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Gerald1502

DVAG / AachenMünchener Umdeckung Riester-Rentenversicherung / Erfahrungen, Folgen, Risiken, entstandene Nachteile und Lehren daraus

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billy-the-kid
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Für das Jahr 2008 habe ich genau 178,36 an Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt.

Für das Jahr 2009 habe ich genau 305,76 an Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt.

Für das Jahr 2010 habe ich genau 60,43 an Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt.

Für die Übertragung des Kapitals aus dem Vorvertrag habe ich 120,00 an Übertragungsgebühr bezahlt.

 

Alles zusammengerechnet ergibt es eine Gesamtsumme der bisher geleisteten Kosten von 664,55.

 

Also wenn ich das richtig verstehe, wolltest du den Beitrag unter dem alten Tarif ohnehin erhöhen, dadurch hätten sich auch ohne Tarifwechsel höhere Kosten ergeben (Erhöhungssumme wie Neuabschluss). Ein rechnerischer (wirtschaftlicher) "Schaden" ergibt sich wegen des Tarifwechsels also nur aus den erneut anfallenden Kosten für den ursprünglichen Beitrag und aus der Übertragungsgebühr.

 

Wenn das so ist - bin kein Jurist und kenne auch nicht die Feinheiten deiner Tarife - dann war schon deine Forderung in der Klage überhöht, und es gibt tatsächlich keinen Revisionsgrund.

 

Grüße,

billy-the-kid

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Gerald1502
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Also wenn ich das richtig verstehe, wolltest du den Beitrag unter dem alten Tarif ohnehin erhöhen, dadurch hätten sich auch ohne Tarifwechsel höhere Kosten ergeben (Erhöhungssumme wie Neuabschluss). Ein rechnerischer (wirtschaftlicher) "Schaden" ergibt sich wegen des Tarifwechsels also nur aus den erneut anfallenden Kosten für den ursprünglichen Beitrag und aus der Übertragungsgebühr.

 

Wenn das so ist - bin kein Jurist und kenne auch nicht die Feinheiten deiner Tarife - dann war schon deine Forderung in der Klage überhöht, und es gibt tatsächlich keinen Revisionsgrund.

 

Grüße,

billy-the-kid

Das siehst Du schon richtig, dass ich den Beitrag unter dem alten Tarif erhöhen wollte. Da ich aber davor schon einen sehr sehr niedrigen Beitrag gezahlt habe, waren die anfänglichen Kosten nicht so hoch, wie sie es jetzt nach der Beitragserhöhung und Produktwechsel der Fall ist. Ich hätte ja eigentlich weniger als die 91€ einzahlen können, oder man hätte sagen können, dass man in den alten Vertrag eine Einmalzahlung jedes Jahr leistet, damit man die volle staatliche Förderung erhält, aber der Vorschlag ist nicht gekommen. Stattdessen verkauft man jemanden ein komplett anderes Riester-Produkt, als das bereits bestehende, ohne darauf hinzuweisen, dass neue Abschlusskosten entstehen etc. und das hätte niemals passieren sollen bzw. dürfen.

 

Des Weiteren musst Du es aber so sehen, dass ich in diesen neuen Riester-Vertrag seit 03.2010 nix mehr einzahle und stattdessen mich dafür entschieden habe, bei der Debeka eine klassische Riester-Rente nach Tarif F2 abzuschließen. Außerdem hätte ich die kompletten Abschlusskosten eh zahlen müssen, wenn der Vertrag weitergeführt wird, von daher kann man jetzt darüber streiten, ob die Summe zu hoch war oder nicht. Eins ist aber sicher, dass der neue Vertrag, also die Riester-Rente Strategie NO1 nicht zu meinen Bedürfnissen passt bzw. abgestimmt war. Leider haben wir nur auf die Erstattung der Kosten die Klage erhoben, anstatt auf eine Rückabwicklung zu klagen. Mag in diesem Punkt wohl leider schiefgelaufen zu sein.

 

Ich würde vorschlagen, dass wir die Urteilsverkündung einfach abwarten. Insgeheim habe ich mich schon entschieden, wie ich nach der Verkündung handeln werde und die ganze Sache hier abhake.

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swingkid
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Also wenn ich das richtig verstehe, wolltest du den Beitrag unter dem alten Tarif ohnehin erhöhen, dadurch hätten sich auch ohne Tarifwechsel höhere Kosten ergeben (Erhöhungssumme wie Neuabschluss). Ein rechnerischer (wirtschaftlicher) "Schaden" ergibt sich wegen des Tarifwechsels also nur aus den erneut anfallenden Kosten für den ursprünglichen Beitrag und aus der Übertragungsgebühr.

 

Jein. Denn:

 

Ich habe ihm noch gesagt, dass ich mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann und die alte Police besser für mich war, da diese den Renteneintritt mit 65 hat und nicht mit 67, wie es im Neuvertrag ist.

 

Auch das macht den Neuvertrag teurer,da die Bewertungssumme für die Abschlusskosten auch um die zusätzlichen 24 Monatsbeiträge, die die neue Police im Vergleich zur Alten länger läuft,erhöht wird. Oder stehe ich jetzt hier auf dem Schlauch?

 

 

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Gerald1502
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Ich habe ihm noch gesagt, dass ich mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann und die alte Police besser für mich war, da diese den Renteneintritt mit 65 hat und nicht mit 67, wie es im Neuvertrag ist.

Auch das macht den Neuvertrag teurer,da die Bewertungssumme für die Abschlusskosten auch um die zusätzlichen 24 Monatsbeiträge, die die neue Police im Vergleich zur Alten länger läuft,erhöht wird. Oder stehe ich jetzt hier auf dem Schlauch?

Das habe ich ihm aber vor Gericht direkt gesagt, dass ich schon mit 65 in Rente gehen kann, dazu noch alle Nachteile aufgesagt, dass es zwei völlig verschiedene Riester-Policen sind und danach habe ich meine eigentliche Frage gestellt. Das ich schon mit 65 in Rente gehen kann, war damals beim Abschlusstermin nicht berücksichtigt worden. Außerdem wusste er es, dass ich bereits seit meinem 16. Lebensjahr 08/2000 eine Ausbildung begonnen und 07/2003 erfolgreich abgeschlossen habe und in der Analyse von 2004 alles vermerkt sein müsste.

 

Die Abschlusskosten bei der RiesterRente Strategie NO 1 werden bis maximal 35 Jahre berechnet. Der Vertrag begann 05/2008 und endet 03/2051. Die Laufzeit beträgt also 43 Jahre und für 35 Beitragsjahre werden die Abschlusskosten berechnet, die 3,27% betragen. Die Verwaltungskosten belaufen sich auf insgesamt etwa 7250€ über die gesamte Laufzeit. http://www.wertpapie...post__p__546212

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Schinzilord
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Hmm, alleine durch deine Berichterstattung hier sollte einigen Leuten die Augen geöffnet werden. Du hast zwar nicht "Recht" bekommen, aber der Schaden durch negative Werbung für die DVAG sollte nicht unterbewertet werden. Du bist der moralische Sieger :)

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Gerald1502
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Hmm, alleine durch deine Berichterstattung hier sollte einigen Leuten die Augen geöffnet werden. Du hast zwar nicht "Recht" bekommen, aber der Schaden durch negative Werbung für die DVAG sollte nicht unterbewertet werden. Du bist der moralische Sieger :)

Nun, dass kann ich so nicht beurteilen, da ihr es von Außen besser beurteilen könnt. Kann hier nur aufzeigen, was damals falsch gelaufen ist und was für gravierende Nachteile durch den Vertragswechsel entstanden sind, was natürlich für andere, die auch ihre Tarife umstellen sollen, (gibt ja hier im Forum ein paar Threads dazu) hilfreich sein kann und bei eventuell so einen Termin genau, bis ins kleinste Detail nachfragen etc..

 

Habe in den Beitrag http://www.wertpapie...post__p__739936 die RiesterRente Premium nachträglich eingefügt, wo ihr nachlesen könnt, wann diese abgeschlossen wurde. Des Weiteren könnt ihr die Zeitpunkte der ganzen Beitragsfreistellungen und Wiederaufnahme der Beitragszahlungen bei der RiesterRente Strategie NO1 im Jahre 2009 mit dem Abschlusszeitpunkt und Lastschriftrückbuchungen der Beiträge bei der RiesterRente Premium vergleichen. Es bestand also kein Banksparplan vor dem 02.05.2008, sondern erst rund ein Jahr danach die RiesterRente Premium.

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polydeikes
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Ich hab mir mal die Klageabweisung durchgelesen und muss leider sagen: Die haben wohl leider Recht.

 

Vorab:

Unstrittig ist meiner Meinung nach, dass dir ein völlig falscher Eindruck im Beratungsgespräch suggeriert wurde und ich glaube dir, dass du niemals einen neuen Vertrag abschließen wolltest. Mit den ganzen Hintergrundinfos sollte auch jedem stillen Mitleser klar sein, dass der Vermittler augenscheinlich nicht qualifiziert war. Das ist bei Riester allerdings leider die Regel.

 

Problem:

Nur ist es grundsätzlich schwierig nachzuweisen, was genau im Gespräch abgelaufen ist, wenn dieses nicht im entsprechenden, unterschriebenen Protokoll vermerkt ist. Bin zwar kein Jurist, aber eben ein Richter muss sich an die vorliegenden Papiere halten.

 

Und hier hast du mehr als 6 Monate Zeit gehabt, auf den Bescheid zur Übertragung zu reagieren (du hättest widersprechen müssen). Auch auf die Jahresmitteilung hast du "falsch" reagiert. Du hast den Vertrag zwar freigestellt, aber der Jahresmitteilung nicht umgehend widersprochen.

 

Ungeachtet dessen:

Ich glaube dir wirklich, dass auch aus den Mitteilungen nicht klar ersichtlich war (für dich als damaligen Laien), was da eigentlich gelaufen ist. Es spielt aber insofern keine Rolle, als das der Versicherer seinen Informationspflichten nachgekommen ist. Du hast hingegen die Fristen versäumt (ungeachtet der moralischen Dimension des Ganzen und der Zumutbarkeit für einen Laien).

 

Abgesehen davon danke ich dir für die ausführliche Schilderung des Falls und hoffe, dass dieser Beitrag anderen Usern gerade in Bezug auf DVAG und Aachen Münchener die Augen öffnet. Es tut mir sehr Leid, dass hier durch Formfehler bedingt die Darstellung der Gegenseite quasi auf "Gier frisst Hirn" hinausläuft. Ich "kenne dich nun lange genug" und habe oft genug mit dir gesprochen, um mir sicher zu sein, dass du moralisch gesehen Recht hast.

 

---

 

Stillen Mitlesern kann ich nur empfehlen: Lasst eure Fragen bei Versicherungsverträgen dieser Tragweite alle samt dokumentieren im Beratungsprotokoll. Der Vermittler wird euch dafür hassen, aber es ist so ziemlich die einzige Handhabe. Dazu empfehle ich grundsätzlich jeder nicht nachvollziehbaren Mitteilung (wie der Mitteilung zum Übertrag) formlos zu widersprechen. Wenn sich später rausstellt, dass alles seine Richtigkeit hat, ist das auch nicht weiter tragisch.

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Gerald1502
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Ich habe mich dazu entschieden, die Berufung zurückzuziehen, da diese wohl keinen Erfolg hat. Damit hat die DVAG einen weiteren Kunden verloren. Ich werde in der nächsten Zeit das aktuell vorhandene Guthaben in meinen Debeka Riester-Vertrag übertragen und das Kapitel DVAG abschließen.

 

Anbei füge ich für Euch das Gerichtsprotokoll mit beiden Aussagen hier ein.

 

Gerichtsprotokoll.pdf

 

Aussagen des VBs.

 

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Gerald1502
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Hallo zusammen,

 

habe mich dazu entschlossen, dass Thema etwas umzugestalten, da an manchen Passagen einige Verwirrung herrschte. Ich habe mir ein paar Gedanken gemacht, wie man hier im Thema weitermachen könnte. Die Berufungszurücknahme möchte ich aber gerne nicht mehr eingehen, da das für mich jetzt durch ist und bei gegebener Zeit den Guthabenübertrag machen möchte.

 

Mir ist der Begriff "Umdeckung" vor rund 1,5 Wochen aufgefallen und dass das wohl ein Begriff ist, der in der Branche nicht gut ankommt und dies wohl sehr oft gemacht wurde. Mich würden hier mal Statistiken dazu interessieren, wie oft das passiert ist, falls ihr da welche habt, und was die Experten allgemein zu dem Thema "Umdeckung" sagen. Aber bitte nur Riester-Umdeckungen.

 

Mich würde von den Experten interessieren, wie ihr die Aussagen des VBs seht, indem es Riesteranbietern ab 2006 möglich war, andere Anlagestrategien zu fahren, da es da wohl Gesetzesänderungen gegeben hat. Es ist doch aber auch so, dass ab 2006 nur noch UniSex Tarife bei Neuverträgen angeboten werden durften. Gab es da auch Sonderregelungen?

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polydeikes
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Grundsätzlich ist das Umdecken natürlich die Basis für jeden provisionsgetriebenen Vertrieb. Wer mal die Ehre hatte einem DVAG Vertreter gegenüber zu sitzen, kennt die Textbausteine und die Präsentation. Derzeit ist es das plakative Häuschen, bei dem bestimmte Versicherungen die unabdingbare Basis sind, auf der dann der Vertrieb in Folge weiter aufbauen möchte. Natürlich sind rein zufällig alle vorhandenen Absicherungen eine wackelige Basis, auf der man nicht aufbauen möchte.

 

Wer möchte denn schon ein wackliges Fundament für sein Haus?

 

Natürlich unterscheiden sich die Ansätze von Vertrieb zu Vertrieb. Man muss diesen aber lassen, dass sie von Vertriebsprofis erdacht sind und auf die psychologischen Schwachstellen der Kunden genau so optimiert, wie einfach zu verstehen sind.

 

In jedem Gespräch mit einem solchen, "verkaufenden Berater", kann ich nur raten diesen von seinen Textbausteinen wegzulocken. Spätestens, wenn man einen Vertreter mal händisch Versorgungslücken ausrechnen lässt (einfach quer schießen in die Textbausteine), sollte das auswendig gelernte Kartenhaus zusammenfallen.

 

---

 

Bei Riester geht es nie um 2006. Das dankbarste Datum für Strukturvertriebe und Co. war der 1.1.2005. Damals wurden:

 

- Die Zertifizierung der Riester Produkte stark vereinfacht (sechs von elf Punkten gestrichen)

- Die Verpflichtung zur Rechenschaft über Verwendung der Beiträge, das angesparte Guthaben und die Kosten entfiel

- Die Darlegung ethischer und sozialer Belange für Riester Gelder entfiel

- ABSCHLUSSKOSTEN mussten nicht mehr über 10, sondern von da an über 5 Jahre verteilt werden

- Das Kapitalwahlrecht in Höhe von 30 % wurde verankert

- Der Sockelbeitrag wurde fast verdoppelt, auf 60 Euro, der maximale Eigenbeitrag stieg auf 1575 Euro

 

Das führte unter anderem zu einem Sinneswandel bei bekannten Größen wie Herrn Maschmeyer. Dieser kritisierte Riester zunächst nach dem schleppenden ersten Vertriebsjahr heftig. Erst mit den Änderungen in 2005 sah das auf einmal ganz anders aus.

 

Wenn man in die Liste mal reinschaut, sind das eigentlich alles Punkte, die in den letzten Monaten hauptsächlich Gegenstand der Diskussionen um Riester waren. Oder anders formuliert, was im letzten Jahr so heftig diskutiert wurde, war ursprünglich im Konzept inbegriffen.

 

Auch dürfte logisch sein, warum im Zuge der Zeit nach 2005 bestimmte Vertriebe einfach verstärkt versuchten, solche Verträge umzudecken.

 

2006 war "nur" das Jahr der UniSex Tarife.

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Gerald1502
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Danke Polydeikes für Deinen ausführlichen Beitrag.

 

Ich habe hier eine interessante Pdf gefunden, wo einige interessante Informationen, die Du auch in Deinem Beitrag genannt hast, vorhanden und zusammengefasst sind. Zehn Jahre Riester-Rente Bestandsaufnahme und Effizienzanalyse.pdf

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Gerald1502
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Hallo zusammen,

 

habe mit Hilfe eines Users bei der AachenMünchener eine Frage gestellt und um eine Antwort gebeten. Es geht um das Thema UniSex Tarif.

 

Nachfolgend die gestellte Frage und die dazugehörige Antwort.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe eine Frage zur Riester-Rente Strategie NO 1 nach Tarif 4RG.

Seit dem Jahr 2006 gibt es bei neu abgeschlossenen Riester-Rentenversicherungen ja die UniSex-Tarife.

Gilt das auch für alle Riester-Renten Strategie NO 1 Tarif 4RG , die z.B. im Jahr 2008 neu abgeschlossen wurde, fällt die dann auch unter die UniSex Tarif Regel?

Und wie verhält es sich, wenn ein Vorvertrag im Jahr 2008 in die Riester-Rente Strategie NO 1 Tarif 4RG übertragen wurde, wenn dies ein Neuvertrag ist? Fällt diese dann auch unter die UniSex Tarif Regel oder gilt die Unisex-Regelung für übertragene Verträge nicht?

 

Ich würde mich über eine ausführliche Antwort von Ihnen sehr freuen. Vielleicht können Sie mir auch sagen, ob ich das auch in Ihren Veröffentlichungen (z.B. im Produktinformationsblatt) erkennen kann.

 

Freundliche Grüße

 

Sehr geehrter Herr XY,

 

gerne beantworten wir Ihre Anfrage.

 

Die neuen Unisex-Tarife sind seit dem 01.01.2006 für ALLE Riester-Rentenversicherungen gesetzlich vorgeschrieben, also auch für das ProduktRiester-Rente Strategie No. 1. Dies gilt auch für Neuverträge, wenn wir vor diesem Termin abgeschlossene Versicherungen übertragen.

 

Wir weisen in unseren Unterlagen nicht ausdrücklich daraufhin, dass es sich um Unisextarife handelt. Wir informieren jedoch darüber (z. B. im Anschreiben zur Police/Wichtige Hinweise), dass die Verträge zertifiziert sind. Die Zertifizierung wiederum setzt aber ja voraus, dass wir die Neufassung des Gesetzes umsetzen, welche zwingend die Unisextarife vorschreibt.

 

Wenn Sie Fragen haben, Herr XY, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Mfg

Nun, die Antwort ist für mich und meine erhaltenen Informationen etwas ungenügend. Nachfolgend wurde folgende Frage dazu gestellt.

 

Sehr geehrte Frau XY,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Ich habe trotzdem noch eine weitere Frage an Sie und hoffe, dass Sie diese mir beantworten können.

 

Ich habe von Seiten der AachenMünchener die Information erhalten, dass es sich bei der Riester-Rente Strategie NO1 auch um eine sogenannte Privatrente, wie bei den Altverträgen Tarif 1RG, Tarif 2RG und Tarif 3RG handelt, diese aber unter den Tarifkürzel 4RG geführt wird. Die Informationen, die ich erhalten hatte lauteten, dass die Riester-Rente Strategie NO1 kein UniSex-Tarif ist, da es sich bei dieser noch um eine Privatrente handelt und auch die alten Bedingungen, die bei einen Altvertrag aus z.B. 2004 bei einem durchgeführten Tarifwechsel von z.B. Tarif 2RG in den Tarif 4RG behält und nicht umgestellt werden.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu etwas ausführliches sagen können, da mir in Ihrer Antwort genau das Gegenteil gesagt wurde, was ich damals an Informationen erhalten habe.

 

Freundliche Grüße

Darauf gibt es bis heute leider keine Stellungnahme seitens der AachenMünchener. Wie ich überhaupt darauf komme, dass es sich bei dem Tarif 4RG nicht um einen UniSex Tarif handelt, könnt ihr hier nachlesen und schaut auf das Datum des Beitrags. http://www.wertpapie...post__p__670722

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Gerald1502
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Ich habe hier eine sehr interessante Meldung aus den Jahr 2006 gefunden, was wohl die 2006 gemachte Gesetzesänderung sein soll, von der mein Ex Vermögensberater hier gesprochen hat, da er sagte, dass es ab 2006 vom Gestzgeber möglich ist, dass die Anbieter eine andere Anlagestrategie verfolgen können.

 

post-15109-0-06792500-1344688572_thumb.jpg Quelle

 

Das wäre ja glatt gelogen, da sich in der hier gefundenen Info, lediglich die Richtlinien in der Versicherungsvermittlung geändert haben....und warum soll es denn in der Presse eine große Aufruhr geben, wenn sich laut seiner Äußerung nur die Anlagestrategien der Versicherungsgesellschaften ändern. Was ist daran denn schlimm?

 

Die Aufruhr scheint es eher bei der hier gemachten Änderung der Richtlinien in der Versicherungsvermittlung zu geben, was er anscheinend so nicht nennen wollte...

 

06. 10. 2006 Abwerben kommt immer mehr in Mode.pdf

 

Ich zitiere es hier mal.

 

06.10.2006

Abwerben kommt immer mehr in Mode

 

Bald ist es wieder so weit. Die Autoversicherer werden sich wieder die Kunden streitig machen. Letzter Termin, die Kfz-Police zu kündigen, ist im Allgemeinen der 30. November zum Jahresende. Abwerben dürfte bald zum guten Ton gehören: Die neuen Wettbewerbsrichtlinien der deutschen Versicherungswirtschaft, die die Vorschriften von 1977 ersetzen, stören dabei gewiss nicht. Sie machen Umdeckung und Abwerbung leichter.

 

Die im Bundesanzeiger Ende März veröffentlichten Wettbewerbsrichtlinien sind zwar als branchenspezifische Konkretisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gedacht. Justiziabel sind sie aber nicht, wie es in einer recht kritischen Würdigung der alten und neuen Richtlinien in der Versicherungsvermittlung 07.08.2006, dem Mitgliedermagazin des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, heißt. Auch sollen die Richtlinien weder Versicherer noch Vermittler in ihrer Markttätigkeit beeinträchtigen. Darauf wird in den neuen Richtlinien noch stärker Rücksicht genommen als in den alten.

 

Die im Bundesanzeiger Ende März veröffentlichten Wettbewerbsrichtlinien sind zwar als branchenspezifische Konkretisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gedacht. Justiziabel sind sie aber nicht, wie es in einer recht kritischen Würdigung der alten und neuen Richtlinien in der Versicherungsvermittlung 07.08.2006, dem Mitgliedermagazin des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, heißt. Auch sollen die Richtlinien weder Versicherer noch Vermittler in ihrer Markttätigkeit beeinträchtigen. Darauf wird in den neuen Richtlinien noch stärker Rücksicht genommen als in den alten.So sind Ausspannung und Umdeckung von Policen von einem Versicherer zum anderen nur noch untersagt, wenn dies mit unlauteren Methoden geschieht. Und selbst das gilt nur für Lebens- und Krankenversicherungen. Für die Schaden- und Unfallsparten wird die Abwerbung schon gar nicht mehr erwähnt. Damit hat die Realität auch die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft erreicht. Denn grundsätzlich haben auch Richter nichts gegen Umdeckungen einzuwenden, sofern es sich nicht um ein planmäßiges Massengeschäft handelt. Außerdem kann künftig auch mit dem Namen von bekannten Persönlichkeiten geworben werden. Nur Politiker dürfen es nicht sein.

 

Aber schon bisher kann sich kaum jemand in der Branche von diesen moralischen Appellen zum lauteren Wettbewerb beeinträchtigt gefühlt haben. Denn in nur fünf Jahren - zwischen 2001 und 2005 - haben die deutschen Lebensversicherer 46,4 Millionen neue Policen unter Dach und Fach gebracht. Der Vertragsbestand allerdings wuchs in derselben Zeit nur um rund 6,5 Millionen auf 94,1 Millionen zum Jahresende 2005. Das heißt, dass 40 Millionen Lebensversicherungen in fünf Jahren verschwunden sind.

 

Die Branche hält dem gerne die ablaufenden Versicherungen entgegen. Doch Verbraucherschützer und Gebrauchtpolicenhändler setzen mit ebenfalls bekannten Argumenten dagegen: Jede zweite Police werde vor dem regulären Ablauf gekündigt. Stückzahlen zum vorzeitigen Abgang findet man in den Veröffentlichungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber nicht. Nur die Summen, die jährlich für vorzeitige Leistungen aufgewendet werden müssen, werden publiziert. Rund zwölf Milliarden Euro sind es Jahr für Jahr.

 

Riester-Verträge bringen Licht ins Storno-Dunkel

 

Bei Riester-Renten kann sich die Branche aber nicht hinter hohen Abläufen regulärer Art verstecken. Hier gibt es diese noch nicht. Denn die mit Zulagen geförderten Altersvorsorgeverträge sind erst seit 2001 auf dem Markt. Seither hat die Branche zwar 4,9 Millionen solcher Renten vereinbart. Der Bestand an Riester-Renten erreichte zum 31. Dezember 2005 jedoch nur 4,4 Millionen Policen. Mit anderen Worten: Eine halbe Million Verträge sind in diesen wenigen Jahren wieder gekündigt worden.

 

Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Offizielle Angaben gibt es nicht. Deutschlands Marktführer unter den Gebrauchpolicen-Aufkäufern, die Cash Life AG, wollte genauer wissen, warum Lebensversicherungen im Dutzend billiger gekündigt werden. Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) erhielt einen entsprechenden Auftrag zur Volksbefragung. Das Ergebnis bestätigt auf den ersten Blick die Sicht der Versicherer. Abwerbung und Umdeckung von laufenden Lebensversicherungsverträgen sind bei der IfD-Umfrage kein Thema. Vielmehr werden Lebensversicherungen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, also wegen Geldmangels, gekündigt. Als wesentlicher Grund für die Stornierung der Policen wird jedenfalls die Tilgung von Schulden angegeben. Genau 36 Prozent der Befragten äußerten sich so. Für weitere 18 Prozent war Arbeitslosigkeit der Anlass, die Police zu kündigen.

 

Allerdings wollten jeweils 14 Prozent ihr Geld besser anlegen oder sahen sich einer neuen privaten Situation gegenüber. Die Antwort, die Ersparnisse besser anzulegen, spricht indes für die Abwerbung und den Neuabschluss bei einem Konkurrenzunternehmen. Der Frankfurter Schnellbrief der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) vom 4. Mai des Jahres liest sich sogar wie eine Aufforderung zur Umdeckung von Versicherungsverträgen. Doch die Aachen-Münchener Lebensversicherung, die das meiste Lebensneugeschäft von der DVAG bezieht, wiegelt ab. Grundsätzlich sind von unserem Produktpartner und von uns so genannte Umdeckungen von Versicherungsverträgen unerwünscht. Deshalb gebe es die so genannte Neusto-Regelung, auf die sich der Schnellbrief bezieht. Diese schließe Provisionen für Neugeschäft aus, das in zeitlichem Zusammenhang mit einem Abgang bei demselben Kunden stehe, so die DVAG.

 

Das Wildern im eigenen Bestand will die Aachen-Münchener also mit ihrer Neusto-Regelung verhindern. Das gilt für Umdeckungen klassischer Lebensversicherungen im Bestand der Aachen-Münchener oder für Vertriebswege übergreifende Veränderungen. DVAG-Vermittler sollen keine vom Außendienst der Aachen-Münchener akquirierten Verträge stornieren lassen und durch eigene Abschlüsse ersetzen. Doch gilt die Neusto-Regel seit dem 1. Mai 2006 nicht generell. Sie wird dem Frankfurter Schnellbrief der DVAG zufolge dann nicht angewendet, wenn der Kunde aus der dritten Schicht des Alterseinkünftegesetzes in die staatlich geförderte erste oder zweite Schicht wechselt. Denn die Veränderung der persönlichen Lebens- und Berufssituationen kann auch eine Veränderung der Vertragsverhältnisse erfordern, so der DVAG-Schnellbrief. Zur dritten Schicht gehören alle klassischen Lebensversicherungen, zur ersten die Rürup-Renten. Die zweite Schicht besteht aus Riester-Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung.

 

Für den Kunden ist die Kündigung einer Lebensversicherung gleichwohl zumeist ein Verlustgeschäft. Denn der Rückkaufswert, den die Lebensversicherer dabei auf den Tisch legen, ist gerade in den ersten Vertragsjahren sehr bescheiden, vielfach auch gleich null, da zunächst einmal die Abschlusskosten getilgt werden müssen. Der Gebrauchtpolicenhandel bezahlt zwar mehr, aber auch nur dann, wenn schon ein ordentlicher Rückkaufswert vorhanden ist. Das Mehr lässt sich vor allem mit der gesparten Stornogebühr finanzieren, die bei einem Versicherungsnehmerwechsel - anders als bei einer Kündigung - nicht anfällt. Die­se Gebühr beträgt in aller Regel zehn Prozent des Deckungskapitals und bringt den Lebensversicherern ordentlich Geld in die Kassen.

 

Auch beim Gebrauchtpolicenhandel spielt Abwerbung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der Allianz Leben war das Werben von Cash Life um die eigene Ausschließlichkeitsorganisation jedenfalls ein Dorn im Auge. Cash Life hatte offenbar 3.000 bayerische Agenten der Allianz angeschrieben und ihnen die Vorzüge der Weitervermittlung von stornogefährdeten Policen nahe gelegt. Doch die Allianz Leben untersagte Cash Life das Liebeswerben und der eigenen Ausschließlichkeit die Zusammenarbeit mit dem Gebrauchtpolicen-Aufkäufer. Für Einfirmenvertreter ist der Weiterverkauf von Policen gegen Provision an einen Gebrauchtpolicenhändler eine Art Nebentätigkeit, die der Erlaubnis des Arbeitgebers bedarf.

 

Wie oft lassen sich Provisionen generieren?

 

Eine Zusammenarbeit ihrer Vermittler mit Cash Life lehnt die Allianz nicht zuletzt deshalb ab, weil dann Provisionen für den Abschluss der Police und für deren Stornierung gezahlt werden.

 

Was die Allianz nicht erwähnt, ist die latente Gefahr, die hinter einer solchen Doppelverprovisionierung lauert. Jedenfalls ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass bei einer solchen Konstruktion Lebensversicherungen schon mit dem Ziel vermittelt werden, sie nach Ablauf der Stornohaftung und einer gewissen Schamfrist aufs Neue zu verkaufen. Stefan Kleine-Depenbrock, Vorstandschef von Cash Life, sieht darin aber keine Gefahr. Die Beratungsvergütung, die Cash Life zahle, könne kein Grund dafür sein, die Verbraucher ins Storno laufen zu lassen. Sollte allerdings mit der Weiterveräußerung einer Police die Aussicht auf Vermittlung einer weiteren Versicherung und somit eine Dreifachprovisionierung verbunden sein, dürfte die Versuchung durchaus gegeben sein.

 

Michael J. Glück

Quelle

 

Nun, ich habe in diesem Thread schon fast alle möglichen Nachteile, die durch den Tarifwechsel entstanden sind aufgezählt. Die steuerliche Sache wurde dabei aber etwas außer acht gelassen. Bei Wikipedia gibt es aber eine interessante Passage zum Thema Steuerfreiheit, welche sehr interessant ist. Da heißt es bei dem Punkt Änderungen 2005 folgendermaßen.

 

Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung -siehe unten) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge die volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten.

Nehmen wir an, ich würde mich im Alter für eine förderschädliche Kündung entscheiden, ist mir die vorhandene Steuerfreiheit durch den Tarifwechsel abhanden gekommen, jetzt einmal abgesehen davon, ob der Vertrag hohe Kosten hat oder nicht. Man hätte ja nebenbei einen einfachen Fondssparplan besparen können.

 

Nachtrag:

Das Kapitel DVAG endet am 1.10.2012, denn da wird das Guthaben von meiner beitragfreien Riester-Rente Strategie NO1 Tarif 4RG auf meine klassische Riester-Renten Versicherung bei der Debeka Tarif F2 übertragen. Somit habe ich keinen Vertrag mehr, der mir über die DVAG verkauft wurde.

 

Abschließend kann ich ganz klar sagen, dass es mir eine Lehre war, mich jemals auf die DVAG eingelassen zu haben und bereue jeden einzelnen Tag.

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Gerald1502
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Aktuelle Info:

 

Ich kann jetzt sagen, dass ich keinen Vertrag mehr, der mir über die DVAG vermittelt wurde, besitze. Zum 01.10.2012 wurde das Gesamtguthaben aus meiner RiesterRente Strategie NO1 in die

Debeka Foerderrente Tarif F2 übertragen. Die Übertragungssumme beträgt 2.442,58.

 

Anbei die Aufschlüsselung des Übertragungsguthabens:

 

Deckungskapital : 2.501,77

+ Überschussbeteiligung incl. Schlussüberschussanteile: 20,38

+ Beteiligung an den Bewertungsreserven: 0,43

- Übertragungsgebühr: 80,00

 

Gesamtbetrag: 2.442,58

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Gerald1502
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Es wurde eine Rundmail an alle Direktionsleiter wegen kundenschädlicher systematischen Produktumschichtungen im Bereich Riester verschickt, dass ab sofort keine Provision, Einheiten und Sonderleistungen mehr gewährt werden.

Es wird von systematischen Produktumschichtungen gesprochen. Dies kann man sehr kritisch sehen.

 

Anbei ein Bilschirmfoto, welches die Rundmail aufzeigt.

 

yvghnv5h.png

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Gerald1502
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Ganz aktuell gefunden und so wie es ausschaut, gibt es nächstes Jahr eine neue Umdeckungswelle bei der DVAG.

 

DVAG_Schnellbrief November 2014 hat geschrieben:

 

Liebe Partnerinnen,

liebe Partner!

 

I. Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG)

 

Zum 01.01.2015 wird das Lebensversicherungsreformgesetz umgesetzt.

 

Das LVRG beinhaltet zwei wesentliche Maßnahmen mit vertrieblicher

Relevanz:

1. Senkung des Rechnungszinses von 1,75% auf 1,25%.

2. Senkung des Höchstzillmersatzes (bilanzielle Anrechnung von

Abschlusskosten für den Versicherer) von 40 auf 25 Promille.

 

Beide Maßnahmen führen zu:

- sinkenden Garantiewerten

- höheren Rückkaufswerten (vor allem in den ersten 5 Jahren) und

- einer niedrigeren prognostizierten Ablaufleistung.

 

Fazit: Die Bundesregierung erwartet mit Senkung des

Höchstzillmersatzes Bewegungen beim Provisionsniveau und den

Abschlusskosten im Markt.

 

Wie werden die Lebensversicherer reagieren?

 

Es ist davon auszugehen, dass sie sich in den neuen Markt hereintasten

und abwarten, welche Anbieter sich wie verhalten. Hier ist noch keine

klare Tendenz zu erkennen.

 

Wie ist unsere Position hierzu?

 

Auch hier zeigt sich wieder die Stärke der strategischen Partnerschaft

mit der AachenMünchener. Dank der Finanzstärke unseres Produktpartners

bedarf es zum Start in das Jahr 2015 keiner Provisionsveränderung.

 

Wir werden gemeinsam mit der AachenMünchener sehr sorgfältig die

Entwicklungen beobachten und wie bereits in der Vergangenheit

praktikable Lösungen finden.

 

II. Neuausrichtung der Produktwelt ab 01.01.2015

 

Die durch das LVRG notwendige Neukalkulation sämtlicher Produkte führt

auch zu einer Neuausrichtung der Produktwelt der AachenMünchener. Ab

2015 entfällt die WUNSCHPOLICE als Markenname. Folgende Tarife werden

für das Neugeschäft geschlossen:

 

- DIE WUNSCHPOLICE nach Tarif FRBZ, 2KRB, KRBZ und VRBZ

 

Für das Neugeschäft geöffnet bleiben unter geänderter Bezeichnung:

 

- Tarif 1FRB als "fondsgebundene Rentenversicherung", Tarif 1KRB als

"Rentenversicherung" und Tarif GRB als "STRATEGIE No. 1"

 

Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf Bestandsverträge finden

Sie als Anlage zu diesem Schnellbrief sowie im VB-Intranet unter

Produkte / Versicherungsprodukte / Lebensversicherung / Aktuelles.

 

Ab dem 01.01.2015 basiert das Junior Zukunftskonzept auf dem

VERMÖGENSAUFBAU-PLAN mit Einschluss einer

Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ). Damit profitieren Ihre

Kunden nun auch bei der Absicherung ihrer Kinder von den bewährten

Highlights des Vermögenaufbauplans.

 

III. Änderungen beim Produktinformationsblatt (PIB) zum 01.01.2015

 

Aus rechtlichen Gründen müssen die Produktinformationsblätter in

folgenden Punkten angepasst werden:

 

- Verzicht auf die Umrechnung der einmaligen Abschlusskosten über die

gesamte Vertragslaufzeit

- Verzicht auf werbliche Hinweise, Verzicht auf Hinweis, dass Kosten

der Rentenbezugszeit nicht bei einer Kapitalabfindung anfallen

- Hinweis, dass in die Tarifbeiträge eingerechnete Verwaltungskosten

(nur) während der Beitragszahlungsdauer anfallen,

- Bei Riester und Basisrenten verpflichtende Nennung der

Gesamtkostenquote, inkl. Fondskosten.

 

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IV.Änderung der Regelungen für Neugeschäft in Verbindung mit Storno

zum 01.01.2015

 

Um Ihnen zukünftig eine bessere Möglichkeit bei bedarfsorientierten

Anpassungen des Versicherungsschutzes für Bestandskunden zu geben,

beabsichtigt die AachenMünchener ihre Neusto-Regelungen anzupassen.

Gleichzeitig sollen die bestehenden Regelungen damit einheitlicher und

transparenter werden.

DVAG Schnellbrief November 2014

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Gerald1502
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Am 13.11.2014 gab es ein wichtiges Urteil vom Bundesgerichtshof zum Thema Umdeckungen, welches die Rechte für Verbraucher stärkt.

 

Lebensversicherung - Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Kunden bei Umdeckungen

 

Der Verbraucher lässt die Muskeln spielen? Hat ein Vermittler die Umdeckung eines Lebensversicherungs-Vertrages nicht dokumentiert, muss er nachweisen, dass auch über Nachteile aufgeklärt worden ist.

 

Lebensversicherung: Wenn ein Vermittler seinem Kunden zur Umdeckung eines LV-Vertrages rät, muss er die Beratung genau dokumentieren. Missachtet der Vermittler die Dokumentationspflicht hingegen und wird ihm im Nachhinein Falschberatung vorgeworfen, so findet eine Beweislastumkehr statt. Nun muss der Vermittler nachweisen, dass er den Kunden tatsächlich korrekt beraten hat – ohne sachgemäße Dokumentation ein Ding der Unmöglichkeit.

 

Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. Demnach sind Versicherungsvermittler verpflichtet, den Kunden bei einem Vertragswechsel „insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung“ hinzuweisen. Aus der Dokumentation der Beratung muss ersichtlich sein, ob der Vermittler über die Nachteile aufgeklärt hat (Urteil vom 13. November 2014, Az.: III ZR 544/13).

 

Vernachlässigt der Vermittler jedoch das Beratungsprotokoll, sitzt er sprichwörtlich in der Haftungsfalle. Die Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht nach § 61 Abs. 1 Satz 2, § 62 VVG „kann zu Beweiserleichterungen zugunsten des Versicherungsnehmers bis hin zu einer Beweislastumkehr führen“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Ist ein erforderlicher Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht dokumentiert worden, so muss grundsätzlich der Versicherungsvermittler beweisen, dass dieser Hinweis erteilt worden ist“. Wie aber will man eine sachgemäße Beratung bestätigen, wenn kein umfassendes Beratungsprotokoll vorliegt?

 

Über Nachteile der Lebensversicherungs-Kündigung nicht aufgeklärt?

 

Im konkreten Rechtsstreit hatte der Kläger seine seit 2004 laufende kapitalbildende Lebensversicherung gekündigt, die eine Laufzeit bis November 2034 vorsah. Dazu geraten hatte ihm ein Versicherungsvermittler, der auch das Kündigungsschreiben an die Versicherung aufsetzte. Nachdem der Kläger zu der Einschätzung gelangt war, dass der neue Vertrag weit ungünstigere Konditionen bot als die zuvor bestehende Police, versuchte der Kunde seinen alten Vertrag wieder in Kraft zu setzen. Dieser Versuch scheiterte jedoch.

 

Der Kläger hatte vor Gericht geltend gemacht, der Vermittler hätte ihn fehlerhaft beraten, indem er nicht auf die Nachteile einer Kündigung der bestehenden Police hinwies. Diese Nachteile waren u.a. der zwischenzeitliche Wegfall der Steuerfreiheit, das höhere Eintrittsalter mit höheren Prämien, der erneute Anfall von Abschlusskosten sowie ein deutlich niedrigerer Garantiezins. Deshalb forderte der Kläger nun, dass ihm der Vermittler eine ordnungsgemäße Beratung nachweisen müsse.

 

Lückenhafte Beratungsdokumentation führt zu Beweislastumkehr

 

Die Vorinstanzen hatten die Klagen des enttäuschten Versicherungskunden allesamt abgewiesen. Nicht so jedoch der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Die Juristen hoben speziell auf die mangelhafte Beratungsdokumentation der Vermittler ab. Sei ein wesentlicher Hinweis nicht dokumentiert worden, so müsse grundsätzlich der Vermittler beweisen, dass der Hinweis tatsächlich erteilt worden sei. Der BGH weist den Fall unter Berücksichtigung des Urteils an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück.

 

Mit diesem Urteil könnte es für Verbraucher zukünftig einfacher werden, für sie nachteilige Umdeckungen, wie sie speziell in der Lebensversicherungs-Sparte zu beobachten sind, juristisch anzufechten. Die Richter haben klargestellt: Über Folgen und Risiken einer Umdeckung müssen Versicherungsvermittler aufklären – und dies gut dokumentieren.

 

BGH Urteil Kündigung LV 13.11.2014.pdf

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Gerald1502
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Auf Versicherungsjournal.de gibt es einen aktuellen Artikel zu neuen Umdeckungen bei der DVAG. Quelle: http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/wechseloption-der-dvag-schiesst-ueber-das-ziel-hinaus-121762.php

 

Wechseloption der DVAG schießt über das Ziel hinaus

 

10.3.2015 – Zwecks Sicherung der erreichten Wertsteigerung in Fondspolicen bietet die DVAG in den letzten fünf Jahren vor Vertragsablauf den Neuabschluss in einer klassischen Rentenversicherung an. Doch das ist aus Kundensicht nicht unbedingt empfehlenswert.

 

„Mit der so genannten ‚Wechseloption‘ steht Ihnen ein Instrument zur Guthabensicherung von rein fondsgebundenen Verträgen zur Verfügung. Diese können Sie in den letzten fünf Jahren vor Ablauf einsetzen.

 

Im Rahmen der Wechseloption kann das Fondsguthaben vollständig entnommen und ohne Anwendung der Neusto-Regel auf eine konventionelle Rentenversicherung oder das P.U.R.-Konzept übertragen werden. Für den neuen Vertrag erhalten Sie die volle Provision.“ So hat die Verkaufsförderung Lebensversicherung (VVS) der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) Anfang Februar in einer E-Mail an den Außendienst für die Umdeckung innerhalb des eigenen Kundenbestands geworben.

 

Dieser E-Mail war die Liste aller Verträge im Bestand des jeweiligen Vertreters beigefügt, für die die Option genutzt werden kann. So werden viele Kunden gebeutelt zugunsten einer neuen Provision für unterbezahlte Vermögensberater.

 

Steuerfreie Policen werden in steuerpflichtige getauscht

 

Einer der angeschriebenen Vertreter, dessen Name der Redaktion bekannt ist, erläuterte, dass es sich um Fondspolicen der Aachenmünchener Lebensversicherung AG handele, die vor 2004 abgeschlossen worden waren und damit steuerfrei.

Diese Produkte mit in der Regel guten Ablaufrenditen sollten in jetzt steuerpflichtige, kostenträchtige Neuabschlüsse umgedeckt werden, gern auch in klassische Tarife mit extrem niedriger Verzinsung und hohen neuen Abschlusskosten. „So werden viele Kunden gebeutelt zugunsten einer neuen Provision für unterbezahlte Vermögensberater“, fasst der Vermittler seine Einschätzung zusammen.

 

DVAG-Pressesprecherin Dr. Maria Lehmann kontert: „Möchte der Kunde das angesparte Guthaben verrenten lassen, gehen dabei keine Steuervorteile verloren.“ In diesem Falle kann aber die Garantie in dem Neuvertrag erheblich niedriger sein als in dem aufgegebenen. In einem von dem Vertreter genannten Beispiel würde bei einer Umdeckung die garantierte Altersrente von 380 Euro auf 270 Euro sinken.

 

Bestehende Vermögen ohne Neuabschluss sichern

 

Als Argument für einen Neuabschluss wird in dem Rundschreiben des Vertriebsunternehmens die Sicherung des Guthabens genannt. Dazu erläutert die Leiterin Corporate Affairs: „Durch die Kursrally an den Aktienmärkten der letzten Jahre haben sich die Guthaben in den Fondspolicen äußerst positiv entwickelt. Ein Absturz der aktuell historischen Höchststände an den Aktienmärkten würde auch für die Fondspolicen erhebliche Verluste bedeuten, die bei Verträgen, die sich kurz vor Ablauf befinden, nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Mit der Wechseloption wird nun für rein fondsgebundene Verträge, die sich in den letzten fünf Jahren vor Ablauf befinden, ein Instrument geboten, Vertragswerte zu sichern und von einer garantierten Leistung zu profitieren.“

Erst auf Nachfrage räumt Lehmann ein, dass es dazu keines Vertragswechsels bedarf: „Ein aktiver Wechsel in schwankungsärmere Fonds ist grundsätzlich möglich und kann für den Kunden auch die bessere Wahl sein.“

 

Provisionspotenzial 80.000 Euro

 

Davon ist in der Rundmail keine Rede. Der Grund liegt auf der Hand, wie die Kalkulation des schon zitierten Vertreters zeigt: „38 Verträge mit einer Ablaufleistung von 1,6 Millionen Euro, woraus sich neue Provisionen von bis zu 80.000 Euro ergeben. Wenn einem da nicht viele Vorteile für den Kunden einfallen!“ Das will Sprecherin Lehmann nicht gelten lassen: „Ob es für den konkreten Vertrag tatsächlich empfehlenswert ist, von der Wechseloption Gebrauch zu machen, ist abhängig von den Wünschen und Zielen des Kunden. Dies kann nur im direkten Austausch zwischen Kunde und Vermögensberater ermittelt werden. Ein genereller ‚Umdeckungsbedarf‘ besteht nicht.

 

Die Wechseloption ist keine Aktion, sondern eine Option, die genutzt werden kann aber nicht muss. Die Entscheidung, ob die Nutzung der Option im Kundeninteresse ist, trifft einzig und allein der Kunde. Es versteht sich von selbst, dass der Kunde die Wechseloption nicht nutzen wird, wenn er hierin keinen Vorteil erkennt.“

 

Beratungsqualität ist Anreiz- und Charakterfrage

 

Das ist freilich reine Theorie. Welcher Verbraucher ist schon in der Lage, die Vor- und Nachteile seiner Optionen sachgerecht beurteilen zu können? Der typische Versicherungsnehmer ist auf Hilfe angewiesen. Wie gut die Vertreter diese Hilfe im Kundeninteresse leisten können oder wollen, ist einerseits eine Frage der Qualifikation und des Charakters. Andererseits ist das Vertriebsunternehmen in der Verantwortung für die Anreize und die Führung.

Ein Vermittler wird umso eher verantwortungsbewusst handeln, je eher er dafür belohnt wird und nicht der Depp ist, der auf Provisionen verzichtet. Wer seine Verkäufer „Vermögensberater“ nennt, muss sich an diesem Anspruch messen lassen.

 

Aktionen aus Kundensicht steuern

 

Die Anreize schießen in diesem Falle über das Ziel hinaus, weil sie auch aus Kundensicht unsinnige Umdeckungen belohnen. In die Aktion einbezogenen sind die verschiedensten Verträge: Kapitalpolicen mit und ohne Verrentungsoption sowie Rentenversicherungen, mit Laufzeiten bis zum Rentenalter und teilweise deutlich davor. Hier könnte durchaus differenziert werden. Policeninhaber, bei denen zwecks Sicherung der Fondsvermögen eine Umschichtung von Aktien in schwankungsärmere Anlageklassen wegen kurzer Restlaufzeiten bis zum Ablauf oder Rentenbeginn angezeigt und ohne einen Policenwechsel möglich ist, sollten in diesem Sinne beraten werden. Das gilt zumindest dann, wenn die Nachteile eines Neuabschlusses überwiegen.

 

Wer seine Verkäufer „Vermögensberater“ nennt, muss sich an diesem Anspruch messen lassen. Und wer behauptet: „Wir verkaufen keine Produkte, sondern entwickeln mit Ihnen ein ganzheitliches Vorsorge- und Finanzkonzept“, sollte diese Philosophie auch in den Anreizen sichtbar machen.

 

Neugeschäft geht auch ohne Umdeckung

 

Für die Verkaufsförderung gibt es genügend andere Betätigungsfelder. Fondspolicen, die nicht vorzeitig umgedeckt werden, laufen auch eines Tages ab. Eine bis dahin nachgewiesene gute Performance sollte ein gutes Argument für eine Wiederanlage sein.

 

Viele (klassische) Lebens- und Rentenversicherungen laufen schlechter als ursprünglich prognostiziert. Dadurch ergeben sich vielfach neue Versorgungslücken. Also müssen Kunden durchweg mehr sparen, um ihre Versorgungsziele zu erreichen.

Dieses Thema ist sicher eine schwierige Herausforderung. Aber auch eine lohnende, denn der durch das anhaltende Zinstief geschaffene Bedarf ist riesig.

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Gerald1502
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Ein weiterer Artikel zu den Umdeckungen bei der DVAG. Quelle: http://www.versicherungsbote.de/id/4814937/DVAG-Umdeckung-Lebensversicherung-Kritik/

 

DVAG gerät wegen der Umdeckung von Lebensversicherungen ins Zwielicht

 

DVAG im Zwielicht: Die Deutsche Vermögensberatung AG verschickt Mails an ihre Vermittler, in denen sie Anreize zu einer Umdeckung langjähriger Verträge gibt. Nun muss sich die DVAG des Vorwurfs erwehren, sie handle zum Nachteil ihrer Kunden.

 

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) sieht sich aktuell mit dem Vorwurf konfrontiert, fondsgebundene Lebensversicherungen langjähriger Kunden zum Nachteil der Versicherungsnehmer umzudecken. Im Februar hat die DVAG Mails an den eigenen Außendienst verschickt, in denen das Unternehmen für eine sogenannte „Wechseloption“ warb. Mit dieser Option sollte es den Versicherungsnehmern schmackhaft gemacht werden, fondsgebundene Lebenspolicen fünf Jahre vor Vertragsablauf in eine klassische Rentenversicherung umzuwandeln.

 

Für Umdeckungen erneut volle Provision gezahlt

 

Die Sache hat mehr als einen bitteren Beigeschmack. So erhalten die Vermittler für diese Umdeckungen die volle Provision, wie das Versicherungsjournal berichtet. Für die Kunden fallen also erneut hohe Abschlusskosten an. Zudem handelt es sich bei den Altverträgen um Fondspolicen der Aachen Münchener, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Diese boten eine weit höhere Rendite als die neuen Rentenversicherungs-Verträge und hatten zudem den Vorteil, dass die Erträge daraus steuerfrei waren. Warum werden diese lukrativen Angebote in steuerpflichtige Rentenpolicen umgewandelt, die einen niedrigeren Ertrag und hohe Abschlusskosten bereithalten?

 

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Kunden über den Tisch gezogen werden. Sogar den eigenen Beratern kommt das Gebaren der DVAG sonderbar vor. „So werden die Kunden gebeutelt zugunsten einer neuen Provision für Vermögensberater“, zitiert das Versicherungsjournal aus der Mail eines misstrauischen DVAG-Vermittlers, der anonym bleiben will. Er selbst betreut 38 potentielle Verträge mit einer Ablaufleistung von 1,6 Millionen Euro. Würde er alle diese Policen umdecken, könnte er bis zu 80.000 Euro Provision einstreichen.

 

DVAG nennt Sicherung des Vermögens als Motiv

 

Die DVAG weist Vorwürfe zurück, sie würde Anreize geben, zum Nachteil der Kunden zu handeln. Im Rundschreiben selbst wird die Sicherung des Guthabens als Grund für einen Neuabschluss genannt. Der Wechsel sei eine Option, "die genutzt werden kann aber nicht muss".

 

Gegenüber dem Versicherungsjournal erklärt eine Sprecherin, durch die Kursrally an den Aktienmärkten hätten sich die Guthaben zuletzt äußerst positiv entwickelt. Ein Absturz der historischen Höchststände würde jedoch für die Fondspolicen erhebliche Verluste bedeuten. Mit der Wechseloption werde nun ein Instrument geboten, „Vertragswerte zu sichern und von einer garantierten Leistung zu profitieren.“ Zudem seien Steuervorteile nicht gefährdet, wenn der Kunde das angesparte Guthaben verrenten lasse.

 

Betroffen sind aber auch Verträge, die sowieso eine Rentenoption enthalten und eine Umschichtung des Fondsvermögens erlauben – ohne, dass erneut hohe Provisionen fließen müssten. Hier dürfte eine Umdeckung tatsächlich Nachteile für den Kunden bedeuten. Brisant: In den von der DVAG verschickten Mails an die Vermittler war jeder einzelne Vertrag des Kundenbestands aufgeführt, der für einen Neuabschluss infrage käme. Kann dies nicht als Aufforderung verstanden werden, Umdeckungen vorzunehmen?

 

Auch wenn es den Vertretern selbst überlassen bleibt, ob sie ihre Klienten zu einer Rentenversicherung überreden - mit den erneuten Abschlussprovisionen schafft die DVAG ein deutlichen Anreiz, gegen das Interesse der Kunden zu handeln.

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