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psychokoch

AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

iltis

@ MUGGEl

Danke das du aussprichst was ich Denke!! ist wirlich ein Problem denn meine Anwältin gibt mir keine Hoffnung!

Und mal eben 8000 zahlen kann ich mir nicht leisten!!

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

@psychokoch

Es wäre wirklich gut, wenn Du so ab und zu Teilschritte und die anwaltliche Begründungen hier mitteilst. Evtl. auch den Anwalt fragst, ob er für Berlin und Brandenburg zur Verfügung steht. Denn offensichtlich gibt es in Brandenburg Anwälte, die so gar keine Idee haben, wie man die Rechte der der Verbraucher verteidigt.

 

Selbstverständlich schreib ich hier alles was mir der Anwalt sagt und tut hier rein.Ich werd ihn auch fragen ob er den Anwälten aus Berlin zur Seite steht oder mit ihnen zusammen arbeiten kann.Obwohl ich denke das ein Anwalt ungern Ratschläge von anderen Anwalten annimmt,nicht das er in seiner ehre gekränkt wird....Ich würd an Iltis Stelle mir einen anderen Anwalt nehmen.Evtl vorher fragen ob er mit der Prismalife vertraut ist.Und das sollte in Brandenburg ja kein Problem sein oder.In der Geburtsstelle der AFA.

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bikermontana2010
· bearbeitet von bikermontana2010

thumbsup.gif Hallo liebe Gemeinde thumbsup.gif

Also das mit den Anwälten ist ein Problem sehe Ich. crying.gifcrying.gifw00t.gifcrying.gif

 

Der Anwalt sollte sich auf jeden Fall in Folgenden Punkten auskennen:

 

( ..... -------- Begründung ) zur Info:

 

· Recht der Kreditsicherung ----- Die KAV wurde in den meisten Fällen Vorfinanziert

 

· Berater- und Bankenhaftung ----Er weiß wie man den Berater einen 30Kg Vorschlaghammer ans Bein schlägt

 

· · Recht des grauen Kapitalmarkts ----- ER kennt die Tricks

 

· Wertpapierrecht ----------- ---------Policen is ja klar oder

 

· Recht der Kreditsicherung --------------- kein muß aber hilfreich

 

sehr gut auskennt.

 

Sollte euer Anwalt von anfang an keinen erfolg sehen und euch das auch so sagen, dann wechslt diesen Anwalt denn dann hat er kein Interesse an deinen Fall oder ist unfähig.

In diesen Fall habe Ich folgende Nummer für euch.

 

0800 779 24 68 Ist ein Fachanwalt Suchdienst, !!! Erkläre was Sache ist und die helfen dir weiter.

 

In kürze dürfte auf dem 1. also ARD Ratgeber Geld od Recht ein beitrag über meinen Fall laufen. Genaues Datum weiß ich noch nicht wird mir auch noch bescheid gegeben

Evtl gibts da dann noch mehr Hilfe von AW des ADR. Schaut Samstags bis 16Uhr immer mal hier rein Ich gebe euch dann bescheid.

 

Mehr kann ich im moment nicht preisgeben, die gegenseite lauert. Seit mir deswegen nicht böse.

 

Gruß an alle

 

w00t.gif Bikermontana

 

Überraschung....

Hab ein Brief vom Zentralen Mahngericht Amtsgericht Wedding bekommen.Die wollen jetzt das Geld eintreiben.Innerhalb von 2 Wochen.Kann mir jemand sagen wie man Briefbomben Bastelt???

 

War beim Anwalt und der sagt das der ganze Vertrag Rechtswidrig ist.Und das das kein Problem sei da wieder rauszukommen.Wir warten jetzt erstma ab ob nach dem wiederspruch vom Mahngericht noch ein Brief kommt.Wenn dann alles geklärt ist holen wir das eingezahlte Geld zurück.

 

na also geht doch oder ??

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

Nachrichten aus Liechtenstein

PrismaLife-Versicherungen gefragt

 

RUGGELL - Der Lebensversicherer PrismaLife AG konnte auch im Februar eine sensationelle Neugeschäftsentwicklung verzeichnen - um 74% stieg das Neugeschäft gegenüber dem Vorjahr.

Mit diesem Ergebnis startet die PrismaLife weiter durch, nachdem das Unternehmen sein neues Geschäftsjahr bereits mit einer fulminanten Neugeschäftssteigerung im Januar begonnen hatte. Vor allem Vorsorgeprodukte der dritten Schicht waren im Februar bei den Kunden gefragt. "Wir freuen uns sehr, dass wir das Top-Ergebnis vom Januar 2010 - das beste Januarergebnis übrigens seit Gründung der PrismaLife - im Februar sogar noch übertreffen konnten", meint Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife AG. "Die Verbraucher wissen, dass private Vorsorge unverzichtbar ist und sind wieder verstärkt bereit, fürs Alter zu sparen. Das spüren wir an der grossen Nachfrage", so Markus Brugger weiter. Auf die Bedürfnisse der Verbraucher nach privater Vorsorge will das Unternehmen in diesem Jahr mit der Entwicklung innovativer Produkte noch stärker eingehen.

Über PrismaLife

Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell, Fürstentum Liechtenstein. Als dynamischer Produktentwickler von Fondspolicen und Risikolebensversicherungen für den deutschen uns österreichischen Markt kombiniert PrismaLife das Zusammenspiel von Automatisierung und Flexibilität unter Nutzung der fürstlichen Standortvorteile. Dadurch werden einzigartige Versicherungslösungen für jedes Budget möglich. In unabhängig durchgeführten Unternehmens- und Produktratings erzielt die PrismaLife regelmässig Spitzenplätze.

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

In kürze dürfte auf dem 1. also ARD Ratgeber Geld od Recht ein beitrag über meinen Fall laufen. Genaues Datum weiß ich noch nicht wird mir auch noch bescheid gegeben

Evtl gibts da dann noch mehr Hilfe von AW des ADR. Schaut Samstags bis 16Uhr immer mal hier rein Ich gebe euch dann bescheid.

Also Ratgeber Geld kommt immer Samstags.Diesen Samstag 27.03.2010 läufts um 17.03 uhr.

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edwin

Für den 27.03. sind folgende Themen bei ARD Ratgeber Geld geplant:

 

- Versteckte Urlaubskosten: Worauf Flugreisende achten sollten

- Provisionsärger: Lohnen sich Lebensversicherungen für Kinder?

 

- Beitragserstattung: Wie Versicherungskunden wieder an zu viel bezahlte Prämien kommen

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iltis
· bearbeitet von iltis

Naja bin ja mal gespannt!! Alle haben das gleiche problem jeder kämpft aber raus ist noch keiner wenn ich das richtig mitbekommen habe!! crying.gifcrying.gif Und ich gönne es echt jeden der es schaffen sollte!!

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

Naja bin ja mal gespannt!! Alle haben das gleiche problem jeder kämpft aber raus ist noch keiner wenn ich das richtig mitbekommen habe!! crying.gifcrying.gif Und ich gönne es echt jeden der es schaffen sollte!!

Ich behaubte jetzt einfach mal,wenn das einer oder zwei schaffen per Anwalt/Gericht rauszukommen,schafft das dein Anwalt auch.Und ist erst ma ein Urteil gefällt hat sich der Prismalife ärger sowieso erledigt.Mein Anwalt ist sich da sicher und ist mit dem Thema eingearbeitet,daher sollte es auch reichen wenn du deine Unterlagen einfach zu meinen Anwalt schickst.Was ich aber erst noch absprechen muss mit meinen Anwalt.

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Muggel
· bearbeitet von Muggel

Für den Frankfurter Raum wurde ich diese Anwältin empfehlen:

 

Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger

Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110

 

Online hat Sie gut und umfassend die Problematik erläutert und zumindest klare Sicherheit darüber gegeben, dass eine Weiterzahlung der KAV nicht durchsetzbar ist. Hier der ganze Artikel des Anwältin.

 

Sehr geehrte Fragestellerin,

 

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

 

Soweit Sie mitteilen, dass nach der wohl vorformulierten Vermittlungsgebührenvereinbarung der Provisionsanspruch unabhängig von einer Kündigung des wirksam geschlossenen Versicherungsvertrags bestehen soll, wobei eine Nettopolice unterstellt werden kann, nimmt ein Teil der Rechtsprechung aufgrund der hierdurch bestehenden erheblichen Benachteiligung des Versicherungsnehmers - insbesondere bei einer kurzen Laufzeit des Versicherungsvertrags - eine Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG bzw. eine Unwirksamkeit gemäß § 307 BGB an (vgl. LG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VersR 2000, 1235; AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504). Nach den Urteilen des BGH vom 20.01.2005 (Az.: ZR 25/04) und 14.04.2005 (Az.: III ZR 287/04) ist eine Provisionsvereinbarung mit dem Versicherungsnehmer jedoch grundsätzlich als zulässig anzusehen. Denn bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrages mit einer Nettopolice entfällt nach dem BGH eine vereinbarungsgemäß vom Kunden in Raten zu zahlende Abschlußprovision nicht dadurch, dass dieser die Versicherung vorzeitig kündigt – vielmehr findet das sogenannte „Schicksalsteilungsprinzip“ bei Nettopolicen hiernach keine Anwendung.

 

Unabhängig hiervon wird in Ihrem Fall allerdings zu prüfen sein, ob in der Vermittlungsgebührenvereinbarung ein sittenwidrig überhöhtes Entgelt vereinbart wurde, die nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit führt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein auffälliges Missverhältnis der Ansparsumme für die ersten drei Jahre zu den monatlichen Raten der Maklerprovision in diesem Zeitraum besteht. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt jedoch dann kein wucherähnliches Geschäft vor, wenn eine Courtage in Höhe von 7,794 % der Lebensversicherungsprämie vereinbart wird (BGH Urteil vom 14.04.2005, Az.: III ZR 287/04).

 

Weiterhin könnte die Fortdauer der Provisionszahlungsplicht im Falle der Kündigung des Versicherungsvertrages je nach Vertragsgestaltung als überraschend anzusehen sein, was eine Unwirksamkeit nach § 305c Abs. 1 BGB begründen würde.

 

Selbst wenn die vorgenannten Unwirksamkeitsgründe der separat abgeschlossenen Vermittlungsgebührenvereinbarung nicht greifen sollten, was allerdings nur nach Einsicht sämtlicher Vertragsunterlagen verbindlich beurteilt werden kann, bleibt der Vorwurf, der jeweilige Versicherungsmakler habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages gegen seine Beratungspflichten verstoßen. So ist der Versicherungsmakler zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGHZ 94, 356, 359; Prölss/Martin/Kollhosser, VVG Anm. 5 nach § 48 VVG ). Nachdem Sie mitteilen, Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass Sie zwei getrennte Vereinbarungen abschließen und weiterhin seien Sie nicht darauf hingewiesen wurden, dass auch eine Kündigung des Versicherungsvertrages die Provisionzahlungspflicht nicht berührt, werden Sie der Zahlungsforderung zunächst einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung/Betreuung, der auf die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung aus der Vermittlungsgebührenvereinbarung gerichtet ist (§ 249 BGB), entgegen halten können. - Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden Sie die Beweislast für Ihre Behauptung, die Beratungspflichten seien verletzt worden, zu tragen haben.

 

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

Petry-Berger

Rechtsanwältin

 

 

http://www.brennecke-partner.de/158597/BGH_Urteil_III_ZR_287_04_vom_14._April_2005

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

Freitag, 26. März 2010

Versicherungen

Prisma Life Basisrenten von BaFin zertifiziert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24. März 2010 die Basisrenten der PrismaLife AG gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert.

Mit der Zertifizierungsnummer der BaFin können die Kunden des Liechtensteinischen Lebensversicherers eigenen Angaben zufolge die Beiträge ihres Basisrenten-Vertrages für das Steuerjahr 2010 beim Finanzamt einfacher als bisher geltend machen. “Mit der Zertifizierung unserer Basisrente geben wir unseren Kunden die notwendige Sicherheit, dass ihre Altersvorsorge steuerlich anerkannt wird”, macht Markus Brugger, Chief Executive Officer von Prisma Life deutlich.

Hintergrund: Beiträge zur Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, werden von den Finanzämtern ab dem Steuerjahr 2010 nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn das Produkt eine staatliche Zertifizierung nachweisen kann. Die Pflicht dazu wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 festgesetzt. (te

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bikermontana2010

Hallo Gemeinde

 

Heute 27, 03, wird um 17,03 Uhr auf ARD Ratgeber Geld der Bericht über die Problematik KAV berichtet.

 

wird intresannt.

 

Liebe Grüße

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Gerald1502

Prisma Life Video

 

@ Bikermontana

 

Falls Du möchtest, dass ich es wieder raus nehmen soll, sag Bescheid.

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Gerald1502

Frau Hussla vom Handelsblatt. Jetzt weiss ich, wer hier alles noch eine PN bekommen hat.

Was meinst Du damit Muggel?

 

Bei deinem Link kommt nur die Startseite von ARD Ratgeber.

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bikermontana2010

Prisma Life Video

 

@ Bikermontana

 

Falls Du möchtest, dass ich es wieder raus nehmen soll, sag bescheid.

 

 

@Gerald

 

Paßt schon kannst es drinnen lassen,

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Gerald1502

Geht klar. Musste aber vorsichtshalber fragen. ;)

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psychokoch

Prisma Life Video

 

@ Bikermontana

 

Falls Du möchtest, dass ich es wieder raus nehmen soll, sag bescheid.

 

Schade das man das Video nicht direkt runterladen und in Youtube o.ä. reinstellen kann.Dann könnten mehr Menschen aufgeklärt bzw gewarnt werden.

Den letzten Beitrag fand ich auch sehr Interesant....

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framed in blood

Prisma Life Video

 

@ Bikermontana

 

Falls Du möchtest, dass ich es wieder raus nehmen soll, sag bescheid.

 

Wer rechnet hier falsch?!oder wie produziert man Einschaltquote

Fakt ist,das man komischerweise immer erst angeblich NACH Abschluss Gebühren bemerkt ,obwohl diese eindeutig in den Antragsunterlagen enthalten sind.Ansonsten gilt bei Verstoß des Beraters gegen gesetzliche Auflagen Rückabwicklung oder Schadenersatzanspruch.

Fakt ist,das ein ehrlicher Vermittler immer bei der Beratung auf Alternativen , Vor und Nachteile des Produktes hinweist,der Kunde im Regelfall weiß ,das dies ein langfristiges Altersvorsorgeprodukt ist ,im Vergleich mit einem Fondssparplan mit 5% Ausgabeaufschlag ohne Step up Abzahlfunktion über 48 Monate ähnliche GESAMTkosten nach 40 Jahren anfallen und natürlich die KAV eine anfänglich enorme Gebührenbelastung für den Anleger bedeutet,aber die Vorteile diese Geldanlage LANGFRISTIG überwiegen können.

Fakt ist,das der im Bericht genannte Guthabenswert von 23000 Euro nach 40 Jahren falsch ist,sondern dieser bereits nach ca 25 Jahren OHNE Verwaltungskostenrückerstattung !! und mit realitätsferner 0 % Wertentwicklung des Fonds erreicht wird.

Eckdaten zur Berechnung Mann GJ 1965,Kind GJ 2005,40 Jahre Versicherungs und Beitragszahldauer,Standardkonditionen KAV mit Step Up über 48 Monate.

Fakt ist ,das nach 40 Jahren bei geschickter Anlagestrategie und tlw.Verwaltungskostenrückerstattungen Ablaufleistungen bei realistischen Wertsteigerungen zwischen 4,5 und 9% Guthaben von über 100000 Euro bis ca 300000 Euro zur Auszahlung anstehen könnten.

Fakt ist,das eine Menge Rechtsanwälte arme Schlucker sind,die aufgrund der Anwaltsmenge in vielen Bundesländern gierig nach Mandanten fischen und froh über jede Art von medialer Aufmerksamkeit geschickt,unabhängig von dem Erfolg des Rechtstreites bereit sind ,den Mandanten zu einem kostspieligen und NICHT sicherem Verfahren zu bewegen.Aber alle Weiskittel,Robenträger,Schreiberlinge,Schauspieler und Anzugsheinis mit Schlips,Laptop und Taschenrechner sind doch Engel mit dem Samariterabzeichen oder?!

Mit Kleinkindern,Tieren,sozialen Schicksalen und Haudrauf -Polemik lässt sich halt immer wieder die Menge verarschen.

Weil diese nicht bereit und nicht in der Lage ist ,es nachzuprüfen.Damit keine Unklarheiten entstehen.Wer betrügt,abzockt und ausnutzt ,sollte die Folgen kennen.Aber es soll auch sehr vergessliche Kunden geben,die auf dem Rücken des ehrlichen Beraters das Unschuldslamm spielen .

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molari

 

 

Wer rechnet hier falsch?!oder wie produziert man Einschaltquote

Fakt ist,das man komischerweise immer erst angeblich NACH Abschluss Gebühren bemerkt ,obwohl diese eindeutig in den Antragsunterlagen enthalten sind.Ansonsten gilt bei Verstoß des Beraters gegen gesetzliche Auflagen Rückabwicklung oder Schadenersatzanspruch.

Fakt ist,das ein ehrlicher Vermittler immer bei der Beratung auf Alternativen , Vor und Nachteile des Produktes hinweist,der Kunde im Regelfall weiß ,das dies ein langfristiges Altersvorsorgeprodukt ist ,im Vergleich mit einem Fondssparplan mit 5% Ausgabeaufschlag ohne Step up Abzahlfunktion über 48 Monate ähnliche GESAMTkosten nach 40 Jahren anfallen und natürlich die KAV eine anfänglich enorme Gebührenbelastung für den Anleger bedeutet,aber die Vorteile diese Geldanlage LANGFRISTIG überwiegen können.

Fakt ist,das der im Bericht genannte Guthabenswert von 23000 Euro nach 40 Jahren falsch ist,sondern dieser bereits nach ca 25 Jahren OHNE Verwaltungskostenrückerstattung !! und mit realitätsferner 0 % Wertentwicklung des Fonds erreicht wird.

Eckdaten zur Berechnung Mann GJ 1965,Kind GJ 2005,40 Jahre Versicherungs und Beitragszahldauer,Standardkonditionen KAV mit Step Up über 48 Monate.

Fakt ist ,das nach 40 Jahren bei geschickter Anlagestrategie und tlw.Verwaltungskostenrückerstattungen Ablaufleistungen bei realistischen Wertsteigerungen zwischen 4,5 und 9% Guthaben von über 100000 Euro bis ca 300000 Euro zur Auszahlung anstehen könnten.

Fakt ist,das eine Menge Rechtsanwälte arme Schlucker sind,die aufgrund der Anwaltsmenge in vielen Bundesländern gierig nach Mandanten fischen und froh über jede Art von medialer Aufmerksamkeit geschickt,unabhängig von dem Erfolg des Rechtstreites bereit sind ,den Mandanten zu einem kostspieligen und NICHT sicherem Verfahren zu bewegen.Aber alle Weiskittel,Robenträger,Schreiberlinge,Schauspieler und Anzugsheinis mit Schlips,Laptop und Taschenrechner sind doch Engel mit dem Samariterabzeichen oder?!

Mit Kleinkindern,Tieren,sozialen Schicksalen und Haudrauf -Polemik lässt sich halt immer wieder die Menge verarschen.

Weil diese nicht bereit und nicht in der Lage ist ,es nachzuprüfen.Damit keine Unklarheiten entstehen.Wer betrügt,abzockt und ausnutzt ,sollte die Folgen kennen.Aber es soll auch sehr vergessliche Kunden geben,die auf dem Rücken des ehrlichen Beraters das Unschuldslamm spielen .

 

Willkommen im Forum,

Nunja ich denke wenn das ganze über einen Anwalt läuft wird man da nichts schön gerechnet haben, aber dazu werden sich die Betroffenen sicher noch äußern.

Achja kleiner Tipp wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, also wäre es nett wenn du die Polemikkeule wieder wegpackst und das ganze sachlich angehst.

Weiterhin wer zur Hölle zahlt denn heute noch 5% AA? Nahezu alles ist rabattiert, da muss man schon schwer was falsch gemacht oder was ganz spezielles wollen.

Ansonsten freu ich mich schon auf die folgende Diskussion, aber bite denkt daran immer schön sachlich bleiben.

 

Grüße

Molari

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framed in blood

Willkommen im Forum,

Nunja ich denke wenn das ganze über einen Anwalt läuft wird man da nichts schön gerechnet haben, aber dazu werden sich die Betroffenen sicher noch äußern.

Achja kleiner Tipp wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, also wäre es nett wenn du die Polemikkeule wieder wegpackst und das ganze sachlich angehst.

Weiterhin wer zur Hölle zahlt denn heute noch 5% AA? Nahezu alles ist rabattiert, da muss man schon schwer was falsch gemacht oder was ganz spezielles wollen.

Ansonsten freu ich mich schon auf die folgende Diskussion, aber bite denkt daran immer schön sachlich bleiben.

 

 

 

DAS ist Realität!!

 

Menschen rennen heute wegen jedem Müll zum Anwalt.Jeder 3. Deutsche ist rechttschutzversichert.In dem abstrusen Bewußtsein,das immer der Andere Schuld ist,belasten Sie heute

mit unvernünftiger Hartnäckigkeit die Gerichte,die Anwälte reiben sich die Hände und der Staat muß immer mehr Richter einstellen und bezahlen,damit man nicht 5 Jahre und mehr auf seinen Prozeß warten muß.Wenn jemand die Sachlage prüfen lässt ,ist dies sein gutes Recht,deshalb muß noch lange nicht der Kläger Recht haben.

 

Der Vergleich der Kosten ist natürlich mit Standardkonditionen auf beiden Seiten zu bewerten.Rabattierte Verträge gibts überall.

 

Abschlusskosten stehen wesentlichen langfristig positiven Leistungen für den Laien gegenüber.Die sind,da qualitativ hochwertige Beratung Finanzwissen vorrausetzt, wie vielfache statistisch relevante Analysen und Umfragen(siehe Beratung Banken ,Vermittler großer dts Gesellschaften) gezeigt haben , in der deutschen Bevölkerung ein sehr knappes Gut. Die Vermittler übernehmen hier eine sehr wichtige und bedeutende Aufgabe

für die so dringend notwendige eigene Altersvorsorge der Verbraucher. Diese Leistung muss selbstverständlich bezahlt

werden. Die Verbraucher können sich zwar über Produkte informieren und Vergleiche durchführen. Dennoch sind sie

im Hinblick auf ihren individuellen Bedarf sowie die Komplexität der angebotenen Tarife auf die Beratung von Profis angewiesen.

 

Allerdings werden in der Praxis - und das ist mehr als bedauerlich Fachkompetenz und Qualität von Vertretern der

Kammerberufe in bedeutend geringerem Maße angezweifelt als die Kompetenz von Versicherungsvermittlern. Stellt

zum Beispiel ein Steuerberater die Kosten für seine Beratung in Rechnung, ist es für den Kunden eine Selbstverständlichkeit,

für diese Leistung den vorgegebenen Vergütungssatz zu bezahlen. Von einem Versicherungsvermittler hingegen

wird erwartet, dass seine Beratung gratis erfolgt?!

 

Vor dem Abschluß eines Vertrages wird eine detaillierte Aufnahme

der Bedarfs- und Vorsorgesituation durchgeführt. Dem Kunden werden die Produkte ausführlich erläutert und

Alternativen hierzu vorgestellt und erklärt.

Anschließend wird der Kunde beim Abschluss seines Vertrages beraten und unterstützt. Ferner werden all diese Prozesse

sauber protokolliert und dokumentiert. In der Regel sind hier mehrere Termine mit dem Kunden nötig - einige

Stunden Aufbereitungsarbeit im eigenen Büro und nicht zuletzt auch Zeit und Kosten für die Fahrt zum Kunden. Summa

Summarum entstehen Zeitaufwände, die auch im Rahmen einer Honorarvereinbarung für den Zeit- und Sachaufwand

nicht geringer ausfallen würden. Rechnet man hier im Marktvergleich durchaus übliche 20-30 Stunden ab, fallen Beratungshonorare

von 3'-4'500 Euro an.

Darüber hinaus hat sich der Vermittler regelmäßig über Schulungen und Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu

halten.

 

Wenn die deutschen Verbraucher alles zum Nulltarif haben wollen,sollen Sie auch für alles alleine haften und nachher nicht

rumheulen!!Wer glaubt hochwertige Beratung bekommt man umsonst soll weiterträumen.

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Gerald1502

DAS ist Realität!!

 

Menschen rennen heute wegen jedem Müll zum Anwalt.Jeder 3. Deutsche ist rechttschutzversichert.In dem abstrusen Bewußtsein,das immer der Andere Schuld ist,belasten Sie heute

mit unvernünftiger Hartnäckigkeit die Gerichte,die Anwälte reiben sich die Hände und der Staat muß immer mehr Richter einstellen und bezahlen,damit man nicht 5 Jahre und mehr auf seinen Prozeß warten muß.Wenn jemand die Sachlage prüfen lässt ,ist dies sein gutes Recht,deshalb muß noch lange nicht der Kläger Recht haben.

 

Der Vergleich der Kosten ist natürlich mit Standardkonditionen auf beiden Seiten zu bewerten.Rabattierte Verträge gibts überall.

 

Abschlusskosten stehen wesentlichen langfristig positiven Leistungen für den Laien gegenüber.Die sind,da qualitativ hochwertige Beratung Finanzwissen vorrausetzt, wie vielfache statistisch relevante Analysen und Umfragen(siehe Beratung Banken ,Vermittler großer dts Gesellschaften) gezeigt haben , in der deutschen Bevölkerung ein sehr knappes Gut. Die Vermittler übernehmen hier eine sehr wichtige und bedeutende Aufgabe

für die so dringend notwendige eigene Altersvorsorge der Verbraucher. Diese Leistung muss selbstverständlich bezahlt

werden. Die Verbraucher können sich zwar über Produkte informieren und Vergleiche durchführen. Dennoch sind sie

im Hinblick auf ihren individuellen Bedarf sowie die Komplexität der angebotenen Tarife auf die Beratung von Profis angewiesen.

 

Allerdings werden in der Praxis - und das ist mehr als bedauerlich Fachkompetenz und Qualität von Vertretern der

Kammerberufe in bedeutend geringerem Maße angezweifelt als die Kompetenz von Versicherungsvermittlern. Stellt

zum Beispiel ein Steuerberater die Kosten für seine Beratung in Rechnung, ist es für den Kunden eine Selbstverständlichkeit,

für diese Leistung den vorgegebenen Vergütungssatz zu bezahlen. Von einem Versicherungsvermittler hingegen

wird erwartet, dass seine Beratung gratis erfolgt?!

 

Vor dem Abschluß eines Vertrages wird eine detaillierte Aufnahme

der Bedarfs- und Vorsorgesituation durchgeführt. Dem Kunden werden die Produkte ausführlich erläutert und

Alternativen hierzu vorgestellt und erklärt.

Anschließend wird der Kunde beim Abschluss seines Vertrages beraten und unterstützt. Ferner werden all diese Prozesse

sauber protokolliert und dokumentiert. In der Regel sind hier mehrere Termine mit dem Kunden nötig - einige

Stunden Aufbereitungsarbeit im eigenen Büro und nicht zuletzt auch Zeit und Kosten für die Fahrt zum Kunden. Summa

Summarum entstehen Zeitaufwände, die auch im Rahmen einer Honorarvereinbarung für den Zeit- und Sachaufwand

nicht geringer ausfallen würden. Rechnet man hier im Marktvergleich durchaus übliche 20-30 Stunden ab, fallen Beratungshonorare

von 3'-4'500 Euro an.

Darüber hinaus hat sich der Vermittler regelmäßig über Schulungen und Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu

halten.

 

Wenn die deutschen Verbraucher alles zum Nulltarif haben wollen,sollen Sie auch für alles alleine haften und nachher nicht

rumheulen!!Wer glaubt hochwertige Beratung bekommt man umsonst soll weiterträumen.

Ich glaube nicht, dass jeder Mensch immer zum Anwalt rennt.

 

Du als Prisma Life Verkäufer kannst doch mal sagen, warum muss man für eine fondsgebundene Rentenversicherung hohe Abschlusskosten bezahlen? Ist das gerechtfertigt?

 

Warum muss jemand, der sich nach z.B. 4 Jahren entscheidet, in diese Police nicht mehr einzuzahlen und die Leistung der RV nicht mehr in Anspruch nehmen will, die restlichen Abschlussgebühren bezahlen und das mittels eines Inkassounternehmens? Das sieht doch das VVG nicht vor.

 

3000€ -4500€ nur für Provisionen pro Vertrag halte ich für sehr überzogen. Das ist doch genau der Grund, warum solche Policen an den Mann gebracht werden. Für den Kunden sehe ich da keinen Mehrwert.

 

Warum sind denn Policen, die schon 2003 abgeschlossen wurden, noch im Minus. In 30 Jahren wird es auch nicht besser sein.

 

Ich würde Dich bei weiteren Antworten, drum bitten, sachlich zu bleiben und Beleidigungen zu unterlassen.

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iltis

Guten Morgen!!

 

Der Versicherungsverkäufer hat die aufgabe jeden Über Risiken und Nachteile aufzuklähren!! Aber wieviele machen das jeder versucht doch einenAbschluss zu erziehlen!! Ich gehe jetzt mal von meinem Vertreter aus!!

1 Er sagte kündigen und beitagsfreistellen sei kein problem!! ER hätte mich darauf hinweisen müssen das die kosten der KAV trotzdem bezahlt werden müssen!!

2 Er sagte das ich nur noch bis zum 01.01.2009 Zeit habe das Produckt abzuschließen da es das dann nicht mehr gibt!! IST DAS RICHTIG???

3 Er steht mir jederzeit zur verfügung wenn ich fragen habe!! Nachmeiner Unterschift ist er über Monate nicht ans Telefon gegangen und hat sich von Kollegen und sogar zuhause Verläugnen lassen!!

4 Nach Fast einem Jahr verlangt er von mir 700 euro auf sein Konto um mich aus dem Vertrag zu entlassen!!

So ist das ein Vertreter???

Das Problemist nicht das Produckt sondern die art und weise wie es an den mangebracht wird!! Wenn jeder Vernünftig beraten wird gäbe es nicht halb soviele abschlüsse!!

Der weg zum Anwalt ist ja wohl gerechtfertigt wenn der Vertreter seinen Aufgaben nicht nachkommt und dadurch eine ohe Finanzielle belastung

des Kunden entsteht!!

Die Prisma life hat bis jetzt auf keines der schreiben meiner Anwältin stellung genommen!!

Ich werde jetzt auch Meinen Vertreter Verklgen (ein langjähriger guter Kumpel)

Wenn ein vertreter seine arbeit gut macht soll er sein Geld bekommen das ist nur gerecht aber um jeden Preis zur Unterschrift zu kommen auch wenn das bedeutet das der kunde dann auf der Strecke bleibt ist einfach sch*****!!

Wie gesagt bei fast allen hier ist das Problem das der Berater nicht das gemacht hat was seine aufgaben waren! und das muss dann auch Bestraft werden!!

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bikermontana2010
· bearbeitet von bikermontana2010

@ framed in blood zu deinem Beitrag am 08 April 2010

 

Merke bzw. schätze DU bist einer dieser Vertreter der PL Sachen auch verkauft....( Evtl. sogar meiner? Täte mich nicht wundern..!)

 

 

Es rechnet keiner falsch und wie produziert man Einschaltquoten ist Quatsch!!!

 

Du fühlst dich getroffen, was?

 

Wenn ja dann gehörst du auch zu denen Beratern welchen Ich hatte.

 

Wenn nein, dann frage ich mich warum du dich so aufführst???

 

Aber jetzt pass mal auf, ich erkläre dir was :

 

 

(Die Zahlen in Klammern sind bei den Antworten zu beachten) nur zur Info

 

 

Du schreibst:

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Fakt ist, 1. das man komischerweise immer erst angeblich NACH Abschluss Gebühren bemerkt, obwohl diese eindeutig in den Antragsunterlagen enthalten sind. 2. Ansonsten gilt bei Verstoß des Beraters gegen gesetzliche Auflagen Rückabwicklung oder Schadenersatzanspruch.

--------------------------------------------------------------------------------------------------

 

1. < Ja, habe Ich erst bemerkt als ich mich bei meiner Bank aufklären lies, da mir mein Berater bei Vertragsabschluss gesagt und erklärt hat das diese Police einen Sparbeitrag von 75.-€ und gebühren von 25.-€ für 48 Monate hat.

 

Tatsächlich muss Ich aber 75.-€ Gebühren 48 Monate zahlen und spare nur 25.-€ für meine 2 Kinder!!! << Hätte mein lieber Berater mir dieses gleich gesagt, glaub es mir, ICH hätte diesen Vertrag nicht unterschrieben, so wie viele andere auch. Und das schöne ist, ich fragte meinen Berater, (nachdem Ich von meiner Bank aufgeklärt worden bin), noch mal wieviel ich spare und wie die Gebühren sind und er sagte mir nochmal ohne ROT zu werden,

 

Sparbeitrag 75.-€ und Gebühren von 25.-€!!! ER meinte,´steht doch recht schön drin im Vertrag`. HAHAHA aber als ich ihm sagte dass das von meiner Bank anders bestätigt wurde, wurde er Rot und BÖSE … Also sagte bzw. stotterte er dann doch die Wahrheit heraus, was ich jederzeit beweisen kann.

 

 

2. Rückabwicklung oder Schadenersatzanspruch genau das mache ich auch, und ich ging an die Öffentlichkeit um auch andere zu warnen.

 

 

Du schreibst:

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Fakt ist, das ein ehrlicher Vermittler immer bei der Beratung auf Alternativen , Vor und Nachteile des Produktes hinweist,der Kunde im Regelfall weiß ,das dies ein langfristiges Altersvorsorgeprodukt ist ,im Vergleich mit einem Fondssparplan mit 5% Ausgabeaufschlag ohne Step up Abzahlfunktion über 48 Monate ähnliche Gesamtkosten nach 40 Jahren anfallen und natürlich die KAV eine anfänglich enorme Gebührenbelastung für den Anleger bedeutet,aber die Vorteile diese Geldanlage LANGFRISTIG überwiegen können.<BR style="mso-special-character: line-break"><BR style="mso-special-character: line-break">

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Hat mein Berater leider vergessen zu sagen, vor allem das mit der KAV… glaubs mir, hätte ich dies gewusst hätte Ich nicht unterschrieben, er hat’s verstanden mich zu verarschen.

 

Schön blöd - ich weiß.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Du schreibst:

 

Fakt ist,das der im Bericht genannte Guthabenswert von 23000 Euro nach 40 Jahren falsch ist,sondern dieser bereits nach ca 25 Jahren OHNE Verwaltungskostenrückerstattung !! und mit realitätsferner 0 % Wertentwicklung des Fonds erreicht wird.

Eckdaten zur Berechnung Mann GJ 1965,Kind GJ 2005,40 Jahre Versicherungs und Beitragszahldauer,Standardkonditionen KAV mit Step Up über 48 Monate.

Fakt ist ,das nach 40 Jahren bei geschickter Anlagestrategie und tlw.Verwaltungskostenrückerstattungen Ablaufleistungen bei realistischen Wertsteigerungen zwischen 4,5 und 9% Guthaben von über 100000 Euro bis ca 300000 Euro zur Auszahlung anstehen könnten.

 

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Dazu kann und ich nichts sagen ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, weiß nur das es mehrere Experten waren die zum selben Ergebnis gekommen sind und wie du zum Schluss auch schreibst:

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( Fakt ist ,das nach 40 Jahren bei geschickter Anlagestrategie und tlw.Verwaltungskostenrückerstattungen Ablaufleistungen bei realistischen Wertsteigerungen zwischen 4,5 und 9% Guthaben von über 100000 Euro bis ca 300000 Euro zur Auszahlung anstehen könnten.)<<<< das letzte Wort ´´ !!!!! KÖNNTEN!!!!!!!!!!

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Fällt dir was auf??? anstehen könnten!!!! Also nicht sicher. Genau wie es mehrere Experten sagen, nicht wie es die PL sagt!!!!!

 

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Du schreibst:

 

Fakt ist, (3) das eine Menge Rechtsanwälte arme Schlucker sind, die aufgrund der Anwaltsmenge in vielen Bundesländern gierig nach Mandanten fischen und froh über jede Art von medialer Aufmerksamkeit geschickt, unabhängig von dem Erfolg des Rechtstreites bereit sind ,den Mandanten zu einem kostspieligen und NICHT sicherem Verfahren zu bewegen.

 

 

(4) Aber alle Weiskittel,Robenträger,Schreiberlinge,Schauspieler und Anzugsheinis mit Schlips,Laptop und Taschenrechner sind doch Engel mit dem Samariterabzeichen oder?!

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(3) Das ist deine Meinung Ich erkundige mich über meinen AW bevor ich ihm einen Auftrag gebe!

 

 

 

(4) Wenn du zu Kunden gehst, wie ziehst du dich dann an? Schlabberlook ,- Jogginghose .-

 

Bikini od. Badeanzug ??? Oder trägst Du auch was Schönes Modernes?

 

ZB. Einen Anzug??? Wenn das letztere gehörst du dann auch zu den Anzugsheinis mit Schlips, Laptop und Taschenrechner und bist Du dann auch ein Engel mit dem Samariterabzeichen ??????

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Du schreibst:

 

(5)Damit keine Unklarheiten entstehen. Wer betrügt, abzockt und ausnutzt , sollte die Folgen kennen.

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(5) Hier bin Ich voll deiner Meinung

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(6)Aber es soll auch sehr vergessliche Kunden geben, die auf dem Rücken des ehrlichen Beraters das Unschuldslamm spielen .

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(6)Gehöre ich Gott sei Dank nicht dazu.

 

 

Noch was, aber nicht weitersagen, ganz im Vertrauen,

 

ICH HABE BEWEISE, die wenns drauf ankommt,die meinem Berater vor Gericht das Genick brechen werden.

 

 

 

Liebe Grüße

 

 

 

BIKERMONTANA

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iltis

Nett geschrieben Bikermontana bin ganz deiner Meinung!!

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