Fleisch August 26, 2010 das nächste mal bitte erst die Suche benutzen und dann posten ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rosamunde August 27, 2010 Also, sollte das Angebot echt so sein, dass man wie ich denke, zunächst "nur" auf die Zinsen verzichten muss, und dann bis ins Quartal 1/2011 Zeit hat, um über den rest zu reden, dann erscheint mir das sehr fair von der Gesellschaft! Hier nochmal die Orginalmeldung von der Firmenseite: http://www.deikon.de...g-12082010.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian August 27, 2010 · bearbeitet August 27, 2010 von bb_florian Hallo, Da ich auch zu den Betroffenen gehöre, habe ich den Thread über Deicon mit Interesse gelesen. Ich erinnere mich eigentlich nur an wenige Stimmen, die vom sofortigen Realisieren der Verluste gesprochen haben. Inwischen - nach der ad-hoc-Mitteilung der GL über Zinz- und Nennwertreduktion - könnte vielleicht der Totalverlust doch noch abgewendet werden, was für "Halten" spricht. Trotzdem: muß man nicht damit rechnen, daß noch weitere undurchsichtige Vorgänge dazu führen, daß am Ende überhaupt nichts mehr für die Anleiheinhaber übrig bleibt und die Papiere auf 0,0 fallen? Also doch lieber jetzt verkaufen? Gruß mgbd397 Die große Gefahr ist, dass es zur Insolvenz kommt, weil kein vernünftiger Vorschlag seitens der Eigentümer zur Restrukturierung kommt (Haircut um 60% ohne Besserungsschein o.ä., d.h. ohne Eigentümerbeteiligung -- gehts noch?? ). In dem Fall sind 0% nicht unrealistisch. Mit mehr als ca. 50% ist denke ich im Insolvenzfall keinesfalls zu rechnen. Die große Chance ist, dass das bisherige Angebot nochmal nachgebessert wird, das sollte eigentlich drin sein. Dann würde ich Kurse von 40,50% durchaus für möglich halten. Die entscheidende Frage beim "Halten oder Verkaufen"-Spiel ist ja immer: Würde ich jetzt zum momentanten Preis wieder investieren? Wenn die Antwort dann ein klares "Nein" ist (weil einem der Kurs als zu hoch erscheint), dann ist die Antwort verkaufen. Sonst ist es schwierig... Ich persönlich habe im Juli Deikon-Anleihen zu 11-18% eingekauft und vor 1-2 Wochen wieder bei 19-21% verkauft. Aber ich hatte einfach Gewinne mitgenommen, weil mir das ganze ein bisschen zu unsicher geworden ist. Wenn man seit Anfang an dabei ist, entscheidet man sich da vielleicht anders. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TschüssDeikon September 4, 2010 3 Veranstaltungen um Beschlüsse für 3 Anleihen zu treffen? Sehe ich das richtig, dass hier wieder ein Beweis für die Geldverschwendung für Miete und Anwalt vom Management vorliegt? Alle Veranstaltungen hätten im Stundentakt nacheinander liegen können - oder? Wenn getrennte Veranstaltungen nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss das clevere Management die Anleger anscheinend w i e d e r einmal für so beschränkt halten den gleichen Vortrag nicht drei Mal hintereinander verstehen zu können und abzustimmen. Das gibts bei keiner HV oder WEG Versammlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 4, 2010 · bearbeitet September 4, 2010 von vanity 3 Veranstaltungen um Beschlüsse für 3 Anleihen zu treffen? Sehe ich das richtig, dass hier wieder ein Beweis für die Geldverschwendung für Miete und Anwalt vom Management vorliegt? Alle Veranstaltungen hätten im Stundentakt nacheinander liegen können - oder? Wenn getrennte Veranstaltungen nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss das clevere Management die Anleger anscheinend w i e d e r einmal für so beschränkt halten den gleichen Vortrag nicht drei Mal hintereinander verstehen zu können und abzustimmen. Das gibts bei keiner HV oder WEG Versammlung. Natürlich müssen es drei unterschiedliche Veranstaltungen sein, da sie nicht auf das Unternehmen, sondern auf die jeweiligen Anleihen bezogen sind. Der Gläubigerkreis dürfte dürfte auch bei jeder Anleihe ein anderer sein, andererseits wird es Überschneidungen geben. Eine Abfertigung im Stundentakt würde etwaigem Diskussionsbedarf vermutlich nicht genügend Raum schenken. Natürlich können auch durchaus unterschiedliche Beschlüsse für die einzelnen Anleihen gefasst werden - was zu interessanten Konstellationen führen kann: A und B stimmen der Kuponreduzierung zu, C spricht sich dagegen aus. Und dann? M. E. haben die Gläubiger beim dritten Termin die besten Karten, wenn sie die Ergebnisse der vorangegangenen schon kennen. Sie könnten z. B. riskieren nicht zuzustimmen, wenn bei den beiden vorhergehenden Termin zugestimmt wurde. Umgekehrt wird sicher keiner bei einem späteren Termin die Zustimmung geben, wenn vorher abgelehnt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway September 4, 2010 M. E. haben die Gläubiger beim dritten Termin die besten Karten, wenn sie die Ergebnisse der vorangegangenen schon kennen. Sie könnten z. B. riskieren nicht zuzustimmen, wenn bei den beiden vorhergehenden Termin zugestimmt wurde. Umgekehrt wird sicher keiner bei einem späteren Termin die Zustimmung geben, wenn vorher abgelehnt wurde. Ich verlange sofort ein spieltheoretisches Modell mit Rückwärtsinduktion! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
raging_bender September 5, 2010 Einladung zur Gläubigerversammlung am 13.09.2010 ist seit gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, Sucbegriff Deikon GmbH, oberster Eintrag). Folgendes liegt zur Beschlussfassung vor: Das ist bekannt: § 3 Ziff. 1 der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Die Teilschuldverschreibungen werden jeweils jährlich vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2010 mit 6 % p.a. und in der Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013 jeweils jährlich mit 1,0 % p.a. verzinst. Vom 1. Juli 2013 bis zum Fälligkeitstermin werden die Teilschuldverschreibungen erneut jeweils jährlich mit 6 % p.a. verzinst. Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juli 2005 und endet am 30. Juni 2006. Die übrigen Bestimmungen des § 3 der Anleihebedingungen bleiben unverändert. Das ist neu: 3.1 Die Anleihegläubiger verzichten hiermit bis zum 24. August 2013 auf etwaige Rechte, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der DEIKON GmbH und/oder wegen eines Verzugs der DEIKON GmbH, zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung der Nominalforderung zu verlangen. 3.2 Die Anleihegläubiger verzichten, zunächst bis zum 30. Juni 2013, auf die Geltendmachung der Rechte aus den zur Besicherung der Hypotheken-Anleihe bestellten nachrangigen Grundpfandrechte. sowie die übliche prophylaktische Einberufung einer zweiten Versammlung, falls das Quorum nicht erreicht wird. Insbesondere wird die Anwendung der neuen Fassung des SchuldVG nicht zur Abstimmung gestellt. (Gläubigerversammlung betrifft nur WKN A0EPM0, nicht die beiden anderen Papiere) Ich habe inzwischen auch eine Einladung zu einer Gläubigerversammlung bekommen. Dabei geht es um die Anleihe A0KAHL. Im Prinzip steht bezüglich der Beschlussfassung das selbe drin (weniger Zinsen für 3 Jahre; Rechteverzichtbis 2013). Bedeutet doch eigentlich, dass am Nennwert nicht geschraubt wird und falls der Laden nicht doch noch Pleite macht, am Ende die gesamte eingezahlte Summe wieder ausgezahlt wird, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jokomuc54 September 5, 2010 · bearbeitet September 5, 2010 von jokomuc54 Ich habe inzwischen auch eine Einladung zu einer Gläubigerversammlung bekommen. Dabei geht es um die Anleihe A0KAHL. Im Prinzip steht bezüglich der Beschlussfassung das selbe drin (weniger Zinsen für 3 Jahre; Rechteverzichtbis 2013). Bedeutet doch eigentlich, dass am Nennwert nicht geschraubt wird und falls der Laden nicht doch noch Pleite macht, am Ende die gesamte eingezahlte Summe wieder ausgezahlt wird, oder? In einem zweiten Schritt soll dann der Nennwert runtergesetzt werden. Bitte die Beiträge auf der vorherigen Seite lesen oder http://www.rw-konzep...ticle/1219.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leon2 September 6, 2010 Folgende E-Mail ahbe ich an die Deikon gesandt. Bin mit 50.000 Nominal dabei und werde heute Mitglied im SdK um mich von denen vertreten zu lassen. Ob ein solches Schreiben Sinn macht bleibt dahingestellt, aber immerhin mache ich meinem Unverständnis für solche "Vebrecher" wie die Geschäftsführer von Deikion Luft. Eine Strafanzeige sollte eigentlich jeder stellen, denn das das Ganze nicht mit Rechten Dingen zugeht ist doch wohl jedem klar: E-Mail an DEIKON: Ein herzliches "PFUI" für Ihren dreisten Umgang mit anvertrauten Anlegergeldern. Leute wie ich finanzieren Ihr Geschäftsmodel und zum Dank wirtschaften Sie alles in Grund und Boden! Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Deikon GmbH bei der Stastsanwaltschaft Düsseldorf bzw. Köln einreichen wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Wenn ich Ihnen als Anleger mein Geld leihe, dann erwarte ich eine vereinbahrungsgemäße Rückzahlung meines Geldes sowie die Tilgung der Zinszahlungen. Das Sie mich nun an den Folgen Ihrer persönlichen be*********en Geschäftsführung durch eine Abwertung auf 20% des Anlagewertes beteiligen wollen und dabei auch noch die Zinesen senken ist nicht nur unverschämt, sondern kriminell! Die Anleger werden sich zu wehren wissen und meine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft soll Ihnen dazu den ersten Vorgeschmack geben. Freuen Sie sich schon mal auf die Gläubigerversammlung am 13.09. !!! VERBRECHER! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis September 6, 2010 · bearbeitet September 6, 2010 von Apophis Sie werden sich vor Lachen kruemmen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leon2 September 6, 2010 Sie werden sich vor Lachen kruemmen Wenn ich damit der Einzige bleibe, dann hast Du sicher recht! Aber wenn das viele Andere hier zum Anlass nehmen auch Strafanzeige zu erstatten und ihnen die Missachtung auszudrücken, dann werden sie daran zu knabbern haben. Eine bzw. viele Strafanzeigen gehen nicht spurlos an diesem Abschaum vorüber. Viele Grüße, leon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl September 6, 2010 Eine Insolvenz bzw. die Restrukturierungsmaßnahmen danach sind ein normaler Vorgang und keineswegs kriminell. Eine Strafanzeige allein deswegen zu stellen wäre tatsächlich ein Grund zum Lachen, vor allem für die Gegenseite, aber nicht nur. Es wurde hier im Thread zwar schon angedeutet, dass da möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zuging, aber auf sowas nimmst du ja in der Email keinerlei Bezug. Und übrigens, bei so "offizieller" Korrespondenz würde ich schon ein wenig auf die Rechtschreibung achten. Sonst läuft man Gefahr, den Spaßfaktor für die Gegenseite noch weiter zu steigern. Du willst doch nicht, dass deine Email in deren Büros zur Steigerung der Motivation aufgehängt wird... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch September 6, 2010 Auch bei Wut und Rage gilt: die guten Umgangsformen nicht verlieren ! Ansonsten sorgen Moderatoren und Administratoren für die Wiederherstellung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Keynes September 6, 2010 Ich emfehle folgenden link aufzurufen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/deikon-bzw-boetzelen-hypothekenanleihen-kleinanleger-sollen-die-zeche-zahlen_013434.html?type=yes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jokomuc54 September 9, 2010 Folgende E-Mail ahbe ich an die Deikon gesandt. Bin mit 50.000 Nominal dabei und werde heute Mitglied im SdK um mich von denen vertreten zu lassen. Ob ein solches Schreiben Sinn macht bleibt dahingestellt, aber immerhin mache ich meinem Unverständnis für solche "Vebrecher" wie die Geschäftsführer von Deikion Luft. Eine Strafanzeige sollte eigentlich jeder stellen, denn das das Ganze nicht mit Rechten Dingen zugeht ist doch wohl jedem klar: E-Mail an DEIKON: Ein herzliches "PFUI" für Ihren dreisten Umgang mit anvertrauten Anlegergeldern. Leute wie ich finanzieren Ihr Geschäftsmodel und zum Dank wirtschaften Sie alles in Grund und Boden! Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Deikon GmbH bei der Stastsanwaltschaft Düsseldorf bzw. Köln einreichen wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Wenn ich Ihnen als Anleger mein Geld leihe, dann erwarte ich eine vereinbahrungsgemäße Rückzahlung meines Geldes sowie die Tilgung der Zinszahlungen. Das Sie mich nun an den Folgen Ihrer persönlichen be*********en Geschäftsführung durch eine Abwertung auf 20% des Anlagewertes beteiligen wollen und dabei auch noch die Zinesen senken ist nicht nur unverschämt, sondern kriminell! Die Anleger werden sich zu wehren wissen und meine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft soll Ihnen dazu den ersten Vorgeschmack geben. Freuen Sie sich schon mal auf die Gläubigerversammlung am 13.09. !!! VERBRECHER! Soviel ich weiß, möchte die SDK dem geplanten Zinsschnitt und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustimmen. Scheinbar gibt es die Möglichkeit eine Rückzahlung der Nominalforderung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verlangen. Hat das schon jemand versucht ? Wäre doch interessanter als ein Klage wegen Anlagebetrugs . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
In-Soll-Wert September 9, 2010 Folgende E-Mail ahbe ich an die Deikon gesandt. Bin mit 50.000 Nominal dabei und werde heute Mitglied im SdK um mich von denen vertreten zu lassen. Ob ein solches Schreiben Sinn macht bleibt dahingestellt, aber immerhin mache ich meinem Unverständnis für solche "Vebrecher" wie die Geschäftsführer von Deikion Luft. Eine Strafanzeige sollte eigentlich jeder stellen, denn das das Ganze nicht mit Rechten Dingen zugeht ist doch wohl jedem klar: E-Mail an DEIKON: Ein herzliches "PFUI" für Ihren dreisten Umgang mit anvertrauten Anlegergeldern. Leute wie ich finanzieren Ihr Geschäftsmodel und zum Dank wirtschaften Sie alles in Grund und Boden! Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Deikon GmbH bei der Stastsanwaltschaft Düsseldorf bzw. Köln einreichen wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Wenn ich Ihnen als Anleger mein Geld leihe, dann erwarte ich eine vereinbahrungsgemäße Rückzahlung meines Geldes sowie die Tilgung der Zinszahlungen. Das Sie mich nun an den Folgen Ihrer persönlichen be*********en Geschäftsführung durch eine Abwertung auf 20% des Anlagewertes beteiligen wollen und dabei auch noch die Zinesen senken ist nicht nur unverschämt, sondern kriminell! Die Anleger werden sich zu wehren wissen und meine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft soll Ihnen dazu den ersten Vorgeschmack geben. Freuen Sie sich schon mal auf die Gläubigerversammlung am 13.09. !!! VERBRECHER! Soviel ich weiß, möchte die SDK dem geplanten Zinsschnitt und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustimmen. Scheinbar gibt es die Möglichkeit eine Rückzahlung der Nominalforderung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verlangen. Hat das schon jemand versucht ? Wäre doch interessanter als ein Klage wegen Anlagebetrugs . Auf das Recht "aus wichtigem Grund zu kündigen" zu verzichten sollte kein großer Nachteil sein. Das ist juristisch nur sehr schwer durchsetzbar (hat mir mein Jura Professor mal beigebracht : vergl. § 314 BGB: "(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 10, 2010 Soviel ich weiß, möchte die SDK dem geplanten Zinsschnitt und dem Verzicht auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zustimmen. Scheinbar gibt es die Möglichkeit eine Rückzahlung der Nominalforderung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verlangen. Hat das schon jemand versucht ? Wäre doch interessanter als ein Klage wegen Anlagebetrugs . Die SdK hat das folgende geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie unser geplantes Abstimmungsverhalten für die kommende Woche anstehenden Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH nebst Begründung. Die SdK sieht aktuell die Basis für eine Zustimmung zu der vorgeschlagenen Reduzierung der Zinsen der Anleihen als noch nicht gegeben an. Aufgrund der vorliegenden nicht testierten Finanzkennzahlen zum 31. Dezember 2009 und zum 30. Juni 2010 und der aktuellen Finanzstruktur der Gesellschaft, sehen wir die Gesellschaft zwar als sanierungsbedürftig an, eine Zustimmung zu einem Sanierungsplan kann jedoch nur dann gegeben werden, wenn das Unternehmen die größtmögliche Transparenz gegenüber den Gläubigern herstellt und alle für die betroffenen Gläubiger relevanten Fragen beantworten wurden. Dies ist aus Sicht der SdK bisher nicht erfüllt. Bis heute ist zum Beispiel ungeklärt, welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur Sanierung der Gesellschaft beitragen. Auch erscheint unklar, ob eventuell noch Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen könnten, bzw. unter welchen Umständen diese in der Vergangenheit mit Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verrechnet worden sind. Auch die vor zwei Tagen veröffentlichte Liste der Immobilien, aus welcher hervorgehen sollte, welche Immobilien für welche Anleihe als Sicherheiten dienen, wirft zahlreiche Fragen auf. So heißt es dort, dass Abstimmungsbedarf im Hinblick auf die Zuordnung der Immobilien" besteht. Ohne eine konkrete Zuordnung der Sicherheiten zu den einzelnen Anleihen ist eine Entscheidung für die einzelnen Gruppen von Anleiheinhabern über den Sanierungsplan jedoch nicht möglich. Denn ohne Zuordnung kann die Qualität der Sicherung für die Anleihegruppen nicht beurteilt werden. Neben diesen Fragen sind auch zahlreiche andere Punkte aus Sicht der SdK noch offen und ungeklärt. Ohne deren vollständige Klärung scheint eine Zustimmung zu einem Zinsverzicht bisher aus Sicht der SdK nicht möglich. Auch ist die Gesellschaft bisher nicht auf die Forderung der SdK, die Anleiheinhaber im Gegenzug zu Zinsverzicht und Verzicht auf die volle Nennwertrückzahlung an eventuellen zukünftigen Gewinnen zu beteiligen, eingegangen. Ferner ist aus dem Sanierungsvorschlag nicht ersichtlich, in wie weit die Anleiheinhaber in Zukunft eine Kontrolle über die Mittelverwendung ausüben können. Dies ist unverzichtbar, um zu gewährleisten, dass zukünftige Mieteinahmen aus den Immobilien, welche ursprünglich für die Bedienung der Zinszahlungen der Anleihen vorgesehen waren, nicht indirekt den Gesellschaftern oder anderen Gläubigergruppen zufließen. Weiterhin ist es aus Sicht der SdK fraglich, in wie weit eine Zustimmung zu einem Zinsverzicht einer Gläubigerversammlung erfolgen soll, wenn diese Zustimmung nicht unter der Bedingung der Zustimmung zum Zinsverzicht der anderen Gläubigerversammlung erfolgt. Es erscheint daher durchaus möglich, dass zum Beispiel die Anleiheinhaber am Montag und am Dienstag einer Zinsreduktion zustimmen, die Anleiheinhaber am Mittwoch dies jedoch ablehnen. Sollte sich die von der Geschäftsführung der Deikon GmbH aufgestellte Drohkulisse" einer Insolvenz zumindest in der kurzfristigen Perspektive als unwahr erweisen, so könnte es in dieser Konstellation dazu kommen, dass die Anleihen zukünftig unterschiedlich verzinst werden. Sollte nur eine Versammlung die Stufe 1 des vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes ablehnen, so ist eine sofortige Insolvenz der Gesellschaft nicht ausgeschlossen. Dies könnte unter bestimmten Umständen zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Daher behält sich die SdK für die von ihr vertretenen Stimmen vor, je nach Verlauf der Versammlung und der Beantwortung relevanter Fragen der Zinsreduktion zuzustimmen. Dies hätte aus Sicht der SdK den Vorteil, dass dann die bereits fälligen Zinsen zur Auszahlung kommen würden. Diese Zinsen könnten den Anleihegläubigern nicht mehr genommen werden, auch wenn es im weiteren Verlauf doch noch zu einer Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte. Daher macht es aus Sicht der SdK Sinn, je nachdem wie die Gläubigerversammlungen verlaufen, der Zinsreduktion in Stufe 1 zuzustimmen, und die weitergehenden Schritte in Stufe 2 bezüglich des Verzichts auf 60% der Rückzahlung, abzulehnen. Sollte auf der ersten Versammlung die Zustimmung zur Zinsreduktion abgelehnt werden, so würden wir automatisch die Zustimmung auf den beiden folgenden Versammlungen verweigern. In Bezug auf die Wahl eines Versammlungsleiters bei den einzelnen Gläubigerversammlungen wird sich die SdK dem Vorschlag der Verwaltung anschließen. Den Tagesordnungspunkt drei bezüglich der Beschlussfassung über den Verzicht aus Rechten aus den Anleihebedingungen sehen wir in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt zwei, der Beschlussfassung über die Zinsreduktion. Nur wenn wir einer Zinsreduktion zustimmen würden, würden wir auch hier zustimmen. Die Zustimmung hängt also vom Verlauf der Versammlung ab. Sollten die Tagesordnungspunkte zwei und drei eine 75%-Mehrheit der anwesenden Stimmen erreichen, jedoch nicht die dafür nötigen 50% des Nennwertes der Anleihe anwesend sein, so würden wir Punkt vier der Tagesordnung zustimmen. SdK Mitglieder, die sich diesem Abstimmungsverhalten nicht anschließen möchten, können uns schriftlich Weisung erteilen. Eine Weisungserteilung muss bis kommenden Freitag 12 Uhr schriftlich per Post, per Fax oder per Email an [[--E-Mail-Adresse--]] erfolgen. München, den 8. September 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 13, 2010 War jemand bei der Gläubigerversammlung heute? Gibt es da irgendwelche Neuigkeiten? Die Kurse sind ja die letzten Tage wieder etwas runter (auf 17-19). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball September 13, 2010 Wenn er die Mail geschickt hat, dann hat er wohl schon bzw bald eine Abmahnung und eine eigene Strafanzeige gegen sch laufen. Auch wenn man verärgert ist, die Kontenance sollte man nie verlieren... Aber mit zunehmenden Alter wird das sicher einfacher.... Neues ? Das würde mich auch interessieren,vor allem bei dem Wind den einige hier veranstaltet haben, sollte man davon ausgehen können das einige anwesend waren, oder doch nur heiße Luft ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Keynes September 13, 2010 Dies ist eine adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG. Für den folgenden Inhalt ist daher nicht Handelsblatt.com, sondern der jeweilige Herausgeber verantwortlich: Deikon GmbH DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges 13.09.2010 20:21 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Versammlung der Anleihegläubiger der nachrangigen 6 % Hypothekenanleihe der Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH (nunmehr: DEIKON GmbH), Düsseldorf, 2005/2015 im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,00 (ISIN DE000A0EPM07, WKN A0EPM0) hat sich heute auf einen weiteren Versammlungstermin vertagt. Die erforderliche Mehrheit des Anlage-Nennwertes in Höhe von 50 % des ausstehenden Anleihennennbetrages (EUR 9,984 Mio.) war nicht zur Versammlung der Anleihegläubiger anwesend. Die Versammlung hat den wesentlichen Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur Restrukturierung, wie öffentlich bekanntgemacht, im Kern zugestimmt. Diese Beschlüsse sind allerdings wegen des fehlenden Quorums nicht rechtskräftig. Vor diesem Hintergrund geht die Geschäftsführung der DEIKON GmbH nach dem heutigen Abstimmungsverhalten bis auf Weiteres davon aus, dass die Liquidität sichergestellt bleibt. Die Geschäftsführung Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln Jörg Nolte Tel.: +49 (0)221 16 8822 70 E-Mail: nolte@deikon.de 13.09.2010 20:21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 13, 2010 Danke schonmal... weiß jemand wieviel anwesend waren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 14, 2010 Deikon-Newsletter Nr. VIIBericht über die Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH vom 13.9.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, gestern fand in Düsseldorf die Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der Deikon 2005/2015 Anleihe statt. Nachfolgend informieren wir Sie über den Verlauf der Versammlung: In der Versammlung waren nur 20,61% des Nennwertes der Anleihe vertreten. Daher war klar, dass die Versammlung keine bindenden Beschlüsse in Bezug auf einen Eingriff in die Rechte der Anleiheinhaber fassen kann. Dies hätte neben einer Zustimmung von 75% des anwesenden Anleihekapitals auch eine Anwesenheit von mindesten 50% des Nennwertes der Anleihe bedurft. Im Verlauf der Versammlung erläuterte die Verwaltung, dass, sollte keine Mehrheit von 75% des anwesenden Kapitals für eine Zinsreduzierung unter TOP2 stimmen (gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss trotz mangelnder Präsenz und bindender Wirkung der Beschlüsse über die Verwaltungsvorschläge abgestimmt werden, mit Folgewirkung im Fall einer Ablehnung), die Geschäftsführung am darauffolgenden Tag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Antrag auf Insolvenz stellen würde. Aus Sicht der SdK müsste im Falle einer Insolvenz mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einem Totalverlust des investierten Kapitals der Anleiheinhaber gerechnet werden. Aus diesem Grunde erarbeiteten SdK-Vertreter in der Versammlung zusammen mit mehreren Rechtsanwälten, die andere Anleiheinhaber vertraten, abgeänderte Beschlussvorschläge. Diese sahen unter anderem vor, dass alle emittierten Anleihen in der Sanierung gleich behandelt werden müssen, und die Zinsen zwar auf ein Prozent reduziert werden, jedoch die Gläubiger einen Besserungsschein für diesen Zinsverzicht erhalten werden. Ferner wurde vereinbart, dass auf der nächsten Versammlung, die bindende Beschlüsse fassen kann, ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden soll, um u.a. zukünftige Zahlungsströme zu überwachen. Diesen geänderten Beschlussvorschlägen wurde mit nur wenigen Gegenstimmen gestern zugestimmt. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Die Aktionärsvereinigung Da auf der gestrigen Versammlung aber nicht die nötige Präsenz gegeben war, sind diese Beschlüsse nicht wirksam. Es wird daher eine weitere Versammlung einberufen. Auf dieser können die oben genannten abgeänderten Anträge dann auch ohne eine Mindestpräsenz beschlossen werden. Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Verteiler nachdem die nächsten beiden Versammlungen stattgefunden haben. München, 14. September 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NotQuiteSarah September 14, 2010 · bearbeitet September 14, 2010 von NotQuiteSarah Hier ist der Link zur neuen Ad-Hoc Mitteilung: http://www.deikon.de...c-14092010.html Wenig überraschend war auch die zweite Versammlung nicht beschlussfähig. Kann mir jemand erklären, wo die übrigen 50+ Prozent der Anleihegläubiger hin sind? Merkwürdig... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boetzges September 14, 2010 · bearbeitet September 15, 2010 von Gerald1502 Zwecks Übersicht bearbeitet Hier ist der Link zur neuen Ad-Hoc Mitteilung: http://www.deikon.de...c-14092010.html Wenig überraschend war auch die zweite Versammlung nicht beschlussfähig. Kann mir jemand erklären, wo die übrigen 50+ Prozent der Anleihegläubiger hin sind? Merkwürdig... stimmt !!!! aber vielleicht liegt die Lösung in der Konzernstrukur der Boetzelen. Manchmal sind Bilanzen sehr aufschlussreich, und oft sind die Interessen der Gläubiger auch nicht immer die Gleichen. eine andere Lösung wäre natürlich, dass die biederen Kleinanleger, denen man das hochspekulativer Produkt -ohne jegliche Sicherheiit, und unter Vorspiegelung falscher Fakten - angedreht hat, noch gar nicht realisiert haben, dass Sie von einem gewissen .... über den Tisch gezogen wurden. Die Story geht sicher weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. September 14, 2010 Sind da Beiträge gelöscht worden oder führst du ein Selbstgespräch mit 4 Einträgen hintereinander? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag