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aercura

Na gut, wenn du von Tarifzone IV ausgehst, die bestimmt 99% der Leute hier im Forum betrifft...

 

Den Solidaritätszuschlag kannst du erstmal außenvor lassen, da er proportional zur Einkommensteuer berechnet wird, deshalb auch da eine 19,05%-ige Erhöhung.

 

Der Hauser

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fireball
· bearbeitet von fireball

Da wäre ich mir nicht so sicher mit den 99% :D

 

Ich kann auch nur von mir ausgehen bei der Abgeltungssteuer da ich mir am nächsten bin, es wird doch um einiges einfacher und für mich persönlich senkt sich der Steuersatz.

 

Und das mit dem Halbeinkünfteverfahren warten wir mal bitte erst ab, kann mich da noch dran erinnnern warum das Halbeinkünfteverfahren angewannt werden musste, wäre nicht das erste Mal das ein Gericht ein Gesetzt der Bundesregierung wieder kippt.

 

Gruß

 

Tino

 

Ps Abgeltungssteuer Max 28% wenn du verstehst.

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aercura
Ps Abgeltungssteuer Max 28% wenn du verstehst.

 

Stimmt schon, jeder ist sich selbst der Nächste. Aber leider machen bei mir die Zinseinkünfte nur ca. 10 % der Kaptialeinkünfte aus. Der Rest sind leider Dividenden und Kursgewinne (bisher Steuerfrei, da Haltedauer = mehrere Jahre).

 

Tjo

Aercura

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fennichfuxer

hi,

 

Das Gerücht hat hier jemand schon mal aufgebracht. Die Logik ist mir nicht plausibel:

 

Jeder Fonds (vor allem die aktiven) veräußert hin und wieder Aktien und kauft neue hinzu. Nur weil die nach 2008 gekauft wurden, werden die nicht auf einmal steuerpflichtig. Warum sollte dann ein Swap steuerpflichtig werden, wenn er nach 2008 aufgesetzt wurde...

 

nach jetziger lage: vollkommen richtig. die erträge aus termingeschäften auf (aktien-)fondsebene bleiben für vor '09 gekaufte anteile auf anlegerebene steuerfrei, selbst bei einem sog reset.

 

übrigens: fast alle publikumsfonds nutzen fleissig derivate und termingeschäfte. bis zu 10% sind für einen aktienfonds auch drinne. überschreitet er diese grenze, werden diese erträge steuerlich anders behandelt, obwohl es noch dasselbe instrument ist.

 

grüssle ff

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maush
Zinsen werden besser Versteuert, Dividenten geringfühgig schlechter.

Aktien unter 1 Jahr besser, über 1 Jahr wesentlich schlechter.

Aktien unter 1 Jahr werden eben doch höher besteuert. Weil das Halbeinkünfteverfahren auch für Spekulationseinkünfte gilt.

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ChriStyle

Hi, hätte mal ne Frage und zwar, kann man doch Aktien die man bis Ende des Jahres kauft, bis zum Ende des Jahres halten und die Gewinne werden nach 1em Jahr nicht versteuert oder ???

 

Meine nämlich letztens was von wegen 29ten Juni gehört zu haben :S

 

 

MFG

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neysee
Hi, hätte mal ne Frage und zwar, kann man doch Aktien die man bis Ende des Jahres kauft, bis zum Ende des Jahres halten und die Gewinne werden nach 1em Jahr nicht versteuert oder ???

 

Meine nämlich letztens was von wegen 29ten Juni gehört zu haben :S

 

Kursgewinne von Aktien, die dieses Jahr gekauft werden, bleiben nach einem Jahr steuerfrei.

 

Was du gelesen hast, bezog sich wahrscheinlich auf Zertifikate. Da ist diesen Monat die letzte Chance, Zertifikate zu erwerben und lange genug zu halten, dass die Kursgewinne steuerfrei bleiben.

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Leerverkauf
Hi, hätte mal ne Frage und zwar, kann man doch Aktien die man bis Ende des Jahres kauft, bis zum Ende des Jahres halten und die Gewinne werden nach 1em Jahr nicht versteuert oder ???

Meine nämlich letztens was von wegen 29ten Juni gehört zu haben :S

MFG

 

Alles vor 2009 alte Regelung, danach neue Regelung. Ausnahmen sind Zertifikate. Die müssen vor März 2007 erworben worden sein und können bis Ende Juni 2009 abgeltungssteuerfrei veräussert werden. Das ist jetzt grob aus dem Gedächtnis. Da ich nicht in Zertifikaten anlege, habe ich mich damit nicht sonderlich intensiv beschäftigt.

 

Grüsse

Leerverkauf

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etherial
Da ist diesen Monat die letzte Chance, Zertifikate zu erwerben und lange genug zu halten, dass die Kursgewinne steuerfrei bleiben.

 

Zertis sind nicht mehr steuerfrei, seit März letzten Jahres.

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neysee
Zertis sind nicht mehr steuerfrei, seit März letzten Jahres.

 

Wenn sie nach dem 30.6.2009 verkauft werden.

 

Wenn man heute z.B. ein Discountzertifikat auf den DAX kauft, das am 20.6. fällig ist, unterliegt der Kursgewinn nicht der Abgeltungssteuer, und da die Haltedauer größer als ein Jahr ist, fällt auch keine Spekulationssteuer an.

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neysee
Alles vor 2009 alte Regelung, danach neue Regelung. Ausnahmen sind Zertifikate. Die müssen vor März 2007 erworben worden sein und können bis Ende Juni 2009 abgeltungssteuerfrei veräussert werden. Das ist jetzt grob aus dem Gedächtnis. Da ich nicht in Zertifikaten anlege, habe ich mich damit nicht sonderlich intensiv beschäftigt.

 

Fast. So rum, wie du den Satz formuliert hast, muss es "oder" statt "und" heißen.

 

Ich weiß, Wikipedia ist keine maßgebliche Quelle, aber der Einfachheit halbe zitiere ich einfach mal von dort:

 

"Veräußerungsgewinne bei Zertifikaten sind unabhängig von der Besitzdauer steuerpflichtig für Erwerbe seit dem 14. März 2007, sofern die Papiere nach dem 30. Juni 2009 veräußert werden."

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Junkbond Junkie
· bearbeitet von Titanic

Hallo,

Es ergeben sich sogar Vorteile durch die Versteuerung mit nur 25%.

 

Das stimmt.

z.B. Für Versicherungen.

Die verdienen dumm und dämlich von Leuten die in Fondspolicen umschichten

 

 

:thumbsup:

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Fast. So rum, wie du den Satz formuliert hast, muss es "oder" statt "und" heißen.

Wuerde auch nicht stimmen, denn die Haltezeit spielt in dem Fall ja auch eine Rolle (muss >1 Jahr sein).

 

Zusammengefasst:

Zertis die nach dem 14.3.2007 gekauft wurden und vor Ende Juni 2009 verkauft werden bleiben steuefrei, sofern die Haltezeit laenger als ein Jahr betraegt.

 

Zertis die nach dem 14.3.2007 gekauft wurden/werden und nach Ende Juni 2009 verkauft werden muessen die Kursgewinne unabhaengig von der Haltezeit versteuern.

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neysee
Wuerde auch nicht stimmen, denn die Haltezeit spielt in dem Fall ja auch eine Rolle (muss >1 Jahr sein).

 

Ja richtig, dies hab ich implizit voraus gesetzt.

 

Zusammengefasst:

Zertis die nach dem 14.3.2007 gekauft wurden und vor Ende Juni 2009 verkauft werden bleiben steuefrei, sofern die Haltezeit laenger als ein Jahr betraegt.

 

100% ACK. Wobei wir wieder bei meiner Ursprungsaussage wären: Diesen Monat ist die letzte Gelegenheit, Zertifikate zu kaufen, bei denen man Kursgewinne steuerfrei realisieren kann -- weil man sie länger als ein Jahr halten und trotzdem rechtzeitig vor Ende der Übergangsfrist verkaufen kann. Hätte ja auch nicht gedacht, dass das nach 60 Seiten Abgeltungssteuer-Thread diskutabel sein könnte. B)

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Sapine
SPD blockiert Plan fürs Alterssparen

Schlechte Nachrichten für Fonds-Sparer: Eine Ausnahme von der Abgeltungssteuer wird es für sie offenbar nicht geben. Die SPD wehrt sich gegen entsprechende Pläne der Union. Statt Vermögensbildung zu fördern, wollen die Sozialdemokraten lieber auf Altersvorsorge setzen. Vertreter der Fondsbranche reagieren verärgert.

Quelle: Handelsblatt

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zocker
Quelle: Handelsblatt

 

...das haben wir doch alle gewusst - selbständige Bürger mit eigenem Sparguthaben sind solchen Politikern suspekt - abhängige Transferleistungsempfänger sind dagegen dankbares Stimmvieh :lol:

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etherial

Der CDU-Gesetzes-Entwurf war eine Subvention für die Finanzbranche und eine bürokratische Katastrophe. Jede Depotführende Bank hätte auf einmal protokollieren müssen wie lange das Geld schon da liegt und wie alt der Sparer ist und ob er zusammen mit den Sparplänen bei anderen Banken den Fondssparfreibetrag überschreitet. So ein Gesetz wurde von der CDU nur gebracht um sich wieder Wähler zu holen, die zur FDP gegangen sind.

 

Und was ist mit ETFs? Sparpläne sind steuerfrei, Einmalinvestitionen müssen versteuert werden. Heute kann jeder, dem ETF-Sparpläne zu teuer sind, selbst kaufen. Damit entsteht ein gewisser Druck auf die Anbieter von ETF-Sparplänen, diese in Zukunft günstiger anzubieten. Wenn ETF-Sparpläne erstmal steuerbegünstigt sind und Einmalanlagen nicht mehr, dann fehlt der Druck. De facto hat dann nicht der Sparer die Steuern gespart, sondern die Finanzbranche hat sie abgezogen.

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zocker
· bearbeitet von zocker
Der CDU-Gesetzes-Entwurf war eine Subvention für die Finanzbranche und eine bürokratische Katastrophe. Jede Depotführende Bank hätte auf einmal protokollieren müssen wie lange das Geld schon da liegt und wie alt der Sparer ist und ob er zusammen mit den Sparplänen bei anderen Banken den Fondssparfreibetrag überschreitet. So ein Gesetz wurde von der CDU nur gebracht um sich wieder Wähler zu holen, die zur FDP gegangen sind.

 

Und was ist mit ETFs? Sparpläne sind steuerfrei, Einmalinvestitionen müssen versteuert werden. Heute kann jeder, dem ETF-Sparpläne zu teuer sind, selbst kaufen. Damit entsteht ein gewisser Druck auf die Anbieter von ETF-Sparplänen, diese in Zukunft günstiger anzubieten. Wenn ETF-Sparpläne erstmal steuerbegünstigt sind und Einmalanlagen nicht mehr, dann fehlt der Druck. De facto hat dann nicht der Sparer die Steuern gespart, sondern die Finanzbranche hat sie abgezogen.

 

Eine saubere Abgeltungsteuer auf Zinsen und Kursgewinne wäre ohne das bürokratische Monster, das jetzt Gesetz wird verträglich gewesen, wenn die Freibeträge vernünftig und eine Befreiung der Kursgewinne nach 5 oder 10 Jahren (also für Langzeitsparer) dabei gewesen wäre. In Frankreich gibts zB 20000 Euro (in Worten zwanzigtausend) Freibetrag bei Kursgewinn und Zinsertrag nur in Schweden ist die Besteuerung noch schärfer als bei uns.

 

Altersvorsorge-Sparer werden in BRD-land abgezockt und Spekulanten begünstigt - wie gesagt die Politker in BRD-land wollen Transferleistungsempfänger nicht sparsame unabhängige Bürger.

 

Der Schwachsinn hat kein Ende: HB meldet: "Abgeltungssteuer locker zu umgehen"

 

Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums haben sie jetzt einen kleinen Tipp versteckt, wie die geplante Steuer zu umgehen ist ganz legal, versteht sich. Findig erläutern die Beamten, dass jeder Anleger einfach mehr Kapital in Riester-Fondsverträge stecken kann, als gefördert wird. Der Clou: Auf den Ertrag des so übersparten Kapitals fällt keine Abgeltungsteuer an, sondern der persönliche Steuersatz auf die Hälfte der Erträge. Und da niemand in diesem Land die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt zahlt, ist diese Sparform ab 2009 für jedermann günstiger als das Sparen unter der Abgeltungsteuer.

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Junkbond Junkie

Hallo Zocker,

 

Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums haben sie jetzt einen kleinen Tipp versteckt, wie die geplante Steuer zu umgehen ist ganz legal, versteht sich. Findig erläutern die Beamten, dass jeder Anleger einfach mehr Kapital in Riester-Fondsverträge stecken kann, als gefördert wird. Der Clou: Auf den Ertrag des so übersparten Kapitals fällt keine Abgeltungsteuer an, sondern der persönliche Steuersatz auf die Hälfte der Erträge. Und da niemand in diesem Land die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt zahlt, ist diese Sparform ab 2009 für jedermann günstiger als das Sparen unter der Abgeltungsteuer.

 

 

:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:

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Brummbär
...das haben wir doch alle gewusst - selbständige Bürger mit eigenem Sparguthaben sind solchen Politikern suspekt - abhängige Transferleistungsempfänger sind dagegen dankbares Stimmvieh :lol:

 

Volle Zustimmung !

 

 

Brummbär

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etherial
· bearbeitet von etherial
Eine saubere Abgeltungsteuer auf Zinsen und Kursgewinne wäre ohne das bürokratische Monster, das jetzt Gesetz wird verträglich gewesen, wenn die Freibeträge vernünftig und eine Befreiung der Kursgewinne nach 5 oder 10 Jahren (also für Langzeitsparer) dabei gewesen wäre.

 

1. Das Monster ist deutlich einfacher als das vorige Gesetz

2. Zusammen mit einer Spekulationsfrist von 5/10 Jahren wäre es bürokratischer

3. Der Freibetrag ist zu gering, aber der kann ja ohne weiteres erhöht werden.

 

Wenn man dir zuhört: Du freust dich über jedes Steuerschlupfloch in der Abgeltungssteuer, über jeden neuen Ansatz Ausnahmen in dieses Konstrukt zu bringen. Und jede Ausnahme bedeutet zusätzliche Bürokratie. Dir gehts doch gar nicht um eine saubere Lösung. Dir gehts nur um dein Geld.

 

Wer von den jüngeren in diesem Forum denkt wirklich daran einen Fondssparplan bis 60 Jahre anzusparen? Die meisten wollen doch eine Wohnung oder ein Haus bauen? Kredit tilgen ist definitiv besser als Aktienfonds ansparen. Über 50% würden entweder nicht in den Genuss der Steuerfreiheit kommen oder wegen fehlender Mathematik-Kenntnisse, das angesparte bis 60 liegen lassen und solange Kreditzinsen anhäufen ...

 

Der Gesetz-Entwurf war inhaltlich und handwerklich Mist. Wahlkampfmanöver, nichts anderes.

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger

JAHRESSTEUERGESETZ

Riestern statt Fondssparen

19.06.08

 

Von Markus Hinterberger

 

Während sich die Union und SPD noch über das Fondssparen streiten, kommen ganz neue Töne aus dem Bundesfinanzministerium: Wer von der Abgeltungssteuer verschont bleiben will, soll riestern, heißt es dort.

 

Vor zwei Wochen hatte das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2009 überraschend und kurzfristig von der Agenda genommen. Am Mittwoch sollte es soweit sein, aber die vielen Fondssparer und Zertifikateanleger müssen sich weiter gedulden. Was das Kabinett beschlossen hatte, richtete sich gegen Steuersünder. Deren Vergehen sollen künftig erst nach zehn Jahren verjähren. Das derzeit in Sachen Steuern heißeste Eisen, die Abgeltungssteuer, wollte jedoch keiner so recht anfassen.

 

Dabei sind die Fronten klar: Geht es nach der CDU, sollen Fondssparpläne, die für die Versorgung im Alter genutzt werden sollen, von der Abgeltungssteuer befreit werden. Konkret sollen davon Verträge betroffen sein, die mindestens zwölf Jahre laufen und nach dem sechzigsten Lebensjahr ausgezahlt werden. Die SPD hingegen verweist auf staatlich geförderte Riesterrente und will den Fondssparplänen keine Sonderbehandlung zukommen lassen. Dieser Ansicht scheint auch Finanzminister Peer Steinbrück zu sein. Sein Ministerium teilte am Mittwoch mit, dass die Möglichkeit des Übersparens von Riester-Sparplänen bestünde. Das so übersparte Kapital wäre dann abgeltungssteuerfrei. Reaktionen seitens des Koalitionspartners auf diesen Vorstoß sind noch nicht bekannt.

 

Wer mehr einzahlt als nötig wäre, um die staatliche Förderung zu erhalten, muss die überzahlten Beträge und deren Erträge am Ende der Laufzeit nur zu Hälfte versteuern, weil sie aus bereits versteuertem Einkommen gespeist werden. Kündigt der Anleger seinen Riester-Sparplan vorzeitig, wird der Unterschied zwischen Sparbeträgen und Endvermögen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

 

Riester-Pläne nur aus Steuergründen zu übersparen, ist nur in Einzelfällen sinnvoll, weil Rendite und Kosten oft ungünstiger sind. Hinzu kommt, dass das Angebot an zertifizierten Riester-Fondssparplänen vergleichsweise gering und das Anlagekapital lange gebunden ist. Sparpläne mit kostengünstigen Indexfonds können dank höherer Renditen und günstiger Gebührenstrukturen mögliche Steuernachteile ausgleichen.

 

Noch bleibt den Sparern etwas Zeit zum Nachdenken. Erst nach der Sommerpause klären die Abgeordneten des Bundestags endgültig, ob sie das Gesetz so verabschieden, wie es aktuell vorgesehen ist - oder womöglich doch noch anlegerfreundlichere Lösungen zulassen.

 

Es bleibt also auch weiter spannend.

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Privatanleger

Investmentfonds.de 20.06.2008:

Abgeltungsteuer: Wenn das Depot im Ausland liegt

 

Köln, den 20.06.2008 (Investmentfonds.de)

 

Werden die Fonds und andere Wertpapiere bei einer Bank im Ausland beispielsweise in Luxemburg oder Österreich verwahrt, wird von dem

dortigen Finanzinstitut nicht automatisch die Abgeltungsteuer abgeführt. Es werden nur die Steuern des ausländischen Staates abgeführt. Die Abführung ausländischer Steuern,

sog. Quellensteuern, hat jedoch keine befreiende Wirkung für den deutschen Anleger, der jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung die zu versteuernden Erträge angeben und versteuern muss, die er von der ausländischen Bank am Ende des Jahres in einer Steuerbescheinigung mitgeteilt bekommt unter Anrechung der ausländischen Quellensteuern, die bereits vom ausländischen Fonds abgeführt wurden.

 

Zu beachten ist, dass nur dann eine Anrechnung gezahlter ausländischer Steuern möglich ist, wenn keine Erstattung in dem ausländischen Staat direkt beantragt werden kann.

Bei vielen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat wird die Höhe der Dividendenbesteuerung durch den ausländischen Staat für deutsche Anleger häufig beschränkt oder entfällt sogar vollständig im Ausland. Dafür ist es jedoch auch in Zukunft wichtig, dass der deutsche Anleger einen Freistellungsauftrag

oder Antrag auf Reduzierung der ausländischen Kapitalertragsteuer bei der ausländischen Behörde stellt. Macht er dieses nicht, so kommt es zu einer Doppelbesteuerung mit

ausländischer Kapitalertragsteuer und deutscher Abgeltungsteuer. Das gilt es zu vermeiden. Werden ausländische Kapitaleinkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung aufgrund der Komplexität hingegen vergessen anzugeben und das Finanzamt kommt dahinter, droht die Steuerhinterziehung. Um die Einkommensteuererklärung vollständig und richtig zu machen, ist deswegen die Zusammenarbeit mit einem auf Auslandseinkünfte spezialisierten Steuerberater wichtig, der einem hilft legal Steuern zu sparen.

 

Vorteile beim Depot im Ausland

 

Dadurch, dass die ausländische Bank lediglich zum Jahresende eine Steuerbescheinigung erstellt, bieten ausländische Depots drei wesentliche Vorteile. Zum einen ergibt sich

ein Steuerstundungseffekt, weil die Abgeltungsteuer erst zum Jahresende bzw. nach der Veranlagung anfällt. Zum anderen können ausländische Banken Kursgewinne auch mit später im Jahresverlauf realisierten Kursverlusten verrechnen und dadurch die Gesamthöhe der Abgeltungsteuer von vornherein minimieren. Drittens entfällt bei einem Auslandsdepot das Doppel- und Strafbesteuerungsverfahren für ausländische thesaurierende Fonds.

 

Tipp:

 

Sofern auch in Zukunft Anteile an ausländischen thesaurierenden Fonds gehalten werden

sollen, was aufgrund der Abgeltungsteuer sinnvoll ist, sollten Anleger alle Fondsanteile

aus inländischen Depots, bis Ende 2008 auf ein Depot im Ausland übertragen.

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Raccoon
Drittens entfällt bei einem Auslandsdepot das Doppel- und Strafbesteuerungsverfahren für ausländische thesaurierende Fonds.

Wovon reden die hier? Meinen sie vielleicht intransparente Fonds, denn meines Wissens nach gibt es keine Strafbesteuerung, bloss weil ein Fonds ausl. thes. ist .... ?

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H.B.
Investmentfonds.de 20.06.2008:

Abgeltungsteuer: Wenn das Depot im Ausland liegt

 

Köln, den 20.06.2008 (Investmentfonds.de)

 

 

Vorteile beim Depot im Ausland

 

Dadurch, dass die ausländische Bank lediglich zum Jahresende eine Steuerbescheinigung erstellt, bieten ausländische Depots drei wesentliche Vorteile. Zum einen ergibt sich

ein Steuerstundungseffekt, weil die Abgeltungsteuer erst zum Jahresende bzw. nach der Veranlagung anfällt. Zum anderen können ausländische Banken Kursgewinne auch mit später im Jahresverlauf realisierten Kursverlusten verrechnen und dadurch die Gesamthöhe der Abgeltungsteuer von vornherein minimieren. Drittens entfällt bei einem Auslandsdepot das Doppel- und Strafbesteuerungsverfahren für ausländische thesaurierende Fonds.

Tipp:

 

Sofern auch in Zukunft Anteile an ausländischen thesaurierenden Fonds gehalten werden

sollen, was aufgrund der Abgeltungsteuer sinnvoll ist, sollten Anleger alle Fondsanteile

aus inländischen Depots, bis Ende 2008 auf ein Depot im Ausland übertragen.

 

Hi,

wie belastbar ist diese Quelle?

 

Falls das mehr als Wunschdenken ist, wäre das Wasser auf meine Mühlen.

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