Zum Inhalt springen
Junkbond Junkie

DEIKON

Empfohlene Beiträge

Fleisch

das nächste mal bitte erst die Suche benutzen und dann posten !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rosamunde

Also, sollte das Angebot echt so sein, dass man wie ich denke, zunächst "nur" auf die Zinsen verzichten muss, und dann bis ins Quartal 1/2011 Zeit hat, um über den rest zu reden, dann erscheint mir das sehr fair von der Gesellschaft!

 

Hier nochmal die Orginalmeldung von der Firmenseite: http://www.deikon.de...g-12082010.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian
· bearbeitet von bb_florian

Hallo,

 

Da ich auch zu den Betroffenen gehöre, habe ich den Thread über Deicon mit Interesse gelesen.

 

Ich erinnere mich eigentlich nur an wenige Stimmen, die vom sofortigen Realisieren der Verluste gesprochen haben.

 

Inwischen - nach der ad-hoc-Mitteilung der GL über Zinz- und Nennwertreduktion - könnte vielleicht der Totalverlust doch noch abgewendet werden, was für "Halten" spricht.

 

Trotzdem: muß man nicht damit rechnen, daß noch weitere undurchsichtige Vorgänge dazu führen, daß am Ende überhaupt nichts mehr für die Anleiheinhaber übrig bleibt und die Papiere auf 0,0 fallen? Also doch lieber jetzt verkaufen?

 

 

 

Gruß

mgbd397

 

 

Die große Gefahr ist, dass es zur Insolvenz kommt, weil kein vernünftiger Vorschlag seitens der Eigentümer zur Restrukturierung kommt (Haircut um 60% ohne Besserungsschein o.ä., d.h. ohne Eigentümerbeteiligung -- gehts noch?? :blink:). In dem Fall sind 0% nicht unrealistisch. Mit mehr als ca. 50% ist denke ich im Insolvenzfall keinesfalls zu rechnen.

 

Die große Chance ist, dass das bisherige Angebot nochmal nachgebessert wird, das sollte eigentlich drin sein. Dann würde ich Kurse von 40,50% durchaus für möglich halten.

 

Die entscheidende Frage beim "Halten oder Verkaufen"-Spiel ist ja immer: Würde ich jetzt zum momentanten Preis wieder investieren? Wenn die Antwort dann ein klares "Nein" ist (weil einem der Kurs als zu hoch erscheint), dann ist die Antwort verkaufen. Sonst ist es schwierig...

 

Ich persönlich habe im Juli Deikon-Anleihen zu 11-18% eingekauft und vor 1-2 Wochen wieder bei 19-21% verkauft. Aber ich hatte einfach Gewinne mitgenommen, weil mir das ganze ein bisschen zu unsicher geworden ist. Wenn man seit Anfang an dabei ist, entscheidet man sich da vielleicht anders.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TschüssDeikon

3 Veranstaltungen um Beschlüsse für 3 Anleihen zu treffen?

Sehe ich das richtig, dass hier wieder ein Beweis für die Geldverschwendung für Miete und Anwalt vom Management vorliegt?

 

Alle Veranstaltungen hätten im Stundentakt nacheinander liegen können - oder?

Wenn getrennte Veranstaltungen nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss das clevere Management die Anleger anscheinend w i e d e r einmal für so beschränkt halten den gleichen Vortrag nicht drei Mal hintereinander verstehen zu können und abzustimmen.

 

Das gibts bei keiner HV oder WEG Versammlung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
· bearbeitet von vanity

3 Veranstaltungen um Beschlüsse für 3 Anleihen zu treffen?

Sehe ich das richtig, dass hier wieder ein Beweis für die Geldverschwendung für Miete und Anwalt vom Management vorliegt?

 

Alle Veranstaltungen hätten im Stundentakt nacheinander liegen können - oder?

Wenn getrennte Veranstaltungen nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss das clevere Management die Anleger anscheinend w i e d e r einmal für so beschränkt halten den gleichen Vortrag nicht drei Mal hintereinander verstehen zu können und abzustimmen.

 

Das gibts bei keiner HV oder WEG Versammlung.

Natürlich müssen es drei unterschiedliche Veranstaltungen sein, da sie nicht auf das Unternehmen, sondern auf die jeweiligen Anleihen bezogen sind. Der Gläubigerkreis dürfte dürfte auch bei jeder Anleihe ein anderer sein, andererseits wird es Überschneidungen geben. Eine Abfertigung im Stundentakt würde etwaigem Diskussionsbedarf vermutlich nicht genügend Raum schenken. Natürlich können auch durchaus unterschiedliche Beschlüsse für die einzelnen Anleihen gefasst werden - was zu interessanten Konstellationen führen kann: A und B stimmen der Kuponreduzierung zu, C spricht sich dagegen aus. Und dann? M. E. haben die Gläubiger beim dritten Termin die besten Karten, wenn sie die Ergebnisse der vorangegangenen schon kennen. Sie könnten z. B. riskieren nicht zuzustimmen, wenn bei den beiden vorhergehenden Termin zugestimmt wurde. Umgekehrt wird sicher keiner bei einem späteren Termin die Zustimmung geben, wenn vorher abgelehnt wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stairway

M. E. haben die Gläubiger beim dritten Termin die besten Karten, wenn sie die Ergebnisse der vorangegangenen schon kennen. Sie könnten z. B. riskieren nicht zuzustimmen, wenn bei den beiden vorhergehenden Termin zugestimmt wurde. Umgekehrt wird sicher keiner bei einem späteren Termin die Zustimmung geben, wenn vorher abgelehnt wurde.

 

Ich verlange sofort ein spieltheoretisches Modell mit Rückwärtsinduktion!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
raging_bender

Einladung zur Gläubigerversammlung am 13.09.2010 ist seit gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, Sucbegriff Deikon GmbH, oberster Eintrag). Folgendes liegt zur Beschlussfassung vor:

 

Das ist bekannt:

§ 3 Ziff. 1 der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

"Die Teilschuldverschreibungen werden jeweils jährlich vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2010 mit 6 % p.a. und in der Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013 jeweils jährlich mit 1,0 % p.a. verzinst. Vom 1. Juli 2013 bis zum Fälligkeitstermin werden die Teilschuldverschreibungen erneut jeweils jährlich mit 6 % p.a. verzinst. Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006.

Die übrigen Bestimmungen des § 3 der Anleihebedingungen bleiben unverändert.

 

Das ist neu:

3.1 Die Anleihegläubiger verzichten hiermit bis zum 24. August 2013 auf etwaige Rechte, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der DEIKON GmbH und/oder wegen eines Verzugs der DEIKON GmbH, zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung der Nominalforderung zu verlangen.

 

3.2 Die Anleihegläubiger verzichten, zunächst bis zum 30. Juni 2013, auf die Geltendmachung der Rechte aus den zur Besicherung der Hypotheken-Anleihe bestellten nachrangigen Grundpfandrechte.

 

sowie die übliche prophylaktische Einberufung einer zweiten Versammlung, falls das Quorum nicht erreicht wird. Insbesondere wird die Anwendung der neuen Fassung des SchuldVG nicht zur Abstimmung gestellt.

 

(Gläubigerversammlung betrifft nur WKN A0EPM0, nicht die beiden anderen Papiere)

 

 

 

Ich habe inzwischen auch eine Einladung zu einer Gläubigerversammlung bekommen. Dabei geht es um die Anleihe A0KAHL. Im Prinzip steht bezüglich der Beschlussfassung das selbe drin (weniger Zinsen für 3 Jahre; Rechteverzichtbis 2013).

 

Bedeutet doch eigentlich, dass am Nennwert nicht geschraubt wird und falls der Laden nicht doch noch Pleite macht, am Ende die gesamte eingezahlte Summe wieder ausgezahlt wird, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jokomuc54
· bearbeitet von jokomuc54

Ich habe inzwischen auch eine Einladung zu einer Gläubigerversammlung bekommen. Dabei geht es um die Anleihe A0KAHL. Im Prinzip steht bezüglich der Beschlussfassung das selbe drin (weniger Zinsen für 3 Jahre; Rechteverzichtbis 2013).

 

Bedeutet doch eigentlich, dass am Nennwert nicht geschraubt wird und falls der Laden nicht doch noch Pleite macht, am Ende die gesamte eingezahlte Summe wieder ausgezahlt wird, oder?

 

 

In einem zweiten Schritt soll dann der Nennwert runtergesetzt werden. Bitte die Beiträge auf der vorherigen Seite lesen oder http://www.rw-konzep...ticle/1219.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Leon2

Folgende E-Mail ahbe ich an die Deikon gesandt. Bin mit 50.000 Nominal dabei und werde heute Mitglied im SdK um mich von denen vertreten zu lassen. Ob ein solches Schreiben Sinn macht bleibt dahingestellt, aber immerhin mache ich meinem Unverständnis für solche "Vebrecher" wie die Geschäftsführer von Deikion Luft. Eine Strafanzeige sollte eigentlich jeder stellen, denn das das Ganze nicht mit Rechten Dingen zugeht ist doch wohl jedem klar:

 

E-Mail an DEIKON:

 

Ein herzliches "PFUI" für Ihren dreisten Umgang mit anvertrauten Anlegergeldern. Leute wie ich finanzieren Ihr Geschäftsmodel und zum Dank wirtschaften Sie alles in Grund und Boden! Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Deikon GmbH bei der Stastsanwaltschaft Düsseldorf bzw. Köln einreichen wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Wenn ich Ihnen als Anleger mein Geld leihe, dann erwarte ich eine vereinbahrungsgemäße Rückzahlung meines Geldes sowie die Tilgung der Zinszahlungen. Das Sie mich nun an den Folgen Ihrer persönlichen be*********en Geschäftsführung durch eine Abwertung auf 20% des Anlagewertes beteiligen wollen und dabei auch noch die Zinesen senken ist nicht nur unverschämt, sondern kriminell! Die Anleger werden sich zu wehren wissen und meine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft soll Ihnen dazu den ersten Vorgeschmack geben. Freuen Sie sich schon mal auf die Gläubigerversammlung am 13.09. !!! VERBRECHER!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apophis
· bearbeitet von Apophis
:thumbsup: Sie werden sich vor Lachen kruemmen :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Leon2

thumbsup.gif Sie werden sich vor Lachen kruemmen thumbsup.gif

 

 

Wenn ich damit der Einzige bleibe, dann hast Du sicher recht! Aber wenn das viele Andere hier zum Anlass nehmen auch Strafanzeige zu erstatten und ihnen die Missachtung auszudrücken, dann werden sie daran zu knabbern haben. Eine bzw. viele Strafanzeigen gehen nicht spurlos an diesem Abschaum vorüber. Viele Grüße, leon

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ipl

Eine Insolvenz bzw. die Restrukturierungsmaßnahmen danach sind ein normaler Vorgang und keineswegs kriminell. Eine Strafanzeige allein deswegen zu stellen wäre tatsächlich ein Grund zum Lachen, vor allem für die Gegenseite, aber nicht nur.

 

Es wurde hier im Thread zwar schon angedeutet, dass da möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zuging, aber auf sowas nimmst du ja in der Email keinerlei Bezug.

 

 

Und übrigens, bei so "offizieller" Korrespondenz würde ich schon ein wenig auf die Rechtschreibung achten. Sonst läuft man Gefahr, den Spaßfaktor für die Gegenseite noch weiter zu steigern. Du willst doch nicht, dass deine Email in deren Büros zur Steigerung der Motivation aufgehängt wird...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

Auch bei Wut und Rage gilt: die guten Umgangsformen nicht verlieren ! Ansonsten sorgen Moderatoren und Administratoren für die Wiederherstellung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jokomuc54

Folgende E-Mail ahbe ich an die Deikon gesandt. Bin mit 50.000 Nominal dabei und werde heute Mitglied im SdK um mich von denen vertreten zu lassen. Ob ein solches Schreiben Sinn macht bleibt dahingestellt, aber immerhin mache ich meinem Unverständnis für solche "Vebrecher" wie die Geschäftsführer von Deikion Luft. Eine Strafanzeige sollte eigentlich jeder stellen, denn das das Ganze nicht mit Rechten Dingen zugeht ist doch wohl jedem klar:

 

E-Mail an DEIKON:

 

Ein herzliches "PFUI" für Ihren dreisten Umgang mit anvertrauten Anlegergeldern. Leute wie ich finanzieren Ihr Geschäftsmodel und zum Dank wirtschaften Sie alles in Grund und Boden! Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Deikon GmbH bei der Stastsanwaltschaft Düsseldorf bzw. Köln einreichen wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Wenn ich Ihnen als Anleger mein Geld leihe, dann erwarte ich eine vereinbahrungsgemäße Rückzahlung meines Geldes sowie die Tilgung der Zinszahlungen. Das Sie mich nun an den Folgen Ihrer persönlichen be*********en Geschäftsführung durch eine Abwertung auf 20% des Anlagewertes beteiligen wollen und dabei auch noch die Zinesen senken ist nicht nur unverschämt, sondern kriminell! Die Anleger werden sich zu wehren wissen und meine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft soll Ihnen dazu den ersten Vorgeschmack geben. Freuen Sie sich schon mal auf die Gläubigerversammlung am 13.09. !!! VERBRECHER!

 

Soviel ich weiß, möchte die SDK dem geplanten Zinsschnitt und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustimmen. Scheinbar gibt es die Möglichkeit eine Rückzahlung der Nominalforderung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verlangen.

Hat das schon jemand versucht ? Wäre doch interessanter als ein Klage wegen Anlagebetrugs .

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
In-Soll-Wert

Folgende E-Mail ahbe ich an die Deikon gesandt. Bin mit 50.000 Nominal dabei und werde heute Mitglied im SdK um mich von denen vertreten zu lassen. Ob ein solches Schreiben Sinn macht bleibt dahingestellt, aber immerhin mache ich meinem Unverständnis für solche "Vebrecher" wie die Geschäftsführer von Deikion Luft. Eine Strafanzeige sollte eigentlich jeder stellen, denn das das Ganze nicht mit Rechten Dingen zugeht ist doch wohl jedem klar:

 

E-Mail an DEIKON:

 

Ein herzliches "PFUI" für Ihren dreisten Umgang mit anvertrauten Anlegergeldern. Leute wie ich finanzieren Ihr Geschäftsmodel und zum Dank wirtschaften Sie alles in Grund und Boden! Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Deikon GmbH bei der Stastsanwaltschaft Düsseldorf bzw. Köln einreichen wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Wenn ich Ihnen als Anleger mein Geld leihe, dann erwarte ich eine vereinbahrungsgemäße Rückzahlung meines Geldes sowie die Tilgung der Zinszahlungen. Das Sie mich nun an den Folgen Ihrer persönlichen be*********en Geschäftsführung durch eine Abwertung auf 20% des Anlagewertes beteiligen wollen und dabei auch noch die Zinesen senken ist nicht nur unverschämt, sondern kriminell! Die Anleger werden sich zu wehren wissen und meine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft soll Ihnen dazu den ersten Vorgeschmack geben. Freuen Sie sich schon mal auf die Gläubigerversammlung am 13.09. !!! VERBRECHER!

 

Soviel ich weiß, möchte die SDK dem geplanten Zinsschnitt und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustimmen. Scheinbar gibt es die Möglichkeit eine Rückzahlung der Nominalforderung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verlangen.

Hat das schon jemand versucht ? Wäre doch interessanter als ein Klage wegen Anlagebetrugs .

 

 

Auf das Recht "aus wichtigem Grund zu kündigen" zu verzichten sollte kein großer Nachteil sein. Das ist juristisch nur sehr schwer durchsetzbar (hat mir mein Jura Professor mal beigebracht :):

 

vergl. § 314 BGB:

 

"(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian

Soviel ich weiß, möchte die SDK dem geplanten Zinsschnitt und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustimmen. Scheinbar gibt es die Möglichkeit eine Rückzahlung der Nominalforderung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verlangen.

Hat das schon jemand versucht ? Wäre doch interessanter als ein Klage wegen Anlagebetrugs .

 

Die SdK hat das folgende geschrieben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie unser geplantes Abstimmungsverhalten für die kommende

Woche anstehenden Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH nebst

Begründung.

Die SdK sieht aktuell die Basis für eine Zustimmung zu der vorgeschlagenen

Reduzierung der Zinsen der Anleihen als noch nicht gegeben an. Aufgrund der vorliegenden

nicht testierten Finanzkennzahlen zum 31. Dezember 2009 und zum 30.

Juni 2010 und der aktuellen Finanzstruktur der Gesellschaft, sehen wir die

Gesellschaft zwar als sanierungsbedürftig an, eine Zustimmung zu einem

Sanierungsplan kann jedoch nur dann gegeben werden, wenn das Unternehmen

die größtmögliche Transparenz gegenüber den Gläubigern herstellt und alle für die

betroffenen Gläubiger relevanten Fragen beantworten wurden.

Dies ist aus Sicht der SdK bisher nicht erfüllt. Bis heute ist zum Beispiel ungeklärt,

welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur Sanierung der Gesellschaft beitragen.

Auch erscheint unklar, ob eventuell noch Forderungen gegenüber

Gesellschaftern bestehen könnten, bzw. unter welchen Umständen diese in der

Vergangenheit mit Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verrechnet worden

sind.

Auch die vor zwei Tagen veröffentlichte Liste der Immobilien, aus welcher hervorgehen

sollte, welche Immobilien für welche Anleihe als Sicherheiten dienen, wirft

zahlreiche Fragen auf. So heißt es dort, dass Abstimmungsbedarf im Hinblick auf

die Zuordnung der Immobilien" besteht. Ohne eine konkrete Zuordnung der

Sicherheiten zu den einzelnen Anleihen ist eine Entscheidung für die einzelnen

Gruppen von Anleiheinhabern über den Sanierungsplan jedoch nicht möglich.

Denn ohne Zuordnung kann die Qualität der Sicherung für die Anleihegruppen

nicht beurteilt werden.

Neben diesen Fragen sind auch zahlreiche andere Punkte aus Sicht der SdK noch

offen und ungeklärt. Ohne deren vollständige Klärung scheint eine Zustimmung zu

einem Zinsverzicht bisher aus Sicht der SdK nicht möglich.

Auch ist die Gesellschaft bisher nicht auf die Forderung der SdK, die Anleiheinhaber

im Gegenzug zu Zinsverzicht und Verzicht auf die volle Nennwertrückzahlung an

eventuellen zukünftigen Gewinnen zu beteiligen, eingegangen. Ferner ist aus dem

Sanierungsvorschlag nicht ersichtlich, in wie weit die Anleiheinhaber in Zukunft eine

Kontrolle über die Mittelverwendung ausüben können. Dies ist unverzichtbar, um zu

gewährleisten, dass zukünftige Mieteinahmen aus den Immobilien, welche ursprünglich

für die Bedienung der Zinszahlungen der Anleihen vorgesehen waren, nicht indirekt

den Gesellschaftern oder anderen Gläubigergruppen zufließen.

Weiterhin ist es aus Sicht der SdK fraglich, in wie weit eine Zustimmung zu einem

Zinsverzicht einer Gläubigerversammlung erfolgen soll, wenn diese Zustimmung

nicht unter der Bedingung der Zustimmung zum Zinsverzicht der anderen

Gläubigerversammlung erfolgt. Es erscheint daher durchaus möglich, dass zum

Beispiel die Anleiheinhaber am Montag und am Dienstag einer Zinsreduktion zustimmen,

die Anleiheinhaber am Mittwoch dies jedoch ablehnen. Sollte sich die von der

Geschäftsführung der Deikon GmbH aufgestellte Drohkulisse" einer Insolvenz

zumindest in der kurzfristigen Perspektive als unwahr erweisen, so könnte es in dieser

Konstellation dazu kommen, dass die Anleihen zukünftig unterschiedlich verzinst

werden.

Sollte nur eine Versammlung die Stufe 1 des vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes

ablehnen, so ist eine sofortige Insolvenz der Gesellschaft nicht ausgeschlossen. Dies

könnte unter bestimmten Umständen zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.

Daher behält sich die SdK für die von ihr vertretenen Stimmen vor, je nach Verlauf

der Versammlung und der Beantwortung relevanter Fragen der Zinsreduktion zuzustimmen.

Dies hätte aus Sicht der SdK den Vorteil, dass dann die bereits fälligen

Zinsen zur Auszahlung kommen würden. Diese Zinsen könnten den

Anleihegläubigern nicht mehr genommen werden, auch wenn es im weiteren Verlauf

doch noch zu einer Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte.

Daher macht es aus Sicht der SdK Sinn, je nachdem wie die

Gläubigerversammlungen verlaufen, der Zinsreduktion in Stufe 1 zuzustimmen, und

die weitergehenden Schritte in Stufe 2 bezüglich des Verzichts auf 60% der

Rückzahlung, abzulehnen.

Sollte auf der ersten Versammlung die Zustimmung zur Zinsreduktion abgelehnt werden,

so würden wir automatisch die Zustimmung auf den beiden folgenden

Versammlungen verweigern.

In Bezug auf die Wahl eines Versammlungsleiters bei den einzelnen

Gläubigerversammlungen wird sich die SdK dem Vorschlag der Verwaltung anschließen.

Den Tagesordnungspunkt drei bezüglich der Beschlussfassung über den Verzicht aus

Rechten aus den Anleihebedingungen sehen wir in Verbindung mit dem

Tagesordnungspunkt zwei, der Beschlussfassung über die Zinsreduktion. Nur wenn

wir einer Zinsreduktion zustimmen würden, würden wir auch hier zustimmen. Die

Zustimmung hängt also vom Verlauf der Versammlung ab.

Sollten die Tagesordnungspunkte zwei und drei eine 75%-Mehrheit der anwesenden

Stimmen erreichen, jedoch nicht die dafür nötigen 50% des Nennwertes der Anleihe

anwesend sein, so würden wir Punkt vier der Tagesordnung zustimmen.

SdK Mitglieder, die sich diesem Abstimmungsverhalten nicht anschließen möchten,

können uns schriftlich Weisung erteilen. Eine Weisungserteilung muss bis kommenden

Freitag 12 Uhr schriftlich per Post, per Fax oder per Email an [[--E-Mail-Adresse--]]

erfolgen.

München, den 8. September 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian

War jemand bei der Gläubigerversammlung heute? Gibt es da irgendwelche Neuigkeiten? Die Kurse sind ja die letzten Tage wieder etwas runter (auf 17-19).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

Wenn er die Mail geschickt hat, dann hat er wohl schon bzw bald eine Abmahnung und eine eigene Strafanzeige gegen sch laufen.

 

Auch wenn man verärgert ist, die Kontenance sollte man nie verlieren... Aber mit zunehmenden Alter wird das sicher einfacher....

 

 

Neues ? Das würde mich auch interessieren,vor allem bei dem Wind den einige hier veranstaltet haben, sollte man davon ausgehen können das einige anwesend waren, oder doch nur heiße Luft ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Keynes

Dies ist eine adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG. Für den folgenden Inhalt ist daher nicht Handelsblatt.com, sondern der jeweilige Herausgeber verantwortlich:

 

 

Deikon GmbH

 

DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges

 

13.09.2010 20:21

 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

 

Die Versammlung der Anleihegläubiger der nachrangigen 6 % Hypothekenanleihe

der Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH (nunmehr: DEIKON

GmbH), Düsseldorf, 2005/2015 im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,00

(ISIN DE000A0EPM07, WKN A0EPM0) hat sich heute auf einen weiteren

Versammlungstermin vertagt. Die erforderliche Mehrheit des

Anlage-Nennwertes in Höhe von 50 % des ausstehenden Anleihennennbetrages

(EUR 9,984 Mio.) war nicht zur Versammlung der Anleihegläubiger anwesend.

 

Die Versammlung hat den wesentlichen Beschlussvorschlägen der Verwaltung

zur Restrukturierung, wie öffentlich bekanntgemacht, im Kern zugestimmt.

Diese Beschlüsse sind allerdings wegen des fehlenden Quorums nicht

rechtskräftig.

 

Vor diesem Hintergrund geht die Geschäftsführung der DEIKON GmbH nach dem

heutigen Abstimmungsverhalten bis auf Weiteres davon aus, dass die

Liquidität sichergestellt bleibt.

 

Die Geschäftsführung

 

Kontakt:

DEIKON GmbH

Lothringer Str. 56

50677 Köln

 

Jörg Nolte

Tel.: +49 (0)221 16 8822 70

E-Mail: nolte@deikon.de

 

13.09.2010 20:21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian

Danke schonmal... weiß jemand wieviel anwesend waren?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian
Deikon-Newsletter Nr. VII

Bericht über die Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH

vom 13.9.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern fand in Düsseldorf die Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der

Deikon 2005/2015 Anleihe statt. Nachfolgend informieren wir Sie über den

Verlauf der Versammlung:

In der Versammlung waren nur 20,61% des Nennwertes der Anleihe vertreten.

Daher war klar, dass die Versammlung keine bindenden Beschlüsse in Bezug auf

einen Eingriff in die Rechte der Anleiheinhaber fassen kann. Dies hätte neben einer

Zustimmung von 75% des anwesenden Anleihekapitals auch eine Anwesenheit von

mindesten 50% des Nennwertes der Anleihe bedurft.

Im Verlauf der Versammlung erläuterte die Verwaltung, dass, sollte keine Mehrheit

von 75% des anwesenden Kapitals für eine Zinsreduzierung unter TOP2 stimmen

(gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss trotz mangelnder Präsenz und bindender

Wirkung der Beschlüsse über die Verwaltungsvorschläge abgestimmt werden, mit

Folgewirkung im Fall einer Ablehnung), die Geschäftsführung am darauffolgenden

Tag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Antrag auf Insolvenz stellen würde.

Aus Sicht der SdK müsste im Falle einer Insolvenz mit einer hohen

Wahrscheinlichkeit mit einem Totalverlust des investierten Kapitals der

Anleiheinhaber gerechnet werden.

Aus diesem Grunde erarbeiteten SdK-Vertreter in der Versammlung zusammen mit

mehreren Rechtsanwälten, die andere Anleiheinhaber vertraten, abgeänderte

Beschlussvorschläge. Diese sahen unter anderem vor, dass alle emittierten Anleihen

in der Sanierung gleich behandelt werden müssen, und die Zinsen zwar auf ein

Prozent reduziert werden, jedoch die Gläubiger einen Besserungsschein für diesen

Zinsverzicht erhalten werden. Ferner wurde vereinbart, dass auf der nächsten

Versammlung, die bindende Beschlüsse fassen kann, ein gemeinsamer Vertreter der

Anleiheinhaber gewählt werden soll, um u.a. zukünftige Zahlungsströme zu überwachen.

Diesen geänderten Beschlussvorschlägen wurde mit nur wenigen

Gegenstimmen gestern zugestimmt.

Schutzgemeinschaft der

Kapitalanleger e.V.

Die Aktionärsvereinigung

Da auf der gestrigen Versammlung aber nicht die nötige Präsenz gegeben war, sind

diese Beschlüsse nicht wirksam. Es wird daher eine weitere Versammlung einberufen.

Auf dieser können die oben genannten abgeänderten Anträge dann auch ohne eine

Mindestpräsenz beschlossen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Verteiler nachdem die nächsten beiden

Versammlungen stattgefunden haben.

München, 14. September 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NotQuiteSarah
· bearbeitet von NotQuiteSarah

Hier ist der Link zur neuen Ad-Hoc Mitteilung:

 

http://www.deikon.de...c-14092010.html

 

Wenig überraschend war auch die zweite Versammlung nicht beschlussfähig.

Kann mir jemand erklären, wo die übrigen 50+ Prozent der Anleihegläubiger hin sind? Merkwürdig...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Boetzges
· bearbeitet von Gerald1502
Zwecks Übersicht bearbeitet

Hier ist der Link zur neuen Ad-Hoc Mitteilung:

 

http://www.deikon.de...c-14092010.html

 

Wenig überraschend war auch die zweite Versammlung nicht beschlussfähig.

Kann mir jemand erklären, wo die übrigen 50+ Prozent der Anleihegläubiger hin sind? Merkwürdig...

 

stimmt !!!! aber vielleicht liegt die Lösung in der Konzernstrukur der Boetzelen. Manchmal sind Bilanzen sehr aufschlussreich, und oft sind die Interessen der Gläubiger auch nicht immer die Gleichen.

 

eine andere Lösung wäre natürlich, dass die biederen Kleinanleger, denen man das hochspekulativer Produkt -ohne jegliche Sicherheiit, und unter Vorspiegelung falscher Fakten - angedreht hat, noch gar nicht realisiert haben, dass Sie von einem gewissen .... über den Tisch gezogen wurden. Die Story geht sicher weiter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andreas R.

Sind da Beiträge gelöscht worden oder führst du ein Selbstgespräch mit 4 Einträgen hintereinander?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...