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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

radler2

 

vor 11 Minuten von satgar:

Ich denke mal, alle Beiträge des Jahres 2027 gelten dann nach den neuen Regeln, AUCH jene, die vorher zum Anbieter Riester 1.0 geflossen waren. Wäre meine Vermutung.

Ich hätte da genau die gegenteilige Vermutung. Der Regimewechsel ist ja erst zum 1.7.27 erfolgt.

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chirlu
vor 2 Stunden von Bolanger:

Wenn man z.B. nur mit einem Wertzuwachs von 50% rechnet, dann ist man überrascht, für wen sich das AVD nicht lohnt.

 

Wenn der Steuersatz bei Auszahlung gleich hoch oder niedriger ist, „lohnt“ sich nachgelagerte Besteuerung immer, unabhängig von der Höhe des Wertzuwachses. Nur wenn der Steuersatz bei Auszahlung (leicht) höher ist, hat die Höhe des Wertzuwachses einen Einfluss auf das „Lohnen“.

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Bolanger
vor 1 Minute von chirlu:

Wenn der Steuersatz bei Auszahlung gleich hoch oder niedriger ist, „lohnt“ sich nachgelagerte Besteuerung immer, unabhängig von der Höhe des Wertzuwachses. Nur wenn der Steuersatz bei Auszahlung (leicht) höher ist, hat die Höhe des Wertzuwachses einen Einfluss auf das „Lohnen“.

Nö, meine Rechnung sieht anders aus:

 

AVD: 360 EUR aus netto -> zzgl. 180 EUR Förderung (was 50% entspricht und über dem Höchststeuersatz liegt) -> 540 EUR Einzahlung -> Wertzuwachs von 5 Jahren zu 5% (etwa 25%) auf 675 EUR Depostand -> Auszahlung mit 40% Steuer (was unter den 50% Förderung liegt) ergibt 405 EUR netto-Auszahlung

freies Depot: 360 EUR Einzahlung -> Wertzuwachs um 25% ~ 90 EUR -> Depotstand 450 EUR -> abzgl 25% Steuer auf Ertrag (22,5 EUR) -> Auszahlung von 427,5 EUR

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chirlu
vor 3 Minuten von Bolanger:

360 EUR aus netto -> zzgl. 180 EUR Förderung (was 50% entspricht und über dem Höchststeuersatz liegt)

 

Das entspricht einem Steuersatz von 180/540 = 33,3%.

 

vor 4 Minuten von Bolanger:

Auszahlung mit 40% Steuer

 

Somit ist das ein Fall von höherem Steuersatz bei der Auszahlung.

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Bolanger

Stimmt, ich hatte die korrekte Berechnung des Steuersatzes übersehen.

 

Mir ist egrade aber noch eine andere Gestaltungsmöglichkeit aufgefallen für alle, die kurz vor der Rente stehen und ggf. das AVD nur wenige Jahre besparen wollen: Renten in GRV überführen (Riester, bAV, ggf. AVD?) Kleinbetragsabfindung Ich weiß nicht, ob das auch für Kleinbeträge aus einem AVD gilt und möchte die Kleinbetragsabfindung auch gar nicht in diesem Thread besprechen, sondern im Parallelthread. Noch kennen wir auch keine Konditionen ud Rentenfaktoren für eine Verrentung eines AVD. Die Überführung in die GRv, wenn sie denn möglich ist, könnte eine weitere interessante Gestaltung einer Auszahlungsphase sein.     

 

 

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whister
vor 8 Minuten von Bolanger:

Stimmt, ich hatte die korrekte Berechnung des Steuersatzes übersehen.

 

Mir ist egrade aber noch eine andere Gestaltungsmöglichkeit aufgefallen für alle, die kurz vor der Rente stehen und ggf. das AVD nur wenige Jahre besparen wollen: Renten in GRV überführen (Riester, bAV, ggf. AVD?) Kleinbetragsabfindung Ich weiß nicht, ob das auch für Kleinbeträge aus einem AVD gilt und möchte die Kleinbetragsabfindung auch gar nicht in diesem Thread besprechen, sondern im Parallelthread. Noch kennen wir auch keine Konditionen ud Rentenfaktoren für eine Verrentung eines AVD. Die Überführung in die GRv, wenn sie denn möglich ist, könnte eine weitere interessante Gestaltung einer Auszahlungsphase sein.     

Wieso sollte man eine Kleinbetragsabfindung, die man sich auch förderunschädlich auszahlen lassen kann, in die GRV einzahlen? Der Betrag wird sowieso ziemlich gering sein, und zum anderen ist die GRV meist kein guter Deal.

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