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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Ja, bei diesen Geschäfte ist der Erfolg einfach abzugrenzen denke ich. Bei einem Termingeschäft würde ich jetzt das Problem sehen, dass es ja auch zur Absicherung von Währungsrisiken genommen werden kann. Und dort wäre eine Besteuerung m.E. nicht sinnvoll.

 

Zudem ist immer die Frage: Wann realisiere ich einen Erfolg?

Ein Termingeschäft hat ja keinen Kurs wie z.B. eine Option. Somit ist rein logisch Betrachtet auch kein Kursgewinn vorhanden. Wenn ich das Geschäft kompensiere (durch ein gegenläufiges TG oder am Ende ein Kassageschäft) muss ja eigentlich auch eine genaue Zuordnung der Geschäfte zueinander stattfinden um eine Besteuerung überhaupt zu ermöglichen. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres möglich ist....

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nicco3
Wie sieht zukünftig die Besteuerung von Termingeschäften aus?

 

 

DrFaustus,

 

Informationen findest du dazu ab S. 17 in der Zusammenfassung von Axer Partnerschaft "Alle Details zur beschlossenen Abgeltungsteuer ab 2009".

 

PDF: http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...ltungsteuer.pdf

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Schnecke
Ja, bei diesen Geschäfte ist der Erfolg einfach abzugrenzen denke ich. Bei einem Termingeschäft würde ich jetzt das Problem sehen, dass es ja auch zur Absicherung von Währungsrisiken genommen werden kann. Und dort wäre eine Besteuerung m.E. nicht sinnvoll.

 

Zudem ist immer die Frage: Wann realisiere ich einen Erfolg?

Ein Termingeschäft hat ja keinen Kurs wie z.B. eine Option. Somit ist rein logisch Betrachtet auch kein Kursgewinn vorhanden. Wenn ich das Geschäft kompensiere (durch ein gegenläufiges TG oder am Ende ein Kassageschäft) muss ja eigentlich auch eine genaue Zuordnung der Geschäfte zueinander stattfinden um eine Besteuerung überhaupt zu ermöglichen. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres möglich ist....

Also wenn ein Termingeschäft, das zur Absicherung gedacht war, Gewinne erzielt, dann wird der abgesicherte Wert ja entsprechende Verluste aufweisen. Diese lassen sich dann gegeneinander aufrechnen --- in der Steuererklärung im nächsten Jahr.. :-"

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DrFaustus
DrFaustus,

 

Informationen findest du dazu ab S. 17 in der Zusammenfassung von Axer Partnerschaft "Alle Details zur beschlossenen Abgeltungsteuer ab 2009".

 

PDF: http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...ltungsteuer.pdf

 

 

Super! Hat mir weitergeholfen! Danke! :thumbsup:

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fuxx

Weiß einer von Euch wie die Abgeltungssteuer gehandhabt wird, wenn ich heute ein festverzinsliches Papier kaufe (z. B. Finanzierungsschatz mit 24 Monaten Laufzeit) bzw. Papier bei dem erst am Ende der Laufzeit die Zinszahlung, d.h. in 2009 oder später erfolgt und nicht wie üblich p.a. verzinst wird.

Normalerweise geht das Finanzamt üblicherweise vom Zahlungszeitpunkt aus, d.h. die Zinsen müßten eigentlich bei analoger Anwendung des Zahlungszeitpunktprinzips mit 25% verzinst werden, oder nicht?

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nicco3

fuxx,

 

 

dazu aus der FTD vom 9.7.

http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanla...nds/223503.html

 

Auszug

..

Für die Depotanpassung ist zu beachten, dass der generelle Renditeschub nicht immer gleich ausfällt. Besonders profitieren Finanzinnovationen, bei denen Kursgewinne auch heute schon als Kapitaleinnahmen gelten. Sie gehen ohne Übergangsregelung ins neue System, Zinsen und Kurserträge werden ab 2009 moderater besteuert.

 

Größte Gewinner sind hier abgezinste Papiere wie Bundesschatz- und Sparbriefe, Inflationsanleihen sowie Zerobonds, da die auf einen Schlag anfallenden Zinseinnahmen nicht mehr zu einem Progressionssprung führen und zwischenzeitliche Zinseszinseffekte weiterhin unbelastet bleiben. Wer jetzt Fälligkeiten nach 2008 wählt, schiebt die gesamte Steuerlast elegant in den Abgeltungszeitraum.

 

 

oder

 

Ebner Stolz + Partner S. 26 oben

http://www.ebnerstolz.de/sixcms/media.php/...%202-4-2007.pdf

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fuxx

Nicco,

 

vielen Dank für die guten Quellen zur Abgeltungssteuer für abgezinste Papiere. Das hört sich ja gut an.

 

Die Dame von der Bundesschuldenverwaltung meinte allerdings, dass der Gesetzgeber das Schlupfloch bei den Abgezinsten per Gesetz noch dichtmachen würde. Ob da noch was kommt???

 

Gruß Fuxx

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Bierce
· bearbeitet von Onassis

Was mich am meisten an der Abgeltungssteuer ärgert, ist die Kursgewinnbesteuerung.

Ich halte Produkte über Jahrzehnte im Depot, trage das volle Risiko, am Ende kommt vielleicht ein Gewinn herraus und von diesen soll ich dann so mir nichts dir nichts 26-28% an den Staat abgeben? Niemals!!!

 

Das erinnert mich an die Mafia. Die sitzt auch nur im Hintergrund herrum und kassiert ohne eine Gegenleistung. Ich bin bereit Steuern zu zahlen, die maßvoll sind. 25% und mehr sind es nicht! Aber auf keinen Fall werde ich im meinem Leben auch nur einen Cent vom Kursgewinn versteuern.

 

Und jetzt? ETF´s, Fonds, abgezinste Anleihen, alles was für den ....! Jetzt noch auf Einkaufstour zu gehen, um noch von der alten Steuerregel zu profitieren, ist kurzsichtig. Denn was ist nach 2009? Denn das nächste Wirtschaftstief kommt bestimmt. Und dann müsste man nach alter Börsenweisheit kaufen. Kauft man dann, so gilt für diese Papiere die Abgeltungssteuer. Oder man kauft jetzt alles ein und läßt es 20-50 Jahre lang liegen, je nach Alter. Das ist doch Utopisch (wohin mit den Erträgen/neu erspartem? Bärenmärkte mitmachen und seine Verluste bestaunen? Von der unberechenbaren Politik ganz zu schweigen).

 

Letztlich bleibt einem, wenn er denn die Abgeltungssteuer nicht hinnehmen will und trotzdem vernünftig an den Weltbörsen teilhaben will, nur das Auswandern. Ich liebäugele mit dem benachbarten Österreich. Die haben praktisch so was ähnliches schon vor Jahren eingeführt, mit dem Unterschied, das es in Österreich keine Kursgewinnbesteuerung gibt! Der Steuersatz liegt glaube ich auch niedriger, 15% ?

Die Situation in anderen Ländern würde mich da sehr interresieren. Beliebte Auswandererländer sind Neuseeland, Kanada, USA, Spanien, Schweiz, Nordeuropa oder die Südseeinseln Tonga. Wie sieht da eigentlich die Lage aus, finanz-steuer-rechtlich versteht sich?

 

P.S.: Oder, man nimmt das ganze verfluchte Geld, fährt nach Las Vegas, besäuft sich, kauft sich seinen Traumwagen und ... bis das Geld alle ist. Dann macht man einen Abgang aus dieser nicht wirklich schönen Gesellschaft. Dann kann man immer noch sagen, man hat ein schönes Leben gehabt, wenn auch nur kurz, und, dass ist das wichtigste, der Finanzminister geht völlig leer aus. ...

Übrigens: das ist eine wahre Lebensgeschichte und wurde verfilmt unter dem Namen "Leaving Las Vegas". Super Film.

 

Grüße

Bierce

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sparfux

Also soweit ich das weiss gibt es in Ö schon länger eine Abgeltungssteuer als in D ....

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Wert37
Also soweit ich das weiss gibt es in Ö schon länger eine Abgeltungssteuer als in D ....

 

Ja, aber

 

1. Billiger

2. Erledigt auch evt. Erbschaftssteuer

 

 

unnnnnndddddd

 

3. KEINE Steuer bei Haltefrist länger als 1 Jahr!!

 

MFG

 

Wert37

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Reigning Lorelai
· bearbeitet von waynehynes
Also soweit ich das weiss gibt es in Ö schon länger eine Abgeltungssteuer als in D ....
ja aber im Gegensatz zu Deutschland gilt diese nicht auf alle Erträge. Österreich hat bereits 93 eine Zinssteuer eingeführt. Die Steuer beträgt zwar auch 25% aber eben nur auf Zinserträge und nicht auf Kursgewinne. Eine Verrechnung zum persönlichen Steuersatz ist hinterher ebenso unnötig. Kursgewinne sind nach einer Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei. Und ganz wichtig.... Die Abgeltungssteuer in Austria ersetzt auch die Erbschaftssteuer. Also war die Aussage etwas zu kurz gesprungen....

 

Des Weiteren kann ich dir noch Luxemburg ans Herz legen. Meines Wissens 10% pauschal auf Zinsen und Dividenden aber dafür keine Kursgewinnbesteuerung.

 

In den USA ist es etwas komplizierter. Vielleicht die Kurzform: Kursgewinne werden besteuert wobei dies nur mit 15% - 20% geschieht (Geringverdiener 5%).

 

Gruß

 

W.Hynes

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Stichling

Bei Börse Online gibte es eine Abgeltungssteuer-FAQ

 

Mich irritiert, dass nach dieser FAQ ausländische Thesaurierer nicht jährlich, sondern erst bei Verkauf besteuert werden sollen. Demnach würden diese Fonds von der Steuerreform profitieren (Stundung der Steuerzahlung). Zu diesem Problem kursieren widersprüchliche Aussagen und ich weiß langsam nicht mehr, was ich glauben soll.

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Sven82

Ausländische Thesaurierer werden erst im Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Dann werden die thesaurierten Erträge mitversteuert. Grundsätzlich besteht jedoch die Pflicht die thesaurierten Erträge in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben. Dies wird im Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt, so dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.

 

Es empfiehlt sich also die Steuerbescheide während der Laufzeit aufzubewahren um letztlich kontrollieren zu können, ob eine Anrechnung der bereits versteuerten Beträge im Veräußerungszeitpunkt erfolgte.

 

Gruß

Sven

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marbux

NV

 

Hi an die Steuerexperten!

Kann man als Bezieher von ALG eine NV bekommen?

- Das AGL liegt im laufenden Jahr unter 17000,00

- Ehepartner seit 15 Jahren ohne Einkommen

 

Danke im voraus für die Antwort, ein schönes WE und

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Sven82

wenn das zu versteuernde Einkommen 0 Euro beträgt und ansonsten nur Einkünfte vorliegen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen ist eine ESt-Erklärung nach § 56 EStDV nicht mehr erforderlich, so dass eine Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a Abs. 1 + 2 EStG erteilt werden kann.

 

Gruß

Sven

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Stichling
Ausländische Thesaurierer werden erst im Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Dann werden die thesaurierten Erträge mitversteuert. Grundsätzlich besteht jedoch die Pflicht die thesaurierten Erträge in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben. Dies wird im Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt, so dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.

 

Es empfiehlt sich also die Steuerbescheide während der Laufzeit aufzubewahren um letztlich kontrollieren zu können, ob eine Anrechnung der bereits versteuerten Beträge im Veräußerungszeitpunkt erfolgte.

 

So sehe ich das auch. Die FAQ von Börse Online hat mich aber verunsichert.

 

Bei inländischen thesaurierenden Fonds führt die Investmentgesellschaft den Zinsabschlag (plus Solidaritätszuschlag) am Ende des Geschäftsjahres an die Finanzbehörde ab (sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nicht-Veranlagungsbescheinigung vorliegt).

 

Handelt es sich um ausländische thesaurierende Fonds, die nicht wie die inländischen thesaurierenden Fonds jedes Jahr Zinsabschlagsteuer (plus Solidaritätszuschlag) unmittelbar aus dem Fonds an das Finanzamt abführen, behält die Depotstelle erst bei der Anteilscheinrückgabe Zinsabschlagsteuer (zzgl. Soli) auf die seit 1. Januar 1994 akkumulierten, steuerpflichtigen Erträge ein, die während der Haltedauer des Anlegers angesammelt wurden.

Börse Online erwaehnt nicht, dass die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich in der Steuererklärung angegeben werden müssen und suggeriert damit, dass mit ausländischen Thesaurierern eine Stundung der Steuerschuld bis zum Verkauf möglich ist. Schön wäre das schon ...

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BarGain

ist ja auch korrekt, was b:o da schreibt. zumindest ist das der status quo, und sofern der beibehalten wird, geriert sich der bisherige nachteil der nachgelagerten steuerkeule zu einem großen vorteil im abmelkungssteuer-zeitalter ab 2009.

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marbux
wenn das zu versteuernde Einkommen 0 Euro beträgt und ansonsten nur Einkünfte vorliegen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen ist eine ESt-Erklärung nach § 56 EStDV nicht mehr erforderlich, so dass eine Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a Abs. 1 + 2 EStG erteilt werden kann.

 

Gruß

Sven

 

 

Hi Sven!

Danke für diese gute Nachricht. Kommende Woche muß ich da gleich mal beim FA nachfragen.

So wie ich die einschätze, gibts da bestimmt einen Vordruck.

Schönes WE noch und

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€-man

marbux, hier gibt es Formulare www.bundesfinanzministerium.de (Service / Formulare A-Z).

 

Gruß

-man

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harwin

Soweit ich weiß sind in der Abgeltungssteuer von 25 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten.

 

Was ist wenn man aus der Kirche ausgetreten ist? Oder zahlen jetzt etwa Moslems, Hindus und Buddhisten

auch in die Kirchensteuer wenn diese gar nicht der Glaubensgemeinschaft angehören?

 

Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer wenn man aus der Kirche ausgetreten ist? Zahlt man dann weniger? Oder bekommt man es vom Finanzamt zurückerstattet?

 

Bisher habe ich keine Info im Internet gefunden.

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utopie84

Ist zwar nix offizielles aber bei Börse Online steht, daß Soli und KiSt noch obendrauf kommen.

Ist eigentlich auch plausibel, da Soli/KiSt ja bisher auch Annexsteuern zur ESt waren.

 

 

http://www.boerse-online.de/steuern-recht/...ell/490145.html

 

Bisher habe ich keine Info im Internet gefunden.

:rolleyes:

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Lani

Die Abgeltungssteuer wird 25 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer betragen.

Wie kommst Du jetzt darauf, dass man Kirchensteuer zahlen sollte, ohne Mitglied einer Kirche zu sein? :'(

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€-man

Du solltest bei der Bank angeben, ob Du kirchensteuerpflichtig bist. Das ist die ersten 2 Jahre freiwillig, wird dann aber Pflicht.

Soweit mein Wissensstand zum gläsernen Bürger.

 

Gruß

-man

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SvenK
Warum die Abgeltungssteuer scheitern muss

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,495795,00.html

Wird sie aber nicht, denn sie wurde mit breiter Übereinstimmung in der großen Koalition beschlossen ... und an jeder späteren Regierung sind entweder SPD oder CDU mit Sicherheit beteiligt.

Egal was die Presse schreibt, für den allergrößten Teil der Bürger (Anleihen und Festgeldanleger) bringt die Abgeltungssteuer eine Entlastung. Aktienanleger sind leider in der absoluten Minderzahl.

 

SvenK

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