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Riestern / UniProfiRente

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Stavanger

Widerbesprecher wie wir bekommen keine Post. Fand es damals schon richtig dreißt, dass der Regelfall, wenn man nicht antwortet eine die neuen Bedingungen automatisch akzeptiert.
Kein Wunder, dass 99% darauf nicht reagieren. Außerdem schon absurd, wie viel Arbeit dieses Produkt macht.

 

 

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Kuju

Hallo zusammen,

meine Schwester hat die UniProfiRente und hat der letzten Änderung leider nicht widersprochen.  Stimmt die Einschätzung, dass sie der neuen Änderung nicht widersprechen sollte? Sie hat noch über 30 Jahre bis zum Rentenbeginn...

 

Wäre für eure Einschätzung dankbar.

Viele Grüße

Kuju

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deriva

Spontan würde ich sagen nicht widersprechen. Letztlich erhöht sich ja der Aktienanteil, was ja bei einem langen Anlagehorizont nicht negativ ist.

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gruber

Ich habe heute ein (für mich) etwas seltsames Angebot von Union Investment bekommen.

 

Ich soll meinen Widerspruch vom August 2015 zurücknehmen. Mein Vertrag würde dann von UniGlobal in den UniGlobal Vorsorge umgeschichtet werden. Im Zuge der zukünftigen Vertragsanpassung zum 1. Juli 2017 könnte ich dann wählen, ob ich 100% UniGlobal Vorsorge oder 90% UniEuroRenta/10% UniGlobalVorsorge haben möchte.

Dann folgt allgemeines BlaBla von Renditechancen, Kapitalmarktentwicklung etc...

 

Wenn ich nichts mache, bleibt es bei den alten Bedingungen.

 

Nachdem ich momentan zu 100% mit einem komfortablen Polster in den UniGlobal investiert bin, halte ich das ganze bei mir für ziemlich sinnfrei.

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vormtor

Interessant. Habe damals der Umstellung auch widersprochen, aber so ein Angebot bislang nicht erhalten. Offenbar gibt es bei der UI bestimmte Kriterien dafür, welche Kunden vom Wechsel überzeugt werden sollen.

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fernzeit

Vermutlich werden alle Widersprecher einen solchen Brief erhalten. Bei mir ist heute einer angekommen. Hängt vermutlich mit den Postlaufzeiten zusammen...

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vormtor

Jetzt habe ich den Brief mit dem Umtauschangebot auch erhalten. Darauf habe ich einen Blick ins Depot geworfen: der Depotwert liegt aktuell 60% über der Garantiesumme der Einzahlungen inkl. Zulagen. Die Restlaufzeit des Vertrags beträgt noch mehr als 20 Jahre. Von daher sehe ich für mich keinen Grund, vom UniGlobal in den UniVorsorgeglobal zu wechseln. Zumal der neue Fonds seit der Auflage nicht besser gelaufen ist (okay, der Vergleichszeitraum ist noch recht kurz; aber vom Trendfolgekonzept bin ich ohnehin nicht überzeugt).

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chrisso

Auch bei mir ist die Rücknahmeauforderung eingetroffen. Ich finde so eine Aufforderung sehr dreist und fragwürdig. Zudem, wie von euch schon erwähnt, wäre es auch bei mir wenig sinnvoll umzuschichten. Ich habe nur Angst, dass der Uniglobal aufgrund "weniger Kunden" demnächst intern bei Union Investment nicht mehr die erste Geige ist und das Management und letztendlich vielleicht auch die Performance nachlässt. Hoffen wir, dass dem nicht so ist, der muss schließlich noch ~30 Jahre performen ;-)

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vormtor
Am 6.7.2017 um 16:07 schrieb chrisso:

Ich habe nur Angst, dass der Uniglobal aufgrund "weniger Kunden" demnächst intern bei Union Investment nicht mehr die erste Geige ist und das Management und letztendlich vielleicht auch die Performance nachlässt. Hoffen wir, dass dem nicht so ist, der muss schließlich noch ~30 Jahre performen ;-)

 

Da bin ich optimistischer. Der Uniglobal ist immer noch ein Dickschiff und damit ein Aushängeschild von UI. Gehört auch zu den ältesten Fonds der Gesellschaft. Sind natürlich alles keine Garantien für die Zukunft, aber ich glaube nicht, dass der globale Aktienfonds das Schicksal von so manchen Mode- oder Spartenprodukten erleidet.

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El Cheffe

Ich wusste nicht in welchem Thread ich bzgl. Riester fragen sollte und habe jetzt mal diesen hier ausgewählt. Wollte nicht sofort ein neues Thema eröffnen.

 

Folgende Situation: Sie (23, ledig, keine Kinder) verdient 27.800 p.a. brutto und wird voraussichtlich auch keine größeren Gehaltssteigerungen mehr erreichen. Lohnt sich hier eine Riester Rente, wie kann ich das berechnen und wie verändert es sich ggfs. bei Heirat/Kinder?

Ich habe den "Riester Rente Tipps und Tricks"-Thread rauf und runter gelesen, verstehe es aber immernoch nicht gänzlich. Ab welchem %-Wert, den der Riesterrechner von Swisslife ausspuckt lohnt sich eine Riesterrente, oder ist das gar nicht (allein) ausschlaggebend? Müsste man diesen Wert mit dem zu erwartenden Steuersatz im Rentenalter vergleichen? Dann wäre ein %-Wert um die 40 ja gar nicht schlecht. Aber heißt das dann, dass es sich wirklich lohnt?

 

Wäre dankbar für Hilfe, ich komme hier gerade nicht weiter. Danke im Voraus!

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moonraker
vor 5 Stunden schrieb El Cheffe:

Ich wusste nicht in welchem Thread ich bzgl. Riester fragen sollte und habe jetzt mal diesen hier ausgewählt. Wollte nicht sofort ein neues Thema eröffnen.

 

Folgende Situation: Sie (23, ledig, keine Kinder) verdient 27.800 p.a. brutto und wird voraussichtlich auch keine größeren Gehaltssteigerungen mehr erreichen. Lohnt sich hier eine Riester Rente, wie kann ich das berechnen und wie verändert es sich ggfs. bei Heirat/Kinder?

Ich habe den "Riester Rente Tipps und Tricks"-Thread rauf und runter gelesen, verstehe es aber immernoch nicht gänzlich. Ab welchem %-Wert, den der Riesterrechner von Swisslife ausspuckt lohnt sich eine Riesterrente, oder ist das gar nicht (allein) ausschlaggebend? Müsste man diesen Wert mit dem zu erwartenden Steuersatz im Rentenalter vergleichen? Dann wäre ein %-Wert um die 40 ja gar nicht schlecht. Aber heißt das dann, dass es sich wirklich lohnt?

 

Wäre dankbar für Hilfe, ich komme hier gerade nicht weiter. Danke im Voraus!

 

Dieser Faden ist m.M.n. der falsche, da es um die UniProfiRente geht.

 

Ansosnten:

Was verstehst Du an dem Entscheidungsbaum nicht?

https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/#comment-727780

 

Die Bewertung ist, dass ein Single ohne Kinder unter 35k Brutto nicht riestern sollte - mit 27k schon gar nicht.

In Kurzfassung: Du sparst höchst wahrscheinlich heute weniger (Zulage oder Steuerrückzahlung), als Du später wieder an Steuern zahlst. Die Riesterrente wird in der Auszahlungsphase nämlich zu 100% versteuert, und die Steuersätze sinken in Zukunft eher selten. Bei geringen Einkommen wird der Steuersatz auch im Alter nicht wesentlich kleiner als in der Arbeitsphase. Da die genauen Steuergesetze in der Zukunft nicht bekannt sind, kann natürlich keine 100ige Aussage getätigt werden, aber die Chance auf ein "lohnendes" Investment ist sehr gering - dann lieber selbst ansparen, da ist man auch flexibler in der Ausgestaltung...

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deriva

Guten Abend zusammen,

 

gestern kam Post von der Union: Informationen zur neuen Fondsbesteuerung inkl. Infoheftchen (und natürlich Werbung für die Postbox...).

Meine Frage ist evtl. "überflüssig" und detailliert, aber mir ist folgendes aufgefallen:

Blatt 3:

2. Steuerbefreiung nach § 10 InvStG 2018 (Seite anbei).

 

Diese Befreiung (ohne das ich genau weiß worum es dabei geht), trifft aber nur für den GlobalVorsorge zu. Ich, der weiterhin den UniGlobal nutzt (also widersprochen hat), bekomme hier gerade kalte Füße - wäre ein Wechsel vllt. doch besser gewesen?

Daher meine Frage an die Profis und das hier im Forum versammelte Wissen:

Hat diese Steuerbefreiung irgendwelche erhebliche Vorteile und gibt es Nachteile für die Widersprecher die weiterhin mit dem UniGlobal unterwegs sind?

 

Danke!

 

Viele Grüße

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tyr
· bearbeitet von tyr

Antworten findest du direkt im In­vest­ment­steu­er­re­form­ge­setz - InvS­tRefG: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2016-07-26-InvStRefG.html

 

Wenn du darin nach Altersvorsorge suchst finden sich z. B. folgende Regelungen. Wäre es für deinen Erkenntnisgewinn denkbar, dass du das ebenfalls tust?

 

Zitat

Abschnitt 1 Besteuerung des Investmentfonds

 

§ 8 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

(1) Einkünfte nach § 6 Absatz 2 sind auf Antrag des Investmentfonds steuerbefreit, soweit

...

2. die Anteile an dem Investmentfonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach den §§ 5 oder 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert wurden.

...

(3) Die Steuerbefreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 setzt voraus, dass der Anbieter eines Altersvorsorge oder Basisrentenvertrags dem Investmentfonds innerhalb eines Monats nach dessen Geschäftsjahresende mitteilt, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden.

 

§ 10 Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

(4) Die Anleger haben ihre Steuerbefreiung gegen- über dem Investmentfonds nachzuweisen. Zum Nachweis der Steuerbefreiung hat

...

2. der Anbieter eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags gegenüber dem Investmentfonds mitzuteilen, dass er die Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erwirbt.

 

 

usw.

 

Dies gilt nach meiner Interpretation für inländisch domizilierte Investmentfonds, siehe § 1 Anwendungsbereich. Riesterverträge mit ausländisch domizilierten Fonds sind m. E. demnach von diesen Ausnahmen auf die neue Steuererhebung ohnehin nicht betroffen, da zieht nur die Steuerbefreiung auf Anlegerebene, siehe Kapitel 2 Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds.

 

Gesetz lesen, verstehen und dann ggf. bei UI nachfragen, damit die richtige Frage gestellt wird und man Antworten verstehen kann.

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deriva

Mir ist in den letzten Tagen schon mehrmals ein sehr rauer Ton in diesem Forum aufgefallen (Bsp.: Thema BU nicht bis zum Rentenbeginn) - wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, war das "früher" nicht so.

Schade das es nun der Fall ist.

 

Sorry, aber hier steht nicht jeder total "im Saft" und kennt den hintersten Winkel des neuen Gesetzes. 

Aber kein Problem, dann belästige ich die Union und werde mir in Zukunft überlegen, womit ich hier "störe".

 

Mir geht es einfach nur darum:
Mein Riester-Vertrag ist zertifziert, mein Fonds ist aber dort nicht aufgeführt. Das verwundert und sorgt für Verunsicherung - nicht mehr und nicht weniger. Nun gilts ja zu klären, inwiefern das berechtigt ist oder meine Gedanken unnötig sind.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 56 Minuten schrieb deriva:

Mir ist in den letzten Tagen schon mehrmals ein sehr rauer Ton in diesem Forum aufgefallen (Bsp.: Thema BU nicht bis zum Rentenbeginn) - wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, war das "früher" nicht so.

Schade das es nun der Fall ist.

 

Welcher raue Ton? Ich bin nicht direkt von deinem Fall betroffen, finde deine Fragestellung aber interessant und war bereit, dir zu helfen. Der Sachverhalt ist im Gesetz geschrieben, du brauchst dich dort nur einlesen.

 

Ich habe mir Zeit genommen, um dir ein paar Ansatzpunkte für deine Fragestellung zu geben, so dass du dir selbst helfen kannst. Jetzt fühlst du dich auf den Schlips getreten, warum?

 

vor 56 Minuten schrieb deriva:

Sorry, aber hier steht nicht jeder total "im Saft" und kennt den hintersten Winkel des neuen Gesetzes. 

 

 

Das verlangt hier niemand. Es ist aber nicht zuviel verlangt, dass du dich selber schlau machst, wenn nicht gerade zufällig jemand hier aufschlägt, der genau die selbe Frage hat und schon abschließend eine Antwort präsentieren kann.

 

vor 56 Minuten schrieb deriva:

Mir geht es einfach nur darum:
Mein Riester-Vertrag ist zertifziert, mein Fonds ist aber dort nicht aufgeführt. Das verwundert und sorgt für Verunsicherung - nicht mehr und nicht weniger. Nun gilts ja zu klären, inwiefern das berechtigt ist oder meine Gedanken unnötig sind.

 

Das ist kein "nur". Je nachdem, welcher Uniglobal Fonds in deiner Uniprofirente http://www.fondsweb.de/suche?QUERY=uniglobal bespart wird ist dein Bestandsvertrag von der neuen Besteuerung auf Fondsebene betroffen oder nicht. Es gibt deutsch und ausländisch domizilierte Uniglobal.

 

Schon wieder Hilfe für dich. Und kein Grund, hier persönlich zu werden. Wenn du keine Lust hast, das Gesetz selber zu lesen darfst du eben warten, bis jemand anderes das Problem zufällig gelöst hat und hier berichtet oder eben andere fragen.

 

So schwer verständlich ist der Gesetzestext nicht. Man muss nur lesen wollen und die Fakten zusammen tragen. Dann kann man ggf. zielgerichtet bei der UI die richtigen Fragen stellen.

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odensee
· bearbeitet von odensee

off-Topic: @tyr wenn es um dein Lieblingsthema Assetallokation geht, beantwortest du gerne lang und breit Fragen, die gar nicht gestellt wurden. Bei Fragen zur Besteuerung von Investmentfonds hingegen klatschst du regelmäßig den Gesetzestext hin, mit der Aufforderung: "lies doch selber"

 

on-Topic:  @deriva ich würde bei Union nachfragen, schriftlich (mail oder Papier), die Antwort nutzt dir mehr als Forengeschwurbel.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor einer Stunde schrieb odensee:

off-Topic: @tyr wenn es um dein Lieblingsthema Assetallokation geht, beantwortest du gerne lang und breit Fragen, die gar nicht gestellt wurden. Bei Fragen zur Besteuerung von Investmentfonds hingegen klatschst du regelmäßig den Gesetzestext hin, mit der Aufforderung: "lies doch selber"

 

 

Muss das sein, auf die persönlichen Ebene ab zu gleiten, öffentlich?

 

Da du das unbedingt für angebracht hältst. Du bist eben auch so jemand, der aus unverständlichen Gründen lieber 20 Stunden rätselt, fragt, diskutiert und woanders liest, statt 5 Minuten das zu lesen, wo die Dinge wirklich geklärt werden: im Gesetz und in den Dokumenten zum Geldanlageprodukt.

 

Danach stellt man dann beim Produktgeber zielgerichtet die richtigen Fragen. Weil man schon etwas weiß und nicht mit Standardantworten abgespeist werden kann.

 

Aber warum einfach machen, wenn es auch schwer geht.

 

Damit bin ich dann hier auch wieder raus.

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deriva
vor 10 Stunden schrieb tyr:

Das ist kein "nur". Je nachdem, welcher Uniglobal Fonds in deiner Uniprofirente http://www.fondsweb.de/suche?QUERY=uniglobal bespart wird ist dein Bestandsvertrag von der neuen Besteuerung auf Fondsebene betroffen oder nicht. Es gibt deutsch und ausländisch domizilierte Uniglobal.

Soweit ich weiß (und auch eine Recherche hat nichts anderes ergeben), ist nur der UniGlobal (ISIN: DE0008491051) bei der Union für die Riester-Rente eingesetzt worden - bis der UniGlobal Vorsorge eingeführt wurde. In der damaligen Diskussion bzgl. des Widerspruchs wurde auch immer nur von diesem Zugpferd gesprochen - sollte das natürlich nicht stimmen, lerne ich gern dazu.

 

@tyr: Keineswegs wollte ich Dich aus dem Thema herausdrängen. Ich habe schon mehrfach erlebt, über welche Fachkompetenz dieses Forum verfügt (und Du bist ja auch einer der sehr aktiven Nutzer) - das ist meiner Meinung nach eine unglaubliche Stärke und es bereitet mir Freude mich einzulesen und weiterzubilden - auch wenn ich längst nicht an jeder Diskussion teilhaben kann, weil mir schlicht das Wissen fehlt. Dennoch lernt man immer dazu!

Da sonst bei den Briefen der Union stets Infos im Forum zu finden sind, war ich halt auch verwundert, wieso das hierbei noch nicht der Fall war.

 

@tyr und @odensee: Ich werde Eure Tipps beherzigen und bei der Union nachfragen. Ergebnis teile ich dann hier mit. Danke für Eure Zeit! :)

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin
vor 13 Stunden schrieb deriva:

Mir ist in den letzten Tagen schon mehrmals ein sehr rauer Ton in diesem Forum aufgefallen (Bsp.: Thema BU nicht bis zum Rentenbeginn) - wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, war das "früher" nicht so.

 

Sehe ich nicht so. Rau war der Ton schon immer.

 

Tatsächlich erinnert mich das Forum aber mittlerweile an eine Zahnarztpraxis (natürlich nannte sie sich Zahnklinik) mit Doppel Dr. (med. und med.dent.) und Prof. oder PD hier vor Ort. Wenn man da Kunde werden will, muss man erstmal an der Zahnarzthelferin vorbei (als Privatpatient sind die Chancen höher), dann darf man erstmal zur professionellen Zahnreinigung und Schulung zur richtigen Zahnpflege, damit man dann zum Assistenzarzt darf, und wenn man sich soweit hochgearbeitet hat, darf man irgendwann zum Chef, den man aber auf gar keinen Fall fragen darf, ob irgendwas von dem, was er vorschlägt, sinnvoll ist, ohne dass man vorher gelesen und verstanden hat, was die Joint American Dentist Review Letters B, 2016 (3) p. 1021-1029 zu diesem Thema geschrieben haben. Selbstverständlich wird man vorher darauf hingewiesen, dass schon der Handschlag vom Chef bei der Begrüßung nach GOÄ als ausführliche Beratung >10 Minuten abgerecht wird, natürlich mit Faktor 3,5 wegen erhöhtem Aufwand.

 

Mittlerweile gibt es hier einige Forengötter mit einer Schar Adlaten um sich, die ihren Gott vehement verteidigen ("Ich kenne niemand, der soviel Ahnung von Y hat wie X, deswegen hat er per Definition Recht") bis maximal andere Ansichten nur auf alleruntertänigste Art äußern dürfen ("In diesem außergewöhnlichen Spezialfall mag es ganz eventuell anders sein als von X geäußert, der im Allgemeinen aber natürlich Recht hat, weil ich niemand kenne, der so viel Ahnung von Y hat wie er, und außerdem weiß ich nicht, wie es jemand einfällt, konkrete Fragen zu stellen, ohne dass man erstmal den Fragebogen zur Threaderöffnung ausgefüllt hat, und 20 Seiten Thread zur Investmentsteuergesetzänderung und das EStG durchgelesen zu haben").

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deriva

So, wie versprochen melde ich mich wieder. 
Die Antwort der Union ist erst heute erfolgt - Service sieht anders aus, aber naja.

 

Hier die Antwort:

"Guten Tag Herr X,

 

die vom Bundesfinanzministerium beschlossene Änderung der Fondsbesteuerung betrifft grundsätzlich alle Fonds. Befreit sind aber, unter anderen, die Fonds die allein für die zertifizierte Altersvorsorge verwendet werden. Die ist für den Fonds UniGlobal Vorsorge der Fall. Für die Fonds UniGlobal und UniEuroRenta erarbeitet die Union eine Lösung für Sie, so dass die Befreiung auch hier innerhalb Ihres Riester Vertrags angewendet werden kann. Unterm Strich ändert sich dann hinsichtlich Ihres Altersvorsorgevertrags nichts. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei,  wie bislang auch. 

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

Also wird im Hintergrund noch gewerkelt und optimiert - mir scheint es bald so, als hätte man diese Konstellation "vergessen". Ich bleibe aber bei der Union nochmal dran - die Erklärung ist ja doch relativ dürftig und ich hatte extra um mehr Infos und ggf. ein Beispiel gebeten.
 

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Covacoro

Vielen Dank @deriva für das Einstellen der Antwort!

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ETF_Scheffeln

Hallo, ich habe mich hier neu angemeldet und bin leider eher der Anlegertyp "Verträge laufen lassen", bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

 

In diesem Thread wurden nur der Renditenachteile beim Wechsel zur UniGlobalVorsorge diskutiert. Aber sind 2015 nicht auch (entgegen der Aussage im Anschreiben und ohne deutliche Kennzeichnung der Änderungen die Sonderbedingungen) die "Altanleger" auf die Rechtslage von 2012 zwangsmigiriert worden? D.h.
- Verschiebung der frühestens Auszahlungsphase von 60 auf 62 Jahre
- Auszahlung von 30% zu Beginn der Auszahlungsphase nicht mehr frei sondern an Wohnungszwecke gebunden

Oder reicht das Anschreiben als individuelle Zusicherung der Altbedingungen?

 

Es ist herauszulesen, dass ich mich habe umstellen lassen, aber aufgrund der Altbedingungen wäre ich nicht bereit gewesen in ein anderes Produkt zu wechseln. Aber wenn sich in diesen Punkten die Bedingungen wieder alle gleichen (bis dem Gesetzgeber wieder was neues einfallen lässt), kann man nun auch erwägen in ein anderes Riesterprodukt umzusatteln. Allerdings sehe ich nun im Moment auch keine Alternative (bei Fairr z.B. käme ich jetzt in die Restlaufzeit mit schrittweiser Umschichtung in Anleihen). Wobei der Nicht-Aktien-Anteil bei der UniGlobalVorsorge auch sehr hoch ist.


Was mich hier zum Schreiben gebracht habe, ist das aktuelle Mitteilung über die Abwälzung interner Kosten:

Zwar behauptet die Union Investment: "nimmt Kosten für externes Research auf eigene Bücher" aber informiert dennoch, das die Aufnahme einer Kostenregelung für die Bereitstellung von Analysematerial oder Analysedienstleistungen durch Dritte, dem Anlieger 0,2 % p.A. zusätzlich aufbürden wird.
Zusätzliche 5% erwirtschaft sich die Gesellschaft wenn sie außer- oder gerichtlichen Streit vom Zaun bricht, anstatt professionelle unstrittige, unstreitbare, unbestrittene Arbeit macht. Dafür hat sie die Aufnahme einer Vergütungsregelung für die Durchsetzung streitiger Ansprüche beschlossen.
Entkommen kann man dem nur, wenn ohne Kosten seine Anteile der Gesellschaft zurückgibt (also schenkt?)
Was kann und sollte ein UniProfiRentner in der Ansparphase jetzt machen?

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gruber

Aus Finanztest 11/2017:

(...)Um die UniGlobal-Riester-Sparer gegenüber anderen Riester-Sparern nicht zu benachteiligen, wird Union künftig die Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragen. Der erstattete Betrag soll den Sparern in Form neuer Anteile gutgeschrieben werden.

 

Auf der Homepage von Union Investment habe ich bisher nichts dazu gefunden.

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ImperatoM
Am 2.10.2017 um 20:52 schrieb ETF_Scheffeln:

A In diesem Thread wurden nur der Renditenachteile beim Wechsel zur UniGlobalVorsorge diskutiert. Aber sind 2015 nicht auch (entgegen der Aussage im Anschreiben und ohne deutliche Kennzeichnung der Änderungen die Sonderbedingungen) die "Altanleger" auf die Rechtslage von 2012 zwangsmigiriert worden? D.h.
- Verschiebung der frühestens Auszahlungsphase von 60 auf 62 Jahre

B Was kann und sollte ein UniProfiRentner in der Ansparphase jetzt machen?

 

Ad A) Hier hieß es bei der Umstellung, dass Altverträge weiterhin mit 60 verrentet werden können soweit ich weiß

 

Ad B) Akzeptieren, förderschädlich kündigen oder den Vertrag in einen anderen Riester-Vertrag wechseln

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klingklang

Hallo,

 

meine Frau hat auch einen UniGlobal Vorsorge Fond (UniProfirente/4P - ISIN: DE000A1C81G1). 

Da ich mich/uns aktuell mit Vermögensaufbau beschäftige ist mir aufgefallen das dieser Fond recht teuer ist AA 5% und TER 1,20%.

Den Fond hat Miene Frau damals (2008) abgeschlossen und sich seit dem auch nicht wirklich dafür interessiert.

 

Jetzt ist die Überlegung was wir damit anstellen?

Laufen lassen - scheint, wie ich jetzt gelesen habe nicht der schlechteste Fond zu sein.

Beitragsfrei stellen?

Kündigen(wohl die schlechteste Option)?

 

Über ein paar kontsruktive Ratschläge, Links oder ähnliches wäre ich euch dankbar!

 

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