Norbert-54 schrieb am 27. Juni 2010 - 14:04:
obx schrieb am 27. Juni 2010 - 13:31:
Danke Norbert,
was mich gerade ein bisschen verwundert ist aber folgendes. Der ausschüttungsgleiche Betrag von 1,15 EUR bezieht sich auf den Zeitraum 1.1.09-31.12.09. In der Jahressteuerbescheinigung der Bank hat diese aber für die Einkommensteuererklärung 2009 den Zeitraum vom 1.1.08-31.12.08 angesetzt.
Bezieht sich deine Steuerbescheinigung der Bank, die Du jetzt in 2010 für 2009 erhalten hast, auch auf den Zeitraum 1.1.08-31.12.08?
was mich gerade ein bisschen verwundert ist aber folgendes. Der ausschüttungsgleiche Betrag von 1,15 EUR bezieht sich auf den Zeitraum 1.1.09-31.12.09. In der Jahressteuerbescheinigung der Bank hat diese aber für die Einkommensteuererklärung 2009 den Zeitraum vom 1.1.08-31.12.08 angesetzt.
Bezieht sich deine Steuerbescheinigung der Bank, die Du jetzt in 2010 für 2009 erhalten hast, auch auf den Zeitraum 1.1.08-31.12.08?
Meine Bank (Cortal Consors) hat mir diesen Betrag für das Jahr 2009 bescheinigt (formuliert im Schreiben als: Erträgnisaufstellung für 2009).
Möglicherweise hat Deine Bank nur aus Versehen die falsche Jahreszahl auf das Papier gedruckt (oder die alte nochmal geschickt).
Norbert
@Norbert
So, ich bin nochmal alles komplett durchgegangen und unterstelle jetzt einfach mal, dass der Fehler bei Deiner Bank liegt, Norbert. Denn, gucke ich mir das Geschäftsjahr vom 1.1.2008 bis 31.12.2008 im ebundesanzeiger.de mal genauer an, so steht bei den "ausschüttungsgleichen Erträgen" beim ZZ2 folgendes:
Und zwar hinter meiner Zahl von 3,4629 "Verweis auf Fußnote 3"
Zitat
3) Die ausschüttungsgleichen Erträge sowie die ausgeschütteten Erträge der Ausschüttung gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG zum 2. März 2009 als zugeflossen.
Ich denke also, dass das Geschäftsjahr vom 1.1.08 bis 31.12.08 maßgebend ist, weil für dieses Geschäftsjahr die "Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge" uns in 2009 zugeflossen sind.
Nimmst Du hingegegen den Betrag von 1,15 aus dem Geschäftsjahr 1.1.09 bis 31.12.09, so nimmst Du einen Betrag, der Dir ja erst in 2010 zugeflossen ist. Aber die Steuererklärung für 2010 müssen wir ja erst in 2011 machen...
Was hälst Du von meiner These Norbert?

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