IefTina Februar 28, 2009 Also die Argumentation "trifft auf uns nicht zu, wir haben nicht beraten" stimmt VIELLEICHT mit Blick auf das vielzitierte Urteil das in den Standardanschreiben nach Kickbackauskunft genannt wird. Ich hoffe aber, dass es bald andere Urteile geben wird, die solche Ausreden dann nicht mehr zulassen. Fakt ist jedoch, dass ohne argumentierbare Leistungen hinterrücks Gelder eingesteckt werden, die dem Kunden zustehen. Darauf basiert das Urteil ja. Das habe ich festgestellt weil ich einmal bei mehreren Kickbackrückerstattern nachfragte was es auf einzelen Werte zurückgibt.Die Werte waren unterschiedlich obwohl alle beteuerten alles zurückzugeben. Das sehe ich als großes Problem an - es hindert einen Betrieb niemand daran einfach anzugeben, keine Kickbacks oder weniger erhalten zu haben. Um es wirklich zu wissen wäre eine sehr aufwändige Recherche notwendig - das kriegt wahrscheinlich nur eine finanzpolizeiliche Ermittlung raus. Zudem verdient ebase noch am Eigenhandel.So wie sie dir die Teile einbuchen, so haben die sie nicht gekauft. Daher auch die lange Spanne zwischen Order und Einbuchung über die KAGs. Die kaufen an der Börse zu ihren ganz speziellen Konditionen und verkaufen sie dir dann natürlich teurer als KAG Anteile. Das ist interessant! Ich habe solche 'Spreadgenerierung' schon lange vermutet, aber noch nichts darüber gelesen. Es gibt hier einen ambitionierten Thread zu ETF Sparplänen bei der Augsburger Aktienbank - dbxtracker zu 0 Ordergebühren für NAV. Kursstellung einmal täglich. Dort wird wohl ähnlich gearbeitet. Auch dass bei KAGs anders jongliert wird glaube ich nicht - auch dort wird man noch versuchen 'vorhandene Möglichkeiten zu nutzen'. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geistig Verwirter Februar 28, 2009 Recht: Neues Urteil zur Offenlegung von Vermittlerprovisionen, ein Fachanwalt erläutert dies im neuen http://www.geldanlage-brief.de/archiv/Geld...-Brief-0902.pdf auf Seite 6 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geistig Verwirter Februar 28, 2009 Was Ebase anbelangt, so habe ich mich offen gestanden immer noch nicht getraut die anzuschreiben in punkto Rückforderung der Kickbacks. Ich befürchte, die könnten mir entweder das Depot kündigen (mit dem ich bisher immer sehr zu frieden war: 100% Rabatt und guter Service) oder mich auf eine schwarze Liste der renittenten Kunden setzten, wo ich dann in Zukunft immer gemobbt oder benachteiligt werden. Hat jemand schon Erfahrungen in dieser Angelegenheit mit Ebase? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 1, 2009 Also es heisst ja nicht, dass du denen gleich eine Kriegserklärung senden sollst. Es ist für Geschäftsleute der normale Alltag, sich mit solchen Beschwerden auseinanderzusetzen. Und selbst wenn - Alexander Elder sagt: "I have never heard of brokers complaining about too many customers". Alternativen zu eBase dürfte es wohl Zahlreiche geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geistig Verwirter März 5, 2009 Tja, ich zögere noch. Ein Artikel: Kanzlei: Kick-Back-Rechtsprechung des BGH ist ein Meilenstein http://www.fondsprofessionell.de/redsys/ne...9421&nlc=DE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Imhoteph März 9, 2009 Aktualisierung von mir: Im Juni 08 hatte ich zum ersten mal bei der Deutschen Bank um Auskunft über Kickbacks etc. gebeten. Ich habe dann ein Ombudsmann Verfahren angestrebt und nun auch die Entscheidung darin erhalten. Die Schlichtung wurde abgelehnt! Hier das vollständige Schreiben: Was sagt ihr dazu. Ich bin doch überrascht, dass die mein Anliegen abgeschmettert haben und frage mich: was bleibt mir nun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 9, 2009 Es geht im BGH Urteil nicht darum, dass von den Banken Provisionen eingestrichen werden die den Kunden zustehen, sondern dass die Banken den Kunden die Provisionen offenlegen müssen, damit diese entscheiden können, ob das empfohlene Produkt nur aus Gewinnstreben der Bank empfohlen wurde. Dass die Provisionen den Banken zustehen, darüber gibt es (bislang) keinen Zweifel. Der Kunde kennt alle Kosten des Fonds den er kauft. An wen die Kosten weiterverteilt werden kann ihm egal sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 10, 2009 Es geht im BGH Urteil nicht darum, dass von den Banken Provisionen eingestrichen werden die den Kunden zustehen, sondern dass die Banken den Kunden die Provisionen offenlegen müssen, damit diese entscheiden können, ob das empfohlene Produkt nur aus Gewinnstreben der Bank empfohlen wurde. Dass die Provisionen den Banken zustehen, darüber gibt es (bislang) keinen Zweifel. Der Kunde kennt alle Kosten des Fonds den er kauft. An wen die Kosten weiterverteilt werden kann ihm egal sein. Wie kommst du zu der Meinung? Dass Provisionen offenzulegen sind ist u.A. in MIFID geregelt. Wohin Provisionen verteilt werden ist mit Blick auf Einschätzung der Unabhängigkeit ganz und gar nicht egal. Seit wann kennt man die Kosten des Fondskaufs im Voraus? Die TER ist taxativ vorher bekannt, amtlich ist sie erst im nachträglichen Geschäftsbericht abzulesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 10, 2009 Aktualisierung von mir: Im Juni 08 hatte ich zum ersten mal bei der Deutschen Bank um Auskunft über Kickbacks etc. gebeten. Ich habe dann ein Ombudsmann Verfahren angestrebt und nun auch die Entscheidung darin erhalten. Die Schlichtung wurde abgelehnt! Hier das vollständige Schreiben: Was sagt ihr dazu. Ich bin doch überrascht, dass die mein Anliegen abgeschmettert haben und frage mich: was bleibt mir nun? Ich höre immer wieder, dass dem Ombudsmann die Entscheidung hier zu groß ist. Auch über Hinweis auf die Verfahrensordnung oder über zu hohe Schadenssummen haben die Beklagten einfaches Spiel aus dem Verfahren zu entkommen. Der Ombudsmann hat also nur Sinn, um die Motivation zu Kulanzlösungen beim Beklagten zu erhöhen. Sprich einen Anwalt an - lass dir die Risiken und Chancen aufzeigen und Kosten darstellen. Falls hier ein Rahmen gefunden wird, würde ich den Anwalt beauftragen. Siehe oben - Verweis auf aktuelles Urteil und Bericht zum Einlenken der Deutschen Bank gegenüber einem Anwalt. Gerade der Deutschen Bank gegenüber braucht man sich nach meinen Erfahrungen nicht mit Forderungen zurückhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 11, 2009 · bearbeitet März 11, 2009 von DrFaustus Wie kommst du zu der Meinung? Dass Provisionen offenzulegen sind ist u.A. in MIFID geregelt. Wohin Provisionen verteilt werden ist mit Blick auf Einschätzung der Unabhängigkeit ganz und gar nicht egal. Seit wann kennt man die Kosten des Fondskaufs im Voraus? Die TER ist taxativ vorher bekannt, amtlich ist sie erst im nachträglichen Geschäftsbericht abzulesen. Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über die Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten. http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/t...rovisionen.html Ja, durch MIFID wurde dies auch geregelt. MIFID gilt aber noch nicht so lange. Das Urteil ist aus dem Jahr 2006. http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3905A.htm Nochmal: Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Denn die maximalen Kosten sind im Verkaufsprospeklt klar aufgelistet! Es geht in diesem BGH Urteil nur daraum, dass die Anlageentscheidung des Kunden evtl. anders aufgefallen wäre, wenn er die Provisionen die sein Berater bekommt vorher gewusst hätte. Wenn jemand meint, es steht etwas anderes in dem Urteil, kann er es mir gerne zeigen. Auch in dem oben verlinkten Artikel geht es nur um Informationspflichten. Schadensersatz heißt in diesem Fall eine komplette Rückabwicklung der Geschäfte mit der Begründung, dass man die Fonds die einem empfohlen wurden nicht gekauft hätte, wenn man von den Rückvergütungen gewusst hätte. Bei execution only Orders: Keine Chance! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Imhoteph März 11, 2009 Es geht in diesem BGH Urteil nur daraum, dass die Anlageentscheidung des Kunden evtl. anders aufgefallen wäre, wenn er die Provisionen die sein Berater bekommt vorher gewusst hätte. Ich hatte Sowohl die Deutsche Bank, als auch den Ombudsmann aufgefordert mir Auskunft über die Rückvergütungen und Provisionen zu erteilen. Das ist nicht passiert. In der Begründung des Ombudsmanns wird auch gar nicht darauf eingegangen, wieso ich keine Auskunft erhalte, die mir jedoch eindeutig von Gesetz wegen zusteht! Außerdem bin ich der Meinung, dass ich Anspruch auf die Gelder habe, da ich nicht darüber von meinem Berater aufgeklärt worden bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 11, 2009 · bearbeitet März 11, 2009 von DrFaustus Ich hatte Sowohl die Deutsche Bank, als auch den Ombudsmann aufgefordert mir Auskunft über die Rückvergütungen und Provisionen zu erteilen. Das ist nicht passiert. In der Begründung des Ombudsmanns wird auch gar nicht darauf eingegangen, wieso ich keine Auskunft erhalte, die mir jedoch eindeutig von Gesetz wegen zusteht! Ja, Information müssen sie dir erteilen. Wurden dir die Fonds von einem Berater empfohlen, oder hast du sie dir selbst ausgesucht? Ein Gesetz dazu gibt es erst seit MIFID, vorher nicht! Wie lange liegen die Käufe zurück? Außerdem bin ich der Meinung, dass ich Anspruch auf die Gelder habe, da ich nicht darüber von meinem Berater aufgeklärt worden bin. Nein, denn die Verkaufsprospekte standen dir jederzeit zur Verfügung. Dort stehen die Kosten drin. Anspruch auf Auszahlung dieser Kosten hast du keine. Lediglich ein Informationsrecht, wer einen Teil dieser Kosten erhält. (Und das auch nur bei einem Kauf nach erfolgter Beratung) Ich kann auch nicht bei Amazon ein Buch vom Verlag XYZ kaufen und dann die Provision die Amazon vom Verlag bekommt zurückfordern... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Börsenspezi März 27, 2009 · bearbeitet März 27, 2009 von Börsenspezi Warum nur Bankster angreifen? Wie wäre es mit dem Autohändler und der Friseurin? Mein Autohändler hat auch nicht die Verdienstspanne beim letzten Kauf mitgeteilt und die Friseurin kriegt ihr Shampoo doch viel billiger als sie es mir verrechnet. Ich will mein Geld vom Autofuzzi zurück im Gegenzug gebe ich den 1er Golf zurück, den er mir 1993 angedreht hat. Ich will auch die Haare zurück, die ich beim Friseur gelassen habe und nun auf meiner Platte fehlen. Und seid gewarnt. Ich bin Deutscher und gehe deshalb durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 28, 2009 Ich lese heraus, dass du das Thema nicht so verstehst wie andere. Ein Berater hat deine Interessen zu vertreten und nicht seine eigenen. Er muss dir also eine Anlage empfehlen, die zu dir und deiner Situation passt - und nicht eine, die ihm die höchsten Provisionen bietet. Auch schon n-fach genannt, eine Gewinnspanne durch Ausgabeaufschlag hat nichts mit einer laufenden Rückvergütung zu tun. Oder bezahlst du dem Friseur nun jährlich einen Betrag, oder dem Autohändler für jeden Kilometer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 28, 2009 Ich lese heraus, dass du das Thema nicht so verstehst wie andere. Ein Berater hat deine Interessen zu vertreten und nicht seine eigenen. Er muss dir also eine Anlage empfehlen, die zu dir und deiner Situation passt - und nicht eine, die ihm die höchsten Provisionen bietet. Auch schon n-fach genannt, eine Gewinnspanne durch Ausgabeaufschlag hat nichts mit einer laufenden Rückvergütung zu tun. Oder bezahlst du dem Friseur nun jährlich einen Betrag, oder dem Autohändler für jeden Kilometer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 28, 2009 Ich lese heraus, dass du das Thema nicht so verstehst wie andere. Bist Du Diplomat von Beruf? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Mai 14, 2009 Vorweg: Ich habe nur die letzten 2 Seiten dieses Threads gelesen. :- Am Dienstag bei Plusminus kam ein Bericht zu diesem Thema. Der kann hier auch online angesehen werden. Darin wurde auch ein Musterbrief erwähnt, mit dessen Hilfe man Provisionen von der Bank fordern kann. Der kann auch auf der Seite runtergeladen werden. Ich überlege nun, ob ich dieses Formular ausfülle und an meine Bank schicke. Was meint ihr, hat das Aussicht auf Erfolg? Wann verjähren solche Ansprüche eigentlich? Ein Kauf einer größeren Fondsposition liegt bei mir schon 4 Jahre zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Mai 14, 2009 Ich überlege nun, ob ich dieses Formular ausfülle und an meine Bank schicke. Was meint ihr, hat das Aussicht auf Erfolg? Wann verjähren solche Ansprüche eigentlich? Ein Kauf einer größeren Fondsposition liegt bei mir schon 4 Jahre zurück. Würde aber nur funktionieren, wenn du die Fonds in einem beratungsgespräch mit dem Bank"berater" gekauft hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Mai 15, 2009 Vorweg: Ich habe nur die letzten 2 Seiten dieses Threads gelesen. :- Am Dienstag bei Plusminus kam ein Bericht zu diesem Thema. Der kann hier auch online angesehen werden. Darin wurde auch ein Musterbrief erwähnt, mit dessen Hilfe man Provisionen von der Bank fordern kann. Der kann auch auf der Seite runtergeladen werden. Ich überlege nun, ob ich dieses Formular ausfülle und an meine Bank schicke. Was meint ihr, hat das Aussicht auf Erfolg? Wann verjähren solche Ansprüche eigentlich? Ein Kauf einer größeren Fondsposition liegt bei mir schon 4 Jahre zurück. Ja klar, schick doch den Brief - kann ja nur Positives dabei rumkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Mai 15, 2009 Würde aber nur funktionieren, wenn du die Fonds in einem beratungsgespräch mit dem Bank"berater" gekauft hast. Ne, wer sagt denn das? Es gibt zumindest ein Referenzurteil für den Fall den du ansprichst. Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass es rechtmäßig ist, Kickbacks in allen anderen Situationen einzustreifen. Stell dir vor, du sendest den Brief und die Antwort lautet: "Auf welches Konto dürfen wir Ihnen die Kickbacks zurückerstatten?". Als Mindestmaß an Zivilcourage erachte ich, dass man den Brief sendet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Mai 15, 2009 Es gibt zumindest ein Referenzurteil für den Fall den du ansprichst. Welches (ernst gemeint)? Ich kenne nur die BGH-Urteile, die darauf abstellen, dass die Bank im Beratungsgespräch die Provisionen offenlegen muss, damit der Kunde sich ein volles Bild vom möglichen Interessenkonflikt der Bank machen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Mai 16, 2009 Welches (ernst gemeint)? Ich kenne nur die BGH-Urteile, die darauf abstellen, dass die Bank im Beratungsgespräch die Provisionen offenlegen muss, damit der Kunde sich ein volles Bild vom möglichen Interessenkonflikt der Bank machen kann. Ich kenne mich jetzt nicht aus - beantwortest du dir die Frage nicht selbst ... Sonst, bitte schau den Thread nochmal durch, dort sollten Urteile verlinkt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dächsin Mai 16, 2009 Ich kenne mich jetzt nicht aus Ja wie jetzt? beantwortest du dir die Frage nicht selbst ... Mache ich. Es gibt kein Urteil, das einem Anleger einen isolierten Anspruch auf Weiterleitung von Provisionen/Kickbacks zuspricht, jedenfalls nicht für Deutschland. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Mai 17, 2009 Ja wie jetzt? Mache ich. Es gibt kein Urteil, das einem Anleger einen isolierten Anspruch auf Weiterleitung von Provisionen/Kickbacks zuspricht, jedenfalls nicht für Deutschland. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Thread. Es gibt eine ganze Reihe von Urteilen zum Thema Kickbacks .. und es sind noch einige in naher Zukunft zu erwarten. Soweit anwaltliche Auskünfte. Du sprichst ja BGH Urteile zur Offenlegung von Kickbacks an - insofern hat mich deine Frage verwundert, die du dann ja selbst beantwortet hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Mai 17, 2009 Mache ich. Es gibt kein Urteil, das einem Anleger einen isolierten Anspruch auf Weiterleitung von Provisionen/Kickbacks zuspricht, jedenfalls nicht für Deutschland. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Thread. So hab ich das bis jetzt auch verstanden. Solange kein Beratungsgespräch stattgefunden hat, gibt es keine Ansprüche, denn nur bei einem Beratungsgespräch gibt es ja angesprochenen Interessenkonflikt. Wenn dort Provisionen verschwiegen wurden, kann man sie (evtl.) zurückfordern. Was mich an oben verlinktem PlusMinus-Beitrag stutzig gemacht hat, war das Beispiel von der comdirect ziemlich am Ende. Ich dachte, die wären execution only, wie z.B. Fondssupermarkt etc., oder beraten die auch?! Wenn nein, hab ich die Sachlage wohl doch falsch verstanden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag