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marcel

Ich habe eine Sache mit dem FIFO noch nicht kapiert. Die DiBa hat mir empfohlen, für Anschaffungen ab 2009 ein 2. Depot anzulegen. Dies, um die Altbestände halten zu können, wenn man mal Teilverkäufe macht.

Ist das nun eine Anleitung zur Steuerhinterziehung oder kann man sich in Zukunft wirklich aussuchen, ob man erst neue oder erst alte Anschaffungen derselben Aktie verkauft?

Auf der Seite des BMF habe ich nichts eindeutiges gefunden.

 

Marcel

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marcel

Doch was gefunden:

 

"Bei Wertpapieren, die innerhalb eines

Depots verwaltet werden, ist bei Veräußerungen die Fifo-Methode anzuwenden. Werden

mehrere Depots für den gleichen Steuerpflichtigen geführt, ist für jedes Depot oder

Schuldbuch die Fifo-Methode getrennt anzuwenden (vgl. BMF-Schreiben vom

14. Dezember 2007 Tz. 4b). "

 

Quelle

 

Aus besagtem BMF-Schreiben:

"Bereits im Zusammenhang mit der Jahresbescheinigung wurde mit dem BMF abgestimmt,

dass die Fifo-Verbrauchsfolge auf das einzelne Depot bezogen zu erfolgen hat. Es sollte klar-

gestellt werden, dass an dieser bewährten Verfahrensweise, die die Nachvollziehbarkeit der

Verbrauchsfolge für den Kunden erleichtert, im Interesse der Rechtssicherheit festgehalten

wird"

 

quelle

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
So hebelt ein reger Handel mit Wertpapieren die Steuerfreiheit aus, dann wird die GmbH wie eine normale Bank behandelt. Sofern sich der Handel aber im üblichen Rahmen bewegt, droht keine Gefahr.

Was ist der übliche Rahmen? Einmalige Investitionshöhe oder viele Transaktionen - was spielt eine Rolle?

 

http://www.impulse.de/geld/1004210.html?p=2

Zugleich kann er aber Kosten für die Firmenbetei­ligung absetzen. Steuerberater Treyde weiß: "Wenn man für den Kauf der Anteile ein Darlehen aufgenommen hat, ist das fast immer günstiger."

Aber ich kann doch auch aus meinem Privatvermögen das Geld in die GmbH geben - dann sind es doch auch Kosten. Also spielt es keine Rolle ob das Geld aus einem Darlehen oder aus meinem Privatvermögen kommt, oder?

 

Tja, mit entsprechend viel (ähem, sehr viel Kapital steht einem die Welt offen quasi abgeltungsteuerfrei anzulegen: je mehr Geld desto besser...

Looser sind alle Klein- und Möchtegernkapitalisten...

Die Menge des Geldes spielt doch keine Rolle. Auch mit 10000 bin ich mit dieser Methode abgeltungssteuerfrei. Wo ist da der Unterschied zu 200.000?

 

Ich habe eine Sache mit dem FIFO noch nicht kapiert. Die DiBa hat mir empfohlen, für Anschaffungen ab 2009 ein 2. Depot anzulegen. Dies, um die Altbestände halten zu können, wenn man mal Teilverkäufe macht.

Ist das nun eine Anleitung zur Steuerhinterziehung oder kann man sich in Zukunft wirklich aussuchen, ob man erst neue oder erst alte Anschaffungen derselben Aktie verkauft?

Das ist völlig legal. Du darfst dann nur entscheiden welche Anteile du verkaufst - ansonsten gilt halt FiFo. Bei Ebase zählt ein Unterdepot = keine doppelten Depotgebühren schon, wie ein 2tes Depot in Hinblick auf FiFo. Naja, bei der DAB fallen eh keine monatlichen Depotgebühren an.

 

Gruß

 

Pascal

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harryguenter

Tja, das mit der Erleichterung bei der Steuererklärung hat wohl noch nicht so ganz geklappt.

Hier 15 Gründe / Fälle bei denen man seine Kapitalerträge doch in der Steuererklärung angeben muß oder sollte.

 

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steue...gefreut;2075999

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fcb-hostis

Guten Morgen,

 

würde sich einer von euch Abgeltungssteuerprofis mir erbarmen und ganz kurz in zwei Sätzen zusammenfassen ob es Sinn macht jetzt vor 2009 noch von ausschüttenden Versionen, soweit vorhanden, in die thesaurierende Version eines Fonds (oder andersrum) umzuschichten? Wo lägen die Vor-/Nachteile?

 

TAUSEND DANK!

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Sapine
würde sich einer von euch Abgeltungssteuerprofis mir erbarmen und ganz kurz in zwei Sätzen zusammenfassen ob es Sinn macht jetzt vor 2009 noch von ausschüttenden Versionen, soweit vorhanden, in die thesaurierende Version eines Fonds (oder andersrum) umzuschichten? Wo lägen die Vor-/Nachteile?
In zwei Sätzen ist das kaum möglich ohne wichtige Informationen wegzulassen. Ich empfehle also dringend die dazu passenden Threads noch durchzulesen. Schließlich ist es Dein Geld. :-

 

Pro thesaurierend bei Anlage noch 2008:

Höhere Nachsteuerrendite bei längerer Haltedauer möglich als bei ausschüttenden Fonds, da die im Fonds verbleibenden Wertsteigerungen als Altfälle behandelt werden und damit bezüglich weiterer Wertsteigerungen steuerfrei bleiben werden.

 

Contra thesaurierend (insbes. ausländisch thesaurierend) bei Anlage noch 2008:

Aufwand bei der Steuererklärung, Gefahr von Doppelbesteuerung, falls man es falsch macht.

 

----------------

 

Was ist entscheidend, um als 2008 erworben zu gelten?

Ich hatte mal was gelesen, dass es steuerlich relevant sei, dass alles noch 2008 "fix und fertig verbucht" sein müsste. Deiner Aussage entnehme ich, dass das absolut unproblematisch ist. Korrekt? War mir nicht sicher...
Was die Verbuchung angeht, kann das sicher von Bank zu Bank unterschiedlich schnell gehen. Die Frage ist absolut sinnvoll. :thumbsup:

...

Aber vielleicht können wir vorab schon herausfinden, was entscheidend ist, um als Altfall eingestuft zu werden. Die Ausführung an der Börse oder das Valutadatum der Verbuchung oder ganz was anderes?

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o0Pascal0o

Am 24.11. wissen wir mehr.

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fcb-hostis

@sapine:

 

ich habe mir jetzt hier die letzten 30 Seiten durchgelesen und bin dabei unter anderen auf deinen Beitrag hier gestoßen der mir nochmal verdeutlicht hat was du mit deinen Aussagen meintest. Alle Unklarheiten konnte ich aber nich nicht beseitigen:

 

- Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müsste ich also die Thesaurierungen in der Steuererkläung angeben und versteuern (sofern über Freibetrag), richtig?

- Bei den inlänischen thesaurierern gilt das analog bzw die Fonds können (?!) auch den zu versteuernden Anteil ausschütten wenn sie wollen, habe ich das richtig verstanden?

- Wann besteht die Gefahr einer doppelten Besteuerung? Ist damit gemeint, dass ich jährlich die Thesaurierungen versteuere und dann beim Verkauf des Fonds nochmal ASt. zahle oder?

- Mein Depot besteht derzeit aus 12 verschiedenen Fonds, darunter drei offene Immofonds. Davon sind 10 ausschüttend (6xD, 4xLux) und zwei sind thesaurierend (1x FR, 1x D). Ich bezweifle, dass es möglich ist alle auf eine Schiene zu bekommen(die Immofondsja ohnehing nicht), aber deiner Ansicht nach würde es Sinn machen möglichst viel in thesaurierende Fonds umzuschichten oder?

- Irgendwo im Thread habe ich von dir auch gelesen, dass du die Ausschüttungen der ausschüttenden Fonds von ebase zukünftig nicht wieder anlegen lässt, sondern dir auszahlen lassen möchtest. Ist das richtig und warum willst du das?

 

Vielen Dank erstmal!

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neysee
- Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müsste ich also die Thesaurierungen in der Steuererkläung angeben und versteuern (sofern über Freibetrag), richtig?

- Bei den inlänischen thesaurierern gilt das analog bzw die Fonds können (?!) auch den zu versteuernden Anteil ausschütten wenn sie wollen, habe ich das richtig verstanden?

- Wann besteht die Gefahr einer doppelten Besteuerung? Ist damit gemeint, dass ich jährlich die Thesaurierungen versteuere und dann beim Verkauf des Fonds nochmal ASt. zahle oder?

 

Zu dem Thema Fonds und deren Besteuerung gibt es extra einen Sticky Thread.

 

Bei ausländischen Thesaurierern erfolgt die Abführung der Abgeltungssteuer bei Verkauf für die gesamte Haltezeit, die steuerpflichtigen thesaurierten Erträge werden auch in der Jahresbescheinigung auch nicht ausgewiesen. Der Anleger ist aber dazu verpflichtet, diese Ertäge zu erklären, muss sie ggfs. aus dem Bundesanzeiger raussuchen, und dann beim Verkauf anschließend noch dem FA nachweisen, dass die Erträge für die Gesamthaltedauer, für die die Bank Abgeltungssteuer abgezogen hat, tatsächlich in den Vorjahren schon korrekt versteuert wurden.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
ich habe mir jetzt hier die letzten 30 Seiten durchgelesen und bin dabei unter anderen auf deinen Beitrag hier gestoßen der mir nochmal verdeutlicht hat was du mit deinen Aussagen meintest. Alle Unklarheiten konnte ich aber nicht nicht beseitigen:

Das wäre auch ein Wunder gewesen - es ist einfach kompliziert!

 

- Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müsste ich also die Thesaurierungen in der Steuererkläung angeben und versteuern (sofern über Freibetrag), richtig?

Sofern Du beim Verkauf nicht alle angesammelten Beträge auf einmal versteuern möchtest, solltest Du dies jährlich machen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Dann hast Du einen Nachweis über die Versteuerung. Wenn sie über dem Freibetrag liegen, bist Du dazu ohnehin verpflichtet.

- Bei den inlänischen thesaurierern gilt das analog bzw die Fonds können (?!) auch den zu versteuernden Anteil ausschütten wenn sie wollen, habe ich das richtig verstanden?

Die Abschlagsteuer wird bei inländischen thesaurierenden Fonds direkt bei der KAG einbehalten. Sofern Du einen Freistellungsauftrag hast, bekommst Du diesen Steueranteil dann quasi ausgeschüttet (laienhaft ausgedrückt ;) )

Bei den inländischen hast Du nur ein Problem, sofern Du Kirchensteuern zahlen musst, denn die behält die KAG nicht ein.

- Wann besteht die Gefahr einer doppelten Besteuerung? Ist damit gemeint, dass ich jährlich die Thesaurierungen versteuere und dann beim Verkauf des Fonds nochmal ASt. zahle oder?

ja

- Mein Depot besteht derzeit aus 12 verschiedenen Fonds, darunter drei offene Immofonds. Davon sind 10 ausschüttend (6xD, 4xLux) und zwei sind thesaurierend (1x FR, 1x D). Ich bezweifle, dass es möglich ist alle auf eine Schiene zu bekommen(die Immofondsja ohnehing nicht), aber deiner Ansicht nach würde es Sinn machen möglichst viel in thesaurierende Fonds umzuschichten oder?

Rein unter dem Aspekt maximale Nachsteuerrendite wäre das richtig. Aber erster Aspekt zur Fondsauswahl sollte immer die Qualität und Ausrichtung des Fonds sein.

- Irgendwo im Thread habe ich von dir auch gelesen, dass du die Ausschüttungen der ausschüttenden Fonds von ebase zukünftig nicht wieder anlegen lässt, sondern dir auszahlen lassen möchtest. Ist das richtig und warum willst du das?

1. Zur sauberen Trennung von Alt- und Neubeständen. Ich glaube Ebase bietet mittlerweile dafür aber auch eine Lösung an, aber Details dazu kennen andere besser.

2. Wenn ich in die Auszahlungsphase übergehe, kommen mir regelmäßige Ausschüttungen ganz gelegen.

 

Zu dem Thema Fonds und deren Besteuerung gibt es extra einen Sticky Thread.

 

Bei ausländischen Thesaurierern erfolgt die Abführung der Abgeltungssteuer bei Verkauf für die gesamte Haltezeit, die steuerpflichtigen thesaurierten Erträge werden auch in der Jahresbescheinigung auch nicht ausgewiesen. Der Anleger ist aber dazu verpflichtet, diese Ertäge zu erklären, muss sie ggfs. aus dem Bundesanzeiger raussuchen, und dann beim Verkauf anschließend noch dem FA nachweisen, dass die Erträge für die Gesamthaltedauer, für die die Bank Abgeltungssteuer abgezogen hat, tatsächlich in den Vorjahren schon korrekt versteuert wurden.

:thumbsup:

 

 

EDIT: Achtung bei den Immofonds - dort gelten andere Regeln für die Besteuerung.

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fcb-hostis

Ok danke euch schonmal!

 

- bezüglich Kirchensteuern: wird nicht einbehalten, muss ich also nochmal extra abführen? Wie/Wo/Wann hat dies zu erfolgen?

- Fondsauswahl: Ich will nicht komplett andere Fonds kaufen, ich möchte allenfalls die thesaurierende Variante eines Fonds kaufen. Dagegen spricht also nichts (ausser Aufwand Steuererklärung), s bringt mir aber eine bessere Rendite?

 

 

Auch wenn es damit geringfügig offtopic wird:

Sofern in den obigen Punkten kein denfehler enthalten ist, so würde ich folgende Umschichtungen vornehmen:

 

1)LBBW DIVIDENDEN STRATEGIE EUROLAND R --> LBBW DIVIDENDEN STRATEGIE EUROLAND RT

2)HENDERSON HORIZON PAN EUROPEAN PROPERTY EQUITIES --> HENDERSON HORIZON PAN EUROPEAN PROPERTY EQUITIES

3)JPM Global Convertible Bond --> JPM Global Convertible Bond

4)JPM EUROPE STRATEGIC VALUE A --> den hier? oder doch den??

 

für Magellan, Starcapital Universal Bindvalue, Gerling Rendite sowie die offenen Immofonds gibt es offenbar keine thesaurierende Alternative...

 

 

 

Ist daran etwas auszusetzen? Hat einer der "neuen Fonds" gegenüber meiner alten ausschüttenden Version einen Nachteil den ich übersehe?

 

Vielen lieben Dank!

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Auf die Frage zu Deinen Fonds will ich hier bewusst nicht eingehen, das würde den Rahmen sprengen. Wenn Du Dein Depot besprechen möchtest, kannst Du dafür gerne einen eigenen Faden aufmachen.

 

Ganz allgemein, die Umstellung macht nur bei Aktienfonds Sinn. Bei Rentenfonds und Immofonds ist die steuerliche Situation anders.

 

Kirchensteuern werden von Deiner Bank einbehalten, sofern Du es ihr mitteilst. Dies kann sie aber nur für ausschüttende Fonds machen. Bei thesaurierenden Fonds hat sie ja keine Ausschüttungen, von denen sie den Anteil abführen könnte. Bei denen musst Du dies also selbst veranlassen über die Steuererklärung, Anlage KAP.

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Sapine
Wie Anleger Steuern sparen können

Trotz der Einheitspauschale gibt es noch Modelle, mit denen Anleger ihre Steuerbelastung senken können. FTD.de zeigt im Überblick wie und wo man im kommenden Jahr Steuern sparen kann.

* Anleihen mit fiktiver Quellensteuer

* Private Veräußerungsgeschäfte

* Schiffsfonds

* Aktien im Betriebsvermögen

* Geschlossene Auslandsfonds

Quelle Financial Times Deutschland

 

Das soll aber nicht bedeuten, dass ich nun jemanden in geschlossene Auslandsfonds oder Schiffsfonds hetzen möchte. ;)

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AzadKing

Mal ne ganz dumme Frage... was ist eigentlich mit der Abgeltungssteuer wenn ich mit Verlust verkaufe... werden die 25% dann beim nächsten eventuellen Deal mit dem ich Plus gemacht habe automatisch gegengerechnet ?

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Sapine

Das wird noch mal richtig kompliziert, weil es darauf ankommt, womit Du Verlust bzw. Gewinn machst. Aber im Prinzip läuft es darauf hinaus.

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Padua
...

- Irgendwo im Thread habe ich von dir auch gelesen, dass du die Ausschüttungen der ausschüttenden Fonds von ebase zukünftig nicht wieder anlegen lässt, sondern dir auszahlen lassen möchtest. Ist das richtig und warum willst du das?

 

Eine Auszahlung der Ausschüttungen ist nicht erforderlich. Du kannst bei ebase beantragen, dass Deine Altbestände in besondere Depotpositionen überführt werden. Die alten Depotpositionen bleiben erhalten und werden damit auf Null gesetzt. Die zukünftigen Ausschüttungen der Altbestände ab 01.01.2009 werden auf die alten Depotpositionen gebucht bzw. wieder angelegt.

 

Eine entspreches Antragsformular ist im Downloadbereich von ebase. Die Umbuchungen werden mit Wirkung 22.12.2008 vollzogen.

 

Das ganze hat den Vorteil, dass ein weiteres Depot oder Unterdepot überflüssig ist. Trotzdem gibt es eine saubere Trennung von Alt- u. Neubeständen.

 

Gruß Padua

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fcb-hostis
· bearbeitet von fcb-hostis

@padua: dieses Formular ahbe ich hier vor mir liegen, wollte aber dennoch verstehen warum sapine so vorgeht :-)

 

@sapine: Danke für deine Geduld und die informativen Antworten! Über mein Depot/die Fondsauswahl als solche wollte ich hier nicht diskutieren ;-)...hatte nur gehofft jemand könnte kurz drüberschauen und mir sagen, dass ich tatsächlich einfach nur die thesaurierenden Versionen der Fonds ausgewählt habe und bedenkenlos meine ausschüttende Variante in die genannte umtauschen kann.

 

mfg

 

edit: inwiefern ist die Situation bei Rentenfonds denn anders? Bezieht sich das nicht nur auf Riester?

 

Danke!

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Alik

Das Thema wurde in diesem Thread bestimmt schon besprochen. Allerdings finde ich den entsprechenden Beitrag nicht.

 

Wenn ich meine Fonds erst im nächsten Jahr in ein anderes Depot übertrage, gelten sie als neu erworbene? Oder wird das tatsächliche Kaufdatum irgendwo gespeichert?

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Sapine

Bei Übertrag ab 2009 ist die Bank verpflichtet, das Kaufdatum zu übermitteln. Immer vorausgesetzt, Deine heutige Depotbank kennt es. Ansonsten?

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Alik
Bei Übertrag ab 2009 ist die Bank verpflichtet, das Kaufdatum zu übermitteln. Immer vorausgesetzt, Deine heutige Depotbank kennt es. Ansonsten?

 

Danke!

D.h., es sollte kein Problem sein, vom comdirect zu maxblue erst im Januar zu übertragen?

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Bärenbulle
ZITAT(fcb-hostis @ 15.11.2008, 15:46) post_snapback.gif

- Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müsste ich also die Thesaurierungen in der Steuererkläung angeben und versteuern (sofern über Freibetrag), richtig?

Sofern Du beim Verkauf nicht alle angesammelten Beträge auf einmal versteuern möchtest, solltest Du dies jährlich machen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Dann hast Du einen Nachweis über die Versteuerung. Wenn sie über dem Freibetrag liegen, bist Du dazu ohnehin verpflichtet.

 

Kurze Frage zu der Nachweispflicht:

Was ist wenn der ausländische thesaurierende Fond null zu versteuernde Beträge ausweißt (Ich habe viele Swapper/db-X-Tracker im Depot). Da hoffe ich ja auf Nullversteuerung :rolleyes: . Gibt man auch die Nullbeträge in der Steuererklärung an bzw. was für Anlagen bräuchte man für die Steuererklärung? Muss man von der Fondsgesellschaft einen entsprechendes Nachweisdokument anfordern?

 

PS: Also ich weiß das die Jahressteuergesetze 2009 (SWAP-Diskussion ist ja vermutlich dann am 24.11) ggf. noch ein paar böse Überraschungen bereithalten könnten. Aber nehmen wir für meine Frage oben mal an es bleibt alles so wie zur Zeit (Man soll ja positiv denken :w00t: ). Danke für die Antwort!

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crosplit

Vermittler müssen bald neue Informationspflicht erfüllen:

 

Das Bundesfinanzministerium will erklärtermaßen eine Umgehung oder eine lückenhafte Besteuerung von Kapitalerträgen bei Einführung der Abgeltungsteuer verhindern. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG2009) haben sich deshalb die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt...

 

http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=98281

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Sapine
ZITAT(fcb-hostis @ 15.11.2008, 15:46) post_snapback.gif

- Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müsste ich also die Thesaurierungen in der Steuererkläung angeben und versteuern (sofern über Freibetrag), richtig?

Sofern Du beim Verkauf nicht alle angesammelten Beträge auf einmal versteuern möchtest, solltest Du dies jährlich machen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Dann hast Du einen Nachweis über die Versteuerung. Wenn sie über dem Freibetrag liegen, bist Du dazu ohnehin verpflichtet.

 

Kurze Frage zu der Nachweispflicht:

Was ist wenn der ausländische thesaurierende Fond null zu versteuernde Beträge ausweißt (Ich habe viele Swapper/db-X-Tracker im Depot). Da hoffe ich ja auf Nullversteuerung :rolleyes: . Gibt man auch die Nullbeträge in der Steuererklärung an bzw. was für Anlagen bräuchte man für die Steuererklärung? Muss man von der Fondsgesellschaft einen entsprechendes Nachweisdokument anfordern?

 

PS: Also ich weiß das die Jahressteuergesetze 2009 (SWAP-Diskussion ist ja vermutlich dann am 24.11) ggf. noch ein paar böse Überraschungen bereithalten könnten. Aber nehmen wir für meine Frage oben mal an es bleibt alles so wie zur Zeit (Man soll ja positiv denken :w00t: ). Danke für die Antwort!

Wenn keine steuerpflichtigen Beträge da sind, wird sich auch nichts ansammeln. Ich würde daher keine Notwendigkeit sehen, etwas zu machen. Aber das ist jetzt nur meine ganz persönliche Meinung. Wenn man aber ohnehin eine Steuererklärung macht, würde ich sie sicherheitshalber mit aufführen, um für vergangene Steuerjahre eine Art von Abgeschlossenheit zu erreichen (gibt auch einen Fachbegriff dafür, der mir gerade nicht einfällt). Sollte es später mal zu einer Änderung kommen bezüglich der Swap-Behandlung wären die per Steuerbescheid abgeschlossenen Jahre gesichert. Aber das ist denke ich schon ziemlich spitzfindig und sicher nicht zwingend.

 

Nachweispflicht: es genügt denke ich der Auszug aus dem Bundesanzeiger.

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Sandale

Ich weiss leider nicht mehr in welchem Thread gefragt wurde, ob es reicht wenn man vor Jahresende ordert, oder ob das Wertpapier bereits im Depot liegen muss.

 

21.11.2008 09:27:25

Abgeltungsteuer: Nicht bis zum Schluss warten

 

Der Countdown läuft: Nicht mal mehr 30 Werktage, dann kommt die Abgeltungsteuer. Schutz vor der neuen Abgabe bietet nur die Altfallregelung, die die Kursgewinne von Aktien und Fonds, die noch 2008 gekauft werden, von der Besteuerung ausnimmt. Für alle, die ihr Depot noch umgestalten wollen, wird es also höchste Zeit, um ihr Geld vor dem Zugriff von Finanzminister Peer Steinbrück zu schützen.

 

Entscheidend ist, wann das Wertpapier im Depot liegt

 

Es empfiehlt sich übrigens nicht, bis zum letzten Moment mit dem Kauf neuer Investments zu warten. Denn für die Altfallregelung ist entscheidend, wann das Wertpapier im Depot des Anlegers liegt und nicht, wann die Order erteilt wurde. Zwischen diesen beiden Terminen können wiederum durchaus einige Tage vergehen. Wer kurz vor Jahresende ordert, riskiert, dass die Papiere erst im Januar im Depot landen.

 

Quelle: Finanzen.net

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