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frustl

@ desperado:

Wie sieht das eigentlich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung aus?? Hatte erst überlegt Riester in einem kleinen Rahmen zu machen,aber hab mich für einen kleinen ETF Sparplan entschieden, den ich ab 2009 besparen möchte. Da ich hier einfach flexibler bin und wer weiß,was in 5 oder 10 Jahren ist.

 

Bin die nächsten 2,5 Jahre noch in der Ausbildung und zahle deshalb für diesen Zeitraum auf sicher keine Steuern. Nun hab ich von der Nichtveranlagungsbescheinigung gehört,die ja weiterhin gelten wird. Ich habe aber gehört,dass man diese Bescheinigung auf alle Fälle vor dem Fondskauf beantragen muss,weil sonst doch Abgeltungssteuer fällig werden würde.

 

Zumindest am Anfang soll das dann der Fall sein. Ist dem wirklich so?? Wäre nett,wenn einer von euch Experten mal etwas dazu sagen könnte :)

 

Ich bin zwar kein Experte, denke aber, dass es sich so verhält wie mit einem Freistellungsauftrag: Die NV-Bescheinigung (NVB) muss halt bei der Bank vorliegen, bevor Steuern jeweils anfallen. Meines Wissens gibt es beim Kauf nichts zu versteuern, da z. B. Stückzinsen beim VERkauf besteuert werden. Also müßte es reichen, wenn die NVB bei der ersten Ausschüttung bzw. Thesaurierung der Bank vorliegt. Ansonsten überbrückst Du die Zeit, bis Du bei der Bank eine NVB einreichen kannst, mit einen Freistellungsauftrag. Wenn Du nicht gerade ein Krösus unter den Azubis bist, sollte das reichen, zumal es ja nur um die Erträge geht, die anfallen, bis Du die NVB vorgelegt hast.

 

@sekino

Niemand verpflichtet Dich, jetzt Aktien zu kaufen und besondere Risiken einzugehen.

 

Wer jetzt kauft, will doch nur noch ein Steuerschlupfloch ausnutzen, das ihm für einen unbegrenzten Zeitraum einen Steuervorteil gegenüber allen anderen Anlegern verschafft, die nach dem 31.12.2008 kaufen. Dafür soll er diese Risiken ruhig eingehen.

 

*grins* es gibt eben keine Chancen ohne Risiken ....

 

Ich kann hier zwar keine Verpflichtung sehen, aber genauso wenig ein Steuerschlupfloch. Da es nun aber wie üblich unvorhersehbar ist, ob und wann die Kurse abwärts, seitwärts oder aufwärts laufen, halte ich es schlichtweg für wirtschaftlich unsinnig für jemanden, der in Aktien investiert sein möchte, nach 2008 zu investieren, wenn er dann vorhersehbar bei gleichem Kursverlauf eine geringere (Nachsteuer-)Rendite hat. Und ganz besonders für Langfristanleger, die nach 20 ++ Jahren unter Umständen mehr Inflation als realen Gewinn zu versteuern haben (wenn es denn nach Inflation noch Gewinn gab).

Wer an Market-Timing glaubt, kann das mit dem wirtschaftlich Sinn ja anders sehen. Aber Schadenfreude gegenüber Anlegern mit anderen Konzepten ist in dem Zusammenhang nicht angebracht. Es geht hier aus jetziger Sicht nicht um einen Vorteil, sondern um einen Nachteil für die, die NACH 2009 investieren. Einen Nachteil, den wir unseren lieben Gesetzgebern zu verdanken haben. Wer also dem nicht entgehen kann oder es momentan nicht wagt, sollte seinen Ärger auf die richten, die die miesen Karten ausgeteilt haben, und nicht auf Mitspieler, die eine andere Auffassung haben, wie man noch das Beste aus dem Spiel heraus holen kann. Denn das wollen wir doch am Ende alle.

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StinkeBär

"Einen Nachteil haben thesaurierende Fonds allerdings: Sie halten keine Kirchensteuer ein. Sparer mit Konfession müssen also einmal pro Jahr ihre Fondserträge beim Finanzamt präsentieren, um die Kirchenabgabe im Nachhinein bezahlen zu können. Dieser Umweg ist unabhängig davon zu machen, wo der Fonds sitzt und ob die Anteile diesseits oder jenseits der Grenze liegen. "

 

für Gläubige Anleger...

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Sapine

Um den Faden hier nicht noch komplexer zu machen. Wie wäre es wenn wir die Fragen zur Verrechnung von Verlusten in einem eigenen Thread behandeln würden?

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harryguenter
Um den Faden hier nicht noch komplexer zu machen. Wie wäre es wenn wir die Fragen zur Verrechnung von Verlusten in einem eigenen Thread behandeln würden?

Gerne, ich wollte mir nur nicht direkt die Frage gefallen lassen müssen warum ich's nicht in den Abgeltungssteuerthread gehängt habe :)

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sparfux
Gerne, ich wollte mir nur nicht direkt die Frage gefallen lassen müssen warum ich's nicht in den Abgeltungssteuerthread gehängt habe :)

Hatten heute den gleichen Gedanken!

 

Wie wär's mit dem hier?

 

Vielleicht sollte ein Moderator den Titel um das Wort "Altverluste" erweitern.

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Dagobert
· bearbeitet von Dagobert
Hatten heute den gleichen Gedanken!

 

Wie wär's mit dem hier?

 

Vielleicht sollte ein Moderator den Titel um das Wort "Altverluste" erweitern.

 

den hier gibts schon länger hat ausserdem einen interessanten Link von Sven 82 drin

 

EDIT: Vielleicht eine schöne Aufgabe für eine(n) Mod(in) um die Themen/Beiträge zusammenzuführen?

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sparfux
EDIT: Vielleicht eine schöne Aufgabe für eine(n) Mod(in) um die Themen/Beiträge zusammenzuführen?

Sehe ich auch so! Ein guter Altverluste-Thread ... das wärs! B)

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Sapine

Hier geht es zum neu geschaffenen --> Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

 

Wenn noch jemand Vorschläge hat, was ich dort zusätzlich mit hinzunehmen kann, dann bitte her mit den Vorschlägen. :)

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gccg88
· bearbeitet von gccg88
Für alle Last-Minute-Trader:

 

Abgeltungssteuervorteil ist wohl schon dahin, da die Valuta-Daten und damit die Wertstellung

in der Regel ein paar Tage brauchen. Ergo: Ein Kauf am 30.12.08 kann da schon zu spät sein.

 

http://rhein-zeitung.de/on/08/12/19/servic.../rzo513335.html

 

Jetzt bin ich doch etwas verwirrt. Ich dachte es kommt auf den Tag der Orderausführung an, nicht auf die Gutschrift im Depot. Eigentlich hatte ich schon vor, morgen noch die eine oder andere Position im Depot (abgeltungssteuerfrei) aufzustocken.

 

Ist die von Pater-Martinez getroffene Aussage korrekt, also wenn ich morgen (29.12) eine Xetra-Order (bspw. ein ETF von DB-X oder IShares) ausgeführt bekommen, ist dieser gekaufte Bestand nicht mehr abgeltungssteuerfrei, da die Wertpapiere evtl. nicht mehr im Jahre 2008 in meinem Depot gutgeschrieben werden ?!

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Fleisch

hab mich mit vanity heute schon drüber unterhalten, aber vlt. nochmal die frage in die runde:

 

Wie wird die Abgeltungssteuer berücksichtigt bei Anleihen, die ab 01.01.2009 über pari gekauft werden ?

 

Beispiel: Papier mit einem Kurs von sagen wir mal 110 %. Was passiert mit den 10 %, die der Anleger "zu viel" gekauft hat.

 

Ich bin mir sicher, dass hier unterschiedliche Aussagen getroffen werden daher mal die Frage :thumbsup:

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rolasys

macht euch doch mal nicht verrückt, hiert steht es doch:

 

Die Ausführung muss bis spätestens 31. Dezember erfolgt sein.

 

Und auf Xetra wird i.d.R. sofort ausgeführt. Und dass das Valutadatum zählen soll ist totaler Quatsch. Das hat bei der Steuer noch nie gezählt sondern immer nur das Kaufdatum/Ausführungsdatum und das wird auch bei der Abgeltungsstuer so sein.

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otto03
· bearbeitet von otto03
hab mich mit vanity heute schon drüber unterhalten, aber vlt. nochmal die frage in die runde:

 

Wie wird die Abgeltungssteuer berücksichtigt bei Anleihen, die ab 01.01.2009 über pari gekauft werden ?

 

Beispiel: Papier mit einem Kurs von sagen wir mal 110 %. Was passiert mit den 10 %, die der Anleger "zu viel" gekauft hat.

 

Ich bin mir sicher, dass hier unterschiedliche Aussagen getroffen werden daher mal die Frage :thumbsup:

 

 

Zinsen = positive Ertaege

Kursverluste = negative Ertraege

(z.B. durch Tilgungung bei 100)

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Dalia

Hallo,

 

die 25% werden ja immer sofort abgezogen, wenn man mit "gewinn" verkauft. kann man auch beantragen, die abgeltungssteuer erst am ende des jahres zu bezahlen? d.h., wenn man verluste/gewinne in der steuererklärung gegengerechnet hat?

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Fleisch

nutz doch erstmal die suchfunktion ! der faden ist doch mittlerweile ausreichend lang, dass man den nciht mehr übersehen kann

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Sven82
kann man auch beantragen, die abgeltungssteuer erst am ende des jahres zu bezahlen? d.h., wenn man verluste/gewinne in der steuererklärung gegengerechnet hat?
nein, ist leider nicht möglich.

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Dalia

okay, vielen dank für die schnelle antwort :)

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Leerverkauf
Für alle Last-Minute-Trader:

 

Abgeltungssteuervorteil ist wohl schon dahin, da die Valuta-Daten und damit die Wertstellung

in der Regel ein paar Tage brauchen. Ergo: Ein Kauf am 30.12.08 kann da schon zu spät sein.

 

http://rhein-zeitung.de/on/08/12/19/servic.../rzo513335.html

 

Ich habe heute morgen die Diba wegen dieser Thematik kontaktiert. Dort sagte man mir, dass der Schlusstag der abgewickelten Order

massgeblich ist und nicht das Valuta Datum. Somit müssten Wertpapierkäufe mit Schlusstag 30.12.2008 nach altem Recht behandelt werden.

 

Grüsse

Leerverkauf

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Fleisch

wenn die das in der abrechnung auch so schreiben, dann ist das ja auch kein problem. ansonsten gilt meines wissens nach valuta

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Leerverkauf
wenn die das in der abrechnung auch so schreiben, dann ist das ja auch kein problem. ansonsten gilt meines wissens nach valuta

 

Wenn die was in der Abrechnung schreiben?

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rolasys
ansonsten gilt meines wissens nach valuta

 

hör doch mal bitte mit diesen Quark auf. Valuta interessiert überhaupt nicht. Wie oft denn noch :angry:

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Sapine

Ausserdem in diesem Faden OT :)

Und rum ums Eck ist das auch - außer Du willst in NY ordern.

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humi-bear

Hi,

 

ich bin neu hier und hätte zwei Fragen zur AS:

 

1. Hat man für 2008 erworbene Aktien, die 2009 verkauft werden (also innerhalb von einem Jahr) noch den alten Freibetrag von ~599 ? Nach einem Jahr sind sie steuerfrei, das ist mir klar.

 

2. Gibt es ne schöne Tabelle, welche Verluste mit welchen Gewinnen verrechnet werden können? Aktiengewinnien mit Aktienverluste usw. aber wie verhält es sich mit Anleihen, Zertis oder Optionsscheinen?

 

Vielen Dank!

 

Grüße und Frohes Neues Jahr!

 

Humi

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

1. jupp, die Freigrenze existiert weiterhin

 

2. jupp, die Liste gibt es auch. Nennt sich § 20 Abs. 2 EStG :D

 

Ansonsten schau mal in unseren zentralen Thread für Altverluste, da hatte ich ein paar Sachen verlinkt.

 

Frohes Neues

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humi-bear

Vielen Dank, den Thread muss ich mir mal genau anschauen.

 

Verstehe nur noch nicht, wie das mit der Handhabung funktionieren soll. Zieht die Bank bei den 2008 erworbenen Aktien gar nichts ab oder zieht sie automatisch die 25% ab und ich muss das nachträglich in der Steuererklärung machen ?!

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harryguenter

Wenn Du Altverluste verrechnen willst mußt Du das wohl über die Steuererklärung machen, da Deine Bank die Höhe der Altverluste nicht kennt. Deine Bank berücksichtigt also den "Bankeigenen" Verlustverrechnungstopf für Investments ab 2009, sowie den Sparerpauschbetrag. Ist beides ausgeschöpft werden 28% Abgeltungssteuer einbehalten.

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