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BWL0815

Wärmewende - gesamtgesellschaftliche Folgen, Mietmarkt, Energieerzeugung und co.

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satgar
vor 4 Minuten von BWL0815:

ansonsten einer der anderen bekannten Elektronikriesen

 Wenn du dir meine Verlinkungen anschaust wirst du feststellen, dass gerade die Großkonzerne nicht so sehr überzeugen können im Vergleich zu den spezialisierteren Mittelständlern und New Comern

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BWL0815
7 minutes ago, satgar said:

 Wenn du dir meine Verlinkungen anschaust wirst du feststellen, dass gerade die Großkonzerne nicht so sehr überzeugen können im Vergleich zu den spezialisierteren Mittelständlern und New Comern

Die Asiaten bauen Wärmepumpen nicht erst seit gestern, deswegen wird es bei mir auch ein entsprechendes Fabrikat (nur keine Chinesen).

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reko
· bearbeitet von reko

Kältemittel unter der Lupe

"Zudem ist der Einsatz von R290 – vor allem bei höheren Temperaturen – nicht auf dem Effizienzniveau einer R32- oder R410a-Maschine, somit entscheiden sich nach wie vor viele Hersteller gegen den Einsatz von R290."

Kältemittel-Guide 4.0 FG.pdf

"In einer heutzutage üblichen engen Bausituation ist es nicht selten unmöglich, einen geeigneten Aufstellort für eine Propanwärmepumpe zu finden"

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satgar
vor 11 Minuten von reko:

Kältemittel unter der Lupe

"Zudem ist der Einsatz von R290 – vor allem bei höheren Temperaturen – nicht auf dem Effizienzniveau einer R32- oder R410a-Maschine, somit entscheiden sich nach wie vor viele Hersteller gegen den Einsatz von R290."

R290: das natürliche Kältemittel

R290 ist die technische Bezeichnung für ein natürliches Kältemittel, welches aufgrund seiner besonderen Eigenschaften relativ umweltfreundlich ist. R290 (Propan) ist ein brennbares Gas und zählt zu den Kohlenwasserstoffen. Im Vergleich zu synthetischen Kältemitteln hat R290 ein GWP* von 3 und schädigt damit weder die Ozonschicht noch trägt es zum Treibhauseffekt bei. Zudem ermöglicht es hohe Vorlauftemperaturen von bis zu 75 °C im Wärmepumpenbetrieb und ist deshalb nicht nur für den Neubau, sondern auch für die klimabewusste Sanierung geeignet (z. B. Heizungsersatz im Altbau mit Radiatoren). 

Als natürliches Kältemittel ist R290 unbegrenzt verfügbar und damit zukunftssicher. Ausserdem ist es preisgünstig, weshalb im Falle eines Mehrbedarfs an Kältemittel bei der Installation die Kosten bedeutend geringer ausfallen als bei anderen Kältemitteln.“

https://www.vaillant.ch/privatkunden/ratgeber-heizung/heiztechniklexikon/kaltemittel/

 

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bmi
· bearbeitet von bmi
vor 16 Stunden von el_Mare:

Angebote von letzter Woche:

Austausch Gastherme gg. Elektroheizkessel 2.200€

Planen derzeit für eine vermietete Immobilie (Bj. 1996, Gasheizung 26 Jahre alt) ebenso den Austausch von Gasheizung durch Elektrokessel, da einfacher und schneller Austausch und im Anschluss nahezu wartungsfrei. Kostenpunkt ca. 1500-2000€ ggf. zzgl. Dämmung (15% BAFA-Förderung!).

 

Nachtrag, um den Gedankengang zu beschreiben: Preise für Wärmepumpen aktuell sehr hoch, 20-30k ggf. zzgl. Dämmung, würde Mieterhöhung von mind. 100€/Monat mit sich bringen. Elektrokessel verschafft ein paar Jahre Zeit, bringt nur geringe Mieterhöhung mit sich, und mit bspw. einem Balkonkraftwerk (600W oder auch bald 800W Wechselrichter + 800W Module = ca. 500€) können Mieter selbst ihre Strombedarf senken. 

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Chips
vor 18 Stunden von reko:

Ich habe auch keine hohe Meinung von diesen Berufsstand. Es ist wie überall - Interessenskonflikte und Widersprüche kann man erkennen. Allemal sind es bessere Empfehlungen als von unserer Regierung.

Welchen Interessenskonflikt gibt es da und wie könnte man den auflösen? 

 

Mein Energieberater meinte, ich soll meine 20 Jahre Ölheizung durch ne Brennwert ersetzen. Muss ich befürchten, dass er einen Spezi hat, der solche verkauft? 

vor 19 Stunden von satgar:

 

Ich werd Strom direktheizung nie wirklich verstehen, selbst wenn Strom billig ist. Stromdirekt macht aus 1kwh Strom 1kwh Wärme. Die Wärmepumpe pessimistische 3. warum sollten man diesen Gewinn an Effizienz selbst bei billig Strompreisen verfallen lassen? Würde mir im Traum nicht einfallen (Investitionskosten der beiden Varianten wären in so einem Fall noch zu berücksichtigen, ebenso Warmwasserbereitung)

In der Regel ist es einfacher direkt mit Strom zu heizen. Du brauchst nur ne Steckdose und den einfachen Wärmeerzeuger, der zudem fast wartungsfrei funktioniert. Wie teuer sind Heizlüfter, Infrarotheizungen oder Wasserkocher? Durchlauferhitzer? 

 

Sofern Strom - aus welchen Gründen auch immer - in Fülle verfügbar wäre, würde das schon Sinn machen. 

 

Stell dir vor, der Strompreis wäre sekündlich für jeden angepasst. Wenn Strom nur aus Wind und Sonne gewonnen würde, würde der Preis stark schwanken. Mal 1€ pro kwh, 3std später 2Cent. Wenn man es dann schafft, Stromdirektheizer nur zu Billigpreisen zu benutzen, wäre das effizient. 

Vermutlich bräuchte man dann aber trotzdem einen Speicher und dann würde der Investitionsvorteil der Direktheizer schwinden...

 

Mehr Sinn macht das mit den variablen Strompreisen beim Laden des EAutos. 

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BWL0815
12 minutes ago, Chips said:

 

Mein Energieberater meinte, ich soll meine 20 Jahre Ölheizung durch ne Brennwert ersetzen. Muss ich befürchten, dass er einen Spezi hat, der solche verkauft? 

 

 

Würd ich mir gut überlegen, die modernen Brennwertheizungen sollen im Betrieb nicht mehr so problemlos sein wie Niedertemperatur Kessel, die können auch weit über 30 Jahre halten, ab 2045 soll ja garnicht mehr fossil geheizt werden dürfen, da hast du gute Chancen, dass deine jetzige Heizung bis dahin durchhält.

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Fasteindialog

Welche Zahl steht laut deiner Kristallkugel. den  im Jahr 2044 vorn dem Komma beim Ölpreis pro Liter?

 

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Chips
vor 22 Minuten von BWL0815:

 

Würd ich mir gut überlegen, die modernen Brennwertheizungen sollen im Betrieb nicht mehr so problemlos sein wie Niedertemperatur Kessel, die können auch weit über 30 Jahre halten, ab 2045 soll ja garnicht mehr fossil geheizt werden dürfen, da hast du gute Chancen, dass deine jetzige Heizung bis dahin durchhält.

Ich persönlich würde auch erstmal weiter mit der Niedertemperaturölheizung planen. 5 Jahre sollte die hoffentlich noch durchhalten, dann schaun wir mal, wie die Situation bis dahin bzgl. Wärmepumpe aussieht. Der Plan ist, ein paar kleinere Sachen zu dämmen, alte Gußeisenheizkörper und tauschen und im nächsten Winter mal bei 55 Vorlauftemperatur mit Zuheizen unsrer neuen Heizkassette zu schauen. Ich hab aber die Befürchtung, dass die Heizkassette (leider auch sehr unzentral gelegen) weniger hilft als erwartet. 

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BWL0815
12 minutes ago, Fasteindialog said:

Welche Zahl steht laut deiner Kristallkugel. den  im Jahr 2044 vorn dem Komma beim Ölpreis pro Liter?

 

 

Das ist ja noch ein Grund mehr auf eine neue Ölheizung zu verzichten (hatte ich aus "Torschlußpanik" zeitweise auch überlegt, siehe meinen Thread dazu im Off-Topic), wobei es politische Grenzen gibt, wie sehr man die Daumenschrauben anziehen kann, man denke nur an die Spritpreisbremse. Biodiesel für die bis dahin verbliebenen Ölheizungen könnte ich mir auch vorstellen.

 

Wie gesagt, die Lösungen für Bestandsbauten werden billiger und besser werden (müssen), betrifft ja 3/4 aller Haushalte, insofern macht man nichts falsch solange man wartet und nichts tut.

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Neverdo
vor 2 Stunden von Chips:

Welchen Interessenskonflikt gibt es da und wie könnte man den auflösen? 

 

Mein Energieberater meinte, ich soll meine 20 Jahre Ölheizung durch ne Brennwert ersetzen. Muss ich befürchten, dass er einen Spezi hat, der solche verkauft? 

In der Regel ist es einfacher direkt mit Strom zu heizen. Du brauchst nur ne Steckdose und den einfachen Wärmeerzeuger, der zudem fast wartungsfrei funktioniert. Wie teuer sind Heizlüfter, Infrarotheizungen oder Wasserkocher? Durchlauferhitzer? 

 

Sofern Strom - aus welchen Gründen auch immer - in Fülle verfügbar wäre, würde das schon Sinn machen. 

 

Stell dir vor, der Strompreis wäre sekündlich für jeden angepasst. Wenn Strom nur aus Wind und Sonne gewonnen würde, würde der Preis stark schwanken. Mal 1€ pro kwh, 3std später 2Cent. Wenn man es dann schafft, Stromdirektheizer nur zu Billigpreisen zu benutzen, wäre das effizient. 

Vermutlich bräuchte man dann aber trotzdem einen Speicher und dann würde der Investitionsvorteil der Direktheizer schwinden...

 

Mehr Sinn macht das mit den variablen Strompreisen beim Laden des EAutos. 

Zu 1...der hat keinen Spezi, die Empfehlung ist OK, meine Werte von dem GB 145, jetzt das neuere Modell GB 195 hatte ich bereits angegeben, der Wirkungsgrad von 104% in Verbindung mit der Regelung  schafft Einsparung von mindestens 25% gegenüber deinem 20 Jahre alten Gerät.

Zu 2 das mit dem Strom und dem minütlichen Trallala, die intelligenten Stromzähler haben letztlich nur einen Sinn, nämlich zu steuern, die werden auch mal abgeschaltet, ganz sicher, dann kommen natürlich Probleme auf reine Elektro Heizungen zu.

Der hier genannte Viessmann Kessel hat bei Nennleistung von 8 KW einen Energieverbrauch von 17778 KWh, nimm deinen Strompreis,dann weißt du was es kostet.

In Wahrheit ist die Elektrodirektheizung als Blogspeicher mit dem gleichen Prinzip uralt, konnte man früher doch den Speicher nachts mit Billgstrom heizen, war Jahrelang am Markt. Das war eben die Folge von Kohlekraftwerken, die mussten nachts anbleiben, haben Strom produziert und fast niemand brauchte ihn...

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BWL0815

Im Zusammenhang mit Habecks Plänen ist mir nun mehrmals das "Übermaßverbot" begegnet, aber in wie fern das bei der Thematik greift müssen wohl Juristen beurteilen:

 

https://www.juraforum.de/lexikon/uebermassverbot

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bmi
Zitat

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Damit will die Bundesregierung die Wärmewende vorantreiben. Doch die Kritik an den Plänen, die vor allem von Robert Habeck (Grüne) forciert werden, ist groß. Nach heftig Gegenwind zeigt sich der Wirtschaftsminister nun offen für einen späteren Start des Heizungsgesetzes.

https://www.morgenpost.de/politik/article238342311/heizung-gesetz-tausch-energie-robert-habeck-spaeter.html

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Chips
vor 14 Stunden von slowandsteady:

BDH: Verband für Effizienz und erneuerbare Energien - Artikel (bdh-industrie.de)

csm_Marktentwicklung-bei-Waermeerzeugern

Da haben wohl einige neue Öl- und Gasheizungen "auf Vorrat" verbaut. Aber immerhin sind Wärmepumpen jetzt ca. ein Drittel aller neuen Heizungen.

Das wäre auch zu erwarten. Wenn du jetzt ne 25 Jahre alte Ölheizung hast, die noch tut, dann würde man die eigentlich in ein paar Jahren tauschen und zieht das nun vor. 

Leider finde ich keine Q1-Zahlen zu den früheren Jahren und weiß nicht, wie die Zahlen genau zu interpretieren sind. Wer tauscht denn in Q1 innerhalb der Heizperiode die Heizung? Ist das in Q3 in der Regel viel mehr?

 

Jedenfalls wurden 2019 im ganzen Jahr 96k Wärmepumpen verkauft. 

https://www.bdh-industrie.de/fileadmin/user_upload/Pressemeldungen/Marktentwicklung_Waermemarkt_2019.pdf

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BWL0815
8 minutes ago, Chips said:

Wer tauscht denn in Q1 innerhalb der Heizperiode die Heizung? Ist das in Q3 in der Regel viel mehr?

 

Kauf und Einbau können ja zeitlich gestreckt sein.

 

---

 

Ein Punkt war mir auch noch nicht bewusst, einige Objekte sollen garnicht mehr vermietet werden dürfen wenn sie bestimmten Vorgaben nicht entsprechen und das bei der heutigen Wohnungsnot:

 

Quote

Es ist vorgesehen, dass man eine Immobilie nicht mehr vermieten darf, wenn sie eine schlechte Energiebilanz hat. Wenn das so kommt, werden nicht alle Eigentümer ihre Immobilie modernisieren können – etwa weil die Kosten zu hoch sind und sich die Mieten vielerorts nicht entsprechend nach oben anpassen lassen.“

 

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article238344719/heizung-2024-waermewende-heizungsgesetz-eigentuemer-kosten.html

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oktavian
vor 3 Stunden von BWL0815:

Es ist vorgesehen, dass man eine Immobilie nicht mehr vermieten darf, wenn sie eine schlechte Energiebilanz hat.

hängt dies nicht auch von der Nutzung und Wetter ab? wie wird das objektiviert? Ich habe die Heizung schon aus und wärme Wasser mit Solarenergie oder auch eben nicht, wenn keine Sonne. Wird die Bilanz besser, wenn man PV drauf baut?

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BWL0815
1 hour ago, oktavian said:

hängt dies nicht auch von der Nutzung und Wetter ab? wie wird das objektiviert? Ich habe die Heizung schon aus und wärme Wasser mit Solarenergie oder auch eben nicht, wenn keine Sonne. Wird die Bilanz besser, wenn man PV drauf baut?

 

Ich frage mich auch wer es kontrollieren soll (wenn es so stimmen sollte), vor allem wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach leben; und auch in anderen Konstellationen wird ein Mieter sich kaum beschweren wenn er als Konsequenz obdachlos würde. Die Schornsteinfeger erstatten wohl Meldung an die zuständigen Ämter, aber wo ineffiezient mit Strom geheizt wird, gibt es auch keinen Schornsteinfeger.

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oktavian
vor 7 Minuten von BWL0815:

ineffiezient mit Strom geheizt wird, gibt es auch keinen Schornsteinfeger.

man kann auch effizient mit Strom heizen. Keine Ahnung wer das bewerten soll.

Welche Partei macht denn solche Entwürfe und schürt Ängste vor Obdachlosigkeit usw.? Kann leider nicht den ganzen Artikel lesen. Dann hätte evtl eine nur im Sommer vermietete Hütte z.B. auf dem Campingplatz auch eine schlechte (theoretische) Energiebilanz im Winter und darf nicht vermietet werden usw.?

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
Tipp

Das Heizen mit Strom (auch wenn teuer) ist wohl nicht so einfach möglich. Hier die Anforderungen an den Wärmeschutz, die ich allerdings hinsichtlich ihrer "Strenge" nicht beurteilen kann:

 

§ 71d Anforderungen an die Nutzung von Stromdirektheizungen
(1) Beim erstmaligen Einbau einer Stromdirektheizung in einem zu errichtenden Gebäude muss das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 und § 19 um mindestens 45 Prozent unterschreiten.

(2) Beim Einbau einer Stromdirektheizungen in ein bestehendes Gebäude muss das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 und § 19 um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Soweit ein bestehendes Gebäude bereits über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger verfügt, ist der Einbau einer Stromdirektheizung nur zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 und § 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Die Einhaltung der Anforderungen nach Satz 1 und 2 ist durch eine nach § 88 berechtigte Person nachzuweisen. Der Nachweis ist von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

(3) Absatz 2 gilt nicht beim Austausch bestehender, einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen.

 

Quelle:  https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/071d_%a7_anforderungen_nutzung_stromdirektheizungen.htm

 

 

Hier noch die Mieterschutzregelung bei Wärmepumpen:

 

(3) In Gebäuden mit Wohnungen, die vermietet sind, kann der Vermieter beim Einbau einer Wärmepumpe nach § 71c eine Mieterhöhung aufgrund dieser Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Ein Nachweis nach Satz 1 ist nicht erforderlich, wenn das Gebäude

1. nach 1996 errichtet worden ist,

2. mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben der 3. Wärmeschutzverordnung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, dass der Jahres-Heizwärmebedarf die Anforderungen nach der 3. Wärmeschutzverordnung nicht überschreitet,

3. nach einer Sanierung mindestens den Anforderungen des Effizienzhausniveau 115 bzw. Effizienzgebäude 100 entspricht oder

4. mit einer Vorlauftemperatur beheizt werden kann, die nicht mehr als 55 Grad Celsius (bei lokaler Norm-Außentemperatur) beträgt.

Der Nachweis nach Satz 1 muss von einem Fachunternehmer erbracht werden. Die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erfolgt auf der Grundlage der VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 oder eines vergleichbaren Verfahrens in der Regel vor der Inbetriebnahme der Anlage und nicht anhand von den Werten im Betrieb.

(4) Sofern der Nachweis nach Absatz 3 nicht erbracht wird, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur 50 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu Grunde legen.

 

Quelle: https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/071m_%a7_regelungen_zum_schutz_von_mietern.htm

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BWL0815
58 minutes ago, oktavian said:

man kann auch effizient mit Strom heizen. Keine Ahnung wer das bewerten soll.

Welche Partei macht denn solche Entwürfe und schürt Ängste vor Obdachlosigkeit usw.? Kann leider nicht den ganzen Artikel lesen. Dann hätte evtl eine nur im Sommer vermietete Hütte z.B. auf dem Campingplatz auch eine schlechte (theoretische) Energiebilanz im Winter und darf nicht vermietet werden usw.?

 

Ich kann den Artikel ganz lesen, aber vll. hast du von diesem Medium zufällig schon zu viele Artikel gelesen um noch kostenlosen Zugriff zu haben (oder der Adblocker spinnt), der Artikel geht auch nicht näher auf diesen speziellen Aspekt ein; verantwortlich für den aktuellen Gesetzentwurf dürfte die regierende Ampel oder das entsprechende Ministerium sein, da wäre dann wohl Herr Habeck.

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reko
· bearbeitet von reko
vor einer Stunde von oktavian:

Keine Ahnung wer das bewerten soll.

Da wird den Beamten schon etwas einfallen. Früher gab es in Preußen Kaffeeschnüffler. Vielleicht werden wir in Zukunft mit Wärmebildkameras und CO2-Detektoren überwacht.

Unser Staat meint er kann jede Einzelheit vorschreiben, verbieten und kontrollieren.

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oktavian
vor einer Stunde von mmusterm:

Das Heizen mit Strom (auch wenn teuer) ist wohl nicht so einfach möglich. Hier die Anforderungen an den Wärmeschutz, die ich allerdings hinsichtlich ihrer "Strenge" nicht beurteilen kann:

ich meinte bei Heizen mit Strom auch noch die Wärmepumpen und nicht nur Direktheizungen. Wobei elektrische Durchlauferhitzer für Warmwasser im Büro evtl sogar effizienter sind als eine Wärmepumpe mit Warmwasser-Speicher.

 

vor 57 Minuten von reko:

Vielleicht werden wir in Zukunft mit Wärmebildkameras und CO2-Detektoren überwacht.

dank Grundsteuer kennt der Staat in den meisten Bundesländern die Nutzfläche/Wohnfläche. Dazu kommen Daten des Meldeamtes und dann noch die Daten zu den Preisbremsen. Mit Satellit wurden z.B. in Frankreich nicht angemeldete Pools ermittelt. Evtl. kann man die auf Wärmebild aufrüsten oder Drohnen nutzen. Dann werden evtl. auch die nicht Energieeffizienten Hanfplantagen entdeckt > 2 Pflanzen, oder was nun erlaubt ist. :narr:

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BWL0815
· bearbeitet von BWL0815
1 hour ago, mmusterm said:

Das Heizen mit Strom (auch wenn teuer) ist wohl nicht so einfach möglich. Hier die Anforderungen an den Wärmeschutz, die ich allerdings hinsichtlich ihrer "Strenge" nicht beurteilen kann:

 

§ 71d Anforderungen an die Nutzung von Stromdirektheizungen
(1) Beim erstmaligen Einbau einer Stromdirektheizung in einem zu errichtenden Gebäude muss das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 und § 19 um mindestens 45 Prozent unterschreiten.

(2) Beim Einbau einer Stromdirektheizungen in ein bestehendes Gebäude muss das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 und § 19 um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Soweit ein bestehendes Gebäude bereits über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger verfügt, ist der Einbau einer Stromdirektheizung nur zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 und § 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Die Einhaltung der Anforderungen nach Satz 1 und 2 ist durch eine nach § 88 berechtigte Person nachzuweisen. Der Nachweis ist von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

(3) Absatz 2 gilt nicht beim Austausch bestehender, einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen.

 

Quelle:  https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/071d_%a7_anforderungen_nutzung_stromdirektheizungen.htm

 

 

Hier noch die Mieterschutzregelung bei Wärmepumpen:

 

(3) In Gebäuden mit Wohnungen, die vermietet sind, kann der Vermieter beim Einbau einer Wärmepumpe nach § 71c eine Mieterhöhung aufgrund dieser Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Ein Nachweis nach Satz 1 ist nicht erforderlich, wenn das Gebäude

1. nach 1996 errichtet worden ist,

2. mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben der 3. Wärmeschutzverordnung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, dass der Jahres-Heizwärmebedarf die Anforderungen nach der 3. Wärmeschutzverordnung nicht überschreitet,

3. nach einer Sanierung mindestens den Anforderungen des Effizienzhausniveau 115 bzw. Effizienzgebäude 100 entspricht oder

4. mit einer Vorlauftemperatur beheizt werden kann, die nicht mehr als 55 Grad Celsius (bei lokaler Norm-Außentemperatur) beträgt.

Der Nachweis nach Satz 1 muss von einem Fachunternehmer erbracht werden. Die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erfolgt auf der Grundlage der VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 oder eines vergleichbaren Verfahrens in der Regel vor der Inbetriebnahme der Anlage und nicht anhand von den Werten im Betrieb.

(4) Sofern der Nachweis nach Absatz 3 nicht erbracht wird, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur 50 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu Grunde legen.

 

Quelle: https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/071m_%a7_regelungen_zum_schutz_von_mietern.htm

 

Wäre ansonsten auch zu einfach gewesen, ich tendiere nun doch dazu nochmal eine neue Ölheizung einzubauen, werde das aber im Off-Topic näher ausführen.

 

Quote

Mieterschutzregelung bei Wärmepumpen:

 

Wenn der Vermieter anstatt nur eine WP zu installieren gleich auch noch eine Fußbodenheizung einbaut und umfassend dämmt und dann im 6-stelligen Bereich landet, was natürlich auch der Mieter zahlt; ist dem Mieter auch nicht geholfen, oder wenn der Vermieter verkauft, weil er das Geld dazu nicht hat und/oder der oder die Mieter nicht solvent genug sind, die Mietsteigerungen zu tragen und es eine strukturschwache Gegend ist wo man auch keine solventen Mieter findet.

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