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Benni82

Riester mal "mitnehmen"? DWS oder fairr? Berechnungen 1:1 übernehmen?

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Benni82

Moin zusammen,

auf Grund der Geburt unseres ersten Kindes legte man mir neulich nahe, Riester wäre doch was, was ich mitnehmen sollte. Daher begann ich nun mal mich etwas umzuschauen und kam zu den oben angedeuteten Fragen.

Nun aber erstmal was zur Situation:

Baujahr 82, verheiratet seit 2017, 1 Kind seit November.

Jahresbrutto ~82.000

Ehefrau nach Studium mom noch in der Fachausbildung (bestimmt noch ~2 Jahre), später eigene Praxis geplant. Mom durch Ausbildungskosten etc gerechnetes Jahresbrutto ~4000.

Wohneigentum vorhanden, keine Veränderung geplant.

Momentane "Vorsorge": ca 550/Monat in verschiedene Fonds und ETFs

 

Denke das sollte es im Groben sein.

 

Hab mich jetzt schon mal bissl umgeguckt, die Frage die sich mit schlussendlich stellt:

Sollte man Riester einfach "mitnehmen", sprich lohnt sich Zulage und Steuerersparnis mehr als es anderweitig anzulegen?

 

Sollte es sich lohnen wäre für mich die nächste Frage DWS Toprendite Dynamik oder fairr?

Etliche scheinen wohl in jüngerer Zeit von DWS zu fairr gewechselt zu sein.

 

Dann bleibt als letztes die Frage nach der Einlagenhöhe. Bei meinem Verdienst wären max förderfähig ja die 2100/Jahr, abzüglich der Zuschüsse (650) bleiben 1450/ Jahr oder 120/Monat.

Fair berechnet nun 140/Monat, DWS 160/Monat. Zusätzlich rät fairr eine Einmalzahlung für 2019.

Macht das alles Sinn? Dachte es macht nu Sinn soviel zu investieren dass man eben die max Förderung bekommt.

 

So dann warte ich mal ab was ihr so dazu zu sagen habt, bin über jeden Beitrag dankbar.

Falls ich was vergessen habe einfach nachfragen.

 

Danke!

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intInvest

Steuertechnisch gemeinsam veranlagt? Denn dann reduziert deine Frau aktuell deine mögliche Steuerförderung. Ausschlaggebend für die Berechnung der Steuerförderung ist dein zu versteuerndes Einkommen.

 

vor 3 Minuten von Benni82:

abzüglich der Zuschüsse (650)

Wie berechnet?

Auf wen läuft das Kindergeld? -> Kinderzulage würde wiederum deine Steuerförderung reduzieren. Evtl. auch eigenen Riester für deine Frau (mittelbare Förderberechtigung prüfen) in Hinblick auf Sockelbetrag von 60€ / Jahr inklusive aller Zulagen in Höhe von 475€ (175€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage).

Damit profitiert deine Frau von einer extrem guten Förderquote und du von einer maximalen Steuerförderung. Aber falls gemeinsam veranlagt, müsste man das für dich spezifisch durchrechnen.

 

vor 5 Minuten von Benni82:

Bei meinem Verdienst wären max förderfähig ja die 2100/Jahr

Mehr würde ich auch nicht machen, denn Riester macht ja hier nur durch die Förderung Sinn, ungefördertes Kapital würde ich da nicht anlegen.

 

 

Zu DWS kann ich nichts sagen, bei fairr bin ich seit diesem Dezember.

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Benni82

Ja gemeinsam veranlagt

 

Zuschüsse hatte ich jetzt einfach so wie es überall angegeben ist genommen: 175 ich, 175 meine Frau, 300 fürs Kind.

Kindergeld läuft auf meine Frau.

 

Scheint doch noch komplexer als gedacht :D

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intInvest
vor 3 Minuten von Benni82:

Zuschüsse hatte ich jetzt einfach so wie es überall angegeben ist genommen: 175 ich, 175 meine Frau, 300 fürs Kind.

Kindergeld läuft auf meine Frau.

Wenn du einen Riester auf dich abschließt, dann bekommst du erstmal nur 175€ Grundzulage. Die Grundzulage deiner Frau bekommst du natürlich nicht. Die 300€ Kinderzulage für dich zu nehmen wäre nicht sinnvoll, da dein Riester über die Steuerförderung funktioniert, die Zulagen werden aber anschließend von deiner Steuerförderung abgezogen.

 

vor 5 Minuten von Benni82:

Ja gemeinsam veranlagt

Dann berechne aus deinem zu versteuernden Einkommen deinen Grenzsteuersatz und damit dann deine Steuerförderung.

Hier gibts einen Riester Sticky, diesen vielleicht mal durcharbeiten.

 

 

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Benni82
· bearbeitet von Benni82
vor 27 Minuten von intInvest:

Wenn du einen Riester auf dich abschließt, dann bekommst du erstmal nur 175€ Grundzulage. Die Grundzulage deiner Frau bekommst du natürlich nicht. Die 300€ Kinderzulage für dich zu nehmen wäre nicht sinnvoll, da dein Riester über die Steuerförderung funktioniert, die Zulagen werden aber anschließend von deiner Steuerförderung abgezogen.

 

Wäre ja auch zu einfach gewesen, zusammen veranlagt, zusammen gefördert :D

 

Zitat

Dann berechne aus deinem zu versteuernden Einkommen deinen Grenzsteuersatz und damit dann deine Steuerförderung.

Hier gibts einen Riester Sticky, diesen vielleicht mal durcharbeiten.

 

Und eben wirds zu hoch für mich, zumindest nach jetzigem Kenntnisstand.

Wenn ich Zeit finde versuche ich mich da mal detailierter Durchzuarbeiten.

 

Für den Moment: Lohnt sich (in meiner/unserer Konstellation) also wahrschienlich nicht?

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intInvest
vor 4 Minuten von Benni82:

Für den Moment: Lohnt sich (in meiner/unserer Konstellation) also wahrschienlich nicht?

Wie hoch ist dein zu versteuerndes Einkommen in der Zusammenveranlagung? Bzw. was ist dein Grenzsteuersatz? Davon hängt ab ob es sich für dich lohnt oder nicht.

 

Für deine Frau: ca. 4000€ Brutto, davon 4% = 160€, abzüglich Grundzulage = -15€ -> deine Frau kann bei 60€ Sockelbetrag PRO JAHR! eine Förderung von 475€ bekommen. Das macht auf jeden Fall Sinn, solange das Einkommen sich auf diesem Niveau bewegt. Wenn sich das Einkommen wieder erhöht, muss man neu entscheiden.

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Benni82

also hab jetzt nochmal den Bescheid vom Vorjahr rausgesucht.

ich hatte letztes Jahr 79k, meine Frau 5,5k, zusammen also 84,5k.

Grenzsteuersatz scheint wohl bei 37% zu liegen (keine Ahnung ob richitg, hab ich aus nem onlinerechner)

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intInvest
vor 1 Minute von Benni82:

also hab jetzt nochmal den Bescheid vom Vorjahr rausgesucht.

ich hatte letztes Jahr 79k, meine Frau 5,5k, zusammen also 84,5k.

Grenzsteuersatz scheint wohl bei 37% zu liegen (keine Ahnung ob richitg, hab ich aus nem onlinerechner)

 

Das "zu versteuernde Einkommen" sollte auf dem Steuerbescheid stehen, hast du das verwendet?

Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden: 84,5k sind Brutto, das zvE ist was anderes, aber das sollte dir klar sein, denke ich.

 

Annahme 37% Grenzsteuersatz: 2100€ * 0,37 = 777€ Steuerförderung, Abzüglich 175€ Grundzulage = 602€ Steuererstattung

Somit: (175€ + 602€) / (2100€ - 175€ - 602€) = 777€ / 1323€ = 58,73% reale Förderquote bezogen auf den Nettoeigenbeitrag.

 

Das wäre durchaus eine Konstellation für Riester,

ABER!

 

Riestert ihr beide, sinkt die steuerliche Förderung durch das Anrechnen der Kinderzulage, da ihr ja gemeinsam veranlagt seid.

 

Deshalb zwei Möglichkeiten:

 

1) Nur du riesterst ohne Kinderzulage

2) Nur deine Frau riestert mit Kinderzulage

(Beide riestern mit Kinderzulage macht keinen Sinn da die Förderquote unterhalb der beiden anderen Varianten liegt)

 

 

Deswegen würde ich vermutlich deine Frau riestern lassen, mit 60€ Eigenbeitrag und Zulagen von 475€ -> 792% Förderquote

 

 

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chirlu
vor 1 Stunde von Benni82:

Ehefrau nach Studium mom noch in der Fachausbildung (bestimmt noch ~2 Jahre), später eigene Praxis geplant.

 

Welcher Beruf? Wird sie später (voraussichtlich) gesetzlich rentenversichert sein, in einem Versorgungswerk oder nichts davon?

 

vor 1 Stunde von Benni82:

Mom durch Ausbildungskosten etc gerechnetes Jahresbrutto ~4000.

 

Was soll „durch Ausbildungskosten gerechnetes Jahresbrutto“ heißen?

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Benni82
vor 39 Minuten von intInvest:

 

Das "zu versteuernde Einkommen" sollte auf dem Steuerbescheid stehen, hast du das verwendet?

Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden: 84,5k sind Brutto, das zvE ist was anderes, aber das sollte dir klar sein, denke ich.

 

Die 84,5k waren das gemeinsame zvE.

Ich hatte Brutto 80000, zvE 79000.

 

vor 20 Minuten von chirlu:

 

Welcher Beruf? Wird sie später (voraussichtlich) gesetzlich rentenversichert sein, in einem Versorgungswerk oder nichts davon?

 

 

Was soll „durch Ausbildungskosten gerechnetes Jahresbrutto“ heißen?

Später wird sie Psychotherapeutin mit eigener Praxis sein. Versicherung etc kA. haben wir uns bis jetzt noch keine Gedanken drüber gemacht.

 

Das soll folgendes heißen: aus selbstständiger/freiberuflicher Arbeit hatte sie -4000 (eben weil sie für die Fachausbildung zur Therapeutin bezahlt und die Kosten dafür die Einnahmen im Rahmen dieser Ausbildung übersteigen), aus nichtselbsständiger Arbeit (im Rahmen der Ausbildung hat sie ein halbes Jahr noch in der Klinik gearbeitet) 8700 und aus Vermietung und Verpachtung 1400. zvE also 5,5k.

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chirlu
vor 20 Minuten von Benni82:

Ich hatte Brutto 80000, zvE 79000.

 

Das kann nicht sein. Vermutlich sind die 79000 die Einkünfte (Einnahmen minus 1000 Euro Werbungskostenpauschbetrag). Das zvE liegt deutlich niedriger, weil zumindest die Sozialversicherungsbeiträge (teilweise) abgehen.

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Benni82
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Das kann nicht sein. Vermutlich sind die 79000 die Einkünfte (Einnahmen minus 1000 Euro Werbungskostenpauschbetrag). Das zvE liegt deutlich niedriger, weil zumindest die Sozialversicherungsbeiträge (teilweise) abgehen.

Du hast natürlich recht.

 

Gerade nochmal bissl weiter gescrollt :D

zvE knapp 68k, allerdings ist das jetzt für beide zusammen.

 

Ab der Ermittlung der Einkünfte wird ja nur noch vom Gesamtbetrag abgezogen, wüsste jetzt nicht genau was ich da von meinen Einkünften abziehen müsste um auf MEIN zvE zu kommen.

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Ozymandias

Fairriester ist in der Ansparphase ganz ok, in der Auszahlungsphase mit Mylife aber eher bescheiden.

 

Die Uniglobalriester variante ist in der Auszahlungsphase u.U. besser da weiterhin dein Geld vernünftig angelegt wird.

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Knacker
vor 3 Stunden von Benni82:

Du hast natürlich recht.

 

Gerade nochmal bissl weiter gescrollt :D

zvE knapp 68k, allerdings ist das jetzt für beide zusammen.

 

Ab der Ermittlung der Einkünfte wird ja nur noch vom Gesamtbetrag abgezogen, wüsste jetzt nicht genau was ich da von meinen Einkünften abziehen müsste um auf MEIN zvE zu kommen.

Das siehst Du doch. Es steht in Deinem Steuerbescheid. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte gehen die Sozialversicherungsbeiträge, weitere Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten usw. und außergewöhnliche Belastungen ab.

 

Mit Deinem relativ hohen zvE hättest Du bereits in der Vergangenheit eine gute Förderquote gehabt. Die Kinderzulage bringt Dir nicht mehr, weil sie auf die steuerliche Förderung angerechnet wird. Sie bringt viel mehr, wenn Deine Frau selbst unmittelbar förderberechtigt ist. Dann nämlich könntest Du auf die Förderung verzichten und Sie könnte für eingezahlte 60 € ihre und die Zulage des Kindes bekommen.

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HansDampf24

Verstehe nicht ganz, warum die Frau riestern soll. Es ist noch überhaupt nicht klar, was sie in Kürze verdient (ggf. muss der Vertrag dann gekündigt werden, weil nicht lukrative) und selbst mit hoher Förderquote kommt zumindest momentan kein "extra Schnaps" bei rum. Welche monatliche Rente soll denn mit Einzahlung von 525,- pro Jahr anvisiert werden, 70-80,-? Ich würde bei ihr warten, bis sie etwas verlässlicher verdient und er sollte jetzt schon ohne Kinderzulage riestern und die Steuervorteile mitnehmen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 39 Minuten von HansDampf24:

Verstehe nicht ganz, warum die Frau riestern soll.

 

Weil sie eine sehr hohe Förderung bei geringer Einzahlung bekommt. Derzeit auf jeden Fall; möglicherweise auch künftig, wenn ihr Verdienst nicht rentenversicherungspflichtig ist – was gut möglich erscheint.

 

Riester ist teuer (vor allem durch die Beitragsgarantie). Deshalb sollte man meiner Meinung nach nicht mehr als nötig einzahlen. Wenn die nachgelagerte Besteuerung günstig ist, kann man sich die auch anders sichern (Rürup, bAV, gesetzliche Rentenversicherung).

 

vor 39 Minuten von HansDampf24:

Welche monatliche Rente soll denn mit Einzahlung von 525,- pro Jahr anvisiert werden, 70-80,-?

 

Vielleicht auch weniger, aber das macht ja nichts. Unter Umständen ergibt sich sogar die Option einer Abfindung der (Kleinbetrags-)Rente.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 1 Stunde von chirlu:

Weil sie eine sehr hohe Förderung bei geringer Einzahlung bekommt.

Genau deshalb.

 

vor 1 Stunde von chirlu:

 Derzeit auf jeden Fall; möglicherweise auch künftig, wenn ihr Verdienst nicht rentenversicherungspflichtig ist – was gut möglich erscheint.

Wenn der Verdienst nicht rentenversicherungspflichtig ist, dann kann sie nur mittelbar gefördert werden, d. h. der Ehegatte muss auch riestern und viel mehr einzahlen, so dass die Förderquote schwindet und viel Kapital gebunden wird.

vor 1 Stunde von chirlu:

Riester ist teuer (vor allem durch die Beitragsgarantie). Deshalb sollte man meiner Meinung nach nicht mehr als nötig einzahlen.

Sehe ich genau so.

vor 1 Stunde von chirlu:

 Wenn die nachgelagerte Besteuerung günstig ist, kann man sich die auch anders sichern (Rürup, bAV, gesetzliche Rentenversicherung).

Warum sollte man?

 

Nachfolgenden Vergleich der drei zur Riester-Rente mache ich aus dem Kopf (kann also noch ergänzt werden):

 

1. Kein Unterschied

-  nachgelagerte Versteuerung

 

2. Vorteile

- bei der gRV ist die Hinterbliebenenversorgung gratis dabei

- bei bAV beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen

- Beiträge zur bAV sind sozialversicherungsfrei

- bei Rürup und gRV sind die Renten noch nicht zu 100 % steuerpflichtig

 

3. Nachteile

- bei Rürup und gRV sind die Einzahlungen noch nicht zu 100 % absetzbar

- keine Förderung für Kinder und gering verdienende Ehefrau

- keine Kündigung möglich

- kein unkomplizierter Anbieterwechsel möglich

- sofern die Zahlungen für die bAV nicht aus Einkommen oberhalb der BBG stammt, mindert es die gesetzliche Rente

- unvermeidbare Krankenversicherungsbeiträge für bVA

- bei bAV und Rürup keine Übertragung auf Erben möglich

- beim Wechsel des Arbeitgebers für bAV

- keine Entnahme möglich

- keine förderschädliche Kündigung unter Ausnutzung der Förderung als zinsloses Darlehen
 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von Knacker:

Wenn der Verdienst nicht rentenversicherungspflichtig ist, dann kann sie nur mittelbar gefördert werden, d. h. der Ehegatte muss auch riestern und viel mehr einzahlen, so dass die Förderquote schwindet und viel Kapital gebunden wird.

 

Ist das nötig? Der Ehepartner muß (unmittelbar) riesterberechtigt sein; aber ich denke nicht, daß er davon auch Gebrauch machen muß, damit der andere – mittelbar berechtigte – Partner die Zulage bekommen kann.

 

Edit: Ah, habe es gefunden (§ 86 Abs. 2 EStG) …

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chirlu
vor 34 Minuten von Knacker:

Nachfolgenden Vergleich der drei zur Riester-Rente mache ich aus dem Kopf (kann also noch ergänzt werden):

 

Weitere Vorteile: freie Wahl der Anlage (außer bei der GRV natürlich); höhere Beträge möglich.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Weitere Vorteile: freie Wahl der Anlage (außer bei der GRV natürlich); höhere Beträge möglich.

Auch bei Riester hat man mehr oder weniger freie Wahl der Anlage und höhere Beiträge sind auf jeden Fall möglich.

Ich behaupte mal, dass Riester das flexibelste Rentensystem ist.

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chirlu
vor 10 Minuten von Knacker:

Auch bei Riester hat man mehr oder weniger freie Wahl der Anlage

 

Eher weniger, da sonst die Beitragsgarantie nicht gewährleistet werden kann.

 

vor 11 Minuten von Knacker:

höhere Beiträge sind auf jeden Fall möglich.

 

Bei 2100 Euro ist Schluß. Ja, du kannst mehr einzahlen; das unterliegt dann aber nicht mehr den Riester-Regeln (insbesondere keine nachgelagerte Besteuerung).

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Knacker
vor 9 Stunden von chirlu:

Eher weniger, da sonst die Beitragsgarantie nicht gewährleistet werden kann.

Und das soll bei bAV, Rürup und gRV besser sein? Im Gegensatz zu diesen kann man leicht gegensteuern in dem man den Anbieter wechselt oder, wie hier im Thread zu Fairriester häufig beschrieben, das Renteneintrittsalter hochsetzt. 

vor 9 Stunden von chirlu:

Bei 2100 Euro ist Schluß. Ja, du kannst mehr einzahlen; 

Bei 2100 ist Schluss mit der Förderung. Wer mehr einzahlt geniest die Vor- und Nachteile einer RV der dritten Schicht.

vor 9 Stunden von chirlu:

 (insbesondere keine nachgelagerte Besteuerung).

Das ist auch kein Nachteil.

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chirlu
vor 11 Minuten von Knacker:

Und das soll bei bAV, Rürup und gRV besser sein? Im Gegensatz zu diesen kann man leicht gegensteuern in dem man den Anbieter wechselt oder, wie hier im Thread zu Fairriester häufig beschrieben, das Renteneintrittsalter hochsetzt. 

 

Du hast keine freie Auswahl, auch bei Fairriester mit 20+ Jahren Laufzeit nicht. Das Anlageportfolio ist vorgegeben. Bei Rürup hingegen kannst du prinzipiell 100% in vietnamesische Aktien stecken, oder 70/30 World/EM, oder was immer du eben bevorzugst.

 

vor 14 Minuten von Knacker:

Das ist auch kein Nachteil.

 

Von meinem Ausgangspunkt aus …

vor 12 Stunden von chirlu:

Wenn die nachgelagerte Besteuerung günstig ist, kann man sich die auch anders sichern

… ist es ein Nachteil.

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LiebesLieschen
· bearbeitet von LiebesLieschen

MITNEHMEN! Du zockst mit fremdem Geld und Beitragsgarantie :D

 

Riester lohnt sich gerade für kleine Einkommen mit Kindern. Sieh es so: Der Staat möchte Dir Geld für Deine Altersvorsorge schenken. Einzige Bedingung: Du mußt es wollen und einen Sparvertrag abschließen. Selbst wenn Du irgendwann später andere Pläne hast und z.B. die nachgelagerte Besteuerung nicht in Dein Konzept paßt. Dann löst Du den Vertrag förderschädlich auf. Dann bekommt der Staat seine Zulagen zurück und die Rendite darfst Du trotzdem behalten.

 

Deine Frau muß für die volle Förderung (ein Geschenk von 175 plus 300 Euro) lediglich 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen und einen Zulageantrag stellen. Hat Sie also 2018 4000 Euro in abhängiger Beschäftigung verdient (Keine Vermietung, keine Zinsen und kein Minijob!), dann zahlt sie 160 Euro ein, um 475 dazu zu bekommen. 

Der Zulageantrag geht bei fairriester mit einem Mausklick. Man ist nicht verpflichtet lebenslang einzuzahlen, aber man kann auch diese Summe lebenslang laufen lassen und sich am Zinseszins erfreuen.

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Knacker
vor einer Stunde von LiebesLieschen:

Deine Frau muß für die volle Förderung (ein Geschenk von 175 plus 300 Euro) lediglich 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen und einen Zulageantrag stellen. Hat Sie also 2018 4000 Euro in abhängiger Beschäftigung verdient (Keine Vermietung, keine Zinsen und kein Minijob!), dann zahlt sie 160 Euro ein, um 475 dazu zu bekommen.

Da ein Minijob rentenversicherungspflichtig ist, sofern man sich nicht befreien lässt, kann selbst der Minijobber Riesterzulagen beanspruchen.

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