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medicusxxl

Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wo würdest du die Stückzinsen am besten in meiner Tabelle aufführen?

Die gehören in Zeile 22.

Als Anmerkung steht in meiner Tabelle bei "Summe erhaltener Zinsen", dass Stückzinsen davon abzuziehen sind, das geht auch.

 

Stückzinsen sind halt die einzigen gezahlten Zinsen die steuerlich berücksichtigt werden.

 

Stefan

 

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aurizor
· bearbeitet von aurizor
Schlussformel

Guten Tag,

ich finde diesem Thread sehr interessant und er konnte mir durchaus weiterhelfen. Eine Frage hat sich aber leider noch nicht klären lassen, vielleicht könnte mir das jemand erklären?

 

In meiner Degiro Jahresübersicht werden in der Tabelle Zinsen - Summe bezahlter Zinsen: "Zinsen für Wertpapierkredit" in Höhe von 619€ ausgewiesen. 

 

Soweit ich das nun richtig verstanden habe, sind diese Aufwendungen nicht in der Anlage KAP anzugeben und mindern meinen Gewinn (bei Degiro habe ich nur Aktiengeschäfte) nicht. Weshalb nicht?

 

Warum behandelt man diese bezahlten "Zinsen für Wertpapierkredit" anders als beispielsweise bezahlte Stückzinsen? 

 

Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären könnte & schonmal vielen Dank :)

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reckoner

Hallo,

 

ganz einfach, solche Zinsen sind Werbungskosten, und die sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.

Wenn es nur 619 Euro sind hast du ja sogar noch einen Gewinn gemacht (Gewinn in dem Sinne, dass du Werbungskosten geltend machen kannst die du gar nicht hattest). B-)

 

Die gezahlten Stückzinsen beim Kauf von Anleihen sind die große Ausnahme. und zwar weil sich das später bei der wirklichen Zinszahlung oder beim Verkauf wieder ausgleicht.

 

Stefan

 

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aurizor
vor 15 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

ganz einfach, solche Zinsen sind Werbungskosten, und die sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.

Wenn es nur 619 Euro sind hast du ja sogar noch einen Gewinn gemacht (Gewinn in dem Sinne, dass du Werbungskosten geltend machen kannst die du gar nicht hattest). B-)

 

Die gezahlten Stückzinsen beim Kauf von Anleihen sind die große Ausnahme. und zwar weil sich das später bei der wirklichen Zinszahlung oder beim Verkauf wieder ausgleicht.

 

Stefan

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das macht natürlich Sinn.

 

Die Gebühren laut der Gebühren-Tabelle (Transaktionskosten für geschlossene Positionen, Währungswechselgebühren für geschlossene Positionen und Transaktionssteuer) kann ich aber ansetzen, da diese mit der Veräußerung von Aktien zusammenhängen, richtig? 

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reckoner

Hallo,

 

ja, direkte - ich sag' mal zwangsläufige - Spesen beim Kauf oder Verkauf dürfen abgezogen werden. Dazu gehören imho auch Registriuerungsgebühren bei Namensaktien.

 

Nicht darunter fallen aber allgemeine Gebühren (Depotgebühren, oder wie bei DeGiro die Handelsplatzgebühren).

 

Stefan

 

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aurizor
Am 13.8.2025 um 10:05 von reckoner:

Hallo,

 

ja, direkte - ich sag' mal zwangsläufige - Spesen beim Kauf oder Verkauf dürfen abgezogen werden. Dazu gehören imho auch Registriuerungsgebühren bei Namensaktien.

 

Nicht darunter fallen aber allgemeine Gebühren (Depotgebühren, oder wie bei DeGiro die Handelsplatzgebühren).

 

Stefan

 

Vielen Dank für die Antwort, das hat mir sehr weiter geholfen. :)

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