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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

Empfohlene Beiträge

marcero
· bearbeitet von marcero

Was passiert eigentlich bei aktuell existierenden Positionen ausl. thes. Fonds?

 

Aktuelles Verfahren ist ja, der Broker merkt sich die ausschüttungsgleichen Erträge zwischen An- und Verkauf und versteuert diese kumulierten Erträge bei Verkauf. Der steuerehrliche Anleger, der die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge während der Haltezeit versteuert hat, muss daher in der Anlage KAP die Erträge entsprechend korrigieren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 

Nun fällt dieser Blödsinn in der Zukunft weg.

 

Nur lese ich an keiner Stelle, wie der Übergang bei den ausl. thes. Fonds sein wird.

Schlau wäre ja, wenn dann zu einem Übergangszeitpunkt die kumulierten agE versteuert würden, der Anleger hätte einmal die Mühe, in der Anlage KAP die Korrektur für die bereits versteuerten agE durchzuführen und würde danach bei Null starten, die Bank wäre diesen Merkposten los, alle wären glücklich und zufrieden.

 

Da ich derartiges aber nirgendwo lese, befürchte ich, der Broker wird den Merkposten mit den kumulierten agE weiterhin bis zum Sanktnimmerleinstag mit sich rumschleppen und der steuerehrliche Anleger darf dem FA in Jahrzehnten immer noch erklären, dass er das alles schon versteuert hat. Korrekt?

 

Jetzt bin ich verwirrt: Der Broker merkt sich die ausschüttungsgleichen Erträge?:blink:

Nach meinem Kenntnisstand merkt sich der Broker deinen Einkaufspreis und nimmt Verkaufspreis-Einkaufspreis als Bemessungsgrundlage der Versteuerung.

Die agE sollten doch im Kurswert verbucht sein.

Deswegen werden sie doppelt besteuert, wenn du das mit der Anlage KAP nicht korrigierst.

 

Nun reine Mutmaßung:

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes alle Fondspositionen als verkauft und neu angeschafft angesehen werden.

Das kann aber falsch sein.

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multivitamin

Jetzt bin ich verwirrt: Der Broker merkt sich die ausschüttungsgleichen Erträge?:blink:

 

Aktuell tut er das. Sonst könnte er sie ja beim Verkauf nicht versteuern.

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Ramstein

Nun reine Mutmaßung:

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes alle Fondspositionen als verkauft und neu angeschafft angesehen werden.

Das kann aber falsch sein.

Wie wäre es mit einer seriösen Quelle? Hier ist das Gesetz verlinkt und da steht drin:

 

§ 56 Anwendungs- und Übergangsvorschriften

 

(2) Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem Investmentsteuergesetz in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 1. Januar 2018 erstmals in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen (Alt-Anteile), gelten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 als veräußert und mit Beginn des 1. Januar 2018 als angeschafft. Als Veräußerungserlös und Anschaffungskosten ist der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis anzusetzen.

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Smartinvestor

Nun reine Mutmaßung:

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes alle Fondspositionen als verkauft und neu angeschafft angesehen werden.

Das kann aber falsch sein.

Wie wäre es mit einer seriösen Quelle? Hier ist das Gesetz verlinkt und da steht drin:

 

§ 56 Anwendungs- und Übergangsvorschriften

 

(2) Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem Investmentsteuergesetz in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 1. Januar 2018 erstmals in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen (Alt-Anteile), gelten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 als veräußert und mit Beginn des 1. Januar 2018 als angeschafft. Als Veräußerungserlös und Anschaffungskosten ist der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis anzusetzen.

 

Steht auch etwas im Gesetz, ob die Steuer auf diese fiktive Veräußerung dann auf einen Schlag mit dem Steuerbescheid 2017 fällig werden? Das kann ich mir nämlich nicht so ganz vorstellen. Denn das wären ja bei langfristig gehaltenen Fonds emmense Summen im Verhältnis zum regulären Einkommen. In dem Fall wird doch üblicherweise eine Stundung über mehrere Jahre gewärt.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Steht auch etwas im Gesetz, ob die Steuer auf diese fiktive Veräußerung dann auf einen Schlag mit dem Steuerbescheid 2017 fällig werden?

Ja. Die Steuer wird erst bei echtem Verkauf fällig. Siehe Absatz 3.

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moonraker

Jetzt bin ich verwirrt: Der Broker merkt sich die ausschüttungsgleichen Erträge?:blink:

Nach meinem Kenntnisstand merkt sich der Broker deinen Einkaufspreis und nimmt Verkaufspreis-Einkaufspreis als Bemessungsgrundlage der Versteuerung.

Die agE sollten doch im Kurswert verbucht sein.

Deswegen werden sie doppelt besteuert, wenn du das mit der Anlage KAP nicht korrigierst.

Nein, es reicht nicht, nur die Ein- und Verkaufspreise zu vergleichen. Die agE müssen immer versteuert werden (in dem Jahr, in dem sie zugeflossen sind), auch wenn der Verkaufskurs unter dem Einkaufskurs liegt. Deshalb merkt sich die Bank zumindest die kummulierten agE des Kauf- und Verkaufzeitpunkts.

Bsp.:

Kauf 100€

agE 5€

Verkauf 100€

>>> V - E = 0€ = kein Gewinn = keine Steuer?

Doch, die 5€ sind zu versteuern...

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stat
· bearbeitet von stat

Steht auch etwas im Gesetz, ob die Steuer auf diese fiktive Veräußerung dann auf einen Schlag mit dem Steuerbescheid 2017 fällig werden?

Ja. Die Steuer wird erst bei echtem Verkauf fällig. Siehe Absatz 3.

 

Richtig spannend wäre zu erfahren ob die Steuer auch fällig wird wenn man im Verkaufsjahr (zb 2025) nicht in D steuerpflichtig ist, ich befürchte ja. Ich denke das wird in den Zweifelsfragen zum Gesetz auftauchen.

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magicw
· bearbeitet von magicw

Ja. Die Steuer wird erst bei echtem Verkauf fällig. Siehe Absatz 3.

 

Richtig spannend wäre zu erfahren ob die Steuer auch fällig wird wenn man im Verkaufsjahr (zb 2025) nicht in D steuerpflichtig ist, ich befürchte ja. Ich denke das wird in den Zweifelsfragen zum Gesetz auftauchen.

 

 

Wenn du dann verkaufst, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer ab. Da du keine Steuer-ID mehr hast, behält der Fiskus erst mal das Geld^^ Du kannst das dann per Jahressteuerausgleich wieder zurückholen. Und da das nicht geht, da du ja nicht mehr steuerpflichtig in D bist, kannst du nur hoffen in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig zu sein.

Dann kannst du das ggf. als Quellensteuer wieder zumindest anteilig zurückfordern.

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Mr.X

 

 

Richtig spannend wäre zu erfahren ob die Steuer auch fällig wird wenn man im Verkaufsjahr (zb 2025) nicht in D steuerpflichtig ist, ich befürchte ja. Ich denke das wird in den Zweifelsfragen zum Gesetz auftauchen.

 

 

Wenn du dann verkaufst, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer ab. Da du keine Steuer-ID mehr hast, behält der Fiskus erst mal das Geld^^ Du kannst das dann per Jahressteuerausgleich wieder zurückholen. Und da das nicht geht, da du ja nicht mehr steuerpflichtig in D bist, kannst du nur hoffen in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig zu sein.

Dann kannst du das ggf. als Quellensteuer wieder zumindest anteilig zurückfordern.

Weiß nicht, ob das geht: ins Ausland auf ein Depot übertragen und da verkaufen...

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Smartinvestor

Wenn du dann verkaufst, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer ab. Da du keine Steuer-ID mehr hast, behält der Fiskus erst mal das Geld^^ Du kannst das dann per Jahressteuerausgleich wieder zurückholen. Und da das nicht geht, da du ja nicht mehr steuerpflichtig in D bist, kannst du nur hoffen in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig zu sein.

Dann kannst du das ggf. als Quellensteuer wieder zumindest anteilig zurückfordern.

Weiß nicht, ob das geht: ins Ausland auf ein Depot übertragen und da verkaufen...

 

Natürlich geht das, ganz einfach und legal. Die Übertragung dauert genau so lange wie von einer dt. Bank zu anderen. Habe das gerade selber getestet. Es gibt dafür jede Menge ausländische Broker, die in D eine Filiale betreiben, oft sogar mit einem vorgeschalteten deutschen Broker für den dt. Service, wie z.B. das bekannte Gespann CapTrader/IB. Das funktioniert sogar sehr gut und man ist völlig Herr der eigenen Versteuerung.

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Smartinvestor
· bearbeitet von Smartinvestor

Steht auch etwas im Gesetz, ob die Steuer auf diese fiktive Veräußerung dann auf einen Schlag mit dem Steuerbescheid 2017 fällig werden?

Ja. Die Steuer wird erst bei echtem Verkauf fällig. Siehe Absatz 3.

 

Um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen: Ausl. thesaur. Fonds sollen also E. 2017 endbesteuert werden wie alle anderen Fonds, aber die Steuern erst beim Verkauf fällig werden. Damit erhält man sich den Steuerstundungseffekt. Aber die erst beim Verkauf fällige Steuer enthält dann auch immer noch die Doppelbesteuerung, auch wenn man erst in 20 Jahren verkauft, wenn sich vielleicht kaum noch jemand an diese Steuerposse erinnern kann. Wenn man dann die Doppelbesteuerung erstattet bekommen will, muss man also all die 20 Jahre die Steuernachweise aufheben und dann damit einer völlig neuen Generation an Finanzbeamten versuchen klar zu machen, dass man das wieder zurück haben will. Da kann man sich oder seinen Erben viel Glück wünschen...

 

Verhält sich das tatsächlich so?

 

Eine Alternative wäre natürlich, alle Gewinne Ende 2017 durch einen realen Verkauf und Rückkauf aller ausl. thes. Fonds zu realisieren. Dann erhält man die Doppelbesteuerung auf die abgegl. Erträge und kann sich die mit den gesammelten Steuerbescheinigungen und noch ausreichend frischer Erinnerung aller Beteiligten bei der folgenden Steuererklärung beim FA zurückholen. Leider verschenkt man dann den aufgelaufenen Steuerstundungseffekt (steuerl. Barwertvorteil). Es bleibt als die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Übeln. Verstehe ich das richtig? Gibt es weitere Alternativen?

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stat

 

 

Richtig spannend wäre zu erfahren ob die Steuer auch fällig wird wenn man im Verkaufsjahr (zb 2025) nicht in D steuerpflichtig ist, ich befürchte ja. Ich denke das wird in den Zweifelsfragen zum Gesetz auftauchen.

 

 

Wenn du dann verkaufst, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer ab. Da du keine Steuer-ID mehr hast, behält der Fiskus erst mal das Geld^^ Du kannst das dann per Jahressteuerausgleich wieder zurückholen. Und da das nicht geht, da du ja nicht mehr steuerpflichtig in D bist, kannst du nur hoffen in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig zu sein.

Dann kannst du das ggf. als Quellensteuer wieder zumindest anteilig zurückfordern.

 

Als Steuerausländer wird grundsätzlich keine AbgSt einbehalten ! Die Steuer ID erlischt im übrigen erst nachdem du 10 Jahre tot bist und nicht wenn Du Steuerausländer wirst!

Mit einem DBA hat das auch gar nichts zu tun und Quellensteuer betrifft nur Dividenden und Zinsen und keine Kursgewinne und diese gezahlte Quellensteuer bekommst du auch nie wieder egal in welchem Land und oder DBA.

 

Die Frage ist und bleibt ob die "Spezial Steuer" die durch den fiktiven Verkauk nur gestundet wird oder ob man mit einer Auswanderung um diese herumkommt.

 

Erst mal informieren bevor man hier postet, denn jede Deiner Aussage war falsch, danke!

 

 

 

 

Wenn du dann verkaufst, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer ab. Da du keine Steuer-ID mehr hast, behält der Fiskus erst mal das Geld^^ Du kannst das dann per Jahressteuerausgleich wieder zurückholen. Und da das nicht geht, da du ja nicht mehr steuerpflichtig in D bist, kannst du nur hoffen in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig zu sein.

Dann kannst du das ggf. als Quellensteuer wieder zumindest anteilig zurückfordern.

Weiß nicht, ob das geht: ins Ausland auf ein Depot übertragen und da verkaufen...

 

Danke für Deinen Post.

Könnte gehen fraglich nur ob legal im Sinne des Gesetztes. IMHO noch offen

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thaistatos

Erst mal informieren bevor man hier postet, denn jede Deiner Aussage war falsch, danke!

 

 

große Worte aus dem Glashaus?

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Da sind ja noch einige Fragen offen ;-)

 

 

Was ich im Gesetzentwurf wird nicht gefunden habe:

 

Gilt der Freibetrag von 100.000 Euro künftiger Wertzuwachs für den Altbestand pro Person?

 

Anwendungsfall: Schenkung von 20 TEU WPs an Kinder; sind diese dann bis 120 TEU Wert steuerfrei?

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Smartinvestor
· bearbeitet von Smartinvestor

Wenn du dann verkaufst, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer ab. Da du keine Steuer-ID mehr hast, behält der Fiskus erst mal das Geld^^ Du kannst das dann per Jahressteuerausgleich wieder zurückholen. Und da das nicht geht, da du ja nicht mehr steuerpflichtig in D bist, kannst du nur hoffen in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig zu sein.

Dann kannst du das ggf. als Quellensteuer wieder zumindest anteilig zurückfordern.

 

Als Steuerausländer wird grundsätzlich keine AbgSt einbehalten ! Die Steuer ID erlischt im übrigen erst nachdem du 10 Jahre tot bist und nicht wenn Du Steuerausländer wirst!

Mit einem DBA hat das auch gar nichts zu tun und Quellensteuer betrifft nur Dividenden und Zinsen und keine Kursgewinne und diese gezahlte Quellensteuer bekommst du auch nie wieder egal in welchem Land und oder DBA.

 

Die Frage ist und bleibt ob die "Spezial Steuer" die durch den fiktiven Verkauk nur gestundet wird oder ob man mit einer Auswanderung um diese herumkommt.

 

Erst mal informieren bevor man hier postet, denn jede Deiner Aussage war falsch, danke!

 

Weiß nicht, ob das geht: ins Ausland auf ein Depot übertragen und da verkaufen...

 

Danke für Deinen Post.

Könnte gehen fraglich nur ob legal im Sinne des Gesetztes. IMHO noch offen

Warum soll das nicht legal sein? Es gibt kein Gesetz, das einem verbietet, sein Vermögen in jedes Land der Erde zu transferieren. Was sollen den sonst Auswanderer machen? Die wichtigste Regel ist, alle Einnahmen nach den am HauptWohnsitz geltenden Regeln zu versteuern. Also wird man die spezielle EndBesteuerung der fiktiven Verkäufe Ende 2017 legal vermeiden können, wenn man zu der Zeit seinen HauptWohnsitz im Ausland hat. Sollte diese EndBesteuerung nicht gleich zur Zahlung fällig werden sondern bis zum endgültigen Verkauf gestundet werden, so müsste man diese Steuerzahlung auch legal vermeiden können indem man beim endgültigen Verkauf seinen HauptWohnsitz im Ausland hat. Alles ist jedoch unabhängig vom Standort des Depots. Aber wenn man sein Depot in einem anderen Land als seinen Hauptwohnsitz hat, ist man immer vollkommen Herr der eigenen Besteuerung, denn im Ausland zählt man als steuerausländer.

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Smartinvestor

Da sind ja noch einige Fragen offen ;-)

 

 

Was ich im Gesetzentwurf wird nicht gefunden habe:

 

Gilt der Freibetrag von 100.000 Euro künftiger Wertzuwachs für den Altbestand pro Person?

 

Anwendungsfall: Schenkung von 20 TEU WPs an Kinder; sind diese dann bis 120 TEU Wert steuerfrei?

Der Freibetrag gilt pro Person. Wenn diese Wertpapiere aus der Schenkung Altbestand sind, so können darauf zusammen mit anderen im aktuellen Besitz Wertzuwächse bis 100.000 Euro steuerfrei vereinnahmt werden. Das ist völlig unabhängig von der Höhe der Schenkung also hier 20.000 EUR. Ich sehe hier keinerlei zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit.

 

 

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stat

 

 

Als Steuerausländer wird grundsätzlich keine AbgSt einbehalten ! Die Steuer ID erlischt im übrigen erst nachdem du 10 Jahre tot bist und nicht wenn Du Steuerausländer wirst!

Mit einem DBA hat das auch gar nichts zu tun und Quellensteuer betrifft nur Dividenden und Zinsen und keine Kursgewinne und diese gezahlte Quellensteuer bekommst du auch nie wieder egal in welchem Land und oder DBA.

 

Die Frage ist und bleibt ob die "Spezial Steuer" die durch den fiktiven Verkauk nur gestundet wird oder ob man mit einer Auswanderung um diese herumkommt.

 

Erst mal informieren bevor man hier postet, denn jede Deiner Aussage war falsch, danke!

 

 

 

Danke für Deinen Post.

Könnte gehen fraglich nur ob legal im Sinne des Gesetztes. IMHO noch offen

Warum soll das nicht legal sein? Es gibt kein Gesetz, das einem verbietet, sein Vermögen in jedes Land der Erde zu transferieren. Was sollen den sonst Auswanderer machen? Die wichtigste Regel ist, alle Einnahmen nach den am HauptWohnsitz geltenden Regeln zu versteuern. Also wird man die spezielle EndBesteuerung der fiktiven Verkäufe Ende 2017 legal vermeiden können, wenn man zu der Zeit seinen HauptWohnsitz im Ausland hat. Sollte diese EndBesteuerung nicht gleich zur Zahlung fällig werden sondern bis zum endgültigen Verkauf gestundet werden, so müsste man diese Steuerzahlung auch legal vermeiden können indem man beim endgültigen Verkauf seinen HauptWohnsitz im Ausland hat. Alles ist jedoch unabhängig vom Standort des Depots. Aber wenn man sein Depot in einem anderen Land als seinen Hauptwohnsitz hat, ist man immer vollkommen Herr der eigenen Besteuerung, denn im Ausland zählt man als steuerausländer.

 

Meine Gedanken gingen zb in Richtung Wegzugssteuer (gmbH Beteiligung) die bei Wegzug fällig wird bzw analog der Pflicht zb ausschüttungsgleiche Erträge bei ausländischen Thessaurieren zu melden (Pflicht).

In den Zweifelsfragen könnte ein Passus stehen bei Wegzug wird die Steuer sofort fällig. Ich denke keiner kann diese Frage im Moment beantworten, nur auf dem Schirm haben sollte man diese Möglichkeit.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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chrile

Für meine Altersvorsorge bespare ich derzeit zwei Fonds (Den ARERO und den ComStage MSCI World) bei CosmosDirekt über das Produkt "Flexible VorsorgePlan Invest".

 

Daher habe ich mal bei CosmosDirekt nachgefragt inwiefern der Steuerstundungseffekt (welcher auch aktiv beworben wird) ab 2018 durch die Pauschalsteuer hinfällig ist.

Als Antwort erhielt ich, dass noch keine konkreten Informationen vorliegen jedoch da es sich um ein Versicherungsprodukt und keine Fondsdirektanlage handele der Vertrag nicht betroffen sein könnte.

 

Wisst ihr schon mehr dazu? Meines Wissens nach sind nur steuerlich geförderte Produkte (wie die Riesterrente) ausgenommen.

 

Sollte die CosmosDirekt mit ihrer Vermutung recht haben, wäre es doch ein nettes Schlupfloch.

Ich bespare dann einfach über den Versicherungsmantel, nutze den Stundungseffekt und kündige wenn ich das Geld benötigen sollte..

 

Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Produkt von der Pauschalsteuer ausgenommen wird.

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Ramstein

Heute ein Beitrag hierzu auf finanztip.de ... http://www.finanztip...ntsteuergesetz/

Besonders lesenswert sind auch die Fragen und Antworten zu dem Beitrag, insbesondere zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer.

 

Spielt das dann steuerlich auch keine Rolle mehr ob ein ETF in Luxemburg oder in Irland ansässig ist?

 

Antwort Sara Zinnecker: doch, das spielt weiterhin eine Rolle – für bestimmte ETFs, zum Beispiel bei einem physischen ETF, der Dividenden anspart (thesauriert). Warum?

 

Angenommen, der ETF hält eine Menge US-Aktien (wie der MSCI World). Die USA behalten erst einmal 30 Prozent Quellensteuer ein. Der Fonds kann sich aber nach dem jew. gültigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einen Teil davon erstatten lassen. Angenommen der Fonds sitzt in Irland – dann bekommt er 15 Prozent von den 30 Prozent wieder zurück, das legt das Doppelbesteuerungsabkommen Irland – USA so fest. Luxemburg als Fondsdomizil wäre, soweit ich das weiß, für einen solchen ETF nachteilig.

 

Sicher bin ich bei Deutschland. Ein physisch-thesaurierender Fonds, der in Deutschland aufgelegt ist, könnte von einer Quellensteuererstattung nicht profitieren. Der Grund: Das DBA Deutschland-USA sieht vor, dass der Fonds beweisen muss, dass 90 % der Anleger in Deutschland ansässig sind. Das gelingt regelmäßig nicht.

 

In der Regel dürften die Fondsgesellschaften das Fondsdomizil so wählen, dass es in Sachen Quellensteuererstattung von Vorteil ist. Die Fonds profitieren ja auch davon, wenn sie sich so viel Quellensteuer wie möglich zurückholen können – das treibt die Performance.

 

Die Quellensteuererstattung, die der Fonds vornimmt, ist also eine Sache. Die Anrechnung der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer beim Anleger (die ab 2018 wegfällt) eine andere. Im Detailartikel Quellensteuer, der in Kürze online geht, gehe ich auch auf diesen Sachverhalt ein.

Auf den kommenden Artikel bin ich gespannt. Falls es so bleibt, wie es sich bisher andeutet, wird wohl das Domizil Irland "Pflicht werden" für viele ertragsorientierte Anleger.

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Raccoon
Warum soll das nicht legal sein? Es gibt kein Gesetz, das einem verbietet, sein Vermögen in jedes Land der Erde zu transferieren. Was sollen den sonst Auswanderer machen? Die wichtigste Regel ist, alle Einnahmen nach den am HauptWohnsitz geltenden Regeln zu versteuern.

Das Außensteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz. Du kannst somit in 2, 3, ... Ländern einen Wohnsitz haben. Ein Hauptwohnsitz impliziert einen Nebenwohnsitz - dann regelt das DBA die Besteuerung sofern eins besteht (wobei der Lebensmittelpunkt entscheidend sein kann, muß aber nicht), jedenfalls kannst du dir den Ort der Besteuerung nicht nach Belieben aussuchen.

 

Also wird man die spezielle EndBesteuerung der fiktiven Verkäufe Ende 2017 legal vermeiden können, wenn man zu der Zeit seinen HauptWohnsitz im Ausland hat.

Nur wenn dies nicht im Jahr des Wegzugs geschieht, da man dann noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, und wenn man als Steuerausländer qualifiziert. (s.u.)

Außerdem gibt es noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

 

Sollte diese EndBesteuerung nicht gleich zur Zahlung fällig werden sondern bis zum endgültigen Verkauf gestundet werden, so müsste man diese Steuerzahlung auch legal vermeiden können indem man beim endgültigen Verkauf seinen HauptWohnsitz im Ausland hat. Alles ist jedoch unabhängig vom Standort des Depots. Aber wenn man sein Depot in einem anderen Land als seinen Hauptwohnsitz hat, ist man immer vollkommen Herr der eigenen Besteuerung, denn im Ausland zählt man als steuerausländer.

Um Steuerausländer zu werden darfst du weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es reicht daher nicht, nur den "Hauptwohnsitz" (um mal deinen Begriff zu verwenden) im Ausland zu haben.

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capo
· bearbeitet von capo

Auf den kommenden Artikel bin ich gespannt. Falls es so bleibt, wie es sich bisher andeutet, wird wohl das Domizil Irland "Pflicht werden" für viele ertragsorientierte Anleger.

 

Scheint mir auch ein interessantes Alleinstellungsmerkmal zu sein, falls dem so ist.

 

Demnach wäre dann auch Holzmeiers Tabelle zur Orientierung hinfällig, korrekt? Dort werden ja in den unteren Tabellen bisher nur die aktuell steuereinfachen gerankt.

 

Macht es Sinn bei einem kompletten Neueinstieg in ETFs die bisher bekannten Informationen zu berücksichtigen? Sprich, wenn ich wegen der Steuereinfachheit heute eigentlich den comstage MSCI World (swap thes.) nehmen würde, ist es ratsam mit den neuen verfügbaren Informationen zur Reform 2018, aus dem Artikel und Q&A, jetzt dann lieber z.B. den CFS - db x-trackers MSCI World (phys. thes.) zu nehmen, unter den Voraussetzungen, dass:

 

a. man sowieso lieber einen replizierenden ETF möchte

b. man mit den heute verfügbaren Informationen an einen evtl. Vorteil des ETFs mit Domizil Irland glaubt

 

Wobei ja scheinbar weitere Unklarheit besteht bzgl.:

"Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob synthetisch-thesaurierende ETFs, wie unsere MSCI World-ETF-Empfehlung von Comstage (ISIN: LU0392494562), künftig von einer verminderten Pauschale profitieren können. Es ist noch nicht klar, ob sie nach dem Verständnis des Investmentsteuergesetzes als Aktienfonds gelten."

[...]

"Noch unklar ist, inwiefern Anleger die Bemessungsgrundlage auch bei synthetischen ETFs senken können. Bei physisch-thesaurierenden Aktien-ETFs ist eine sogenannte Teilfreistellung um 30 Prozent vorgesehen. Bei welcher Fondsart Anleger letztlich weniger Steuern zahlen müssen, ist also noch nicht abschließend geklärt."

 

Im schlechtesten Falle stehen die synthetischen ETFs also besonders schlecht dar...

 

Lässt sich so überhaupt eine Aussage auf meine Frage tätigen?

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Ramstein
Demnach wäre dann auch Holzmeiers Tabelle zur Orientierung hinfällig, korrekt? Dort werden ja in den unteren Tabellen bisher nur die aktuell steuereinfachen gerankt.

 

Im schlechtesten Falle stehen die synthetischen ETFs also besonders schlecht dar...

 

Lässt sich so überhaupt eine Aussage auf meine Frage tätigen?

Die Tabellen würden viel einfacher, da die Steuerhässlichkeit nicht mehr berücksichtigungswert ist. Dafür tritt dann die Domizil/Quellensteuerfrage aus Ertragsgesichtspunkten und vielleicht die Konstruktion (Swap/Replikation) mehr in den Vordergrund.

 

Ich persönlich sehe das aber völlig stressfrei. Verkauf/Kauf sind 2 * 5,90 Euro im Flatex Direkthandel und für diese Kosten habe ich schon begonnen, eine Extrarücklage von 2 Euro pro Monat auf einem Sonderkonto anzusparen.

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Rubberduck

Für meine Altersvorsorge bespare ich derzeit zwei Fonds (Den ARERO und den ComStage MSCI World) bei CosmosDirekt über das Produkt "Flexible VorsorgePlan Invest".

 

Cosmos-Direkt ist ja eher ein Exot, da die Gebühren SEHR niedrig sind.

 

Bei klassischen Lebensversicherungen kompensiert der Steuerstundungseffekt die hohen Gebühren ja teilweise. Habe gestern in Euro (Heft 09/2016) was von 20 (!!!!) Jahren Laufzeit gelesen, die teilweise erforderlich sind.

 

Insofern bin ich erstmal guter Dinge. Ansonsten wären Produkte dieser Art völlig sinnfrei. Irgendwas muss man den Versicherungen noch als Geschäftsmodell lassen. Aber es kann natürlich auch anders kommen.

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