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Thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer

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uroncha
Ich würde ja dieses Jahr sowieso noch die x-tracker kaufen und auf steuerfreiheit hoffen, aber das ist ja ein anderes Thema...

 

Was ich in diesem und anderen Threads noch nicht rausfinden konnte ist, ob jetzt alle db x-tracker ETFs dieses SWAP-Konstrukt haben, das die Thesaurierung steuerfrei macht oder nicht. Es wurde ja in diesem Thread schon mehrfach erwähnt, aber ich würde gerne wissen, woran man einen ETF erkennt, der dieses SWAP-Konstrukt hat. Einfach jeder db x-tracker?

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geldbaer

Na wenn es nur ein paar Cents sind, zahle sie halt doppelt :-

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Raccoon
Was ich in diesem und anderen Threads noch nicht rausfinden konnte ist, ob jetzt alle db x-tracker ETFs dieses SWAP-Konstrukt haben, das die Thesaurierung steuerfrei macht oder nicht. Es wurde ja in diesem Thread schon mehrfach erwähnt, aber ich würde gerne wissen, woran man einen ETF erkennt, der dieses SWAP-Konstrukt hat. Einfach jeder db x-tracker?

Nicht jeder. Aber AFAIK alle thesaurierenden TRN (Total Return) trecker.

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incts
Nicht jeder. Aber AFAIK alle thesaurierenden TRN (Total Return) trecker.

Oder DRECKer :lol:

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Sven82
Leider stehen dort keine ISINs. Da es für den besagten ETF "iShares MSCI Japan" ja zwei ISINs gibt (DE000A0DPMW9 / IE00B02KXH56), wissen wir dadurch leider nicht definitiv ob es sich bei der DE-Variante um den gleichen ETF wie die IE-Variante handelt (und damit ausländisch) oder ob es zwei verschiedene ETFs sind.

 

Das kann wie gesagt wohl nur iShares selbst aufklären... dry.gif

in der Liste steht, dass es sich um die irische Variante handelt, steht am Anfang des Absatzes wo auf den MSCI Japan bezug genommen wird.

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Akaman
Es kommt darauf an, was im Prospekt steht. Oft ist dort nämlich vermerkt, das sich das Fondsmanagement vorbehält Erträge wahlweise auszuschütten oder zu thesaurieren. Solche Formulierungen finden sich sowohl bei "eigentlichen Ausschüttern" als auch bei "eigentlichen Thesaurierern".

In diesem Fall kann man wohl nicht von einem Vertrauensbruch sprechen. Solange es im Prospekt steht ist es zulässig und man ist halt als Anleger selber Schuld, wenn man sich nicht vorher informiert hat. Es ist dann also eher ein "Annahmebruch". ;)

Was im Prospekt steht:

prospectus_ishares_de.pdf_S43.pdf

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Crasher

ich glaube viel schlimmer als die Frage ob sie nun ausschütten oder ab und zu mal thesaurieren ist die Unsicherheit das ein offensichtlich gekennzeichneter ETF mit DExxxxx ISIN auch einfach mal aus Ausländer behandelt wird. Mir ist es relativ wurscht ob mein deutscher (ausschüttender) ETF auch mal thesauriert. Wurscht ist mir aber nicht das er überall mit DE ISIN gekennzeichnet ist und einfach als Ausländer gilt und das nicht öffentlich gemacht wird. Solche Sprüche sind also ein bisschen daneben zu sagen der Anleger wär Schuld weil er nicht auf jede urkomische Produktänderung im Vorfeld bescheid weiß. Das jeder ausschüttende Fonds auch thesaurieren kann steht so ziemlich in 90% der Fondsprospekte. Wenn man danach geht dürfte man gar nicht in Fonds investieren.

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer
Was im Prospekt steht:

 

 

"Dividenden werden normalerweise mit der Absicht erklärt, monatlich, vierteljährlich (März, Juni, September und Dezember) oder halbjährlich (Januar und Juli) ausgezahlt zu werden."

 

Mit der Formulierung haben sie alle Optionen offen. Im Zweifelsfall ist es halt nicht "normal" und ausserdem besteht ja bloss eine "Absicht", sie auszuzahlen.

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Sven82
ich glaube viel schlimmer als die Frage ob sie nun ausschütten oder ab und zu mal thesaurieren ist die Unsicherheit das ein offensichtlich gekennzeichneter ETF mit DExxxxx ISIN auch einfach mal aus Ausländer behandelt wird.
wo wurde dieser denn als Ausländer behandelt. Nur weil eine Bank es nicht gebacken bekommt die Abrechnungen richtig auszustellen (kommt übrigens häufiger vor als man denkt) ist das noch lange kein ausländischer Fonds. Für die steuerliche Beurteilung ob Inland oder Ausland ist allein die ISIN entscheidend. Sieh auch BMF-Schreiben vom 2.6.2005 Randziffer 1 bis 5 in Verbindung mit § 2 InvG

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Crasher

na darum geht es doch. niemand würd sich aufregen (zumindest nicht in dem umfang) wenn der deutsche ausschüttende ETF auch mal thesauriert. Das ist ja ab 2009 kein steuerlicher Mehraufwand. Irgendwo in diesem Thread wurde geschrieben warum er plötzlich bei einer Thesaurierung wie ein ausl. thesaurierender Fonds behandelt wurde, obwohl ne Deutsche ISIN dem ETF anheftet.

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Akaman
Sieh auch BMF-Schreiben vom 2.6.2005 Randziffer 1 bis 5 in Verbindung mit § 2 InvG

Stell es doch mal rein!

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incts
in der Liste steht, dass es sich um die irische Variante handelt, steht am Anfang des Absatzes wo auf den MSCI Japan bezug genommen wird.

Tja, das hilft leider keinen Millimeter weiter, da ja iShares selbst (wie weiter vorne im Thread besprochen - einfach nochmal nachlesen) die DE-Variante als "irischen Fonds" bezeichnet.

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incts
Stell es doch mal rein!

Das BMF selbst scheint das Schreiben nicht mehr zu kennen. Es läßt sich zumindest dort nicht per Suche in den BMF-Schreiben finden.

Habe es aber hier gefunden.

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Akaman

Ohne dass ich jetzt alle 112 bzw. 295 Seiten durchgelesen hätte, traue ich mich aber zu sagen, dass diese Aussage

 

Für die steuerliche Beurteilung ob Inland oder Ausland ist allein die ISIN entscheidend.

jedenfalls zu kurz springt. Die Abgrenzung ist offenbar - wer hätte das gedacht - viel komplizierter. (Jedenfalls ist sie komplizierter formuliert.) :w00t:

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incts
wo wurde dieser denn als Ausländer behandelt. Nur weil eine Bank es nicht gebacken bekommt die Abrechnungen richtig auszustellen (kommt übrigens häufiger vor als man denkt) ist das noch lange kein ausländischer Fonds. Für die steuerliche Beurteilung ob Inland oder Ausland ist allein die ISIN entscheidend. Sieh auch BMF-Schreiben vom 2.6.2005 Randziffer 1 bis 5 in Verbindung mit § 2 InvG

Hab das jetzt mal überflogen, konnte aber keinerlei Hinweise für deine These, dass die ISIN allein entscheidend wäre, finden.

Es wird ja lediglich zwischen "inländisch" und "ausländisch" unterschieden. Das ist aber nichts neues.

 

Vielleicht bist du davon ausgegangen, dass DE-ISIN mit "inländisch" gleichzusetzen ist. Aber ob das wirklich so ist, ist genau der Knackpunkt um den sich die Diskussion dreht.

 

Wir bräuchten also irgendeine offizielle Angabe, welche bestätigt, dass DE-ISINs steuerlich immer als "inländisch" zu behandeln sind.

Oder zumindest mehr Informationen darüber, welche Voraussetzungen ein Fonds erfüllen muss um eine DE-ISIN zu erhalten und zu behalten.

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Crasher

na woran soll man denn sonst einen inländischen bzw. ausländischen Fonds erkennen wenn nicht an der ISIN? Das war doch bisher immer so und ich glaube kaum das ETs hier eine Ausnahme machen dürfen.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Das war doch bisher immer so

Originelles Argument! :-

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Crasher

stimmt. Die Krawattenträger-Futzis sind für jede Überraschung gut. Warum also nicht für einen ausländisch/inländischen Fonds mit deutscher ISIN der ausschüttend und wenn er seine Tage hat auch mal thesauriert.

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Torman

Das Problem mit den irischen ishares ist, dass sie zwei verschiedene ISINs für den gleichen Fonds haben, nur die Verwahrstelle unterscheidet sich glaube ich. So eine doppelte Staatsbürgerschaft wirft ja auch im normalen Leben immer wieder Fragen auf. Also Fonds die nur eine deutsche ISIN haben, dürften in jedem Fall als inländische Fonds laufen. Die ishares sind aber eigentliche Iren. Die behandelt dann vielleicht jede Bank anders. :(

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el galleta
· bearbeitet von el galleta

Zumindest die Stiftung Warentest sieht die DE-ISIN als ausschlaggebend an.

 

Frage: Soll ich deutsche oder ausländische Fonds kaufen?

 

Finanztest-Antwort: Wer sich aus Steuergründen für einen thesaurierenden Fonds entscheidet, sollte einen in Deutschland aufgelegten Fonds kaufen. Solche Fonds tragen das Länderkürzel DE zu Beginn der Kennnummer (Isin) des Wertpapiers .

Ich denke, davon kann man gesichert ausgehen.

 

EDIT: Interessant und evtl hilfreich und auch die Ausführungen der Association of National Numbering Agencies dazu (KLICK links auf "ISINs & ISO 6166").

 

saludos,

el galleta

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Als Nachtrag der Link zum genannten BMF-Schreiben

http://www.hausinvest-europa.de/fileadmin/...teuergesetz.pdf

 

Originelles Argument!

 

Lach nur. Das ist Realität. Gerade letzten Freitag wieder gehört.

 

1. Das war schon immer so

2. Das haben wir noch nie gemacht

3. da könnt' ja jeder kommen

 

zum Thema:

je länger ich auf der Seite des WM-Datenservice herumsurfe (das ist der zentrale Dienstleister für Investmentfonds und unter anderem auch die Vergabestelle der ISIN - auf jeden Fall eine sehr lobenswerte Seite, da schlummert so einiges Wissen) umso verwirrter werde ich. Für mich ist heute Feierabend mit dem Thema. Morgen werde ich noch einmal schauen, vielleicht ist der Kopf dann klarer.

 

edit: 3. durfte ich mir übrigens heute wieder anhören, als ich eine Chipkarte für einen bestimmten Zugangsbereich einfach so ohne den Passierschein A38 haben wollte. ;) echt zum Kotzen.

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Torman

Der iShares Inflation Linked Bond ist der einzige ETF, der thesaurierend ist. Auch der hat zwei ISINs. Hier müsste man doch eigentlich erkennen können, ob er wie ein ausländischer oder inländischer Fonds operiert. Meine Kenntnisse reichen leider nicht besonders weit, aber hier steht nichts von abgeführter ZASt. Das würde für einen ausländischen Fonds sprechen oder?

 

Ich habe hier den Auszug aus dem eBundesanzeiger angehängt. Vielleicht schaut sich das mal jemand mit mehr Erfahrung an.

 

transparent_euro_inflationlkd_bond_07.pdf

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cash72

Hallo Akaman,

 

hatte letzte Woche auch mal ishares angeschrieben u. ähnliche Fragen wie du gestellt. Anbei die Antworten von ishares:

 

Vielen Dank fuer Ihre Anfrage und Ihr Interesse an iShares.

 

Bei den von Ihnen aufgefuehrten ETFs ist es so dass das Geschaeftsjahresende im Februar ist. Da iShares ETFs mit den richtigen Aktien hinterlegt sind und diese Dividenden ausschuetten kann es sein, das der Zeitpunkt der Dividenden nicht mehr in das Geschaeftsjahr einfliessen. Diese Dividenden werden dann wieder angelegt und beim naechsten Ausschuettungstermin an die Anleger ausgeschuettet.

 

Die Fonds zaehlen jedoch als ausschuettende ETFs. Es kann sein dass auf der Abrechnung "auslaendischer Fond" steht, jedoch sind diese ETFs in Deutschland steuertransparent. Bitte finden Sie anbei eine Uebersicht zum Thema Abgeltungssteuer. iShares plant nicht Fonds zusammenzulegen.

 

Mit freundlichen Gruessen

 

Ihr iShares Team.

 

 

Anhang: aktueller BVI-Flyer zur Abgeltungsteuer

 

 

Entscheidende Aussage:

 

jedoch sind diese ETFs in Deutschland steuertransparent

 

Nach meiner Auffassung somit inländischer Fonds => Aufgrund Steuertransparenz wird Abgeltungsteuer automatisch abgeführt.

 

 

Gruss

Cash72

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H0ppe

Also in Deutschland steuertransparent, würde ich dahingehend interpretieren, daß es keine grauen Fonds mit Strafsteuer sind.

nicht mehr und nicht weniger

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geldbaer
· bearbeitet von geldbaer
Also in Deutschland steuertransparent, würde ich dahingehend interpretieren, daß es keine grauen Fonds mit Strafsteuer sind.

nicht mehr und nicht weniger

 

Genau das bedeutet es.

 

Und sie dürfen aktiv beworben und vertrieben werden.

 

Toll, so eine Antwort: Die eigentliche Antwort bleibt man schuldig, dafür wird eine Frage beantwortet, die überhaupt nicht gestellt war.

 

Erinnert mich an Politiker..... :-

 

Bin auf die Antwort an Akaman gespannt!

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