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norisk
Der Punkt ist doch, dass diese wie auch auch die nun oben genannten nicht für Deutschland zugelassen sind. Kauft man sie trotzdem, so zahlt man eine "Strafsteuer".

Sie müssen nicht für Deutschland zugelassen sein. Es reicht, wenn sie steuertransparent sind (Veröffentlichung der benötigten Steuerdaten).

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Privatanleger

Bei Sparplänen kassiert der Staat bald mit

Von Nadine Oberhuber

 

26. Mai 2008

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt, deshalb kämpft die Fondsbranche im Sinne der Anleger weiter. Sie wehrt sich dagegen, dass von 2009 an auch Fondssparpläne voll unter die Abgeltungsteuer fallen sollen. Das nämlich sieht derzeit das Gesetz vor: Von Januar an werden die Gewinne, die Anleger aus dem Fondssparen erzielen, zu 25 Prozent versteuert. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen noch hinzu und schmälern die Rendite um weitere 3 Prozent. Bisher waren die Kursgewinne aus dem Fondssparen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei.

 

Aber es gibt noch Hoffnung: Erst nach der Sommerpause beraten die Abgeordneten des Bundestags endgültig, ob sie das Gesetz so verabschieden, wie es derzeit vorgesehen ist. Wird die Abgeltungsteuer tatsächlich in voller Härte auch auf das Fondssparen angewendet, werden viele der momentan 15 Millionen Fondssparer den Sparplänen den Rücken kehren. Das wäre fatal aus Sicht vieler Verbraucherschützer. Schließlich zählt das Fondssparen zu den flexibelsten und meist auch einträglichsten Möglichkeiten, Kapital aufzubauen.

 

Fondsbranche will auch eine Ausnahme

 

Der Branchenverband BVI jedenfalls hofft auf eine Änderung, bestätigt dessen Sprecher Andreas Fink. Schließlich hatte es auch für kapitalbildende Lebensversicherungen nach langen Verhandlungen eine Ausnahme gegeben: Sie sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen, wenn sie länger als 12 Jahre bespart und erst im Rentenalter ausgezahlt werden - wenn der Anleger sie also tatsächlich für die Altersvorsorge genutzt hat.

Der Grund: Lebensversicherungen sollten nicht gegenüber anderen Produkten bevorzugt werden. Denn eben weil sie der Altersvorsorge dienen, fällt bei ihnen per Gesetz nur die Hälfte des Ertragsanteils (also des ausgezahlten Kapitals abzüglich der Einzahlungen) unter die Steuerpflicht. Würde diese Hälfte künftig nur mit dem Abgeltungsteuersatz besteuert - zu 25 Prozent, und nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent, so wären sie eines der steuerlich interessantesten Produkte am Markt gewesen. Das wollte die Politik verhindern.

 

Langlaufende Fondssparpläne auch betroffen

 

Dafür bestraft sie aber nun die Fondssparer, sagen die Verfechter dieser Gattung. Denn auch die, so argumentieren Finanzberater, besparen ihre Depots meist im Hinblick auf die Altersvorsorge. Doch die Abgeltungsteuer greift auch bei langlaufenden Fondssparplänen: Jeder einzelne Fondsanteil, der von Januar 2009 an im Depot landet, wird beim Verkauf pauschal besteuert. Die Banken ziehen den Anteil automatisch ab. Dabei bleibt ein Viertel des Gewinns beim Finanzamt hängen.

 

Da läppern sich hübsche Summen zusammen: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro spart, der hat am Ende 36.000 Euro angespart. Diese 100 Euro sind der Standardbetrag der meisten Sparer, sagt Finanzexpertin Helma Sick und Autorin des Ratgebers Wenn ich einmal reich wär. Dieser Sparbetrag vermehrt sich bei der durchschnittlichen Rendite guter internationaler Aktienfonds von rund 8,3 Prozent auf 150.000 Euro. Die konnten Anleger bisher steuerfrei vereinnahmen. Künftig aber müssen sie 114.000 Euro davon versteuern. So fließen 31.920 Euro ans Finanzamt.

 

Viele Sparer werden auf andere Produkte ausweichen

 

Das werden viele Sparer nicht einsehen, befürchtet Sick. Viele werden wohl auf Produkte ausweichen, die steuerlich günstiger scheinen, aber langfristig weniger Rendite abwerfen. Oder erheblich höhere Kosten haben. Die Versicherungsbranche hat ihre Vertriebsleute schon mal in Stellung gebracht, um reichlich gefrustete Anleger für ihre Produkte zu begeistern. Von der Art der Einzahlung her ähneln sich Fonds und Versicherungen schließlich.

Doch während Plansparer ihre Beiträge monatlich anpassen und sogar aussetzen können, wenn das Geld knapp ist, binden Versicherungsunternehmen ihre Kunden mit starren Verträgen. Und sie drohen mit hohen Abschlägen, falls ein Vertrag ruht oder vorzeitig aufgelöst wird. Da sie auch bei den Gebühren großzügiger zulangen, ist bei ihnen die Steuerlast zwar geringer, aber das Endergebnis fast immer kleiner.

 

Die Steuerlast lässt sich reduzieren

 

Übrigens auch für den Staat, haben Finanzexperten errechnet. Darum zieht das Argument nicht, es dürfe keine Sonderregelung für Fondssparpläne geben, weil sonst Steuerausfälle zu befürchten seien. Von der höheren Rendite, die das Fondssparen meist gegenüber der Versicherung abwirft, profitiert auch der Fiskus.

Es gibt aber Tricks, wie Sparer die Steuerlast klein halten können - oder sie sogar ganz umgehen: Sie sollten zum Beispiel auf Aktienfonds verzichten, die ihre Erträge voll ausschütten, und das tun selbst Fondsbestseller wie der Templeton Growth. Doch bei den Ausschüttungen kassiert der Staat demnächst regelmäßig mit. Sparer sollten künftig thesaurierende oder teilausschüttende Fonds wählen, die ihre Erträge im Fonds lassen, rät Steuerberaterin Birgit Hosemann, die sich auf die Besteuerung von Kapitalanlagen spezialisiert hat.

 

Umschichten wird im nächsten Jahr teuer

 

Wichtig ist, dass Anleger sich noch in diesem Jahr für einen bewährten guten Fonds entscheiden - denn jedes Umschichten wird von 2009 an teuer. Helma Sick hat noch einen weiteren Rat: Viele Sparer haben hohe Summen als Puffergeld auf dem Tagesgeldkonto. Wenn Sie das nicht ganz dringend vorhalten müssen: Packen Sie die Hälfte davon noch 2008 in einen guten Fonds. Und richten Sie dann einen Sparplan ein, der aufs Tagesgeldkonto fließt. So ist die fehlende Summe schnell wieder aufgestockt, aber der Fondsbrocken wirft inzwischen Rendite ab - auf alle Jahre steuerfrei. Zudem werden ja auch die Festgeldzinsen demnächst zu 25 Prozent besteuert. Da lohnt es sich kaum, hohe Summen für ein paar magere Prozent zu parken.

 

Der ultimative Trick für alle Steuersparer ist aber: Schließen Sie einen Fondssparplan auf Riester-Basis ab. Riester-Fonds sind jetzt - und künftig - steuerfrei. Eben weil sie mit staatlicher Hilfe das Alterssparen fördern sollen. Sie haben schon geriestert? Egal. Jeder kann mehrere Verträge abschließen. Es wird zwar nur einer davon mit Zulagen gefördert. Alle weiteren genießen aber trotzdem die Steuerfreiheit.

 

Zudem können Sie bei den ungeförderten Verträgen selbst wählen, in welcher Höhe Sie Beiträge einzahlen. Sie sind nicht an die Einkommenshöhe gekoppelt. Und: Jeder kann sie abschließen. Also auch Personen, die nicht zulagenberechtigt sind, zum Beispiel Selbständige. Das ist derzeit ein echtes Schlupfloch, wispern Finanzexperten. Jetzt hoffen sie nur, dass die Regierung das nicht schließt. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

 

 

Text: F.A.S.

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axelhau
Nein: Ausschüttunggleich = Thesaurierung

Kann das freundlicher Weise wohl noch ein wenig erläutert werden?

 

Bekannt ist mir:

 

Eine vor Kurzem vorgenommene Modifikation der Inhalte zum

Abgeltungssteuergesetz (Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums) hat zu einer neuen Definition der ausschüttungsgleichen Beträge geführt.

 

So müssen z. B. Fonds, die auch Zertifikate enthalten bei Umschichtungen für diese nun Abgeltungssteuern berappen.

 

Leider weiss ich nun nicht, wie Finanzkonstruktionen wie Swaps in diesem Zusammenhang einzuordnen sind.

 

Vielen Dank für eure Hinweise.

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Raccoon
Kann das freundlicher Weise wohl noch ein wenig erläutert werden?

etherial wollte wohl nur darauf hinweisen, dass ausschuettunggleich nicht gleich SWAP ist (was SumSum fragte).

Statt dessen sind ausschuettungsgleiche Ertraege gleich steuerpflichtige Thesaurierungen, egal ob diese beispielsweise aufgrund von Dividenden oder Zinsen entstanden sind.

 

In wie weit das mit dem Umschichten (von Zertifikaten) innerhalb des Fonds zu tun hat ist mir nicht klar - kannst du die Stelle mal zitieren?

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das_peterle
Der ultimative Trick für alle Steuersparer ist aber: Schließen Sie einen Fondssparplan auf Riester-Basis ab. Riester-Fonds sind jetzt - und künftig - steuerfrei. Eben weil sie mit staatlicher Hilfe das Alterssparen fördern sollen. Sie haben schon geriestert? Egal. Jeder kann mehrere Verträge abschließen. Es wird zwar nur einer davon mit Zulagen gefördert. Alle weiteren genießen aber trotzdem die Steuerfreiheit.

 

Wo kann ich denn mehr Informationen über die steuerfreien Fondsparpläne auf Riester-Basis finden?

Ich hatte das bisher so verstanden (und überall auch nur so gelesen), dass ich den ganzen Riesterkram im Rentenalter versteuern muss. Vollständig steuerfrei klingt aber natürlich besser ...

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etherial
Wo kann ich denn mehr Informationen über die steuerfreien Fondsparpläne auf Riester-Basis finden?

Ich hatte das bisher so verstanden (und überall auch nur so gelesen), dass ich den ganzen Riesterkram im Rentenalter versteuern muss. Vollständig steuerfrei klingt aber natürlich besser ...

 

Zwei verschiedene Sachverhalte:

1. Ein geförderter Riestersparplan muss IMMER nachversteuert werden.

2. Ein ungeförderter Riestersparplan (wenn man also mehr einzahlt als gefördert wird) wird behandelt wie eine Rentenversicherung, also besteuerter Ertragsanteil.

 

Vorteil von 2. gegenüber einer privaten fondsgebundenen RV ist, dass man damit deutlich flexibler ist und das Geld einfach so abheben kann. Man zahlt aber tatsächlich zweimal steuern (weil man nur Nettogehalt bekommt und hinterher den Ertrag besteuert bekommt).

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Malvolio

Riester-Sparpläne sind wie schon gesagt wurde nicht steuerfrei. Sie unterliegen zwar nicht der Abgeltungssteuer, die späteren Auszahlungen müssen aber versteuert werden. Dafür kann man die Sparraten allerdings (im Rahmen der Höchstgrenzen) heute als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

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Delphin
Wo kann ich denn mehr Informationen über die steuerfreien Fondsparpläne auf Riester-Basis finden?

Das ist - wie die anderen ja schon gesagt haben - so eben nicht richtig, der Artikel weckt da falsche Hoffnungen (hat mir auch mal ein Verkäufer bei einer Bank so darstellen wollen...!).

 

An einer anderen Stelle ist der Artikel auch etwas falsch (ich frage mich, ob die Autorin, weiß worüber sie da schreibt?). Sie meint Fonds die nur einen Teil ihrer Gewine ausschütten, wären künftig im Vorteil, das ist natürlich Quatsch. Denn auch bei thesaurierenden Fonds muss ja auf die Thesaurierung Steuer gezahlt werden (wie jetzt auch schon).

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das_peterle

OK, das deckt sich mit meinem bisherigen Verständnis. Vielen Dank!

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axelhau
etherial wollte wohl nur darauf hinweisen, dass ausschuettunggleich nicht gleich SWAP ist (was SumSum fragte).

Statt dessen sind ausschuettungsgleiche Ertraege gleich steuerpflichtige Thesaurierungen, egal ob diese beispielsweise aufgrund von Dividenden oder Zinsen entstanden sind.

 

In wie weit das mit dem Umschichten (von Zertifikaten) innerhalb des Fonds zu tun hat ist mir nicht klar - kannst du die Stelle mal zitieren?

 

Danke für die Nachricht.

 

"Fonds, die mit Zertifikaten handeln, verlieren ihr Steuerprivileg und müssen bei internen Umschichtungen Steuern zahlen.

...Die elegante Lösung, mit entsprechenden Fonds dauerhaft steuerfrei in Zertifikaten investiert sein zu können, hat damit aus steuerlicher Hinsicht ausgedient. Zum Verhängnis wird den Zertifikatefonds eine neue Definition der ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Zu diesen sollen von 2009 an auch die Gewinne zählen, die bei der Veraüßerung von Zertifikaten anfallen. Sie sollen dann als ordentliche Erträge gemäß §5 Investmentsteuergesetz gelten. Damit werden die Veräußerungsgewinne von Zertifikaten, die in einem Fonds anfallen, mit Zinsen und Dividenden gleichgestellt."

 

Meine Frage lautet nun, ob dies auch für die Gewinne aus den Swaps bei "geswappten" ETFs gelten kann und somit der Steuervorteil wegen der hier nicht anfallenden Dividenden somit dahin ist.

 

Bitte um Antwort, freundliche Grüße AH.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
"Fonds, die mit Zertifikaten handeln, verlieren ihr Steuerprivileg und müssen bei internen Umschichtungen Steuern zahlen.

...Die elegante Lösung, mit entsprechenden Fonds dauerhaft steuerfrei in Zertifikaten investiert sein zu können, hat damit aus steuerlicher Hinsicht ausgedient. Zum Verhängnis wird den Zertifikatefonds eine neue Definition der ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Zu diesen sollen von 2009 an auch die Gewinne zählen, die bei der Veraüßerung von Zertifikaten anfallen. Sie sollen dann als ordentliche Erträge gemäß §5 Investmentsteuergesetz gelten. Damit werden die Veräußerungsgewinne von Zertifikaten, die in einem Fonds anfallen, mit Zinsen und Dividenden gleichgestellt."

Interessant, danke.

 

Meine Frage lautet nun, ob dies auch für die Gewinne aus den Swaps bei "geswappten" ETFs gelten kann und somit der Steuervorteil wegen der hier nicht anfallenden Dividenden somit dahin ist.

Meine Vermutung: Swaps fallen nicht unter die Regel. Zwar gehoeren Swaps in die Welt der Derivate und Termingeschaefte, sind aber selbst keine Zertifikate bzw. erzeugen keine Veräußerungsgewinne durch den Verkauf von Zertifikaten.

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TheMightyGandalf

ungeförderte Risterverträge sind auch solche, bei denen man weder Zulagen beantragt, noch diese bei der Steuer ansetzt. Diese sind daher wie eine private Rentenversicherung zu behandeln, d.h. mit dem Ertragsanteil zu versteuern (ab 60 LJ, 12 J Laufzeit, zu 1/2 oder bei Verrentung mit fiktivem Ertragsanteil 17-22% zum persönlichen Steuersatz).

 

Vorteil: Man spart die Abgeltungssteuer in der Ansparphase auch auf Dividenden, Auszahlungen ebenfalls steuerlich begünstigt. Kapitalerhalt garantiert.

 

Nachteil: Teils recht teuer, Vorteil gegenüber ETFs trotz Abgeltungssteuer nicht sehr groß, wenn TER = 1,5% p.a.

 

Aber: Man kann das auch machen, wenn man nicht unmittelbar förderberechtigt ist und sich Riestern sonst nicht lohnt...

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Delphin
"Fonds, die mit Zertifikaten handeln, verlieren ihr Steuerprivileg und müssen bei internen Umschichtungen Steuern zahlen.

...Die elegante Lösung, mit entsprechenden Fonds dauerhaft steuerfrei in Zertifikaten investiert sein zu können, hat damit aus steuerlicher Hinsicht ausgedient. Zum Verhängnis wird den Zertifikatefonds eine neue Definition der ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Zu diesen sollen von 2009 an auch die Gewinne zählen, die bei der Veraüßerung von Zertifikaten anfallen. Sie sollen dann als ordentliche Erträge gemäß §5 Investmentsteuergesetz gelten. Damit werden die Veräußerungsgewinne von Zertifikaten, die in einem Fonds anfallen, mit Zinsen und Dividenden gleichgestellt."

Kleine Nebenbermerkung: das würde aber Fonds, wie die iShares-ETFs betreffen, die in der Regel um die Dividenenzahlungstermine in Zertifikate gehen, wenn ich mich nicht recht irre, um die ausschüttungleichen Beträge niedrig zu halten. Ob ETFlab auch so vorgeht, weiß ich nicht, müsste ma mal fragen.

 

Tja, es bleibt spannend. Der Teufel steckt im Detail.

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axelhau
Interessant, danke.

 

 

Meine Vermutung: Swaps fallen nicht unter die Regel. Zwar gehoeren Swaps in die Welt der Derivate und Termingeschaefte, sind aber selbst keine Zertifikate bzw. erzeugen keine Veräußerungsgewinne durch den Verkauf von Zertifikaten.

 

Danke für die Antwort!

 

Gibt´s von anderen auch noch Meinungen zu dem Thema?

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axelhau
Kleine Nebenbermerkung: das würde aber Fonds, wie die iShares-ETFs betreffen, die in der Regel um die Dividenenzahlungstermine in Zertifikate gehen, wenn ich mich nicht recht irre, um die ausschüttungleichen Beträge niedrig zu halten. Ob ETFlab auch so vorgeht, weiß ich nicht, müsste ma mal fragen.

 

Tja, es bleibt spannend. Der Teufel steckt im Detail.

 

Danke für die Mitteilung!

 

Ja genau darum geht´s.

Ob ETFs, die mit "Finanzinstrumenten" arbeiten, um die ausschüttungleichen Beträge niedrig zu halten unter die Neuregelung fallen und somit keinen steuerlichen Vorteil mehr aufweisen.

 

"Fonds, die mit Zertifikaten handeln, verlieren ihr Steuerprivileg und müssen bei internen Umschichtungen Steuern zahlen.

...Die elegante Lösung, mit entsprechenden Fonds dauerhaft steuerfrei in Zertifikaten investiert sein zu können, hat damit aus steuerlicher Hinsicht ausgedient. Zum Verhängnis wird den Zertifikatefonds eine neue Definition der ausschüttungsgleichen Erträge.

Zu diesen sollen von 2009 an auch die Gewinne zählen, die bei der Veraüßerung von Zertifikaten anfallen. Sie sollen dann als ordentliche Erträge gemäß §5 Investmentsteuergesetz gelten. Damit werden die Veräußerungsgewinne von Zertifikaten, die in einem Fonds anfallen, mit Zinsen und Dividenden gleichgestellt."

 

Weiss da noch jemand was dazu?

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sTisTi
Kleine Nebenbermerkung: das würde aber Fonds, wie die iShares-ETFs betreffen, die in der Regel um die Dividenenzahlungstermine in Zertifikate gehen, wenn ich mich nicht recht irre, um die ausschüttungleichen Beträge niedrig zu halten. Ob ETFlab auch so vorgeht, weiß ich nicht, müsste ma mal fragen.

 

Tja, es bleibt spannend. Der Teufel steckt im Detail.

Ja, aber "echte" Divendenden müssten doch genauso versteuert werden wie zukünftig diese Zertifikatsgewinne, insofern hat man keinen Nachteil dadurch, dass sich der Fonds zur Dividendenausschüttung in Zertifikate flüchtet, man verliert nur den bisherigen Vorteil dieser Strategie gegenüber der regulären Dividendenausschüttung.

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Ja, aber "echte" Divendenden müssten doch genauso versteuert werden wie zukünftig diese Zertifikatsgewinne, insofern hat man keinen Nachteil dadurch, dass sich der Fonds zur Dividendenausschüttung in Zertifikate flüchtet, man verliert nur den bisherigen Vorteil dieser Strategie gegenüber der regulären Dividendenausschüttung.

Korrekt. Es steht wohl auch außer Frage, dass im Sinne der Abgeltungssteuer fair wäre, solch eine Steuervermeidungsstrategie zu verhindern. Aber wer weiß, ob unsere Steuergestzgeben klug genug sind, das zu erkennen und die Lücke zu schließen. Ist spannend wie ein Krimi.

 

Und man klammert sich halt gern an den letzten Strohalm. Der Mensch ist ein Tüftler. ;)

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Prof. Paul Kirchhoff, "Die Reform des deutschen Steuerrechts ist überfällig", 25.05.08

 

Unter anderem geht es auch, um die Abgeltungsteuer...

 

Sehr interessant und auch etwas lustig, seine Argumentationsweise...

 

 

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/614964

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blah
Kleine Nebenbermerkung: das würde aber Fonds, wie die iShares-ETFs betreffen, die in der Regel um die Dividenenzahlungstermine in Zertifikate gehen, wenn ich mich nicht recht irre, um die ausschüttungleichen Beträge niedrig zu halten. Ob ETFlab auch so vorgeht, weiß ich nicht, müsste ma mal fragen.

 

Tja, es bleibt spannend. Der Teufel steckt im Detail.

Hast du von ETFlab schon eine Antwort?

Eventuell sollte man iShares auch mal darauf ansprechen...

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Delphin
Hast du von ETFlab schon eine Antwort?

Eventuell sollte man iShares auch mal darauf ansprechen...

iShares in München hab ich das mal gefragt, weil mich interessierte, warum die 8% Zertifikate im Geschäftsbericht hatten. Die konnten mir das erklären. Mit ETFlab hab ich nur über die Swap-Thematik gesprochen. Aber beide Anbieter haben die Hotline-Nummer auf der Homepage, kann man einfach fragen.

 

Nur wüsste ich im Moment nicht, was. Weiß halt keiner definitiv, wie das Gesetz aussehen wird. Und wenn die Lücke geschlossen wird, ist es ja egal, dann werden sie den Aufwand mit den Zertis vielleicht nicht machen, keine Ahnung, hängt ja auch von den anderen Ländern ab, bei denen sind die Regelungen vielleicht anders.

 

Mir hängt diese ganze Zeug schon zum Hals raus. BarGain hat zurecht immer darauf hingewiesen, dass es wenig Sinn macht, diese Dinge zu diskutieren, bevor sie entschieden sind. (Ich tu's wohl trotzdem - aber auf meine Anlageentscheidung hat das eher wenig Einfluss.)

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Reigning Lorelai
Union will Aktiensparer schonen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt der Fondslobby entgegen: Einflussreiche CDU-Politiker unterstützen nach Informationen des Handelsblatts die Forderungen, langfristige Fondssparpläne für die Altersvorsorge von der anstehenden Abgeltungsteuer zu befreien.

 

Das Thema wird am kommenden Mittwoch aktuell, wenn das Bundeskabinett über das Jahressteuergesetz 2009 berät. Darin sollen Fondssparpläne nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion steuerlich bessergestellt werden. Dann dürften sich auch Finanzexperten des Koalitionspartners SPD äußern, die sich bislang dazu noch nicht endgültig positioniert haben.

 

Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, sagte dem Handelsblatt: Wir können nicht auf der einen Seite predigen, die private Altersvorsorge zu stärken und auf der anderen Seite das interessanteste Instrument, die Aktie, dabei stiefmütterlich behandeln.

 

Konkret spricht sich der Finanzexperte im Namen der Union dafür aus, Fondssparpläne auf Aktienbasis ganz von der Abgeltungsteuer zu befreien, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Sparpläne müssen seiner Ansicht nach eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben und dürfen erst ab 60 ausgezahlt werden. Zudem soll der begünstigte Sparbetrag auf 6.000 Euro im Jahr begrenzt werden.

 

Dies entspricht in etwa der ursprünglichen Forderung des Fondsverbands BVI. Das Bundesfinanzministerium hat zwar grundsätzliches Verständnis dafür, allerdings wiegt dort die Furcht vor Steuerausfällen schwerer. Der BVI ist mittlerweile von seiner ursprünglichen Forderung abgerückt und pocht auf Steuervorteile, wie sie für Lebensversicherungen gelten. Dies schlägt BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip in einer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes vor, die dem Handelsblatt vorliegt.

 

Konkret macht sich der Verband dafür stark, dass Auszahlungen aus Sparplänen mit Fonds, Aktien, Zertifikaten oder aus Banksparplänen ab 2009 nicht voll der Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen. Die bislang steuerfreien Wertzuwächse sollten wie bei Lebensversicherungen zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet werden. Das sei analog zu den Lebensversicherungen für Verträge sinnvoll, die mindestens zwölf Jahre liefen und nicht vor dem 60. Geburtstag des Sparers ausgezahlt würden.

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zocker

wie schon in einem anderen Thread gesagt -

 

Das muß man verstehen: Der CDU/CSU bricht ihre mittelständische Basis weg, denn von A wie Abgeltungssteuer über E wie Erbschaftssteuer bis hin zu R wie Rentenbesteuerung hat die CDU vor der Sozialdemokratie den Kotau vollzogen, was die Leute die rechnen können verstanden haben - deshalb liegt die CDU/CSU trotz des sozialdemokratischen Dauerkomas ja auch bei den Umfragen bei max.36%

 

... jetzt wird mit Blick auf die nächste Wahl Schaufensterkosmetik betrieben - so nach dem Motto "wir tun nicht nur was für die SPD-Wähler sondern auch für unsere Leute"

 

...also seid versichert, es wird doch dabei bleiben, was Hr.Steinbrück gesagt hat - der Staat will weiter unser Bestes - unser Geld - und das reichlich, denn die Transerleistungen für den morgens ausschlafenden Teil unserer Bevölkerung kosten nun mal viel Knete - und die wollen die EM ja schließlich mindestens auf 72 Zoll Bildschirmdiagonale sehen

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Privatanleger

BMF: Keine Ausnahmeregel für Fondssparpläne

 

(DAS INVESTMENT) Freitag, 30. Mai 2008 - Dementi des Bundesministeriums der Finanzen (BMF): Es gibt keine Pläne zur Änderung der ab 2009 geltenden Regelungen der Abgeltungssteuer in Bezug auf Aktien-Fondssparpläne, erklärt ein BMF-Sprecher auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com. Damit kommentiert er einen Berichtet des Handelsblattes von heute.

 

Dem Bericht zufolge wollen Mitglieder der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag durchsetzen, dass langfristige Fondssparpläne von der Abgeltungssteuer ausgenommen werden. Damit unterstützen sie eine Initiative des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Der Interessenverband der deutschen Fondsgesellschaften will erreichen, dass Erträge aus Fondssparpläne nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Jahren und bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr steuerfrei sind.

 

Von: Christian Hilmes

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Ebner, Stolz & Partner haben ihre Infobroschüre "NOVUS Abgeltungsteuer" aktualisiert.

 

Gerade im Bereich der Investmentfonds wurde einiges geändert im Vergleich zur Version aus dem Okt 07

 

http://www.ebnerstolz.de/sixcms/media.php/...P%2004-2008.pdf

 

EDIT:

Außerdem von ESP ein Überblick über den aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetz 2009, insbesondere Investmentsteuergesetz

 

http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Veroeffent...739?subId=16819

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SumSum
· bearbeitet von SumSum
ungeförderte Risterverträge sind auch solche, bei denen man weder Zulagen beantragt, noch diese bei der Steuer ansetzt. Diese sind daher wie eine private Rentenversicherung zu behandeln, d.h. mit dem Ertragsanteil zu versteuern (ab 60 LJ, 12 J Laufzeit, zu 1/2 oder bei Verrentung mit fiktivem Ertragsanteil 17-22% zum persönlichen Steuersatz).

 

Vorteil: Man spart die Abgeltungssteuer in der Ansparphase auch auf Dividenden, Auszahlungen ebenfalls steuerlich begünstigt. Kapitalerhalt garantiert.

 

Nachteil: Teils recht teuer, Vorteil gegenüber ETFs trotz Abgeltungssteuer nicht sehr groß, wenn TER = 1,5% p.a.

 

Aber: Man kann das auch machen, wenn man nicht unmittelbar förderberechtigt ist und sich Riestern sonst nicht lohnt...

 

 

Bei diesem Konstrukt im Vergleich zum ETF muss man imo die Sache im Ganzen betrachten. Also auch, ob und inwieweit in der Ansparphase der FSA aufgebraucht ist sowie die anfallenden Steuern in der Auszahlungsphase. Vor dem Hintergrund kann sich dieses Ding trotz höherer TER durchaus lohnen (vergleichbare WE unterstellt). Jedenfalls gibt es Möglichkeiten, sein Geld sinnloser zu verbrennen.

> ich habe mir so einen Fondssparmantel angeschafft (Grund a. a. siehe unten)

 

@zu den SWAP ETF.

Lesen § 20 IV EStG. Bei den in den ETF hineingeswappten ETF handelt es sich um Gewinne aus Termingeschäften und nicht (§20 I EStG) um ordentliche Dividenden. Diese Termingeschäftsgewinne gehen nach noch gültiger Rechtslage gerade nicht auf den FSA. Also sind die steuerfrei.

> Ab 2009 werden auch diese Gewinne steuerlich erfasst. Unabhängig davon bleiben aber Altbestände (d. h. bis 31.12.2008 gekaufte ETF) davon verschont, hier gilt die sog. Altfallregelung weiter. Für bis Ende 2008 gekaufte thesauierende Swap ETF gilt damit: Kursgewinne steuerfrei UND die Dividenden dazu.

 

@zu den geplanten Änderungen

Solange Steinbrück da sitzt, wird da imo an den Fondssparplänen nicht viel passieren. Man muss bedenken, der Wahlkampf beginnt so langsam....der Mensch würde ich unglaubwürdig machen, wenn er nun einen halben Rückzieher in einer Sachfrage macht, für die er sich vehement eingesetzt hat...

Wenn man das Dementi des BMA so interpretieren möchte, kann man sogar eher auf den Gedanken kommen, dass in Zukunft das Schlupfloch mit den ungeförderten Riesterverträgen noch irgendwie geschlossen wird. [Wobei ich dann gespannt bin, wie man das dann - vor dem Hintergrund der steuerlichen Behandlung einer Versicherung - begründen wird]

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