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Granini

Debeka - Riester

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ach Torsten,

 

Entscheidend ist, dass ich die von dir getroffenen "Interpretationen" über Sonderzahlungen, Beitragssenkung oder Beitragserhöhungen ins richtige Licht rücken durfte. Deine neue Baustelle habe ich nicht verneint, sondern sogar zitiert

 

...wenn mich du Muse küsst gern weitere Ausführungen.

 

:lol:

 

Wenn etwas ins richtig Licht gerückt wurde, dann im Rahmen von #213 und 215. Die hast du nicht widerlegt und kannst es auch nicht, weils die Bedingungen einfach nicht andersweitig hergeben. Phrasen oder deine Interpretationen können nichts in die Bedingungen zaubern, was nicht drin ist und nichts (iS genannter Kritikpunkte) wegzaubern, was drin ist.

 

"Ein wir garantieren, ABER ..." über besagte 56a und 89 VAG hinaus ist keine Garantie. Und selbst bei dem "wir garantieren, aber ..." ist schon viel Goodwill meinerseits dabei.

 

Neue Baustellen waren deine Versuche etwas in eine andere Gesellschaft hinein zu interpretieren, was objektiv betrachtet völlig schwachsinnig ist. Und das lässt sich wiederum schwarz auf weiss belegen und das habe ich auch getan.

 

Ich nehme aus der Diskussion mit, dass auch du nicht zaubern kannst und dich an das schwarz auf weiss halten musst. Keine bahnbrechende Erkenntnis. Deine Reaktionen, wenn du inhaltlich nicht weiter kommst, rücken aber sehr wohl etwas ins rechte Lichte, sehr schade.

 

Der geneigte Leser kann selbst entscheiden, ob ihm schwarz auf weiss oder selektive Zitate, Anschuldigungen und Mutmaßungen genehmer sind. Damit ist das Thema erschöpft, ich überlass dir gern die Schlußphrase / Anschuldigung / Unterstellung / Pöbellei deiner Wahl.

 

Werde diese allerdings nicht mehr lesen, dank Ignoliste können wir in Zukunft einen großen Bogen umeinander machen.

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Gerald1502

In einem anderen Thrad kam die Diskussion auf, was passiert, wenn man die Bedingungen für den ÖD-Tarif F2 der Debeka nicht mehr erfüllt. Die Debeka hat mir nach meiner Frage diesbezüglich ausführlich geantwortet. Die Antwort habe ich im Anhang für Euch hochgeladen.

 

Antwort Änderung Tarif F2 in F1.pdf

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Tagesgeldkonto

Wenn Du die Beitragsanpassung machst, werden keine 4,5% mMn erhoben, da es ja keine Sonderzahlung in dem Sinne ist. Es bleibt also bei den 3,5% Verwaltungskosten.

 

Die Abschlusskosten werden wohl eher neu kalkuliert. Da solltest Du mit Deinem Debekaberater nochmal reden.

 

Das klingt erstmal beruhigend.

Das die Abschlusskosten steigen, ist für mich völlig in Ordnung und kann ich auf Grund des vielfach verbreiteten 5€-Trick auch verstehen.

 

Danke erstmal :)

 

Nachtrag zu der Höhe der Verwaltungskosten

 

Hintergrund:

Ich habe den Tarif F2 (Öffentlicher Dienst). Dadurch müssen lediglich 3,5 %, statt wie üblich 4,5 %, an Verwaltungsgebühren auf jeden Eigenbeitrag, zzgl. Zulage, gezahlt werden.

Da ich die Riesterrente im ersten Lehrjahr abgeschlossen habe und sich der Eigenbeitrag am Vorjahr orientiert, musste ich lediglich den Mindestbeitrag von 60 € p.a. begleichen, da ich im Vorjahr als Schüler kein Einkommen erzielt hatte.

 

Nun habe ich durch laufende Gehaltssteigerungen (u.a. durch Beendigung der Ausbildung und dem danach folgenden Sprung vom Azubi-Gehalt zum Facharbeitergehalt) deutlich höhere Eigenbeiträge zu leisten um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

Die Frage, die aufkam, war, ob die gestiegenen Eigenbeiträge auf Grund der Erhöhung des Bruttoarbeitslohns vom Vorjahr, als Erhöhungsbeträge gelten und mit 4,5 %, statt 3,5 %, Verwaltungskosten belegt werden.

Bisher haben alle vermutet, dass es wohl bei den 3,5 % Verwaltungskosten bleibt, da Gehaltssteigerungen im Laufe der Zeit erfolgen und es keine über die erforderlichen Eigenbeiträge hinaus geleisteten Sonderzahlungen (z.B. um steuerliche Vorteile zu erlangen) waren.

 

Ich habe nunmehr die Debeka in Koblenz schriftlich um Stellungnahme gebeten.

 

Die Antwort:

Auf die ursprünglich vereinbarten Tarifbeiträge von 60 € p.a., zzgl. 154 € Zulage, werden 3,5 % Verwaltungskosten fällig.

Auf ALLE weiteren Beiträge 4,5 % Verwaltungsgebühren! blink.gif

 

D.h. ich habe zu früh einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen. Hätte ich bis zum zweiten Jahr nach Beendigung der Ausbildung gewartet, wären die vereinbarten Beiträge bei Vertragsbeginn logischerweise höher gewesen (Orientierung am Vorjahresbrutto).

Defacto bestraft die Debeka damit junge Sparer in Ausbildung.

Ich habe soeben eine Hochrechnung gemacht. Das Ganze kostet mich bei moderaten Gehaltssteigerungen von 2,5 % p.a. in Summe ca. 800 € mehr Verwaltungskosten crying.gif, als bisher gedacht.

Jetzt herrscht zumindest Gewissheit und das einzige was mich beruhigt, ist die Tatsache, dass ich zumindest durch das frühere Abschließen mir günstigere Sterbetafeln gesichert und für einen sehr geringen Beitrag die vollen Zulagen erhalten habe.

 

Jetzt bin ich am überlegen, ob es Sinn macht die Debeka nochmal anzuschreiben und Ihr das Problem zu schildern, dass dadurch junge Sparer in Ausbildung benachteiligt werden und ob das das Ziel der Vertragsbedingung war.

Was meint Ihr, würde das ggf. eine Kulanzregelung - und damit Verzicht auf die höhere Verwaltungsgebühren - ermöglichen?

 

Beste Grüße Tagesgeldkonto!

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Tagesgeldkonto
· bearbeitet von Tagesgeldkonto

Nachtrag zu der Höhe der Verwaltungskosten

 

Hintergrund:

Ich habe den Tarif F2 (Öffentlicher Dienst). Dadurch müssen lediglich 3,5 %, statt wie üblich 4,5 %, an Verwaltungsgebühren auf jeden Eigenbeitrag, zzgl. Zulage, gezahlt werden.

Da ich die Riesterrente im ersten Lehrjahr abgeschlossen habe und sich der Eigenbeitrag am Vorjahr orientiert, musste ich lediglich den Mindestbeitrag von 60 € p.a. begleichen, da ich im Vorjahr als Schüler kein Einkommen erzielt hatte.

 

Nun habe ich durch laufende Gehaltssteigerungen (u.a. durch Beendigung der Ausbildung und dem danach folgenden Sprung vom Azubi-Gehalt zum Facharbeitergehalt) deutlich höhere Eigenbeiträge zu leisten um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

Die Frage, die aufkam, war, ob die gestiegenen Eigenbeiträge auf Grund der Erhöhung des Bruttoarbeitslohns vom Vorjahr, als Erhöhungsbeträge gelten und mit 4,5 %, statt 3,5 %, Verwaltungskosten belegt werden.

Bisher haben alle vermutet, dass es wohl bei den 3,5 % Verwaltungskosten bleibt, da Gehaltssteigerungen im Laufe der Zeit erfolgen und es keine über die erforderlichen Eigenbeiträge hinaus geleisteten Sonderzahlungen (z.B. um steuerliche Vorteile zu erlangen) waren.

 

Ich habe nunmehr die Debeka in Koblenz schriftlich um Stellungnahme gebeten.

 

Die Antwort:

Auf die ursprünglich vereinbarten Tarifbeiträge von 60 € p.a., zzgl. 154 € Zulage, werden 3,5 % Verwaltungskosten fällig.

Auf ALLE weiteren Beiträge 4,5 % Verwaltungsgebühren! blink.gif

 

D.h. ich habe zu früh einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen. Hätte ich bis zum zweiten Jahr nach Beendigung der Ausbildung gewartet, wären die vereinbarten Beiträge bei Vertragsbeginn logischerweise höher gewesen (Orientierung am Vorjahresbrutto).

Defacto bestraft die Debeka damit junge Sparer in Ausbildung.

Ich habe soeben eine Hochrechnung gemacht. Das Ganze kostet mich bei moderaten Gehaltssteigerungen von 2,5 % p.a. in Summe ca. 800 € mehr Verwaltungskosten crying.gif, als bisher gedacht.

Jetzt herrscht zumindest Gewissheit und das einzige was mich beruhigt, ist die Tatsache, dass ich zumindest durch das frühere Abschließen mir günstigere Sterbetafeln gesichert und für einen sehr geringen Beitrag die vollen Zulagen erhalten habe.

 

Jetzt bin ich am überlegen, ob es Sinn macht die Debeka nochmal anzuschreiben und Ihr das Problem zu schildern, dass dadurch junge Sparer in Ausbildung benachteiligt werden und ob das das Ziel der Vertragsbedingung war.

Was meint Ihr, würde das ggf. eine Kulanzregelung - und damit Verzicht auf die höhere Verwaltungsgebühren - ermöglichen?

 

Beste Grüße Tagesgeldkonto!

 

Nachtrag zum Nachtrag:

Ich habe die Debeka angeschrieben, mein Problem geschildert und gebeten zumindest bis zur Höhe des Eigenbeitrages, der auf meinen ersten Bruttoarbeitslohn nach Beendigung der Ausbildung zu zahlen wäre, den begünstigten Tarif anzuwenden. Alle danach erfolgten Steigerungen durch Gehaltserhöhungen, Beförderungen, etc. sollten dann mit 4,5 % belegt werden. Somit wären jungen Sparer in Ausbildung nicht benachteiligt. Ich habe auch auf den Umstand hingewiesen, dass bei besonders jungen Sparern auch eine längere Beitragsdauer vorhanden ist, was der Debeka und der Versicherungsgemeinschaft im Ganzen zu Gute kommt.

 

Die Antwort der Debeka:

Es gibt keine Möglichkeit auf ein Entgegenkommen. Es wurde auf den Versicherungsschein verwiesen, der ausführt, dass auf jeden Erhöhungsbeitrag, der über den ursprünglich vereinbarten Beiträgen (60 € p.a. + Zulage) liegt, 4,5 % Verwaltungskosten zu zahlen sind.

 

Fazit:

Egal was einem Versicherungsvertreter sagen, aufkommende Fragen - insbesondere solche zu Tarifdetails - sollten vor Vertragsabschluss der Versicherungsgesellschaft gestellt werden und eine schriftliche Antwort abgewartet werden.

Ich hatte damals meinen Vertreter gefragt und eine Falschinformation bekommen. Böse Absicht steckte wohl nicht dahinter, eher Unwissenheit. Den Vertrag hätte ich wohl dennoch abgeschlossen.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Alle Jahre wieder... Steigt bei mir das Einkommen. Ergo passe ich auch meine Beiträge zur Riesterrente (Debeka Tarif F2 (07/08) bei mir) nach oben an. Ich habe meinen Vertrag 2011 abgeschlossen und habe deshalb einen Rechnungszins (Garantiezins) von 2,25 %. Heute habe ich die Bestätigung der Debeka erhalten, dass meine Beiträge angepasst werden. In dem Schreiben ist mir folgender Passus aufgefallen:

 

Zitat

Der Teil der garantierten Rente aus Eigenbetragen, der auf einer Erhöhung des Eigenbetrages basiert, wurde bedingungsgemass auf der Grundlage unseres neuen Tarifs, d. h. einem Rechnungszins von 0,9 % p. a. und der aktuellen Sterbetafel "UNI 2004R" berechnet.

 

Im vergleichbaren Schreiben vom Vorjahr fehlt so eine Passage. Kurz gesagt werden Beitragserhöhungen nur noch zu mindestens 0,9 % verzinst. Sollte also die Überschussbeteiligung der Debeka angesichts anhaltend niedriger Zinsen (noch mehr) sinken, lohnen sich weitere Beitragsanpassungen nur noch bedingt? 

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ImperatoM
vor 46 Minuten schrieb Schildkröte:

Im vergleichbaren Schreiben vom Vorjahr fehlt so eine Passage. Kurz gesagt werden Beitragserhöhungen nur noch zu mindestens 0,9 % verzinst. Sollte also die Überschussbeteiligung der Debeka angesichts anhaltend niedriger Zinsen (noch mehr) sinken, lohnen sich weitere Beitragsanpassungen nur noch bedingt? 

 

Für mich klingt das sogar so, als würde die Verzinsung möglicherweise auch auf vergangene Beitragserhöhungen gesenkt, sofern es sich um "Erhöhungen des Eigenbeitrages"  handelt, die bei Vertragsabschluss nicht vorgesehen waren. Ich weiß nicht, ob das rechtlich möglich ist, könnte es mir aber vorstellen und würde es mal prüfen.

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Sparkommissar
· bearbeitet von Sparkommissar

Wurde doch bereits diskutiert:

 

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Schildkröte

@Sparkommissar

Danke für den Link!

 

@ImperatoM

Habe meinem Vertreter eine Mail mit Fragen dazu geschickt. Werde zu gegebener Zeit darüber berichten.

 

Auf der Homepage der Debeka ist mir folgendes aufgefallen:

 

Zitat

Durch eine garantierte Mindestverzinsung von 0,9 Prozent jährlich über die gesamte Laufzeit (Anspar- und Rentenphase), steht die Höhe der garantierten Rente von Anfang an fest. Darüber hinaus werden Überschüsse aus einer höheren Verzinsung in der Ansparphase ab dem 3. Jahr in den Debeka-internen Fonds „ Debeka Global Shares “ angelegt. Für diesen Teil ergeben sich trotz Niedrigzinsphase hohe Renditechancen.

Quelle

 

Das habe ich meinen Vertreter auch gefragt, ob die Erhöhungen ausschließlich mit den mickrigen 0,9% verzinst werden oder ob die Überschussbeteiligung von immerhin noch 2,50% für 2018 auch für die Erhöhung gilt.

 

Bei Vertragsabschluss konnte ich wählen, ob die Überschüsse festverzinslich oder in Fonds angelegt werden sollen. Hatte mich damals für die festverzinsliche Variante entschieden. Nach den jetzigen Bedingungen scheint nur noch die Fonds-Variante möglich zu sein.

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SkyWalker

Die Antwort meines Debeka Vertreters war damals, das die 0,9% p.a. nur für freiwillige Mehreinzahlungen gelten. Höhere Einzahlungen aufgrund eines höheren vorjahres Einkommens sind angeblich nicht betroffen.

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Sparkommissar
vor einer Stunde schrieb SkyWalker:

Die Antwort meines Debeka Vertreters war damals, das die 0,9% p.a. nur für freiwillige Mehreinzahlungen gelten. Höhere Einzahlungen aufgrund eines höheren vorjahres Einkommens sind angeblich nicht betroffen.

 

Da habe ich von der DEBEKA schriftlich eine andere Info bekommen:

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

So, mein Vertreter hat mir geantwortet:

 

Zitat

Hallo Schildi,

 

der Garantiezins für deinen Riestervertrag in Höhe von 2,25% gilt auch künftig für alle eingehenden Beiträge bis zu einem Betrag von xxx€ monatlich. Für darüber hinausgehende Beiträge gilt der aktuelle Garantiezins in Höhe von 0,9%.

Der Garantiezins beschreibt die Mindestverzinsung. Tatsächlich gilt für deinen Gesamtbeitrag in 2018 der Überschusszins von 2,50%.

 

Für den bis 2016 monatlich gezahlten Beitrag (einschließlich mehrer Beitragsanpassungen seit Vertragsabschluss!) habe ich weiterhin den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungszins (Garantiezins) von 2,25%. Für die Beitragsanpassungen seit 2017 gilt jedoch nur noch der Rechnungszins von 0,9%.

 

Da die Überschussbeteiligung jedoch (noch?) bei über 2% liegt, sehe ich die Situation vorerst recht entspannt. Entscheidend ist, wie lange die Niedrigzinspolitik in der Eurozone noch fortgesetzt wird. Kürzlich las ich im manager magazin einen Artikel über deutsche Lebensversicherer, wonach die Debeka bei weiter niedrigen Zinsen ab 2027 erhebliche Probleme kriegen könnte. 

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 6 Stunden schrieb Schildkröte:

So, mein Vertreter hat mir geantwortet:

 

 

Für den bis 2016 monatlich gezahlten Beitrag (einschließlich mehrer Beitragsanpassungen seit Vertragsabschluss!) habe ich weiterhin den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungszins (Garantiezins) von 2,25%. Für die Beitragsanpassungen seit 2017 gilt jedoch nur noch der Rechnungszins von 0,9%.

 

Da die Überschussbeteiligung jedoch (noch?) bei über 2% liegt, sehe ich die Situation vorerst recht entspannt. Entscheidend ist, wie lange die Niedrigzinspolitik in der Eurozone noch fortgesetzt wird. Kürzlich las ich im manager magazin einen Artikel über deutsche Lebensversicherer, wonach die Debeka bei weiter niedrigen Zinsen ab 2027 erhebliche 

Das dauert leider nicht mehr bis 2027! Bereits 2016 konnte die Debeka nicht mehr ausreichend Kapitalerträge erwirtschaften, um die Garantiezinsen zu bedienen. 2017 war es sicherlich noch schlimmer...

 

Dazu die Debeka zitiert:

 

"Der sogenannte Referenzzins für die Bildung der Zinszusatzreserve lag 2016 bei 2,54 Prozent. Eine weitere Rückstellung muss für Verträge mit einem darüber liegenden Garantiezins gebildet werden. Dementsprechend haben wir für das Jahr 2016 eine Reserve von 1,049 Mrd. Euro eingestellt. Das war ein etwas höherer Betrag, als wir an Überschüssen erwirtschafteten. Damit ergab sich rein rechnerisch ein kleiner Fehlbetrag (1,7 Mio. Euro), den wir aus unseren Gewinnrücklagen ausgeglichen haben."

 

Einen guten Vergleich sieht man hier: https://www.policendirekt.de/wp-content/uploads/2017/11/Ertragsquellen_2016.pdf?v2

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TaurusX
vor 5 Stunden schrieb B2BFighter:

Das dauert leider nicht mehr bis 2027! Bereits 2016 konnte die Debeka nicht mehr ausreichend Kapitalerträge erwirtschaften, um die Garantiezinsen zu bedienen. 2017 war es sicherlich noch schlimmer...

 

Dazu die Debeka zitiert:

 

"Der sogenannte Referenzzins für die Bildung der Zinszusatzreserve lag 2016 bei 2,54 Prozent. Eine weitere Rückstellung muss für Verträge mit einem darüber liegenden Garantiezins gebildet werden. Dementsprechend haben wir für das Jahr 2016 eine Reserve von 1,049 Mrd. Euro eingestellt. Das war ein etwas höherer Betrag, als wir an Überschüssen erwirtschafteten. Damit ergab sich rein rechnerisch ein kleiner Fehlbetrag (1,7 Mio. Euro), den wir aus unseren Gewinnrücklagen ausgeglichen haben."

 

Einen guten Vergleich sieht man hier: https://www.policendirekt.de/wp-content/uploads/2017/11/Ertragsquellen_2016.pdf?v2

 

Kann man diese Aussage irgendwo offiziell nachlesen ?

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Guten Morgen,

 

eine derartige Schwarzmalerei ist gar nicht nötig. Wir reden hier immerhin nur vom Rohüberschuss. Der Verlust wurde aus der Gewinnrücklage ausgeglichen, weil dies schlauer erschien, als einen markanten Betrag aus den stillen Reserven ( höher verzinste Anlagen) zu heben. Nicht wenige Gesellschaften gleichen über den Verkauf ihres Tafelsilbers seit Jahren die Fehlbeträge aus. 

 

Ganz nebenbei wurde dadurch die Zahlung von Steuern verhindert, welche dann wieder vom Ertrag hätte abgezogen werden müssen.

 

 

So schlecht, wie gern behauptet, steht es um die deutschen Unternehmen gar nicht. 

 

Klick

 

Seite 3 Abschnitt Erfolg: 

 

Klick

 

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Heute habe ich meine Jahresbescheinigung zu meiner Debeka-Forderrente erhalten, darin steht unter anderem folgendes:

 

Zitat

Die staatliche Grundzulage wurde ab 2018 auf 175 Euro erhöht. Da sich der Förderhochstbetrag von jährlich 2.100 Euro (einschließlich der staatlichen Zulagen) nicht ändert, kann sich durch die Erhöhung der Grundzulage ein geringerer Eigenbeitrag ergeben. 

Sollte sich daraus für Sie ein niedrigerer Eigenbeitrag errechnen, werden wir die Änderung automatisch berücksichtigen.

 

Wir sprechen zwar von lediglich 1,75 € im Monat. Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass in diesem Zusammenhang an anderer Stelle im Forum mal gefragt wurde, ob man auch weiterhin den bisherigen Höchstsatz einzahlen kann. Zumindest wissen wir jetzt, wie es sich diesbezüglich bei der Debeka verhält. 

 

Ich persönlich würde es begrüßen, wenn der Förderhochstbetrag endlich nach oben angepaßt wird, um auf diesem Wege mehr Altersvorsorge betreiben zu können. Schon merkwürdig, dass dieser Betrag seit der Einführung der Riester-Rente noch nicht einmal um die Inflation angepaßt wurde. 

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Nachdenklich
vor 43 Minuten schrieb Schildkröte:

......  wenn der Förderhöchstbetrag endlich nach oben angepaßt wird, um auf diesem Wege mehr Altersvorsorge betreiben zu können.

Naja .... man kann Altersvorsorge natürlich auch ohne Riester und über Riester hinaus machen.

vor 44 Minuten schrieb Schildkröte:

Schon merkwürdig, dass dieser Betrag seit der Einführung der Riester-Rente noch nicht einmal um die Inflation angepaßt wurde. 

Hallo gepanzertes Krötentier!

 

Das geht doch überall so. Der Sparerfreibetrag verliert durch die Inflation auch zunehmend an Bedeutung.

Und die verschiedenen anderen Fördermaßnahmen (bspw. Bausparprämie) sind seit "ewigen" Zeiten an unveränderte Einkommensgrenzen gebunden, so daß diese Förderungen eigentlich nur noch für Lehrlingsgehälter passen.

 

Ich bezweifle, daß wirklich eine ernsthafte Absicht besteht, den Altersvorsorgesparer zu fördern. Dafür wären andere Maßnahmen und Summen/Grenzen nötig.

 

Und bei den Überlegungen der jetzigen Koalition wird auch schon wieder über ein neues Produkt in enger Abstimmung mit der Versicherungswirtschaft nachgedacht.

Ich wünschte mir statt dessen eine Regelung ähnlich wie in den USA, wo der Sparer signifikante Beträge nach eigenem Gusto anlegen kann und die Förderung (im Wesentlichen) nur daran gebunden ist, daß das Geld nicht vor einem bestimmten Alter entnommen wird. Damit kann man es verrenten, kann es aber auch als Kapital stehen lassen und über einen Entnahmeplan nutzen - oder kann es ggf. vererben. Aber soviel Freiheit ist dem Michel ja wohl nicht zuzumuten.

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odensee
vor 25 Minuten schrieb Nachdenklich:

Der Sparerfreibetrag verliert durch die Inflation auch zunehmend an Bedeutung.

Andererseist... aufgrund ständig sinkender Zinsen steigt seine Bedeutung wieder. "Früher" konnte man nicht 80.000 steuerfrei in Tagesgeld anlegen.:P

 

vor 25 Minuten schrieb Nachdenklich:

Ich wünschte mir statt dessen eine Regelung ähnlich wie in den USA, wo der Sparer signifikante Beträge nach eigenem Gusto anlegen kann und die Förderung (im Wesentlichen)

Ist denn in den USA Altersarmut tatsächlich ein geringeres Problem als in D? Ernstgemeinte Frage... ich weiß es nicht.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 22 Minuten schrieb odensee:

Ist denn in den USA Altersarmut tatsächlich ein geringeres Problem als in D? Ernstgemeinte Frage... ich weiß es nicht.

 

Ohne vertieft Statistiken zu analysieren - wohl eher nicht. Es gibt in den USA einen stattlichen Anteil an alten Menschen, die nur unzureichende Alterseinkünfte haben.

Aber hängt das nicht eher daran, daß auch bei den Menschen im erwerbsfähigen Alter ein erheblicher Anteil der US-Bürger nur sehr geringe Einkommen hat und nicht vorsorgt?

Die Spreizung zwischen arm und reich ist in den USA wohl höher als hier. Damit ist auch die Altersarmut weiter verbreitet. Das ist zwar sicher auch relevant, aber es ist ein anderer Punkt.

Mir geht es um diejenigen, die etwas für die private Vorsorge tun können und wollen. Denen würde ich gerne mehr Spielraum gewähren (zum Beispiel auf Garantien wie bei Riester zu verzichten).  

 

 

 

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter

Ich habe ebenfalls einen Riester-Vertrag F3, in welchen die Überzinsen ( Differenz zwischen dem Nettozins und dem garantierten Rechnungszins) in den DWS-Fond Vermbld.I gehen. 

Da inzwischen keine Überzinsen mehr vorliegen, fließt zum 31.12. kein frisches Geld mehr in den Fond und die Anteile müssten immer gleich bleiben. 

Aus diesem Grund bin ich dieses Jahr erstmalig stutzig geworden, da die Anteile im Wert von 1,50 € angestiegen sind. Durch den Kleinstbetrag fiel mir erstmals auf, dass die Ausschüttungen anscheinend nicht wieder angelegt werden.

 

Ich habe mir nun einmal erlaubt nachzufragen, was die Debeka mit den Ausschüttungen aus dem DWS Fond macht?

 

 

Riester-Stand_31.12.2017_anonymisiert.jpg

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vorturner
· bearbeitet von vorturner

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu meinem laufenden Riestervertrag bei der Debeka:

Tarif: F2 (07/08)

Beginn: 01/2009

Rentenzahlung: 07/2055

Rentengarantiezeit: 17 Jahre

Garantiezins: 2,25 %

 

Derzeit zahle ich (29, verheiratet, Beamter, keine Kinder, ca. 38.000 €/Jahr) 4 % ein. Ganz zu Beginn während der Ausbildung hatte ich den Vertrag auf 5 € Basis laufen. Später habe ich die Zahlungen aufgestockt, wodurch jetzt jährlich höhere Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die die Zulage nahezu aufzehren (2017 = 108 € Kosten).

 

Der Vertragsstand zum 31.12.2017 sieht wie folgt aus:

Eigenbeiträge: 5.389,32 €
Zulagen: 1.314,12 €
Zinsen: 380,89 €
Überschuss: 89,92 €
Kosten: 833,00 €
Vertragswert: 6.341,25 €
monatliche Gesamtrente: 312,11 €


Auf der aktuellen Jahresaufstellung der Debeka findet sich folgender Passus:
"Die Mindestleistungen ergeben sich wie folgt: Der Teil der monatlichen Rente aus Eigenbeiträgen, der aus dem zum 31.12.2017 mit Ihnen vereinbarten Eigenbeitrag und dem bis zu diesem Zeitpunkt gebildeten Kapital resultiert, und die Rente aus Zulagen wurden mit den bei Vertragbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen mit einem Rechnungszins von 2,25 Prozent berechnet. Der Teil der monatlichen Rente aus Eigenbeiträgen, der auf einer Erhöhung des Eigenbeitrags ab dem 01.01.2018 basiert, wurde bedingungsgemäß mit einem Rechnungszins von 0,9 Prozent berechnet"

 

Ich bin etwas irritiert! In 2017 habe ich einen Eigenbeitrag von ziemlich genau 100 € monatlich erbracht. Das bedeutet, das von nun an (und bis 2055) alles, was die 100 € überschreitet und letzlich auch das daraus gebildete Kapital nur noch mit 0,9 Prozent verzinst werden? In den Bedingungen habe ich dazu nichts gefunden. Da ich noch am Anfang meiner Laufbahn stehe wird mein Gehalt logischerweise steigen. Einen "Garantiezins" hatte ich mir anders vorgestellt.
Oder liege ich hier falsch?

 

Was haltet ihr generell von diesem Tarif bei meiner Förderkonstellation?

Durch den nachträglich erhöhten Eigenbeitrag habe ich mir ja zu Beginn die hohen Kosten gespart, was sich nun positiv auswirken würde, wenn ich den Vertrag ruhend stelle, oder irre ich?

Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen und schöne Ostertage!
 

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Thomas_384

Nur zu einer Frage:

Es passiert genau das was in den Bedingungen steht bzgl. Garantiezins. Kannst da ja auch mal noch nachschauen. Aber genau das hast du abgeschlossen.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

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enma

@vorturner: Jede Erhöhung des Beitrags entspricht einer Vertragsänderung. Für den neuen zusätzlichen Beitrag setzt die Debeka den aktuellen Garantiezinssatz (von nur noch 0,9 %) an. Der wesentliche Punkt zum Verständnis (habe ich auch erst nachträglich gelernt), ist dass der jeweilige Garantiezinssatz nur für den jeweils vertraglich vereinbarten Beitragssatz gilt (vgl. Versicherungsschein). Ändert man den Vertrag (indem man den Beitrag und somit die Versicherungssumme ändert), können auch entsprechend geänderte Vertragsbedingungen angewendet werden, Bis vor kurzem hat die Debeka immer noch den ursprünglichen Garantiezinssatz angewendet, ist aber angesichts des anhaltenden Niedrigzinsniveaus gezwungen, das nun strikter zu handhaben.

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vorturner
· bearbeitet von vorturner

Erstmal danke für eure Rückmeldungen. Ich schließe also daraus, dass dieser Passus in den Bedignungen gemeint ist:

"Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach Ihrem Geburtsdatum, der restlichen Laufzeit bis zum Rentenbeginn und dem zum jeweiligen Erhöhungstermin gültigen Tarif."

 

Bisher war ich der Annahme, dass eine Anpassung auf die 4% immer unschädlich ist. D.h. die Debeka hat die bisherigen Erhöhungen von 5 € auf 100 € immer freiwillig und großzügigerweise noch mit 2,25 % verzinst? Und das wird zumindest für 100 € monatlich noch bis zur Rente fortgeführt? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Inzwischen ärgere ich mich etwas über den Abschluss. Wobei es glaube ich am Markt noch deutlich schlechtere Tarife gibt/gab.

Hätte ich ein Kind würde mein Eigenbeitrag wegen den 300 € Zulage ja wieder sinken und ich rutsche wieder in die 2,25 %? Oder spielt die Zulage da auch eine Rolle?

Warum hat die Debeka dies zum 01.01.2018 angepasst? Gibt es da weitere Infos/Pressemitteilungen? Betrifft das alle Lebensversicherungen des Anbieters?

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enma

Der Anteil der Zulage ist hier nicht relevant, sondern nur der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulage). Die Zinsen und die garantierten Versicherungsleistungen berechnen sich alleine auf Basis des Gesamtbeitrags (minus Verwaltungskosten), egal wieviel davon Eigenbeitrag oder Zulage ist. Die Erhöhung ist unschädlich für den Beitrag unterhalb der Erhöhung (Deine 100 € plus die bisherige Zulage). Die 0,9 % werden lediglich auf den Betrag der Erhöhung (5 € oder wieviel auch immer, plus Zulagenerhöhung) angewendet.

 

Solange Dein Gesamtbeitrag nicht unter den bisherigen Gesamtbeitrag sinkt, wirst Du für darauf gemäß dem ursprünglichen Vertrag immer die 2,25 % bekommen. Bei jeder zukünftigen Erhöhung des Gesamtbeitrags wird vermutlich für den jeweiligen Erhöhungsbetrag nur noch der zum jeweiligen Erhöhungszeitpunkt gültige Garantiezins angewendet. Dabei macht es wie gesagt keinen Unterschied, wieviel von dem Gesamtbeitrag Zulage und wieviel Eigenbeitrag ist. Der Debeka ist es ja herzlich egal, aus welcher Quelle die Beiträge zufließen.

 

Das Thema gab es hier schonmal (nur bedingt erhellend, aber FYI):

 

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