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Valueanalyst

Sicherer und schwankungsarmer Fonds als Liquiditätsreserve gesucht. Welcher Geldmarktfonds o.ä. ist kostenneutral nutzbar?

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Herr Rossi

BNP PARIBAS EASY OVERNIGHT ISIN: LU3025345516

 

Funktioniert bei der Sparkasse!

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tfhb
· bearbeitet von tfhb

Hinsichtlich des BNP PARIBAS EASY OVERNIGHT gibt es einen Umstand, der ihn bei den Geldmarkt-ETFs hinsichtlich der Nettorendite eigentlich an die Spitze setzen müsste und der nach meiner ersten Suche hier im Forum bislang noch unbekannt zu sein scheint.

 

Für den ETF gilt eine Teilfreistellung von 30 %. Grund dafür ist, dass im Trägerportfolio bewusst eine hohe Mindestquote an Aktien gehalten wird. Dementsprechend heißt es auch im Prospekt, dass der Fonds „die Mindestanforderungen an den Investitionsgrad in Aktien gemäß dem deutschen Investmentsteuergesetz“ erfüllt.

 

Genau diesen steuerlichen Vorteil hebt auch Claus Hecher, ETF-Vertriebschef von BNP Paribas Asset Management, in einem Interview hervor:

 

"[...] Eine weitere Besonderheit gilt nur für den deutschen Markt – und zwar in steuerlicher Hinsicht.

Was steckt dahinter?

Hecher: Da das Trägerportfolio aus Aktien besteht, handelt es sich per Definition um einen Aktienfonds. Somit erhalten Anleger die erhöhte Teilfreistellung bei der Besteuerung des ETF. Bei Anlegern kommt das Gesamtpaket gut an. In einem halben Jahr haben wir mehr als eine Milliarde Euro mit diesem Produkt eingesammelt. [...]"

 

https://www.fondsprofessionell.de/news/unternehmen/headline/etf-vertriebschef-da-haben-viele-asset-manager-keine-ahnung-249100/

 

 

 

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Puppi

Wow...kann ich kaum glauben :). 

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rotten.demin

Das kann ich auch kaum glauben, hat das schon mal jemand getestet? 

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satgar

Nehmen wir wirklich mal an, dem wäre so. Dann reden wir hier trotzdem aber von einem RK1 Fonds, der als Trägerportfolio Aktien besitzt. Wenn sich im Trägerportfolio ein maxDD des Marktes von 50-60% verwirklicht: welche Auswirkungen hat das:

 

- auf den Fonds selbst

- seine Rendite, die er dem Anleger eigentlich ala RK1 bescheren sollte

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Pharmafuzzi

ja, ich kann das bestätigen! TFS 30% im Gegensatz zB zum Amundi Smart.

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tfhb
vor 4 Minuten von satgar:

Nehmen wir wirklich mal an, dem wäre so. Dann reden wir hier trotzdem aber von einem RK1 Fonds, der als Trägerportfolio Aktien besitzt. Wenn sich im Trägerportfolio ein maxDD des Marktes von 50-60% verwirklicht: welche Auswirkungen hat das:

 

- auf den Fonds selbst

- seine Rendite, die er dem Anleger eigentlich ala RK1 bescheren sollte

Du verwechselst meines Erachtens das Trägerportfolio mit dem wirtschaftlichen Exposure des ETF.

Der ETF bildet den €STR synthetisch per Swap ab. Fällt der Aktienkorb um 50 %, fällt deshalb nicht automatisch der ETF um 50 %. Die Differenz wird über den Swap ausgeglichen.

Das relevante Restrisiko ist das Kontrahentenrisiko der Swap-Gegenpartei. Dabei steht aber nicht das gesamte Fondsvermögen im Feuer, sondern grundsätzlich nur die positive Nettoforderung aus dem Swap. Dieses Exposure wird laufend bewertet, besichert und regulatorisch begrenzt.

Ein erheblicher Verlust würde daher erst bei einer Kombination aus starkem Einbruch des Aktienkorbs und gleichzeitigem Ausfall der Swap-Gegenpartei vor Ausgleich/Besicherung entstehen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Stunden von tfhb:

Das relevante Restrisiko ist das Kontrahentenrisiko der Swap-Gegenpartei.

Davon rede ich, genau dem.

 

Ich verwechsle da nichts ;)

Nur wenn der Swap Partner auf einmal nur noch 50% Gegenwert von dem hat, was er ein paar Monate vorher noch hatte, möchte ich gerne wissen, wie sich das auf meinen „Geldmarktfonds“ auswirkt. Welches mehr an Risiko es also in sich birgt, als ggü. dem Klassiker xtrackers Overnight.

 

denn wie wir alle wissen, gibt es Rendite nur gegen Risiko. Wenn also dieser BNP mehr Rendite bringt als der xtrackers, möchte ich exakt verstehen, welches MEHR an Risiko hier besteht, wann es sich wie verwirklicht und welche Konsequenzen es auf mein RK1 hat, was alternativ auch im xtrackers oder einem TG hätte liegen können.

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tfhb
· bearbeitet von tfhb

Wenn du meinst, dass der Swap aus Sicht der Gegenpartei bei einem starken Einbruch des Aktienkorbs deutlich ins Minus läuft: ja.

Aber die Gegenpartei muss den Aktienkorb weder halten noch diesen Verlust ungesichert tragen. Wie sie ihre Verpflichtung hedgt, ist ihre Sache. Für den ETF ist entscheidend, wie groß die tatsächlich offene Forderung im Ausfallzeitpunkt ist.

Und genau hier fehlt in deiner Betrachtung ein wesentlicher Punkt: Der Swap wird laufend bewertet und bei diesem Produkt täglich vollständig mit Cash besichert. Dadurch soll gerade verhindert werden, dass sich über Monate eine unbesicherte Forderung von beispielsweise 50 % des Fondsvermögens aufbaut. Zudem ist das Kontrahentenexposure gegenüber einem Kreditinstitut regulatorisch grundsätzlich auf 10 % des Fondsvermögens begrenzt.

Ein Kontrahentenrisiko bleibt selbstverständlich, insbesondere bei extremen Marktbewegungen zwischen zwei Besicherungen. Aber das ist etwas völlig anderes als ein 50-%-Aktienrisiko.

Die höhere Nettorendite des BNP stammt dagegen aus der Teilfreistellung, nicht aus einer höheren Risikoprämie. Und wenn einem die Funktionsweise eines solchen Swap-ETF nicht hinreichend verständlich ist, muss man ihn natürlich nicht kaufen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von tfhb:

Die höhere Nettorendite des BNP stammt dagegen aus der Teilfreistellung

Das kann sie nicht, denn diese tritt ja beim Endanleger auf. Das die Rendite größer ist, kann NICHT aufgrund der Teilfreistellung sein.

Ich hab übrigens nochmal die KI befragt, und diese ist von der Teilfreistellung nicht überzeugt. Zumindest sagt sie, das es mehrere Fonds zu geben scheint.


„

Der Ursprung des Mythos (Die "alte" Steuer-Lücke)

In der Vergangenheit gab es von BNP Paribas tatsächlich einen ähnlichen Geldmarkt-Fonds (BNP Paribas Easy Money Market Overnight), bei dem das Fondsmanagement eine steuerliche Lücke im deutschen Investmentsteuergesetz (InvStG) von 2018 ausnutzte: [1]

Die Idee: Der Fonds bildete zwar per Swap den Geldmarkt ab, schrieb aber in seine gesetzlichen Anlagebedingungen, dass er immer mindestens 51 % echte Aktien im Trägerportfolio hält. [1]

Das Ergebnis: Da das deutsche Steuerrecht rein formal auf die Bedingungen schaut (mindestens 51 % Aktien = Aktienfonds), gewährten deutsche Finanzämter und Depotbanken diesem Geldmarktfonds tatsächlich eine 30%ige Teilfreistellung. Das war ein enormer Steuervorteil für eine Zinsanlage.[1, 2]

⚠️ Warum das für den aktuellen ETF (A41BTT) NICHT mehr gilt

Ein neuer Fonds (Auflage 2025): Der aktuelle ETF wurde erst im Juni 2025 völlig neu aufgelegt. Bei dieser Neiauflage wurden die Anlagebedingungen von vornherein so gestaltet, dass er steuerlich sauber als Geldmarkt- bzw. Rentenfonds klassifiziert ist. [1, 2, 3]

Die Gesetzespraxis hat sich verschärft: Das Bundesfinanzministerium und die BaFin haben solche "Tricks", bei denen Geldmarktfonds durch künstliche Aktien-Sicherheitenkörbe eine Teilfreistellung erschleichen wollten, zunehmend unterbunden. Ein Fonds muss heute auch wirtschaftlich dem Charakter eines Aktienfonds entsprechen, um die 30 % zu rechtfertigen.

Offizielle Broker- und Steuerdaten: In den offiziellen WM-Daten (Wertpapier-Mitteilungen), welche die deutschen Banken zur Steuerberechnung nutzen, ist der ETF (A41BTT) verbindlich mit 0 % Teilfreistellung hinterlegt. Portale wie Finanzfluss oder extraETF listen ihn folgerichtig mit dem Steuerstatus für Geldmarktprodukte (keine Teilfreistellung)“

 

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tfhb
· bearbeitet von tfhb

Doch. Genau weil die Teilfreistellung beim Endanleger wirkt, ist dessen Nettorendite nach Steuern höher. Von einer höheren Bruttorendite des Fonds war nie die Rede.

Wenn beide Fonds vor Steuern gleich rentieren, beim BNP aber nur 70 % der Erträge steuerpflichtig sind, bleibt dem Anleger netto mehr.

Wenn wir schon auf dieser begrifflichen Ebene aneinander vorbeireden, habe ich ehrlich gesagt wenig Lust, die Diskussion auf diesem Niveau weiterzuführen.

 

PS: Dein Beispiel zeigt ziemlich gut, dass man bei KI mit hoher Wahrscheinlichkeit nur Schrott herausbekommt, wenn man Schrott hineingibt und/oder für die jeweilige Anfrage das falsche Modell verwendet.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von tfhb:

Von einer höheren Bruttorendite des Fonds war nie die Rede.

Ist sie aber. Vergleiche mal bei Fondsweb.

 

Ok. Du musst die Diskussion doch aber nicht abbrechen, nur weil dir direkt was nicht passt. Wir sind hier in einem Forum, um zu diskutieren. Und das ist doch auch ok. Und wenn man sich Fondsweb anschaut, oder jede andere Seite, ist die Rendite höher als beim xtrackers. 
 

Das ist übrigens auch beim Amundi Smart Overnight so gegenüber dem Amundi Overnight OHNE Smart. Smart hat auch wieder Aktien im Trägerportfolio, genauso wie der BNP.

 

Jetzt stellt sich trotzdem die Frage: 

 

- warum haben diese Fonds höheren renditen als die anderen? Brutto. Es scheint am Trägerportfolio zu liegen

- wenn das Trägerportfolio durch das Swap Geschäft mehr Rendite bringt, welches Risiko kaufe ich mir damit ein?

- was passiert, wenn das Trägerportfolio 50-60% an Wertigkeit verliert? Wer gleicht das aus?

- kaufe ich mir in einem aktiencrash ein Risiko ein, dass der Swap Kontrahent Hops geht? Das wäre ja dann eine Bank, und die wackeln Ja auch gerne mal. Lege ich das Geld bei einer Bank direkt an, hab ich zumindest 100k Einlagensicherung. Geht die Bank hier Hops, als Swap Partner, was dann?

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Horbi

Der BNP PARIBAS EASY OVERNIGHT ist bei Trading 212 handelbar, dort steht aber Steuerfreistellung = keine. 

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tfhb
· bearbeitet von tfhb

Es gibt ein Interview mit dem Vertriebschef, in dem er die teilweise Steuerfreiheit bestätigt, sowie einen Nutzer, der tatsächlich gekauft hat und sich nicht lediglich auf die Angaben eines mehr oder weniger seriösen Neobrokers verlässt.

Zusammen mit diesem sinnlosen Risikogebrabbel von satgar wird mir das jetzt aber wirklich zu viel. Wenn ihr lieber einen anderen Overnight-ETF zu 100 % versteuern wollt, statt bei BNP nur 70 %, dann macht das gerne. Ich bin bei diesem Diskussionsniveau raus.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Minute von tfhb:

Es gibt ein Interview mit dem Vertriebschef, in dem er die Steuerfreiheit bestätigt, sowie einen Nutzer, der tatsächlich gekauft hat und sich nicht lediglich auf die Angaben eines mehr oder weniger seriösen Neobrokers verlässt.

Zusammen mit diesem sinnlosen Risikogebrabbel von satgar wird mir das jetzt aber wirklich zu viel. Wenn ihr lieber einen anderen Overnight-ETF zu 100 % versteuern wollt, statt bei BNP nur 70 %, dann macht das gerne. Ich bin bei diesem Diskussionsniveau raus.

Du legst gar kein Niveau an den Tag, das ist halt das Problem.

 

Ich stelle normale Fragen, die man sich bei jeder Anlage in Geldanlagen stellen sollte. Wo ist dein fucking Problem?

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Geldhaber
vor 19 Minuten von satgar:

Ist sie aber. Vergleiche mal bei Fondsweb.

Hier ist ein solcher Vergleich: https://www.fondsweb.com/de/vergleichen/tabelle/isins/LU0290358497,FR0010510800,LU1190417599,IE0006BDZN36,LU3025345516

Xtrackers Overnight und der "normale" Amundi Overnight im Vergleich mit dem Amundi Smart Overnight und den beiden neuen UBS Overnight und BNPP Overnight. 

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Geldhaber

Den BNPP Easy EUR Overnight gibt es übrigens nicht nur als ETF (LU3025345516 / LU3025345789), sondern auch als klassischen Fonds: 

BNPP Easy EUR Overnight Track I C (LU3025346241)

- scheint bei Comdirect kaufbar zu sein. 

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 10 Stunden von tfhb:

Es gibt ein Interview mit dem Vertriebschef, in dem er die teilweise Steuerfreiheit bestätigt, sowie einen Nutzer, der tatsächlich gekauft hat und sich nicht lediglich auf die Angaben eines mehr oder weniger seriösen Neobrokers verlässt.

Zusammen mit diesem sinnlosen Risikogebrabbel von satgar wird mir das jetzt aber wirklich zu viel. Wenn ihr lieber einen anderen Overnight-ETF zu 100 % versteuern wollt, statt bei BNP nur 70 %, dann macht das gerne. Ich bin bei diesem Diskussionsniveau raus.

Der Neobroker ist aber nunmal derjenige, der die Steuer erstmal ausweisen muss und insofern würde ich das nicht von vornherein als unseriös abtun. Ganz und gar eindeutig scheint die Lage ja zumindest nicht zu sein.
 

Aussagen eines Vertrieblers, der Wettbewerbern schon in der Überschrift Ahnungslosigkeit unterstellt, finde ich dagegen weniger seriös. Apropos: die auffallende Gereiztheit mit der Du auf @satgars berechtigte Einwände reagierst, wirft für mich Fragen über Deine Motivation auf. Bei einem RK1 Produkt geht es maßgeblich um das geringe Risiko. Warum sollte es also „Gebrabbel“ sein, sich darüber Gedanken zu machen?

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Puppi
· bearbeitet von Puppi

Jetzt beruhigt euch doch bitte.

Das ist es doch nicht wert wegen dem Thema.

 

Ich vermute, dass keiner total falsch liegt und nur ein bisschen ein Missverständnis vorliegt.

 

Wir hatten das Thema übrigens schon einmal hier samt dem Amundi Smart Overnight (der ja auch ein Trägerportfolie aus Aktien hat).

 

Steuerliche "Features" von Produkten dürften eigentlich keine Auswirkungen auf das grundsätzliche Brutto-Risiko von Produkten haben. Ein Beispiel dafür ist z.B. der steuerliche Vorteil des Fondsdomizil Irland bei entsprechenden Aktien-ETFs oder die Tatsache, dass die 30% TFS bei Aktienfonds auch auf die Kursgewinne angerechnet werden und nicht nur auf die Dividenden (was eben der eigentliche "Ausgleichsgrund" war für die TFS - das ist und bleibt z.B. ein Praxisvorteil im Vergleich zu Einzelaktien und nein - der Vorteil führt nicht zu einem höheren Risiko irgendwo).

 

Auch verschiedene Teilfreistellungen bei Mischfonds haben in der Praxis natürlich nicht unerhebliche Vor- oder Nachteile für den Anleger, sorgen aber für sich selbst nicht dafür, dass die Bruttorendite(erwartung) höher oder niedriger ist bzw. ein Fonds mehr oder weniger "Grundrisiko" hat (daher gehe ich auf diesen wichtigen Punkt auch oft ein in meinem Mischfondsthread und poste regelmäßig Renditen VOR und NACH Steuern, z.B. hier).

 

Auf Angaben zur Teilfreistellung bei Brokern selbst würde ich mich nicht verlassen.

Die Aussage im Interview ist schon eine starke Vorlage und damit müsste das Gegenteil (dass es eben keine 30% TFS gibt) erst einmal bewiesen werden. Letztendlich: Wenn jemand hier verkauft und 30% TFS bekommt beim BNP - dann ist das in der Tat so, dass die das wohl hinbekommen haben.

Die andere Seite ist, ob es weiterhin Bestand haben wird oder ob es rechtlich irgendwann einkassiert wird, um solche "Schlupflöcher" zu stopfen.

 

vor 1 Stunde von Cando:

Bei einem RK1 Produkt geht es maßgeblich um das geringe Risiko. Warum sollte es also „Gebrabbel“ sein, sich darüber Gedanken zu machen?

Da hast du vermutlich recht. 

Man muss schon ein bisschen aufpassen, nicht wieder in diese "Rendite-Pimpen"-Falle zu laufen hier.

Ich nutze meinen (nicht gerade kleinen) Geldmarktanteil im Depot rein zur Risikoreduzierung auf Gesamtportfolioebene. Ergo will ich da keine zusätzlichen Risiken haben und nehme sogar die verhältnismäßig hohen Gebühren eines Oddo in Kauf.

Wegen +/- 0,2% p.a. mehr oder weniger nach Steuern (so viel ist es nämlich Stand heute bei ca. 2,5% p.a. ) ist es mir zumindest nicht wert, einen Geldmarktfonds mit Aktienträgerportfolio zu kaufen und sei es nur wegen des "Risikos", dass ich im Crash tagelang ein mulmiges Gefühl im Bauch habe, weil ich nicht weiß, was passieren kann in einem Szenario, dass so noch nie getestet werden musste mittels Geldmarktfonds samt fettem Aktienträgerportfolio. Daher habe ich auch nie den Amundi Smart Overnight mit Aktienträgerportfolio gekauft (den finde ich immer noch ziemlich strange mit seinem "aktiven" Management samt Mehrrendite).

 

Muss also jeder selbst entscheiden, was er auswählt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 35 Minuten von Puppi:

Muss also jeder selbst entscheiden, was er auswählt

Sowieso. Mir geht’s immer darum, die Dinger genau zu verstehen und abzuschätzen, welches Risiko eine Anlage hat. Immerhin stehen RK1 auch viele Alternativen gegenüber. Sei es der xtrackers overnight, sei es der oddo, sei es ein eb rexx Gouvernement germany 0-1 oder schlichtes TG oder FG Treppe. Und da RK1 nach dem Modell von Risikoarm/risikoreich die Aufgabe von risikoarm hat, stell ich mir dort sehr streng die Frage, welches zusätzliche Risiko „plötzlich“ im Mantel „risikoarm“ daherkommt. Oder auch:

 

- wenn ein bankberater einer hochbetagten Dame mit dem Wunsch nach Sicherheit anstelle eines Tagesgeldes den BNP Fonds empfiehlt, bleibt diese Empfehlung dann auch in einem Aktien Crash valide?

- oder würde ich es auch meiner eigenen Großmutter empfehlen, das so zu machen?

 

Man will halt nicht erleben, das bei einer sehr sicheren Anlage wie RK1 im Aktien Crash über drei Ecken und indirekt auch ein „Schaden“ bei diesem sicher geparkten Geld entsteht.

 

Wer hätte vor ein paar Jahren denken können, das sowas wie ne Swiss gestützt werden muss. Und schwupps schlüpfte sie bei der UBS unter. Selbst bei namhaften Banken kann daher was passieren. 

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Amnesty
· bearbeitet von Amnesty
vor 1 Stunde von satgar:

Und da RK1 nach dem Modell von Risikoarm/risikoreich die Aufgabe von risikoarm hat, stell ich mir dort sehr streng die Frage, welches zusätzliche Risiko „plötzlich“ im Mantel „risikoarm“ daherkommt.

Dem stimme ich zu. Wenn das Kriterium maximale Sicherheit wäre, wäre die Vielfalt der möglichen Alternativen wahrscheinlich gar nicht mehr so groß. 
In der Praxis möchten viele Anleger dann aber doch den RK1 Anteil optimieren. Und dann geht es nicht mehr um maximale Sicherheit, sondern um "noch genug Sicherheit bei etwas mehr Rendite"...

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Amnesty:

Dem stimme ich zu. Wenn das Kriterium maximale Sicherheit wäre, wäre die Vielfalt der möglichen Alternativen wahrscheinlich gar nicht mehr so groß. 
In der Praxis möchten viele Anleger dann aber doch den RK1 Anteil optimieren. Und dann geht es nicht mehr um maximale Sicherheit, sondern um "noch genug Sicherheit bei etwas mehr Rendite"...

Dann wäre TG Hopping das Mittel der Wahl ;). Und natürlich auch die Nutzung von Banken außerhalb der deutschen Einlagensicherung wie bei der big Bank oder solchen Angeboten wie bei trading212, Revolut oder Robin hood.^^

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst
vor 3 Stunden von Puppi:

Man muss schon ein bisschen aufpassen, nicht wieder in diese "Rendite-Pimpen"-Falle zu laufen hier.

Ich nutze meinen (nicht gerade kleinen) Geldmarktanteil im Depot rein zur Risikoreduzierung auf Gesamtportfolioebene. Ergo will ich da keine zusätzlichen Risiken haben und nehme sogar die verhältnismäßig hohen Gebühren eines Oddo in Kauf.

Wegen +/- 0,2% p.a. mehr oder weniger nach Steuern (so viel ist es nämlich Stand heute bei ca. 2,5% p.a. ) ist es mir zumindest nicht wert, einen Geldmarktfonds mit Aktienträgerportfolio zu kaufen.

 

Über welche Dimension von Geldmarktanteil sprichst du? Eher 5,6 oder 7-stellig. Schließe mich @satgar an. Derzeit gibt es viele wechselnde Angebote wo man m.E. auch für 500-3.000T€ gesicherte Tagesgeldkonten mit gleichem/geringerem Risiko nutzen könnte (Chase, VW-Bank,div. andere deutschen Banken oder ev. auch die Renaultbank, usw.). Bei <100k sowieso bei >7-stellig wir es schwieriger. Ja, das Bank-Hopping ist nicht jedermans Sache aber 1-2% Mehrrendite als 2,5% kann schon einiges ausmachen. Welcher Geldmarktfonds kommt da schon ran? Anstrengend wird es allerdings wenn man fast überall schon mal war mit den Aktionsfristen, Abhebunglimits u.a. Restriktionen.

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franko
vor 18 Stunden von tfhb:

Hinsichtlich des BNP PARIBAS EASY OVERNIGHT gibt es einen Umstand [...] 

Für den ETF gilt eine Teilfreistellung von 30 %. Grund dafür ist, dass im Trägerportfolio bewusst eine hohe Mindestquote an Aktien gehalten wird. Dementsprechend heißt es auch im Prospekt, dass der Fonds „die Mindestanforderungen an den Investitionsgrad in Aktien gemäß dem deutschen Investmentsteuergesetz“ erfüllt.

Die Angaben im Verkaufsprospekt wären für mich die relevanteste Quelle. Und dort ist der EUR Overnight tatsächlich unter den Teilfonds aufgelistet, die das Kriterium "Anforderungen an Aktienfonds nach dem deutschen InvStG" erfüllen. Das wird dann logischerweise für sämtliche Anteilsklassen gelten – also nicht nur für den ETF, sondern auch für die klassischen Fonds-Varianten.

 

vor 17 Stunden von Pharmafuzzi:

ja, ich kann das bestätigen! TFS 30% im Gegensatz zB zum Amundi Smart.

vor 2 Stunden von Puppi:

Wir hatten das Thema übrigens schon einmal hier samt dem Amundi Smart Overnight (der ja auch ein Trägerportfolie aus Aktien hat).

Der Amundi Smart Overnight Return ist im Prospekt ausdrücklich unter den Teilfonds gelistet, die eine Eigenkapitalquote von weniger als 25 % im Sinne des deutschen InvStG haben. Er gilt demnach also nicht als Aktienfonds mit Teilfreistellung.

 

vor 15 Stunden von satgar:

Ich hab übrigens nochmal die KI befragt, und diese ist von der Teilfreistellung nicht überzeugt. Zumindest sagt sie, das es mehrere Fonds zu geben scheint.

„ [...] In der Vergangenheit gab es von BNP Paribas tatsächlich einen ähnlichen Geldmarkt-Fonds (BNP Paribas Easy Money Market Overnight), bei dem das Fondsmanagement eine steuerliche Lücke im deutschen Investmentsteuergesetz (InvStG) von 2018 ausnutzte: [1]

Die Idee: Der Fonds bildete zwar per Swap den Geldmarkt ab, schrieb aber in seine gesetzlichen Anlagebedingungen, dass er immer mindestens 51 % echte Aktien im Trägerportfolio hält. [1]

[...]

Die Gesetzespraxis hat sich verschärft: Das Bundesfinanzministerium und die BaFin haben solche "Tricks", bei denen Geldmarktfonds durch künstliche Aktien-Sicherheitenkörbe eine Teilfreistellung erschleichen wollten, zunehmend unterbunden. Ein Fonds muss heute auch wirtschaftlich dem Charakter eines Aktienfonds entsprechen, um die 30 % zu rechtfertigen.

Kannst du dazu die mutmaßlichen Quellen (also z.B. das unter "[1]") angeben?

 

Sinn der Teilfreistellung ist nicht etwa eine Vergünstigung für das wirtschaftliche Risiko einer Aktienanlage, sondern ein Ausgleich für die (potenzielle) Quellensteuer-Belastung. Und die kann grundsätzlich auch dann entstehen, wenn man das wirtschaftliche Risiko durch ein Swap-Konstrukt eliminiert. Auf den wirtschaftlichen Charakter kommt es insofern nicht an. Deshalb ist ein Trägerportfolio aus Aktien an sich kein "Trick" zum ungerechtfertigten Ausnutzen der Teilfreistellung.

 

Siehe auch BMF-Schreiben "Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz":

Zitat

2.6 Ein Investmentfonds qualifiziert als Aktienfonds, wenn er gemäß seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % seines Aktivvermögens (Rz. 2.42) in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 InvStG investiert (Aktienfonds-Kapitalbeteiligungsquote). [...] Für Zwecke des § 2 Absatz 6 und 7 InvStG ist unbeachtlich, ob der Investmentfonds das Wertänderungsrisiko aus den gehaltenen Kapitalbeteiligungen absichert, denn Sicherungsgeschäfte haben keine Auswirkung auf die steuerliche Belastung der laufenden Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen.

 

vor 15 Stunden von satgar:

Offizielle Broker- und Steuerdaten: In den offiziellen WM-Daten (Wertpapier-Mitteilungen), welche die deutschen Banken zur Steuerberechnung nutzen, ist der ETF (A41BTT) verbindlich mit 0 % Teilfreistellung hinterlegt. Portale wie Finanzfluss oder extraETF listen ihn folgerichtig mit dem Steuerstatus für Geldmarktprodukte (keine Teilfreistellung)

Auf WM-Datenservice habe ich keinen Zugriff. Bei ExtraETF sehe ich auch keine Angaben zur Teilfreistellung. Wo müsste ich da schauen?

 

vor 3 Stunden von Puppi:

Ich nutze meinen (nicht gerade kleinen) Geldmarktanteil im Depot rein zur Risikoreduzierung auf Gesamtportfolioebene. Ergo will ich da keine zusätzlichen Risiken haben und nehme sogar die verhältnismäßig hohen Gebühren eines Oddo in Kauf.

Wegen +/- 0,2% p.a. mehr oder weniger nach Steuern (so viel ist es nämlich Stand heute bei ca. 2,5% p.a. ) ist es mir zumindest nicht wert, einen Geldmarktfonds mit Aktienträgerportfolio zu kaufen [...] Daher habe ich auch nie den Amundi Smart Overnight mit Aktienträgerportfolio gekauft [...]

In den letzten 12 Monaten lieferten die Fonds (laut Fondsweb, Abgeltungssteuer ohne Kirchensteuer):

  • ODDO BHF Money Market: 1,87 %, nach Steuern 1,38 %
  • Amundi Smart Overnight Return: 2,45 %, nach Steuern 1,80 %
  • BNP Paribas Easy EUR Overnight: 2,44 %, nach Steuern 1,99 %

Die Differenz vom ODDO zum BNP Paribas macht also eher 0,6 % als 0,2 % p.a. aus.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von franko:

Kannst du dazu die mutmaßlichen Quellen (also z.B. das unter "[1]") angeben?

Da ich die freie Version von Gemini nutze, also einfach bei Google die KI Möglichkeit, kann ich auf diese Suche nicht mehr zugreifen, um exakt diese Quelle abzurufen. Du müsstest/könntest dort nochmal selber nachfragen.

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