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Benni82

Riester mal "mitnehmen"? DWS oder fairr? Berechnungen 1:1 übernehmen?

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Knacker
Am 13.12.2019 um 19:39 von Benni82:

ja es gibt keinen absoluten für alle sondern eben für jeden einzelfall, aber da gibt es eben eine grenze an maximaler "vergünstigung"

kommt man mit steuerersparnis + zulage drüber reduziert sich ja die steuerersparnis.

Da die maximale "Vergünstigung" der Steuerersparnis (incl. Zulage) entspricht, kann man sie mit unverändertem Einkommen und Kinderzahl nicht überschreiten. Von der Steuerersparnis wird die Zulage abgezogen, weil diese auf das Sparkonto fließt. Ihr Abzug verhindert eine Doppelförderung.  Nur wenn die Steuerersparnis größer als die Zulage ist, ist die verbleibt eine zusätzliche Steuerersparnis. Ist die Steuerersparnis kleiner als die Zulage, bleibt es bei der Zulage.

 

Am 13.12.2019 um 19:39 von Benni82:

bei gegebenen einkommen x kann ich maximal y an vergünstigung bekommen.

ist meine steuerersparnis + zualge unter oder gleich y bleibt es so, liegt sie da drüber wird meine steuerersparnis reduziert.

Weil y die max. Steuerersparnis incl. Zulage ist, stimmt die Rechnung nicht.

Zusätzlich sollte man bedenken, dass Riestersparer mit mehr als fünf Kindern die maximale Steuerersparnis reißen und eine höhere Förderung (Vergünstigung) haben.

Am 13.12.2019 um 19:39 von Benni82:

ich kann also durch keinen durch mich beeinflussbaren faktor diese grenze überschreiten

So lange Dein zvE noch unter dem Spitzensteuersatz liegt, musst Du ganz einfach mehr verdienen und schon hast Du eine höhere Steuerersparnis. Oder Du legst Dir sechs Kinder zu und schon bist Du über der maximalen Steuerförderung. Und weil man noch mehr Kinder haben kann, ist die maximale Förderung noch oben offen.

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Knacker
vor 7 Minuten von penga:

Du hattest etwas von 500,- Extra Darlehen und 1.500,- gebundendenm Kapital geschrieben.

Ja, 500 € mehr Förderung bei 1.500 € Eigenkapitaleinsatz. Oder - übers Jahr gerechnet - mit gebundenen 1000 €  werden 1.500 € verzinst.

 

vor 11 Minuten von penga:

Ich dachte, dass dies die Summen deiner Frau seien.

Die Rechnung gilt für beide (es ist zusätzlich).

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penga
· bearbeitet von penga

.

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Benni82
· bearbeitet von Benni82

ZUSÄTZLICHEN 1500€ gebunden und ZUSÄTZLICHEN 500€ an Erstattung .

Bitte genau lesen. Dabei ging es um den ZUSÄTZLICHEN Vorteil der erhalten wird wenn der Vertrag von der Frau freiwillig voll bespart wird anstatt nur mit den Sockelbetrag von 60€ ;)

 

Edit: da habe ich wohl nicht gesehen dass es eine fünfte Seite gibt und dort die Antwort bereits steht :D

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penga

Na, dann ist ja alles geklärt. Viel Erfolg.

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Matunus
vor 11 Stunden von Benni82:

Wie du in meinem Post # 82 sehen kannst, beträgt meine jährlich Steuerersparnis incl Zulage bei voller Einzahlung 1448€.

Diese mit 6% angelegt bringt auf 30 Jahre 78000€ Zinsen, bei 4% immer noch 41000€.

Und dabei ist noch nicht Mal die Verzinsung des Eigenkapital berücksichtigt.

Zieht man die von dir berechneten Kosten in Höhe von 10000€ ab bleibt immer noch ein schönes Sümmchen welches man aus einem Darlehen erhält für das man nichts machen muss und dessen Erträge man behalten darf.

Und das zusätzlich bei 0 Risiko für das Eigenkapital.

Die Kosten sind allerdings für einen Vertrag gerechnet, d.h. bei euch sind es dann eher grob 22000 Euro an Kosten (bei linearen 6 %). Je nach tatsächlicher Performance und vor allem auch je nach Reihenfolge der guten und schlechten Jahre, können die Kosten natürlich auch deutlich nach oben oder unten abweichen.

 

Bei den 6 % rechnest du dann mit einem Rentenalter von 83 (oder zumindest 75+), um lange eine hohe Aktienquote zu haben?

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penga
· bearbeitet von penga
9 hours ago, Matunus said:

Die Kosten sind allerdings für einen Vertrag gerechnet, d.h. bei euch sind es dann eher grob 22000 Euro an Kosten (bei linearen 6 %). Je nach tatsächlicher Performance und vor allem auch je nach Reihenfolge der guten und schlechten Jahre, können die Kosten natürlich auch deutlich nach oben oder unten abweichen.

 

Bei den 6 % rechnest du dann mit einem Rentenalter von 83 (oder zumindest 75+), um lange eine hohe Aktienquote zu haben?

So genau rechnet er gar nicht. Eher pi mal Daumen.

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mark89

Das Vertragsende eines Riesterrente auf 83 zu legen, um lange von einer hohen Aktienquote zu profitieren, kann mitunter aber auch riskant sein, oder nicht?
 

Ist das eingezahlte Kapital im Alter von Mitte 60 nicht verfügbar, wird sich kein Versicherer darauf einlassen, das Vertragsende wieder vorzuziehen. Kündigen macht dann auch keinen Sinn, denn die Beitragsgarantie greift nur bei Verrentung. 
 

ist das eingezahlte Kapital dann im Alter von 83 Jahren immer noch nicht verfügbar, macht man bei Kündigung Verluste. Man muss also zwingend verrenten, um seine Einzahlungen wieder rauszuholen. Die Garantierente ist dann zwar höher als bei Eintritt mit 67, da man deutlich älter ist, aber die Zeit, alles wieder reinzuholen, ist auch entsprechend kürzer. 

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Matunus
vor 50 Minuten von mark89:

Das Vertragsende eines Riesterrente auf 83 zu legen, um lange von einer hohen Aktienquote zu profitieren, kann mitunter aber auch riskant sein, oder nicht?

Absolut. Sollte auch keine Empfehlung sein. Die Frage ist halt, ob die Annahme von 6 % p.a. noch so realistisch ist, wenn man das Ende auf 65-70 setzt, womit man sich wiederum die Option auf eine sinnvolle Verrentung offen hält.

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LiebesLieschen
· bearbeitet von LiebesLieschen
vor einer Stunde von mark89:

Das Vertragsende eines Riesterrente auf 83 zu legen, um lange von einer hohen Aktienquote zu profitieren, kann mitunter aber auch riskant sein, oder nicht?
 

 

Das kommt darauf an!

Mein Vertrag läuft bis 83 und ich plane, dort alles einzuzahlen, was übrig ist. Wenn nach Eintritt meiner Rente Bedarf besteht, darf ich ja entnehmen - muß nur 2.100 € pro Laufzeitjahr stehen lassen und auch daß nur für förderfähige Jahre. Sobald ich also Rentner bin, beginnt die Renditezeit und wenn ich die 83 gar nicht schaffe, überträgt mein Mann den Vertrag in seinen Riester oder es wird förderschädlich aufgelöst.

 

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mark89
vor 8 Minuten von LiebesLieschen:

Das kommt darauf an!

Du gehst nicht auf den Rest meines Eintrags ein: Ich spreche von dem Fall, dass der Vertrag im Minus ist. Dann sind sowohl Entnahmen von zusätzlich eingezahlten Kaöital wie auch förderschädliche Kündigungen mit entsprechenden Verlusten behaftet. Bei beidem gibt es keine Beitragsgarantie.

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LiebesLieschen
· bearbeitet von LiebesLieschen
vor 37 Minuten von mark89:

Du gehst nicht auf den Rest meines Eintrags ein: Ich spreche von dem Fall, dass der Vertrag im Minus ist. Dann sind sowohl Entnahmen von zusätzlich eingezahlten Kaöital wie auch förderschädliche Kündigungen mit entsprechenden Verlusten behaftet. Bei beidem gibt es keine Beitragsgarantie.

Der Vertrag kann am Ende nicht im Minus sein, wegen der Beitragsgarantie. Ist er es trotzdem, haben wir vermutlich ganz andere Probleme.

Wenn es also zwischendurch mit den Entnahmen nicht klappt, bleibt am Ende die Wahl zwischen 30% Entnahme oder Wohnriester oder förderschädlicher Kündigung. Im übrigen dürften Aktien ohne Riestermantel dann auch nicht besser dastehen ... so what

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mark89
· bearbeitet von mark89
vor 6 Minuten von LiebesLieschen:

Der Vertrag kann am Ende nicht im Minus sein, wegen der Beitragsgarantie.

Natürlich kann der Vertrag im Minus sein. Der Versicherer muss dir dann nur trotzdem die Rente so zahlen, als wäre das eingezahlte Kapital verfügbar. Und darum geht es mir genau: Die Garantie gibt es meines Wissens nach nur, wenn der Vertrag auch verrentet wird. Kündigt man stattdessen mit 83 förderschädlich, nimmt man die Verluste in Kauf. 
 

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LiebesLieschen
Zitat

Sollte der unwahr­scheinliche Fall eintreten, dass die Sutor Bank insolvent geht, sind Deine Fondsanteile in Deinem fairriester- oder fairrürup-Depot geschützt. Sie sind und bleiben nämlich Dein Eigentum, auf das kein Gläubiger Zugriff hat. Hast Du Geld auf Deinem fairriester- oder fairrürup-Konto liegen, ist dies durch die gesetzliche Einlagen­sicherung abgesichert.

Wichtig: Die Beitrags­garantie beim fairriester würde im Fall einer Insolvenz der Sutor Bank wegfallen. Sollte sich so eine Situation wirklich einmal anbahnen, dann kannst Du jederzeit Deinen fairriester-Vertrag kostenfrei auf einen anderen Anbieter übertragen. Dieser garantiert Dir dann Dein über­tragendes Vermögen.

 

Die Verrentung übernimmt aber myLife. Die würden sicher nicht auf Grundlage von garnix eine Rente zahlen.

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mark89

Ist ja egal wer später die Beiträge garantieren muss. Die Garantie gibts nur bei Verrentung.

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LiebesLieschen
· bearbeitet von LiebesLieschen
vor 9 Stunden von mark89:

 Die Garantie gibts nur bei Verrentung.

 

Bisher habe ich es so verstanden, daß die Garantie zum Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Renteneintritts gilt. Ich darf ja dann auch entscheiden, ob ich 30% sofort unschädlich entnehmen möchte. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied, denn ich werde nicht alt genug.

 

Zitat

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG)
§ 1 Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag

(1) Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person (Vertragspartner) eine Vereinbarung in deutscher Sprache geschlossen wird, 

( ....)

3.

in welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden; sofern Beitragsanteile zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit oder zur Hinterbliebenenabsicherung verwendet werden, sind bis zu 20 Prozent der Gesamtbeiträge in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen; das gilt auch für den Fall, dass das gebildete Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase nach Nummer 10 Buchstabe b auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen wird;

 

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Benni82

@Matunus & @penga

Die 10k Kostenberechnung war von jemand anderem übernommen.

 

Ich habe mit keinem bestimmten Rentenalter gerechnet sondern der Einfachheit halber mit 30 Jahren. Bei dem einen sind es mehr, beim anderen weniger Jahre.

 

Das mit der Beitragsgarantie ist natürlich so eine Sache.

Ich ging besher davon aus, dass die Einträge in jedem Fall gesichert sind, nicht nur bei Verrentung.

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Einstiegskurs
vor 8 Stunden von Benni82:

Ich ging besher davon aus, dass die Einträge in jedem Fall gesichert sind, nicht nur bei Verrentung.

So wie ich auch. Hmm.<_<

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Matunus
vor 11 Stunden von LiebesLieschen:

Bisher habe ich es so verstanden, daß die Garantie zum Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Renteneintritts gilt. Ich darf ja dann auch entscheiden, ob ich 30% sofort unschädlich entnehmen möchte. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied, denn ich werde nicht alt genug.

 

Zitat

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG)
§ 1 Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag

(1) Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person (Vertragspartner) eine Vereinbarung in deutscher Sprache geschlossen wird, 

( ....)

3.

in welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden; sofern Beitragsanteile zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit oder zur Hinterbliebenenabsicherung verwendet werden, sind bis zu 20 Prozent der Gesamtbeiträge in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen; das gilt auch für den Fall, dass das gebildete Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase nach Nummer 10 Buchstabe b auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen wird;

 

Ich habe mal das aus meiner Laiensicht entscheidende hervorgehoben. Bei förderschädlicher Verwendung bzw. Kündigung (z.B. 12/62) gibt es m.E. gar keine Auszahlungsphase, für die etwas zur Verfügung stehen müsste. Ob bei der förderunschädlichen Einmalauszahlung von bis zu 30 % die Beitragserhaltungsgarantie immer greift, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, aber zumindest auch nichts gegenteiliges…

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Silens legens
· bearbeitet von Silens legens
Verschrieben...

Ich hätte eine Frage zur Verschiebung des Renteneintritts und der daraus resultierenden Änderung des Rentenfaktors.
Zunächst als Info: Mein vom Gesetzgeber derzeit prognostiziertes Renteneintrittsalter liegt bei 62 (Beamter).

 

Zur Frage:

Gesetz des Falles, ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich meinen Vertrag bei fairr tatsächlich in einer Rente münden lasse (mit 62) oder ob ich ihn vorher kündige (egal ob förderunschädlich durch Umschichtung oder förderschädlich durch Auflösung und Rückzahlung von Steuern und Riesterförderung), macht es da nicht auch/eher Sinn, den Vertrag zunächst bis zum "maximalen Alter mit garantiertem Rentenfaktor" von 67 abzuschließen? Wenn man dann noch 20+ Jahre bis zum Renteneintritt hat, kann man den Renteneintritt bzw. die Auszahlphase ja noch mal nach vorne oder hinten schieben. 
Oder ist das komplett egal, weil der Rentenfaktor bei jeglicher Art der Verschiebung ohnehin nicht mehr gültig ist und neu berechnet werden muss?

 

Da ich nicht glaube, dass mein Renteneintrittsalter bei 62 bleiben wird, die Frage: Sollte ich dann das fairr-Renteneintrittsalter verschieben müssen, habe ich ggf. einfach Pech gehabt und muss mit einem dann womöglich geringeren Rentenfaktor leben?

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chirlu
vor einer Stunde von Silens legens:

Sollte ich dann das fairr-Renteneintrittsalter verschieben müssen, habe ich ggf. einfach Pech gehabt und muss mit einem dann womöglich geringeren Rentenfaktor leben?

 

Wenn du den Rentenbeginn verschiebst, ist der zu Vertragsbeginn garantierte (Mindest-)Rentenfaktor hinfällig. Der neue wird auch nicht mit den zu Vertragsbeginn aktuell gewesenen Rechnungsgrundlagen berechnet.

 

Allerdings mußt du den Rentenbeginn nie verschieben. Du kannst auch schon (z.B. ab 62) eine Riesterrente beziehen und gleichzeitig noch (z.B. bis 65) arbeiten.

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