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Superhirn

Irrtümer, Unsinn, Hanebüchenes, Absurditäten

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 3 Stunden von Stift:

Mehr selber singen in Bayern!

 

Nützt nichts. Besser: Mehr alte Lieder spielen (oder singen), deren Autoren schon mehr als 70 Jahre tot sind.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Och, die GEMA ist bekannt für solche Aktionen. Vor 10 Jahren haben sie Kindergärten abgemahnt, in denen Kinder gesungen haben (Quelle)...

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Stift
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Nützt nichts. Besser: Mehr alte Lieder spielen (oder singen), deren Autoren schon mehr als 70 Jahre tot sind.

Bei Weihnachtsliedern klare Win-Win-Situation: Das deutsche Liedgut wird gepflegt und das Stadtsäckel entlastet.

Ich glaube ja, da hat die AfD die GEMA infiltriert! Wartet nur, der Spiegel wird es herausfinden!

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Ramstein

Der schrecklichste Paragraf im neuen Selbstbestimmungsgesetz

 

PS: Ich bin am überlegen, ob ich mich als "übergeschlechtliches" Wesen outen soll. Als ersten Vornamen würde ich dann "Hochwürden" eintragen lassen.

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cjdenver
vor 2 Stunden von Ramstein:

Der schrecklichste Paragraf im neuen Selbstbestimmungsgesetz

 

PS: Ich bin am überlegen, ob ich mich als "übergeschlechtliches" Wesen outen soll. Als ersten Vornamen würde ich dann "Hochwürden" eintragen lassen.

Also ganz ehrlich, nachdem Eltern ihren Kindern so ziemlich alles an seelisch/moralischem Schaden antun dürfen was sie wollen ohne dafür belangt zu werden (nennt sich Erziehung) ist das freie Ändern des Geschlechts ja wohl nicht wirklich erwähnenswert. 

 

Im Übrigen gab es in England mal eine Studie wo man 3jährige Kinder absichtlich in jeweils "andersgeschlechtliche" Kleidung gesteckt hatte um sie dann Erziehern zu geben. Und siehe da, auf einmal wurden den biologischen Jungen die Puppen gegeben und den biologischen Mädchen gesagt dass sie groß und stark sind und Superhelden werden. Aus der Sicht ist es vielleicht im Sinne der Gleichberechtigung gar nicht das Schlechteste ab sofort einfach alle Kinder als männlich einzutragen, um endlich mal diesen idiotischen frühkindlichen gender bias loszuwerden...

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Backpacker

Hanebüchen und absurd finde ich auch allenfalls, was für ein Sturm im Wasserglas da herbeigeredet und schrecklichste Szenarien zusammengebastelt werden.

 

Wird es jetzt tatsächlich massenhaft Fälle von Kindergartenkindern geben, die trotz Penis von ihren Eltern Susanne genannt werden? Ich denke nicht.

 

Die Handvoll Eltern, die tatsächlich so schräg drauf sind sind jene, die sich auch jetzt nicht davon abhalten lassen, unabhängig davon was in der Geburtsurkunde steht. Für alle anderen ändert sich genau nix, ebenso wie durch das Gesetz als Ganzes.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 15 Minuten von Backpacker:

Die Handvoll Eltern, die tatsächlich so schräg drauf sind sind jene, die sich auch jetzt nicht davon abhalten lassen, unabhängig davon was in der Geburtsurkunde steht. Für alle anderen ändert sich genau nix, ebenso wie durch das Gesetz als Ganzes.

Amen.

 

Meine Schwester meinte gestern aus Spaß, ob sie jetzt ihren (ungeliebten, weil sehr altmodisch) Zweitnamen loswerden kann. Aber soweit ich es verstanden habe, geht das nur mit Geschlechteränderung, meinen Namen kann ich trotzdem weiterhin nicht einfach so ändern?

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cjdenver
vor 26 Minuten von Backpacker:

Wird es jetzt tatsächlich massenhaft Fälle von Kindergartenkindern geben, die trotz Penis von ihren Eltern Susanne genannt werden? Ich denke nicht.

 

Boy named Sue? Gab's sogar schon vorher.

 

vor 26 Minuten von Backpacker:

Die Handvoll Eltern, die tatsächlich so schräg drauf sind sind jene, die sich auch jetzt nicht davon abhalten lassen, unabhängig davon was in der Geburtsurkunde steht. Für alle anderen ändert sich genau nix, ebenso wie durch das Gesetz als Ganzes.

 

So isses.

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odensee
vor 16 Minuten von slowandsteady:

Aber soweit ich es verstanden habe, geht das nur mit Geschlechteränderung, meinen Namen kann ich trotzdem weiterhin nicht einfach so ändern?

Kann man das Geschlecht und den Namen mehrfach ändern? Wäre vielleicht ein Lösungsansatz.

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Backpacker

Konnte man seinen Namen nicht schon vorher ändern? Vielleicht mit ein bisschen mehr Papierkrieg, aber grundsätzlich ist das doch auch nicht neu.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 7 Minuten von Backpacker:

Konnte man seinen Namen nicht schon vorher ändern? Vielleicht mit ein bisschen mehr Papierkrieg, aber grundsätzlich ist das doch auch nicht neu.

Ich glaube nur, wenn man einen "wichtigen Grund" hatte. Und es ist kein "wichtiger" Grund, wenn man einen normalen deutschen, aber altmodischen Namen als Zweitnamen hat, den man nicht mag...  Aber egal, war sowieso nicht ganz ernst gemeint ;) 

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chirlu
vor 33 Minuten von odensee:
vor 50 Minuten von slowandsteady:

Aber soweit ich es verstanden habe, geht das nur mit Geschlechteränderung, meinen Namen kann ich trotzdem weiterhin nicht einfach so ändern?

Kann man das Geschlecht und den Namen mehrfach ändern? Wäre vielleicht ein Lösungsansatz.

 

Man kann (dauert allerdings insgesamt mindestens anderthalb Jahre), aber wenn man zum ursprünglichen Geschlecht zurückkehrt, bekommt man auch die ursprünglichen Namen wieder.

 

Übrigens gab es da eine größere Änderung zwischen Referenten- und Regierungsentwurf: Eine Änderung nur der Namen ist jetzt nicht mehr vorgesehen, sie ist jetzt immer mit einer Änderung des Geschlechts verbunden.

 

vor 5 Stunden von Ramstein:

Der schrecklichste Paragraf im neuen Selbstbestimmungsgesetz

 

Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass die Eltern auch bei Kindern unter 14 nicht völlig frei agieren können:

Zitat

Sorgeberechtigte haben hierbei nach § 1626 Absatz 2 BGB die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem und verantwortungsvollem Handeln zu berücksichtigen. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben ein Einvernehmen an.


Das Gebot folgt auch aus Artikel 5 und 12 der UN-Kinderrechtskonvention („evolving capacities“, „participation“ – Berücksichtigung des Kindeswillens). Die Eltern sind daher keineswegs frei, einem Kind gegen dessen Willen einen anderen Geschlechtseintrag und Vornamen aufzudrängen.

Im Zweifel kann das Kind auch einen Entzug des Sorgerechts durch das Familiengericht erreichen. (Ich denke trotzdem, dass das ein Fall für das Strucksche Gesetz werden wird.)

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chirlu
Zitat

Im Kuss-Skandal um den inzwischen suspendierten spanischen Fußball-Verbandspräsidenten Luis Rubiales soll die Mutter des 46-Jährigen Medienberichten zufolge in einen Hungerstreik getreten sein. Die Frau habe sich am Montag aus Protest gegen die ihrer Meinung nach „unmenschliche und blutige Jagd“ auf ihren Sohn in einer Kirche der andalusischen Stadt Motril im Süden des Landes eingeschlossen, berichteten der staatliche Fernsehsender RTVE und andere Medien vor Ort.

 

Demnach wolle sie den Streik „Tag und Nacht“ fortsetzen, bis „der Gerechtigkeit Genüge getan“ sei. Die Mutter sage, ihr Sohn sei ein guter Mensch, der niemals jemanden bedrängt habe, berichteten spanische Medien.

(dpa/FAZ)

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Pirx
Am 24.8.2023 um 11:02 von Ramstein:

Der schrecklichste Paragraf im neuen Selbstbestimmungsgesetz

 

PS: Ich bin am überlegen, ob ich mich als "übergeschlechtliches" Wesen outen soll. Als ersten Vornamen würde ich dann "Hochwürden" eintragen lassen.

:lol::pro:

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TheBride
Zitat

Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das gab Bundessozialminister Hubertus Heil in Berlin bekannt. Er sprach von einem erheblichen Schritt. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent, sagte der SPD-Politiker. "

Quelle: Tagesschau

 

 

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chirlu

Und der Zusammenhang mit dem Threadthema ist …?

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Ramstein

Staatsanwalt bedauert, dass er Lehrerin anklagen muss

 

Wir sind (sinngemäß) dazu da, ein in sich schlüssiges System des Strafrechts zu schaffen. Für die praktische Umsetzbarkeit sind wir nicht verantwortlich. Renate Künast im Rechtsausschuss 

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Peter Grimes
· bearbeitet von Peter Grimes
vor 11 Minuten von chirlu:

Und der Zusammenhang mit dem Threadthema ist …?

Eventuell herausfinden, wer Schwierigkeiten mit Prozentrechnung hat?

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CorMaguire
vor 8 Minuten von Peter Grimes:

Eventuell herausfinden, wer Schwierigkeiten mit Prozentrechnung hat?

Genau viel zu niedrig: "So schrumpfte die Packung Kakaopulver Suchard Express von 500 auf 400 Gramm und ist damit 25 Prozent teurer. Das Duschgel Duschdas Sport hat sich wegen eines geringeren Inhalts um 22 Prozent verteuert."

--> https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherschuetzer-melden-neuen-rekord-von-versteckten-preiserhoehungen-a-64a4553f-2b0a-4ea5-8730-a985242ac4be

 

Kenn' ich vom Hackfleisch: bei gleichem Preis von 500g auf 400g und dazu noch schlechtere Qualität. :wacko:

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stagflation
vor 13 Minuten von Ramstein:

 

Ich hoffe doch, dass die Lehrerin sich auf § 184b Absatz 5 Nummer 3 berufen kann?  "gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen: .. dienstlichen oder beruflichen Pflichten."

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chirlu
Gerade eben von stagflation:

Ich hoffe doch, dass die Lehrerin sich auf § 184b Absatz 5 Nummer 3 berufen kann?

 

Nein, kann sie nicht; da geht es um Polizisten und Co.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 11 Minuten von chirlu:

Nein, kann sie nicht; da geht es um Polizisten und Co.

 

Hmm. In Absatz 6 geht es um "strafrechtlichen Ermittlungsverfahren". In Absatz 5 nicht.

 

Wenn es so war, wie in dem Artikel geschrieben: "Eine Lehrerin bekam das mit. Sie ließ sich das Video schicken, um die Mutter zu informieren.", dann meine ich, dass sie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind gehandelt hat - und damit durchaus Absatz 5 Nummer 3 in Betracht kommt. Aber ich bin kein Jurist - und wir wissen natürlich nicht, was wirklich passiert ist.

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hattifnatt
vor 1 Stunde von Peter Grimes:

Eventuell herausfinden, wer Schwierigkeiten mit Prozentrechnung hat?

Ich sehe den Fehler nicht: 61€ sind 12,15% von 502€ ...?

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Peter Grimes
vor 2 Minuten von hattifnatt:

Ich sehe den Fehler nicht: 61€ sind 12,15% von 502€ ...?

Eben ...

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 2 Stunden von stagflation:

Wenn es so war, wie in dem Artikel geschrieben: "Eine Lehrerin bekam das mit. Sie ließ sich das Video schicken, um die Mutter zu informieren.", dann meine ich, dass sie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind gehandelt hat - und damit durchaus Absatz 5 Nummer 3 in Betracht kommt. Aber ich bin kein Jurist - und wir wissen natürlich nicht, was wirklich passiert ist.

Aber musste sich die Lehrerin wirklich das Video schicken lassen, um die Eltern zu informieren? Wie würde man den Fall beurteilen, wenn es ein Lehrer statt einer Lehrerin gewesen wäre? Ich finde das keineswegs soo eindeutig.

 

Edit: Die Behauptung des Blogs, "Dem Richter [seien] allerdings auch [die Hände gebunden], denn auch dieser muss sich ans Strafgesetzbuch halten", stimmt in der Absolutheit nicht, es gibt durchaus Spielraum bei der Gesetzesauslegung (sonst bräuchte man ja keine Prozesse). Siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)#Für_den_Richter

Zitat

Kein Richter kann gezwungen werden, ein „Gesetz“ anzuwenden, das er als Widerspruch zum „Recht“ empfindet (vgl. insoweit auch Radbruch’sche Formel). Hält er ein Gesetz für verfassungswidrig, muss er es dem Bundesverfassungsgericht vorlegen (Normverwerfungsmonopol). [...] Sollte die wortlautgetreue Anwendung des Gesetzes zu „unerträglichen“ Ergebnissen führen, dann kann der Richter ausnahmsweise selbst rechtssetzend tätig werden: Er schafft Richterrecht. Dabei ist er begrenzt durch die allgemeinen Regeln der Auslegung. Die „wesentlichen Entscheidungen“ müssen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden.[105]

 

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