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Privatanleger

Im Jahressteuergesetz 2008, das derzeit im Bundesfinanzministerium erarbeitet wird, können immer noch Änderungen vorgenommen werden. Zum Beispiel für Ausnahmen bei langfristigen Sparverträgen:

 

So kritisierte Manfred Weber, Geschaeftsfuehrender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung vielfaeltige Verbesserungsvorschlaege der Kreditwirtschaft ausser Acht gelassen habe: "Bei der Abgeltungsteuer brauchen wir noch maßgebliche Änderungen, damit die Akzeptanz bei den Anlegern gestaerkt und der Rueckstand gegenueber vielen anderen Staaten in- und ausserhalb der EU aufgeholt wird", forderte Weber. Je eher die Politik diese Hausaufgaben erledige, desto besser fuer den Finanzstandort.

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Basti

hallo!

ich hab noch eine Frage hinsichtlich der Gewinnmitnahmen z.b. bei einem Entnahmeplan, angenommen man bekommt im Jahr Rente unter dem gesamten Freibetrag (also Grundbetrag+Sparerfreibetrag etc.) -> wird dann die Abgeltungssteuer (die ja theoretisch gleich einbehalten wird) trotzdem fällig oder nicht? Wenn ja, bekomme ich das rückwirkend vom Finanzamt wieder?

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TheMightyGandalf
hallo!

ich hab noch eine Frage hinsichtlich der Gewinnmitnahmen z.b. bei einem Entnahmeplan, angenommen man bekommt im Jahr Rente unter dem gesamten Freibetrag (also Grundbetrag+Sparerfreibetrag etc.) -> wird dann

die Abgeltungssteuer (die ja theoretisch gleich einbehalten wird) trotzdem fällig oder nicht?

 

Natürlich. Die wird sofort abgezogen.

 

Wenn ja, bekomme ich das rückwirkend vom Finanzamt wieder?

 

Ja. Mit der Steuererklärung kannst Du die Erstattung beantragen.

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Basti

Alles klar, vielen Dank...

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Elvis77
Im Eiltempo zum gläsernen Steuerzahler

 

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/...,494038,00.html

 

Finde ich ehrlich gesagt absolut in Ordnung.

Die Kontenabfrage enthält keine Inhalte, sondern zeigt nur an, wo der überprüfte Konten und Depots unterhält.

Auf verlangen muss er dann dem Finanzamt die Jahresbescheinigung der Bank zeigen.

Sehe ich kein Problem drin.

 

Auch die Einführung der neuen Steuernummer finde ich begrüßenswert.

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Sven82

Wenn dann bitte richtig!!!!

 

1. Die Finanzbehörde soll zunächst dem Beteiligten Gelegenheit geben, Auskunft über seine Konten und Depots zu erteilen und ggf. entsprechende Unterlagen (z. B. Konto- oder Depotauszüge, Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG) vorzulegen. Es besteht keine Pflicht die Jahresbescheinigung vorzulegen.

2. Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Beteiligte auf Nachfrage nicht angegeben hat, ist er über das Ergebnis des Kontenabrufs zu informieren. Hierbei ist der Beteiligte darauf hinzuweisen, dass die Finanzbehörde das betroffene Kreditinstitut nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO um Auskunft ersuchen kann, wenn ihre Zweifel durch die Auskunft des Beteiligten nicht ausgeräumt werden.

3. Wurden die Angaben des Beteiligten durch einen Kontenabruf bestätigt, ist der Beteiligte gleichwohl über die Durchführung des Kontenabrufs zu informieren, z. B. durch eine Erläuterung im Steuerbescheid: "Es wurde ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO durchgeführt."

 

Dafür reicht ein Anfangsverdacht aus. Der einzelne Steuersachbearbeiter kann zwar nicht "ins Blaue hinein" Kontenstammdaten abfragen, doch bleibt die Entscheidung über einen Datenabruf innerhalb der Behörde.
ganz entscheidender Satz aus dem Artikel.

 

In unserem Finanzamt wurden im letzten Jahr 60 Kontenabrufe getätigt. 10 davon wurden von anderen Behörden angeleiert. In 45 Fällen ist ein Erfolg vorzuweisen gewesen und insgesamt ein Mehrergebnis von 80.000 EUR. So viel zum Thema "ins Blaue hinein" und "Willkür des Beamten"

Ich schätze mal, dass in einem großen Finanzamt an einem Tag 400 Steuererklärungen bearbeitet werden. Bei 60 Abrufen wäre dies alle 3 bis 4 Tage einer. Auf 1400 Veranlagungen kommt also ein einziger Kontenabruf. Gehen wir von 700 Finanzämtern in Deutschland aus, so wären das maximal 200 Anfragen am Tag. Also bitte, wo leben wir denn? Der Artikel ist ja wohl reine Panikmache. Die Angabe von 5000 Abrufe am Tag bezieht sich wohl auf das technisch mögliche aber nicht auf die tatsächlichen Begebenheiten.

 

Bild-Zeitung lässt grüßen.

 

Gruß

Sven

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Firedrake

Ich überlege jetzt auch, wie ich mein Erspartes möglichst steuerfrei für die nächsten 10-15 Jahre anlege.

Hatte dazu hier auch schon ein Portfolio (mit ETF's usw.) zur Diskussion gestellt.

 

Natürlich möchte und muß ich dies mit meinem Steuerberater diskutieren. Glücklicherweise mußte ich nicht weit laufen, da meine bessere Hälfte und mein Schwiegervater Steuerberater mit eigener Kanzlei sind. Das Gespräch war nicht so ganz in meinem Sinne.

 

Tenor meines Schwiegervaters: Auf so langfristige Anlagen setzt er nicht unbedingt, lieber jährliche Ausschüttungen. Gut, kann man verstehen, wenn man etwas älter (> 60 Jahre) ist.

 

Tenor meiner Gattin: An Fonds verdienen doch sowieso nur die Manager. Nun ja, bei an der Börse gehandelten ETF's sehe ich dies nicht ganz so dramatisch.

 

Allerdings beunruhigt mich mehr, was beide sagen: Verlasse Dich mal nicht darauf, daß diese Anlagen in 15 Jahren auch noch steuerfrei sind - auch wenn vor 2009 gekauft. Neue Regierung, neue Gesetze. Dann werden solche steuerfreien Anlagen ganz schnell zu steuerpflichtigen gemacht. Sie erwähnten als Beispiele Schiffsbeteiligungen, wo wohl auch alle dachten, es wäre steuerfrei, hinterher aber das Gesetz angepaßt wurde (fragt mich bitte nicht nach Details).

 

Das gibt mir natürlich schwer zu denken. Wer gibt mir die Garantie, daß meine ETF's in 15 Jahren wirklich abgeltungsteuerfrei verkauft werden können?

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Boersifant
· bearbeitet von Boersifant

Natürlich hat man keine Garantie, da bekanntermaßen selbst das Grundgesetz für die meisten (alle?) Regierungen nicht heilig ist, nur welche Möglichkeiten hat man, wenn man langfristig anlegen will?

- Anlegen und hoffen, dass die Regelung so bleibt

- Geld ins Ausland bringen und dort anlegen.

Möglichkeiten dafür wären Broker wie Nordnet und Interactive Brokers. Die Sicherheit bei Interactive Brokers wäre noch höher, da nicht EU-ansässig.

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Raccoon
Das gibt mir natürlich schwer zu denken. Wer gibt mir die Garantie, daß meine ETF's in 15 Jahren wirklich abgeltungsteuerfrei verkauft werden können?

Keiner. Waere daher mal interessant zu sehen, ob und wo de Bestandsschutz schonmal aufgehoben wurde. Hat jemand Beispiele?

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Schnecke
Allerdings beunruhigt mich mehr, was beide sagen: Verlasse Dich mal nicht darauf, daß diese Anlagen in 15 Jahren auch noch steuerfrei sind - auch wenn vor 2009 gekauft.

Da ist zwar was dran. Aber: auch eine neue Regierung kann nicht von heute auf morgen die Regelungen auf den Kopf stellen.

D. h. es besteht höchstwahrscheinlich immer die Möglichkeit, die Anlagen noch steuerfrei zu verkaufen und den Zwischengewinn einzustecken, noch bevor eine neue Regelung effektiv in Kraft tritt.

 

Aber ein ausländischer Broker ist wohl sicher nicht schlecht. Ich liebäugele zur Zeit mit etrade. Die haben nämlich ein deutsches Depot, das man jederzeit kostenfrei auf ein US-Depot beim selben Anbieter übertragen kann!

Außerdem verlangen sie keine Mindesumsätze. Bei IB muß man nämlich so um die $10-$20 pro Monat an Gebühren "generieren", oder eine Depotführungsgebühr zahlen. Also nicht für alle geeignet.

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Firedrake
Keiner. Waere daher mal interessant zu sehen, ob und wo de Bestandsschutz schonmal aufgehoben wurde. Hat jemand Beispiele?

Soweit ich weiß:

 

Spekulationsfrist bei Immobilien 1999.

Wurde von 2 auf 10 Jahre angehoben.

Das neue Gesetz wurde dann aber z.B. 2000 schon angewandt.

Sprich: Eine 1996 gekaufte Wohnung und 1998 verkaufte Wohnung wäre 1998 steuerfrei gewesen.

Bei einem Verkauf in 2000 war sie es dann nicht mehr.

Klagen laufen heute noch.

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€-man
Soweit ich weiß:

 

Spekulationsfrist bei Immobilien 1999.

Wurde von 2 auf 10 Jahre angehoben.

Das neue Gesetz wurde dann aber z.B. 2000 schon angewandt.

Sprich: Eine 1996 gekaufte Wohnung und 1998 verkaufte Wohnung wäre 1998 steuerfrei gewesen.

Bei einem Verkauf in 2000 war sie es dann nicht mehr.

Klagen laufen heute noch.

 

Fast richtig. Immobilien eigengenutzt - Spekufrist 2 Jahre, Immobilie vermietet - 10 Jahre. Und daran wird sich auch nach 2009 nichts ändern.

 

Gruß

-man

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Elvis77
Allerdings beunruhigt mich mehr, was beide sagen: Verlasse Dich mal nicht darauf, daß diese Anlagen in 15 Jahren auch noch steuerfrei sind - auch wenn vor 2009 gekauft. Neue Regierung, neue Gesetze. Dann werden solche steuerfreien Anlagen ganz schnell zu steuerpflichtigen gemacht. Sie erwähnten als Beispiele Schiffsbeteiligungen, wo wohl auch alle dachten, es wäre steuerfrei, hinterher aber das Gesetz angepaßt wurde (fragt mich bitte nicht nach Details).

 

Mach dir da mal keine Sorgen. In der Regel gilt Bestandsschutz.

Auch bei den Schiffsbeteiligungen wurde das nicht wirklich durchbrochen.

 

Überhaupt hinkt der Unterschied zu Schiffsbeteiligungen gewaltig. Die waren im Gegensatz zu heute, früher hauptsächlich als Steuersparmodelle konzipiert.

Ich bitte dich...wer den Fiskus versucht bis an die Grenze des erträglichen zu besch*****n, der soll sich auch nicht wundern, wenn der das nicht unendlich lange mit ansieht.

 

Heutige Schiffsbeteilligungen sind anders und werden pauschal mit der Tonnagesteuer besteuert.

 

Ist also ein ganz anderer Hut.

 

Es ist wirklich sehr unwahrscheinlich, das der Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Aktien jemals wieder nachträglich aufgehoben wird.

Das Problem wird sich auch von selber von Jahr zu Jahr verringern, das sich der Aktienbestand der vor 2009 gekauften Aktien kontinuierlich verringern wird. Das hält kaum einer Jahrzehnte durch.

 

Dasselbe gabs ja auch beim Lebensversicherungshype 2004 als alle Torschlusspanik hatten. Schon jetzt ist ein Großteil der damals geschlossenen Verträge wieder gekündigt.

 

Das Problem wird sich für den Fiskus von ganz alleine lösen. Da muss er gar nichts tun.

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Value-Anleger

[- Geld ins Ausland bringen und dort anlegen.

Möglichkeiten dafür wären Broker wie Nordnet und Interactive Brokers. Die Sicherheit bei Interactive Brokers wäre noch höher, da nicht EU-ansässig.

 

 

Hallo zusammen,

 

wie sieht es denn ab 2009 aus ,wenn ich bei IB mein Depot habe ?

Überweisst mir IB meinen kompletten Verkaufserlös ( also ohne Abgeltungssteuer)?

Und ich bin dann selbst verpflichtet bei meiner Steuererklärung die entsprechenden Angaben zu machen,da IB keine Beträge an das deutsche FA zahlt und diesem auch keine Informationen zukommen lässt?

 

Gruß

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rohstoff75

Stimmt genau,

bei Grundstücksveräußerungen war bzw ist dies der Fall. Weitere Beispiele sind mir nicht bekannt. Ich denke jedoch auch, dass es keine 100%tige Sicherheit gibt. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Regierung den Finanzstandort Deutschland noch weiter in Abseits stellen wird. Die bisherigen Regelungen/Neuregelungen zeigen schon eine deutlich Benachteiligung gegenüber Anlegern aus den anderen EU-Mitgliedstaaten. Und bekanntlich ist ja Kapital beweglich im Gegensatz zu Immobilien.

Bleibt nur zu hoffen, dass die obersten Gerichte der Regierung mal wieder die Grenzen aufzeigen und eine kleine Ohrfeige verteilen (hat mir als Kind auch nicht geschadet). Die Einführung der Abgeltungssteuer ist freilich nicht zu verhindern.

Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen.

Ich lächte und war froh und es kamm schlimmer.

 

MfG

Rohstoff75

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Schnecke
wie sieht es denn ab 2009 aus ,wenn ich bei IB mein Depot habe ?

Überweisst mir IB meinen kompletten Verkaufserlös ( also ohne Abgeltungssteuer)?

Und ich bin dann selbst verpflichtet bei meiner Steuererklärung die entsprechenden Angaben zu machen,da IB keine Beträge an das deutsche FA zahlt und diesem auch keine Informationen zukommen lässt?

Ganz genau so ist es (nur bei den Informationen bin ich mir nicht sicher; vielleicht gibt es doch irgendeinen Informationsaustausch zwischen den deutschen und den US-Behörden bei potentiellen Steuersündern).

Ferner droht dir ab dem 2. Jahr eine Forderung nach Steuervorauszahlung vom Finanzamt, falls durch die Einkünfte im Depot zusätzliche Steuern anfallen.

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LivonianTrader

Steuervorauszahlung bei Veräusserungsgewinnen ?

 

Kannst Du das ein bisschen erläutern was Du damit meinst. Habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.

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Schnecke
Steuervorauszahlung bei Veräusserungsgewinnen ?

 

Kannst Du das ein bisschen erläutern was Du damit meinst. Habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.

Theoretisch ist das jetzt schon möglich. Sie z. B. folgendes Zitat:

Steuervorauszahlung auf Spekulationsgewinne kann dies das Finanzamt fordern?

 

Das Finanzamt kann eine Vorauszahlung fordern, wenn eine Nachzahlung für das letzte Jahr festgesetzt wurde. Wenn die Vorauszahlung nicht mit den aktuellen Verhältnissen übereinstimmt, dann kann man auf Antrag die Vorauszahlung senken lassen.

Quelle: https://web2.cortalconsors.de/communityjsp/...1477833&o=6

 

Ob und in welchem Umfang die Finanzämter tatsächlich mit solchen Forderungen an die Steuerzahler herantreten werden, bleibt natürlich abzuwarten. Aber wenn jemand sein Depot im Ausland hat und mit diesem regelmäßig Jahr für Jahr eine Steuernachzahlung generiert, dann wird das Finanzamt sehr wahrscheinlich von sich hören lassen.

Man kann also (wenigstens langfristig) nicht ganz so einfach das Depot ins Ausland verlagern, nur um die Steuerzahlungen um 1 Jahr zu verzögern. Leider..

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Stockinvestor
[- Geld ins Ausland bringen und dort anlegen.

Möglichkeiten dafür wären Broker wie Nordnet und Interactive Brokers. Die Sicherheit bei Interactive Brokers wäre noch höher, da nicht EU-ansässig.

Hallo zusammen,

 

wie sieht es denn ab 2009 aus ,wenn ich bei IB mein Depot habe ?

Überweisst mir IB meinen kompletten Verkaufserlös ( also ohne Abgeltungssteuer)?

Und ich bin dann selbst verpflichtet bei meiner Steuererklärung die entsprechenden Angaben zu machen,da IB keine Beträge an das deutsche FA zahlt und diesem auch keine Informationen zukommen lässt?

 

Gruß

 

Deine Veräußerungsgewinne werden keinem Abzug unterliegen. Du bekommst den kompletten Verkaufserlös ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Bank ihren Sitz im Ausland hat. Sonst ist sie deutschem Recht unterworfen und muss abführen. Wie ist das bei IB oder Nordnet? Haben die eine deutsche Niederlassung?

 

Die Vorreiterrolle der Abgeltungssteuer auf Veräußeungsgewinne hat erst mal das deutsche Finanzamt übernommen. Vielleicht schließen sich später mal andere Länder - die EU machts möglich - diesem Modell an.

Die Arbeit der Abführung und vor allem der Berechnung wird den hiesigen Banken aufs Auge gedrückt.

Vielleicht ist das ja auch ein Grund dafür, dass deutsche Banken im internationalem Vergleich nicht so profitabel sind.

Die Veräußerungsgewinne mußt Du aber trotzdem bei deiner Steuererklärung angeben. Das ist richtig.

Das da keine Kontrollmitteilungen oder ähnliches von der US-Steuerbehörde an die deutsche Steuerbehörde fließen, da wäre ich mir nicht so sicher. Sogar mit Singapore laufen da Verhandlungen. Die Steuerschlupflöcher sollen rigoros gestopft werden.

 

Ich sehe ein anderes Problem bei ausländischen Brokern. Und zwar dann, wenn man Dividende erhält.

Wie sieht es da aus?

IB ist ein US-amerikanischer Broker. Quellensteuer auf Dividenden in USA = 30%. Bekommt man die abgezogen oder bekommt man keinen Abzug, weil man Steuerausländer ist.

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rohstoff75

Die USA hat das Recht eine Quellensteuer zu erheben. Das Besteuerungsrecht müsste jedoch beim Wohnsitzstaat liegen. Bei einen in Deutschland ansässigen Bürger also Deutschland. Genaueres regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Ist etwas kompliziert. Somit besteuert der dt. Fiskus dann nochmals die Dividendenerträge, rechnet dabei aber die bereits gezahlte ausländsiche Quellensteuer der USA an (so wird die Doppelbesteuerng vermieden). Wie sich das ganze künftig verhält im Zusammenspiel mit der Abgeltungssteuer weis ich jedoch nicht.

 

Rohstoff75

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Boersifant
· bearbeitet von Boersifant

Nordnet teilte mir folgendes mit:

die Nordnetbank als schwedische Bank wird wie bisher diese Steuern nicht direkt abführen. Sie erhalten am Ende des Jahres unsere Jahresabrechnung, die Sie zur Deklaration beim Finanzamt verwenden müssen.

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DrFaustus

Frage an die Steuerexperten:

 

Wie sieht zukünftig die Besteuerung von Termingeschäften aus?

 

Das heisst wenn ich eine offene Position mit Gewinn schließe muss dann automatisch Abgeltungssteuer abgeführt werden? Oder vertraut man auf meine Ehrlichkeit, dass ich das Ganze in meiner Steuererklärung angebe?

 

Da es ja nach jetzigem Stand auch diverse unterschiedliche Rechtssprechungen zu dem Thema gibt und niemand so genau weiß ab wann das TG steuerfrei ist. Würde mich mal interessieren, ob das nun bei dieser "passenden" Gelegenheit eindeutig geregelt wurde.

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€-man

Servus Faustus,

 

ich weiß nur, dass bei OS und Futures künftig zwar die Abgeltungssteuer greift, aber andererseits die Verluste mit Kursgewinnen, Zinserträgen und Dividenden verrechnet werden dürfen.

 

Gruß

-man

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