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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

Barqu
2 minutes ago, Sapine said:

Die kapitalgedeckte Komponente soll obligatorisch sein. Kein opt-out!

Ja, habe ich verstanden. Das "mitmachen" bezog sich auf Alternativen wie Auswandern, Bürgergeld, oder Fritze's Lifestyle Teilzeit.

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Schwachzocker
vor 12 Minuten von Sapine:

Zudem sollten Beamte zukünftig nur noch im hoheitlichen Bereich eingestellt werden laut Empfehlung. 

Das wird so sicherlich nicht beschlossen worden sein, denn das ist ja auch heute bereits so. Entscheidend ist: Was ist hoheitlicher Bereich? Ist dazu auch etwas beschlossen worden?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
vor 12 Minuten von Barqu:

Ja, habe ich verstanden. Das "mitmachen" bezog sich auf Alternativen wie Auswandern, Bürgergeld, oder Fritze's Lifestyle Teilzeit.

Wenn es nach März geht, wird es das Recht auf Teilzeit vielleicht auch nicht mehr lange in der heutigen Form geben. 

vor 12 Minuten von Schwachzocker:

Das wird so sicherlich nicht beschlossen worden sein, denn das ist ja auch heute bereits so. Entscheidend ist: Was ist hoheitlicher Bereich? Ist dazu auch etwas beschlossen worden?

Beschlossen ist bisher noch gar nichts. Es ist eine Sammlung von Vorschlägen.

 

Zum hoheitlichen Bereich: Früher waren Postler zum großen Teil Beamte und das gleiche gilt auch für diejenigen bei der Telekom. Auch wenn das schon Jahrzehnte her ist, gibt es sie sicher noch die Pensionäre. Ähnliches gilt für die Bahn und viele mehr. Aber diese Diskussion über die Abgrenzung müssen andere führen. Für mich wären das Polizei, Finanzamt, Zoll, vielleicht noch Teile der Justiz. Ein Wirtschaftsprof gehört zweifellos nicht dazu. 

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morini
· bearbeitet von morini
vor 14 Stunden von Sapine:

Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden wegen fehlender sozialpolitischer Wirkung (die falschen nutzen es). 

 

Von mir aus kann man diese gerne abschaffen.

 

Die sogenannte "Rente mit 63" ist ohnehin von Anfang an ungerecht gewesen, da hierdurch Leute, die studiert haben und somit keine 45 Beitragsjahre erreichen können, unangemessen benachteiligt werden.

 

Nichtsdestotrotz halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Abschaffung bereits für das Jahr 2027 gilt, da andernfalls die Rentenplanung einiger Leute auf den Kopf gestellt würde. Naja, wer weiß.....

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Sapine

Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen werden für eine Stabilisierung der Rente kann ich nicht beurteilen. Auch die Übergangsfristen werden sicher spannend. 

 

Ich hätte mir zusätzlich gewünscht, dass man bei der Rente für langjährig Versicherte die Abschläge erhöht hätte. Flexibler Rentenbeginn ist sicher gut gerade mit Blick auf Paare und einen gemeinsamen Ruhestand, aber nicht auf Kosten anderer bitte. 

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Bolanger
vor einer Stunde von Schwachzocker:
vor 2 Stunden von Bolanger:

Beamte sollen langfristig einbezogen werden. Vorbereitend dazu sollen deren Altersbezüge schrittweise an die Renten angepasst werden. Zumindest habe ich es so verstanden. 

Hm... würde mich mal interessieren, was Du gelesen hast, das man so verstehen könnte.

Ich habe mich durch einige berichte geklickt, finde diesen mit der langfristigen Einbeziehung aber nicht mehr. Das Handelsblatt berichtet zumindest von einer Angleichung:

Zitat

Interessant auch, dass Minijobs bis auf Ausnahmen abgeschafft werden sollen.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 51 Minuten von Sapine:

Ich hätte mir zusätzlich gewünscht, dass man bei der Rente für langjährig Versicherte die Abschläge erhöht hätte. Flexibler Rentenbeginn ist sicher gut gerade mit Blick auf Paare und einen gemeinsamen Ruhestand, aber nicht auf Kosten anderer bitte. 

 

Ein Abzug von Abzug von bis zu 14,4 Prozent für diejenigen, die Altersrente ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, ist doch schon einiges. Das ist immerhin ein Abzug von 3,6 Prozent pro Jahr früherem Renteneintritt.

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supertobs

Gibt es den Bericht der Kommission schon als Originalquelle? Ich finde leider nichts.

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enma
vor 10 Minuten von supertobs:

Gibt es den Bericht der Kommission schon als Originalquelle? Ich finde leider nichts.

Nein, der wird erst am Dienstag veröffentlicht.

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Schwachzocker
vor einer Stunde von morini:

Was Beamtenpensionen anbelangt, sollte man sich meines Erachtens an Österreich orientieren: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/rentenversicherung-oesterreich-100.html

Unsere Verfassung orientiert sich aber nicht an die von Österreich.

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Cando
vor einer Stunde von morini:

Was Beamtenpensionen anbelangt, sollte man sich meines Erachtens an Österreich orientieren: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/rentenversicherung-oesterreich-100.html


Da heißt es unter anderem:

Zitat

Für den Sozialverband Deutschland e.V. (VdK) ist es eine Frage der Gerechtigkeit, auch in Deutschland den österreichischen Weg zu gehen und eine Rentenkasse für alle einzuführen. "Die Möglichkeit haben wir schon lange. Man muss es politisch wollen. Man muss sich überlegen, ob man weniger Menschen verbeamtet oder ob man wirklich von Anfang an sagt, alle neuen Beamtinnen und Beamten sind auch rentenversicherungspflichtig", sagt Verena Bentele, Präsidentin vom VdK Deutschland. Die Arbeitgeber könnten gegebenfalls ja noch über Zusatzversorgungen nachdenken. "Das alles ist in Deutschland ohne Probleme möglich", so Bentele.

… mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat und sofern man alle Bundesländer überzeugt, das dann auch noch für ihre Landesbeamten umzusetzen. 

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ncc11
· bearbeitet von ncc11

Nur als Anmerkung. Man darf nicht dem Irrtum verfallen, 14,4% von der prognostizierte Rente lt. Renteninformation abzuziehen. Gerne übersehen wird, dass sich die 14,4% auf die erreichten Rente mit 63 Jahren bezieht und nicht auf die Altersrente lt. Renteninformation, denn diese geht von einem Erwerb von Rentenpunkten bis zum 67 Lebensjahr aus. 

Beispiel: In der Renteninformation stehen 2000€, was ~ 50 Rentenpunkten enspricht, wenn Rentenpunkt (RP) ca ~40€ Wert. Annahme mit 63 Jahren nur 36J statt 40J  gearbeitet = 50RP *36/40 ~ geschätzt dann mit 63 Jahren erst 45 Rentepunkte erworben. Dies ergibt einen erworbenen Rentenanspruch von  45RPx40€=1845€ mit 63J. Nun schon vier Jahre früher in Anspruch genommen bedeutet 1845€ -14,4% (=-265€)= 1579€ bzw 1579€/2000€ ~ 21 Prozent bzw. 420€ Abzug von den ursprünglichen 2000€ im Rentenbescheid. Und das noch Brutto d.h. abzüglich Steuer/KV/PV.

Umgekehrt gerechnet bedeutet, dass bei einer durchschnittl. Lebenserwartung von 81J die Rentenbezugzeit von 14J (81J-67J) auf 18J (81J-63J) steigt, was einer Verlängerung der Bezugsdauer von 28 Prozent entspricht.

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Schwachzocker
vor 5 Minuten von Cando:


Da heißt es unter anderem:

… mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat und sofern man alle Bundesländer überzeugt, das dann auch noch für ihre Landesbeamten umzusetzen. 

Wenn es in der Verfassung steht, braucht man hoffentlich nicht weiter zu überzeugen.

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Der Heini
vor 4 Stunden von Sapine:

in weiterer betrifft laut Handelsblatt die Selbständigen, Geschäftsführer/Vorstände und Abgeordnete. Dies gilt allerdings nur für neue Selbständige, die keine Pflichtversicherung über eine Kammer haben. Die sollen nach deren Vorstellungen zukünftig auch in die Rentenversicherung einzahlen. Bereits jetzt Selbständige sollen auch einzahlen, können sich aber alternativ befreien lassen.

Steht im Handelsblatt dazu genaueres? Leider ist das hinter Bezahlschranke. Ist so bedauerlicherweise sehr allgemein.

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Fondsanleger1966

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Im Handelsblatt steht dazu: 

Zitat

Die Kommission spricht sich allerdings dafür aus, künftig auch Abgeordnete und Selbstständige obligatorisch in die Rentenkasse zu integrieren. Wer ein Gewerbe neu anmeldet, und nicht über eine Pflichtversicherung seines Berufsstandes versichert ist, solle damit auch beitragspflichtig werden.

Der Vorteil bestünde darin, dass man jetzt die Einnahmen der GRV erhöht, während die Zahlungen erst später anfallen. 

 

In einem anderen Artikel vom Handelsblatt steht noch: 

Zitat

Selbstständige, die aktuell noch keine obligatorische Absicherung haben, sollen ebenfalls verpflichtet werden. Dieser Gruppe soll aber eine großzügige Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt werden, also eine Art  „Opt-out-Lösung ohne große Nachweise“. Das soll verhindern, dass Selbstständige, die bereits privat Vorsorge treffen, zusätzlich belastet werden.

 

Zudem soll sich die Festsetzung der Beiträge der Selbstständigen an der bisherigen „Handwerkerregelung“ der gesetzlichen Rente orientieren. Demnach wäre der Regelbeitrag in der Gründungsphase eines Betriebs halbiert. Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Beiträge am tatsächlichen Einkommen zu orientieren, wenn dafür die nötigen Nachweise erbracht werden.

Irgendwo hatte ich auch noch gelesen, dass Selbständige, die z.B. in eine Versorgungskasse einzahlen ausgenommen sind. Finde die genaue Passage gerade nicht mehr. 

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Someone
vor 3 Stunden von Barqu:

Die heutige Arbeiterschaft ist damit die erste "Generation", die die.Vorgänger-Generation und sich selbst finanzieren soll.

Dass es darauf hinaus laufen wird, war zwar schon lange absehbar, aber nun wird es (ggf.) in Gesetze gegossen.

Nebenbei ist es das erste Mal dass es Elemente geben soll (der „Kapitalanteil“)  in die ab sofort alle einzahlen sollen, aber nur die die ab 2042 in Rente gehen etwas davon haben werden.

Von daher ist das schon ausgewogen durchdacht (auch wenn ich x Jahre draufzahle ohne was davon zu haben)

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 51 Minuten von Schwachzocker:

Wenn es in der Verfassung steht, braucht man hoffentlich nicht weiter zu überzeugen.

In die Verfassung würde man naheliegend ja kaum reinschreiben, dass alle Länder zu einer Änderung verpflichtet sind, sondern eine Änderung zum Alimentationsprinzip aufnehmen.
 

Den zweiten Punkt sehe ich aus praktischer Sicht als das viel größere Hindernis, auch wenn sich die Mehrheit zur Grundgesetzänderung in der aktuellen politischen Landschaft ebenfalls nicht wirklich abzeichnet.

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Saek
2 hours ago, morini said:

Ein Abzug von Abzug von bis zu 14,4 Prozent für diejenigen, die Altersrente ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, ist doch schon einiges. Das ist immerhin ein Abzug von 3,6 Prozent pro Jahr früherem Renteneintritt.

Das ist zu wenig. Ich habe 18 Jahre Lebenserwartung bei Renteneintritt im Kopf. Ein Jahr mehr, also 1/18 längere Bezugszeit, entsprächen ca. 5.55% weniger Rente, wenn es rechnerisch aufgehen soll.

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HalloAktie

Also für so ganz naiv muss man die Leute in der Gesetzgebung/in den Ministerien auch nicht halten. Die haben das damals ausgerechnet und mit Sicherheit keinen 2%igen jährlichen Vorteil für die Leute eingearbeitet, die mit Abzügen früher in Rente gehen. 

Die DRV sagt, dass es keinen finanziellen Unterschied macht für sie am Ende. 

 

Ich würde die Regelung allein schon deshalb beibehalten, weil sie von Leuten in Anspruch genommen wird, die im Job in der Zeit eh eher durch Lustlosigkeit und/oder Fehlzeiten auffallen- teils auch legitim gesundheitlich bedingt. Das ist doch perfekt für alle drei Seiten, sich freiwillig zu trennen und den Nachteil zu verrechnen, anstatt Krankengeld bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente auszuzahlen. 

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor einer Stunde von Cando:

In die Verfassung würde man naheliegend ja kaum reinschreiben, dass alle Länder zu einer Änderung verpflichtet sind, sondern eine Änderung zum Alimentationsprinzip aufnehmen.

Wenn Du von einer Änderung des Alimentationsprinzips schreibst, meinst Du wahrscheinlich die Abschaffung desselben. Denn nichts anderes bedeutet es ja, wenn man nur noch Rentenniveau bekommen soll.

Aber die Pflichten sollen bleiben? Und warum sollte das jemand tun?

Es ist ja immer noch so, dass man freiwillig Beamter wird.

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Schlumich

Man möchte ja jetzt auch die Möglichkeit als langzeitig Versicherter (35 Beitragsjahre) mit 63 in Rente mit Abschlägen zu gehen auf 64 Jahre erhöhen. Da bin ich - aus eigenem Interesse - einmal gespannt, wie man da mit den "rentennahen Jahrgängen" umgehen wird. 

 

Auf jeden Fall hat dieses Gesetz, so notwendig und dringend es auch ist, das Potential sehr viel Unfrieden im Land zu stiften und ggf. die Regierung platzen zu lassen.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
vor 8 Minuten von HalloAktie:

Also für so ganz naiv muss man die Leute in der Gesetzgebung/in den Ministerien auch nicht halten. Die haben das damals ausgerechnet und mit Sicherheit keinen 2%igen jährlichen Vorteil für die Leute eingearbeitet, die mit Abzügen früher in Rente gehen. 

Ein Vorteil von 0,3 % p.a. würde mir schon reichen, von 2 % p.a. redet doch keiner. Ich würde es auch nicht schmerzhaft gestalten wollen, nur darf es nicht auch noch ein finanzieller Vorteil sein, früher in Rente zu gehen, weil die Abschläge zu moderat sind. 

 

Kannst Du die Quelle der Rentenversicherung präzisieren? 

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HalloAktie
vor 1 Minute von Sapine:

nur darf es nicht auch noch ein finanzieller Vorteil sein, früher in Rente zu gehen, weil die Abschläge zu moderat sind. 

Ich denke, das ist schon so. Die Rechnung oben ist zu einfach. Man bekäme auf die zusätzlich erworbenen Ansprüche ja z.B. auch noch Rentenerhöhungen, die sich summieren auf 14 Jahre. Dann ist die Frage, was zur Lebenserwartung bekannt ist bei Leuten, die die Regelung in Anspruch nehmen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Das werden die genau ausgerechnet haben und die DRV wird mit einer schwarzen Null rauskommen aus der Nummer. 

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