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psychokoch

AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

Muggel

Hallo zusammen,

 

bin neu hier und ebenfalls neu im Kreise der PL geschädigten bzw. hoffentlich noch nicht.

 

Deshalb meine Frage :

 

Ich habe vor kurzem mir von einem Finanzberater eine fondgebundene RV von PL andrehen lassen mit Starttermin 01.11.2010. Nun habe ich ,leider viel zu spät, mich in diesem, wie auch in anderen Foren, schlau gemacht, was überhaupt dahinter steckt.

 

Bin somit zu dem Entschluß gekommen da wieder auszusteigen, und von meinem Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 30 Tagen Gebrauch zu machen.

 

Wenn ich Diese nun kündigen möchte wie verhält es sich mit der KAV. In der KAV ist vereinbart, dass die Kosten einmalig zu Beginn in Höhe von .....EUR bezahlt werden. Eine Rechung ist noch nicht eingegangen und auch noch nichts bezahlt.

 

Muß ich den eigentlichen Vertrag der RV und die KAV separat kündigen, da die KAV ja auch separat unterschrieben ist, oder genügt die Kündigung des Vertrags an sich ?

 

Werden trotz vorzeitigem Ausstieg irgendwelche Kosten anfallen ?

 

Danke schonmal im Voraus für Eure geschätzten Antworten.

 

 

Danne 77

 

 

Du musst beide Verträge kündigen und bei einer Kündigung innerhalb der Rücktrittsfrist hat nichtmal die PL Probleme.

Bezahlen muss Du überhaupt nichts.

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paulotto

Hallo bikermontana,

 

ich befinde mich ebenfalls mit Prismalife in der Auseinandersetzung betreff Kostenausgleichsvereinbarung.

PL hat trotz meiner Kündigung vom 31.05.10 weiter auf die Zahlung der KAV bestanden. Trotz mehrmaliger

schriftlicher Angebote meinerseits, konnte ich mich mit PL nicht einigen. Nun hat PL den Vorgang dem

Inkasso Unternehem Creditreform übergeben. Wie kann ich mich gegen deren Forderungen wehren?

Hilft mir dabei das Urteil von Rostock? Wie hast du es geschafft das Creditreform den Vorgang an PL

zurück gegeben hat. Vielen Dank!

 

LG

 

 

Hallo Leute

Habe heute was im net gefunden.

 

 

 

Urteil gegen PrismaLife AG: Kostenausgleichsvereinbarung nichtig

Beitrag vom 10.09.2010

 

Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 06.08.2010 hat das Landgericht Rostock eine Klage der PrismaLife AG abgewiesen.

 

Die PrismaLife AG hatte im dortigen Verfahren, wie in so vielen Fällen auch, Klage gegen einen Anleger wegen rückständiger Zahlungen auf eine zu einer Versicherung zugehörigen Kostenausgleichsvereinbarung eingereicht.

 

Nach Auffassung des Gerichts stellt jedoch eine separate Kostenausgleichsvereinbarung hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten einer Versicherung, die die vollständige Zahlung der vereinbarten Kosten auch für den Fall der vorzeitigen Kündigung vorsieht, ein Umgehungsgeschäft zu � 169 Abs. 5 Satz 2 VVG dar und ist demzufolge nichtig gemäß � 134 BGB.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die PrismaLife AG hat Berufung eingelegt.

 

Neben den Angriffspunkten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Widerruf bei Haustürgeschäften stellt die Rechtsauffassung des LG Rostock ein weiteres beachtliches Argument gegen die Forderungen der PrismaLife AG aus Kostenausgleichsvereinbarungen dar.

 

 

Bei mir gibt es noch nichts neues !!!

 

Credit-Reform hat die Forderung zurück an die PL gegeben.

Halte euch aber auf dem Laufenden

 

LG

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bikermontana2010

Hallo paulotto

 

Nachdem mir die Creditreform geschrieben hatte hat mein Anwald das in die Hand genommen, und wiederspruch eingelegt.

auch dürfte dir die Creditref. geschrieben haben, das sie einen negati-veintrag in die Schufa vornehmen werden.

hierbei hat mein AW mit Klage Schadensersatz gedroht.

Nimm dir auf jedenfall neinen Anwalt der dir bei dieser Sache hilft.

 

 

Hallo bikermontana,

 

ich befinde mich ebenfalls mit Prismalife in der Auseinandersetzung betreff Kostenausgleichsvereinbarung.

PL hat trotz meiner Kündigung vom 31.05.10 weiter auf die Zahlung der KAV bestanden. Trotz mehrmaliger

schriftlicher Angebote meinerseits, konnte ich mich mit PL nicht einigen. Nun hat PL den Vorgang dem

Inkasso Unternehem Creditreform übergeben. Wie kann ich mich gegen deren Forderungen wehren?

Hilft mir dabei das Urteil von Rostock? Wie hast du es geschafft das Creditreform den Vorgang an PL

zurück gegeben hat. Vielen Dank!

 

LG

 

 

Hallo Leute

Habe heute was im net gefunden.

 

 

 

Urteil gegen PrismaLife AG: Kostenausgleichsvereinbarung nichtig

Beitrag vom 10.09.2010

 

Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 06.08.2010 hat das Landgericht Rostock eine Klage der PrismaLife AG abgewiesen.

 

Die PrismaLife AG hatte im dortigen Verfahren, wie in so vielen Fällen auch, Klage gegen einen Anleger wegen rückständiger Zahlungen auf eine zu einer Versicherung zugehörigen Kostenausgleichsvereinbarung eingereicht.

 

Nach Auffassung des Gerichts stellt jedoch eine separate Kostenausgleichsvereinbarung hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten einer Versicherung, die die vollständige Zahlung der vereinbarten Kosten auch für den Fall der vorzeitigen Kündigung vorsieht, ein Umgehungsgeschäft zu � 169 Abs. 5 Satz 2 VVG dar und ist demzufolge nichtig gemäß � 134 BGB.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die PrismaLife AG hat Berufung eingelegt.

 

Neben den Angriffspunkten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Widerruf bei Haustürgeschäften stellt die Rechtsauffassung des LG Rostock ein weiteres beachtliches Argument gegen die Forderungen der PrismaLife AG aus Kostenausgleichsvereinbarungen dar.

 

 

Bei mir gibt es noch nichts neues !!!

 

Credit-Reform hat die Forderung zurück an die PL gegeben.

Halte euch aber auf dem Laufenden

 

LG

 

Tach Leute

bei mir gibt es was neues.

Gestern Samstag bekam Ich Post vom Gericht.

Die PL hat ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich eingeleitet.

Montag erfolgt wiederspruch duch meinen AW.

Halte euch auf den laufenden.

 

LG Bikermontana

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vollcrosser

Nabend alle zusammen

 

ich hatte auch post von der Creditreform am samstag, wollen 5000 eus einklagen... am dienstag kam direkt noch ne erinnerung.....wollen demnach am kommenden dienstag nen mahnbescheid veranlassen...

sach mal viel erfolg..

 

spaß bei seite

 

war heute beim anwalt (glaub es wird jetzt zeit)

 

ich hatte ihm das urteil vom landesgericht rostock mal mitgenommen, und er meinte die (PL) kommen da nicht mit durch...

er kannte jetzt die PL noch nicht setzt sich aber jeden tag mit versicherungen auseinander, hoffe das war / ist ne gute adresse..

 

kann sein das ich das glück habe da mein vermittler damals über die santos gmbh kam und kurz nach meinem abschluß da aufgehöhrt hat, bekam ich keine police zugeschickt...

mein anwalt sagte man kann nach erhalt einer police noch das gesetzl. 30 tägige wiederrufsrecht in gebrauch nehmen........

 

dann könnte man den vertrag rückabwickeln und ich bekäm sogar meine ca. 2000 eus wieder...

 

will mich mal nicht zu früh freuen aber ich denke es sieht nicht hoffnungslos für alle aus.

 

möchte mich auch bei allen für tipps und erfahrungsaustausch bedanken...

 

und weiterhin viel erfolg gegen die PL vorzugehen

 

halt euch auch auf dem laufenden..

 

 

mfg

 

christian

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ufo333

Morgen ist unsere Gerichtsverhandlung gegen die PL! Halte euch auf den Laufenden!!!

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bikermontana2010

ja mach das viel glück wünsch ich dir

 

 

 

 

Morgen ist unsere Gerichtsverhandlung gegen die PL! Halte euch auf den Laufenden!!!

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molari

Viel Erfolg...

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psychokoch

Morgen ist unsere Gerichtsverhandlung gegen die PL! Halte euch auf den Laufenden!!!

 

Was ist jetzt rausgekommen????

Habe heut auch ein Brief bekommen,die wollen mich vor Gericht.Weiss jemand wann die neuverhandlung vom Rostocker Prozess weitergeht?

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KarlderKäfer

Morgen ist unsere Gerichtsverhandlung gegen die PL! Halte euch auf den Laufenden!!!

 

Was ist jetzt rausgekommen????

Habe heut auch ein Brief bekommen,die wollen mich vor Gericht.Weiss jemand wann die neuverhandlung vom Rostocker Prozess weitergeht?

 

 

Ja ich weiß es. Urteil wurde aufgehoben.

Die KAV ist rechtsgültig und darf somit eingefordert werden. Weiter wurde eine Unterlassungsklage gegen den WDR Bericht durchgebracht wegen Falschdarstellung. Weiter wurden gegen dooyoo GmbH rechtliche Schritte eingeleitet wegen Falschdarstellung.

 

Mehrfach urteilten jetzt auch andere Gerichte die KAV als rechtsgültig.

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Gerald1502

 

 

Was ist jetzt rausgekommen????

Habe heut auch ein Brief bekommen,die wollen mich vor Gericht.Weiss jemand wann die neuverhandlung vom Rostocker Prozess weitergeht?

 

 

Ja ich weiß es. Urteil wurde aufgehoben.

Die KAV ist rechtsgültig und darf somit eingefordert werden. Weiter wurde eine Unterlassungsklage gegen den WDR Bericht durchgebracht wegen Falschdarstellung. Weiter wurden gegen dooyoo GmbH rechtliche Schritte eingeleitet wegen Falschdarstellung.

 

Mehrfach urteilten jetzt auch andere Gerichte die KAV als rechtsgültig.

Hallo KarlderKäfer,

 

wenn dem so ist, bitte ich um eine Quelle. Konnte über Google nix zu einem Urteil zwecks KAV finden.

 

Viele Grüße

Gerald

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psychokoch

 

 

Was ist jetzt rausgekommen????

Habe heut auch ein Brief bekommen,die wollen mich vor Gericht.Weiss jemand wann die neuverhandlung vom Rostocker Prozess weitergeht?

 

 

Ja ich weiß es. Urteil wurde aufgehoben.

Die KAV ist rechtsgültig und darf somit eingefordert werden. Weiter wurde eine Unterlassungsklage gegen den WDR Bericht durchgebracht wegen Falschdarstellung. Weiter wurden gegen dooyoo GmbH rechtliche Schritte eingeleitet wegen Falschdarstellung.

 

Mehrfach urteilten jetzt auch andere Gerichte die KAV als rechtsgültig.

 

Der WDR bericht ist noch online,also glaube ich was du schreibst ist blödsinn,und du Arbeitest als AFA mitarbeiter.

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KarlderKäfer

Also nochmal eine kleine Richtigstellung.

 

Also zum Urteil des LG Rostock steht die Verhandlung noch aus. Jedoch gab es andere Urteile (z.B. Amtsgericht Köln) die für die KAV gesprochen haben.

Das Amtsgericht Brandenburg (Auszug): Der Gesetzgeber gestattet....den getrennten Kostenausgleich aufgrund der damit gegeben Tranzparenz..."

 

Zum WDR Bericht und noch abrufbar:

 

Der WDR eine eine Unterlassungserklärung unterschrieben und wird hierzu noch eine Richtigstellung senden, es kann natürlich sein das dieser noch aufrufbar ist.

 

 

 

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Interesssent

Morgen ist unsere Gerichtsverhandlung gegen die PL! Halte euch auf den Laufenden!!!

 

Was ist jetzt rausgekommen????

Habe heut auch ein Brief bekommen,die wollen mich vor Gericht.Weiss jemand wann die neuverhandlung vom Rostocker Prozess weitergeht?

 

 

 

hallo psychokoch, hast du schon die verhandlung gehabt, ist was rausgekommen, weiss wer was über ufo333 seine verhandlung?

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Interesssent

ist der thread schon geschlossen?

 

ist die prismalife jetzt gut? hab nächste woche einen termin.

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taddeo

ist der thread schon geschlossen?

 

ist die prismalife jetzt gut? hab nächste woche einen termin.

 

Wie kommst Du denn auf diese Schlußfolgerung?

Wenn es nichts Neues gibt, warum sollte dann weiter diskutiert werden?

Ich hoffe, dass sich diejenigen melden werden, wenn es weitere Informationen gibt.

Ansonsten kann sich jeder aufgrund des Threads eine Meinung bilden.

 

/ironie an

Viel Spaß bei Deinem Termin.

/ironie aus

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vollcrosser

Hallo alle zusammen,

 

hab letzte woche auch den Mahnbescheid bekommen...... und wiederspruch eingelegt......

 

was ist denn bei ufp33 jetzt rausgekommen, weiß nicht ob man sich nicht doch besser außergericht mit denen versuchen sollte zu einigen...

 

das hatte mir ein anwalt geraten der mehrere verfahren mit denen am laufen hat..

 

einfach mal ne summe x vorschlagen um alles zu beenden, gehen wohl manchmal drauf ein...

 

denke wenn die aussichten schlecht sind kann man sich die gerichtskosten auch sparen, oder?

 

wie sind wohl die aussichten hinsichlich falschberatung, denke keiner hat vom makler erzählt bekommen das man die anstehenden kosten in jedem fall zahlen muss ohne wenn und aber, glaub dann hätte es nicht viele unterschrifen gegeben....

 

 

 

der kampf geht weiter...

 

 

mfg

 

christian

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KarlderKäfer

Hab mal so ne Frage am Rande. Ihr schimpft doch hier über die KAV, warum sagt hier niemand an dieser Stelle, das man die Kosten bei Vertragsablauf inkl. Zinsen zurück bekommt ?

Nur mal so am Rande.....

 

 

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Muggel

Hab mal so ne Frage am Rande. Ihr schimpft doch hier über die KAV, warum sagt hier niemand an dieser Stelle, das man die Kosten bei Vertragsablauf inkl. Zinsen zurück bekommt ?

Nur mal so am Rande.....

 

Das sagt deshalb keiner, weil es Unsinn ist. Natürlich auch nicht Vertragsbestandteil.

Die Prismalife schreibt bei einigen Fonds mickrige Anteile an erhaltene Kickbacks bei Vertragsablauf gut. Bei der Angebotsberechnung werden dann gerne Fonds dargestellt, die hohe Anteile an der Rückvergütung für den Kunden bringen. Diese werden dann in Summe bei Vertragsende ausgewiesen. Das schaut dann so aus, wie KarlderKäfer es beschreibt. Aber wie immer bei der Prismalife gibt es ein Aber.......

Die Prismalife hat in ihrem doch recht jungen Leben mehr als die Hälfte der Fonds ausgewechselt. Dabei wurde die Beteiligung der Rückvergütung für die Kunden mehr und mehr gesenkt. Es gibt eigentlich nur noch wenige Fonds (um Kundenangebote schön zu rechnen)

 

Details dazu würden

1. Seiten füllen

2. bei den rasanten Fondswechsel auch kaum aktuell zu halten sein.

Aber hier ein Link mit aktuellen Infos:

http://www.prismalife.com/documents/produkte/Fondsinformationen.pdf

 

Hallo alle zusammen,

 

hab letzte woche auch den Mahnbescheid bekommen...... und wiederspruch eingelegt......

 

was ist denn bei ufp33 jetzt rausgekommen, weiß nicht ob man sich nicht doch besser außergericht mit denen versuchen sollte zu einigen...

 

das hatte mir ein anwalt geraten der mehrere verfahren mit denen am laufen hat..

 

einfach mal ne summe x vorschlagen um alles zu beenden, gehen wohl manchmal drauf ein...

 

denke wenn die aussichten schlecht sind kann man sich die gerichtskosten auch sparen, oder?

 

wie sind wohl die aussichten hinsichlich falschberatung, denke keiner hat vom makler erzählt bekommen das man die anstehenden kosten in jedem fall zahlen muss ohne wenn und aber, glaub dann hätte es nicht viele unterschrifen gegeben....

 

 

 

der kampf geht weiter...

 

 

mfg

 

christian

 

Vergleiche sind für Anwälte immer einfach. Du bezahlst Gerichtskosten und Deinen Anwalt aber sparst Dir die Verhandlungsgebühr. Letztlich muss Du da selber eine Entscheidung treffen. Wenn das OLG Rostock die Entscheidung des LG Rostock bestätigt, dann ist ein Vergleich kein gutes Geschäft gewesen. Wenn das OLG anders entscheidet, dann hast Du nur noch das LG Düsseldorf und brauchst auch gute Beweise für Deine Darstellung des Hergangs. Wenn Du den vermittelten Makler in Haftung nehmen kannst (Beweispflicht), dann würde ich mich durchaus mit der PL vergleichen und den Makler in Haftung nehmen.

 

Vielleicht haben wir ja demnächst Klarheit mit dem OLG-Urteil. (Da warten wir ja alle drauf.

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sejo2002

Hallo Gleichgesinnte :-)

 

WAS IST BEI DER VERHANDLUNG VON UFO333 RAUSGEKOMMEN ?

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ufo333
· bearbeitet von ufo333

Meine Richterin war bei der 1.Verhandlung nicht gerade nett zu mir. Sie fragt wie ich überhaupt solche Typen in meine Wohnung lasse und ob ich überhaupt

eine Ahnung von meinen Finanzen habe.. .total unsympathisch.

DAzu kommt dass ein Zeuge von der PL an dem Tag nicht erschienen ist, also 2. Verhandlung später mit noch mehr AFA-Mitarbeiter.

Die PL hat mir aber da schon einen Vergleich angeboten. Also Hälfte/Hälfte.

Ich habe aus persönlichen Gründen diesen Vergleich angenommen damit ich endlich Ruhe habe mit dieser Sch...Geschichte.

 

Ich hatte mich schon vorher bei MDR Escher gemeldet. Ich hatte heute den Anruf. Nun wird vielleicht was ins Rollen gebracht. Es werden noch Leute gesucht, die

auch so über den Tisch gezogen worden sind und der Afa Parole bieten!!!

Also wer die Wut und den Mut hat meldet euch bei mir zwecks Telefonnummer!!

 

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

Prisma Life: Gericht verneint Anspruch auf Zahlung der Kostenausgleichsvereinbarung:

 

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M922-Prisma-Life--Gericht-verneint-Anspruch-auf-Zahlung-der-Kostenausgleichsvereinbarung.php

 

Prisma Life: Erfolg vor Gericht – keine Zahlungen auf Kostenausgleichsvereinbarung nach Kündigung geschuldet!:

 

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/prisma-life-erfolg-vor-gericht-a-keine-zahlungen-auf-kostenausgleichsvereinbarung-nach-kuendigung-geschuldet

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Muggel

Meine Richterin war bei der 1.Verhandlung nicht gerade nett zu mir. Sie fragt wie ich überhaupt solche Typen in meine Wohnung lasse und ob ich überhaupt

eine Ahnung von meinen Finanzen habe.. .total unsympathisch.

DAzu kommt dass ein Zeuge von der PL an dem Tag nicht erschienen ist, also 2. Verhandlung später mit noch mehr AFA-Mitarbeiter.

Die PL hat mir aber da schon einen Vergleich angeboten. Also Hälfte/Hälfte.

Ich habe aus persönlichen Gründen diesen Vergleich angenommen damit ich endlich Ruhe habe mit dieser Sch...Geschichte.

 

Ich hatte mich schon vorher bei MDR Escher gemeldet. Ich hatte heute den Anruf. Nun wird vielleicht was ins Rollen gebracht. Es werden noch Leute gesucht, die

auch so über den Tisch gezogen worden sind und der Afa Parole bieten!!!

Also wer die Wut und den Mut hat meldet euch bei mir zwecks Telefonnummer!!

 

 

 

Mit dem Vergleich hast Du wohl einen Fehler gemacht: 50% der KAV gezahlt und die Rechtsanwaltskosten. Mittlerweile scheinen die Gerichte eine doch feste Auffassung von der Auslegung des VVG zu haben und nehmen in ihren Urteilen explizit Bezug darauf.

Gansel bzw. deren Anwältin Jana Meister (Tel. 030 226674-0) ist da die richtige Ansprechpartnerin.

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ufo333

Na toll und ich habe denen jetzt das Geld überwiesen!!!

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SirHelios
· bearbeitet von SirHelios

Hallo,

 

meine Freundin hat im November 2010 ebenfalls über die Afa bei der PrimaLife diesen Afa Top-Sachwert abgeschlossen und zahlt monatlich 50€ ein. (Inkl. dieser Gebühren)

 

Das Widerrufsrecht bei Unterzeichnung lautete wie folgt:

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail)

gegenüber der PrismaLife AG, Industriestraße 56 in 9491 Ruggel, Liechtenstein, widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Vertragsurkunde der Kostenausgleichsvereinbarung, der Durchschrift des Antrages und dieser Belehrung in Textform.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Widerrufsfolgen:

Mit der Kostenausgleichsvereinbarung bezahlen Sie die Abschluss- und Einrichtungskosten des ebenfalls mit uns geschlossenen Versicherungsvertrages. Die beiden Verträge bilden damit eine wirtschaftliche Einheit. Daher, und weil Ihnen im Bezug auf den

Versicherungsvertrag ein Widerrufsrecht zusteht, ist dieser zu widerrufen, wobei ein wirksamer Widerruf neben dem Versicherungsschutz auch die Kostenausgleichsvereinbarung beendet. ...

 

 

Mir ist aufgefallen, dass dort die Möglichkeit angegeben wird, via Fax und eMail zu widerrufen, aber eine Faxnummer und eine Email-Adresse in der Widerrufsbelehrung NICHT ersichtlich sind.

Demzufolge hätte der Verbraucher (In dem Fall meine Freundin) ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Das sehe ich doch nicht falsch, oder?

 

Da es doch ein sog. Haustürgeschäft gewesen ist (Auch wenn der Typ auf meiner Couch gesessen hat, gilt doch das normale Widerrufsrecht, welches auch im Fernabsatz angewendet, wird, richtig?)

 

Bezüglich meiner Anmerkung über das o,g. Widerrufsrecht, gab es schon allerhand Abmahnugen an Gewerbetreibende, die eben diesen Fehler in der WRB hatten.

 

 

Ich würde jetzt behaupten, dass dies ein weiterer Weg ist, aus der PrismaLife herauszukommen.

 

Wenn ihr noch andere Möglichkeiten seht, aus diesen Müll wieder rauszukommen, wäre ich sehr interessiert ;)

Wie seht ihr die Sache? - Da gab es doch etwas mit dem Deutlichkeitsgebot? Oder kommt etwas von §8 VVG in Frage?

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Paul Allen

Hallo zusammen,

 

vor einiger Zeit hatte ich hier ebenfalls meinen Fall geschildert.

Machen wir es kurz:

 

Ich hatte heute meine Verhandlung und die Richterin machte mir jetzt direkt klar, dass ich keine Chance habe da auch nur ansatzweise

zu Gewinnen.

Jetzt kommt Faktor Nummer 2 hinzu. Ich muss Die Prisma Life richtig wütend gemacht haben, denn sie lehnen jede Art von Vergleich ab.

Quasi so ein Prinzipien - Ding.

 

Meine Anwältin und ich waren doch sehr erschrocken darüber. Bei uns gibt es momentan ein Berufung gegen das Amstgericht.

Heisst momentan liegt noch eine Akte offen beim Landesgericht. Mein Urteil wird zum 30.06.2011 gesprochen.

 

Des Weiteren hat meine Richterin zu verstehen gegeben, dass mein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe wahrscheinlich auch abgelehnt wird,

gibt ja nur bei Aussicht auf Erfolg eine Zustimmung.

 

Ich bin am überlegen, ob ich eine Berufung einlege. Die Gerichte sind sich in dieser Rechtssprechung leider nicht ganz einig. Schade!

 

Nur wenn wir die Kosten betrachten, bin ich echt müde und würde am liebsten alles hinschmeißen:

 

Prisma Life: ca. 1800

Inkassokosten: ca. 500

Gerichtskosten: ca. 250

Mein Anwalt: ca. 500

Gegneranwalt: ca. 500

 

Summe: ca. 3550

 

Das sind natürlich jetzt geschätze Zahlen, aber dennoch für mich nicht zu verachten.

Mal schauen wie die Sache weitergeht.

 

Mittlerweile bin ich auch gern bereit, mich mit dem MDR in Verbindung zu setzen.

 

Nun wir können jetzt lange darüber reden, wie böse die AFA oder der Gleichen sind, fakt ist wir haben erstmal unterschrieben.

Was mich viel mehr stört, ist die unterschiedliche Rechtssprechung in dieser Situation. Zwar ist das kein Vergleich, aber wenn ich eine Bank überfalle

dann bekomme ich, egal bei welchem Gericht, einen Schuldspruch. Es wird kein Gericht geben was sagt: "Ahhh naja, dass machen sie nicht noch mal und dann ist gut.

 

Ich bin mir bewusst, dass dies kein Vergleich ist, aber dich denke die meisten von Euch verstehen mich.

 

Ich musste das jetzt einfach mal loswerden...

 

Zusatz:

Gericht: Amtsgericht Dessau-Roßlau (Sachsen - Anhalt)

 

Bis später der grübelnde Paul...

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