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mike202

KV: Gesetzlich oder Privat?

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mike202
· bearbeitet von mike202

Hallo Community,

 

ich stehe aktuell vor einer Entscheidung, bei der ich mich nicht wirklich in der Lage sehe, sie alleine zu treffen. Es geht um meine künftige Krankenversicherung.

 

Aktuelle Situation:

- Ich bin 35 Jahre alt und seit ca. 9 Jahren selbstständig (seit Studienabschluss nie angestellt gewesen)

- Ich habe mich schon zum Studium für eine private Krankenversicherung entschieden, bin also seit ich 22 Jahre alt bin in der privaten KV

- Nach dem Studium habe ich vom Studententarif in den Tarif NK1 der Halleschen gewechselt (deren "Premium"-Tarif)

- Mein aktueller Beitrag liegt bei 380€/Monat (voller Beitrag) mit 1.200€ Selbstbeteiligung

- Da ich seit vielen Jahren leistungsfrei bin, gibt es aktuell jedes Jahr eine Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen

 

Zukünftige Situation:

- Ich gebe ab Ende des Jahres meine Selbstständigkeit auf und lasse mich anstellen (und habe damit die Möglichkeit mich erneut zu entscheiden ob PKV oder GKV)

- Mein (Brutto-)Gehalt wird bei 90.000€/Jahr liegen

- Ich habe eine "medizinische Vorgeschichte", die es mir zukünftig schwer machen wird, wieder so günstig in eine PKV zurückzuwechseln (sollte ich mich jetzt für die GKV entscheiden)

 

Laut Brutto/Netto-Rechner bleibt mir folgender Nettoverdienst übrig (Beitragsrückerstattung nicht eingerechnet / Arztkosten bei 1.200€ SB nicht eingerechnet):

- 4.441,04 €/Monat mit PKV

- 4.312,50 €/Monat mit GKV

 

Ich spare im Moment mit der PKV also ca. 130€/Monat und habe wesentlich bessere Leistungen. Bei einer mittleren Preissteigerung in der PKV von 3% p.a. wird sich diese "Ersparnis" natürlich immer weiter verkleinern.

 

Spätestens im Rentenalter wird die PKV dann aber deutlich mehr kosten, als die GKV.

 

Wie würdet ihr euch hier entscheiden? Welche Gründe gibt es für das Eine oder das Andere noch?

 

 

 

 

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spreadit
vor 23 Minuten von mike202:

 

 

Laut Brutto/Netto-Rechner bleibt mir folgender Nettoverdienst übrig (Beitragsrückerstattung nicht eingerechnet / Arztkosten bei 1.200€ SB nicht eingerechnet):

- 4.441,04 €/Monat mit PKV

- 4.312,50 €/Monat mit GKV

 

 

Das kann nicht stimmen bei 380 EUR Vollbeitrag. Die Ersparnis in der PKV müsste aktuell viel höher sein.

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mike202
· bearbeitet von mike202
vor 8 Minuten von spreadit:

Das kann nicht stimmen bei 380 EUR Vollbeitrag. Die Ersparnis in der PKV müsste aktuell viel höher sein.

Das hatte mich auch gewundert. Aber offensichtlich zahlt man weniger Einkommenssteuer/Soli wenn der KV Beitrag höher ist. Du kannst es gern selbst mal bei einem Brutto/Netto-Rechner eingeben.

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lacerator1984

Ich würde zumindest über eine Beitragsentlastung nachdenken. Das muss man sich aber gut überlegen mit allen Vor- und Nachteilen.

Bei Angestellten kann es sich lohnen, wenn man den Arbeitgeberbeitrag ausschöpfen möchte.

 

Da Du selbstständig warst, könnte man sich auch mal ansehen wie die Konstellation durch die Beitragsentlastung im Rentenbezug aussieht. Das hängt dann auch damit zusammen, ob Du bisher Beiträge bezahlt hast.

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mike202
vor 9 Minuten von lacerator1984:

Ich würde zumindest über eine Beitragsentlastung nachdenken. Das muss man sich aber gut überlegen mit allen Vor- und Nachteilen.

Bei Angestellten kann es sich lohnen, wenn man den Arbeitgeberbeitrag ausschöpfen möchte.

 

Da Du selbstständig warst, könnte man sich auch mal ansehen wie die Konstellation durch die Beitragsentlastung im Rentenbezug aussieht. Das hängt dann auch damit zusammen, ob Du bisher Beiträge bezahlt hast.

Was man so findet im Netz spricht ja eher kritisch über solche Beitragsentlastungs-Bausteine im Tarif. Vor allem weil diese "Sparbeiträge" niedrig verzinst werden und im Todesfall oder Wechsel der Gesellschaft weg sind.

 

Bisher habe ich nie eine Beitragsentlastung bezahlt. Allerdings sagt meine PKV, dass aktuell schon "Altersrückstellungen" angelegt werden.

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beamter97

Ein Gesichtspunkt fehlt aus meiner Sicht:

 

Die Möglichkeit, in die KVdR zu kommen.  In den einschlägigen Threads werden die Voraussetzungen, Berechnungen, Vorteile etc. hinreichend erklärt.

 

 

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ZfT
vor einer Stunde von mike202:

Ich spare im Moment mit der PKV also ca. 130€/Monat und habe wesentlich bessere Leistungen. Bei einer mittleren Preissteigerung in der PKV von 3% p.a. wird sich diese "Ersparnis" natürlich immer weiter verkleinern.

Allein schon durch die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze steigt in der Gehaltsklasse aber auch der GKV Beitrag zuverlässig.

 

vor 16 Minuten von mike202:

Was man so findet im Netz spricht ja eher kritisch über solche Beitragsentlastungs-Bausteine im Tarif. Vor allem weil diese "Sparbeiträge" niedrig verzinst werden und im Todesfall oder Wechsel der Gesellschaft weg sind.

Vollkommen richtig, dadurch, dass der Arbeitgeber aber (sofern durch den normalen Beitrag nicht ausgeschöpft), die Hälfte daran mitbezahlt, kann der Baustein schon interessant sein...

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mike202
· bearbeitet von mike202
vor 46 Minuten von ZfT:

Vollkommen richtig, dadurch, dass der Arbeitgeber aber (sofern durch den normalen Beitrag nicht ausgeschöpft), die Hälfte daran mitbezahlt, kann der Baustein schon interessant sein...

Was ich an diesem System nicht ganz verstehe: Auf der Webseite meiner KV steht, dass dieser Beitragsentlastungs-Baustein auch im Rentenalter weiterbezahlt werden muss. D.h. wenn ich heute anfange 300€/Monat (50% mein AG, 50% ich) mehr zu bezahlen für die Beitragsentlastung wird sich mein KV-Beitrag im Alter um 300€/Monat verringern? Ich muss aber trotzdem noch die 300€ Beitragsentlasung weiterbezahlen? Was hab ich dann gewonnen?

 

Edit: Offensichtlich bezahlt man heute für eine Beitragsreduktion von 300€/Monat im Alter keine 300€/Monat sondern wesentlich weniger und da liegt das Sparpotenzial. Verstanden!

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lacerator1984
vor 17 Minuten von mike202:

Was ich an diesem System nicht ganz verstehe: Auf der Webseite meiner KV steht, dass dieser Beitragsentlastungs-Baustein auch im Rentenalter weiterbezahlt werden muss. D.h. wenn ich heute anfange 300€/Monat (50% mein AG, 50% ich) mehr zu bezahlen für die Beitragsentlastung wird sich mein KV-Beitrag im Alter um 300€/Monat verringern? Ich muss aber trotzdem noch die 300€ Beitragsentlasung weiterbezahlen? Was hab ich dann gewonnen?

Du zahlst ja heute nicht für 300 € Beitragsentlastung 300 € Beitrag. Ich würde eher auf ca. 100 € tippen, die das kostet, aber nagel mich jetzt nicht genau darauf fest.

Das ganze hat den kalkulatorische Gründe. Wenn die Beitragszahlung mit 67 enden würde, wäre der Beitrag höher bzw. die Beitragsentlastung würde geringer wirken.

 

Beim Beispiel oben: Du sparst 300 € Beitrag ab Rentenbeginn, zahlst aber die 100 € weiter, also 200 € reale Reduktion.

 

Ich bin nicht überrascht, dass Verbraucherschützer den Baustein kritisch sehen. Die sehen doch viele Versicherungen kritisch, das ist ja fast schon Systemkritik.

Wie alles im Leben hat das Vor- und Nachteile, der mündige und aufgeklärte Verbraucher entscheidet.

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lacerator1984
vor einer Stunde von mike202:

Was man so findet im Netz spricht ja eher kritisch über solche Beitragsentlastungs-Bausteine im Tarif. Vor allem weil diese "Sparbeiträge" niedrig verzinst werden und im Todesfall oder Wechsel der Gesellschaft weg sind.

 

Bisher habe ich nie eine Beitragsentlastung bezahlt. Allerdings sagt meine PKV, dass aktuell schon "Altersrückstellungen" angelegt werden.

Die Verzinsung liegt wohl bei ca. 2-2,75%, würde ich vermuten. Vergessen darf man nicht, dass bei einer Voll-PKV die Ausscheideursache Storno wesentlich ist. Das treibt die Rendite deutlich an, also nicht nur den Zins betrachten...

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Peter Wolnitza
vor 3 Minuten von lacerator1984:

Du zahlst ja heute nicht für 300 € Beitragsentlastung 300 € Beitrag. Ich würde eher auf ca. 100 € tippen, die das kostet, aber nagel mich jetzt nicht genau darauf fest.

Das ganze hat den kalkulatorische Gründe. Wenn die Beitragszahlung mit 67 enden würde, wäre der Beitrag höher bzw. die Beitragsentlastung würde geringer wirken.

Der Hintergrund ist schlicht und ergreifend, dass das eine Vorgabe des Gesetzgebers ist: Der Tarif muss, wie die Krankenvollversicherung eben auch, auf lebenslange Beitragszahlung kalkuliert werden.

 

Vorteile eines solchen Tarifes:

- relativ flexibel, was die Höhe der Beiträge und vorzeitigen Abruf anbelangt ((hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab))
- ohne Gesundheitsprüfung ((auch später noch zu vereinbaren))

- AG Zuschussfähig ((bis zu den Höchstgrenzen))

- Steuerlich abzugsfähig im gleichen Masse wie die Voll-PKV

- Steuervorteil auch in der Auszahlungsphase ((löst keine Steuerpflicht aus))

 

Nachteile:

- nicht gerade ein Rendite-Knaller ((allerdings meist höher als konventionelle Rentenversicherungen))

- mangelhafte Portierbarkeit, dadurch Bindung an den jeweiligen Versicherer  ((bei den meisten Anbietern))

- keine Kapitalisierung möglich

- unterliegt dem gleichen Anpassungsririko wie die Voll-KV 

 

Muss man also abwägen. 

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mike202

Bisher interessant ist, das keine der Antworten ein Wechsel in die GKV empfehlen. Welche Gründe hat das?

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lacerator1984
vor 18 Minuten von Peter Wolnitza:

Der Hintergrund ist schlicht und ergreifend, dass das eine Vorgabe des Gesetzgebers ist: Der Tarif muss, wie die Krankenvollversicherung eben auch, auf lebenslange Beitragszahlung kalkuliert werden.

 

Vorteile eines solchen Tarifes:

- relativ flexibel, was die Höhe der Beiträge und vorzeitigen Abruf anbelangt ((hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab))
- ohne Gesundheitsprüfung ((auch später noch zu vereinbaren))

- AG Zuschussfähig ((bis zu den Höchstgrenzen))

- Steuerlich abzugsfähig im gleichen Masse wie die Voll-PKV

- Steuervorteil auch in der Auszahlungsphase ((löst keine Steuerpflicht aus))

 

Nachteile:

- nicht gerade ein Rendite-Knaller ((allerdings meist höher als konventionelle Rentenversicherungen))

- mangelhafte Portierbarkeit, dadurch Bindung an den jeweiligen Versicherer  ((bei den meisten Anbietern))

- keine Kapitalisierung möglich

- unterliegt dem gleichen Anpassungsririko wie die Voll-KV 

 

Muss man also abwägen. 

weitere Eigenschaft: Bleibt bei einem Versorgungsausgleich außen vor, anders als bAV oder gRV.

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lacerator1984
vor 15 Minuten von mike202:

Bisher interessant ist, das keine der Antworten ein Wechsel in die GKV empfehlen. Welche Gründe hat das?

Die Systemdiskussion wurde ja schon oft geführt, das kannst Du in den entsprechenden Fäden nachlesen.

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HaRaS1983

Außerdem kann man doch PKV vs. GKV in 2-3 Satzen zusammenfassen:

 

1. gute PKV ist GKV überlegen

2. gute PKV ist teurer als GKV

3. aus PKV kommt man später schwer raus

 

Nun ist die Frage, will ich besser versichert sein und vor allem möchte und kann ich den höheren Beitrag ein Leben lang zahlen.

 

Im Detail sind die Unterschiede gewaltig, aber auf das kann man es doch zusammenfassen.

 

 

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dev
· bearbeitet von dev

4. die PKV ist Einkommensunabhängig und steigt stetig

5. die GKV steigt mit dem Einkommen

6. die GKV kann als Rentner auch teuer werden, wenn man nicht den Status KVdR erreicht und einen Großteil seines Einkommens nicht aus der staatlichen Rente bezieht

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Nostradamus
vor 1 Stunde von mike202:

Bisher interessant ist, das keine der Antworten ein Wechsel in die GKV empfehlen. Welche Gründe hat das?

Das ist ja die grundsätzliche Diskussion, über die man hier auch einiges lesen kann. Ich habe meine Meinung dazu vor kurzem hier dargelegt:

 

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lacerator1984
vor 51 Minuten von HaRaS1983:

Außerdem kann man doch PKV vs. GKV in 2-3 Satzen zusammenfassen:

 

1. gute PKV ist GKV überlegen

2. gute PKV ist teurer als GKV

3. aus PKV kommt man später schwer raus

 

Nun ist die Frage, will ich besser versichert sein und vor allem möchte und kann ich den höheren Beitrag ein Leben lang zahlen.

 

Im Detail sind die Unterschiede gewaltig, aber auf das kann man es doch zusammenfassen.

 

 

Dazu muss man aber bedenken, dass es die Familienversicherung gibt. Für einen Single kann die PKV immer noch günstiger sein als die GKV bei besseren Leistungen (auch über die gesamte Dauer), da rein statistisch gesehen ein Teil des Beitrags gar nicht für das Mitglied verwendet wird. Aber der Grundgedanke ist, dass eine gute Leistung auch ihren Preis hat, da stimme ich absolut zu.

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mike202
· bearbeitet von mike202

Eventuell hat sich mein Entscheidungsproblem gerade von selbst gelöst: Eine nette Dame der Hotline eines gesetzlichen Versicherers meinte eben, wenn ich in meiner künftigen Festanstellung über der JAEG verdiene bietet auch ein Wechsel von Selbstständigkeit in Festanstellung keine Möglichkeit zum Wechsel von PKV in GKV. Ist das so oder sollte ich mir hier noch eine Zweitmeinung einholen? 

 

Edit: Die Frage hier ist, ob als Jahresgehalt das gilt was in meinem künftigen Arbeitsvertrag steht oder das was ich tatsächlich in 2020 verdient habe? Bei Letzterem könnte ich eventuell gerade so unter die JAEG rutschen wenn ich meine Einkünfte aus Selbstständigkeit (was wird hier gezählt? Gewinn vor Steuern/nach Steuern?) und die 2-3 Monate Festanstellung im Herbst berücksichtige.

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Columbus83
vor 2 Minuten von mike202:

Eventuell hat sich mein Entscheidungsproblem gerade von selbst gelöst: Eine nette Dame der Hotline eines gesetzlichen Versicherers meinte eben, wenn ich in meiner künftigen Festanstellung über der JAEG verdiene bietet auch ein Wechsel von Selbstständigkeit in Festanstellung keine Möglichkeit zum Wechsel von PKV in GKV. Ist das so oder sollte ich mir hier noch eine Zweitmeinung einholen?

Ja, das stimmt, du musst dich versicherungspflichtig anstellen lassen. Als Selbstständiger könntest du dich auch in deinem Unternehmen anstellen lassen, das muss allerdings auch versicherungspflichtig sein.

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mike202
vor 2 Minuten von Columbus83:

Ja, das stimmt, du musst dich versicherungspflichtig anstellen lassen. Als Selbstständiger könntest du dich auch in deinem Unternehmen anstellen lassen, das muss allerdings auch versicherungspflichtig sein.

Ja, ich lasse mich ja versicherungspflichtig anstellen. Verdiene aber über der JAEG. Oder verstehe ich dich falsch?

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B2BFighter
vor 18 Minuten von mike202:

Ja, ich lasse mich ja versicherungspflichtig anstellen. Verdiene aber über der JAEG. Oder verstehe ich dich falsch?

Wechsel ins hauptberufliche Angestelltenverhältnis

Um in die GKV zu kommen, muss ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis bestehen. Das heißt 2020 mehr als 450 Euro verdienen und als Angestellter unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro bleiben (2020).

Bei einem höheren Verdienst ist man nicht versicherungspflichtig, sondern nach § 6 SGB V versicherungsfrei. Ergo müsste sie in der PKV verbleiben, keine Rückkehrmöglichkeit.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 6 Stunden von mike202:

Zukünftige Situation:

- Ich gebe ab Ende des Jahres meine Selbstständigkeit auf und lasse mich anstellen

 

vor 2 Stunden von mike202:

und die 2-3 Monate Festanstellung im Herbst 

 

Der Wechsel der Versicherung steht also nicht zum Jahresende sondern unterjährig an?

 

Da ist die Frage zu beantworten, ob bei einer "erstmaligen" Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung auf die gesamte JAEG abgestellt wird, oder eine zeitanteilige.

 

edit: Hab's gefunden!

 

Unter 2.5 vorausschauende Betrachtung steht, dass dein AG dein "Monatsgehalt bei Einstellung x 12" zur Entscheidung heranziehen muß, ob du die JAEG überschreitest. Damit bist du von Beginn an versicherungsfrei.

rundschreiben-jae-data.pdf

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Columbus83
vor 4 Stunden von mike202:

Ja, ich lasse mich ja versicherungspflichtig anstellen. Verdiene aber über der JAEG. Oder verstehe ich dich falsch?

Nein, es muss unter der JAEG sein.

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B2BFighter

Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Übrigen im Jahr 2021 von 62.550 Euro auf 64.350 Euro Jahreseinkommen. Da werden wieder Einige mit ihren Einkommen unter dieser Grenze rutschen und sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

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