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medicusxxl

Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

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B.Axelrod
vor 10 Stunden von Erpel:

Mag sein, dass es so gedacht ist; ich bin aber noch nie auf die Idee kommen, das so zu machen, und das FA hat noch nie gemeckert. Ich habe immer alle Jahresbescheinigungen in einer Excel-Tabelle addiert und nur die Summen in einer KAP eingetragen (und natürlich eine Kopie der Tabelle mitgeschickt). Das Endergebnis dürfte ja das gleiche sein.

Man darf die Werte der Steuerbescheinigung eines Depots untereinander nicht verrechnen, weil das die (verrechenbaren) Summen für die Verlusttöpfe verfälschen kann.

@CorMaguire

Stimmt- die Eintragungen für Anlage KAP macht man in einer Steuersoftware (WISO) oder bei ELSTER sinnvollerweise für jede Bank getrennt.

(Arbeitsersparnis, leichtere Kontrolle der Summen mit den Steuerbelegen).

Excel-Tabellen habe ich auch schon der Steuererklärung beigelgt, da der Steuerreport von IB zuletzt 2021 fehlerhaft war und keine Stillhalterprämien ausgewiesen hat.

Wenn die Menge der Belege so gerade noch in einen grossen Aktenordener passen, ist man gut beraten, es so einfach und nachvollziehbar wie möglich zu halten.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn das stimmen würde, würde das ja das ganze DEGIRO-Depot im Normalfall unbrauchbar machen. Was meint ihr dazu?

Was hat das mit dem Depot zu tun? Wenn dann betrifft es nur die Jahresübersicht, und dann nimmt man halt seine eigene Aufstellung.

Ich kann dir aber ziemlich sicher sagen, dass das Finanzamt bei einer Abweichung eher dem Bankdokument glauben schenken wird, ergo ist Stress vorprogrammiert.

 

Zitat

Stimmt es, dass DEGIRO das gleitende Durchschnittspreisverfahren anwendet?

Keine Ahnung.

Ich rechne das im Einzelfall schon seit längerem nicht mehr nach (selbst bei Inländischen Banken stimmt das bei weitem nicht immer, etwa wenn Depotüberträge enthalten sind). Solange die Summe in etwa mit meiner Bilanz übereinstimmt übernehme ich die Daten. Vor dem Finanzamt könnte ich das so immer rechtfertigen.

 

Zitat

Und hat man nicht ein Wahlrecht, dass man also auch das gleitende Durchschnittspreisverfahren statt FIFO verwenden darf?

Eigentlich hat man kein Wahlrecht. Da es sich am Ende aber wieder ausgleicht dürfte es imho in der Regel akzeptiert werden (Voraussetzung: man zieht es konsquent durch).

Ein ähnliches "Wahlrecht" sehe ich bei steuerfreien Dividenden (hatte ich hier im Thread schon mal begründet). Oder bei der Frage, ob bei Währungsgeschäften FIFO angewendet werden muss oder nicht (da sind sich selbst die offiziellen Stellen nicht einig).

Wohlgemerkt, man darf nicht einfach das Lukrativere nehmen, es geht einzig um Vereinfachung und Praktikabilität.

 

Zitat

Man darf die Werte der Steuerbescheinigung eines Depots untereinander nicht verrechnen, weil das die (verrechenbaren) Summen für die Verlusttöpfe verfälschen kann.

Doch, darf man. Und was das verfälschen könnte musst du mal vorrechnen (wir reden natürlich nicht von unterschiedlichen Töpfen, sondern z.B. von Zeile 20 und 23).

Was man nicht tun sollte ist, Inland mit Ausland verrechnen. Und bei Zeile 7 und 12 bzw. 8 und 13 würden die abgeführten Steuern unplausibel, was zu Nachfragen führen dürfte.

Der Inland-Block (Zeile 7 bis 17) sollte aber eh 1:1 aus der Steuerbescheinigung übernommen werden, für Korrekturen gibt es da extra Felder. Hier im Thread geht es hauptsächlich ums Ausland (Zeile 19 bis 24), und da ist man etwas freier bei den Eintragungen.

 

Wirklich unzulässig ist es bei gedeckelten Posten (Termingeschäfte, Totalverluste).

 

Zitat

Und für jede Bank musst das getrennt machen= jede Bank hat eine eigene Anlage KAP.

Das war natürlich Unsinn. Eine Steuererklärung kann/darf nur eine Anlage KAP beinhalten (bei Ehepaaren natürlich zwei).

Falls eine Software mehrere Steuerbescheinigungen abfragt ändert das nichts, trotzdem wird zum Finanzamt jeweils nur ein Wert übertragen.

 

Zitat

Stimmt- die Eintragungen für Anlage KAP macht man in einer Steuersoftware (WISO) oder bei ELSTER sinnvollerweise für jede Bank getrennt.

Dann zeig' doch mal wie das bei Elster geht.

 

Stefan

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor einer Stunde von reckoner:

Dann zeig' doch mal wie das bei Elster geht.

Bei der Steuersoftware ELSTER Formular ging das so, wie bei WISO.

 

vor einer Stunde von reckoner:

Und was das verfälschen könnte musst du mal vorrechnen (wir reden natürlich nicht von unterschiedlichen Töpfen, sondern z.B. von Zeile 20 und 23).

Es gab einige Threads, in denen

"Gewinne aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten"

"Einkünfte aus Stillhalterprämien vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten"

 

direkt verrechnet wurde und die Steuersoftware gemeckert hat.

 

Wenn ich bereits Stillhalterprämien mit sonstigen Verlusten verrechnet habe ohne das exakt so einzutragen, wie es

in der Steuerbescheinigung steht, dann stehen die Stillhalterprämien zwangsläufig nicht mehr zur Verfügung,

um einen etwaigen Verlust aus Termingeschäften abzubauen.

(Consors hatte letztes Jahr diesbezüglich eine fehlerhafte Steuerbescheingung, in der die Stillhalterprämien Zeile 9 Anlage KAP nicht ausgewiesen waren).

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Erpel
vor 9 Stunden von CorMaguire:

Degiro bescheinigt aber nix: "Obwohl die Jahresübersicht mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurde, übernehmen wir keine Verantwortung für etwaige Ungenauigkeiten. Bitte beachten Sie, dass Depotüberträge und Kapitalmaßnahmen zu Veränderungen von Einstandskursen führen können. Als Einstandskurs verwenden wir den Schlusskurs des Tages vor dem Settlement-Datum. Bitte überprüfen Sie die in diesem Bericht enthaltenen Informationen unter Bezugnahme der Daten aus Ihren persönlichen Unterlagen."

Ach, ist ja interessant. Wenn DEGIRO als Einstandskurs immer den Schlusskurs des Tages vor dem Settlement-Datum verwendet, dann stimmen die Gewinne/Verluste in der Jahresübersicht ja eigentlich sowieso nicht, von dem Problem wegen FIFO etc. mal ganz abgesehen. Was verwendet DEGIRO wohl als Verkaufskurs?

 

 

vor 3 Stunden von reckoner:

Was hat das mit dem Depot zu tun? Wenn dann betrifft es nur die Jahresübersicht, und dann nimmt man halt seine eigene Aufstellung.

Ich kann dir aber ziemlich sicher sagen, dass das Finanzamt bei einer Abweichung eher dem Bankdokument glauben schenken wird, ergo ist Stress vorprogrammiert.

Ich frage mich, wieso DEGIRO keine besseren Jahresübersichten zur Verfügung stellt. Dann wären sie doch für viel mehr Kunden interessant; die meisten wollen doch keinen Stress.

 

Kennt jemand andere günstige ausländische Broker, die bessere Dokumente nach deutschen Recht zur Verfügung stellen?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei der Steuersoftware ELSTER Formular ging das so, wie bei WISO.

Du hast aber von ELSTER gesprochen, und wir diskutieren hier auch sicher nicht die Sachlage vor ein paar Jahren (als es Elster Formular noch gab).

Aber egal, ich will nicht darüber streiten, ob man es getrennt eingeben kann. In jedem Fall kommt beim Finanzamt nur ein Betrag pro Zeile an, ob du das nun selbst verrechnest oder die Software das macht spielt doch keine Rolle.

 

Zitat

Es gab einige Threads, in denen

"Gewinne aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten"

"Einkünfte aus Stillhalterprämien vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten"

Wie gesagt, unterschiedliche Töpfe darf man natürlich nicht verrechnen.

 

Zitat

Ich frage mich, wieso DEGIRO keine besseren Jahresübersichten zur Verfügung stellt. Dann wären sie doch für viel mehr Kunden interessant; die meisten wollen doch keinen Stress.

Dann wäre DeGiro aber vermutlich deutlich teurer als heute.

 

Zitat

Kennt jemand andere günstige ausländische Broker, die bessere Dokumente nach deutschen Recht zur Verfügung stellen?

Warum sollte sich eine Bank freiwillig diesen Aufwand antun? Das ist doch schon eine halbe Steuerberatung.

 

 

 

 

Stefan

 

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kabanvau

Hallo Leute,

 

es ist jetzt die höchste Zeit, sich von DEGIRO zu verabschieden! Die Depotüberträge sind ab dem 15. Mai 2023 kostenlos!

 

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CorMaguire
vor 30 Minuten von kabanvau:

...es ist jetzt die höchste Zeit, sich von DEGIRO zu verabschieden! Die Depotüberträge sind ab dem 15. Mai 2023 kostenlos!...

Das macht sie m. E. nicht sinnvoller. Jedenfalls nicht in die BRD.

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IrishGreen

Guten Morgen @reckoner,

 

sonst mache ich die Steuererklärung ja wirklich gerne, aber dieses Jahr bringt mich Degiro an meine Grenzen. Von daher wäre es super hilfreich, wenn Du mir auch deine tolle Excel-Datei zur verfügung stellen könntest: degiro-steuer@topmail-files.de

 

Viele Dank & Grüße

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Marc.

Hallo Stefan, @reckoner:

vielen Dank für Ihre unermüdliche Unterstüzung von uns Ratsuchenden bei der Erstellung der Anlage KAP. Könnten Sie mir bitte ebenfalls Ihre Excel-Tabelle zur Verfügung zu stellen. 

Hier meine Email-Adresse: marc.plueschau@gmx.de

 

Vielen Dank und viele Grüße.

Marc

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4lex.Cruz

Hallo @reckoner,

ich würde mich sehr über deine aktuelle Excelliste per Mail an alex.mracek@gmx.de freuen.

Ich mache zum ersten Mal meine Steuer mit meinem Degiro Depot selbst und tue mich sehr schwer damit. Vielen lieben Dank. 

 

Liebe Grüße Alex

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stolper
· bearbeitet von stolper
verschoben

.

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crtl34F

Hallo @reckoner,

Ich bin auch dabei meine Steuererklärung zu erstellen und würde mich sehr über die Excelliste per Mail an agstw3t25sfsf@proton.me freuen - leider hänge ich fest und habe wohl einen Denkfehler.

 

Vielen Dank für deine Arbeit hier in diesem Forum!

 

Grüße

S.

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Jazzdrummer
· bearbeitet von Jazzdrummer

Hallo @reckoner,

 

würde mich auch über die Liste freuen. Vielen Dank im vorraus.

 

Gruß

Mathias

 

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SlowHand7
vor 1 Stunde von crtl34F:

 

Verstehe ich das jetzt richtig, dass Verluste aus Glattstellungsgeschäften nun doch unter die 20Tsd Beschränkung fallen?

Nein.

Glattstellung von was?

Bei Stillhaltergeschäften ist das weiterhin unbeschränkt anrechenbar.

Allerdings gab es da Zoff für welches Jahr das gelten soll.

Wenn ich richtig informiert bin soll die Anrechnung nun in dem Jahr erfolgen wo die Position eröffnet wurde.

Reiner Blödsinn.   :(

Dann muß das FA regelmäßig alte Steuerbescheide korrigieren.

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crtl34F

Dann präzisiere ich meine Frage:

Verkauf eines Short Puts mit 2.000,-€ Prämieneinnahme. Glattstellung der Option durch Rückkauf für 25.000,-€, somit -23.000€ Verlust aus Stillhaltergeschäft. Gewinne aus anderweitigen Termingeschäften von 30.000,-€.

Heißt das jetzt, dass 10.000€ zu versteuern sind oder 7.000€?

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SlowHand7

Woher sollen da jetzt die 10k kommen?

Da bleiben nun die 7k zu versteuern.

 

 

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raphaels
Am 12.7.2023 um 23:59 von Jazzdrummer:

Hallo @reckoner,

 

würde mich auch über die Liste freuen. Vielen Dank im vorraus.

 

Gruß

Mathias

 

Ich glaube, ich bin der x. User, der @reckoner jetzt um seine Liste bittet. Habe es manuell versucht an Hand der Infos, die hier im Forum zu Hauf zu finden sind, aber ich gebe auf. Da bin ich einfach zu weit weg. Wäre wirklich sehr dankbar Stefan, wenn du mir dein Excel auch zukommen lassen könntest :rolleyes:

 

Danke vorab und viele Grüße

Raphael

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JoDegiro

Hallo Stefan @reckoner

das Gleiche gilt hier. Ich würde mich sehr über einen Zugang zu Excel freuen.

 

Danke u. VG

Jo

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sdoering

Hallo Stefan @reckoner

Ich würde mich auch sehr über das Excel freuen.

 

Vielen Danke und VG

Sven

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Hamster92
· bearbeitet von Hamster92
Am 15.7.2023 um 01:34 von SlowHand7:

Allerdings gab es da Zoff für welches Jahr das gelten soll.

Wenn ich richtig informiert bin soll die Anrechnung nun in dem Jahr erfolgen wo die Position eröffnet wurde.

Reiner Blödsinn.   :(

Dann muß das FA regelmäßig alte Steuerbescheide korrigieren.

Das ist natürliche eine ziemlich umständliche Lösung.

 

Aber besteht überhaupt eine Pflicht, dieses Urteil anzuwenden, wenn ich mir mit meinem Finanzamt einig bin, dass ich Verluste aus Glattstellungsgeschäften aus Stillhalterpositionen erst im Folgejahr erkläre? Ein Urteil hat ja keine Gesetzeskraft, sondern ist grundsätzlich erstmal nur eine Einzelfallentscheidung.

 

Oder anders gefragt: Es gibt sicher hunderte Urteile von allen möglichen Finanzgerichten. Woraus leitet sich meine Pflicht ab, mir nun alles durchzulesen und diese teilweise doch recht komplexen Texte zu verstehen, wenn ich als Privatmann meine Steuererklärung mache? Das einzige, woran ich mich zu halten habe, ist das, was im EStG steht, und dazu steht dort nichts (eindeutiges).

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smarttrader

Wieso ist Degiro eigentlich so ein Problem? Ich finde die Steuerstundung relativ angenehm und gebe eh jedes Jahr eine Steuererklärung ab. Da ich die Steuererklärung mal selbst gemacht habe und mal machen lassen habe, würde mich das schon interessieren.

 

Grundsätzlich muss es doch wie bei jeden Broker am Jahresende ganz viele Buchungen gegeben haben, die ich idealerweise begleitend mit tracke. Am Ende kommt die Aufstellung die zu 99% passen sollte. Der Rest ist doch stumpfes eintragen in die Elster Maske oder Steuersoftware.

 

Sieht MOMENTAN für mich nach keinen wirklichen Problem aus. Wäre aber auch steuereinfach veranlagt mit Aktien, ETF und Anleihen.

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Drenik83

Hallo zusammen,

Ich habe versucht, die Werte von DeGiro Jahresübersicht in WISO einzutragen und mir passiert etwas, das ich nicht nachvollziehen kann.

 

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Unten ist, was ich noch eingetragen habe (ich habe in diesem Forum gesehen, dass man die Gebühren einbeziehen soll, aber für meine Frage ist es irrelevant, glaube ich).

 

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WiSo Steuer Software nach, muss ich nachzhalen, obwohl mein Kapitalertrag negativ ist und es liegt anscheinend daran, dass ich 2246€ Verluste aus Aktienverkäufen habe.

Wenn ich die Daten ändere, um zu sehen, wie der Nachzahlungsbetrag sich verhält, ist es so, dass er steigt, wenn die Verluste aus Aktienverkäufen steigt und wird reduziert, wenn die Gewinne steigen.

Es erscheint mir, als würde die Software rechnen, dass ich andere besteuerbares Einkommen hätte, weil die Erträge -394€ sind aber der Unterschied von Aktien bei -1733€ Verlust (513-2246€) liegt.

Ob ich die 254€ von Verluste ohne Verluste aus Aktienverkäufen auf null mache oder erhöhe, macht keinen Unterschied

 

Ich habe auch keine Ahnung, wo und ob die 1593,17€ Gewinne ohne Gewinne  aus der Veräußerung von Aktien eintragen soll. Ich habe US Dollars auf dem Konto und das US Dollar war ziemlich stark bis Oktober 2022 also es kann sein es kommt davon aber das dürfte ich verrechnen können, oder?

 

 

Vielen Dank,

 

  

 

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Hamster92
vor 2 Stunden von Drenik83:

Ich habe auch keine Ahnung, wo und ob die 1593,17€ Gewinne ohne Gewinne  aus der Veräußerung von Aktien eintragen soll. Ich habe US Dollars auf dem Konto und das US Dollar war ziemlich stark bis Oktober 2022 also es kann sein es kommt davon aber das dürfte ich verrechnen können, oder?

Nein, ist m.E. alles richtig. Verluste aus Aktienveräußerungen können (noch) nicht mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden. Das ist das „Tolle“ an der deutschen Steuergesetzgebung: Du kannst Verluste machen und musst darauf auch noch Steuern bezahlen!

 

Aber zum Glück ist da aktuell ein Verfahren beim BVerfG anhängig, der Bundesfinanzhof sieht da eine Verfassungswidrigkeit. Die FDP leider nicht, denn die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung hat der Herr Lindner, entgegen seines eigenen Versprechens, aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz gestrichen.

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JeanCVD

Hallo zusammen,

 

ich benötige eure Hilfe.

 

Normalerweise lasse ich meine Steuererklärung immer von anderen durchführen. Dieses Mal habe ich jedoch etwas bemerkt, das mir seltsam vorkommt.

 

Ich habe mir nun nahezu alle Beiträge durchgelesen, komme jedoch nicht auf das Ergebnis, das der Herr vom Lohnsteuerhilfeverein errechnet hat. 

(siehe Anlage)

 

Vielleicht habe ich aber auch einen Denkfehler?

 

Mir scheint, dass hier vollkommen falsche Zahlen eingetragen wurden.

 

Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung.

 

Liebe Grüße, Jean

 

Natürlich würde ich mich auch über deine Excel freuen @reckoner

 

 

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