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Lobster

DWS - TopRente Dynamik vs. RiesterRente Premium

Empfohlene Beiträge

Fleisch

1. Frage: Gilt für welches DWS-Produkt ?

 

2. Frage: Welchen rechtlichen Hintergrund hat die AGB-Änderung und zu wann ?

 

3. Frage: sofern über Vermittler abschlossen wurde, untersagt die DWS dem Vermittler die Weitergabe der Vertriebsprovision an den Kunden ?

 

4. Frage: Warum macht die DWS darauf aufmerksam, dass sie weniger Vertriebsprovision bekommt, wenn en Vermittler drin hängt als ohne ? Grund ? Hier beziehe ich mich auf den Abschnitt ab "Die Höhe der Provision varriert, je nachdem ...."

 

5. Frage: Warum teilen sie mir Einzelheiten erst auf Nachfrage mit und nicht direkt komplett ?

 

6. Frage: ich erkläre mich bereit, dass die depotführende stelle die Vertriebsvergütungen (aufpassen mit den Begriffen :w00t: ) einbehält ? Liest sich für mich, als ob die DWS sich aus der Unterstützung des Vermittlergeschäfts (wie AVL und so) zurückziehen will und die Verträge voll auf DWS-direkt laufen sollen. @ Postbankberater: Hier bist du glaube ich auch als Betroffener (?) gefragt uns aufzuklären ;)

 

Entweder bin ich bissl wirr durch die erkältung oder ich hab einfach gerade mal en besch....eidenes vertständnis für den text

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Message

Ich will ja von euch wissen, was das zu bedeuten hat. habe die DWS Toprente Dynamik. Die AGB Änderung soll laut dem Schreiben sofort gültig sein, wenn ich nicht innerhalb von 6 Wochen widerspreche. Im übrigen habe ich über AVL abgeschlossen, bzw. bin mit meinem Deport dorthin umgezogen.

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neysee
Ich will ja von euch wissen, was das zu bedeuten hat. habe die DWS Toprente Dynamik. Die AGB Änderung soll laut dem Schreiben sofort gültig sein, wenn ich nicht innerhalb von 6 Wochen widerspreche. Im übrigen habe ich über AVL abgeschlossen, bzw. bin mit meinem Deport dorthin umgezogen.

 

Für mich hört sich das nach MiFiD-Zeug an. Für das, was man in den Riestervertrag einbezahlt, werden ja Fonds gekauft. Ein Teil der Verwaltungsgebühr dieser Fonds geht an denjenigen, der die Fonds verwahrt (depotführende Stelle) und an den, der die Fonds vermittelt hat (also DWS direkt oder der Vermittler, über den man den Riestervertrag abgeschlossen hat). Die haben sich das Geld schon immer eingesteckt, nun muss aber dank MiFiD irgendwo stehen, dass sie das tun und dass du das richtig findest.

 

Einen Ausstieg von DWS aus dem Vermittlergeschäft oder eine Aussage dazu, dass DWS nicht mehr möchte, dass Vermittler einen Teil ihrer Vertriebsprovision dem Kunden zurück "schenken", würde ich daraus nicht herauslesen.

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etherial
2. Frage: Welchen rechtlichen Hintergrund hat die AGB-Änderung und zu wann ?

 

Ich habe neulich im TV (oder hier im Forum?) gehört, dass zwei Anwälte gegen eine Bank geklagt hat, weil Teile der Verwaltungsgebühren an die Bank (Kickbacks) gingen. Laut Gesetz stünden diese Kickbacks den Kunden zu. Ich nehme an, dass die AGB-Änderungen die Bank gegen solche Klagen absichern sollen und ich nehme weiterhin an, dass hier jede Bank mitmachen wird, die nicht gerade Quirinbank heißt.

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Message

Aber was würde dann passieren, wenn man widerspricht? Wird diese Verkaufsprovision dann an den Kunden ausbezahlt und der Vermittler bekommt nichts mehr?

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etherial
Aber was würde dann passieren, wenn man widerspricht? Wird diese Verkaufsprovision dann an den Kunden ausbezahlt und der Vermittler bekommt nichts mehr?

 

Die Frage ist sehr hypothetisch. Die Vermittler werden jeden Kontakt mit dir abbrechen, denn letztlich haust du nicht die DWS übers Ohr sondern die Vermittler, die dir ohnehin schon 50% oder mehr gewähren.

 

Sprich: Du kannst nicht widersprechen, du kannst dir nur einen anderen Anbieter suchen. Und selbst da wirst du keine besseren Konditionen bekommen.

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Fleisch

folge für uns ?

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Message

Also mit anderen Worten: Nicht widersprechen ist sinnvoller wenn man weiterhin über AVL 100% vom Ausgabeaufschlag erhalten möchte?

Zumal Schweigen doch eher als Ablehnung geltend sollte, wenn es irgendwann mal vor Gericht geht. So hilft es DWS doch garnichts.

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Dagobert1977

HI @ alle,

 

ich habe mal eine Frage! Bei der Riester Rente DWS Premium zahle ich die ersten Jahre die meisten Gebühren. Wenn ich jetzt den Vertrag mit den minimalsten Beitrag abschließe z. B. 10 und ich in erst wieder in 5 Jahren erhöhe dann müßte ich mir mir doch einige Kosten sparen. Mache ich da jetzt einen Denkfehler?

 

Danke für die Posts.

 

Gruß Duck

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MarcWeissmann
· bearbeitet von MarcWeissmann

@Dagobert1977:

 

Denkfehler würde ich es nicht nennen, wenn man versucht etwas für sich heraus zu holen ;)

 

Deine Idee geht aber aus zwei Gründen nicht umzusetzen:

 

1. Spätere Zahlungen werden wiederum mit den Abschlusskosten beleget, wie auch die überwiesenen Förderungen. Also analog aller anderen Riesterfondssparer und -versicherungen.

 

2. Der monatliche Mindestbeitrag bei der DWS RRP beträgt monatlich 25 :blushing:

 

Zum Thema Kündigung aufgrund der MiFid-Informationen:

 

Es kann passieren, dass es bei einem Widerspruch gegen die neuen AGBs zu einer Kündigung der kompletten Geschäftsbeziehung kommt. Banken und Investmentgesellschaften müssen sich mit den neuen Regelungen davor schützen, dass nachträglich Kickbacks eingefordert werden. Nach aktueller Rechtslage stehen diese nämlich dem Kunden zu, wenn nicht extra auf sie hingewiesen wurde.

 

Die Ausgburger Aktienbank jedenfalls hat bei Kunden, die den neuen AGBs widersprachen die Depots gekündigt. Wäre hiermit also extrem vorsichtig.

 

Zur Frage nach der Bestandsprovision für Vermittler:

 

Ich erhalte über meinen Fondspool 20% der Verwaltungsvergütung der Dachfonds bei der RRP, demnach momentan 0,3% p.a. auf das verwaltete Vermögen.

 

Im übrigen ist das Vorgehen von AVL schon witzig, denn es gibt (zumindest kann ich dies bei meinen Kunden im Fondspool so handhaben) die Möglichkeit die DWS Top Rente direkt mit vollem AA-Rabatt zu gewähren. Also ohne nachträgliche extra-Überweisungen...aber hierüber kann man natürlich einen schönen Zinsvorteil gewinnen.

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culo
· bearbeitet von culo
@Dagobert1977:

 

Denkfehler würde ich es nicht nennen, wenn man versucht etwas für sich heraus zu holen ;)

 

Deine Idee geht aber aus zwei Gründen nicht umzusetzen:

 

1. Spätere Zahlungen werden wiederum mit den Abschlusskosten beleget, wie auch die überwiesenen Förderungen. Also analog aller anderen Riesterfondssparer und -versicherungen.

 

2. Der monatliche Mindestbeitrag bei der DWS RRP beträgt monatlich 25€ :blushing:

 

Zum Thema Kündigung aufgrund der MiFid-Informationen:

 

Es kann passieren, dass es bei einem Widerspruch gegen die neuen AGBs zu einer Kündigung der kompletten Geschäftsbeziehung kommt. Banken und Investmentgesellschaften müssen sich mit den neuen Regelungen davor schützen, dass nachträglich Kickbacks eingefordert werden. Nach aktueller Rechtslage stehen diese nämlich dem Kunden zu, wenn nicht extra auf sie hingewiesen wurde.

 

Die Ausgburger Aktienbank jedenfalls hat bei Kunden, die den neuen AGBs widersprachen die Depots gekündigt. Wäre hiermit also extrem vorsichtig.

 

Zur Frage nach der Bestandsprovision für Vermittler:

 

Ich erhalte über meinen Fondspool 20% der Verwaltungsvergütung der Dachfonds bei der RRP, demnach momentan 0,3% p.a. auf das verwaltete Vermögen.

 

Im übrigen ist das Vorgehen von AVL schon witzig, denn es gibt (zumindest kann ich dies bei meinen Kunden im Fondspool so handhaben) die Möglichkeit die DWS Top Rente direkt mit vollem AA-Rabatt zu gewähren. Also ohne nachträgliche extra-Überweisungen...aber hierüber kann man natürlich einen schönen Zinsvorteil gewinnen.

 

alles falsch. mindestbetrag sind 5 euro, und abschlussgebühr zahlt man nur auf den vorher MONATLICH vereinbarten betrag.

dafür fällt für käufe im rahmen dieses betrage kein aa an. bei sonderzahlungen fällt dagegen aa an.

du machst sowas professionell? ich muss schon sagen, bei solchen beratungen kann man ja lieber meine oma fragen.

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spunti

@culo

Wie kommst du darauf, dass sich die Gebühren auf anfangs festgelegte Monatsraten beziehen?

 

Das mag vielleicht stimmen, wenn man anfangs viel zahlt und dann beschließt, die Monatsraten zu senken, aber ansonsten hatte irgendwer hier aus dem Forum bei der DWS nachgefragt und die Gebühren steigen entsprechend, wenn man später viel mehr zahlt als anfangs vereinbart.

 

grüße

spunti

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MarcWeissmann
· bearbeitet von MarcWeissmann

@culo:

 

Zunächst würde ich es begrüßen - wenn dies auch leider mittlerweile in Internetforen so üblich geworden ist - wenn Du nicht gleich beleidigend wirst und vor allen Dingen auch nicht "alles falsch" schreibst, wenn Deiner Meinung nach einige Punkte nicht zutreffen.

 

Die Frage von @Dagobert1977 bezog sich in meinen Augen auf die normale Variante der DWS RRP. Hierzu zitiere ich einmal die DWS:

 

"Gibt es einen Mindestbeitrag?

Jein. Es gibt gesetzliche Mindestbeiträge von 60 pro Jahr für unmittelbar

Riesterberechtigte und 0 für sogenannte Huckepackverträge (wo der Ehegatte

selbst keine Beiträge zahlt und nur Zulagen bekommt, weil er allein nicht riestern

könnte); diese Kleinstbeiträge lassen wir natürlich zu. Für reguläre Vollzahler

haben wir 25 als Mindesteigenbeitrag festgelegt."

 

Muss man also wohl ein wenig differenzieren. Ich verstehe die Aussage so, dass ein Kunde mit beispielsweise 25.000 Einkommen mindestens 25 pro Monat zahlen muss. Von daher wäre von meiner Seite sicherlich erstmal die Frage nach @dagoberts Einkommen nötig gewesen. Wenn Du hier aber neuere Informationen hast, so gerne her damit, ich bin durchaus lernfähig. ;)

 

Bei den Kosten gebe ich Dir in Teilen recht, hier hätte ich etwas differenzieren müssen:

 

Für den ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlt man Abschlussgebühren in Höhe von 5,5%. Die Sonderzahlungen und Zulagen werden nicht mit Abschlussgebühren, sondern mit dem AA der Fonds in Höhe von 5% belegt. Somit ist die Ersparniss nun nicht sonderlich groß, wohl aber der Vorteil - wenn man mal die Möglichkeiten der Rückvergütungen und Rabattierungen bei Maklern Fondsvermittlern außen vor läßt - der dann nicht mehr gegebenen Zillmerung.

 

Auf mehrmalige Nachfrage bei DWS erhielt ich letztes Jahr jedoch die Aussage, dass reguläre Beitragserhöhungen wieder mit den Abschlusskosten belegt würden. Ich möchte nun hier nicht meine Hände für die DWS Hotline ins Feuer legen und habe mich auch mit diesem Thema noch nicht übermäßig beschäftigt, da ich für meine Kunden eher die DWS Top Rente favorisiere.

 

Nachtrag:

Habe jetzt aber in den Bedingungen nachgelesen:

 

"15.2 Der Anleger kann bei Vertragsbeginn eine Dynamisierung seiner regelmäßigen Beiträge

um 5 % wählen. Die Dynamisierung erfolgt immer zum 1. Januar, erstmals in dem

auf den Vertragsbeginn folgenden Jahr. In dem auf den Vertragsbeginn folgenden Jahr werden

die bei Vertragsbeginn vereinbarten regelmäßigen Beiträge um 5% erhöht (erhöhte

regelmäßige Beiträge). In den folgenden Jahren erfolgt die Dynamisierung auf Basis des

jeweils zuletzt erhöhten regelmäßigen Beitrags. Die DWS berechnet auf die Differenz

zwischen dem bei Vertragsschluss vereinbarten regelmäßigen Beitrag und dem durch die

Dynamisierung erhöhten Beitrag jeweils, d. h. bei jeder Zahlung, einen Betrag von 5 % als

Abschluss- und Vertriebskosten, der nicht in Fondsanteile angelegt wird. Der Anleger kann

einer bei Vertrags beginn gewählten Dynamisierung jederzeit schriftlich widersprechen."

 

Also doch Schande über die Hotline ;) - @culo hat in dem Punkt absolut Recht, d.h. man zahlt dann auf Erhöhungen "nur" 5% statt 5,5%.

 

Gruß

Marc

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culo
· bearbeitet von culo
@culo

Wie kommst du darauf, dass sich die Gebühren auf anfangs festgelegte Monatsraten beziehen?

 

Das mag vielleicht stimmen, wenn man anfangs viel zahlt und dann beschließt, die Monatsraten zu senken, aber ansonsten hatte irgendwer hier aus dem Forum bei der DWS nachgefragt und die Gebühren steigen entsprechend, wenn man später viel mehr zahlt als anfangs vereinbart.

 

grüße

spunti

 

 

wenn du einen vertrag auf 5 euro abschliesst und ihn einen monat später auf 100 euro erhöhst, dann zahlst du nur verkaufsprovision für die 5 euro (meist bis zum 60. wenn man das als rentenalter vereinbart). für die restlichen 95 euro zahlt man dann ausgabeaufschlag.

 

da viele vermittler ausgabeaufschläge zu 100% und zeitnah erstatten (abschlussgebühren oft erst nach 5 jahren) ist das also schon ein unterschied.

 

auch ab 2009 kann es wichtig sein, wenn man mit einem dws riester premium abgeltungssteuer sparen will.

 

@weissmann: das ist falsch. es gibt keinen kindestbeitrag von 25 euro, sondern nur 5 euro. jedenfalls war es noch im dezember 2007 so, und ich glaube nicht, dass sich 2008 etwas geändert hat. da sind eher dinge zugunsten des sparers im gespräch.

 

wenn du 25 euro ansprichst, dann solltest du dazusagen, dass das deine persönlich festgelegte grenze ist und das nichts mit der dws zu tun hat, weil du eine mindestprovision kassieren willst.

 

ich habe 2 veträge : einen auf 0 euro für meine frau und einen auf 5 euro für mich. und ich habe gerade meine ausgabeaufschläge für die sonderzahlung von 2007 erstattet bekommen. sind schon auf dem konto.

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MarcWeissmann
· bearbeitet von MarcWeissmann
auch ab 2009 kann es wichtig sein, wenn man mit einem dws riester premium abgeltungssteuer sparen will.

 

Mag sein, dass ich gerade auf dem Schlauch stehe, aber ich kann Dir nicht folgen, was Erhöhungen und Ausgabeaufschläge in Riesterprodukten mit der Abgeltungssteuer bzw. deren Einsparung zu tun haben? Sind nicht alle Riesterprodukte und deren Erhöhungen von der der Abgeltungssteuer unbenommen?

 

@weissmann: das ist falsch. es gibt keinen kindestbeitrag von 25 euro, sondern nur 5 euro. jedenfalls war es noch im dezember 2007 so, und ich glaube nicht, dass sich 2008 etwas geändert hat. da sind eher dinge zugunsten des sparers im gespräch.

 

Doch, den gibt es zumindest offiziell. Nachdem meine Aussage, dass ich hierbei die DWS zitierte, anscheinend überlesen wurde, hier nochmal der Link zum aktuellen FAQ der DWS (Seite 6):

 

www.dws-direkt.de/dsp/cms/documents/DWS_PB0710DERiesterRentePremiumFAQs.pdf

 

wenn du 25 euro ansprichst, dann solltest du dazusagen, dass das deine persönlich festgelegte grenze ist und das nichts mit der dws zu tun hat, weil du eine mindestprovision kassieren willst.

 

Ich habe so ein wenig den Eindruck, dass Du einer der zahlreichen böse-Berater-Reflex-Poster in diesem Forum bist, oder? Ich hatte eigentlich in meinem ersten Post zum Thema geschrieben, dass ich die TopRente (übrigens mit vollem Rabatt auf den AA) für meine Kunden favorisiere, aber man liest eben immer nur, was man will.

 

ich habe 2 veträge : einen auf 0 euro für meine frau und einen auf 5 euro für mich. und ich habe gerade meine ausgabeaufschläge für die sonderzahlung von 2007 erstattet bekommen. sind schon auf dem konto.

 

Das ist doch völlig i.O. und kann doch jeder für sich selbst entscheiden. Ich kann meine Aussage des Mindestbeitrages auch gerne dahingehend ändern, dass es offiziell einen Mindestbeitrag von 25 gibt, dieser aber offensichtlich nicht wirklich interessiert, da auch im Antrag nicht nach den Einkommensdaten gefragt wird. Vermutlich kommt man mit dem Mindestbeitrag nur in der Bankberatung in Berührung. ;)

 

Ich habe hier nur die offiziellen Punkte der DWS weitergegeben, welche damals bei Einführung der RRP an mich herangetragen wurden, näher hatte ich mich mit dem Produkt noch nicht beschäftigt, da ich bislang und auch weiterhin (zumindest wenn noch die Wahl der Variante Dynamik möglich ist) die TopRente mit direktem Rabatt auf den AA (keine nachträgliche Erstattung!) für die beste Wahl halte.

 

Also bitte nicht immer die schnelle Abschlussprovisionsgeilheit unterstellen! Im übrigen verdiene sowohl ich als auch AVL oder wer auch immer über die Laufzeit mehr an einer DWS Riesterrente (egal welche Variante und mit welchem AA) als in einem Versicherungsmodell. Aber eben häppchenweise über viele Jahre.

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culo
Mag sein, dass ich gerade auf dem Schlauch stehe, aber ich kann Dir nicht folgen, was Erhöhungen und Ausgabeaufschläge in Riesterprodukten mit der Abgeltungssteuer bzw. deren Einsparung zu tun haben? Sind nicht alle Riesterprodukte und deren Erhöhungen von der der Abgeltungssteuer unbenommen?

 

 

 

Doch, den gibt es zumindest offiziell. Nachdem meine Aussage, dass ich hierbei die DWS zitierte, anscheinend überlesen wurde, hier nochmal der Link zum aktuellen FAQ der DWS (Seite 6):

 

www.dws-direkt.de/dsp/cms/documents/DWS_PB0710DERiesterRentePremiumFAQs.pdf

 

eben deshalb sind sonderzahlungen in die rr premium eventuell interessant, weil deren erträge nur zu 50% mit dem persönlchen steuersatz versteuert werden. im gegensatz zu 27% abgeltungssteuer.

 

bei dws steht:

 

"Gibt es einen Mindestbeitrag?

Jein. Es gibt gesetzliche Mindestbeiträge von 60 pro Jahr für unmittelbar

Riesterberechtigte und 0 für sogenannte Huckepackverträge (wo der Ehegatte

selbst keine Beiträge zahlt und nur Zulagen bekommt, weil er allein nicht riestern

könnte); diese Kleinstbeiträge lassen wir natürlich zu. Für reguläre Vollzahler

haben wir 25 als Mindesteigenbeitrag festgelegt."

 

hier ist nur von jahrebeiträgen die rede. also 25 euro "eigenbeitrag" im jahr. was ist ein "regulärer vollzahler"? jedenfalls steht da ausdrücklich, dass 60 euro IM JAHR zugelassen werden.

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MarcWeissmann
· bearbeitet von MarcWeissmann

@culo:

 

Gut, dann habe ich Dich mißverstanden, ich hatte Deine Aussage so interpretiert, dass die Zuzahlungen speziell zur RRP bevorteilt seien. Dann sind wir hier ja zusammen.

 

Der von uns beiden zitierte Text lässt meiner Ansicht nach ein wenig Raum für Interpretationen. Man kann es sicherlich so auslegen, dass die 25 Mindestbeitrag pro Jahr gemeint sind, dann macht für mich aber der vorherige Passus mit den 60 Sockelbeitrag keinen Sinn mehr. Demnach hätte sinngemäß die Aussage "Wir lassen reine Zulagenverträge ohne eigene Zuzahlungen zu, für alle anderen liegt der jährliche Mindestbeitrag bei 25." dann ausgereicht, oder?

 

Ist ein wenig schwammig formuliert und man kann es sicher unterschiedlich auslegen. Vielleicht rufe ich die nächsten Tage einmal die Vermittlerhotline an und poste dann das Ergebnis. Wäre sicher auch interessant, wenn das gleiche jemand als Kunde macht, kann mir schon vorstellen, dass hier unterschiedliche Ergebnisse zu Tage treten. ;-)

 

Einigen wir uns darauf, dass es dann doch eigentlich egal ist, weil die DWS offensichtlich keine Überprüfung des Einkommens unternimmt und daher der Mindestbeitrag zwar existiert (in welcher Höhe auch immer), aber für die Praxis nicht relevant ist?

 

Gruß

Marc

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simgh

Hallo :rolleyes:

 

Ich verfolge den Thread seit gestern und da ich vor der Entscheidung TopRente vs. Premium Rente stehe, würde ich gerne etwas nachfragen:

Ich habe mich bei einen Vermittler nach den Rabatten bei der Premium Variante erkundigt. Dieser antwortete in der folg. Form:

 

"Wir bieten Ihnen die DWS RiesterRente Premium mit folgender Rabattierung an:

 

100,00% Rabatt auf staatliche Zulagen und zusätzlich gesondert geleistete Einzahlungen.

90,91% Rabatt auf die Abschlusskosten

 

Depotkosten: 15,40 Eur p.a. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an."

 

Weiter:

 

"Die Rückerstattung der Rabatte erfolgt jährlich im April des Folgejahres der Einzahlungen.

 

Die bezahlten Ausgabeaufschläge auf die zusätzlichen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen werden zu 100% im Folgejahr zurückestattet. Alle bezahlten Abschlussgebühren werden Ihnen in den ersten 5 Jahren in gleichen Teilen zurückerstattet."

 

Wahrscheinlich ist das mittlerweile Standard, aber viel besser geht es doch nicht, oder?

Ich werde die ersten Jahre sehr wahrscheinlich nicht viel Geld einzahlen können, auch wenn gerade da mehr Geld sicherlich gut wäre(ich bin aber noch sehr jung :)). Ev. wird es jeweils nur der Mindesteigenbeitrag. Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Unterschied zw. TopRente und Premium Rente nicht von allzu großer Bedeutung ist(beste Rabatte jeweils vorausgesetzt)?

Und als letztes: ist es eigentlich üblich, dass kein schriftlicher Vertrag über die versprochenen Rabatte aufgesetzt wird? Sollte man darauf bestehen? Gefahren?

 

Es wäre ganz toll, wenn ich ein paar Tipps von euch bekäme!

 

Mfg simgh

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TheMightyGandalf
Hallo :rolleyes:

 

Ich verfolge den Thread seit gestern und da ich vor der Entscheidung TopRente vs. Premium Rente stehe, würde ich gerne etwas nachfragen:

Ich habe mich bei einen Vermittler nach den Rabatten bei der Premium Variante erkundigt. Dieser antwortete in der folg. Form:

 

"Wir bieten Ihnen die DWS RiesterRente Premium mit folgender Rabattierung an:

 

100,00% Rabatt auf staatliche Zulagen und zusätzlich gesondert geleistete Einzahlungen.

90,91% Rabatt auf die Abschlusskosten

 

Depotkosten: 15,40 Eur p.a. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an."

 

Weiter:

 

"Die Rückerstattung der Rabatte erfolgt jährlich im April des Folgejahres der Einzahlungen.

 

Die bezahlten Ausgabeaufschläge auf die zusätzlichen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen werden zu 100% im Folgejahr zurückestattet. Alle bezahlten Abschlussgebühren werden Ihnen in den ersten 5 Jahren in gleichen Teilen zurückerstattet."

 

Wahrscheinlich ist das mittlerweile Standard, aber viel besser geht es doch nicht, oder?

 

Sehe ich auch so... ich kannte bislang nur 80% Rabatt bei der Premium monatlich, 100% bei der TopRente.

 

Ev. wird es jeweils nur der Mindesteigenbeitrag. Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Unterschied zw. TopRente und Premium Rente nicht von allzu großer Bedeutung ist(beste Rabatte jeweils vorausgesetzt)?

 

Jein. Die Premium fährt anfangs eine höhere Aktienquote (100%) als die TopRente (85%). Ob das gut oder schlecht ist, ist Geschmackssache. Die Kosten hast Du jedenfalls gut im Griff mit Deinem Vorgehen und bei 100% Erstattung machen später hohe Zuzahlungen den Kohl nicht fett...

 

Und als letztes: ist es eigentlich üblich, dass kein schriftlicher Vertrag über die versprochenen Rabatte aufgesetzt wird? Sollte man darauf bestehen? Gefahren?

 

Nein. Das Fehlen eines schriftlichen Vertrags ändert zwar nichts an der Verpflichtung zur Zahlung, erschwert Dir aber den Beweis und sollte für seriöse Vermittler nicht üblich sein. Ich habe alles schön schriftlich. Falls das auf deren Homepage steht, würde ich mir das zumindest mit Datum ausdrucken. Ggf. auf dem Formular für den vermittler vermerken "Erstattung zu x %..." und auch vom Antrag eine Kopie machen.

 

Es wäre ganz toll, wenn ich ein paar Tipps von euch bekäme!

 

Mfg simgh

 

Aber gerne!

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culo
Hallo :rolleyes:

 

Ich verfolge den Thread seit gestern und da ich vor der Entscheidung TopRente vs. Premium Rente stehe, würde ich gerne etwas nachfragen:

Ich habe mich bei einen Vermittler nach den Rabatten bei der Premium Variante erkundigt. Dieser antwortete in der folg. Form:

 

"Wir bieten Ihnen die DWS RiesterRente Premium mit folgender Rabattierung an:

 

100,00% Rabatt auf staatliche Zulagen und zusätzlich gesondert geleistete Einzahlungen.

90,91% Rabatt auf die Abschlusskosten

 

Depotkosten: 15,40 Eur p.a. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an."

 

Weiter:

 

"Die Rückerstattung der Rabatte erfolgt jährlich im April des Folgejahres der Einzahlungen.

 

Die bezahlten Ausgabeaufschläge auf die zusätzlichen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen werden zu 100% im Folgejahr zurückestattet. Alle bezahlten Abschlussgebühren werden Ihnen in den ersten 5 Jahren in gleichen Teilen zurückerstattet."

 

Wahrscheinlich ist das mittlerweile Standard, aber viel besser geht es doch nicht, oder?

Ich werde die ersten Jahre sehr wahrscheinlich nicht viel Geld einzahlen können, auch wenn gerade da mehr Geld sicherlich gut wäre(ich bin aber noch sehr jung :)). Ev. wird es jeweils nur der Mindesteigenbeitrag. Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Unterschied zw. TopRente und Premium Rente nicht von allzu großer Bedeutung ist(beste Rabatte jeweils vorausgesetzt)?

Und als letztes: ist es eigentlich üblich, dass kein schriftlicher Vertrag über die versprochenen Rabatte aufgesetzt wird? Sollte man darauf bestehen? Gefahren?

 

Es wäre ganz toll, wenn ich ein paar Tipps von euch bekäme!

 

Mfg simgh

 

hallo,

ich habe 100% erstattung der abschlussgebühr vereinbart. bekomme sie allerdings erst nach 5 jahren.

bei mir sind das nur ca. 100 euro, weil ich auf 5euro/monat abgeschlossen habe.

in dem fall sind toprente und premiumrente in der tat nahezu identisch, bezogen auf gebühren.

ich habe von meinem vermittler ein merkblatt bekommen, in dem die konditionen festgehalten sind. allerdings nicht unterschrieben.

ich habe das merkblatt in absprache mit dem vermittler zum vertragsbestandteil des dws-vertrages gemacht.

das ist aber eigentlich nicht erheblich, weil die erstattung der ausgabeaufschläge wichtiger ist. und die bekomme ich schon im februar des folgejahres, was auch dieses jahr geklappt hat (habe 2007 angeschlossen).

depotkosten habe ich für 2007 auch gar nicht bezahlt. da hat sich die dws wohl kulant gezeigt. ich hatte erst ende dezember abgeschlossen.

mein vermittler erstattet aber inzwischen keine 100% mehr, wegen der unklaren rechtslage bei der premiumrente.

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herr_welker

Hi Leute,

 

da ich jetzt auch eine DWS Riester Rente abschließen will, bin ich über die Suche hier gelandet.

 

Nach meinen jetzigen Informationen würde ich die DWS Riesterrente Premium nehmen.

 

Einige von euch schreiben von Rabatten. Wo bekommt ihr die? Meine "Berater" haben mir nix davon erzählt.

 

Und noch eine Frage. Der von der Sparkasse hat mir angeboten, die DWS Rente über ihn laufen zu lassen. Entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile?

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Fleisch

"Berater" = DVAG, AWD, MLP, sonstiger unabhängiger ? --> rauswerfen

 

Rabatte gibt's bei vielen Anbietern, sog. Vermittlern. Bekannteste sind AVL, fondvermittlung24, kf-finanzmakler und und und

google mal danach

 

seit wann bietet die sparkasse en produkt von der dws ? :blink: die sind doch total auf hausprodukt deka abgerichtet ....

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herr_welker
seit wann bietet die sparkasse en produkt von der dws ? blink.gif die sind doch total auf hausprodukt deka abgerichtet ....

 

Auf meinem Wunsch hin. Deka-Bonusrente bzw. ein Riester Produkt der Versicherungskammer Bayern wollte ich nicht.

 

Ich denke ich werde mir mal ein Angebot von Fondvermittlung24 machen lassen. Danke.

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker

Etz is mir mal ne Idee gekommen.

 

Normalerweiße steigt das Einkommen ja. Also muss auch der Beitrag der reinfließt steigen, wenn man die vollen staatlichen Zulagen will. Bei der DWS Riesterrente Premium wird die Differenz zwischen dem gezahlten und dem was im Vertrag steht ja mit einer Gebühr belastet.

 

Also schließ ich etz einen Vertrag ab mit dem ich des maximale an Beitrag zahlen muss. Nächsten Monat geh ich hin und änder den dann so dass ich die vollen staatlichen Zulagen bekomme.

 

Wenn jetzt aber mein Einkommen steigt, und ich meinen Vertrag anpasse, dann muss ich ja nicht diese Gebühr für die Differenz nicht zahlen. Oder? Da ja in meinem Vertrag ein wesentlich höherer Betrag drinnen steht.

 

Das ganze funktioniert natürlich nur, wenn man annähernd 100% der Abschlusskosten durch Rabatte wieder zurückerstattet bekommt. Sonst wären diese ja sehr hoch.

 

Was haltet ihr von der Idee?

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culo
· bearbeitet von culo
Etz is mir mal ne Idee gekommen.

 

Normalerweiße steigt das Einkommen ja. Also muss auch der Beitrag der reinfließt steigen, wenn man die vollen staatlichen Zulagen will. Bei der DWS Riesterrente Premium wird die Differenz zwischen dem gezahlten und dem was im Vertrag steht ja mit einer Gebühr belastet.

 

Also schließ ich etz einen Vertrag ab mit dem ich des maximale an Beitrag zahlen muss. Nächsten Monat geh ich hin und änder den dann so dass ich die vollen staatlichen Zulagen bekomme.

 

Wenn jetzt aber mein Einkommen steigt, und ich meinen Vertrag anpasse, dann muss ich ja nicht diese Gebühr für die Differenz nicht zahlen. Oder? Da ja in meinem Vertrag ein wesentlich höherer Betrag drinnen steht.

 

Das ganze funktioniert natürlich nur, wenn man annähernd 100% der Abschlusskosten durch Rabatte wieder zurückerstattet bekommt. Sonst wären diese ja sehr hoch.

 

Was haltet ihr von der Idee?

 

 

hallo,

ich kann dir nur empfehlen, auf 5 euro/monat abzuschliessen.

dann ist die abschlussgebühr minimiert. für sonderzahlungen zahlst du dann 5% ausgabeaufschläge, die die meisten hier im forum bekannten vermittler zu 100% erstatten. als rentenalter immer 60 eintragen.

wenn du z.b. 30 bist, dann sind das 30*60=1.800 * 5,5% = 99 Euro provision. da ist es dann fast egal, wieviel davon der vermittler erstattet. hauptsache er erstattet dir die ausgabeaufschläge bei sonderzahlungen.

dann bleibst du flexibel und kannst deine sonderzahlung machen, wann du willst.

natürlich will das kein vermittler gerne, aber daran erkennt man einen guten vermittler, ob er dir zu soetwas rät.

 

so wie du es planst ist es gerade falsch. je höher du abschliesst, desto höher die provision. und die wird dir gleich in den ersten 5 jahren abgezogen. wenn du also viel höher abschliesst als du einzahlst, dann kann im extremfall alles geld wegsein. bis zur rente ist dir allerdings deine einzahlung garantiert. aber es geht dann voll zu lasten der rendite.

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