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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

Sapine
vor 2 Minuten von HalloAktie:

Das werden die genau ausgerechnet haben und die DRV wird mit einer schwarzen Null rauskommen aus der Nummer. 

Das klingt nach Wunschdenken und nicht nach Quelle. 

Experten ziehen genau das in Zweifel und sehen faire Abschläge im Bereich zwischen 0,3 und 0,4. 

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Fondsanleger1966
vor 24 Minuten von Saek:

Das ist zu wenig. Ich habe 18 Jahre Lebenserwartung bei Renteneintritt im Kopf. Ein Jahr mehr, also 1/18 längere Bezugszeit, entsprächen ca. 5.55% weniger Rente, wenn es rechnerisch aufgehen soll.

Nein.

 

Wenn die mittlere Lebenserwartung = mittlere Rentenbezugsdauer mit 67 Jahren wirklich 18 Jahre betragen würde (ich habe das nicht nachgeschaut), wäre die 1. Annäherung an einen fairen Rentenabschlag "18 Jahre normale Rentendauer / 22 Jahre Rentendauer durch vorgezogenen Rentenbeginn".

 

Da fehlt aber noch, dass die Menschen mit 4 Jahren vorgezogener Rente in diesen 4 Jahren sterben können. Diese Sterbewahrscheinlichkeit beträgt z.B. in meinem Fall laut der amtlichen Statistik ca. 5-6% (V2 bzw. V1). Also etwas vereinfacht gerechnet 18/((22*0,945)+(2*0,055)) = 0,8612 = Abschlag 13,88% für die 4 Jahre bzw. 0,29 %/Monat. Der tatsächliche aktuelle Abschlag liegt mit 14,4% sogar etwas höher.

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Bolanger

Ich erwarte, dass man zur Wahrung des Friedens viel Bestandsschutz gewährt:

 

Beamte: Man begrenzte die Neuverbeamtung auf das nötigste, ohne den bestehenden Beamten, vor allem  auch Forenteilnehmern, Angst zu machen

vorzeitige Rente mit Abschlägen: Jeder, der schon die Bewilligung zum Ausgleich hat, darf weiterhin die alte Regelung nutzen.

Minijob: Es gibt keine neuen Minijob-Verträge mehr, bestehende Minijobs laufen aber weiter

Selbständige: Jeder, der schon eine Gewerbe hat, bleibt beim alten Prinzip. Versicherungspflicht gibt es nur für Neue

 

Der Vorschlag mit der kapitalgebundenen Komponente benötigt auch eine Vorlaufzeit, bis der Kapitalstock auch nennenswert ist. Dann darf es mit dem Bestandsschutz auch so sein.    

 

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blaky

Ich hatte auch gelesen, dass die Rentenkommission eine Neuberechnung der Abschläge gefordert hat. Klingt für mich nicht danach, dass es bei den 0,3 % pro Monat bleiben wird. Hätte aber auch gedacht, dass die Rentenkommission hier einen konkreten Vorschlag macht. Mal sehen was dann wirklich im Abschlussbericht drin stehen wird.

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HalloAktie
vor 3 Minuten von Sapine:

Das klingt nach Wunschdenken und nicht nach Quelle. 

Experten ziehen genau das in Zweifel und sehen faire Abschläge im Bereich zwischen 0,3 und 0,4. 

Und: Wo liegt der tatsächliche heutige Abschlag bei der Rente für langjährig Versicherte?

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 7 Minuten von Bolanger:

Beamte: Man begrenzte die Neuverbeamtung auf das nötigste, ohne den bestehenden Beamten, vor allem  auch Forenteilnehmern, Angst zu machen

Das ist aber nun wirklich schon immer möglich gewesen. Und das macht auch bestimmt niemanden Angst.

...außer den Finanzministern, denen macht es Angst.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 48 Minuten von Schwachzocker:

Wenn Du von einer Änderung des Alimentationsprinzips schreibst, meinst Du wahrscheinlich die Abschaffung desselben. Denn nichts anderes bedeutet es ja, wenn man nur noch Rentenniveau bekommen soll.

Aber die Pflichten sollen bleiben? Und warum sollte das jemand tun?

Es ist ja immer noch so, dass man freiwillig Beamter wird.

Nein, das meine ich nicht: das Alimentationsprinzip erschöpft sich nicht im Ruhegehalt. Die Pensionsbezüge zu reformieren, wäre also nicht zwingend auch eine Abschaffung des Alimentationsprinzips. Da aber jedenfalls für die vom VdK geforderte Reform (hier: Kürzung) eine Grundgesetzänderung nötig wäre, habe ich darauf hingewiesen, dass das bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen eine Scheindiskussion ist.

 

Was Deinen Einwand zu den Pflichten angeht: die haben Arbeitnehmer größtenteils auch. Maßgeblich ist aus meiner Sicht vielmehr, dass man bei den derzeitigen Besoldungen kaum noch qualifiziertes Personal finden wird, wenn die Pensionen wegfallen. Im Vergleich zum Arbeitsmarkt sind die nämlich bei gleicher Qualifikation zum Teil nicht wettbewerbsfähig. Wie Du richtig schreibst, muss niemand Beamter werden…

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stagflation

Der Kommissionsbericht ist noch nicht einmal veröffentlicht - und schon wird er von allen Seiten zerpflückt... So wird das nichts!

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chirlu
vor 5 Minuten von stagflation:

Der Kommissionsbericht ist noch nicht einmal veröffentlicht - und schon wird er von allen Seiten zerpflückt...

 

Der Fehler liegt aber darin, dass er noch nicht veröffentlicht ist. Entweder behält man ihn ganz für sich bis Dienstag oder man gibt ihn an die Presse, aber zeitgleich auch an die Allgemeinheit.

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Schwachzocker
vor 17 Minuten von Cando:

Was Deinen Einwand zu den Pflichten angeht: die haben Arbeitnehmer größtenteils auch....

 

Sicherlich nicht! Es ist aber in der öffentlichen Diskussion nur immer von Privilegien die Rede, nicht von Pflichten:

 

 

Streikverbot:

Beamte haben keine Möglichkeit Verhandlungsdruck aufzubauen.

 

Treuepflicht:

Beamte sind verpflichtet, dem Staat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung treu zu sein.

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Normale Arbeitnehmer müssen das in keiner Weise.

 

Wahrheitspflicht:

Beamte müssen in ihrem dienstlichen Verhalten und in ihren Äußerungen die Wahrheit sagen. 

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ). Normale Arbeitnehmer dürfen lügen, Insbesondere Verkäufer und Politiker müssen das sogar.

 

Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken:

Beamte dürfen keine Belohnungen oder Geschenke im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit annehmen, die geeignet sind, ihren dienstlichen Entscheidungen zu beeinflussen

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und des Recht auf Eigentum (Art. 14).

Normalen Arbeitnehmern dürfen zumindest grundsätzlich Geschenke annehmen soviel sie bekommen können, ohne sich strafbar zu machen.

 

Politische Mäßigung:

Beamte dürfen sich zwar politisch äußern, müssen aber bei ihrer politischen Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit ergibt. 

Eine klare Einschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

 

Pflicht zur Wahrung des Ansehens des Beamtentums:

Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. 

Das ist eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2  Abs 1 GG ) und das gilt auch außer Dienst. Nichts mit "nackt herumlaufen". 

 

Pflicht zur vollen Hingabe:

Das schränkt die Ausübung von Nebentätigkeiten ein (Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit Art. 2 GG).

 

vor 21 Minuten von Cando:

...Maßgeblich ist aus meiner Sicht vielmehr, dass man bei den derzeitigen Besoldungen kaum noch qualifiziertes Personal finden wird, wenn die Pensionen wegfallen. Im Vergleich zum Arbeitsmarkt sind die nämlich bei gleicher Qualifikation zum Teil nicht wettbewerbsfähig. Wie Du richtig schreibst, muss niemand Beamter werden…

So ist es! Mann wird schon irgendetwas bieten müssen. Schließlich steht auch der Staat im Wettbewerb um die fähigen Köpfe.

 

vor 12 Minuten von stagflation:

Der Kommissionsbericht ist noch nicht einmal veröffentlicht - und schon wird er von allen Seiten zerpflückt... So wird das nichts!

Wo genau wird was zerpflückt?

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Cando

Der Pflichtenkanon ist mir bekannt. Die meisten dieser Pflichten gelten im Arbeitsverhältnis auch oder werden jedenfalls über eine unausgesprochene Erwartungshaltung durchgesetzt. Ausgenommen vielleicht das Streikverbot, aber da die Beamtenbesoldung in der Regel den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst folgt, ist das keine spürbare Einschränkung. 
 

Allerdings ist das dann jetzt off topic, wir sind uns im eigentlichen Punkt ja einig. 

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 8 Minuten von Cando:

Der Pflichtenkanon ist mir bekannt. Die meisten dieser Pflichten gelten im Arbeitsverhältnis auch oder werden jedenfalls über eine unausgesprochene Erwartungshaltung durchgesetzt.... 

Beamte können nicht einmal kündigen. Sie können bestenfalls ihre Entlassung beantragen.

Zukünftig wird man es dann zur Kenntnis nehmen müssen, wenn einige Lehrer plötzlich nicht mehr zum Unterricht erscheinen, weil sie einen besseren Job gefunden haben, oder weil sie gerade Bock auf Streik haben.

 

vor 8 Minuten von Cando:

...Ausgenommen vielleicht das Streikverbot, aber da die Beamtenbesoldung in der Regel den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst folgt, ist das keine spürbare Einschränkung. 

Ja, aber genau das war ja bisher das Problem. Die Beamtenbesoldung darf eben nicht irgendwelchen Tarifabschlüssen folgen, eben weil Beamte nun einmal angemessen alimentiert werden müssen. Und nur weil es in den Tarifverhandlungen eine Einigung gegeben hat, heißt das noch lange nicht, dass das auch angemessen ist. Bisher war es das in vielen Fällen jedenfalls nicht, so das Bundesverfassungsgericht.

 

Der Bund und einige Bundesländer müssen jetzt überhaupt erst einmal zusehen, dass sie ihre Beamten angemessen bezahlen. Und nun ist von Kürzungen die Rede?! Lachhaft!

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hilflos
vor einer Stunde von Schlumich:

Man möchte ja jetzt auch die Möglichkeit als langzeitig Versicherter (35 Beitragsjahre) mit 63 in Rente mit Abschlägen zu gehen auf 64 Jahre erhöhen. Da bin ich - aus eigenem Interesse - einmal gespannt, wie man da mit den "rentennahen Jahrgängen" umgehen wird. 

 

Auf jeden Fall hat dieses Gesetz, so notwendig und dringend es auch ist, das Potential sehr viel Unfrieden im Land zu stiften und ggf. die Regierung platzen zu lassen.

bei mir in der Firma hat ungefähr die Hälte die Altersteilzeit unterschrieben haben, das gleich mit 57 gemacht (3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv). Das würde bedeuten die können zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht in Rente. Was dann? Rückabwicklung, Arbeitslos, auf jeden Fall Chaos

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stagflation
vor 13 Minuten von hilflos:

 das gleich mit 57 gemacht (3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv). 

 

Hihi. Diskutiert wird über die Rente mit 63 - und gelebt wird die Rente mit 60! :thumbsup:

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Schlumich
vor 3 Minuten von stagflation:

 

Hihi. Diskutiert wird über die Rente mit 63 - und gelebt wird die Rente mit 60:thumbsup:

Nicht "Rente" sondern "Ende Arbeitsleben ohne Bezüge vom Staat". Das ist ein Unterschied.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von Sapine:

Irgendwo hatte ich auch noch gelesen, dass Selbständige, die z.B. in eine Versorgungskasse einzahlen ausgenommen sind. Finde die genaue Passage gerade nicht mehr.

 

Du hast es im selben Beitrag zitiert:

vor 4 Stunden von Sapine:

Im Handelsblatt steht dazu: 

Zitat

(…) Wer ein Gewerbe neu anmeldet, und nicht über eine Pflichtversicherung seines Berufsstandes versichert ist, solle damit auch beitragspflichtig werden.

 

vor 2 Stunden von Bolanger:

Bestandsschutz (…)

 

Minijob: Es gibt keine neuen Minijob-Verträge mehr, bestehende Minijobs laufen aber weiter

 

In dem Fall glaube ich das nicht. Welches schützenswertes Vertrauen soll darin liegen?

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Bolanger
vor 1 Stunde von stagflation:

Der Kommissionsbericht ist noch nicht einmal veröffentlicht - und schon wird er von allen Seiten zerpflückt...

und hier im Forum in fast schon epischer Breite besprochen... kann das nicht bis Dienstag warten... ich schließe mich selbst ein...

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