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Elvis1944

Hallo,

 

ich habe einen Bausparvertrag der 1999 begonnen wurde

Die 7 Jahre Bindungsfrist sind schon lange um.

Weil es rückwirkend 5% Zinsen pro Jahr gibt, habe ich den Vertrag bis heute nicht gekündigt.

Nun wollte ich an mein Geld und die Zinsen, die ca 2200,-EUR betragen.

Der Freistellungsauftrag von 1602,- EUR wird ja nun mit ca 600,- EUR überschritten!

 

Kann ich diese Abgeltungssteuer die da anfällt mit meinen Aktienverlusten aufrechnen,wenn ja, wie muß ich dann vorgehen !

 

MfG :D:D:D

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crosplit

Nein!

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Sapine

Sind denn die Zinsen nicht jedes Jahr angefallen?

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Elvis1944

Die Zinsen werden bei Auflösung des Vertrags rückwirken mit 5% pro Jahr berechnet.

 

 

 

 

und in einer Summe mit dem Guthaben ausgezahlt.

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fisher

hallo,

 

die Abgeltungssteuer greift doch erst wenn Zuwächse vorhanden sind. Seid doch nicht so gierig!!!

 

Wir gehen doch stürmischen Zeiten entgegen!

 

Zuwächse?

 

Wann?

 

Vielleicht sogar eine Neuordnung?

 

Also mittelfristig wird da nichts abgegolten!

 

Und langfristig warten wir es mal ab!

 

fisher

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Raccoon
hallo,

 

die Abgeltungssteuer greift doch erst wenn Zuwächse vorhanden sind. Seid doch nicht so gierig!!!

 

Wir gehen doch stürmischen Zeiten entgegen!

 

Zuwächse?

 

Wann?

 

Vielleicht sogar eine Neuordnung?

 

Also mittelfristig wird da nichts abgegolten!

 

Und langfristig warten wir es mal ab!

 

fisher

Du kannst auch kein Geld investieren, dann zahlst du auch keine Steuern. :rolleyes:

 

Davon mal abgesehen faellt die Abgeltungssteuer u.U. auch in schlechten Zeiten an, naemlich sofern deine Papiere Zinsen oder Dividenden zahlen.

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adolar

ein beispielfrage:

 

ich kaufte im januar wertpapiere für 1000 + 11 euro kaufspesen.....

ich verkaufe im februar diese wertpapiere für 1200 abzüglich 12 euro verkaufsspesen....

 

bezahle ich nun abgeltungssteuer auf 200 euro --> 25 % = 50 oder

bezahle ich nun abgeltungsteuer auf 200 - (spesen) 25 =175 --> 25% = 43,75...?

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Sven82

25 % auf 177 Steuer ;)

 

1200 - 12 - 1000 - 11

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adolar
25 % auf 177 Steuer ;)

 

1200 - 12 - 1000 - 11

 

DANKE!!!!!

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vanity

In einem anderen Thread ist eine Frage zu einer Regelungslücke aufgetaucht, die mir hier bisher meines Wissens noch nicht untergekommen ist!

FI kurz vor Fälligkeit verkaufen? Darin wird ohne Quellenangabe von einem Bankhaus folgendes dargestellt (es geht um eine IHS, die als FI deklariert ist, Kauf Ende 2007, Fällig März 2009):

Ich habe nochmal mit meinem Bankberater geredet.

Der hat mir eine Kopie gegeben ohne Angabe der Herrkunft. Darin steht:

 

Für vor dem 01.01.2009 angeschaffte und später mit Stückzinsen veräußerte Wertpapiere besteht derzeit noch eine Regelungslücke, weil § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG a.F. (vereinnahmte Stückzinsen = stpfl. Kapitalerträge) ab VZ 2009 keine Anwendung mehr findet und die Regelung in § 20 Abs. 2. Satz 1 Nr. 7 EStG n.F. (vereinnahmte Stückzinsen = Bestandteil Veräußerungserlös) i.V.m. § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG n.F. nur nach dem 31.12.2008 erworbene festverzinsliche Wertpapiere erfasst.

 

Ich habe das Zitat so aufgefasst: Es gibt derzeit keine zutreffende Vorschrift für die Versteuerung von vereinnahmten Stückzinsen von vor 2009 angeschafften Anleihen, also ist es sinnvoll kurz vor Fälligkeit zu verkaufen, da die Stückzinsen dann steuerfrei sind.

 

Das gibt's doch wohl nicht! Und nur das Bankhaus Neelmeyer hätte das bemerkt - sonst hätte es ja Ende 2008 noch tausende Produkte gegeben, die auf die Steuerlücke abheben. Ich bitte um Bestätigung, dass sowas nicht sein kann (@sven82?), sonst bricht mein Glaube an die deutsche Steuergesetzgebung in sich zusammen. :'(

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Polarstern
· bearbeitet von Polarstern

Es wäre auch in meinem Interesse, das diese Fragestellung schnell aufgeklärt wird, da ich mit einem möglichen vorzeitigen Verkauf der Anlage etwas unter Zeitdruck stehe.

 

Bisher gehe ich davon aus, das die Aussage des Bankberaters stimmt. Wieso sollte eine Bank bei einer bestehenden Anlage

eine Falschaussage machen? Sie würden außer die Verwaltungsgebühr der vorzeitigen Veräußerung keine Einnahmen haben und hätten statdessen enormen Ärger mit den Kunden und vielleicht noch mit dem Finanzamt sollte ihre Aussage nicht zutreffen. Ich halte die Bank sowieso für seriös.

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Sven82
Wieso sollte eine Bank bei einer bestehenden Anlage eine Falschaussage machen?

weil Bankverkäufer keine steuerliche Ausbildung haben und daher oftmals ziemlichen Mist erzählen. Nicht zuletzt wenn der Vertriebsgedanke in den Vordergrund rückt.

 

Einem Bankverkäufer würde ich pauschal gar nichts glauben auch wenn in diesem Fall die Aussage richtig ist.

 

Das Problem hatten wir hier auch schon mal angesprochen. Es ist völlig inkonsequent Stückzinsen und Zwischengewinne bei Investmentfonds unterschiedlich zu behandeln.

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Polarstern

Danke Sven für Deine Klärung. Ja das mit dem Glauben ist so eine Sache :blink: . Nur kenne ich mich nicht in allem aus und

habe auch kein Steuerberater.

 

Vielen Dank also

 

Stern

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vanity
· bearbeitet von vanity
Einem Bankverkäufer würde ich pauschal gar nichts glauben auch wenn in diesem Fall die Aussage richtig ist.

Darf ich nochmal nachhaken: Soll das etwa heißen, dass die Aussage des Bankberaters (vereinnahmte Stückzinsen steuerfrei, da Gesetzeslücke) richtig ist? :w00t: Oder war das allgemein gesprochen im Sinne von einem Berater würde ich nichts glauben, auch wenn er gelegentlich richtige Aussagen trifft?

 

Das Problem hatten wir hier auch schon mal angesprochen. Es ist völlig inkonsequent Stückzinsen und Zwischengewinne bei Investmentfonds unterschiedlich zu behandeln.

Will sagen? Beides ist natürlich zu versteuern? :-

 

Und noch eine Frage nachgelegt: Wenn die Bank die Abführung der AbgSt nicht durchführt, weil sie der Meinung ist, es handele sich um nicht steuerpflichtige Erträge - bin ich dann in der Pflicht, dies nachzudeklarieren, wenn die Bank offensichtlich einer Fehleinschätzung unterliegt?

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Sven82
Soll das etwa heißen, dass die Aussage des Bankberaters (vereinnahmte Stückzinsen steuerfrei, da Gesetzeslücke) richtig ist?
genau das.

 

Wenn die Bank die Abführung der AbgSt nicht durchführt, weil sie der Meinung ist, es handele sich um nicht steuerpflichtige Erträge - bin ich dann in der Pflicht, dies nachzudeklarieren, wenn die Bank offensichtlich einer Fehleinschätzung unterliegt?
richtig, dann hast du die Pflicht die Erträge im Veranlagungswege nachzuerklären.

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vanity
· bearbeitet von vanity
genau das.

Ich bin entsetzt! Guckst du nochmal hier rein, bitte! das gleiche Thema im anderen Thread!

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babajaga

hallo miteinander,

 

muss jetzt auch mal ´ne frage loswerden....

wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt die abgeltungssteuer nur auf kursgewinne und nicht auf zins- bzw. dividendenerträge. außerdem wird die abgeltungssteuer automatisch von der entsprechenden bank einbehalten. wann passiert dies? direkt nach den verkauf oder quartalsweise oder...

ich frage deshalb, da ich bereits dieses jahr zwei drei trades getätigt habe und die bank hat keine abgeltungssteuer einbehalten... wie kann dies zu erklären sein?

 

gruß

baba

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boRn
hallo miteinander,

 

muss jetzt auch mal ´ne frage loswerden....

wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt die abgeltungssteuer nur auf kursgewinne und nicht auf zins- bzw. dividendenerträge. außerdem wird die abgeltungssteuer automatisch von der entsprechenden bank einbehalten. wann passiert dies? direkt nach den verkauf oder quartalsweise oder...

ich frage deshalb, da ich bereits dieses jahr zwei drei trades getätigt habe und die bank hat keine abgeltungssteuer einbehalten... wie kann dies zu erklären sein?

Hast du dich schon einmal ernsthaft mit der AbgSt beschäftigt?

 

Natürlich auch AbgSt auf Zins- u. Dividendenerträge zum Zuflusszeitpunkt. Die Bank hat vllt. deshalb nichts einbehalten, weil du Verlust gemacht hast? Evlt. hast du aber auch nur gekauft. Dann kommt AbgSt natürlich erst, wenn du mit Gewinn verkaufst.

 

mfg

Chris

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt die abgeltungssteuer nur auf kursgewinne und nicht auf zins- bzw. dividendenerträge.
Falsch, die Abgeltungssteuer gilt auch für Zins-/Dividendenerträge

 

außerdem wird die abgeltungssteuer automatisch von der entsprechenden bank einbehalten. wann passiert dies? direkt nach den verkauf oder quartalsweise oder...
Bei Zins-/Dividendenerträgen: zum Zeitpunkt der Ausschüttung (wie alte Zinsabschlagsteuer auch)

Bei Kursgewinnen: zum Zeitpunkt des Verkaufs.

 

ich frage deshalb, da ich bereits dieses jahr zwei drei trades getätigt habe und die bank hat keine abgeltungssteuer einbehalten... wie kann dies zu erklären sein?
Mehrere Gründe möglich:

1. Der Trade ist noch nicht abgeschlossen (also noch nicht verkauft)

2. Es waren Geschäfte mit Kursverlusten dabei - diese werden mit den Gewinnen gegengerechnet

3. Am Wahrscheinlichsten: Der neue Sparerpauschbetrag (801 EUR) löst den alten Sparerfreibetrag ab, und wird auch für Kursgewinne herangezogen. Falls Du also einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, und die Gewinne unter 801 EUR lagen, so wurde wahrscheinlich Dein Freistellungsauftrag belastet.

4. kein deutscher Broker

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babajaga

erst mal vielen dank für eure aufklärung ;-)

Mehrere Gründe möglich:

1. Der Trade ist noch nicht abgeschlossen (also noch nicht verkauft)

2. Es waren Geschäfte mit Kursverlusten dabei - diese werden mit den Gewinnen gegengerechnet

3. Am Wahrscheinlichsten: Der neue Sparerpauschbetrag (801 EUR) löst den alten Sparerfreibetrag ab, und wird auch für Kursgewinne herangezogen. Falls Du also einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, und die Gewinne unter 801 EUR lagen, so wurde wahrscheinlich Dein Freistellungsauftrag belastet.

4. kein deutscher Broker

zu 1. der trade(s) wurden ende januar abgeschlossen. kauf anfang januar - verkauf ende januar.

zu 2. nein alles waren positive trades (eigentlich rechnet doch auch die bank nicht für dich die verluste mit gewinnen auf, dass musst du doch in deiner steuererklärung machen...oder?)

zu 3. ich habe einen freistellungsauftrag bei der bank, jedoch wurde dieser nicht herangezogen ... sprich nicht belastet.

zu 4. doch die DAB

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boRn
zu 3. ich habe einen freistellungsauftrag bei der bank, jedoch wurde dieser nicht herangezogen ... sprich nicht belastet.

Wenn ein FSA da ist, dann muss die Bank diesen auch verwenden. Die Bank kann sich doch nicht aussuchen, ob sie den beachtet, oder nicht. Dieser Vorgang wird deinen FSA verringert haben, frag doch mal bei der Bank nach.

 

mfg

Chris

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babajaga
Wenn ein FSA da ist, dann muss die Bank diesen auch verwenden. Die Bank kann sich doch nicht aussuchen, ob sie den beachtet, oder nicht. Dieser Vorgang wird deinen FSA verringert haben, frag doch mal bei der Bank nach.

 

mfg

Chris

 

ich hab grad noch mal online nachgeschaut :blink:

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vanity
· bearbeitet von vanity
erst mal vielen dank für eure aufklärung ;-)

...

zu 2. nein alles waren positive trades (eigentlich rechnet doch auch die bank nicht für dich die verluste mit gewinnen auf, dass musst du doch in deiner steuererklärung machen...oder?)

...

Doch, macht sie! Nach meiner Erfahrung (ich hoffe, ich habe es richtig interpretiert) sogar rückwirkend!

 

1. zunächst Gewinn, versteuert

2. später Verlust (hier: Stückzinsen) mit negativer AbgSt

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Junkbond Junkie

Hi Babajaga,

ich hab grad noch mal online nachgeschaut :blink:

 

In dem vorigen Jahr habe ich mit der DAB Bank gesprochen.

Die haben mir gesagt die Abgeltungssteuer kommt so bald die Anteile verkauft sind.

 

:-

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harryguenter
ich hab grad noch mal online nachgeschaut :blink:
Kann das jetzt so nicht beurteilen - eine Idee habe ich aber noch:

Hast Du in Deinem Trade ein Wertpapier nachgekauft, welches Du bereits seit mehr als einem Jahr im Depot hattest? In diesem Falle gelten diese Anteile als verkauft und wären somit steuerfrei (auch beim Verlust).

Ansonsten führen die Banken ab 2009 zwei Verrechnungstöpfe. Einen für Aktiengewinne und Verluste und einen für Gewinne und Verluste mit anderen Wertpapieren. Letzterer wird auch für Dividenden / Zinsen verwendet.

Allerdings wäre mir nicht bekannt, dass einmal abgeführte Steuern wieder zurückgeholt werden, sondern dann wird der Topf halt negativ und auch autom. in Folgejahre vorgetragen.

D.H. erst 1000 GEwinn sollte 270 EUR Steuerabzug bedeuten, zweites Geschäft 1000 EUR Verlust bedeutet sollte den Verrechnungstopf mit -270 EUR "füllen". Geld gibts aber keins zurück.

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