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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 4 Stunden von Bolanger:
Am 28.8.2026 um 12:12 von Bolanger:

dann müsste es sogar möglich sein, die Festbetragsförderung bei Riester beizubehalten und das AVD ohne Förderbetrag zu führen

Hat hierzu jemand eine Meinung?

 

Nein, weil ich den Text nicht verstehe.

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radler2
· bearbeitet von radler2
vor 24 Minuten von whister:

Deine Rechnung verstehe ich nicht.

....

Du hast faktisch 0,725 Euro eingezahlt und hast 1,25 Euro im AVD.

 

Die Einzahlungen ins AVD erfolgen doch aus dem unversteuertem Einkommen, oder?

 

Technisch läuft es so, daß ich 1 Euro aus dem versteuerten Einkommen einzahle und die dafür gezahlte Steuer bei der Steuererkärung durch das Finanzamt erstattet bekomme. Ist das richtig?

 

Dieser 1 Euro versteuertes Einkommen entspricht sg/(1-sg) Euro unversteuertes Einkommen.

 

Konkretes Zahlenbeispiel mit sg = 0,42:

 

sg/(1-sg) = 1,724...

 

Wenn ich 1,724 Euro mit 42% versteure, bekomme ich 1 Euro ausbezahlt, oder?

 

Also habe ich auf den eingezahlten 1 Euro 0,724... Euro Steuer bezahlt.

 

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Donaurenner

Wenn wir schon mal bei den Steuern sind . Zählt die Übertagung der RV ind AVD als Einzahlung dann braucht man im ersten Jahr nichts einzahlen ins AVD. Wie sieht es Steuermäßig dann mit dem Rest des RV ist ja dann eine Überzahlung...

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satgar
vor einer Stunde von Donaurenner:

Wenn wir schon mal bei den Steuern sind . Zählt die Übertagung der RV ind AVD als Einzahlung dann braucht man im ersten Jahr nichts einzahlen ins AVD. Wie sieht es Steuermäßig dann mit dem Rest des RV ist ja dann eine Überzahlung...

Nein, tut sie nicht. Immer nur frisches Geld.

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radler2
Am 28.8.2026 um 13:00 von whister:

Solange der Grenzsteuersatz in der Ansparphase unter 30 % liegt, würde ich nur 360 Euro pro Jahr einzahlen.

Ist das nicht sehr pessimistisch?

 

Mal den ungünstigsten Fall angenommen, daß die 25% Förderung eine Steuererstattung übersteigen würde. Das ist bis zu einem Grenzsteuersatz von 20% der Fall (siehe meine Rechnung oben). Nehmen wir 30% Grenzsteuersatz bei der Auszahlung an.

 

AVD: 1,25 Euro

normales Depot: 1 Euro

 

Bei einer Verdopplung des Kapitals habe ich folgende Ergebnisse:

 

AVD: 2,5 Euro --> Auszahlung 2,5*0,7 = 1,75 Euro

normales Depot: 2 Euro -> Auszahlung 1+ 0,815 = 1,815 Euro

 

Nehmen wir eine Versechzehnfachung an. Das wären bei 6% Rendite nach 48 Jahren der Fall. Also Geld mit 20 eingezahlt und mit 68 ausgezahlt.

 

AVD: 1,25 Euro *16 = 20 Euro -> Auszahlung 20 *0,7 = 14 Euro

normales Depot: 16 Euro -> Auszahlung 1+ 15*0,815 = 13,22 Euro

 

Nicht berücksichtigt ist die Vorabpauschale, die das Ergebnis des normalen Depot verschlechtert.

 

Ich denke mal, für die meisten Menschen wird im Ruhestand der Grenzsteuersatz nicht über 30% liegen. Selbst wenn man in jungen Jahren sehr wenig verdient und gar keine Steuern zahlt, ist die Nutzung des AVD bis zur Fördergrenze kein Fehler.

 

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chirlu
vor 10 Stunden von radler2:

Die Einzahlungen ins AVD erfolgen doch aus dem unversteuertem Einkommen, oder?

Technisch läuft es so, daß ich 1 Euro aus dem versteuerten Einkommen einzahle und die dafür gezahlte Steuer bei der Steuererkärung durch das Finanzamt erstattet bekomme. Ist das richtig?

 

Teils in Form der Zulage und teils in Form einer reduzierten Einkommenssteuer bei der Veranlagung.

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Bolanger
vor 23 Stunden von chirlu:
Am 29.8.2026 um 08:04 von Bolanger:
Am 28.8.2026 um 12:12 von Bolanger:

dann müsste es sogar möglich sein, die Festbetragsförderung bei Riester beizubehalten und das AVD ohne Förderbetrag zu führen

Hat hierzu jemand eine Meinung?

 

Nein, weil ich den Text nicht verstehe.

Ok, also anders formuliert: Kann ich Einzahlungen ins AVD von der Steuer absetzen und damit in die nachgelagerte Besteuerung gehen wenn ich einen bestehenden Riester mir alter Förderung weiter bespare? Für das AVD soll kein expliziter Förderantrag gestellt werden.

 

Hintergrund, warum ich das nicht völlig abwegig finde: Parallel zu Riester kann man auch jetzt schon Altervorsorgebeträge wie z.B. freiwillige Zahlungen in die GRV von der Steuer absetzen und damit quasi eine nachgelagerte Besteuerung realisieren, selbiges für Rürup und bAV.   

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Donaurenner

Ist es nicht so wenn man beides hat , also RV und AVD wird wohl automatisch die Förderung ins AVD wandern, es denn, man möchte lieber die Förderung der RV beibehalten. Beides geht nicht. Das muss man mit dem FA klarmachen bei der Steuerklärung.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Bolanger:

ich einen bestehenden Riester mir alter Förderung weiter bespare?

Sobald man ein AVD nutzt, geht keine normale Riesterrente mehr. Man switcht automatisch in die AVD Förderung.

 

das gilt sogar für mittelbar förderberechtigte, falls der unmittelbare ein AVD eröffnet. Auch für den mittelbaren Sparer geht Riester 1.0 verloren und es wird auf Riester 2.0 Fördersystematik umgestellt.

 

Sobald man ein AVD abschließt, kriegt man diese Förderwelt. Die alte erlischt beim Individuum und möglichen Partner (unmittelbar/mittelbar Kombi) komplett. Nur zwei unmittelbar förderberechtigte können unabhängig von einander entscheiden, ob der eine oder andere die neuere riesterförderung will. Aber eine Person alleine kann nicht beides zeitgleich haben, oder das gar aussuchen. Es ist nicht möglich.

vor einer Stunde von Bolanger:

Parallel zu Riester kann man auch jetzt schon Altervorsorgebeträge wie z.B. freiwillige Zahlungen in die GRV von der Steuer absetzen

Das liegt aber auch daran, dass das ganz andere förderwelten sind.

 

GRV Einzahlungen und Rürup ist Schicht 1 der Altersvorsorge, Riester und AVD sind Schicht 2. beides hat eben nichts miteinander zu tun, hat gänzlich andere freigrenzen und Regeln. Daher das keinesfalls vermischen. Es ist völlig losgelöst von einander.

 

Und selbst Sachen in der gleichen Schicht können losgelöst von einander sein.so ist Riester und bAV beides Schicht 2 der Altersvorsorge, hat aber ebenfalls andere Regeln.

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