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psychokoch

AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

wissmut

Hallo,

 

In der Sendung: WDR-Markt am 26.07.2010 kam etwas zum

 

o.g. Thema: http://www.wdr.de/tv...provisionen.jsp

 

 

 

 

Ich hatte mir vor ca. einem Jahr auch einmal ein "Beratungsgespräch" der AFA zur Rentenversicherung angetan.

 

Kennengelernt hab ich die über eine Einladung zu einem "Vortrag" mit dem Thema: Was Versicherungen u. Banken gerne verschweigen (sinngemäß).

Es handelte sich um eine reine Mitarbeiteranwerbung. 

 

 

Abgeschlossen hab ich natürlich nicht. Einfach zu viele Widersprüche und falsche Aussage. (Ich lesen seit ca. 15 Jahren "Finanztest")

Für wie d**** die doch die Menschen halten, aber leider fallen immer wieder welche drauf rein. 

 

Lustig war in diesem Zusammenhang, wie sauer die Vertreter wurden, als ich mich nicht sofort entscheiden wollte.

 

Finger weg...ist mein Tipp! 

 

Leider ist das in Deinem Falle zu spät, so kann ich nur noch wünschen, da möglichst unbeschadet wieder raus zu kommen. 

Ich sehe da - natürlich hängt das vom Richter ab - trotzdem gute Chancen. 

 

Grüße

 

 

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Muggel

Der WDR-Artikel ist von Gertrud Hussla, deren Copyright-Rechte mindestens zu 50% dem Wertpapierforum zugesprochen werden sollte. Aber es ist eine gute und saubere Zusammenfassen der Diskussion im WPF.

Finanztest-Abos scheinen eine gute Investition zu sein,rofl

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hollowman

Puuhh Jungs ich habe es geschafft rauszukommen, vor einer Woche habe ich einen Brief von der Prismalife bekommen in der stand das ich ihnen nichts mhr schulde. :-)

Was mich aber recht wundert das ich gleichzeitig noch ein Brief vom Mahngericht bekommen habe, dieser mir aber recht sinnlos erscheint da ich ein Schreiben von Prisma Life habe in dem steht das ich Ihnen nichts mehr schulde, dafür haben Sie natürlich das ganze eingezahlte Geld behalten.

 

 

Ich wünsche euch allen noch viel Erfolg im Kampf gegen die Prisma Life.

 

Liebe Grüße,

 

hollowman

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Muggel

@hollowan

Widersprich trotzdem dem Mahngericht. Ohne Widerspruch sind solche gerichtlichen Mahnbescheide vollstreckbare Titel, die keinem Leistungsnachweises bedürfen.

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hollowman

@hollowan

Widersprich trotzdem dem Mahngericht. Ohne Widerspruch sind solche gerichtlichen Mahnbescheide vollstreckbare Titel, die keinem Leistungsnachweises bedürfen.

 

Ja dies habe ich auch zur Sicherheit getan.Und hoffe nun das ich es endlich abhacken kann.

 

Liebe Grüße,

 

hollowman

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BlueFire
· bearbeitet von BlueFire

Hallo zusammen,

 

wie so viele von euch bin auch ich auf einen dieser dibiosen AFA-Vertreter reingefallen. Bei meiner Suche nach möglichen Auswegen aus der ganzen Misere bin ich auf diesen Thread gestoßen. Erst einmal ein riesen Dankeschön an alle, die die vielen hilfreichen Tipps dazu gegeben haben! Nachdem ich also diesen Thread und auch den zweiten zum Thema Prismalife durchgelesen habe, meine ich den für mich mit den "geringsten Verlusten" verbundenen Weg gefunden zu haben. Ich würde dazu nur gerne mal eure Meinung hören, denn so ganz sicher ist sich ohne Beratung durch einen Anwalt glaube ich keiner... Der Berater von der Verbraucherzentrale, bei dem ich gestern war, konnte mir auch keine überzeugende Hilfestellung geben, erst als ich den hier im Forum beschriebenen Weg mit der Kündigung erklärt habe meinte er: "Ja, machen Sie das mal so." Da hatte ich mir etwas mehr von versprochen.

 

Also, zu meiner Situation: Ich habe Ende Juni 2008 die fondsgebundene RV abgeschlossen ("alter Vertrag", 2 Unterschriften) und zahle seitdem 250 € monatlich ein. 153 € davon entfallen auf die KAV, der Rest fließt in den AFA Global Selection Fonds Warburg. Die KAV ist lt. Vertrag bis 01.07.2012 zu zahlen. Somit ist also bereits ca. die Hälfte der Zahlungen zur KAV geleistet. Da noch nicht die vollen Kosten abgezahlt sind, wurde hier vielen geraten, die RV sowie die KAV sofort zu kündigen, um somit zu versuchen, zumindest den kommenden Kosten der KAV zu entgehen (über Inkasso, Widerspruch,...). Das wäre auch der Weg, den ich am liebsten wählen möchte, auch weil ich mir, wie so viele von euch sage: Bloß weg von diesem Unternehmen!

 

Nun aber meine Frage: Ich kann nicht genau abschätzen, ob ich mit einer Beitragsherabsetzung auf 50 € und Fortführen des Vertrages bei der ganzen Geschichte besser wegkommen würde. Viele User, denen der Tipp mit der Kündigung gegeben wurde, haben etwas geringere Beiträge (50-150€) als ich geleistet, das heißt, mein Verlust wäre noch höher. Bis 2012 wären noch 3.519 € für die KAV zu zahlen, was natürlich auch kein Pappenstiel ist. Aber wäre das evtl. der bessere Weg in Bezug auf die spätere Auszahlung? Ich kenn mich leider nicht wirklich mit Fonds und den Kosten, die nach 2012 auf mich zukommen würden aus, deshalb bin ich mir unsicher. Vielleicht kann mir hierzu einer von euch einen kleinen Rat geben?

 

Wenn ich jetzt kündige, würde ich dann eigentlich auch einen Rückkaufswert (wenn auch der natürlich sehr gering sein würde) ausgezahlt bekommen oder behält die Prismalife den gleich ein, um ihn mit der noch zu leistenden KAV zu verrechnen? Wie stehen da die Chancen?

 

Und eine letzte Frage hätte ich noch... Wenn ich die Verträge jetzt kündige und es mal zu einem Urteil kommen sollte, das die Versicherungsnehmer begünstigt, hätte ich dann überhaupt eine Möglichkeit auch die bereits gezahlten Beträge zumindest teilweise zurückzubekommen oder steht das überhaupt nicht zur Diskussion? Ist es in Bezug darauf überhaupt richtig, das ganze Kündigung zu nennen oder nehm ich mir damit selbst die Möglichkeit, auch einen eventuellen Anspruch auf frühere Zahlungen zu haben?

 

Ich würde mich über jeden auch noch so kleinen Tipp zu dem Ganzen wirklich freuen und danke euch schon mal vorab für eure Hilfe.

 

edit: Kleiner Nachtrag für den Fall, dass es relevant sein sollte... ich bin 25 Jahre alt.

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Commander

Hallo alle zusammen,

 

nun ich habe mir das ganze hier ein Weile verfolgt....Naja und musste leider eins immer wieder feststellen, hier schreibt man u.a. zum Thema KAV nicht ganz die, ich nenne es mal Wahrheit. Besser gesagt die Behauptungen sind teils unvollständig und nur Halbwahrheiten.

 

Auf die einzelnen Punkte möchte ich nicht eingehen, ersten ist das nicht meine Aufgabe außerdem habe ich kein Bock euch das alles zu erklären.

 

Die KAV ganz kurz erklärt:

Zusammen mit den Vertrag schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag ab, die Kostenausgleichsvereibarung (KAV). Diese ist mit der gesetzlichen Frist, zusammen mit dem Antrag der Versicherung widerrufbar. Nach Beginn der Versicherung und Ablauf der Widerrufsfrist ist die KAV nicht kündbar, steht auch dick gedruckt im Antrag. Der Kunde kann ein Teil bis Vollständig die Kosten bei Vertragsablauf, gemäß der Police, zurückerhalten. Wie hoch das sein kann erhält der Kunde auf seinem Angebot.

 

____________

 

Kurzinfos zur KAV, die euch leider missfallen werden...

 

> KAV ist als beste Kostentranzparenz und für die hohe Rückvergütung (Kick Backs) bewertet wurden (übrigens für den Kunden !!!)

> andere Gesellschaften haben dieses Modell bereits Übernommen

> KAV & Honnoravereinbarungen werden empfohlen

 

____________

 

Hinweis von meiner Seite an die User hier:

 

1. ich habe festgestellt Ihr macht den 5. Schritt vor den ersten...

> Ihr solltet erstmal euren Vermittler anrufen und um ein Termin bitten

> Ihr solltet ihn direkt fragen, ob es eine Möglichkeit gibt aus der KAV heraus zu kommen

>> sollte er hier nein sagen wendet euch bitte an die nächst höhere Stelle, im Falle der AFA AG in Cottbus, mit einen kleinen Schreiben in der Ihr erklärt warum diese Aufgehoben werden soll (ja es gibt noch andere Vermittler von PL)

 

2. der Ton macht die Musik !!!

ein User dieses Threads hat hier schön beschrieben, dass er mit uns telefonisch Kontakt aufgenommen hat und keine weitere Info erhielt. Richtig. Warum ? Was macht Ihr wenn euch ein Wildfremder Mensch (ich bin nicht sein Vermittler) anruft und euch anschreit ?? Er wurde von mir weiter verwiesen zur Hauptzentrale.

 

Es gilt nach wie vor, freundlich sein !!!

 

3. Wenn der Vermittler anruft, um z.B. euch ein Lösungsvorschlag zu unterbreiten, solltet man auch ans Telefon gehen oder zurückrufen. Wegdrücken und dann hier im Forum zu behaupten es hat nie jemand angerufen, ist doch schon ganz schön Realitätsfremd. Weiter sollte man hier auch nicht irgendwelche Zahlen behaupten die gar nicht stimmen.

 

__________

 

Noch kurz zu den Fernsehbeiträge:

 

der erste Bericht: Nach dem Bericht sagte der Moderator: "Ich verstehe diese Versicherung nicht, ist bestimmt nicht gut" < Aha, eine sehr qualifizierte Aussage

der zweite Bericht: Nutzung von falschen Zahlen und nicht berücksichtigte Versicherungsbedingungen. Anhand eines Angebotes, macht man ein Bericht zu den AGBs der Police > Respekt, dass kann nicht jeder. Von daher sehr unseriös

dritter Bericht: kein Kommentar, aufgrund laufenden Gerichtsverfahren

 

 

So wie ihr jetzt alle sich mitbekommen habt, wisst Ihr für welche Firma ich arbeite... Ich bin stolz darauf.

 

 

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Gast Aussteiger

Hallo Commander, nett mal wieder einen AFA Vermittler hier zu haben der Versucht den Karren aus den Dreck zu ziehen, leider werde ich dir gleich deine schlechte Ausbildung nachweisen müssen, die in erster Linie nicht dir sondern der AFA geschuldet ist, die ihre Mitarbeiter generell nur mit Halbwahrheiten im Vermögensbereich füttern und manipulieren.

 

Erstmal finde ich es eine Frechheit, das du die KAV im Einklang mit Transparenz und Honorarberatung bringst, diese 2 Aspekte haben mit der KAV rein gar nichts zu tun, die Transparenz forderte das neue VVG, du selber hattest uns aber mitgeteilt das die KAV Sich nicht im VVG bewegt, also verbinde dieses Instrument nie wieder mit Transparenz. Übrigens gibt es am Markt genügend Produkte die ihre Kosten auf Heller und Pfennig ausweisen. Und zwar klar und deutlich in den PIB´s und nicht in den AGB´s versteckt wie noch einige schwarze Schafe und zwar ohne Kostenausgleichsvereinbarung. Die Darstellung gegenüber den Mitarbeitern das man auf diesen Gebieten Vorreiter ist, ist einfach schlicht weg falsch und der Begriff Kostenausgleichsvereinbarung ist für mich und für die Gerichte eine grobe Täuschung der Verbraucher.

 

Bei einer Honorarberatung bekommt der Berater sein Honorar vom Kunden, ich Glaube nicht das du dich auch nur Teilweise in diesem Gebiet auskennst, sonnst würden solche Schlußfolgerungen nicht aus deinem Munde kommen, obwohl ich vergaß, du erzählst nur das was man dir ein impft. Du dürftest Rechtlich gesehen nicht einmal Honorar vom Kunden entgegen nehmen, keiner bei AFA, aber erzählt dennoch so ein Mist.

 

Nun zu deiner größten Schwäche, du kennst nicht einmal die Kostenstruktur deiner eigenen Produkte und hätzt über die Allianz ab, auch andere Versicherer haben Laufzeitbegrenzungen, ihr seit nicht Vorreiter eher hinterher Läufer mit dieser Kostenquote:

 

Eine Police mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro, mit einer Laufzeit von über 35 Jahren

und 5 % Dynamik kostet folgendes:

 

Eingezahlte Beiträge gesamt 21000 Euro

 

Abschlußkosten: 724,50 Euro das sind 3,45% der eingezahlten Beiträge

Einrichtungskosten: 966,00 Euro das sind 4,6% der eingezahlten Beiträge

Einmalige Verwaltungskosten bei Beginn 299,64 Euro das sind 1,43% der eingezahlten Beiträge

Laufende Verwaltungskosten pro Jahr 24,00 Euro gesamt 840,00 Euro das sind 4% der eingezahlten Beiträge .

Jährliche Stückverwaltung pro Vertrag & Jahr 20,00 Euro gesamt 700,00 Euro das sind 3,33 % der eingezahlten Beiträge

 

Die einmalige Policengebühr von 25,00 Euro lassen ich mal unterm Tisch fallen, da es mir jetzt schon reicht, eine Kostenstruktur von 16,8% auf die eingezahlten Beiträge ist mir zu hoch. Das heißt im Klartext zahle ich 600 Euro pro Jahr ein wovon in den ersten 4 Jahren jährlich 542,54 für Kosten drauf geht und lächerliche 57,46 werden zum Sparen verwendet.

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Muggel
· bearbeitet von Thomas
Nach Anwaltdrohung etwas angepasst

Und klar bleibt ja auch, dass diese Versicherungen sich zur Altersvorsorge eher nicht eignen. Insofern ist schon ein Vergleich von verschiedenen Versicherungslösungen ungeeignet. Ich habe hier bereits einen Riesterfondssparplan mit der PL verglichen, um die grosse Differenz zu verdeutlichen.

Letztlich bleibt der Einsatz solcher Policen nur sinnvoll, wenn es um

1. Grosse Einmalbeiträge geht

2. die Freigrenzen ausgeschöpft sind

3. grössere Bargeldvermögen vererbt werden sollen

 

Für die Kundschaft, die von der AFA über den Tisch "beraten" werden, wäre ein Fondssparplan flexibler und kostengünstiger. Erst mit Erreichen der Freigrenzen fängt ein Versicherungsmantel an Sinn zu machen. So lange möchte die AFA nicht auf die dicke Provision warten.

Das die AFAraner nur einen mickrigen Bruchteil der Abschlusskosten aus Provision bekommen, dass ist zweitrangig. Evtl. kann man dann eben von betrogenen Betrügern sprechen. Für einen Verbraucher ist es aber egal.

 

Interessant, dann für das feuchte Brötchen das feuchte Brötchen interessant war aber die das Angebot, hier im Forum die AFA und die Prismalife als kulantes und transparentes Unternehmen darzustellen.

Lieber AFA-Commander, in aller Klarheit, "Manchmal jedoch können wir die Inhalte, die zu AFA im Internet veröffentlicht werden, nicht nachvollziehen."

http://www.afa-ag.de/de/andere_ueber_uns/internetforen/

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Phil42

Etwas am Thema vorbei, aber wieso lohnt sich eine Versicherung erst wenn die Freigrenzen erreicht sind und was heißt Freigrenze in diesem Zusammenhang?

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MaRoEn

Ich hoffe, ich verwechsel das nicht, aber die Abgeltungssteuer greift bei Versicherungen erst nach Ablauf der Vertragsfrist, wodurch der Zinseszins besser greift als bei Kapitalanlagen, wo die Zinsen bereits abgegriffen werden.

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Commander
· bearbeitet von Commander

Lieber Aussteiger,

 

also ich versuche hier überhauptnicht den Karren aus dem Dreck zu ziehen, warum auch?

 

Du wolltest mir ein schlecht Ausbildung nachweisen, hast du leider vergessen, oder meinst du etwa die Verdrehung meiner Worte ?

Ich habe nie gesagt, dass ich die Honorarberatung und KAV in Einklang bringe. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass diese inzwischen von Fachzeitschriften empfohlen wird, noch zur Verdeutlichung KAV empfohlen und die Honorarberatung empfohlen.

Warum sollte ich mich nicht mit Honorarberatung auskennen, wie kommst du zu dieser Behauptung und welche Schlußfolgerung von mir bringst du hier an ?

 

Weiter ist mir neu das ich gesagt habe, das die KAV nicht im Einklang mit dem VVG steht, wann denn und wo denn ?!

 

Auch wir haben unsere Kosten nicht gesondert in den AGBs sondern auf den Antrag und ein Beiblatt, ausserdem erhält der Kunde ein Angebot mit detaillierter Kostenaufstellung.

 

Auch stimmt deine Aussage nicht, dass wir Vorreiter sind, dies habe ich nie Behauptet, ich habe nur gesagt, dass es Gesellschaften gibt die die KAV übernommen haben. Ich habe auch nicht gesagt, dass die PL die einzigen die die Kosten detailliert aufzeigen...

 

Nun zu deiner Behauptung meiner größten Schwäche...

 

Es gibt zwei Modelle der PL auf dem Markt, mit unterschiedlich Kostenaufstellung. Einmal für die AFA AG einmal für die anderen Vermittler und glaube mir ich kenne die Kosten.

 

 

@Gerald1502

Alles klar

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Gast Aussteiger
· bearbeitet von Aussteiger

@ Commander

 

wenn du hier Fachzeitschriften zitierst dann tust du das doch nicht ohne Grund, man bringt doch keine Zitate zu denen man nicht selber steht. Welchen Grund hat denn die KAV deiner Meinung nach wenn Sie nicht der Transparenz oder angeblichen Honorarberatung dient. Treffe doch mal eine Konkrete Aussage hierzu, wenn diese eine andere als die von der AFA ist.

 

Wenn du Sachen wie Honorarberatung und Transparenz hier ins Forum schmeißt dann gehe ich davon aus das du dich damit auskennst, denn man sollte nur über Sachen reden, die man zu 100% versteht, sonnst wären wir ja wieder bei den Halbwahrheiten, richtig!!!

 

Ich weiß das die AFA ein anderes PL Produkt als die restlichen Berater hat, ich habe beide aktuellen Rechner, den von AFA und den Maklerrechner und extra für dich habe ich den AFA Rechner benutzt, komisch das du dich so schwer tust das zu erkennen und wenn ja warum schreibst du dann das es 2 verschiedene Kosten gibt. Wenn du deine eigenen Kosten besser kennen würdest dann wüßtest du das die auf dem selben Level wie die von der Allianz liegen, zu mindestens wenn deine Zahlen dort mal stimmen. Also denke ich mal ist deine Kostentheorie über Bord geworfen.

 

LG und sportlich bleiben, ich kenne viele AFA Berater, das sind keine schlechten Menschen, nur Naive die irgendwann aus Ihren Träumen gerissen werden.

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ufo333

Hallo AFA-COMMANDER

 

Ich wollte dir nur mitteilen dass du mir sowas von leid tust!!!!laugh.giflaugh.gif

Jetzt hast du wahrscheinlich keine wahren Freunde mehr und deine Bekannten und Verwandten werden mit dir auch nichts mehr anfangen wollen, so

dass du dich hier im Internet mit allen AFA-Geschädigten ärgern musst!w00t.gif

laugh.gif

 

 

 

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MaRoEn

[Das ist etwas unfair.Ich finde es ganz nett, wenn sich jemand vom Unternehmen bereit erklärt, zu äußern.Das Problem ist nur, dass das Medium dafür das Falsche ist.Wenn SternTV oder andere Formate unglückliche Vertragsverläufe vorstellt und die Kunden daraufhin freigestellt werden von Nachzahlungen, ist das auch immer positiv. Das kann aber nur in einem mediatorischen und persönlichen Umfeld geschehen - nicht in einem ablehnenden Forum, wo die Zielgruppe nicht vertreten ist. Die Zielgruppe sind ja nicht WiWis sondern Durchschnittsbürger - wenn möglich mit Ausbildung.

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Commander

[Das ist etwas unfair.Ich finde es ganz nett, wenn sich jemand vom Unternehmen bereit erklärt, zu äußern.Das Problem ist nur, dass das Medium dafür das Falsche ist.Wenn SternTV oder andere Formate unglückliche Vertragsverläufe vorstellt und die Kunden daraufhin freigestellt werden von Nachzahlungen, ist das auch immer positiv. Das kann aber nur in einem mediatorischen und persönlichen Umfeld geschehen - nicht in einem ablehnenden Forum, wo die Zielgruppe nicht vertreten ist. Die Zielgruppe sind ja nicht WiWis sondern Durchschnittsbürger - wenn möglich mit Ausbildung.

 

 

thx MaRoEn und genau das ist das Problem, eine Fondsgebunde Rentenversicherung ist keine KLV wie im letzten Beitrag berichtet wurde, dürfte wohl jeden klar sein, der sich mit Versicherungen auseiandersetzt.

 

@ufo333 danke für dein Mitleid, aber der ist unbegründet. Ich habe genügent Freunde und auch meine Bekannten und Verwanden reden weiterhin mit mir

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Gerald1502

thx MaRoEn und genau das ist das Problem, eine Fondsgebunde Rentenversicherung ist keine KLV wie im letzten Beitrag berichtet wurde, dürfte wohl jeden klar sein, der sich mit Versicherungen auseiandersetzt.

Genau und wegen der sehr guten Verschleierung der Kosten werden ausschließlich fondsgebundene Policen verkauft und dem Kunden anhand der Modellrechnungen suggerriert, dass er Megagewinne machen kann. Dem ist aber nicht so. Habe selber eine KLV und bin sehr zufrieden. Heute würde ich aber sowas net abschließen.

 

@ufo333 danke für dein Mitleid, aber der ist unbegründet. Ich habe genügent Freunde und auch meine Bekannten und Verwanden reden weiterhin mit mir.

Wenn die erstmal dahinterkommen, dass die abgeschlossenen Policen nicht das Wahre sind, dann kann es ganz schnell anders aussehen. "Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf".

 

P.s. Danke, dass Du vernünftig schreibst. Ist viel besser. ;)

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Sandra35

@hollwman uns Iltis: Brauche dringend Hilfe. Was soll ich tun???? War ja mal bei der Verbraucherzentrale und der Anwalt meinte, dass es sittenwidrig wäre bei uns in Deutschland mit der Kostenausgleichsvereinbarung.

Werde ja von einem Anwalt vertreten (also er bekommt jetzt die Briefe der Prisma-Life ). Obwohl mein Vertrag vor dem 1.8.08 gemacht wurde (also 2 statt 4 Unterschriften). bestehen sie auf das Geld der Kostenausgleichsvereinbarung.

Bitte schreibt mir. Lg Sandra

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bikermontana2010

Hallo Leute

Habe heute was im net gefunden.

 

 

 

Urteil gegen PrismaLife AG: Kostenausgleichsvereinbarung nichtig

Beitrag vom 10.09.2010

 

Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 06.08.2010 hat das Landgericht Rostock eine Klage der PrismaLife AG abgewiesen.

 

Die PrismaLife AG hatte im dortigen Verfahren, wie in so vielen Fällen auch, Klage gegen einen Anleger wegen rückständiger Zahlungen auf eine zu einer Versicherung zugehörigen Kostenausgleichsvereinbarung eingereicht.

 

Nach Auffassung des Gerichts stellt jedoch eine separate Kostenausgleichsvereinbarung hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten einer Versicherung, die die vollständige Zahlung der vereinbarten Kosten auch für den Fall der vorzeitigen Kündigung vorsieht, ein Umgehungsgeschäft zu � 169 Abs. 5 Satz 2 VVG dar und ist demzufolge nichtig gemäß � 134 BGB.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die PrismaLife AG hat Berufung eingelegt.

 

Neben den Angriffspunkten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Widerruf bei Haustürgeschäften stellt die Rechtsauffassung des LG Rostock ein weiteres beachtliches Argument gegen die Forderungen der PrismaLife AG aus Kostenausgleichsvereinbarungen dar.

 

 

Bei mir gibt es noch nichts neues !!!

 

Credit-Reform hat die Forderung zurück an die PL gegeben.

Halte euch aber auf dem Laufenden

 

LG

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psychokoch

Prisma Life wehrt sich gegen Urteil

 

13.9.2010 Die liechtensteinische Prisma Life AG hat angekündigt, beim Oberlandesgericht Rostock Berufung gegen ein Urteil einzulegen, nachdem eine Kostenausgleichs-Vereinbarung als Umgehungsgeschäft für nichtig erklärt worden war.

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Das Landgericht Rostock hat Anfang August eine Klage der Prisma Life gegen einen Kunden abgewiesen, der eine Lebensversicherung und eine aus Sicht des Anbieters separate Kostenausgleichs-Vereinbarung abgeschlossen, die Versicherung aber nach kurzer Zeit gekündigt hatte. Das Unternehmen bestand jedoch auf der Fortzahlung der Kostenausgleichs-Vereinbarung in Höhe von ausstehenden gut 7.000 Euro der insgesamt knapp 8.500 Euro.

 

Das Landgericht hatte die Vereinbarung als Umgehungsgeschäft eingestuft und für nichtig erklärt. Denn sie verstoße gegen § 169 Absatz 5 Satz 2 VVG, wonach ein Stornoabzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten unzulässig ist (VersicherungsJournal 9.9.2010).

Besonderheit des Modells falsch eingeschätzt?

 

Wie die Prisma Life Ende letzter Woche ankündigte, will sie beim Oberlandesgericht Rostock in Berufung gehen und zeigt sich optimistisch, ihre Rechtsansicht durchzusetzen. Sie wirft dem Landgericht vor, es habe sich nicht ausreichend mit dem Modell der separaten Kostenausgleichs-Vereinbarung auseinandergesetzt.

 

Denn durch die Trennung von Versicherungsvertrag und Kostenausgleichs-Vereinbarung erfolge keine Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten mit den Versicherungsprämien.

 

Laut der Urteilsbegründung hat sich das Landgericht durchaus mit dem Modell und den von Prisma Life regelmäßig angeführten Transparenzvorteilen beschäftigt. Seiner Meinung nach wiegt aber der finanzielle Nachteil des Kunden wesentlich schwerer, der von seinem jederzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Die fortlaufende Kostenausgleichs-Vereinbarung wirkt nach Meinung der Richter als faktische Einschränkung des Kündigungsrechtes durch Einführung einer Vertragsstrafe.

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Kritik am Vertrieb

 

Die in Deutschland vor allem durch einen indirekt an der Prisma Life beteiligten Strukturvertrieb vertriebenen Lebensversicherungen mit separater Kostenausgleichs-Vereinbarung sind bereits wiederholt in die Kritik geraten (VersicherungsJournal 28.7.2010).

 

Auch in anderen Fällen wurde der Kunde bei frühzeitiger Kündigung faktisch schlechter gestellt als bei einer deutschen Lebensversicherung, bei der gemäß § 169 Absatz 3 VVG der Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten nur auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt vom Deckungskapital abziehen darf.

Abweichende Sachlage bei Maklern

 

Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der verhandelte Sachverhalt nicht mit einer Vermittlung einer solchen Versicherung und Kostenausgleichs-Vereinbarung durch einen Versicherungsmakler übertragbar ist.

 

Dabei erwähnt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.1.2005 (VersicherungsJournal 14.3.2005), wonach die separate Vergütungsvereinbarung eines Maklers auch unabhängig vom eigentlichen Versicherungsvertrag Bestand haben kann. Allerdings ist diese Entscheidung vor der VVG-Reform gefällt worden.

 

Prof. Dr. Matthias Beenken

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fisher
· bearbeitet von fisher

Nun hat die Prismalife einen "Dämpfer" bekommen. Das wird sicherlich auch weitreichende Konsequenzen haben.

Die Kunden werden in der nächsten Zeit etwas vorsichtiger sein.

Die AFA wird es schwerer haben immer wieder "neue Kunden" zu finden.

Auch die Vermögensverwalter nicht nur in Liechtenstein, die sich der Prismalife bedient haben, werden möglicherweise andere Gesellschaften bevorzugen.

Einige Verwalter sind sicherlich schon "abgesprungen". Wo wird das hinführen?

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psychokoch

Ersteinmal vor dem Oberlandesgericht Rostock,vorher is wohl nix entschieden.....

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fisher
· bearbeitet von fisher

Ersteinmal vor dem Oberlandesgericht Rostock,vorher is wohl nix entschieden.....

 

Ja, aber der Ruf ist sicherlich durch dieses Urteil schon etwas angekratzt.

Hinzu kommt, dass einige Vermögensverwalter ihre Kundengelder nicht mehr zur Prismalife lenken.

Die Zuwächse sind dann auch nicht mehr gewährleistet.

Falls das Oberlandesgericht Rostock das Urteil bestätigen sollte wird es für die Prismalife auch nicht mehr einfacher.

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Muggel

Ersteinmal vor dem Oberlandesgericht Rostock,vorher is wohl nix entschieden.....

 

Ja, ja aber der Ruf ist sicherlich durch dieses Urteil schon etwas angekratzt.

Hinzu kommt, dass einige Vermögensverwalter ihre Kundengelder nicht mehr zur Prismalife lenken.

Die Zuwächse sind dann auch nicht mehr gewährleistet.

Falls das Oberlandesgericht Rostock das Urteil bestätigen sollte wird es für die Prismalife auch nicht mehr einfacher.

 

 

 

Und vor allem es ist so gut wie nicht mehr anfechtbar. Mehr die Urteilsbegründung genau studiert, schüttelt mit dem Kopf, mit welchen Argumenten die Prismalife da in Berufung gehen will. Hoffentlich ist deren Strategie in der Berufungsbegründung besser, sonst läßt das OLG nicht mal Berufung zu.

 

Für alle die in diesem Schlamassel stecken, bleibt der einfache Satz:

Entsprechend VVG habe Sie Anspruch auf angemessene anteilige Vertriebs- und Abschlusskosten. Weisen Sie mir diese bitte in nachvollziehbarer Form nach. Solange die Rechtswirksamkeit der KAV vor dem OLG Rostock nicht bestätigt ist, lehne ich jegliche Zahlung ab.

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danne77

Hallo zusammen,

 

bin neu hier und ebenfalls neu im Kreise der PL geschädigten bzw. hoffentlich noch nicht.

 

Deshalb meine Frage :

 

Ich habe vor kurzem mir von einem Finanzberater eine fondgebundene RV von PL andrehen lassen mit Starttermin 01.11.2010. Nun habe ich ,leider viel zu spät, mich in diesem, wie auch in anderen Foren, schlau gemacht, was überhaupt dahinter steckt.

 

Bin somit zu dem Entschluß gekommen da wieder auszusteigen, und von meinem Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 30 Tagen Gebrauch zu machen.

 

Wenn ich Diese nun kündigen möchte wie verhält es sich mit der KAV. In der KAV ist vereinbart, dass die Kosten einmalig zu Beginn in Höhe von .....EUR bezahlt werden. Eine Rechung ist noch nicht eingegangen und auch noch nichts bezahlt.

 

Muß ich den eigentlichen Vertrag der RV und die KAV separat kündigen, da die KAV ja auch separat unterschrieben ist, oder genügt die Kündigung des Vertrags an sich ?

 

Werden trotz vorzeitigem Ausstieg irgendwelche Kosten anfallen ?

 

Danke schonmal im Voraus für Eure geschätzten Antworten.

 

 

Danne 77

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