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DNA

Also wieder zurückwechseln? Weil der Wechselprozess ja schon eingeleitet war?

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leoluchs
vor 14 Minuten von DNA:

Also wieder zurückwechseln? Weil der Wechselprozess ja schon eingeleitet war?

Nein - Limit gesetzt bis zum 22.03. Ziel erreicht, also bleiben die Papiere in den Depots. Tagesgelder und zwei Bundesanleihen liegen allerdings nun anderswo. Ob das zielfördernd war, weiß ich nicht.

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tobi444

Die Consorsbank hat mir doch tatsächlich für die rückwirkend zum 2.1. wertgestellte Vorabpauschale 9,4% Überziehungszinsen berechnet.

 

Finde ich ziemlich frech dass sie sich an ihrer Unfähigkeit (die letzte VAP wurde mir erst im März berechnet) auch noch bereichern.

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SlowHand7
vor 9 Minuten von tobi444:

Die Consorsbank hat mir doch tatsächlich für die rückwirkend zum 2.1. wertgestellte Vorabpauschale 9,4% Überziehungszinsen berechnet.

 

Finde ich ziemlich frech dass sie sich an ihrer Unfähigkeit (die letzte VAP wurde mir erst im März berechnet) auch noch bereichern.

Es ist wohl hinreichend bekannt daß die VAP am Jahresbeginn als zugeflossen gilt.

Da ist Valuta am 02.01. vollkommen korrekt.

Die ING hat das auch so gemacht.

Wenn manche Banken die Wertstellung erst zur Buchung machen ist das eher Glück.

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Lugano

Wieso ist die Valuta 2.1. korrekt? Wann überweist denn die Bank an die Finanzbehörden?

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SlowHand7
vor 8 Minuten von Lugano:

Wieso ist die Valuta 2.1. korrekt? Wann überweist denn die Bank an die Finanzbehörden?

Die VAP wird wie gesagt mit Zufluss am 02.01. versteuert.

Die Steuern wurden angeblich Mitte Februar abgeführt.

Das ist alles hinreichend bekannt und bedarf eigentlich keiner Diskussion.

Wer keinen Freibetrag hat und nicht daran denkt etwas Geld auf dem Konto zu halten der zahlt dann eben ein paar Zinsen.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Bei der ING war es nervig- ich hatte meinen ETF am 2.1.24 verkauft und das Geld komplett weg überwiesen.

Ich dachte mir, das die einbehaltene Steuer des Verkaufs ausreichen würde, um mit der Vorabpauschale verrechnet werden zu können.

 

Das scheint aber die ING nicht vorzusehen- ich hatte dann nicht verrechnete Gewinne und nicht verrechnete Verluste (die Pauschale),

die aber nur ein Viertel der Gewinne ausmachte.

Ich habe also Geld zur ING geschoben- beim nächsten automatisierten Abbuchungsvorgang Mitte Februar wurden

die Töpfe miteinander verrechnet.

Zum überwiesenen Guthaben gesellte sich eine Gutschrift über 0,97 Euro.

 

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

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chirlu
vor 1 Stunde von B.Axelrod:

ich hatte meinen ETF am 2.1.24 verkauft und das Geld komplett weg überwiesen.

(…)

 

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

 

Genau. :-*

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 2 Stunden von chirlu:

ich hatte meinen ETF am 2.1.24 verkauft und das Geld komplett weg überwiesen.

(…)

 

Genau. :-*

Ich sage mal so- ein notwendiges Guthaben war ja vorhanden in Form einbehaltener Abgeltungssteuer.

Die Vorabpauschale kann ja auch ohne Barguthaben mit einem Freistellungsauftrag verrechnet werden.

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tobi444
vor 23 Stunden von SlowHand7:

Es ist wohl hinreichend bekannt daß die VAP am Jahresbeginn als zugeflossen gilt.

Da ist Valuta am 02.01. vollkommen korrekt.

Die ING hat das auch so gemacht.

Wenn manche Banken die Wertstellung erst zur Buchung machen ist das eher Glück.

Ich glaube nicht dass es "hinreichend bekannt" ist, dass Banken Buchungen nach Gutdünken einfach mehrere Wochen rückdatieren können.

 

Sie hätten die VAP ja am 2.1. berechnen und buchen können. Die dafür notwendigen Infos (Börsenkurse/NAV, Wechselkurse, Ausschüttungen) standen ja spätestens am 30.12. fest. Dann hätte ich mein Konto sofort ausgleichen können.

 

Wenn sie das nicht hinbekommen dann ist es ihr Problem. Sich daran auch noch zu bereichern ist maximal kundenunfreundlich.

 

 

 

 

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chirlu
vor 2 Minuten von tobi444:

Sie hätten die VAP ja am 2.1. berechnen und buchen können. Die dafür notwendigen Infos (Börsenkurse/NAV, Wechselkurse, Ausschüttungen) standen ja spätestens am 30.12. fest. Dann hätte ich mein Konto sofort ausgleichen können.

 

Du hättest die Vorabpauschale ja am 2. Januar (oder früher) berechnen können. Die dafür nötigen Angaben standen bekanntlich fest. Dann hättest du dein Konto sofort ausgleichen können. :-*

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Consors hatte mitgeteilt: "Ansonsten belasten wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale Ihrem Verrechnungskonto. Das passiert im Januar und Februar 2024. Dabei ist wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass in dieser Zeit ausreichend Guthaben für die Abbuchung auf Ihrem Verrechnungskonto ist."

 

Kein Hinweis auf eine Rückvalutierung zum 02.01.  Das hätte man klarer formulieren können.

 

Außerdem haben sich die Abrechnungen bis Anfang März geschleppt.

 

Weiter hieß es: "Wenn das Guthaben nicht ausreicht, versuchen wir zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer zu belasten. Ist das auch nicht möglich, sind wir verpflichtet, dieses an das Betriebsstätten-Finanzamt zu melden."

 

Auch hier kein Hinweis auf eine Rückvalutierung. Ich frage mich ob man daraus nicht sogar die Pflicht zur Berücksichtigung der Valuta ableiten kann.

 

Insofern sehe ich es auch so: Die Rückvalutierung ist, sagen wir mal, ergebnisorientiert. 

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Warambuffet

Leider hatte ein betagter Angehöriger die Vorabpauschale nicht berücksichtigt, somit konnte sie im Januar und Februar, also bereits zweimal nicht belastetet werden.

Consors teilte dazu am 29.2.24 mit:
"Die fälligen Steuern konnten dem Konto xx mangels Liquidität nicht belastet werden. Wir werden die Abrechnung zum nächsten Monatsultimo wiederholen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf dem Konto."

 

Seit 21.3. liegt ein ausreichender Betrag auf dem Verrechnungskonto, jedoch ist heute, am 4.4. noch immer keine Buchung zum "Ultimo" erfolgt.

Hat zufällig noch jemand hier eine derartige Verzögerung?

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domkapitular

Neues topzins-Angebot : Nur 3% für 5 Monate

topzins

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Wenn Du Geld auf dem zinslosen Verrechnungskonto hast und davon Aktien kaufst,

wird der Kaufbetrag auf dem Tagesgeldguthaben (sofern vorhanden) nicht mehr mit 3%, sondern mit 1% verzinst.

Du müsstest erst wieder den Kaufbetrag von extern nach Consors überweisen, um davon 3% zu bekommen.

 

Das ist wieder die gleiche Verar***e, wie letzten Oktober.

 

Zitat

Welche Buchungen zählen als Geldabfluss?

alle Überweisungen zu einer externen Bank, egal von welchem Ihrer Konten

interne Überweisungen auf ein Consorsbank Girokonto

Gelder für Wertpapierkäufe

Steuerbelastungen, egal auf welchem Ihrer Konten

Belastungen für Fremdwährungskäufe, egal von welchem Ihrer Konten

interne Umbuchungen von Konten bei uns mit demselben Kontoinhaber (Wichtig: Geldzuflüsse auf anderen Konten gleich auf das teilnehmende Tagesgeldkonto überweisen.)

Hinweis: Geld, das vor dem Aktionszeitraum auf einem Consorsbank-Konto lag, wird nicht mit dem Topzins verzinst.

 

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Quailman

Schon jemand seine Steuerbescheinigung im Postfach gehabt? Die waren bis Ende März angekündigt. 

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SlowHand7
vor 2 Minuten von Quailman:

Schon jemand seine Steuerbescheinigung im Postfach gehabt? Die waren bis Ende März angekündigt. 

Die kam in der zweiten Woche im März.

Du musst im Postfach nach ungelesenen Nachrichten filtern.

Oder eben bis zum 31.12. zurück gehen da die Bescheinigung zurückdatiert ist.   :)

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Hatte ich am Freitag. (Doppelkunde Consors/DAB)- angekündigt für Ende April.

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Laser12

Moin,

 

wieder mal bei consorsbank.de:

Die Website ist nicht erreichbar

Verbindung wurde zurückgesetzt.

Versuche Folgendes:

Verbindung prüfen

Proxy und Firewall prüfen

ERR_CONNECTION_RESET

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SlowHand7
vor 42 Minuten von Laser12:

Moin,

 

wieder mal bei consorsbank.de:

Die Website ist nicht erreichbar

Verbindung wurde zurückgesetzt.

 

Das könnte etwas Größeres sein.

Normalerweise kündigt Consors Wartungen an und blockiert dann auf der eigenen Seite den Zugang.

Auch nur Samstag/Sonntag und nicht in der Woche.

 

Die Umlenkung zur BNP und die dortige Fehlerseite habe ich noch nie gesehen.

 

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Laser12

läuf wieder

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Quailman
vor 18 Stunden von SlowHand7:

Die kam in der zweiten Woche im März.

Du musst im Postfach nach ungelesenen Nachrichten filtern.

Oder eben bis zum 31.12. zurück gehen da die Bescheinigung zurückdatiert ist.   :)

 

Vielen Dank.

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DennyK

Normalerweise wird man über ungelesene Nachrichten ja beim Login informiert.

Bei der Jahressteuerbescheinigung ist das bei mir bisher aber noch nie der Fall gewesen. 

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SlowHand7
vor 3 Stunden von DennyK:

Normalerweise wird man über ungelesene Nachrichten ja beim Login informiert.

Bei der Jahressteuerbescheinigung ist das bei mir bisher aber noch nie der Fall gewesen. 

Man wird über neue Nachrichten informiert.

Und das trifft bei diesen Dokumenten aufgrund der Datierung eben nicht zu.

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 17 Minuten von SlowHand7:

Man wird über neue Nachrichten informiert.

Und das trifft bei diesen Dokumenten aufgrund der Datierung eben nicht zu.

„Neue wichtige Dokumente“ heißt es, nur weil sie rückdatiert wurden sind sie ja trotzdem neu für den User. Und wichtig sind sie natürlich auch.

 

Für mich ist das ein kleiner Bug, nicht mehr und nicht weniger. 

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