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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

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Schwachzocker
Gerade eben von satgar:

Das wär mir neu.

Oh, dieses Phänomen ist ziemlich normal.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 26 Minuten von PrivateBanker:

wieso muss?

Kann man nicht die Glocke "dämpfen" oder nach rechts schieben?

wäre dies nicht gerechter?

 

Hihi! Darauf wollte ich hinaus.

 

Das Diagramm zeigt etwas anderes, als man vielleicht auf den ersten Blick glaubt.

 

Um das Diagramm zu verstehen, muss man zuerst die Verteilung der Steuerpflichtigen nach Einkommen sehen. Siehe: hier

 

Siehst Du? Es gibt viel mehr Steuerpflichtige, die Einkünfte zwischen 20.000 € und 80.000 € haben, als Steuerpflichtige, die ein Einkünfte zwischen 500.000 € und 1.000.000 € haben.

 

Deshalb ist in Deinem Diagramm ein Peak zwischen 20.000 € und 60.000 €. Nicht, weil diese Einkommensklassen so stark belastet würden, sondern weil so viele Menschen in diesen Einkommensklassen sind.

 

Wie soll man diese Kurve dämpfen? Man könnte die Reichensteuer auf 90% erhöhen. Das würde aber nicht viel am Verlauf der Kurve ändern. Nur 0,2% der Steuerpflichtigen haben Einkünfte zwischen 500.000 € und 1.000.000 €. Der Balken würde sich fast nicht ändern.

 

Also, "dämpfen" oder "nach rechts verschieben" ist schwierig. Es gibt zu wenige Menschen in den höheren Einkünfte-Klassen.

 

Nein, die richtige Interpretation ist: wenn das Steuereinkommen nennenswert erhöht werden soll, müssen immer die Einkommensklassen zwischen 20.000 € und 80.000 € mit im Boot sein. 

 

Wenn Politiker wieder mal von Steuererhöhungen für "die Reichen" sprechen, solltet Ihr jetzt wissen, dass irgendetwas nicht stimmt... 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 26 Minuten von stagflation:

Nein, die richtige Interpretation ist: wenn das Steuereinkommen nennenswert erhöht werden soll, müssen immer die Einkommensklassen zwischen 20.000 € und 80.000 € mit im Boot sein. 

Wir stellen ja auch fest, dass für Personen im unteren Bereich die Einkommensteuer kein wesentlicher Faktor ist. Vielfach machen Sozialabgaben den viel größeren Anteil aus. Auch bei Rentnern, die durch höhere steuerfreie Rentenanteile insgesamt gar keine Einkommensteuer zahlen, oder auch Rentner, deren Rente generell zu niedrig ist, um besteuert zu werden….die alle zahlen aber Sozialabgaben. Auch die Azubis. Oder auch für die studentische Krankenversicherung gibt es Beiträge zu zahlen, selbst wenn eben keine Steuer anfällt.

 

Mehr wäre daher bei dem Sozialabgaben zu machen. Mehr Netto vom Brutto für Personen mit wenig Einkommen wäre daher möglich, die SV Abgaben zu reduzieren. Nehmen wir Kapitalertrag und Mieteinkünfte hinzu, in die Bemessung, kann der generell Beitragssatz für alle sinken.

 

Daher Midijob Grenze rauf bis 3.000€ brutto je Monat. Mindestlohn 15€. Mindestrente über Grundsicherung. Höchstrente GRV. SV Abgaben auf Kapitalertrag und Vermietung. Abschaffung aller Erbschaftssteuer-Ausnahmetatbestände, Grundfreibetrag 15…18…oder vielleicht sogar 24.000€ oder gar 30k jährlich, etc.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 18 Minuten von satgar:

...

 

Daher Midijob Grenze rauf bis 3.000€ brutto je Monat. Mindestlohn 15€. Mindestrente über Grundsicherung. Höchstrente GRV. SV Abgaben auf Kapitalertrag und Vermietung. Abschaffung aller Erbschaftssteuer-Ausnahmetatbestände, Grundfreibetrag 15…18…oder vielleicht sogar 24.000€ oder gar 30k jährlich, etc.

Magst Du die Rechnung einmal präsentieren bitte? Danke!

 

PS: Ich kann auch nicht rechnen, weiß aber wenigstens was das ist.

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PKW
vor 35 Minuten von satgar:

Iss mehr Trüffel ^^

Jawohl Marie Antoinette 

Und danke für den Hinweis, dass Trüffel (und Froschschenkel) nur beschränkt bemehrwertsteuert werden. Mein Problem, dass ich weder das eine noch das andere esse. 

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satgar
vor 6 Minuten von Schwachzocker:

Magst Du die Rechnung einmal präsentieren bitte? Danke!

 

PS: Ich kann auch nicht rechnen, weiß aber wenigstens was das ist.

Betriebsgeheimnis.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von satgar:

Mehr wäre daher bei dem Sozialabgaben zu machen. Mehr Netto vom Brutto für Personen mit wenig Einkommen wäre daher möglich, die SV Abgaben zu reduzieren. Nehmen wir Kapitalertrag und Mieteinkünfte hinzu, in die Bemessung, kann der generell Beitragssatz für alle sinken.

 

@satgarDein richtiger Name ist aber nicht zufällig Bärbel Bas? :D

 

Das klingt nämlich ganz ähnlich (Quelle: Handelsblatt):

Zitat

Brisantes Detail bei SPD-Vorstoß zu Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte

 

Die SPD-Spitze will Gesundheit und Pflege solidarischer finanzieren. Unter anderem soll die Beitragsmessungsgrenze fallen. Das Ergebnis: Einnahmen von knapp 40 Milliarden Euro.

 

Die Sozialdemokraten wollen künftig nicht nur auf Löhne und Gehälter Sozialabgaben einziehen, sondern auch auf Kapital- und Mieteinkünfte. Durch die zusätzlichen Einnahmen will die SPD zum einen das Finanzloch bei den Krankenkassen stopfen – allein im kommenden Jahr ist es mehr als zwölf Milliarden Euro groß.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 14 Minuten von stagflation:

Dein richtiger Name ist aber nicht zufällig Bärbel Bas

Haha, neee ;)

 

Was ich mich in der Praxis frage, wie sie es mit den jeweiligen BBGen oder auch der JAEG zum Wechsel in die PKV lösen wollen. So lange man in die PKV flüchten kann, oder auch eine BBG existiert, oder ein Rechtsanwalt im Versorgungswerk ist und gar keine Beiträge in die GRV leistet, ist das alles nichts halbes und Ganzes. Weil wenn es nur die Leute bis zur BBG trifft, die zwangsweise in der GKV und als normale Angestellte in der GRV sind, trifft es wieder nur die kleineren Fische. Oder auch Beamte mit Kapitalertrag oder Mietertrag.

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PrivateBanker
· bearbeitet von PrivateBanker
vor 13 Stunden von stagflation:

 

Hihi! Darauf wollte ich hinaus.

 

Das Diagramm zeigt etwas anderes, als man vielleicht auf den ersten Blick glaubt.

 

Um das Diagramm zu verstehen, muss man zuerst die Verteilung der Steuerpflichtigen nach Einkommen sehen. Siehe: hier

 

Siehst Du? Es gibt viel mehr Steuerpflichtige, die Einkünfte zwischen 20.000 € und 80.000 € haben, als Steuerpflichtige, die ein Einkünfte zwischen 500.000 € und 1.000.000 € haben.

 

Deshalb ist in Deinem Diagramm ein Peak zwischen 20.000 € und 60.000 €. Nicht, weil diese Einkommensklassen so stark belastet würden, sondern weil so viele Menschen in diesen Einkommensklassen sind.

 

Wie soll man diese Kurve dämpfen? Man könnte die Reichensteuer auf 90% erhöhen. Das würde aber nicht viel am Verlauf der Kurve ändern. Nur 0,2% der Steuerpflichtigen haben Einkünfte zwischen 500.000 € und 1.000.000 €. Der Balken würde sich fast nicht ändern.

 

Also, "dämpfen" oder "nach rechts verschieben" ist schwierig. Es gibt zu wenige Menschen in den höheren Einkünfte-Klassen.

 

Nein, die richtige Interpretation ist: wenn das Steuereinkommen nennenswert erhöht werden soll, müssen immer die Einkommensklassen zwischen 20.000 € und 80.000 € mit im Boot sein. 

 

Wenn Politiker wieder mal von Steuererhöhungen für "die Reichen" sprechen, solltet Ihr jetzt wissen, dass irgendetwas nicht stimmt... 

Die  denGrafik stellt doch nicht nur die Einkommensteuer dar, sondern auch die SV-Beiträge und indirekte Steuern. Dort kann man doch den Hebel ansetzen !!

vor 12 Stunden von satgar:

Wir stellen ja auch fest, dass für Personen im unteren Bereich die Einkommensteuer kein wesentlicher Faktor ist. Vielfach machen Sozialabgaben den viel größeren Anteil aus. Auch bei Rentnern, die durch höhere steuerfreie Rentenanteile insgesamt gar keine Einkommensteuer zahlen, oder auch Rentner, deren Rente generell zu niedrig ist, um besteuert zu werden….die alle zahlen aber Sozialabgaben. Auch die Azubis. Oder auch für die studentische Krankenversicherung gibt es Beiträge zu zahlen, selbst wenn eben keine Steuer anfällt.

 

Mehr wäre daher bei dem Sozialabgaben zu machen. Mehr Netto vom Brutto für Personen mit wenig Einkommen wäre daher möglich, die SV Abgaben zu reduzieren. Nehmen wir Kapitalertrag und Mieteinkünfte hinzu, in die Bemessung, kann der generell Beitragssatz für alle sinken.

 

Daher Midijob Grenze rauf bis 3.000€ brutto je Monat. Mindestlohn 15€. Mindestrente über Grundsicherung. Höchstrente GRV. SV Abgaben auf Kapitalertrag und Vermietung. Abschaffung aller Erbschaftssteuer-Ausnahmetatbestände, Grundfreibetrag 15…18…oder vielleicht sogar 24.000€ oder gar 30k jährlich, etc.

Im Prinzip die richtige Richtung, doch wohl etwas zu viel des Guten bei deinen Massnahmen ? Das gäbe sozialer Unfrieden. Müsste wohl austariert werden

 

vor 11 Stunden von satgar:

Haha, neee ;)

 

Was ich mich in der Praxis frage, wie sie es mit den jeweiligen BBGen oder auch der JAEG zum Wechsel in die PKV lösen wollen. So lange man in die PKV flüchten kann, oder auch eine BBG existiert, oder ein Rechtsanwalt im Versorgungswerk ist und gar keine Beiträge in die GRV leistet, ist das alles nichts halbes und Ganzes. Weil wenn es nur die Leute bis zur BBG trifft, die zwangsweise in der GKV und als normale Angestellte in der GRV sind, trifft es wieder nur die kleineren Fische. Oder auch Beamte mit Kapitalertrag oder Mietertrag.

Wie wäre es mit einem einheitlichen Basistarif in GKV und PKV (gleiche Leistung, gleicher Selbstbehalt, gleicher Preis). Alles darüber wird privat dazu gekauft.

vor 13 Stunden von Schwachzocker:

Klar kann man das. Es scheitert aber an dem Umstand, dass Du diese "Anpassungen" bei Dir selbst nicht willst. Und @PrivateBanker will es bei sich auch nicht. usw.

UNTERSTELLUNG bzw. MUTMAßUNG

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 25 Minuten von PrivateBanker:

Müsste wohl austariert werden

Absolut. Das müssen Profis ausrechnen. Mich nervt schon viel der Grundfreibetrag, der als das steuerfreie Existenzminimum beschrieben wird.  Aber von steuerfreien 12.348 Euro kann gar keiner Leben. Ja, ich weiß, dass das so direkt nicht gemeint ist. Aber es passt für mich einfach nicht zusammen. Insbesondere auch, wenn der durchschnittliche mtl. Betrag, den das Bürgergeld ausmacht (dass das verfassungsgemäße Existenzminimum abbildet) mit Geld, Wohnen und Heizen im Schnitt in DE bei mtl. 1.250 EUR liegt. Das wären also schon mal 15k. Dann möge man diese beiden Aspekte doch einfach zusammen rühren und vereinheitlichen, dass das bei Personen mit Steuerabzug so viel steuerfrei als Grundfreibetrag gestellt wird, wie der durchschnittliche Anspruch von Bürgergeld/Grundsicherung ist. Nur ein Aspekt, über den ich immer wieder nachdenke, warum der Grundfreibetrag so niedrig ist. MMn viel zu niedrig. Man würde damit auch mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Da der Freibetrag auch für Rentner gilt, müssen weniger Rentner überhaupt eine Steuererklärung machen. Auch andere Personen mit besonders wenig Einkommen werden entlastet. Höhere Einkommen in EUR gesehen, allerdings auch. Das bringt denen auch viel. Während jemand unten vielleicht 50 oder 100 EUR im Jahr spart, spart die Person oben 300 EUR. Dem würde ich mit einer Verschiebung des Einkommensteuertarifs oder auch eine Anhebung des Spitzensteuersatz begegnen. Unter Kohl hatten wir auch mal 56%.

 

vor 25 Minuten von PrivateBanker:

Wie wäre es mit einem einheitlichen Basistarif in GKV und PKV (gleiche Leistung, gleicher Selbstbehalt, gleicher Preis)

Habe ich schon oft drüber nachgedackt. Das geht ja auch in die Richtung einer Art Kopfpauschale. Es darf halt nur nicht so sein, dass der Basistarif sehr, sehr schlecht ist, und man nur mit Zusatzversicherungen (also respektive GELD) zu einer adäquaten Behandlung kommt.

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Schwachzocker
vor 58 Minuten von PrivateBanker:

UNTERSTELLUNG bzw. MUTMAßUNG

Ja, natürlich! Macht Ihr, @satgar und Du etwas anderes?

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satgar
vor 1 Minute von Schwachzocker:

Ja, natürlich! Macht Ihr, @satgar und Du etwas anderes?

Du brauchst mich gar nicht immer ansprechen. Ich hab dich zwar nicht auf der Ignorelist (weil du in anderen Threads hier und da interessante Sachen sagst), ignoriere ansonsten aber deine Messages hier. Von daher bitte nicht wundern, wenn ich darauf nicht mehr einsteige.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 58 Minuten von satgar:

Absolut. Das müssen Profis ausrechnen....

Meinst Du, dass ist das erste Mal, dass ein derartiger Vorschlag kommt und es deshalb noch niemand ausgerechnet hat?

 

vor 58 Minuten von satgar:

Auch andere Personen mit besonders wenig Einkommen werden entlastet. Höhere Einkommen in EUR gesehen, allerdings auch. Das bringt denen auch viel....

Richtig! Und dem Staat bringt es auch viel, nämlich "viel" weniger Geld.

 

vor 21 Minuten von satgar:

Du brauchst mich gar nicht immer ansprechen. Ich hab dich zwar nicht auf der Ignorelist (weil du in anderen Threads hier und da interessante Sachen sagst), ignoriere ansonsten aber deine Messages hier. Von daher bitte nicht wundern, wenn ich darauf nicht mehr einsteige.

Ja, kenne ich bereits. Ist Dir denn bewusst, dass das, was Du da gerade machst, genau das Gegenteil von "ignorieren" ist?

Es ist ausgiebiges Maximalignorieren, indem man immer wieder auf den anderen, der ignoriert werden soll, reagiert.:D

 

Aber gut: Ich gebe Dir hiermit zur Kenntnis, dass ich Dich nicht ignorieren werden, auch nicht das kleinste bisschen.

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PrivateBanker
vor 3 Stunden von Schwachzocker:

Ja, natürlich! Macht Ihr, @satgar und Du etwas anderes?

Ich wüsste nicht wann ich auf deine Person bezogen mal eine Eigenschaft oder eine Denke verbal geäußert hätte.

Ich äußere mich in der Sache, wobei deine Aussage, auf die meine Reaktion erfolgte, dort wohl nicht einzuordnen wäre.

Also einfach nochmal reflektieren, inwieweit deine ursprüngliche Aussage zu meinen Ausführungen passt im Sinne von Text- und Leseverständnis.

Ende und aus

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker

Ihr träumt einfach, ohne die geringste Vorstellung davon, was realistisch ist und was nicht. Ihr postet Grafiken, die erkennbar darauf abzielen, den unkritischen Idiologen zu stärken, indem wichtige Informationen einfach weggelassen werden.

 

Von den wirklich Reichen bekommt der Staat kaum etwas. Wie auch?

Eine GmbH ist schnell gegründet, und dann ist das Geld nicht mehr im Privatvermögen. Man muss also die Unternehmen höher besteuern. Und das in einem Land, dass es so gerade noch schafft, die Brücken zu sanieren, bevor diese zusammenbrechen, in einem Land, wo Behörden sich untereinander Papierberge zusenden, weil es einfach nicht ausreichend Breitband gibt, in einem Land, in dem einige wenige arbeiten und dabei "Lifestyle" in den Vordergrund stellen, eine Bevölkerung, denen man seit 30 Jahren sagt, dass sie privat vorsorgen sollen. Und was ist passiert?

Was soll es hier denn noch groß für Unternehmen geben?! Friseure? Banken? Und die sollen höher besteuert werden?

 

Das Geld muss zu einem Großteil schon aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Und da reicht es jetzt. 

Reichen über 500 Milliarden im Bundeshaushalt + diverse Sondervermögen noch immer nicht? Wieviel soll es denn noch werden?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 5 Stunden von satgar:

Dem würde ich mit einer Verschiebung des Einkommensteuertarifs oder auch eine Anhebung des Spitzensteuersatz begegnen. Unter Kohl hatten wir auch mal 56%.

 

Die Diskussion mit dem Spitzensteuersatz ist halt immer die selbe, ab wann der Punkt einsetzt an dem die Belastung wirtschaftsschädlich wird, weil zu viele Spitzenverdiener einfach zu dem Schluss gelangen, dass eine weitere Anstrengung (Überstunden, Fortbildung, generell zusätzlicher Arbeitseinsatz/Motivation) sich für sie persönlich einfach nicht mehr lohnt. Richtige Zahlen haben wir dazu nicht, nur die Rückschau, dass es früher einmal höhere Steuern gab und die Leute ja auch gearbeitet haben.

Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, ob das nicht auch einfach eine andere Generation war. Ohne Sabbatical, Work-Life-Balance, etc. und in der Fleiß und Arbeitsmoral noch eine andere Stellung als gesellschaftliche Werte hatten.

 

Ich kann nur für mich persönlich sprechen (und ich will mich ganz eindeutig nicht über eine zu hohe Steuer/Abgabenlast beschweren!), dass ich mein Einkommen als Selbstständiger relativ gut steuern kann und schon darauf achte nicht wesentlich über 42% Grenzsteuersatz zu verdienen, da für mich ab dann einfach die Balance nicht mehr stimmt. Ich brauche das zusätzliche Geld nicht, arbeite dann so gerne auch nicht, dass ich mir mit meiner Zeit nichts besseres vorstellen könnte. Und ja, in meiner direkten Umgebung gibt es schon viele, die "Lifestyle‑Teilzeit" betreiben und ohne jeden Neid komme ich dann zu dem Schluss, dass ich das vielleicht - zumindest in abgeschwächter Version - auch gerne wollen würde. :lol:

 

Wo ich mir ziemlich sicher bin, ist dass bei 56% Spitzensteuersatz und gleichzeitiger Abschaffung beider Bemessungsgrenzen und Kappung der GRV-Rente (Abschaffung Äquivalenzprinzip) irgendwo doch wahrscheinlich ein Kipppunkt erreicht sein müsste. Dann wären wir vom Super-Brutto ausgehend irgendwo bei einem Nettoertrag von 25 Cent (nach ~43% Sozialabgaben + 56% Steuer) die noch tatsächlich auf dem Konto ankommen würden von jedem Euro den ein Spitzenverdiener sein Gehalt steigern kann ... - ob man da wirklich noch einen Dummen findet, der sich noch zusätzlich anstrengt und Leistung für unsere Wirtschaft erbringt?

 

*edit* Achso, die 5,5% Soli auf die Steuerlast habe ich noch unterschlagen, die müsste "der Dumme" dann natürlich auch noch zahlen ... :-*

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Barqu
3 minutes ago, s1lv3r said:

ob man da wirklich noch einen Dummen findet, der sich noch zusätzlich anstrengt und Leistung für unsere Wirtschaft erbringt?

An Dummen herrscht kein Mangel und außerdem arbeitet man doch nicht wegen der Bezahlung, sondern wegen des Purpose.

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chirlu
vor 5 Stunden von satgar:

Insbesondere auch, wenn der durchschnittliche mtl. Betrag, den das Bürgergeld ausmacht (dass das verfassungsgemäße Existenzminimum abbildet) mit Geld, Wohnen und Heizen im Schnitt in DE bei mtl. 1.250 EUR liegt.

 

Leider für deine Argumentation beträgt der Durchschnitt nur 1053 Euro. Damit sind auch deine weitreichenden Schlussfolgerungen hinfällig.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 26 Minuten von s1lv3r:

... dass ich mein Einkommen als Selbstständiger relativ gut steuern kann und schon darauf achte nicht wesentlich über 42% Grenzsteuersatz zu verdienen, da für mich ab dann einfach die Balance nicht mehr stimmt.

Kann es nicht eher sein, dass du unser ESt-System nicht richtig verstehst? Du willst darauf achten "nicht wesentlich über 42% Grenzsteuersatz zu verdienen"?
§32a EStG
"
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 12 348 Euro (Grundfreibetrag):

0;

2. von 12 349 Euro bis 17 799 Euro:

(914,51 • y + 1 400) • y;

3. von 17 800 Euro bis 69 878 Euro:

(173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87;

4. von 69 879 Euro bis 277 825 Euro:

0,42 • x – 11 135,63;

5. von 277 826 Euro an:

0,45 • x – 19 470,38."

Ab 69.879-227.825 € zvE hast du in jedem Fall einen linearen Steuersatz und deshalb konstanten Grenzsteuersatz von 42%.

Erst ab 277.826 gibt nochmals einen höheren Steuersatz von 45%. In beiden Fällen §32a S. 2 Nr. 4 und §32a S. 2 Nr. 5 fallen aber noch zusätzlich SolZ an. Es sind also mit SolZ auch heute schon lineare 44,3% bzw. lineare 47,5%.

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satgar
vor 3 Minuten von chirlu:

Leider für deine Argumentation beträgt der Durchschnitt nur 1053 Euro.

Stimmt. Ich hatte vor einiger Zeit die KI mal befragt und die sagte ca. 1250€ im Schnitt. Scheint aber eher ein Münchener Ausreißer nach oben zu sein. Danke für die Klarstellung.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 7 Minuten von t.klebi:

Kann es nicht eher sein, dass du unser ESt-System nicht richtig verstehst?

 

Ziemlich sicher schon. Ich gebe aber zu, ggf. nicht 100% eindeutig formuliert zu haben. :lol:

 

vor 7 Minuten von t.klebi:

"nicht wesentlich über 42% Grenzsteuersatz zu verdienen"

 

Das "nicht wesentlich" meint selbstverständlich keinen wesentlichen (großen) Betrag, d.h. nicht wesentlich mehr als 70k€ zvE im Jahr zu haben. Das der Steuersatz ab dann konstant/linear 42% beträgt bis der "Reichensteuersatz" einsetzt sollte hoffentlich jedem Mitdiskutanten hier bekannt sein.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 30 Minuten von satgar:

...die KI mal befragt 

Man kann nur hoffen, dass wenigstens Frau Bas nicht dieser Versuchung erliegt.

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chirlu
vor 31 Minuten von s1lv3r:

nicht wesentlich mehr als 70k€ zvE im Jahr zu haben. Das der Steuersatz ab dann konstant/linear 42% beträgt bis der "Reichensteuersatz" einsetzt sollte hoffentlich jedem Mitdiskutanten hier bekannt sein.

 

Leider stimmt es in Folge des Solidaritätszuschlags nicht:

Am 9.9.2019 um 16:52 von chirlu:

Die Berechnung wird dadurch relativ einfach, daß die Übergangszone für den Solidaritätszuschlag vollständig im flachen Bereich des Steuertarifs mit (ohne Soli) konstant 42% liegt. Pro 1000 Euro mehr Einkommen erhöht sich die Steuer also um 420 Euro. Der Anstieg des Zuschlags wird laut Gesetzentwurf gedeckelt auf 11,9% davon, also ziemlich genau 50 Euro oder 5% von den 1000 Euro. Somit ist der Grenzsteuersatz einschließlich Zuschlag vor der Übergangszone 42%, steigt in der Zone auf 47% (42%+5%) und fällt danach auf 44,31% (42%*1,055) zurück (wie bisher in diesem Bereich). Viel später, mit der „Reichensteuer“, springt er noch einmal auf 47,475% (ebenfalls wie bisher).

 

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t.klebi
vor 18 Minuten von s1lv3r:

Das "nicht wesentlich" meint selbstverständlich keinen wesentlichen (großen) Betrag, d.h. nicht wesentlich mehr als 70k€ zvE im Jahr zu haben. 

Mmh.
Das ist aber schlicht falsch.
Im Bereich eines zvE von 69 879 Euro bis 277 825 Euro hast du immer den identischen ESt-Satz von 42%. Egal ob 70k, 100k, 150k oder eben 277,825k. Du kannst also das 4fache verdienen un zahlst immer den gleichen Steuersatz. 

 

vor einer Stunde von chirlu:

Die Berechnung wird dadurch relativ einfach, daß die Übergangszone für den Solidaritätszuschlag vollständig im flachen Bereich des Steuertarifs mit (ohne Soli) konstant 42% liegt. 

Nicht ganz. Bei zVE 65k€ wären wir bei etwa 17,5k€ ESt also im Übergangbereich und nicht nicht im Spitzensteuersatz. Bei zvE 75 ergeben sich 23,5 ESt, immer noch Übergang aber schon Spitzensteuersatz und bei 90 zVE  31,5 EST dann voller Soli.
Die Übergangszone beginnt also vom zvE her ein Stückchen vor dem Spitzensteuersatz. 

 

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chirlu
vor 16 Minuten von t.klebi:

Die Übergangszone beginnt also vom zvE her ein Stückchen vor dem Spitzensteuersatz.

 

Der Steuersatz von 42% beginnt bei einem zvE von 69879 Euro, darauf fällt eine Steuer von 18213 Euro an. Der Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die Steuer mehr als 20350 Euro beträgt. Das ist an der Stelle also noch nicht der Fall.

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