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Thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer

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Sven82

eine Zusammenfassung? Da wüsste ich gar nicht wie man so etwas halbwegs strukturiert aufbauen sollte zumal keiner weiß welche Vorkenntnisse die Person mitbringt. Man kann schließlich ganze Romane über das Thema schreiben. In meiner Signatur befindet sich ja bereits eine Liste mit Informationen zur Abgeltungsteuer aus ausgewählten Quellen. Mit was soll so eine Zusammenfassung anfangen?

- Welche Fondsarten gibt es

- Was gibt es für Ausschüttungsarten

- Erläuterung des Transparenzprinzip im Investmentsteuerrecht

- Beschreibung der steuerlichen Behandlung von Direktinvestments

- Beschreibung der steuerlichen Behandlung im Investmentvermögen

- Formvorschriften (Besteuerungsgrundlagen)

- Steuerabzug und Angaben in der Steuererklärung

- Besonderheiten beim Steuerabzug, z.B. Depotübertrag

 

ich möchte mal behaupten, dass man alleine damit schon ein ganzes Buch füllen kann, wie man auch in meinem 2. Signaturlink erkennen kann. ... und das ist nur die steuerliche Seite, die Rendite ist da völlig außen vor. Das Thema ist einfach zu komplex um es kurz und knackig darzustellen.

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WillA

Hallo, nur ein Gedanke,

vielleicht könnte man eine nicht zu umfassende, leicht verständliche Zusammenfassung der steuerlichen Gegebenheiten

(nach heutigem Stand) ohne kompliziertes Steuerdeutsch für den Normalanleger hier reinstellen.

 

z.B. unterteilt nach inl. + ausl. Thesaurierer, inl. + ausl. Auschütter; inl. + ausl. Depot ===> steuerl. Behandlung

dazu die pro und contras je nach persönl. steuerlichen Verhältnissen (Steuersatz <25% oder =25%, >25%)

 

Das würde evt. vielen Leuten helfen als grobe Richtschnur bei den Überlegungen zum Depotaufbau.

Alles andere wäre wirklich zu kompliziert und ohnehin überall nachzulesen, w.o. schon gesagt.

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leinad

Hama doch alles schon längst......

post-4733-1218790147_thumb.jpg

Gruss

leinad

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WillA

Ah,

Danke Leinad.

 

Die Übersicht ist schon mal gut.

Mir ist auch so, als hätte ich die hier irgendwo schon mal gesehen. (Tja, die ganze Informationsflut und

die laaangen Threads)

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Moneycruncher
Hama doch alles schon längst......

post-4733-1218790147_thumb.jpg

Gruss

leinad

 

Hallo leinad,

 

Danke, aber kenne ich schon. Für Anfänger wie mich ist selbst diese Übersicht zu kompliziert. Ich verstehe schon nicht den Unterschied zwischen "Abgeltungssteuer wird einbehalten" und "Veranlagung zum Abgeltungssatz". Vor allem interessiert mich, welche Unterschiede es bei der Steuererklärung für inländ. und ausländ. Thesaurierer gibt. Ich gebe doch heute schon brav alles an, was in der Jahresbescheinigung steht. Warum sollen dann ausländ. Thesaurierer "komplizierter" sein? Liegt das an der ominösen "fiktiven Besteuerung", bei der man vorab jährlich eine Steuer zahlt (aus Cashbestand!?) und diese dann irgendwie nach 20 Jahren, wenn man verkauft, angerechnet wird? Ich verstehe das halt alles nicht so richtig, obwohl ich mich durch alle Threads hier gekämpft habe...

 

grüße

moneycruncher

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WillA

Tabelle beinhaltet die Regeln ab 2009.

Veranlagung heißt, Du mußt die Steuererklärung für die Kapitalerträge machen.

Veranlagung heißt auch, dass die Erträge nicht automatisch von der Depotbank einbehalten werden.

 

Steuerabzug = automatischer Einbehalt der Abgeltungssteuer durch die Depotbank.

(bei inl. + ausl. ausschüttenden Fonds, bei inl. thesaurierenden Fonds)

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WillA

P.S. wenn Du bisher alles schön in Deiner Steuererklärung angegeben hast und dies auch in Zukunft machen

möchtest, dann sollten Dich ausländische Thesaurierer nicht stören.

Es ist halt nur der Aufwand jedes Jahr und eine korrekte Buchhaltung Deinerseits erforderlich.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Ich schmeiße mal diesen Beitrag in die Runde:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=228891

 

edit:

Für Anfänger wie mich ist selbst diese Übersicht zu kompliziert.

genau das meine ich. Es ist nicht möglich eine kurze verständliche Darstellung des Themas zu erstellen. Eine verständliche Erklärung artet nur in seitenlange Beiträge aus, die dann auch keiner mehr liest.

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Raccoon
Vor allem interessiert mich, welche Unterschiede es bei der Steuererklärung für inländ. und ausländ. Thesaurierer gibt. Ich gebe doch heute schon brav alles an, was in der Jahresbescheinigung steht. Warum sollen dann ausländ. Thesaurierer "komplizierter" sein? Liegt das an der ominösen "fiktiven Besteuerung", bei der man vorab jährlich eine Steuer zahlt (aus Cashbestand!?) und diese dann irgendwie nach 20 Jahren, wenn man verkauft, angerechnet wird? Ich verstehe das halt alles nicht so richtig, obwohl ich mich durch alle Threads hier gekämpft habe...

Die Sache ist halt, dass es bei den anderen einfacher wird, weil die Steuer direkt von deinem Konto/Depot abzweigt wird. Bei den ausl. thes. musst du ueber die Steuererklaerung (Veranlagung) abrechnen, dieser Mehraufwand wird bei vielen als kompliziert(er) angesehen.

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Moneycruncher
Die Sache ist halt, dass es bei den anderen einfacher wird, weil die Steuer direkt von deinem Konto/Depot abzweigt wird. Bei den ausl. thes. musst du ueber die Steuererklaerung (Veranlagung) abrechnen, dieser Mehraufwand wird bei vielen als kompliziert(er) angesehen.

 

Hallo Raccon, Sven und Safebag,

 

vielen Dank für die vielen Hinweise! Jetzt ist mir vieles klarer. Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht mehr, warum ausl. Thesaurierer für viele so "kompliziert" sind. Wenn man seinen Freibetrag eh überschritten hat und immer schön KAP und AUS ausgefüllt hat, ist das überhaupt kein Mehraufwand finde ich.

 

Eine letzte Frage: Das einzige "Problem" ist dann wohl, dass bei Verkauf nach 15-20 Jahren die Doppelbesteuerung droht, wenn man nicht alles vorher dokumentiert hat und einreicht?!

 

Also nach dem jetzigen Wissensstand neige ich zu ausländ. Thesaurierern, da doch die Qualität der Fonds im Vordergrund stehen sollte und nicht dieses ganze Steuergedöns.

 

Danke nochmal und grüße

moneycruncher

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Marcise
Hallo Raccon, Sven und Safebag,

 

vielen Dank für die vielen Hinweise! Jetzt ist mir vieles klarer. Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht mehr, warum ausl. Thesaurierer für viele so "kompliziert" sind. Wenn man seinen Freibetrag eh überschritten hat und immer schön KAP und AUS ausgefüllt hat, ist das überhaupt kein Mehraufwand finde ich.

 

Eine letzte Frage: Das einzige "Problem" ist dann wohl, dass bei Verkauf nach 15-20 Jahren die Doppelbesteuerung droht, wenn man nicht alles vorher dokumentiert hat und einreicht?!

 

Also nach dem jetzigen Wissensstand neige ich zu ausländ. Thesaurierern, da doch die Qualität der Fonds im Vordergrund stehen sollte und nicht dieses ganze Steuergedöns.

 

Danke nochmal und grüße

moneycruncher

 

Jo und wenn man 15 ausl. Thesaurierer hat und irgednwann das Umschichten anfängt oder Auszahlungspläne startet...dann wird das schon ein wenig Arbeit. Oder wenn dummerweise beim nächsten Umzug die Dokumenten wegkommen oder von der Frau wegaufgeräumt werden oder vom Kind als Grillanzünder genutzt werden...

 

Von der Theorie her klingt das recht einfach. Nur sollte man sich über die Konsequenzen von gewissen Dingen im Klaren sein. Es gibt einige hier, die keine Lust auf diesen Mehraufwand haben und daher genau keine ausl. Thesaurierer wollen.

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Moneycruncher
Jo und wenn man 15 ausl. Thesaurierer hat und irgednwann das Umschichten anfängt oder Auszahlungspläne startet...dann wird das schon ein wenig Arbeit. Oder wenn dummerweise beim nächsten Umzug die Dokumenten wegkommen oder von der Frau wegaufgeräumt werden oder vom Kind als Grillanzünder genutzt werden...

 

Von der Theorie her klingt das recht einfach. Nur sollte man sich über die Konsequenzen von gewissen Dingen im Klaren sein. Es gibt einige hier, die keine Lust auf diesen Mehraufwand haben und daher genau keine ausl. Thesaurierer wollen.

 

Ok, kann ich nachvollziehen. Aber ich werde nicht mehr umschichten und Auszahlplan mache ich auch nicht. Sparplan auch nicht. Kinder habe ich (noch) keine. ;) Und zur Not müssten doch die Dokumente von der codi bzw. den Fondsanbietern auch noch zu bekommen sein. Und die Steuererklärung kopiere und scanne ich. Das alles sollte reichen.

 

Ich werde übrigens nicht nur ausländ. Thesaurierer im Depot haben, sonder auch inländ. Ich mache nach den Erkenntnissen aber nicht mehr die Fondsauswahl von der Besteuerung abhängig.

 

gruß

moneycruncher

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Marcise
· bearbeitet von Marcise

Nicht zu vergessen der Nachteil, wenn man im Januar einen Fonds verkauft und erst 1,5 Jahre später per Steuererklärung die doppelt bezahlte Steuer wiederbekommt.

 

Aber ausl. thes. hat natürlich auch Vorteile, wollte das hiermit nicht verwischen...

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Sven82

problemtisch bei ausländischen Thesaurierern ist einzig und alleine, dass man sich die Daten selbst aus dem eBundesanzeiger raussuchen muss, da sie häufig weder in der Steuerbescheinigung, noch in der Jahresbescheinigung auftauchen und da fängt das Problem dann meistens an.

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Moneycruncher
problemtisch bei ausländischen Thesaurierern ist einzig und alleine, dass man sich die Daten selbst aus dem eBundesanzeiger raussuchen muss, da sie häufig weder in der Steuerbescheinigung, noch in der Jahresbescheinigung auftauchen und da fängt das Problem dann meistens an.

 

Was ist der "eBundesanzeiger"??

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sparfux
problemtisch bei ausländischen Thesaurierern ist einzig und alleine, dass man sich die Daten selbst aus dem eBundesanzeiger raussuchen muss, da sie häufig weder in der Steuerbescheinigung, noch in der Jahresbescheinigung auftauchen und da fängt das Problem dann meistens an.

Wie kommst Du denn da drauf? Wenn die in einem deutschen Depot lagern, sind sie in der jahresbescheinigung ganz normal berücksichtigt. Im Verkaufsjahr muss man übrigens auch nicht die Steuerzahlungen alle vorherigen Jahre nachweisen. Es wird zwar der Abschlag für alle Jahre erhoben, aber die Steuerschuld in der Jahresbescheinigung ist nur auf das abgelaufene Jahr bezogen.

 

Das heisst, wenn man die Jahrebescheinigung in die Erklärung eingibt, erhält man automatisch die zuvielgezahlte Kapitalertrgssteuer zurück.

 

So ist es zumindest bisher. Ich denke mal, dass auch nach Einführung der AgSt. ein ähnliches Verfahren existieren wird.

 

Es ist natürlich was anderes, wenn man die Fonds - egal ob in- oder ausländisch bzw. ausschüttend oder thesaurierend - in einem ausländischen Depot lagert. Dann muss man den eBundesanzeiger bemühen oder anderweitig mit dem FA klarkommen.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

eBundesanzeiger = elektronischer Bundesanzeiger = www.ebundesanzeiger.de

 

Wie kommst Du denn da drauf?

eigene Erfahrungen. Der Global Advantage EM High Value wurde in meiner Steuerbescheinigung als auch in meiner Jahresbescheinigung bei der FFB nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den DWS Institutional Money Plus. In beiden Fällen ist das Geschäftsjahresende der 31.12., so dass die Besteuerungsgrundlagen bis zum 30.4. veröffentlicht werden mussten, was auch Mitte und Ende April geschah. Meine Steuerunterlagen kamen aber bereits Anfang April per Post.

 

Da die Steuerbescheinigung nur der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen dient brauchen Konten und Fonds nicht in dieser angegeben werden, wenn kein Steuerabzug erfolgte und bei der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG muss die Bank nur die Angaben mitteilen, die ihr selbst auch bekannt sind. Wurden die Besteuerungsgrundlagen im eBundesanzeiger noch nicht veröffentlicht, braucht die Bank diesen Fonds auch nicht in der Jahresbescheinigung angeben. Folge ist, dass man sich selbst um die Versteuerung kümmern muss (steht so oder so ähnlich auch in dem Merkblatt, dass der Jahresbescheinigung beiliegt - gefühlte Schriftgröße 4)

 

Im Verkaufsjahr muss man übrigens auch nicht die Steuerzahlungen alle vorherigen Jahre nachweisen. Es wird zwar der Abschlag für alle Jahre erhoben, aber die Steuerschuld in der Jahresbescheinigung ist nur auf das abgelaufene Jahr bezogen.

aber auch nur, wenn die Besteuerungsgrundlagen des eBundesanzeigers der Bank bekannt sind. Für den Steuerabzug ist der eBundesanzeiger nämlich egal, da für den Steuerabzug der WM-Datenservice zugrunde gelegt wird (steht irgendwo im Einführungsschreiben zum InvStG).

 

Gruß

Sven

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sparfux
eigene Erfahrungen. Der Global Advantage EM High Value wurde in meiner Steuerbescheinigung als auch in meiner Jahresbescheinigung bei der FFB nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den DWS Institutional Money Plus. In beiden Fällen ist das Geschäftsjahresende der 31.12., so dass die Besteuerungsgrundlagen bis zum 30.4. veröffentlicht werden mussten, was auch Mitte und Ende April geschah. Meine Steuerunterlagen kamen aber bereits Anfang April per Post.

Ja das kenne ich auch. Ich hatte mal einen exotischen Fonds bei Metzler in einem Depot. Da kam auch regelmäßig eine Jahresbescheinigung ohne Inhalt.

 

Das hat aber m.E. nicht (direkt) mit ausländisch und schon garnichts mit thesaurierend zu tun, sondern schlicht und einfach damit, dass Deine Depotbank mit der Ausstellung der Jahresbeinigung nicht wartet, bis alle für Dich releventen Steuerdaten veröffentlicht sind. ebase macht das z.B. ausdrücklich so. Die FFB kann man anscheinend diesbezüglich nicht empfehlen. Ich verstehe nicht, wieso der Gesetzgeber so einen Quatsch überhaupt zulässt. Was nützt mir denn eine tolle Jahresbescheinigung, wenn dann doch wieder die Hälfte fehlt.

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Sven82

wenn das ein generelles Problem sein sollte, so dass auch inländische Fonds betroffen sind (somit Fonds, von denen auch ein Steuerabzug erfolgt), wäre das ganze System vollkommener Schwachsinn aus dem von dir ja schon erwähnten Grund, dass die Banken ihre Bescheinigungen verschicken können wann sie wollen ohne Rücksicht auf den Anleger *kopfschüttel*.

 

Gerade bei den Kleinigkeiten (Steuerunterlagen, Barausschüttung statt Wiederanlage, kostenloses VL-Depot) scheint eBase die bessere Wahl zu sein im Vergleich zur FFB. Im nachhinein wäre ich wahrscheinlich glücklicher mit einem eBase-Depot. Aber man kann nicht alles richtig machen. Wobei ich ansonsten mit der FFB auch zufrieden bin.

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Moneycruncher
wenn das ein generelles Problem sein sollte, so dass auch inländische Fonds betroffen sind (somit Fonds, von denen auch ein Steuerabzug erfolgt), wäre das ganze System vollkommener Schwachsinn aus dem von dir ja schon erwähnten Grund, dass die Banken ihre Bescheinigungen verschicken können wann sie wollen ohne Rücksicht auf den Anleger *kopfschüttel*.

 

Gerade bei den Kleinigkeiten (Steuerunterlagen, Barausschüttung statt Wiederanlage, kostenloses VL-Depot) scheint eBase die bessere Wahl zu sein im Vergleich zur FFB. Im nachhinein wäre ich wahrscheinlich glücklicher mit einem eBase-Depot. Aber man kann nicht alles richtig machen. Wobei ich ansonsten mit der FFB auch zufrieden bin.

 

Was passiert eigentlich, wenn man die Fonds über die Börse verkauft? Ist das dann "steuerunschädlich", wenn man nichts deklariert? ;-)

 

gruß

moneycruncher

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Sven82

steuerlich macht das keinen Unterschied bei den Erträgen im Vergleich zur Fondsbank.

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Moneycruncher
eBundesanzeiger = elektronischer Bundesanzeiger = www.ebundesanzeiger.de

 

 

eigene Erfahrungen. Der Global Advantage EM High Value wurde in meiner Steuerbescheinigung als auch in meiner Jahresbescheinigung bei der FFB nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den DWS Institutional Money Plus. In beiden Fällen ist das Geschäftsjahresende der 31.12., so dass die Besteuerungsgrundlagen bis zum 30.4. veröffentlicht werden mussten, was auch Mitte und Ende April geschah. Meine Steuerunterlagen kamen aber bereits Anfang April per Post.

 

Da die Steuerbescheinigung nur der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen dient brauchen Konten und Fonds nicht in dieser angegeben werden, wenn kein Steuerabzug erfolgte und bei der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG muss die Bank nur die Angaben mitteilen, die ihr selbst auch bekannt sind. Wurden die Besteuerungsgrundlagen im eBundesanzeiger noch nicht veröffentlicht, braucht die Bank diesen Fonds auch nicht in der Jahresbescheinigung angeben. Folge ist, dass man sich selbst um die Versteuerung kümmern muss (steht so oder so ähnlich auch in dem Merkblatt, dass der Jahresbescheinigung beiliegt - gefühlte Schriftgröße 4)

 

 

aber auch nur, wenn die Besteuerungsgrundlagen des eBundesanzeigers der Bank bekannt sind. Für den Steuerabzug ist der eBundesanzeiger nämlich egal, da für den Steuerabzug der WM-Datenservice zugrunde gelegt wird (steht irgendwo im Einführungsschreiben zum InvStG).

 

Gruß

Sven

 

So langsam wird´s mir wirklich übel: Mein erstes Zwischenfazit war, dass auländ. Thesaurierer kein großes Problem sein sollten, da ich schon immer schön KAP+AUS ausgefüllt habe und somit kein Mehraufwand anfällt. Ich wollte demnach die Fondsauswahl nicht davon abhängig machen, ob inländ. oder ausländ. thesaurierend. Jetzt habe ich mal spaßeshalber meine letzte Jahresbescheinigung von der codi gelesen. Und da ist weder der ausschüttende Sarasin Emerging Global (WKN 986019) noch der Global Advantage EM (972996) aufgeführt, die ich beide schon seit Jahren im Depot habe. Wie soll ich etwas in KAP und AUS eintragen, das in der Jahresbescheinigung gar nicht aufgeführt ist? Also spätestens da hört wirklich der Spaß auf, wenn ich dann auch noch diese Angaben irgendwo anders herholen muss.

Was muss ich eigentlich machen, wenn ich die beiden mal verkaufe????? Ich hab´ ja nie was angegeben, weil nix in der Jahresbescheinigung stand!!!

 

gruß,

moneycruncher

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Sven82
Wie soll ich etwas in KAP und AUS eintragen, das in der Jahresbescheinigung gar nicht aufgeführt ist? Also spätestens da hört wirklich der Spaß auf, wenn ich dann auch noch diese Angaben irgendwo anders herholen muss.

frag mal deine Bank :w00t:

 

In dem Fall kannst du dir die Daten aus dem eBundesanzeiger ziehen

 

972996: Veröffentlichungsdatum 17.04.2008 - https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

986019: Veröffentlichungsdatum 23.04.2008 - https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

Darin wirst du dann auch sehen, dass der Sarasin nicht ausschüttet, sondern thesauriert.

 

Ich hoffe mal, dass die Links funktionieren zumal es session-Links sind. Ansonsten musst du nach der ISIN oder dem Veröffentlichungsdatum auf der eBundesanzeigerseite schauen.

 

Wenn du auf das Datum deiner Steuerunterlagen schaust dürften diese noch vor dem 17.04.2008 erstellt worden sein.

 

Was muss ich eigentlich machen, wenn ich die beiden mal verkaufe????? Ich hab´ ja nie was angegeben, weil nix in der Jahresbescheinigung stand!!!

dann findet ein Steuerabzug auf die ausschüttungsgleichen Erträge statt. Die Erträge werden spätestens dann versteuert, wobei der Steuerabzug nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist.

Die Finanzämter sind angewiesen in den Fällen zu prüfen ob ein Steuerstrafverfahren einzuleiten ist zumal die Steuern nicht rechtzeitig gezahlt wurden. Ich kenne allerdings keinen Kollegen, der überhaupt über das Thema Bescheid weiß geschweige denn darauf achtet.

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Moneycruncher
frag mal deine Bank :w00t:

 

In dem Fall kannst du dir die Daten aus dem eBundesanzeiger ziehen

 

972996: Veröffentlichungsdatum 17.04.2008 - https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

986019: Veröffentlichungsdatum 23.04.2008 - https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

Darin wirst du dann auch sehen, dass der Sarasin nicht ausschüttet, sondern thesauriert.

 

Ich hoffe mal, dass die Links funktionieren zumal es session-Links sind. Ansonsten musst du nach der ISIN oder dem Veröffentlichungsdatum auf der eBundesanzeigerseite schauen.

 

Wenn du auf das Datum deiner Steuerunterlagen schaust dürften diese noch vor dem 17.04.2008 erstellt worden sein.

 

 

dann findet ein Steuerabzug auf die ausschüttungsgleichen Erträge statt. Die Erträge werden spätestens dann versteuert, wobei der Steuerabzug nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist.

Die Finanzämter sind angewiesen in den Fällen zu prüfen ob ein Steuerstrafverfahren einzuleiten ist zumal die Steuern nicht rechtzeitig gezahlt wurden. Ich kenne allerdings keinen Kollegen, der überhaupt über das Thema Bescheid weiß geschweige denn darauf achtet.

 

O je, das ist ja der reine Wahnsinn! Ich habe keine Lust mehr auf Fonds. Keine Ahnung, was ich mache. Ich verkaufe über die Börse und stelle mich blöd, vielleicht passiert ja gar nix steuerlich?!!?! Aber Danke für die Infos!!

gruß

moneycruncher

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crosplit

Ja, ich habe auch keine Lust mehr auf Fonds...deshalb bis Ende des Jahres nur noch Aktien...sind transparenter... :-

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