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Kojote

Hallo, ab wann wirkt die Abgeltungssteuer bei Kursgewinne bei Fonds.

Ab dem Tag wo die gekauft wurde, oder an den Tag wo die im Depot war ?

 

Und wie lang mußt die minderstens im Depot gwessen sein nach einen Verkauf ?

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ltinvestor

Kaufzeitpunkt ist entscheidend.

 

Nach 12 Monaten Haltedauer.

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harryguenter
Hallo, ab wann wirkt die Abgeltungssteuer bei Kursgewinne bei Fonds.

Abgeltungssteuer auf Kursgewinne gilt unabhängig der Haltedauer für alle Fonds deren Kaufausführung ("Schlusstag") Nach dem 31.12.2008 liegen.

Für Altfälle gilt die 12 Monatige Spekulationsfrist.

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Kojote
· bearbeitet von Kojote

Ich hatte am 30.12.2008 noch einen Fond gekauft, der aber erst im neuen Jahr ins Depot kam. Also wäre der Kursgewinn nicht von der Abgeltungssteuer betroffen soweit ich den inerhalb von 12 Monaten nicht verkaufe oder ???

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Elvis77
Ich hatte am 30.12.2008 noch einen Fond gekauft, der aber erst im neuen Jahr ins Depot kam. Also wäre der Kursgewinn nicht von der Abgeltungssteuer betroffen soweit ich den inerhalb von 12 Monaten nicht verkaufe oder ???

 

Wenn du ihn über die Börse gekauft hast, und deine ANteile nur später angezeigt wurden fällst du noch unter die Altregelung.

Bei normalem Kauf über die Fondsgesellschaft bzw. noch indirekter über die Bank, die den Auftrag erst an die Fondsgesellschaft weiterleitet, dürtest du vermutlich zu spät dran gewesen sein.

 

Du bekommst normalerweise eine Abrechnung mit Abrechnungsdatum und Kurs. Das dürfte das Ausschlaggebende sein.

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checker-finance

Hat jemand bei zwei verschiedenen Banken Depots eingerichtet, eines mit Wertpapieren, die vor 2009 gekauft worden sind und eines mit später erworbenen? wie funktioniert das dann mit der Verlustverrechnung wenn im Altanlagendepot Erträge anfallen, z. B. Dividenden von Einzelaktien und im 2009er Depot Verluste entstehen? Da weiß doch die Bank des 2009er Depots nichts von den Verlusten, d. h. der anleger muss die Verrechnung über die Steuerklärung selbst besorgen. Das spräche m. E. klar dafür, das Zweitdepot bei derselben Bank einzurichten.

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Börsengewinner
hör doch mal bitte mit diesen Quark auf. Valuta interessiert überhaupt nicht. Wie oft denn noch :angry:

du hast vllig recht, natürlich ist das Quatsch hoch 3.

Millionen von Kleinanlegern wurde verklickert, dass ab 1.1.2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt und natürlich geht man dabei bei gesundem Menschenverstand vom Kaufdatum aus und nichts anderem, von was denn sonst.

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vanity
du hast vllig recht, natürlich ist das Quatsch hoch 3.

Millionen von Kleinanlegern wurde verklickert, dass ab 1.1.2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt und natürlich geht man dabei bei gesundem Menschenverstand vom Kaufdatum aus und nichts anderem, von was denn sonst.

Gesunder Menschenverstand und Steuerrecht haben nicht immer etwas miteinander zu tun! :(

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vanity
Hat jemand bei zwei verschiedenen Banken Depots eingerichtet, eines mit Wertpapieren, die vor 2009 gekauft worden sind und eines mit später erworbenen? wie funktioniert das dann mit der Verlustverrechnung wenn im Altanlagendepot Erträge anfallen, z. B. Dividenden von Einzelaktien und im 2009er Depot Verluste entstehen? Da weiß doch die Bank des 2009er Depots nichts von den Verlusten, d. h. der anleger muss die Verrechnung über die Steuerklärung selbst besorgen. Das spräche m. E. klar dafür, das Zweitdepot bei derselben Bank einzurichten.

 

... dann schon! Du meinst die Bank des 2008er-Depots?

 

Mein Verständnis (Laienmeinung, ggf. widersprechen!):

1. Bei 2 Depots wird auch die gleiche Bank nichts verrechnen, das ist ja gerade der Gag von 2 Depots.

2. Alles was die Bank nicht verrechnet (oder verrechnen kann), muss über die Steuererklärung verrechnet werden.

3. BTW: Im 2009-Depot entstehen nur Verluste, wenn diese auch realisiert werden

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checker-finance
... dann schon! Du meinst die Bank des 2008er-Depots?

 

Mein Verständnis (Laienmeinung, ggf. widersprechen!):

1. Bei 2 Depots wird auch die gleiche Bank nichts verrechnen, das ist ja gerade der Gag von 2 Depots.

2. Alles was die Bank nicht verrechnet (oder verrechnen kann), muss über die Steuererklärung verrechnet werden.

3. BTW: Im 2009-Depot entstehen nur Verluste, wenn diese auch realisiert werden

 

zu 1. Ich meine aber, hier gelesen zu haben, dass Freistellungsaufträge für beide Depots gelten würden. Und faktisch ist es ja so, dass die Bank beide Depots kennt und daher auch einen einheitlichen Verlusttopf bilden könnte.

 

zu 2. so ist das.

 

zu 3. sehe ich auch so.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
zu 1. Ich meine aber, hier gelesen zu haben, dass Freistellungsaufträge für beide Depots gelten würden. Und faktisch ist es ja so, dass die Bank beide Depots kennt und daher auch einen einheitlichen Verlusttopf bilden könnte.

Ich glaube ihr schmeisst hier reichlich Veräußerungsgewinnverrechung und Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) durcheinander.

 

Man nehme eine Bank wie Comdirect oder DiBa und führe dort in einem Account 2 Unterdepots. Eines mit Wertpapieren vor 2009 eines mit WP ab 2009.

1. Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Zins und Dividendeneinnahmen die aus allen Depots und Konten sowie Veräußerungsgewinne des "ab 2009" Depots bei dieser Bank erwirtschaftet werden.

2. Die Veräusserungsgewinne können auch über die beiden Depots hinweg verrechnet werden. Allerdings werden nach Ablauf der Spekulationsfrist im "vor 2009" Depot keine steuerlich relevanten Gewinne oder Verluste mehr erwirtschaftet.

3. Bezüglich der Altverlustverrechnung die mit Hilfe der Steuererklärung 2008 festgestellt werden gibt es hier einen interessanten Thread. Diese festgestellten Verluste kennt die Bank nicht und wird sie deshalb auch nicht berücksichtigen - hier ist die Steuererklärung gefragt.

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...;hl=altverluste

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powerschwabe

Welche Unterlagen muß ich in Zukunft für ausländische ter Fonds dringend aufbewahren? Auch die Kauf unterlagen von 2008 oder reicht die Jährliche Steuerbescheinigung bzw. Jahresbescheinigung?

 

Danke

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Raccoon
Welche Unterlagen muß ich in Zukunft für ausländische ter Fonds dringend aufbewahren? Auch die Kauf unterlagen von 2008 oder reicht die Jährliche Steuerbescheinigung bzw. Jahresbescheinigung?

Im Zweifelsfall alle wuerde ich sagen, aber vor allem die Unterlagen vom Kauf sowie die jaehrliche Jahres(steuer)bescheinigung.

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powerschwabe
Im Zweifelsfall alle wuerde ich sagen, aber vor allem die Unterlagen vom Kauf sowie die jaehrliche Jahres(steuer)bescheinigung.

 

Auch bei einem Sparplan von 2005-Ende 2008 alle Kaufunterlagen?

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Fleisch

besser ist das. beim Finanzamt gilt schließlich Fifo-Prinzip

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Raccoon
Auch bei einem Sparplan von 2005-Ende 2008 alle Kaufunterlagen?

Ja, damit du den Kaufzeitpunkt in 20 Jahren oder so immer noch zweifelsfrei nachweisen kannst.

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Tino1985
Meines Wissens nach sind Erträge aus dem Verkauf von Immobilien (im Fonds) für den Anleger steuerfrei sofern sie nach 10 Jahren realisiert werden. Mieteinnahmen fallen unter die Abgeltungssteuer.

 

Korrektur: Es ist wohl tatsächlich so wie incts sagt. Wenn der Fonds eine Immobilie 10 Jahre (oder länger hält) ist die Veräußerung steuerfrei für den Anleger. So zumindest lese ich es hier .

 

 

Hallo zusammen,

 

nachdem ich jetzt schon mehrere (leider nicht ganz klare bzw. widersprüchliche Ausführungen) zur künftigen Besteuerung von offenen Immobilienfonds gelesen habe, möchte ich es hiermit noch mal aufgreifen.

 

1. Teilweise liest man, dass Ausschüttungen steuerfrei sind, soweit der Fonds Immobilien länger als 10 Jahre gehalten hat (so wie bisher auch).

 

2. Dann habe ich gelesen, dass es entscheident ist, wie lange ICH die Fondsanteile halte, wobei da dann zukünftig eine Frist von 10 Jahren (statt bisher 1 Jahr) gelten soll.

 

3. Gelten Punkt 1 und 2 (wenn ich es richtig kapiert habe) sowieso nur für inländische Fondsimmobilien. Das hieße, dass europäische / globale offene Immobilienfonds, welche in Dtl. gar nichts oder nur wenig investiert haben davon gar nicht betroffen sind.

 

4. Wäre der Kauf und spätere Verkauf solcher Fonds dann (nahezu) komplett steuerfrei?

 

5. Bezieht sich die Steuerfreiheit (falls Punkt 4 so zutrifft) nur auf den Veräußerungsgewinn der Immobilie oder auch auf die Mieteinnahmen. Soll heißen nur die inländischen Mieteinnahmen unterliegen der Abgeltungsteuer (das stimmt doch, dass die Mieten - soweit diese in einem Fonds erwirtschaftet werden - nur zu 25 Prozent steuerpflichtig sind - oder? Ist damit nicht die direkte Vermietung von Immobilien benachteiligt, wo Mieterträge stets mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen?)

 

6. Wird bei Kauf und Verkauf von Anteilen an offenen Immobilienfonds beim Verkauf (sofern höherer Anteilswert) Abgeltungsteuer einbehalten? Und wenn ja, nur auf den steuerpflichtigen inländischen Anteil oder auf den gesamten Veräußerungsgewinn, werden also steuerfreie und -pflichtige Geschäfte bereits automatisch berücksichtigt oder muss ich als Anleger selber aktiv werden? Wie werden dabei Zwischengewinne behandelt?

 

 

Wäre cool, wenn meine Aussagen bestätigt bzw. verbessert und ergänzt und ggf. noch Links dazu postet werden :rolleyes:

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otto03
Wäre cool, wenn meine Aussagen bestätigt bzw. verbessert und ergänzt und ggf. noch Links dazu postet werden :rolleyes:

 

http://www.abgeltungssteuer2009.net/Abgelt...geltungs.0.html

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insanetrader

Was ist eigentlich in dem Falle, dass man Aktien oder Zertifikate vor 2009 gekauft hat und innerhalb der Einjahresfrist in 2009 verkauft? Ist dann die alte Besteuerungsregelung per Steuererklärung fällig? Müsste doch eigentlich.

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Gnorf
Was ist eigentlich in dem Falle, dass man Aktien oder Zertifikate vor 2009 gekauft hat und innerhalb der Einjahresfrist in 2009 verkauft? Ist dann die alte Besteuerungsregelung per Steuererklärung fällig? Müsste doch eigentlich.

 

 

Bis zum 30.06.09 ja, ab dem 01.07.09 schlägt die Abgeltungssteuer zu.

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insanetrader

OK, Danke. Habe ich das also richtig mitbekommen, und habe einem Bekannten nichts Falsches erzählt. Da ich selbst zum Jahreswechsel ein leeres Depot hatte, war ich nicht sonderlich an den Details zur Abgeltungssteuer interessiert.

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vanity
insanetrader:

Was ist eigentlich in dem Falle, dass man Aktien oder Zertifikate vor 2009 gekauft hat und innerhalb der Einjahresfrist in 2009 verkauft? Ist dann die alte Besteuerungsregelung per Steuererklärung fällig? Müsste doch eigentlich.

Bis zum 30.06.09 ja, ab dem 01.07.09 schlägt die Abgeltungssteuer zu.

Der Stichtag 30.06.2009 betrifft nur Zertifikate ohne Kapitalgarantie!

Wer Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 angeschafft wurden, bis zum 30.06.2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer. Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30.06.2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.

Im Übrigen lautet die Antwort: Ja, bei Kauf vor 01.01.2009 und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist greift noch die alte Regelung: Privater Veräußerungsgewinn (Anlage SO), falls oberhalb 600€, Versteuerung zum persönlichen Steuersatz (keine AbgSt).

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vanity

Und noch eines für die, die sowas kennen:

 

Depotgebühren 2008, die bis 31.01.2009 gebucht sind, können noch bei der Steuererklärung 2008 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sodass, bei entsprechender Wertstellungspraxis der Depotbank, bei der Steuererklärung für 2008 sowohl die Depotgebühren 2007 als auch 2008 angesetzt werden können, was unter Umständen zum Überschreiten des Pauschbetrags führt.

 

Bislang galt eine 10-Tages-Regel für die Zuordnung zum Steuerjahr, das hat meine Bank nie geschafft. Ohne die Fristverlängerung wären diese Werbungskosten verfallen (da sie ab 2009 bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sind).

 

Ein netter Zug unserer Finanzverwaltung, finde ich! :thumbsup:

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o0Pascal0o

Und mit welchem Dokument, kann man das Geld(Depotkosten) vom Finanzamt verlangen? Wie hoch dürfen die Werbungskosten sein - maximal 51? Aber 801 dürfen insgesamt mit Freibetrag nicht überschritten werden - wenn dieser bereits ausgeschöpft ist, dann gelten die 51 z.B. für Depotgebühren nicht mehr, oder?

 

Herzlichen Dank,

 

Pascal

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harryguenter

Zuerst einmal kannst Du nur Werbungskosten für etwas geltend machen, wenn Du auch Steuern bazahlt hast. Konkret:

1. mußt Du mehr als 801 EUR kapitalerträge gehabt und Zinsabschlagsteuer bezahlt haben

2. Du mußt dann Werbungskosten von mehr als 51 EUR nachweisen, da es bis zu diesem Betrag bereits eine Pauschale gibt, die in den 801 EUR enhalten sind.

3. zu den Werbungskosten gelten NICHT die Anschaffungskosten (Kaufgebühren von Wertpapieren).

 

Ab diesem Jahr ist das sowieso egal, da der weitere Abzug von Werbungskosten nicht mehr gestattet ist (bzw. sie sind mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten).

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