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Lobster

DWS - TopRente Dynamik vs. RiesterRente Premium

Empfohlene Beiträge

jm2c
Welche Anbieter geben direkt Rabatt auf die Premium Rente?

Das würde mich auch mal interessieren... :-

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culo
· bearbeitet von culo
Das würde mich auch mal interessieren... :-

 

irgendjemand hatte mal was geschrieben, in einem thread wo ich ihn direkt danach gefragt hatte. aber die konditionen waren nicht so prall. ich schaue mal, ob ich die aussage finde und editiere dann.

 

habs gefunden:

 

Direktrabatt gibt es wohl.

Mir wurde von einem Vermittler (fonds4you) ) die Riester Premium mit einer Abschlussgebühr 1,65% und AA auf Sonderzahlungen 1,5% (das sind 70%) angeboten, der direkt im Vertrag bei der DWS hinterlegt sein soll. D.h. der Rabatt greift auch, wenn den Vermittler zahlungsunfähig wird.

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jm2c

Danke culo, das haut mich auch nicht vom Hocker. Ich habe ein Schreiben von der DWS, da steht schwarz auf weiß drin, dass für den Altersvorsorgevertrag DWS RiesterRente Premium keine Rabattierung möglich ist. Deswegen bin ich auch zu AVL gewechselt. Soviel zum Thema Direktrabatt. Und solange DWS direkt den Kunden da nicht entgegen kommt, lass ich alles wie's ist

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Memphis36

Es gibt bei der Riester-Rente Premium keinen Direktrabatt. Die einzige Möglichkeit ist der "Haustarif" der DWS. Den gibt es allerdings nur für

Mitarbeiter/Vermittler und deren Angehörige 1. Grades. Rabatt beträgt hier direkt 95%.

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investorfonds

Hallo an alle,

 

cih möchte mal eine weitere Alternative in den Raum werfen.

 

Wie würde es steuerlich eigentlich aussehen, wenn die AVL (oder anderer Vermittler) die Erstattung des

AA in die DWS RRP wieder direkt einbezahlt? Dann liegt ja eigentlich kein reduzierter Beitrag vor, der hier

ja steuerlich das Problem zu scheinen ist.?

 

Was meint Ihr?

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jm2c

Nette Idee investorfonds, das habe ich AVL auch schon vorgeschlagen - machen die aber nicht, da nur der DWS-Kunde Sonderzahlungen tätigen kann.

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juschka

In dem Zusammenhang hätte ich eine Frage (wenn ich die Antwort irgendwo überlesen habe bitte ich um Entschuldigung):

 

Ich rätsele über den Abschluss einer DSW Top Rente Dynamik oder der Riester Premium Rente. Ich war schon unterwegs zur Dynamik und habe mich hier über die gängigen Rabattierungen etc. informiert - ja bis ich über die 5 Regel bei der RPR gestolpert bin.

Von Anfang an hat mir eigentlich die RPR besser gefallen, weil diese im Gegensatz zur Dynamik auch für AVWL geeignet / zugelassen ist. Aber die Kosten fand ich halt immens. Leider bin ich über den Tarifvertrag gebunden und wenn mein alter Aktienfonds in einigen Jahren ausläuft kriege ich von der Firma nur noch Geld (die ehemaligen VL-Leistungen) wenn ich in eine AVWL-Geschichte einzahle.

 

Daher nun meine Frage: Funktioniert diese 5Geschichte auch mit den AVWL vom Arbeitgeber?

Dass ich quasi die 5 Euro zahle und er die Sonderzahlungen? Macht das schon einer in der Praxis mit seinem Arbeitgeber?

 

Gibt es sonst noch sinnvolle Alternativen / Vertragskombinationen? Ich wollte jetzt ein bisschen was über Riester sparen bevor mein Aktienfonds ausläuft und dann eben sinnvoll das AVWL Geld vom AG verbraten.

Danke juschka

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LagarMat

da speziell kann ich dir nicht helfen.

ich weiß nur, dass die rrp bei neuverträgen (auch über avl) nichtmehr rabattiert wird.

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tom1978
Wie würde es steuerlich eigentlich aussehen, wenn die AVL (oder anderer Vermittler) die Erstattung des

AA in die DWS RRP wieder direkt einbezahlt? Dann liegt ja eigentlich kein reduzierter Beitrag vor, der hier

ja steuerlich das Problem zu scheinen ist.?

 

Das Problem ist, dass Einzahlungen ausschliesslich per Bankeinzug vom Girokonto des Kunden möglich sind - daher fällt diese Möglichkeit weg.

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powerschwabe

Gibt es irgendwo Infos über die aktuelle Zusammensetzung der DWS Top Rente Dynamik. Auf der HP von DWS gibt es zwar so etwas aber leider mit keiner Datumsangabe.

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LagarMat
· bearbeitet von stezo
Gibt es irgendwo Infos über die aktuelle Zusammensetzung der DWS Top Rente Dynamik. Auf der HP von DWS gibt es zwar so etwas aber leider mit keiner Datumsangabe.

 

Die aktuelle Zusammensetzung des Portfolios hängt von deinem Alter ab.

 

Ich bin 27 und habe erst vor ein paar Tagen gekauft.

Das Portfolio ist also aktuell.

Bei mir sind's:

-35% DWS Vermögensbildungsfonds I

-30% DWS Top Dividende

-10% DWS Select-Invest

-10% DWS Top 50 Asien

-15% DWS Euro-Bonds (short)

 

Also 85% in Aktienfonds und 15% in Renten

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juschka

Kann bitte jemand noch Stellung zu meiner Frage nehmen (Beitrag 157) bzgl. Kombination RPR 5 Vertrag und AVWL vom Arbeitgeber?

Danke juschka

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culo
Kann bitte jemand noch Stellung zu meiner Frage nehmen (Beitrag 157) bzgl. Kombination RPR 5 Vertrag und AVWL vom Arbeitgeber?

Danke juschka

 

bist du gesetzlich krankenversichert? wenn ja, würde ich keine betriebliche altersvorsorge mit riester zusammenschmeissen. riester ist nämlich noch frei von krankenkassenversicherungspflicht, aber bei betrieblicher altersvorsorge wird man als gkv-versicherter voll abgezogen.

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juschka

Ja ich bin noch pflichtversichert und wollte es - obwohl ich bald über die Grenze kommen - das dann auch freiwillig bleiben.

 

Aber so ganz kapiert habe ich es nicht, was Du mir sagen wolltest. Kannst Du nochmal bitte für Dummies?

Danke juschka

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LagarMat
· bearbeitet von stezo

Culo meint die Auszahlphase.

Renteneinkünfte aus Riester sind noch frei von Krankenversicherungsbeiträgen, bAV-Produkte nicht. Da das Geld dafür vom Bruttogehalt abgeht.

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culo
Culo meint die Auszahlphase.

Renteneinkünfte aus Riester sind noch frei von Krankenversicherungsbeiträgen, bAV-Produkte nicht. Da das Geld dafür vom Bruttogehalt abgeht.

 

hinzu kommt, dass der arbeitnehmer in der auszahlungsphase die krankenkassenbeiträge auf bav zu 100% tragen muss, während er es in der sparphase nur zu 50% muss.

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juschka

Sorry dass ich nochmal nachfrage:

Egal ob ich einen TopRente Dynamik oder einen RPR mit AVWL vom Arbeitgeber abschliesse - beides sind Riestermodelle - daher müsste doch Krankenversicherung und Besteuerung gleich behandelt werden.

Mir geht es insbesondere darum ob diese 5-Verträge mit AVWL möglich sind bzw. ob sich die Arbeitgeber darauf einlassen Ihre AVWL-Leistungen als "Sonderzahlung" zu überweisen. Die AVWL Leistungen sind ja in unseren Tarifverträgen extra umgestellt worden von den normalen VL zur Altersvorsorge....mehr Sinn und Zweck erfüllen kann ich ja nicht als zu riestern....

Oder habe ich einen Denkfehler?

Danke Anja

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Ja du hast da einen kleinen Denkfehler.

Für normale Riesterverträge, welche nicht über den Abrbeitgeber laufen, zahlst Du deine Beiträge aus deinem versteuerten und verbeitragten Nettoeinkommen.

Bei Riester aus AVWL-Beiträgen ist das nicht der Fall. Auf dieses Geld zahlst Du keine Beiträge.

Eben weil Du es nicht machst, holt sich unser aller Milchmann, diese Beiträge eben hinterher.

Deshalb werden Dir bei Rieterverträgen aus AVWL in der Auszahlphase von der gezahlten Rente noch Krankenkassenbeiträge abgezogen.

Jetzt könntest Du sagen: Na is doch egal, zahl ich die Beiträge halt später.

Und da liegt der Hase im Pfeffer und der Nachteil für Dich.

In der Anzahlphase, sprich jetzt bis zur Rente, zahlst Du 50% und dein Arbeitgeber 50% der Krankenkassenbeiträge.

Im Rentenalter würdest Du 100% der Beiträge tragen, also die doppelte Belastung haben.

 

Das ist der Unterschied zwischen AVWL-Riester und "normalem" Riester.

 

Gruß vom Stezo

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Fleisch

lass die finger von der kombination, das tut nur unnötig weh. ich seh das mehrmals die woche...

 

mach lieber zwei verträge, bei dem der eine nur mit den avwl bespart wird und der andere nur von dir allein bespart wird

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juschka

Danke Euch für die Antworten und Aufklärung, langsam steige ich durch - aber nochmal zwei Sachen / Fragen:

1) Ich bin davon ausgegangen dass AVWL auch vom versteuerten + versicherten Einkommen ganz am Schluss abgezogen wird und überwiesen so wie es jetzt bei den VL-Leistungen auch ist - daher dachte ich nicht, dass es hier bezüglich Steuer und Versicherungen ein Unterschied gibt

 

2) Ich möchte ja einen eigenen Vertrag für den AG und mich machen. Nur bisher kann man die AVWL nur in die RPR von DWS einzahlen lassen - mit dem bekannten Problem der hohen Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren. Würde das 5-Modell auch mit dem AG funktionieren hätte man als AG ja noch mehr davon...so bekomme ich vom AG was geschenkt was eigentlich (in den ersten 5 Jahren) nur in die Taschen anderer fliesst...ist ja eigentlich auch nicht im Sinne des Erfinders...

 

Danke juschka

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powerschwabe

Die RiesterRente Premium hatte doch einen max. ter von 1,5%. Kann es sein dass der Wert auch mal über 1,5% gehen kann wenn die Unterfonds teurer werden?

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MGuder
· bearbeitet von MGuder
ich glaube eher, dass du es nicht verstanden hast.

 

der rabatt mindert gar nichts. man zahlt in beiden fällen, ob nun direktrabatt oder nicht, 2.100 euro, also das förderungsfähige maximum, in den vertrag ein. die ausgabeaufschläge zählen dazu. ob man die erstattet bekommt oder nicht, ist vollkommen egal.

natürlich erwirbt man mit direktrabatt mehr anteile, weil quasi kein aa erhoben wird.

aber diese mehranteile zählen zum geförderten teil der riesterrente, müssen also voll versteuert werden.

 

im falle eine rabattes durch einen vermittler hat man aber den aa zur freien verfügung. angenommen, man zahlt das geld in den riestervertrag ein, so sollte man dafür ca. die gleichen anteile bekommen, die man auch durch den direktrabatt mehr bekommen hätte. natürlich kann der kurs ein anderer sein, da die erstattung etwas später erfolgt.

aber diese einzahlung zählt dann zum NICHTGEFÖRDERTEN TEIL der riesterrente, da das limit von 2.100 euro einzahlung schon überschritten ist. und hier werden dann nur 50% vom ertrag besteuert und nicht 100% vom ganzen. das ist schon ein unterschied.

 

im übrigen hast du die sache mit den "geringen beträgen" nicht verstanden. es gibt freibeträge und geringfügigkeitsgrenzen. auch bei erstatteten provisionen. bei einer erstattung des aa kommen wir auf keine 100 euro. pro jahr. das muss nicht angegeben werden.

 

wenn man allerdings 600 euro an vermittlerprovision erstattet bekommt, dann ist das schon etwas kritischer zu beurteilen.

 

 

Hi,

 

ich möchte noch etwas positives zur nachträglichen Erstattung durch den Vermittler beitragen.

Die DWS garantiert alle Einzahlungen und Zulagen zum Ende des Vertrages.

 

Beispiel an einem konkreten Jahr.

 

1. DWS Top Rente mit 50 % Direktrabatt. Einzahlung in dem Jahr inklusive Zulage: 2100 , somit ergibt sich für dieses Jahr ein Garantiebeitrag von 2100 .

 

2. DWS Premium Rente mit 90 % Erstattung der Abschlussprovision.

Auch hier zahle ich im ersten Jahr 2100 inkl. Zulage ein. Somit habe ich auch einen Garantiewert von 2100 . Nehme ich jetzt die Rückerstattung 435, 82 in meinem Fall) und zahle diese wieder in den Vertrag ein, erhöht sich mein Garantiebeitrag auf 2535,82 . Und ich habe dann auch vermutlich noch mehr Anteile als in der Variante mit 50 % Direktrabatt.

 

Allerdings besteht bei der 2. Variante immer die Gefahr, dass der Vermittle rnicht mehr zahlt und natürlich die Steuer.

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culo
Nehme ich jetzt die Rückerstattung 435, 82 € in meinem Fall

 

 

das ist natürlich eine menge . deswegen habe ich einen vertrag über 5 euro/monat abgeschlossen und leiste den rest per sonderzahlung. das macht dann eine rückerstattung < 100 euro für den ausgabeaufschlag.

ausserdem wäre mir auch die auf ca. 10% reduzierte provision noch zu viel.

 

ob ich für 2008 überhaupt eine sonderzahlung leiste , bin ich gerade am überlegen.

vielleicht sollte ich für die ca. 1.700 euro lieber noch mal abgeltungssteuerfreie aktien kaufen. ich gbin jetzt froh, dass ich so flexibel bin und keinen höheren monatsbeitrag vereinbart hatte. vom kursverfall in diesem jahr mal ganz zu schweigen.

 

der fonds global value , der im dachfonds steckt, mit seinen > 5% kosten hat mich erstmal abgeschreckt. ab 2009 wird riester dann wieder interessanter, weil man dann abgeltungssteuer spart.

trotzdem ist die riesterrente sehr teuer, solange im dachfonds solche abzockerfonds wie der global value enthalten sind.

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D-Mark

Hallo,

 

zur AVWL-Geschichte bei der RRP: Das wird auch vom Netto(!) abgezogen (unmittelbar vor der Lohnauszahlung) und ja, sie ist mit dem Trick möglich...

Auch bei AVWL-Verträgen gibt es das Login und die ganze Palette an Möglichkeiten mit Überzahlungen etc.

Die Begründung für die KV/PV-Pflicht bei AVWL-Verträgen liegt in der Arbeitgeberleistung! Es betrifft trotzdem, zynisch wie man ist, die ganze Auszahlsumme...

Daher: AVWL gehören in einen seperaten Vertrag oder in die Bruttoentgeldumwandlung eures Arbeitgebers. :thumbsup:

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Fleisch

Danke D-Mark !

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