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SumSum

Blöde Frage zur Abgeltungssetuer, habe dazu nichts gefunden

 

Riester Fondssparplan ist ja grds. von der Abgeltungsseteuer befreit.

> Das ich am Ende 30% entnehmen kann, die dann abgeltungssteuerfrei sind, ist mir klar.

 

> Frage: Was ist nun aber in dem Fall, wenn ich so einen Riester FS-Plan kurz vor Fälligkeit kündige und mir die gesamte Summe ausbezahlen lasse ? Ist die Auszahlung dann nun abgeltungssteuerfrei oder nicht....? Finde dazu nichts

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Neuroniker
· bearbeitet von Neuroniker
P.P.S. Haben sich die emsigen Befürworter der Konfessionslosigkeit schon einmal Gedanken gemacht, wieviel teuerer es dem "normalen" Steuerzahler käme, wenn die ganzen caritativen Einrichtungen der Kirche vom Staat übernommen werden müssten?

 

Bist Du eventuell schon mal auf die Idee gekommen, dass man allen Ernstes Atheist sein kann und caritative Zwecke auch ohne Kirchensteuer unterstützt? Dass es auch caritative Organisationen ohne kirchlichen Einfluss gibt?

Glaube ist Privatsache, eine funktionierende Gesellschaft brauchen wir aber alle.

 

Gruß, Neuro

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Boersifant
· bearbeitet von Boersifant
P.P.S. Haben sich die emsigen Befürworter der Konfessionslosigkeit schon einmal Gedanken gemacht, wieviel teuerer es dem "normalen" Steuerzahler käme, wenn die ganzen caritativen Einrichtungen der Kirche vom Staat übernommen werden müssten?

 

Schau mal nach, wie viel von den Einnahmen der evangelischen und katholischen Kirche in "Soziales" geht, dann weißt du die Antwort. Tipp: Nicht viel, denn viele kirchliche Mitarbeiter werden schon jetzt aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt und nicht von der Kirchensteuer und der Anteil "Soziales" in den Kirchenhaushalten ist gering.

 

Dazu wäre noch kritisch zu hinterfragen, ob das "soziale" in der Kirche wirklich sozial ist. Kirchliche Seelsorger ersetzen keine Psychotherapie, sondern können sogar gefährlich sein. Kindergärten privatisiert man sowieso besser, und und und.

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€-man

Jungs, beruhigt Euch wieder.

 

Wer über den Tellerrand blicken kann wird sehen, dass fast alle caritativen Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime usw.) meist von Ordensverbänden gegründet wurden. Zu einer Zeit, in der sich der Staat wenig Gedanken über so etwas machte.

 

Auch heute noch werden viele (unangenehme) Tätigkeiten von Ordensverbänden ausgeübt. Erwähnenswert sei hier die Pflege von Schwerstkranken, oder die Sterbebegleitung.

 

Es gäbe noch viele Dinge, die aufzuzählen wären. Aber es scheint sich doch die Anschauung durchzusetzen: "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen".

 

So und jetzt wieder back to topic.

 

Gruß

-man

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beijing84
.... Frage: Was ist nun aber in dem Fall, wenn ich so einen Riester FS-Plan kurz vor Fälligkeit kündige und mir die gesamte Summe ausbezahlen lasse ? Ist die Auszahlung dann nun abgeltungssteuerfrei oder nicht....? Finde dazu nichts ....

 

Dann musst du aber auch die Zulagen wieder zurückzahlen, das wird dann echt happig.

 

vg, beijing84

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harryguenter
Dann musst du aber auch die Zulagen wieder zurückzahlen, das wird dann echt happig.

Ich weiß nicht ob eine solche Entnahme als Auflösung des Riestervertrags zu werten ist.

Davon abgesehen sind Riesterveträge ja nicht "steuerfrei". In der Auszahlungsphase werden die Einkünfte und Entnahmen im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert. Eine Komplettentnahme dürfte damit allein schon einen recht hohen Steuersatz verursachen.

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beijing84
Ich weiß nicht ob eine solche Entnahme als Auflösung des Riestervertrags zu werten ist.....

 

Das meinte ich ja damit, vorzeitige Auflösung impliziert meines Wissen Rückzahlung der Zuschläge.

 

vg, beijing84

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Sven82

aus Steuer & Studium

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Vielen Dank für den Artikel, Sven82! :)

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P2k1
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland sind die Rechtsgrundsätze des Gesetzes vom 06. Juli 2007 nicht anzuwenden. Der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetzesentwurf wird zum Wohle des Volkes bis auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt.

 

gez. Schlafmuetze

:P

 

Was bedeutet das jetzt auf?

 

Keine Abgeltungssteuer vorläufig?

 

mfg

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Sven82

da ich eben gerade angeschrieben wurde wie es sich mit der Kirchensteuer verhält und sicherlich andere Leute dies auch wissen möchten hier die gleiche Antwort wie in der PN:

 

Hi Sven,

 

mich macht die Sache langsam verrückt. Mein Steuerberater war auf einer Fortbildung bzgl. Abgeltungssteuer.

Hier die klare Aussage, in den 25 % ist die KiSt. schon eingearbeitet. Somit kommt "nur" noch der Soli dazu und wir haben eine Belastung von 26,4 %.

http://www.kirchenabgeltungssteuer.de

 

Ohne Kirchensteuer werden 25 % einbehalten zzgl. Soli (5,5 % von 25 % = 1,35 %) also 26,35 %.

 

Mit der Kirchensteuer wird die Abgeltungssteuer um 25% der Kirchensteuer ermäßigt. Auf den ermässigten Satz ist dann Kirchensteuer zu zahlen.

 

Beispiel:

Kirchensteuersatz: 9 % Kirchensteuer

 

Berechnung der Steuerbelastung:

25 % * ( 1 - 2,25 %) = 24,4375 %

 

Auf diesen Betrag ist Kirchensteuer zu zahlen:

24,4375 % * 9 % = 2,199375 %

24,4375 % + 2,199375 % = 26,636875 %

 

Mit Kirchensteuer beträgt die Steuerbelastung also 26,636875 %. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % auf die Abgeltungsteuer

25 % * 5,5 % = 1,375 %

 

26,636875 % + 1,375 % = 28,011875 %

 

Mit Kirchensteuer (9 %) und Soli beträgt die Gesamtbelastung also 28,011875 %

 

So habe ich da Gesetz zumindest verstanden. Angaben also ohne Gewähr. Als Vergleich aber zu dem oben verlinkten Beitrag mit einer KiSt-Bemessungsgrundlage von 978 EUR:

 

Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer sind nach meiner Berechnung 24,4375 % der Kapitalerträge

24,4375 % * 4000 EUR = 977,50 EUR

 

Dürfte also passen wenn man die Rundungsdifferenzen außer Acht lässt.

 

Gruß

Sven

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Gast240123

Hi :)

 

wie sieht es denn eigentlich mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten aus? Angenommen ich habe Wertpapiere des Unternehmens X 2002 und 2012 gekauft und möchte sie 2040 mit Eintritt in den Ruhestand verkaufen. In den 38 Jahren - die zwischen Kauf und Verkauf liegen - habe ich 4 mal die Depot führende Bank gewechselt. Muss ich 2040 genau darlegen können, dass ich die Aktien vor 38 Jahren gekauft habe? :(

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Larry.Livingston

Ich würde behaupten: ja! Also Belege aufheben (und über Steuererklärung wiederholen). Wenn du bei einer Bank bleibst wird das Kaufdatum im System gespeichert und anhand dessen bei Verkauf automatisch Abmelkungssteuer abgezogen (oder eben nicht). Bei Wechsel ist natürlich kein Kauftag vorhanden.

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Steinbrück und CDU-Gehilfen ahnunglose Stümper!!!

 

Bei der Diskussion über die Besteuerung der Kursgewinne sollte allerdings nicht vergessen werden, dass auch die von börsennotierten Aktiengesellschaften ausgeschütteten Gewinne keineswegs nur mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden, sondern auch mit zusätzlich15% Köperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne, die bei der Aktiengesellschaft erhoben werden. Das haben der Schwachkopf Steinbrück und seine nicht minder schwachsinnigen CDU-Gehilfen offensichtlich nicht kapiert bzw. in seinen Auswirkungen nicht wahrgenommen.

 

Wenn man beispielsweise eine Dividende von 10 Euro ausschütten will, muss man dafür 11,76 Euro Gewinn aussschütten (85% sind 10 Euro, 100% sind x Euro --> Ergebnis: 11,76 Euro). Neben den 1,76 Euro Körperschaftssteuer werden dann noch einmal 2,50 Euro Abgeltungsteuer (25% von den um 1,76 Euro gekürzten 11,76 Euro = 10 Euro), was ingesamt auf 4,26 Euro hinausläuft. Von einer Aussschüttung von 11,76 Euro werden somit 4,26 Euro besteuert, was auf eine pauschale Besteuerung von Ausschüttungen von 36,2% hinausläuft - nicht wie Lügen-Steinbrück behauptet auf eine von 25%!

 

Noch ein paar Links zur Abmelkungssteuer:

 

Anleger sollten mehr über Steuern meckern: http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795...?rss_googlefeed

 

Aktiensparpläne auf Pump sind mit Vorsicht zu genießen: http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795...?rss_googlefeed

 

Die Steuer verhilft Immobilienfonds zu neuem Glanz: http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795...n~Scontent.html

 

DSW-Modellrechnung zur Auswirkungen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge auf die steuerliche Situation von Privataktionären: http://www.dsw-info.de/fileadmin/downloads...steuer-2009.pdf

 

Steinbrücks Rechts-Schrott, der Pfusch bei der Pendler-Pauschale ist kein Einzelfall: Der Finanzminister produziert reihenweise schlampige Gesetze – ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden: http://www.focus.de/finanzen/banken/doench...aid_132450.html

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Bei der Diskussion über die Besteuerung der Kursgewinne sollte allerdings nicht vergessen werden, dass auch die von börsennotierten Aktiengesellschaften ausgeschütteten Gewinne keineswegs nur mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden, sondern auch mit zusätzlich15% Köperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne, die bei der Aktiengesellschaft erhoben werden. Das haben der Schwachkopf Steinbrück und seine nicht minder schwachsinnigen CDU-Gehilfen offensichtlich nicht kapiert bzw. in seinen Auswirkungen nicht wahrgenommen.

Würden ausländische Beteiligungsgesellschaften von der Dividende ohne die Körperschaftssteuer überhaupt Steuern bezahlen?

 

Steinbrücks Rechts-Schrott, der Pfusch bei der Pendler-Pauschale ist kein Einzelfall: Der Finanzminister produziert reihenweise schlampige Gesetze ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden: http://www.focus.de/finanzen/banken/doench...aid_132450.html

Warum wohl?

Wenn man jahrzentelang die Komplexität hochgeschraubt hat, dann ist auch eine vermeintlich einfache Regelung nicht mehr ohne Ausnahmen möglich.

Und ich sage das nicht, weil ich gerne Steuern bezahle, sondern weil ich täglich erlebe, daß es von komplexen Gebilden oft keine einfache Ablösung gibt, ausser man wird sehr radikal (und damit ungerecht).

Eine Flat-Tax von 25% auf alle Einnahmen und ohne Werbungskostenabzug usw. wäre z.B. eine einfache Lösung. Aber hierfür fehlt ja anscheinend die geseschaftliche Anerkennung.

 

Und bezügl. des Rechts-Schrotts und der pendlerpauschale hat der Steinbrück auch schon eine "Lösung":

Wenn die eben für alle ab dem ersten Kilometer gelten soll, dann kann man den Betrag von 30 Ct/Entfernungskilometer ja auch anpassen (allerdings nach unten). Eine schöne, einfache Regelung mit Gleichbehandlung.

Steht ja nirgendwo, daß die kostendeckend sein muß (ist sie ja heute schon nicht...)

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Neuroniker
Steinbrück und CDU-Gehilfen ahnunglose Stümper!!!

In der Sache hast Du vielleicht Recht, aber die Ausdrucksweise ist indiskutabel. Wahrscheinlich sind die angesprochenen Personen soetwas gewöhnt, was die Sache aber nicht besser macht. Unter normalen Menschen wäre das schon eine Beleidigungsklage wert.

Solche wüsten Schimpftiraden passen nicht zum Niveau dieses Forums und dienen auch nicht dazu, mit Deiner Meinung ernst genommen zu weden. Auch wenn Du Generalmajor sein willst.

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Nana, "wüste Schimpftiraden" ist wohl etwas stark übertrieben! Ich würde denen (unseren lieben Politikern) gerne mal die Leviten vorlesen; Militäjargon mäßig!

 

Die wichtigste Erkenntnis ist "DAS GELD NICHT AUF BÄUMEN WÄCHST"!

Man muß hart dafür arbeiten und verbringt die meiste Zeit es zu beschaffen!!!

Zeit die eventuell woanders dann fehlt---Familie, Freunde, Freizeit, Urlaub...etc.

Jede Steuererhöhung bedeutet mehr Zeit in Arbeit zu investieren.

Die Zeit läuft und tickt unauhaltsam weiter...tick, tick, tick...

Jemand der eine gewisse Geldsumme innerhalb von 10 Jahren zusammensparen möchte für anderweitige Investitionen (Kinder, Firma, Familie, Haus etc.) oder Vorruhestand muß mit Abgeltungssteuer nun noch mit drei zusätzlichen Jahren kalkulieren, wenn nicht sogar mehr. Also noch längeres Quälen.

Ich rede hier nicht von Millionären sondern vom unteren bis oberen Mittelstand.

 

Also plädiere ich für die Beibehaltung der Verjährungspflicht (zum Beispiel 5 Jahre), oder Erhöhung des Freibetrages (12000 Teuro), oder für eine kleinere Abgabenqote von zum Beispiel maximal 15%incl.Soli & KST! Oder aber eine Mischung von alledem.

 

Wird aber wohl nicht passieren, irgendjemand muss ja wohl die Riester-Sch***** bezahlen. Die Leute werden gefesselt-in ein Zwangssystem einzusteigen. Die Abgeltungssteuer muss eingeführt werden damit Versicherungen wieder "rentabler" erscheinen(wobei die Rentabilität eher im Inflationausgleich liegt, alles lächerlich und traurig...). Jaja die Abgeltungssteuer schockt viele...

 

Grüße crosplit

 

"Demographie, Arbeit, Rente, Steuerlast: Außer ein paar Sozialromantikern ist Großen wie Kleinen immerfort klar, das irgendjemand uns allen an die Brieftasche gehen will!"

Zitat Leyendecker

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Neuroniker
Nana, "wüste Schimpftiraden" ist wohl etwas stark übertrieben! Ich würde denen (unseren lieben Politikern) gerne mal die Leviten vorlesen; Militäjargon mäßig!

Hab nicht stärker übertrieben als Du, militärjargonmäßig.

Es ist einfach zu leicht, alles an den jetzigen Amtsinhabern auszulassen, das ganze Abgabensystem (System?) ist seit Jahrzehnten verworren und wird mit jeder Änderung nur komplizierter und damit ungerechter. Helfen würde wohl nur ein radikaler Kahlschlag. Eigentlich wäre das im Interesse aller Steuerzahler und doch verhindern die verschiedenen Interessensgruppen von Gewerkschaften bis zu Unternehmerverbänden einen wirklichen Neuanfang. Es gibt das seltsame Wort von der politischen Klasse in Deutschland, das trifft den Zustand eigentlich ganz gut. Politiker sind Politiker und zu Anderem meist nicht in der Lage. Wie sollen die unsere Interessen vertreten können, wo sie doch vollauf damit beschäftigt sind, ihr persönliches Überleben möglichst komfortabel abzusichern. Leider trifft das quer durch alle Parteien zu, man kann also nicht mal an der Wahlurne für Abhilfe sorgen.

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beijing84

Gilt die Abgeltungssteuer eigentlich nur für Steuerinländer (hiermit meine ich den normalen deutschen steuerpflichtigen Bürger) oder auch für ausländische Anleger, die z.B. hier ein Konto/Depot haben?

 

vg, beijing84

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Stoxx

Hallo zusammen!

 

Ich habe eine Frage, die ihr mir sicherlich leicht beantworten könnt :thumbsup:

 

Muss ich nach 2009 eingegangene Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc. nach dem Verkauf in meiner Steuererklärung angeben oder

  • werden diese direkt nach dem Verkauf von der Bank (an den Staat / Finanzamt) abgeführt
  • muss ich mich um nichts weiter kümmern, also auch nichts in meiner Steuererklärung angeben

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, danke!

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boRn
Hallo zusammen!

 

Ich habe eine Frage, die ihr mir sicherlich leicht beantworten könnt :thumbsup:

 

Muss ich nach 2009 eingegangene Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc. nach dem Verkauf in meiner Steuererklärung angeben oder

  • werden diese direkt nach dem Verkauf von der Bank (an den Staat / Finanzamt) abgeführt
  • muss ich mich um nichts weiter kümmern, also auch nichts in meiner Steuererklärung angeben

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, danke!

 

Moin.

Soweit hast du nichts damit zu tun, die Bank führt für dich ab und durch die Abgeltungssteuer musst du die Beträge nicht in der Steuererklärung angeben, kannst es aber machen wenn du vermutest, dass du einen niedrigeren Steuersatz also die 25 % hast. Dann wir eine Günstigerprüfung vom FA durchgeführt.

 

Zu beachten: Bei Wertpapieren zählt für die Anwendung der Rechtsvorschrift nicht der Verkaufstag, sondern Tag der Anschaffung (vor 2009 gekauft heißt: 1-Jahres-Regelung nach altem Recht).

 

mfg

Chris

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berliner
P.P.S. Haben sich die emsigen Befürworter der Konfessionslosigkeit schon einmal Gedanken gemacht, wieviel teuerer es dem "normalen" Steuerzahler käme, wenn die ganzen caritativen Einrichtungen der Kirche vom Staat übernommen werden müssten?

Gar nicht so viel, denn die werden ganz normal finanziert, wie anderen Einrichtungen auch, jedenfalls wenn wir von Kindergärten, Krankenhäusern und Altersheimen reden. Andererseits läßt sich die Kirche ihre Bischöfe aus Steurgeldern bezahlen.

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zocker

Hi Leute - ist irgendjemand im Forum, der die folgende Situation lösen kann.

 

 

Aktien, die vor 31-12-08 gekauft wurden lösen beim Verkauf nach Einfürhrung der "Abzocker- äh Abgeltungssteuer" keine Kursgewinnbesteuerung aus.

 

Aber was passiert, wenn der Inhaber der Aktien verstirbt und sein Kind sie weiter besitzt und Jahre später verkauft - Kursgewinnbesteuerung ja oder nein??

 

Aber was passiert, wenn der Inhaber der Aktien seinem Kind oder siener Frau die Aktien verschenkt, diese sie weiter besitzen und Jahre später verkaufen - Kursgewinnbesteuerung ja oder nein??

 

 

....ob die Loser im Finanzministerium sich da schon was zu überlegt haben???

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Grumel

Die emsigen Befürworter der Konfessionslosigkeit wissen vielleicht etwas mehr über die dreckigen Details der Finanzierung von "karitativen" Einrichtungen der Kirchen.

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