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michaelschmidt

Hunderttausende Deutsche stoßen ihre Aktien ab

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BondWurzel

Deine Zahlen stimmen nicht ganz...

 

http://www.destatis....enderPrint.psml

 

Bei de Einkommen-Lohn- und Abgeltungssteuer komme ich so auf 34% des Steueraufkommens. Den Trend zu den Allgemeinsteuern finde ich auch besser, wer mehr hat, gibt mehr aus und zahlt automatisch mehr Steuern. Von mir aus könnte man die EKST ganz abschaffen bzw. eine kleine Flattax einführen und dafür die Allgemeinsteuern erhöhen.

 

Ich hatte den SolZ noch dabei (ca. 2%) und schrieb "knapp 40%".

Aber was soll's. Mir geht es drum dass man Kritik an der Einkommensbesteuerung nicht mit dem Argument verbinden kann, die Nichtzahler dieser Steuern trügen nichts zum Steueraufkommen bei.

Wenn die Gesamtheit der Steuerzahler sogar 66% statt 60% des Steueraufkommens trägt, unterstreicht das meinen Punkt nur.

 

genau, deshalb sollte man die fast B) 40% auch auf die Allgemeinsteuern umwälzen und das Thema EKST ist vorbei.....endlose Bürokratien einschl. Einsprüchen würden mit einem Schlag abgeschafft.

 

Und Tschüß...

 

Einkommensteuergesetz-Kommentar.gif

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb
... unterstreicht das meinen Punkt nur.

 

Find ich nicht. Mag ein "Huhn oder Ei?- Was war zuerst da" Vergleich sein, aber woher kommt denn das Geld für den Konsum von privaten Personen die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen? Das ein großer Teil des Steueraufkommens auch auf dem Konsum nicht Einkommenssteuer unterliegender Unternehmen, Körperschaften etc. zurückgeht hat damit auch nichts zu tun. Der Unternehmer selbst ist Einkommenssteuerpflichtig und seine Angestellten auch. Ob nun 40 % oder 34 % des dt. Steueraufkommens aus der Einkommenssteuer + Co. resultieren ist doch völlig unerheblich für meine Aussage. Wenn nur rund 16 Mio. Menschen Einkommenssteuerpflichtig sind, verdienen entweder rund 70 Mio. zu wenig, gar nichts, sind Kinder, Rentner oä. ...

 

In den USA sind es btw. 138 Mio. (Einkommens-)Steuerzahler auf rund 310 Mio. Einwohner ... in Australien sind es über 50 % der Einwohner (schwache Zahl, da die rund 11 Mio. Steuerzahler nur auf Basis abgegebener Steueerklärungen ermittelt werden, was aber kaum Pflicht dort ist - Umlageverfahren).

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€-man

Und Tschüß .......... mit Heerscharen von Beamten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Aber wohin damit? ;)

 

Ansonsten wäre ich natürlich sofort dabei, die EKSt. auf Verbrauchsteuern umzulegen.

 

Gruß

-man

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michaelschmidt

die dann fein in der Steuererklärung angegeben werden müssen :D

 

genauer: die Sonderausgaben vermindern sich um diesen Betrag :teach:

 

Das ist m.E. falsch. Im WISO-Steuerprgramm finde ich auch keine Eingabemöglichkeit dafür. Hast Du das vielleicht mit Beitragsrückerstattungen verwechselt?

Richtig ist, dass selbst getragene Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig sind. Da erstattete Kosten ja nicht selbst getragen wurden, sind sie hier selbstverständlich vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

 

Nur wenn es die zumutbaren Belastungen übersteigt und dann nur das was die zumutbaren Belastungen übersteigt.

Somit eine versteckte Steigerung der Sozialabgaben für Arbeitnehmer.

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armerTor

Hier die im Eingangspost erwähnte Studie des Deutschen Aktieninstitus.

 

Lauft dieser Studie (siehe Grafik dort) nimmt die Aktienquote langsam und kontinuierlich seit Jahren ab.

 

Gruß S.

 

In diesem Zusammenhang macht es mich ein wenig stutzig, daß auf der spekulativen Seite ( sprich Zertifikate, Turbos, Knock-Outs, Aktienanleihen, ETFs auf obscure Baskets, etc...) in den letzten Jahren bei uns alles andere als eine Abrüstung stattgefunden hat. Irgendwer muß den Müll doch kaufen...?

 

 

 

Grüße!

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BondWurzel

Und Tschüß .......... mit Heerscharen von Beamten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Aber wohin damit? ;)

 

Ansonsten wäre ich natürlich sofort dabei, die EKSt. auf Verbrauchsteuern umzulegen.

 

Gruß

-man

 

+ Lohnsteuervereine.. :- .no Probs. :w00t: ....Zivis fallen weg, wegen Wegfall der Wehrpflicht, also müssen neue her und Stellenbesetzung bei der Bundeswehr. Der Rest geht zum Zoll, Bußgeldstelle STVO oder in die Politik. :)

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polydeikes
:lol::thumbsup:

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€-man

+ Lohnsteuervereine.. :- .no Probs. :w00t: ....Zivis fallen weg, wegen Wegfall der Wehrpflicht, also müssen neue her und Stellenbesetzung bei der Bundeswehr. Der Rest geht zum Zoll, Bußgeldstelle STVO oder in die Politik. :)

 

Oh je. Ich denke dann doch noch einmal über den Beibehalt der EKSt. nach. ;)

 

Gruß

-man

 

P.S. Gäbe es da nicht einen Bedarf im Ausland?

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kleinerfisch

Grundlage ist und bleibt der Art. 14 Abs. 2 GG. Auf den bezieht sich das BVerfG, das ist kein "Hirngespinst" des BVerfG, so wie du das hier scheinbar darstellen willst.

Dann habe ich das wohl falsch verstanden:

In D gibt es so eine antiquierte und ignorierte gesetzliche Grundlage, nennt sich Grundgesetz. Da haben sich seinerzeit mal kluge Leute Gedanken gemacht, die heute keine Berücksichtigung mehr finden. Steht zum Beispiel mein beliebter Halbteilungsgrundsatz drin ....

Im Übrigen interpretiert das BVerfG die Verfassung, was durchaus von Zeit zu Zeit dazu führt, dass es sich revidiert, auch wenn die betreffenden Artikel unverändert geblieben sind. Schon das zeigt, dass diese Interpretationen von den handelnden Personen und dem Zeitgeist mitbestimmt werden.

Der Halbteilungsgrundsatz ist übrigens in der Juristenwelt nicht unumstritten, könnte also bei erneuter Entscheidung des BVerfG durchaus wieder kippen.

 

Das der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird, habe ich so nicht formuliert.

Das habe ich dann wohl auch falsch verstanden:

In der Realität sind wir aber schon dabei sehr weit über der Hälfte des Einkommens an verschiedenen Steuern abzutreten.

 

Es reicht aber ein Blick in die Diskussion um Reichensteuer und das Parteiprogramm einer linksorientierten politischen Gruppierung um nachzuvollziehen, worauf ich angespielt habe. Fakt ist aber auch, dass allein der Spitzensteuersatz in den 70ern über 50 % lag. Es ist also nicht so, dass dieser Grundsatz "noch nie" verletzt worden wäre. Gäbe es wie diskutiert eine 49 %tige Besteuerung + Soli, lägen wir auch wieder drüber.

Wäre alles anders, dann wäre alles anders. "In der Realität sind " ist nicht das, was dikutiert ist und auch nicht das, was mal war.

Außerdem steht in dem Urteil, dass die "steuerliche Gesamtbelastung ... in der Nähe einer hälftigen Teilung" zu liegen hat. Knapp über 50% ist also auch nach dem Urteil noch verfassungsgemäß, was die über 50%igen Steuersätze (inkl. SolZ) zwischen dem Urteil 1995 und 2003 erklären dürfte.

 

Ansonsten danke ich dir natürlich, dass du ein "m" für mich gefunden hast, habs schon überall verzweifelt gesucht.

Hätte ich es nicht eingefügt, würdest Du mir jetzt wahrscheinlich vorwerfen, dass ich nach dem falschen Begriff gegoogelt hätte.

 

Alternativ zu google (ist das jetzt die Rechtsgrundlage schlechthin?) empfehl ich dir mal BVerfGE 93, 121, 138.

Habe leider die BVerfGE nicht bei der Hand. Falls Du das Urteil vom 22.6.1995 (2 BvL 37/91) meinst, so kommt darin auch weder "immanent" noch "Steuersenkungsgebot" vor. Also hör bitte auf, hier mit nicht existenten Fachbegriffen rumzuwerfen.

 

Hast du auch noch was Konstruktives beizutragen?

Ich halte es durchaus für konstruktiv, die Fehler Deiner Argumentation aufzuzeigen. Wie ich merken muss, nicht so sehr für Dich, da Du ja offensichtlich nicht bereit bist, sachliche Fehler zuzugeben und lieber Deine eigenen Aussagen einfach bestreitest.

Sondern für andere, die das hier ja auch lesen und sonst meinen könnten, Deine Argumentationen wären fundiert.

Damit will ich Dir keineswegs Deine Meinung absprechen, die ist ein freies Land (auch diese Freiheit ist übrigens steuerfinanziert).

 

Im Alter (welches ich dir mal unterstelle) scheint man eine euphorisierende Sicht auf die indirekte Demokratie zu entfalten.

Euphorisiert bestimmt nicht. Aber ich habe auch nicht solche Fundamentalkritik wie Du auf Lager.

Andererseits werte ich auch niemanden ab, weil er in einer anderen Altersgruppe ist oder zu wenig Beiträge geschrieben hat.

 

Ich lös die Probleme lieber praktisch als theoretisch über die Lösbarkeit zu diskutieren.

Das stimmt., zur Lösung der von Dir angesprochenen Probleme hast Du jedenfalls in diesem Thread bis hierher nichts beigetragen.

 

Sieht im Detail ganz einfach aus: Keine Angestellten und somit keine Lohnnebenkosten mehr, nur noch externe Dienstleister / Freiberufler. Kein Cent Steuern in D ab 2011, wobei die Entnahme in X Jahren nur bedingt geklärt ist zum jetzigen Zeitpunkt. Dabei hilft allerdings weder eine Partei noch google ...

Now you're talking!

Aus einem Deiner früheren Posts entnehme ich, dass Auswanderung für Dich nicht in Frage kommt.

Du möchtest also hier leben aber trotz offenbar ausreichendem Einkommen darauf keine Steuern zahlen.

 

Dann willst Du also, soweit Du steuerfinanzierte Leistungen (z.B. Rechtssicherheit für Deine Geschäfte) in Anspruch nimmst, auf Kosten von uns anderen leben?

 

Recht vielen Dank auch!

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb

In der Realität sind wir aber schon dabei sehr weit über der Hälfte des Einkommens an verschiedenen Steuern abzutreten.

 

Ja und? Gegenbeweis? Allein während des Schreibens dieses Post hab ich einige Cent Tabaksteuer in die Kassen der BRD gespült. Zumal du selbst noch die Statistik bzgl. der Summe direkter und indirekter Steuern bemüht hast (leider falsch gerechnet) und damit eben diese Aussage eher untermauerst als ihr zu widersprechen.

 

Der Halbteilungsgrundsatz ist übrigens in der Juristenwelt nicht unumstritten, könnte also bei erneuter Entscheidung des BVerfG durchaus wieder kippen.

Stimmt.

 

Wäre alles anders, dann wäre alles anders. "In der Realität sind " ist nicht das, was dikutiert ist und auch nicht das, was mal war.

Außerdem steht in dem Urteil, dass die "steuerliche Gesamtbelastung ... in der Nähe einer hälftigen Teilung" zu liegen hat. Knapp über 50% ist also auch nach dem Urteil noch verfassungsgemäß, was die über 50%igen Steuersätze (inkl. SolZ) zwischen dem Urteil 1995 und 2003 erklären dürfte.

 

Kein Mensch verbietet dir mehr als 50 % deines Einkommens an Steuern zu zahlen. Ist ja auch notwendig, musst mir ja meine Rechtssicherheit ermöglichen. :rolleyes:

 

 

Habe leider die BVerfGE nicht bei der Hand. Falls Du das Urteil vom 22.6.1995 (2 BvL 37/91) meinst, so kommt darin auch weder "immanent" noch "Steuersenkungsgebot" vor. Also hör bitte auf, hier mit nicht existenten Fachbegriffen rumzuwerfen.

Das BVerfG sieht im Grundgesetz die Notwendigkeit Steuerabgaben insofern zu beschränken, dass der einkommensstarke Steuerzahler nicht nur noch Objekt der staatlichen Mittelbeschaffung sein darf. Insbesondere geht es dabei um die menschliche Würde, Eigentum und Leistung, daher in neueren Entscheidungen auch unter Berücksichtigung Art. 14 Abs. 1 GG, zuletzt in 2006 wenn ich mich recht erinnere. Das BVerfG sieht ein Gebot die Steuern zu senken (Steuersenkungsgebot) / anzupassen unter erwähnten Gegebenheiten in der Verfassung enthalten (immanent). Auch eine Rechtfertigung des Staates gegenüber dem Steuerzahler bzgl. zumutbaren Belastungen sieht das BVerfG in den jüngeren Entscheidungen.

Ich halte das WPF zwar für das falsche Forum für juristische Spitzfinderrei, aber du hast insofern Recht: Im Gesetz steht nicht "immanentes Steuersenkungsgebot" wortwörtlich drin, in den BVerfGE steht das auch nicht wortwörtlich drin. Wenn ich der Logik mal in deiner totalitäteren Sichtweise folge sind auch diverse Verbrechen nicht strafbar, da diese nicht wortwörtlich formuliert so in Gesetzen stehen sondern nur in einen Oberbegriff / Term reinfallen oder wie jetzt? :rolleyes:

 

 

Ich halte es durchaus für konstruktiv, die Fehler Deiner Argumentation aufzuzeigen. Wie ich merken muss, nicht so sehr für Dich, da Du ja offensichtlich nicht bereit bist, sachliche Fehler zuzugeben und lieber Deine eigenen Aussagen einfach bestreitest. / Sondern für andere, die das hier ja auch lesen und sonst meinen könnten, Deine Argumentationen wären fundiert. / Damit will ich Dir keineswegs Deine Meinung absprechen, die ist ein freies Land (auch diese Freiheit ist übrigens steuerfinanziert).

 

Ich seh nach wie vor keinen Fehler. / Wer in Anbetracht der auch von dir zitierten Wortwahl von einer "fundamentierten" Diskussion ausgeht oder diesen Thread als "fundamentierte" Diskussion sieht, tut mir leid. Für sowas ist das Leben echt zu kurz. / Wie großzügig.

 

Euphorisiert bestimmt nicht. / Aber ich habe auch nicht solche Fundamentalkritik wie Du auf Lager. / Andererseits werte ich auch niemanden ab, weil er in einer anderen Altersgruppe ist oder zu wenig Beiträge geschrieben hat. / Das stimmt., zur Lösung der von Dir angesprochenen Probleme hast Du jedenfalls in diesem Thread bis hierher nichts beigetragen.

 

Seh ich anders / Richtig / Nö, du beleidigst lieber direkt. / Stimmt nicht ganz, ich hab mein Problem so gut wie gelöst. Das threadbezogene Problem war die Frage und da hab ich bis jetzt keine gute Antwort drauf gefunden.

 

Aus einem Deiner früheren Posts entnehme ich, dass Auswanderung für Dich nicht in Frage kommt. / Du möchtest also hier leben aber trotz offenbar ausreichendem Einkommen darauf keine Steuern zahlen. / Dann willst Du also, soweit Du steuerfinanzierte Leistungen (z.B. Rechtssicherheit für Deine Geschäfte) in Anspruch nimmst, auf Kosten von uns anderen leben? / Recht vielen Dank auch!

 

Richtig / Richtig / Richtig / Ich hab zu danken.

 

Edit: Ich hab keine Ahnung ob du persönlich von der Problematik hoher Steuersätze oder dem Höchssteuersatz betroffen bist. (wenn nicht empfände ich deine Aussagen als verdammt dreist) Unabhängig davon kannst du mit deinem Geld machen was du willst. Aber ich lass mich von dir durch die Korrektur von Tippfehlern, Beleidigungen und Wortglauberrei ganz sicher nicht animieren das Gleiche zu tun. Verschleuder dein Geld wo du willst, die Diskussion mit dir ist für mich beendet und du auf der ignore Liste.

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checker-finance
Now you're talking!

Aus einem Deiner früheren Posts entnehme ich, dass Auswanderung für Dich nicht in Frage kommt.

Du möchtest also hier leben aber trotz offenbar ausreichendem Einkommen darauf keine Steuern zahlen.

 

Dann willst Du also, soweit Du steuerfinanzierte Leistungen (z.B. Rechtssicherheit für Deine Geschäfte) in Anspruch nimmst, auf Kosten von uns anderen leben?

 

Recht vielen Dank auch!

 

Es gibt keine patriotische Pflicht, Steuern zu zahlen. Und eine moralische auch nicht. Steuerpflicht ist eine staatlicher Zwang und sonst gar nichts. Wenn man es daher schafft, sich steueroptimiert zu organisieren, dann ist das legal und legitim. Unabhängig davon, ob und welche Leistungen man hier in Anspruch nimmt.

 

Das ist nicht etwa das, was Steuerzahler erfunden hätten, sondern die Selbstsicht des Staates. Der Staat kann Schaumweinsteuern zur Finanzierung einer deutschen Flotte erheben, die zweimal versenkt wurde. Der Staat kann einen allgemeinen Steueraufschlag auf die Steuer als "Solidaritätszuschlag" bezeichnen, der keinerlei Solidaritätszweckbindung hat. Der Staat diskutiert überhaupt nicht dafür warum es für vergleichbare Produkte unterscheidliche Mehrwertsteuersätze gibt. Mal erkennt der Staat Kosten als Werbungskosten an, dann wieder nicht. ministerielle Durchführungsbestimmungen "interpretieren" Steuergesetze gegen deren Wortlaut und werden tlw. auch nicht geändert, wenn der Bundesfinanzhof sie für rechtswidrig erklärt.

 

Um Legitimität geht es ersichtlich nicht. Das einzige was im Verhältnis des Steuerbürgers zum Steuerstaat zählt ist nach dem Willen dieses Staats die Legalität.

 

Welche Leistungen der Staat finanziert, entscheidet wiederum der Staat nach politischen Gesichtspunkten und nicht nach sachlichen. Wenn die große Wählergruppe der Rentner umworben werden soll, dann wird aus Steuermilliarden zugeschossen. Da kann man als junger mensch nichts machen, auch nicht durch Mitgliedschaft und politische Betätigung in einer Partei.

 

Seinen Steueranspruch setzt der Staat ggf. gewaltsam durch, behält sich die Korrektur von Irrtümern in Steuerbescheiden vor, kauft gestohlene Staaten zur Verfolgung von Steuerdelikten, usw.

 

in diesem Verhältnis gibt es keine Waffengleichheit und keinen Gesellschaftsvertrag.

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Nord
· bearbeitet von Nord

Da hier gerade so leidenschaftlich über das überbordende Steuer- und Sozialsystem diskutiert wird, würde ich hier gerne die Idee von Götz Werner eines bedingungslosen Grundeinkommens mit einer ausschließlichen Konsumsteuer ins Gespräch bringen: Unternimm die Zukunft

 

Ich finde die Idee genial. Trennung von Grundeinkommen und Arbeit, konsumgerechte und damit einkommens- und vermögensgerechte Steuerlast, keine Steuer- und Transfer-Bürokratie, kein Arbeitszwang, echter Wettbewerb an einem deregulierten Arbeitsmarkt, individuelle Lohnverhandlungen auf Augenhöhe, Leistungsanreiz auch zu gering bezahlter Arbeit, keine Lohnnebenkosten, steuerfreie Investitionen.

 

Ich habe das Buch von Werner gelesen. Steht eine Menge Sozialromantik drin, aber alles in allem sehr scharf und schlüssig argumentiert. Für mich ist dieses Konzept deregulierter Kapitalismus in Reinform, der die finanzielle Freiheit des Einzelnen gewährleistet. Also das genaue Gegenteil von dem, was wir aus den meisten westlichen Industrieländern kennen.

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BondWurzel
Trennung von Grundeinkommen und Arbeit

 

??? Man muss dann nur Dumme finden, die das bezahlen. :lol:

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Rente ab 18? Wir können jetzt ja schon kaum die ab 67 bezahlen?

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polydeikes
· bearbeitet von torstenb

Hab jetzt nur den Text aus dem Link gelesen (sitz hier seit 1:30 h rum und warte auf Abgabe eines überfälligen Skripts um dieses zu prüfen :blushing: ). Grundsätzlich halte ich ein arbeitsbezogenes Grundeinkommen für durchaus realisierbar. Bei "bedingungslosem Grundeinkommen" fehlten mir schon vor dem Lesen die Worte. Die Schlussfolgerungen im Text kann ich nicht nachvollziehen. Zwar existieren die beschriebenen Mechanismen (bspw. die argumentierte Preisänderung) laut Modell, ich sehe aber keine Grundlage für eine 1:1 Bewegung und schon gar nicht für eine nicht erheblich zeitlich verzögerte Abfolge.

 

Ich bin im höchsten Maße dafür Sozialbürokratie abzubauen. Ich kann mich sogar dafür begeistern Erwerbstätigen ein Grundeinkommen zuzugestehen (jetzt bitte keine Mindestlohn Diskussion). Ich wäre sehr dafür direkte Steuern gegen "Konsumsteuern" auszutauschen (denn dann handelt ja wieder der Konsumierende eigenverantwortlich). Ich kann mir aber keinesfalls vorstellen, das so etwas wie beim Link beschriebenes in der Realität funktionieren könnte, noch halte ich die beschriebenen Sachverhalte so für richtig.

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Schinzilord

(Der Staat)... kauft gestohlene Staaten...

Auf dem Schwarzmarkt von Staatsdieben oder wo?

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checker-finance

(Der Staat)... kauft gestohlene Staaten...

Auf dem Schwarzmarkt von Staatsdieben oder wo?

 

Ja, ja, ja. Wenn's Dich glücklich macht: Gemeint war natürlich "Daten". Zufrieden?

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postguru

 

 

legal geht das aber schwer

Freigrenzen ausnutzen (sind gemein hin größer als man annimmt)

 

Danach regelmäßig unauffällige Beträge abzwacken und Goldbarren kaufen.

 

Soll jetzt natürlich keine Anleitung zur Straftat sein..... :-

 

Du kannst mir glauben, dass ich die Freigrenzen kenne. Ich sitze auf der dunklen Seite der Macht.

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Anleger Klein

[...]kein Arbeitszwang, echter Wettbewerb an einem deregulierten Arbeitsmarkt, individuelle Lohnverhandlungen auf Augenhöhe, Leistungsanreiz auch zu gering bezahlter Arbeit, [...]

 

Du bist Student, oder? Der komplett deregulierte Arbeitsmarkt ist alles, aber sicher kein Vorteil für Arbeitnehmer.

 

 

(ich bin kein Gewerkschafter)

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Nord
· bearbeitet von Nord

Das ist wohl das häufigste Vorurteil: "Und wer geht dann noch arbeiten?" :blink:

 

Die Antwort ist auch ganz einfach: Jeder, dem 1000 Euro im Monat auf Dauer nicht genügen. Jeder, der persönliche Ziele im Leben verfolgt. Interessant ist, dass jeder davon ausgeht, dass nur er selbst der einzige sei, der dann noch arbeiten würde und alle anderen sich damit zufrieden geben. Tatsächlich haben Umfragen ergeben, dass der Anteil derer, die von sich behaupten, dann noch zu arbeiten, größer ist als der der jetzt entgeltlich arbeitenden Bevölkerung. Der derzeitige Stand der Hartz4-Gesetze sieht übrigens so aus, dass man bei Verzicht auf 30% des Regelsatzes auch jegliche Arbeit verweigern kann. Komisch, dass sich trotzdem nur die wenigsten darauf einlassen. Und ich kenne Leute, die verdammt gut von Hartz4 leben!

 

Natürlich reguliert sich dieses System von selbst: Je mehr Menschen eine bestimmte Arbeit verweigern, desto höher steigen die Löhne für diese Arbeit, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei aushandeln. Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage, ein echter Arbeitsmarkt eben. Allein dadurch wird schon der Arbeitsanreiz erhöht. Außerdem reduziert sich ja das Grundeinkommen mit der Zahl der Arbeitsunwilligen, da die Steuereinnahmen sinken und das entsprechende Budget auf mehr Köpfe verteilt wird.

 

Das Grundeinkommen mit der Konsumsteuer hätte außerdem den Vorteil, dass die Steuerprogression bereits in dem Modell enthalten ist. Nämlich in Form eines bar ausgezahlten Freibetrages.

 

Du bist Student, oder? Der komplett deregulierte Arbeitsmarkt ist alles, aber sicher kein Vorteil für Arbeitnehmer.

Nein, Physiker. Und z. Zt. befristet angestellt. Das Grundeinkommen hilft, hohe Löhne auszuhandeln. Gewerkschaften braucht dann kein Mensch mehr. Die Deregulierung hilft den Arbeitgebern, flexibel auf Auftragslagen zu reagieren und bezahlbare Arbeit zu bekommen.

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postguru
Der derzeitige Stand der Hartz4-Gesetze sieht übrigens so aus, dass man bei Verzicht auf 30% des Regelsatzes auch jegliche Arbeit verweigern kann. Komisch, dass sich trotzdem nur die wenigsten darauf einlassen.

 

Weil es so einfach nicht ist.

 

Schaue einmal unter dem Stichwort wiederholte Pflichtverletzung nach

 

§ 31 Abs. 3

Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach Absatz 1 wird das Arbeitslosengeld II um 60 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung gemindert.

Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach Absatz 1 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert.

 

Das ist aktueller Stand des Gesetzes

 

und das ist in Planung

 

31 SGB II beschreibt die Pflichtverletzungen, § 31 a SGB II enthält die Sanktionsfolgen und § 31 b SGB II gibt deren Dauer an. § 32 SGB II regelt die Meldeversäumnisse.

Für eine Sanktion nach § 31 SGB II ist es nun nicht mehr zwingend notwendig, dem Betroffenen eine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen zukommen zu lassen. Ausreichend ist, dass der Erwerbsfähige Kenntnis über die Rechtsfolgen hatte, § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II. Eine solche Kenntnis kann die SGB II Behörde durch ein Merkblatt erreichen, dass sie dem Leistungsempfänger aushändigt oder auch lediglich öffentlich aushängt.

 

Verschärfung der Sanktionsregeln

 

Für die Feststellung der Sanktion nach der Pflichtverletzung hat das Jobcenter sechs Monate Zeit hat, s. § 31 b Abs.1 S. 5 SGB II. § 31 b Abs. 1 SGB II bestimmt dabei, dass der Minderungszeitraum drei Monate beträgt. Das gilt wohl auch dann, wenn wenn jemand aus dem Leistungsbezug im Sanktionszeitraum ausgeschieden ist für die erste Zeit bei einer Neubeantragung.

Aufgehoben wurde die Regelung der wiederholten Pflichtverletzung aufgrund eines Meldeversäumnisses, vgl. § 32 SGB II.

 

Ich finde da keine Regelung mit einer einmaligen Erklärung auf 30% zu verzichten

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Anleger Klein

Natürlich reguliert sich dieses System von selbst: Je mehr Menschen eine bestimmte Arbeit verweigern, desto höher steigen die Löhne für diese Arbeit, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei aushandeln. Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage, ein echter Arbeitsmarkt eben. Allein dadurch wird schon der Arbeitsanreiz erhöht. Außerdem reduziert sich ja das Grundeinkommen mit der Zahl der Arbeitsunwilligen, da die Steuereinnahmen sinken und das entsprechende Budget auf mehr Köpfe verteilt wird.

 

Okay ;)

Klingt leider einfach sehr idealistisch und ich zweifle daran, dass das in der Realität funktioniert. Menschen schließen sich nicht kollektiv zusammen um eine Arbeit zu verweigern (und wenn doch nennt man das Streik und dazu braucht man eine Gewerkschaft). Dazu kommt, dass man sich den Luxus der Arbeitsverweigerung auch finanziell leisten können muss und die meisten Menschen in nicht so gut bezahlten Berufen, insbesondere diejenigen mit Familie, können das schlicht und einfach nicht. Auch nicht mit dem Grundeinkommen und diesen Zugzwang kann man wunderbar nutzen um einen gegen den anderen auszuspielen.

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Nord
(...)

 

Ich finde da keine Regelung mit einer einmaligen Erklärung auf 30% zu verzichten

Ich gebe mich geschlagen. Du kennst dich eindeutig besser aus. Arbeitest du da? ;)

 

Ich kenne nur jemanden, der es mal gemacht hat und mir sagte, dass ihm deshalb 30% gekürzt wurden. Keine Ahnung, vielleicht hat er mich auch nur verarscht.

 

Auch nicht mit dem Grundeinkommen und diesen Zugzwang kann man wunderbar nutzen um einen gegen den anderen auszuspielen.

Naja, von 1000 Euro kann man als Einzelperson aber trotzdem ganz gut leben und genießen, finde ich. Klar, der Traum vom eigenen Haus ist damit nicht realisierbar, aber findest du es nicht gerecht, dass diejenigen, die mehr arbeiten bzw. höher qualifizierte Arbeit leisten auch mehr Geld zum ausgeben haben?

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Anleger Klein

Naja, von 1000 Euro kann man als Einzelperson aber trotzdem ganz gut leben und genießen, finde ich. Klar, der Traum vom eigenen Haus ist damit nicht realisierbar, aber findest du es nicht gerecht, dass diejenigen, die mehr arbeiten bzw. höher qualifizierte Arbeit leisten auch mehr Geld zum ausgeben haben?

 

Bezüglich mehr Arbeit/Leistung/höherer Qualifikation und entsprechender Entlohnung bin ich voll auf deiner Seite. Ich dachte dabei eher an den Familienvater mit drei Kindern, der im Handwerk o.ä. keine 2500 oder mehr im Monat verdient. Der muss Kohle beischaffen, egal wie und egal ob er will oder nicht.

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postguru
Arbeitest du da?

 

ich sagte doch, ich sitze auf der dunklen Seite der Macht!

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