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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Minuten von sedativ:

 

Der Chatbot meint:

 

 

Wobei das wahrscheinlich nicht erlaubt wäre, weil die Rente zu niedrig wäre. Das kann man den Beamten, siehe besoldungsthema was durch die Medien ging, nicht zumuten. Es wäre wahrscheinlich nötig, deren Rentenniveau über das von normalen Angestellten zu heben, um dem alimentierungsprinzip Rechnung zu tragen. Mit dem Niveau von 48%, wäre das wahrscheinlich verfassungswidrig. Die Beamten müssten neben den Einzahlungen in die GRV durch die Arbeitgeber wahrscheinlich noch eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV ähnlich der VBL erhalten, um das Rentenniveau für diese zu erhöhen. Am Ende würde ein Systemwechsel (für neue Beamte sicherlich nur erlaubt), wenig „sparen“ und lange dauern, bis sich das Doppel System aus alten Beamte , und neuen Beamten, raus gefressen hat. Es dauert Jahrzehnte lang. Für die GKV/PKV und Beamte wurde das jetzt auch wieder untersucht. Für das Thema Beamte und Rente/Pension wird das sicherlich auch ständig rauf und runter gerechnet. https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/sollen-beamte-in-der-gkv-pflichtversichert-werden-155901?vc=startseite

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sedativ
vor 3 Minuten von satgar:

Wobei das wahrscheinlich nicht erlaubt wäre, weil die Rente zu niedrig wäre. Das kann man den Beamten, siehe besoldungsthema was durch die Medien ging, nicht zumuten.

 

Das wäre sicher nicht zumutbar. Ein gewöhnlicher Arbeiter und Angestellter musste schließlich nicht tagein, tagaus tonnenschwere Stempel hoch und runter wuchten.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 18 Minuten von sedativ:

 

Das wäre sicher nicht zumutbar. Ein gewöhnlicher Arbeiter und Angestellter musste schließlich nicht tagein, tagaus tonnenschwere Stempel hoch und runter wuchten.

Ich weiß was du meinst, und ich kann die Verbitterung auch verstehen. Du kannst dir vorstellen, dass ich das auch teile und finde, dass das so nicht geht. Ich wollte aber nur mitteilen, dass man nicht glauben dürfe, man könnte Beamte einfach in die GRV packen und mit den GRV Renten abspeisen. Das würde vor Gericht keinen Bestand haben. Deswegen meine ich auch nicht, dass es der richtige Gedankengang oder gar Blick wäre, Beamte auf 48% Niveau runter zu drücken (selbst, wenn das erlaubt wäre!), sondern Ziel muss es ja sein, die GRV an sich für die dortigen Versicherten besser zu machen. Die haben am Ende keinen EUR Rente mehr, nur weil wir Beamte mit weniger versorgen oder ins dortige System geholt haben. Außer dem Gefühl der Gerechtigkeit „jetzt sind wir immerhin alle in einem System!“. Aber das reicht halt nicht. Deswegen war für mich nach einiger Zeit klar: Man kann das zwar machen, und für neue Beamte geht das bestimmt auch. Aber die muss man trotzdem genauso gut versorgen wie heute, eben dann über GRV und Zusatzversorgung. Und daher zu glauben, dass es „damit“ für den Steuerzahler dann günstiger zu haben wäre, als bisher, ist halt Quatsch.

 

Wenn ich es richtig ermittelt habe, dann beträgt die Mindestversorgung für Beamte so rund 2000€ mtl. Das ist für GRV Versicherte gar nicht mal so leicht zu erreichen. Anspruch hat man schon nach 5 Jahren Dienstzeit, was natürlich schon krass ist. Ein GRV Versicherter müsste dafür 47RP über 45 Jahre z.B. ansammeln, was etwas mehr als Durchschnittsentgelt pro Jahr dieser 45 Jahre nötig macht. Dann ist das aber natürlich brutto und hält dem Vergleich mit der Mindestversorgung des Beamten nicht 1zu1 stand. Hinsichtlich der Abzüge, die es dann jeweils noch gibt bei beiden. Betrachtet habe ich hierbei jetzt nur die Mindestversorgung, und nicht die 71,75%, die Beamte dann wirklich maximal erlangen können, wenn sie 40 Jahre Dienstzeit vorweisen können.

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Sapine

Wenn Beamte Renten statt Pensionen bekommen, zahlt der Staat ab Renteneintritt gar nichts mehr dafür. Klingt wie eine Fangfrage aus dem Matheunterricht. 

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 1 Stunde von sedativ:

Wovon selten die Rede ist: Leistungslose Beamtenpensionen! 

Davon ist ebenso häufig die Rede wie von leistungslosen Renten.

 

vor 1 Stunde von sedativ:

Der Chatbot meint:

Wenn ich den Chatbot richtig verstehe, will er die Beamten nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wissen, sondern ihnen einfach die Pensionen auf Rentenniveau kürzen? Tut mir leid, aber davon ist nicht selten, sondern andauernd die Rede. Und es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Im übrigen sind der Bund und einige Länder gerade dabei, die Gehälter und Pensionen zu erhöhen, weil sie von Bundesverfassungsgericht dazu vergattert wurden. Mit anderen Worten: Die werden jetzt überhaupt erst einmal angemessen bezahlt.

 

vor einer Stunde von sedativ:

 

Das wäre sicher nicht zumutbar. Ein gewöhnlicher Arbeiter und Angestellter musste schließlich nicht tagein, tagaus tonnenschwere Stempel hoch und runter wuchten.

Welchen Anspruch hätte denn Deiner Meinung nach ein DAX-Vorstand, wenn es darauf ankommt wieviel Tonnen man im Berufsleben geschleppt hat?

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 1 Stunde von satgar:

Ich weiß was du meinst, und ich kann die Verbitterung auch verstehen. Du kannst dir vorstellen, dass ich das auch teile und finde, dass das so nicht geht....

Das ist deshalb so, weil die Leute einfach nicht begreifen wollen, dass man auch für etwas anderes bezahlt werden kann als Arbeit. Dabei wäre es so einfach zu begreifen, wenn man z.B. daran denkt, dass hier alle User ihr Geld an der Börse nicht mit Arbeit verdienen.

vor 1 Stunde von satgar:

...Das würde hat vor Gericht keinen Bestand haben....

Ich habe das mal verbessert, weil es erst ca. 1 Jahr her ist.

vor einer Stunde von Sapine:

Wenn Beamte Renten statt Pensionen bekommen, zahlt der Staat ab Renteneintritt gar nichts mehr dafür. Klingt wie eine Fangfrage aus dem Matheunterricht. 

Wenn die Beamten Renten statt Pensionen bekämen, wären es keine Beamten mehr, mit der Folge, dass die besonderen Pflichten dann auch nicht mehr vollumfänglich gelten können. Klingt wie eine Fangfrage aus dem Staats- und Verfassungsrecht.

Mit der richtigen Beantwortung dieser Frage könnte man sich in der mündlichen Prüfung vermutlich noch von der Note 6 auf die Note 5 retten.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 27 Minuten von Schwachzocker:

Geld an der Börse nicht mit Arbeit verdienen.

Wo es nicht selber arbeiten kann! Sondern andere Menschen es ermöglichen, durch deren Hände Arbeit!

 

vor 27 Minuten von Schwachzocker:

Wenn die Beamten Renten statt Pensionen bekämen, wären es keine Beamten mehr, mit der Folge, dass die besonderen Pflichten dann auch nicht mehr vollumfänglich gelten können. Klingt wie eine Fangfrage aus dem Staats- und Verfassungsrecht.

Bitte zeige auf, dass rein rechtlich ein Beamter zwingend eine Pension erhalten muss, ohne das sein gesamter Status als Beamter nicht mehr existent wäre. Das wäre mir völlig neu! Wo steht geschrieben oder ist festgelegt, das beamtentum zwingend nur mit einer Pension zur realisieren ist? Falls das so ist, wären alle Untersuchungen, die sich kluge Leute dazu schon gemacht haben, Makulatur. Das bezweifle aufs äußerste!

 

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt bei der Frage „Zur Eingliederung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung„ zu folgendem Ergebnis 

„Die Eingliederung der Beamten in die Rentenversicherung dürfte grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sein, wenn der Versorgungsanspruch des Beamten gegen den

Dienstherrn sozusagen parallel bzw. hilfsweise bestehen bleibt. Da das BVerfG die Fra-

ge der Eingliederung von Beamten in die Rentenversicherung unter Beibehaltung ihrer Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn noch nicht ausdrücklich entschieden hat und eine breite, fundierte Meinung in der Literatur fehlt, verbleibt eine gewisse Unsicherheit.“

 

Deine Meinung ist also falsch, wenn man diese gleichsetzt mit „kein Beamtentum ohne Pension“

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 10 Minuten von satgar:

Bitte zeige auf, dass rein rechtlich ein Beamter zwingend eine Pension erhalten muss, ohne das sein gesamter Status als Beamter nicht mehr existent wäre. 

 

Zitat

Die Beamtenversorgung ist eine Vollversorgung, während die Sozialrente nur als Grundversorgung gedacht ist. Insofern dürfte eine Eingliederung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung möglich sein, allerdings nur, solange der Dienstherr die Differenz der Grundversorgung zur Vollversorgung ausgleicht.

Der Link ist in Nr. 1854.

Dieser Umstand ergibt sich aus dem Alimentationsprinzip, welches zu den prägenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG gehört. Wenn es das nicht mehr geben würde, dann würde die Existenz des Beamtentums kaum noch Sinn ergeben, weil dann die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamten in Gefahr wäre und damit seine Fähigkeit nach sachlichen Maßstäben zu entscheiden. Das ist aber gerade der Sinn der Sache. Wenn man das nicht mehr möchte, kann man die Beamten in der Tat auch abschaffen.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor einer Stunde von satgar:

Deine Meinung ist also falsch, wenn man diese gleichsetzt mit „kein Beamtentum ohne Pension“

Du kannst es nennen wie Du magst: Pension, Rente oder Vollversorgung. Wie man das Kind nennt ist egal.

Fachleute nennen es Alimentation, und die gilt lebenslang. Und ja, sie ist der Ausgleich für die Pflichten. Es steht auch wirklich so in der Urteilsbegründung. Alles weitere sind einfache, sachlogische Schlussfolgerungen,

 

Zitat

Die lebenslange Alimentation, bestehend aus Besoldung und Versorgung des Beamten und seiner Familie, sei kein Entgelt für geleistete Dienste. Vielmehr könne nur so die lebenslange Treuepflicht des Beamten und das Streikverbot gerechtfertigt werden. Die Besoldung solle eine stabile Verwaltung als Gegengewicht zum temporär legitimierten politischen Betrieb sichern und ziele darauf, selbstbewusste Beamte durch ihre innere und äußere Unabhängigkeit zu befähigen, zu einer rechtsstaatlichen Verwaltung beizutragen.

(K)ein Befreiungsschlag im Besoldungsrecht

 

vor einer Stunde von satgar:

Da das BVerfG die Frage der Eingliederung von Beamten in die Rentenversicherung unter Beibehaltung ihrer Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn noch nicht ausdrücklich entschieden hat und eine breite, fundierte Meinung in der Literatur fehlt, verbleibt eine gewisse Unsicherheit.“

Es verbleibt also eine gewisse Unsicherheit?! Ja, das ist im Recht aber immer so.

Wenn Juristen schreiben, dass eine "gewisse" Unsicherheit besteht, dann meinen sie so etwas wie "mit 99%iger Sicherheit". Andersfalls würden sie Begrifflichkeiten wie "fragwürdig", "nicht sehr wahrscheinlich" verwenden.

 

Dann soll man es von mir aus gern machen. Aber bitte sei nicht allzu verbittert, wenn in einigen Jahren wieder einige Milliarden an Nachzahlungen fällig werden, während es weiterhin arme Menschen gibt.

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