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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Es geht ja gerade darum die Wertentwicklung der Fondsanteile zu zeigen, es geht nicht um die Wertentwicklung nach Berücksichtigung der Steuer!! Habe aber noch ein wenig vom Text fett markiert, damit es deutlicher wird.

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el galleta
Der Unterschied ist, dass der Steueranteil im ersten Fall aus der Steuerbefreiung herausfällt, während er beim ausländischen Thesaurierer sich weiterhin steuerfrei vermehren kann.

Diesmal glaube ich, habe ich es endlich wirklich begriffen. ;)

 

Danke! :thumbsup:

 

saludos,

el galleta

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Und ich dachte, ich hätte es schon begriffen... :'(

 

Bitte hilf mir nochmal auf die Sprünge: Ich dachte, nur bei ausländischen Thesaurierungen greift keine Versteuerung auf die Kursgewinne der Thesaurierungen!? Bei inländischen schon.

Bei Fonds werden gleiche Arten von Einkuenften auch gleich versteuert, der Unterschied liegt nur darin, wie das in der Praxis durchgefuehrt wird, d.h. direkt durch Abzug im Depot bei den Inlaendern oder ueber die Steuererklaerung bei den Auslaendern. Dadurch kommt es zu einer Stundung.

 

Was die Kursgewinne angeht bezog sich der Vergleich ja auf ausschuettenden Fonds, bei denen muessen die neu gekauften Anteile aufgrund einer Wiederanlage immer ihre Kursgewinne versteuern (ab 2009).

 

Das habe ich diesem Thread (speziell Beitrag 4) entnommen.

Die Aussage in Beitrag #4 stimmt soweit und wird durch das Zitat in Beitrag #3 ergaenzt.

 

Vorteile des ausl. thes. Fonds zusammengefasst:

- Stundung da ueber die Steuererklaerung abgerechnet wird

- Geld wird nicht dem Fondsvermoegen entnommen (Zinseszinseffekt)

- Kursgewinne der Thesaurierungen im Vergleich zu ausschuettenden Fonds steuerfrei (gilt auch fuer inl. thes. Fonds)

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Marcise
Vorteile des ausl. thes. Fonds zusammengefasst:

- Stundung da ueber die Steuererklaerung abgerechnet wird

- Geld wird nicht dem Fondsvermoegen entnommen (Zinseszinseffekt)

- Kursgewinne der Thesaurierungen im Vergleich zu ausschuettenden Fonds steuerfrei (gilt auch fuer inl. thes. Fonds)

 

Danke :thumbsup:

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zocker
Es geht ja gerade darum die Wertentwicklung der Fondsanteile zu zeigen, es geht nicht um die Wertentwicklung nach Berücksichtigung der Steuer!! Habe aber noch ein wenig vom Text fett markiert, damit es deutlicher wird.

 

 

....aber wir haben alle verstanden, daß diese "Vorteile" nur nach der jetzt angedachten Gesetzeslage bestehen, evtl. im endgültigen Gesetzestext noch anders sein können und in jedem Jahressteuergesetz in Zukunft gestrichen werden können?

 

....und wir wissen, daß nur eine akribische Buchführung am Ende sicherstellt, daß das FA das alles anerkennt?

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Sapine
....aber wir haben alle verstanden, daß diese "Vorteile" nur nach der jetzt angedachten Gesetzeslage bestehen, evtl. im endgültigen Gesetzestext noch anders sein können und in jedem Jahressteuergesetz in Zukunft gestrichen werden können?

 

....und wir wissen, daß nur eine akribische Buchführung am Ende sicherstellt, daß das FA das alles anerkennt?

Auch wenn die steuerliche Gesetzeslage nicht für die Ewigkeit ist, wird es doch sicher ein paar Jahre gelten. Sollte die Regelung z.B. 20 Jahre halten, dann käme schon ein erheblicher Zinseszinseffekt zusammen, unterschätze die Wirkung da nicht. Wer ohnehin eine Steuererklärung machen muss, für den ist der Zusatzaufwand zumindest nicht groß.

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zocker
Auch wenn die steuerliche Gesetzeslage nicht für die Ewigkeit ist, wird es doch sicher ein paar Jahre gelten. Sollte die Regelung z.B. 20 Jahre halten, dann käme schon ein erheblicher Zinseszinseffekt zusammen, unterschätze die Wirkung da nicht. Wer ohnehin eine Steuererklärung machen muss, für den ist der Zusatzaufwand zumindest nicht groß.

 

 

......20 Jahre? ...ein deutsches Steuergesetz?? unverändert????

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berliner
......20 Jahre? ...ein deutsches Steuergesetz?? unverändert????

Stimmt, aus 28% können noch 38% werden...

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Sapine
......20 Jahre? ...ein deutsches Steuergesetz?? unverändert????
Die Abschlagsteuer mal so als Beispiel gibt es seit 1993 - natürlich wude mehrfach der Freibetrag angepasst, aber das Prinzip hat immerhin 15 Jahre überlebt.

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zocker
Die Abschlagsteuer mal so als Beispiel gibt es seit 1993 - natürlich wude mehrfach der Freibetrag angepasst, aber das Prinzip hat immerhin 15 Jahre überlebt.

 

 

 

.....und die Einkommenssteuer gibt es seit über 100 Jahren - die war mal bei 4% :lol: - das ist doch das was ich sagen will - steuerliche Bedingungen sind oft nicht mal 1 Jahr gleich, darauf Konstruktionen zu bauen ist wie auf Sand bauen, denn nur eines ist sicher jedes Schlupfloch wird gestopft werden und die Abgreifquote der Damen und Herren Politiker wird immer größer.

 

....dbx versucht die Steuersparer-Neurose der Deutschen für die Etablierung ihrer Produktlinie zu nutzen - und wenn dann in 2009 der ganze Swap-Kram vom Abzockerkönig Hr.S beendet wird - dann heißt es "ups" und außer Spesen nichts gewesen...

 

 

....die Auswahl der Produkte, die in unseren Depots für möglichst lange Zeit unberührt liegen bleiben sollen muß nur ein Kriterium haben - Qualität...

...und das setzt sich aus TER/Volumen/internes Derivaterisiko und Art der Replikation zusammen

....die Steuerseite ist unzuverlässig und deshalb von minderer Bedeutung

 

à propos das to "big to fail", das uns vor den Derivaterisiken der dbx`ler schützen soll, scheint selbst bei echten Giganten wie GM nicht mehr ganz so zuverlässig zu wirken - :'( - die GM-Anleihen sind auf 55% gestürzt!!!

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Sapine

Ich versteh Deine Aufregung nicht ganz. Mal angenommen die Steuerfreiheit auf Altanlagen würde wegfallen bei der nächsten Steuerreform, wer auch immer sie durchführen mag, dann hätte ich doch nichts verloren? Ich würde mich weiterhin an der optimalen Nachsteuerrendite orientieren.

 

Wenn jedoch die jetzt umgesetzte Regelung mit der Abgeltungssteuer (in änderbarer Höhe) mehrere Jahre hält, dann werde ich definitiv verlieren, wenn ich den Umstand nicht berücksichtige bei meiner Anlageentscheidung.

 

Bei der Swap-Konstruktion diverser Anbieter (nicht nur der DB) sieht es etwas anders aus, da hier der Gesetzgeber die Vorgaben gezielt ändern könnte ähnlich wie er es bei Zertifikaten gemacht hat.

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obalaa
.....und die Einkommenssteuer gibt es seit über 100 Jahren - die war mal bei 4% :lol: - das ist doch das was ich sagen will - steuerliche Bedingungen sind oft nicht mal 1 Jahr gleich, darauf Konstruktionen zu bauen ist wie auf Sand bauen, denn nur eines ist sicher jedes Schlupfloch wird gestopft werden und die Abgreifquote der Damen und Herren Politiker wird immer größer.

 

....dbx versucht die Steuersparer-Neurose der Deutschen für die Etablierung ihrer Produktlinie zu nutzen - und wenn dann in 2009 der ganze Swap-Kram vom Abzockerkönig Hr.S beendet wird - dann heißt es "ups" und außer Spesen nichts gewesen...

 

 

....die Auswahl der Produkte, die in unseren Depots für möglichst lange Zeit unberührt liegen bleiben sollen muß nur ein Kriterium haben - Qualität...

...und das setzt sich aus TER/Volumen/internes Derivaterisiko und Art der Replikation zusammen

....die Steuerseite ist unzuverlässig und deshalb von minderer Bedeutung

 

à propos das to "big to fail", das uns vor den Derivaterisiken der dbx`ler schützen soll, scheint selbst bei echten Giganten wie GM nicht mehr ganz so zuverlässig zu wirken - :'( - die GM-Anleihen sind auf 55% gestürzt!!!

 

 

 

na dann lasst uns gm anleihen kaufen die gehen eh net um die regierung richtet das schon!

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etherial
Bei der Swap-Konstruktion diverser Anbieter (nicht nur der DB) sieht es etwas anders aus, da hier der Gesetzgeber die Vorgaben gezielt ändern könnte ähnlich wie er es bei Zertifikaten gemacht hat.

 

Ich dachte eigentlich Zocker bezieht sich auf Swaps? Wie auch immer: Das trennen von Zertifikaten von Fonds ist recht einfach, weil Zertifikate als solche angemeldet wurden und einen eigenen Rechtsstatus genießen. Swaps zu besteuern hört sich einfach an, ist aber extrem schwierig, weil man damit quasi jedes Kreditgeschäft mit dem Ausland unterbinden würde.

 

Das Problem bei Swaps ist schlichtweg, dass es gar keinen eindeutigen Gewinner gibt! Beide Swap-Partner gewinnen. Der erzielte Umsatz ist greifbar, der erzielte Gewinn hingegen nicht. Jedes Gesetz, welches eine Besteuerung regeln würde, würde vermutlich unweigerlich durch konstruierte Produkte umgangen. Damit wird die Finanzbranche in Deutschland geschwächt (weil sie mehr Arbeit für Steuerfreiheit investieren muss) - mehr Steuern kommen trotzdem nicht rein.

 

Und selbst wenn, die DB kann jederzeit von Swapping auf Sampling übergehen ... das mit dem Swap ist nirgends festgeschrieben und dann sind sie auch nicht schlechter als jeder andere Indexfonds.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Und selbst wenn, die DB kann jederzeit von Swapping auf Sampling übergehen ... das mit dem Swap ist nirgends festgeschrieben und dann sind sie auch nicht schlechter als jeder andere Indexfonds.

mit welcher Begründung sollte sie dies tun, wenn gerade durch die Swaps die niedrige TER entsteht. Es ist schließlich nicht Anreiz gewesen steueroptimierte

ETF auf die Beine zu stellen, sondern kostensenkend zu arbeiten. Auf das erste hat man nämlich keinen Einfluss.

 

Ich sehe daher auch keine Risiken bei den Swap-ETF, da ich das Ausfallrisiko des Swap-Partners für schwindend gering halte.

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Kalabrese
· bearbeitet von Kalabrese

Hi,

ich habe ein Thema bei URBS-Media gefunden.

 

Zitat on:

 

urbs-media, 7.7.2008: Statt der bisher nach Ablauf der so genannten Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfreien privaten Veräußerungsgewinne sind ab 1.1.2009 praktisch alle Erträge aus Finanzanlagegeschäften einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent unterworfen. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer liegt diese neue steuerliche Belastung von Wertsteigerungen sogar bei über 28 Prozent. Zur Erinnerung: Gegenwärtig sind so genannte Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von Wertpapieren nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei und bei nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien können die Veräußerungsgewinne zumindest nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei vereinnahmt werden.

 

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer wird neben den laufenden Erträgen (z.B. Zinsen, Dividenden) auch auf alle Kursgewinne erhoben, die bei der Veräußerung von nach dem 31.12.2008 angeschafften Wertpapieren anfallen. Lediglich für so genannte Altanlagen, die bereits vor dem 1.1.2009 getätigt wurden, soll es nach dem Gesetz eine dauerhafte Freistellung von Kursgewinnen von der Abgeltungssteuer geben. Ob diese Begünstigung von Altanlagen jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, ist äußerst zweifelhaft. Möglicherweise gilt die Besserstellung von Altanlagen daher nicht wie im Gesetz festgeschrieben auf Dauer, sondern lediglich für zwei oder drei Jahre.

 

Von den steuerlichen Verschlechterungen durch die Abgeltungssteuer sind insbesondere diejenigen Bürger betroffen, die der Empfehlung der Bundesregierung folgend einen privaten Sparplan als dritte Säule der Altersvorsorge abgeschlossen haben und noch für viele Jahre weiter Einzahlungen leisten müssen. Denn diese Personen können nur zu einem geringen Teil von der Steuerbefreiung für Altanlagen profitieren. Hier gilt jetzt, dass alle Erträge einschließlich der bisher steuerfreien Kursgewinne aus Einzahlungen nach dem Stichtag 31.12.2008 mit der neuen Abgeltungssteuer belastet werden. Welche negativen Folgen hier durch die Abgeltungssteuer entstehen, hat die Verbraucherzentrale Bremen in einer Musterrechnung ermittelt:

 

Beispiel: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt und mit diesem - nach laufenden Kosten - eine durchschnittliche Dividendenrendite von drei Prozent plus eine Wertsteigerung von vier Prozent pro Jahr erzielt, der würde nach bisherigem Steuerrecht am Ende über ein Vermögen von 102.700 Euro verfügen - bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent, einem bereits ausgenutztem Sparerfreibetrag sowie einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent beim Kauf der Fondsanteile.

 

Mit der künftigen Abgeltungssteuer wird ihm nach einem Verkauf des Aktienfonds demgegenüber nur ein Vermögen von 81.800 Euro verbleiben. Durch die steuerliche Neuregelung hat der Sparer also im Alter 20.900 Euro weniger für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung.

 

In der nachfolgenden Übersicht informieren wir Sie, wie sich konkret die Abgeltungssteuer auf die unterschiedlichen Kapitalanlagen auswirkt und wer die Gewinner bzw. die Verlierer der Neuregelung sind. Zu beachten ist dabei, dass es über den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete hinaus keinen zusätzlichen Werbungskostenabzug mehr gibt. Aktionäre können daher z.B. die Kosten für die Teilnahme an einer Hauptversammlung nicht mehr von der Steuer absetzen.

 

Abgeltungssteuer ab 1.1.2009

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Aktien

 

Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Verluste aus Aktiengeschäften können künftig nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Bei Anlagen vor dem 1.1.2009 sind Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres abgeltungssteuerfrei. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren entfällt zum 1.1.2009.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anleihen

 

Laufende Erträge (Zinszahlungen) sowie Kursgewinne aus verzinslichen Wertpapieren unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Anlagen vor dem 1.1.2009 sind Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres abgeltungssteuerfrei.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Betriebliche Altersvorsorge

 

Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Einnahmen aus derartigen Betriebsrenten werden in der Auszahlungsphase jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Fonds

 

Erträge aus Investmentfonds unterliegen der Abgeltungssteuer. Im Gegensatz zum Einzelanleger können Fondsgesellschaften ihre einzelnen Positionen umschichten, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Anleger zahlen auf Kursgewinne daher erst im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung Abgeltungssteuer. Bei Anlagen vor dem 1.1.2009 sind Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres abgeltungssteuerfrei.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Immobilien

 

Bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienvermögen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um selbstgenutzteWohnungen oder Einfamilienhäuser handelt oder um vermieteten Grundbesitz.

Wertsteigerungen von selbstgenutzten Immobilien sind nicht steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne von sonstigem Grundvermögen unterliegt dagegen der Abgeltungssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen. Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Lebensversicherungen

 

Bei der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen ist danach zu unterscheiden, ob der Vertrag bis zum 31.12.2004 oder danach abgeschlossen wurde. Bei einem Vertragsabschluss bis Ende des Jahres 2004 sind Erträge aus Lebensversicherungen zeitlich unbegrenzt steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt, für mindestens 5 Jahre laufende Beiträge gezahlt werden und ein mindestens 60-prozentiger Todesfallschutz besteht.

 

Bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2005 ist der Ertrag zu versteuern, der sich aus der Differenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Versicherungsleistung ergibt. Wenn die Auszahlung nach der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt oder der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 12 Jahren läuft, ist als steuerpflichtiger Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrag zwischen den Beitragszahlungen und den Versicherungsleistungen anzusetzen. Die Erträge sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, fällt auf die gesamten Erträge Abgeltungssteuer an.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Optionsscheine

 

Gewinne aus Optionsgeschäften unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Altanlagen vor dem 1.1.2009 sind die Gewinne steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist (1 Jahr) abgelaufen ist. Wird die Spekulationsfrist bei Altanlagen nicht eingehalten, werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Riester-Rente

 

Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Einnahmen aus Riester-Fondssparplänen werden in der Auszahlungsphase jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Rürup-Rente

 

Die so genannte Rürup-Rente ist wie die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer befreit. Jedoch werden auch hier die Einnahmen während der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sparzinsen

 

Laufende Erträge (Zinszahlungen) aus Sparbüchern oder Festgeldkonten unterliegen der Abgeltungssteuer.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Termingeschäfte

 

Gewinne aus Termingeschäften unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Altanlagen vor dem 1.1.2009 sind die Gewinne steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist (1 Jahr) abgelaufen ist. Wird die Spekulationsfrist bei Altanlagen nicht eingehalten, werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zertifikate

 

Gewinne aus Zertifikaten unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Altanlagenregelung (Steuerfreiheit nach Ablauf eines Jahres) gilt nur dann, wenn die Zertifikate vor dem 15.3.2007 erworben wurden. Wer Zertifikate nach diesem Stichtag erworben hat, kann Kursgewinne nur dann steuerfrei vereinnahmen, wenn der Kauf spätestens bis zum 30.6.2008 erfolgte und die Papiere spätestens am 30.6.2009 wieder veräußert werden.

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Die Verlierer der neuen Abgeltungssteuer sind eindeutig diejenigen Anleger, die selbst unmittelbar in Aktien investieren und ihr Depot selbst verwalten. Gewinner sind dagegen diejenigen Sparer, die ihr Geld in verzinslichen Papieren anlegen und künftig statt der bisher möglichen fast 50-prozentigen Steuerbelastung auf ihre Zinseinnahmen nur noch die etwa halb so hohe Abgeltungssteuer bezahlen müssen. Gewinner sind außerdem die kurzfristig orientierten Anleger (so genannte Zocker), die ebenfalls statt des persönlichen Steuersatzes auf ihre Spekulationsgewinne nur noch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen. Steuer- und Finanzexperten nennen dieses Ergebnis schlichtweg absurd!

 

urbs-media Praxistipp: Hört auf meine Worte und ignoriert meine Taten! Nach diesem Motto hat die Große Koalition im Rahmen des so genannten Gesetzes zur Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2009 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge massiv verschlechtert. Da muss man sich als Bürger schon sehr verarscht vorkommen, wenn die Bundesregierung einerseits die staatliche Rente immer weiter kürzt und die Betroffenen zugleich auffordert, durch eigene finanzielle Beiträge die so künstlich entstandene Versorgungslücke wieder zu schließen. Hier geht es den Finanzpolitikern doch offensichtlich nur darum, die eigenen Steuereinnahmen drastisch zu erhöhen. Jedenfalls werden die Bemühungen der Bundesbürger zum Aufbau einer eigenen (von staatlichen Kürzungen geschützten) Einnahmequellen im Alter durch die Große Koalition hinterhältig sabotiert! Experten sprechen deshalb von der größten Steuererhöhung seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

 

Kein Wunder, dass unzählige Banken und Anlageberater im Ausland jetzt ihre einmalige Chance wittern, sich vom Kapitalmarkt in Deutschland eine große Scheibe abzuschneiden. Man braucht nur das Suchwort "Abgeltungssteuer" in Googel einzutippen und wird praktisch von bezahlten Links zugeschüttet, wie man die Abgeltungssteuer durch eine Kapitalanlage außerhalb des Zugriffsbereichs des deutschen Fiskus vermeiden kann. Neben seriösen Angeboten von Kreditinstituten z.B. aus Österreich und der Schweiz gibt es dabei vermutlich eine große Menge krimineller Anbieter, die genau wie der deutsche Staat nur eines wollen: Das sauer verdiente Geld der deutschen Sparer!

 

Besonders übel stößt den Verbraucherschützern aus Bremen bei der Abgeltungssteuer auf, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2009 praktisch nur noch diejenigen Sparformen steuerlich begünstigt werden, die für die Anleger die geringste Rendite bringen. Hier zeigt sich offenbar, dass es insbesondere den Lobbyisten der Lebensversicherungsbranche und der Fondsbranche gelungen ist, das Steuerrecht in ihrem Sinne zu beeinflussen und ihren renditeschwachen Produkten durch eine steuerliche Benachteiligung von anderen Kapitalanlageformen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

 

Unabhängige Finanzexperten empfehlen aktuell so genannte Indexfonds als Kapitalanlage. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Spezial- oder Branchenindizes, sondern um breit aufgestellte Indizes (z.B. Euro Stoxx 50) handelt. Der Vorteil dieser Anlageform für den Sparer im Vergleich zu den Aktienfonds ist, dass hierbei nur sehr geringe Ausgabeaufschläge anfallen und keine oder nur geringe laufenden Management-Kosten erhoben werden. Unter dem Strich ist die Rendite von Indexfonds daher im Regelfall höher als die Rendite von aktiv gemanagten Aktienfonds.

 

Zitat off:

 

Den Artikel finde ich gut geschrieben :thumbsup:

 

Ich hätte gerne mal eure Meinungen dazu gehört :)

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Sven82

befindet sich alles in 10 mal ausführlicher Form in meiner Signatur ;)

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Kalabrese
befindet sich alles in 10 mal ausführlicher Form in meiner Signatur ;)

 

 

Der Link :http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/208__Altersvorsorge,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

funzt nicht mehr :unsure:

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Akaman
Das Problem bei Swaps ist schlichtweg, dass es gar keinen eindeutigen Gewinner gibt! Beide Swap-Partner gewinnen.

Ich weiss nicht, ob wir hier noch im richtigen Faden sind.

 

Aber trotzdem: was ist das denn für eine Gelddruckmaschine, die du da beschreibst?

 

Wenn es denn so sein sollte, wie du schreibst: wollen wir beide nicht mal anständig swappen gehen?

 

Fragt sich der

 

Aka

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etherial
Aber trotzdem: was ist das denn für eine Gelddruckmaschine, die du da beschreibst?

 

In Land A muss ich 25% Steuern auf Dividenden zahlen, in Land B 0%

 

Nun halte in in B mein eigentliches Portfolio und in A einen Aktienkorb ohne Dividenden-Ausschüttungen sowie eine Berechtigung an einem TRN-Ausgleich (Swap) auf Index abzüglich einem fiktiven Steuersatz von 12,5%.

 

 

Der Anleger in A zahlt nur 12,5% Steuern und belastet noch nichtmal seinen Freistellungsauftrag. Das ist für ihn ein Gewinn.

 

Der Anleger in B behält 12,5% Steuern einfach ein. Das ist ebenfalls ein Gewinn.

 

 

Wer dabei verliert ist klar: Land A entgehen 25% Steuern. Würden Swaps keine Vorteile für beide Parteien darstellen, dann würde sie keiner (außer den Ahnungslosen) eingehen!

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Sven82
Der Link :http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/208__Altersvorsorge,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

funzt nicht mehr :unsure:

danke für den Hinweis. Hab's korrigiert

 

Gruß

Sven

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Tompom
Sie müssen nicht für Deutschland zugelassen sein. Es reicht, wenn sie steuertransparent sind

 

Es sind nun über sechs Wochen vergangen, weiß jemand, ob sich in der Zwischenzeit etwas getan hat?

 

Also, ob es mittlerweile wenigstens einen "steuertransparenten" Small Cap ETF für Regionen außerhalb Europas gibt?

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Fleisch

Am wichtigsten ist der letzte Satz für alle, die bisher nur für bestimmte Konten einen FSA bei ihrer Bank eingereicht haben. Ich hab ihn fett markiert

 

Abgeltungsteuer: Änderung der Freistellungsaufträge

 

[09.07.2008] -

 

Mit der Abgeltungsteuer wird auch ein neuer Sparer-Pauschbetrag eingeführt. Schon jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein neues Muster für Freistellungsaufträge veröffentlicht.

 

Das neue Muster können Sie hier herunterladen.

 

Begleitend zur Einführung des Musters schreibt das BMF:

 

"Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 eingeführt. Dabei werden der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) zusammengefasst (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz).

 

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich.

 

Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn das Muster bereits für Kapitalerträge verwendet wird, auf die das Einkommensteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden ist, sofern keine Vereinbarung über die Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots mit dem Kreditinstituts getroffen worden ist.

 

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.

 

Bereits vor dem 1. Januar 2009 unter Beachtung des § 20 Abs. 4 EStG in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung erteilte Freistellungsaufträge behalten ihre Gültigkeit. Eine vom Kunden beauftragte beschränkte Anwendung auf einzelne Konten darf vom Kreditinstitut ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt werden.

 

(BMF-Schreiben vom 11.6.2008, Az. IV C 1 - S 2056/0)

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etherial
Am wichtigsten ist der letzte Satz für alle, die bisher nur für bestimmte Konten einen FSA bei ihrer Bank eingereicht haben. Ich hab ihn fett markiert

 

Irgendwie bin ich noch nicht Steuerfuchs genug ... Was hat das denn früher für einen Sinn gemacht, FSAs getrennt pro Konto zu erteilen? Was bringt die neue Regelung dem Staat?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Für mich als Sparer konnte das durchaus Sinn machen. Z.B. hat meine Mutter für einen Bonussparplan keinen FSA erteilt sondern nutzt den vollen Betrag lieber für Anleihen etc. Grund: Der Bonussparplan ist nicht der Hit bezüglich Verzinsung, aber die Sparkasse muss am Ende den Bonus zahlen, ganz gleich ob der Steueranteil für Zinseinnahmen abgeführt wurde oder nicht. Es ist daher günstiger möglichst viel freigestellte Zinsen ausserhalb von dem Sparplan zu behalten.

 

Den Vorteil fürs FA kann ich auch nicht erkennen. Meiner Meinung nach sogar eher ein Nachteil, da die Steuereinnahmen dadurch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Es kann sogar dazu kommen, dass das FA weniger Abgeltungssteuer bekommt, wenn bisher ein Teil vom FSA ungenutzt übrig blieb, während auf einem anderen Konto Steuern abgeführt wurden.

 

Vielleicht sollten wir uns von der Vorstellung verabschieden, dass steuerliche Regelungen immer auch einen tieferen Sinn haben.

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el galleta

GELDANLAGE

Die Lücken für die Reichen

 

Ab Januar nächsten Jahres will der Staat auch an Kursgewinnen mitverdienen. Doch Banken und Versicherungen versprechen besonders vermögenden Kunden Abhilfe: Sie müssen nicht zahlen.

 

Quelle: www.spiegel-online.de

 

saludos,

el galleta

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