Mehrfamilienhäusern dann sowieso.

Der Käufer muss zahlen, wenn zwischen dem Käufer und dem Makler ein Maklervertrag zustande gekommen ist. Sonst nicht.
Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, gilt für das Verhältnis Käufer <> Makler erst mal Vertragsfreiheit. Der Käufer kann, muss aber nicht.

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Holgerli

Danke für die Klarstellung (sozusagen aus der Praxis). :)

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Rubberduck
vor 3 Stunden von t.klebi:

Habe ich. Und deinem Eingangspost ging es doch um ein EFH, oder?

 

Der ist von Juli 2025. ;) Der Thread behandelt IIRC eine längere Suche und erwähnt mehrere Häuser. 

Die Nenntante deren Haus erworben wird, verstarb im Oktober 2025. Seitdem wird mit der Erbengemeinschaft verhandelt.

Also zumindest seit Anfang 2026 geht es nur noch um das aktuell erworbene Haus.

 

Die Idee den Hauskauf über die Vermietung einer Einliegerwohnung zumindest mitzufinanzieren, gab es schon immer.

Nur sind geeignete Objekte selten und wie gesagt macht einem die Makler-Courtage meistens noch zusätzlich einen Strich durch die Rechnung.

Der Makler kann im Prinzip natürlich immer weniger nehmen. Nur passiert das eher selten.

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t.klebi
vor 12 Stunden von Rubberduck:

Nur sind geeignete Objekte selten und wie gesagt macht einem die Makler-Courtage meistens noch zusätzlich einen Strich durch die Rechnung.

Der Makler kann im Prinzip natürlich immer weniger nehmen. 

Es bleibt dabei, dass derjenige die Courtage schuldet, der den Maklervertrag abschließt. 

 

Darüber hinaus, ist das sowieso eine Milchmädchenrechnung, denn auf einem freien Markt bilden sich die Preise durch Angebot und Nachfrage. Die Kaufnebenkosten (unter anderem die Maklerkosten) dämpfen die Nachfrage und damit den Marktpreis. Also wird die Courtage wirtschaftlich betrachtet, von beiden Seiten zur Hälfte getragen. Unabhängig davon, wer tatsächlich die Überweisung an den Makler tätigt. 

Ohne Maklerkosten würden auf einem idealen Markt die Immobilienpreise um 50% der früher üblichen Maklerkosten steigen. 

 

 

 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 4 Stunden von t.klebi:

Es bleibt dabei, dass derjenige die Courtage schuldet, der den Maklervertrag abschließt. 

 

Da Du offenbar noch nie ein Haus besichtigt hast: Wenn Du auf ein Angebot - beispielsweise bei Immoscout - antwortest das über Makler angeboten wird, wird Dir als allererstes der Vertrag überreicht. Ohne Unterschrift erhältst Du weder Adresse, noch Expose und erst recht keinen Termin zur Besichtigung.

Wenn Du hier irgendwas anderes schwadronierst, dann hast Du da einfach eine Wissenslücke.

 

Das mit der Bewertung kann ich auch nicht nachvollziehen. Die Bank hält den Makler für persönliches Pech, so wie Grippe oder Fußpilz. Den musst Du bezahlen, nicht die Bank. Bei der Bewertung geht der Makler nicht ein. Das sind Nebenkosten, die einfach mitzubringen sind.

Der Makler geht auch nicht in die Statistiksammlung ein, zu der der Notar automatisiert und anonym beitragen muss. Folglich auch nicht in die Berechnung von so Dingen wie Erbschaftssteuer.

 

Übrigens werden Neubauten typischerweise oder zumindest häufig direkt vom Entwickler und ohne Makler angeboten.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 53 Minuten von Rubberduck:

Wenn Du auf ein Angebot - beispielsweise bei Immoscout - antwortest das über Makler angeboten wird, wird Dir als allererstes der Vertrag überreicht.

vs.
"Es bleibt dabei, dass derjenige die Courtage schuldet, der den Maklervertrag abschließt. "


Merkst du was?

vor 53 Minuten von Rubberduck:

Das mit der Bewertung kann ich auch nicht nachvollziehen.

Egal ob du das nachvollziehen kannst, ändert das nichts an der Tatsache.
Alle (!) Anschaffungsnebenkosten werden durch das Say’sche Theorem (Gesetz von Angebot und Nachfrage) von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Vom Verkäufer zur Hälfte als Verkaufspreissenkung und vom Käufer zur Hälfte als Kaufpreiserhöhung.
Natürlich sieht man das nur, wenn man den (Immobilien)Markt insgesamt beobachtet. Bei einem einzelnen Immobiliengeschäft, wirken sich individuelle Faktoren viel stärker aus. 

Würde man aber z.B. ab Morgen Maklergebühren unter Strafe stellen, würden ceteris paribus die Immobilienpreise um 50% der bisherigen Maklerkosten steigen. Das wäre dann der neue Gleichgewichtspreis. 

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DarkBasti

Idr. schicken die Makler dem Kaufinteressenten ein Vertrag zu, bevor sie ein Expose verschicken.

Immer aber nicht!

Makler der Sparkasse hatten das bei meinen Besichtigung immer.

Es gibt aber auch welche, die das nicht machen.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 4 Stunden von t.klebi:

vs.
"Es bleibt dabei, dass derjenige die Courtage schuldet, der den Maklervertrag abschließt. "

 

 

Der letzte Schlaumeier ist gerade vorm BGH gescheitert.

 

BGH-Urteil stärkt Position von Maklern und Verkäufern Ein Käufer wollte die Provision beim Erwerb eines Zweifamilienhauses reduzieren, weil er es künftig allein nutzt. Doch die Richter in Karlsruhe stellen dafür strenge Bedingungen.

 

Handelsblatt. Bezahlschranke. Aber findet man sicher auch so.

 

EDIT: Der Copilot auf jeden Fall.

 

Zitat

Der BGH hat am 16.07.2026 (Az. I ZR 111/25) entschieden, dass ein Zweifamilienhaus maklerrechtlich kein Einfamilienhaus ist, selbst wenn der Käufer es später allein nutzen möchte. Die Maklergebühr wird daher nicht reduziert, und der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB) greift nicht. Entscheidend ist ausschließlich der Zeitpunkt des Maklervertrags

 

Naja, wer eine derartige Petitesse vors BGH prügelt (Kosten) ist entweder ein Fanatiker oder hat zu viel Zeit.

 

vor 4 Stunden von DarkBasti:

Es gibt aber auch welche, die das nicht machen.

 

Bei Interesse kommt dann der Vertrag. Dem entgeht keiner.

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