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Fordert ihr die Provisionen / Kickbacks zurück?

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Chemstudent
So hab ich das bis jetzt auch verstanden. Solange kein Beratungsgespräch stattgefunden hat, gibt es keine Ansprüche, denn nur bei einem Beratungsgespräch gibt es ja angesprochenen Interessenkonflikt. Wenn dort Provisionen verschwiegen wurden, kann man sie (evtl.) zurückfordern. Was mich an oben verlinktem PlusMinus-Beitrag stutzig gemacht hat, war das Beispiel von der comdirect ziemlich am Ende. Ich dachte, die wären execution only, wie z.B. Fondssupermarkt etc., oder beraten die auch?! Wenn nein, hab ich die Sachlage wohl doch falsch verstanden...

 

Die comdirect beitet Beratung an. Nennt sich dann "Comdirect private Finance".

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IefTina
So hab ich das bis jetzt auch verstanden. Solange kein Beratungsgespräch stattgefunden hat, gibt es keine Ansprüche, denn nur bei einem Beratungsgespräch gibt es ja angesprochenen Interessenkonflikt. Wenn dort Provisionen verschwiegen wurden, kann man sie (evtl.) zurückfordern. Was mich an oben verlinktem PlusMinus-Beitrag stutzig gemacht hat, war das Beispiel von der comdirect ziemlich am Ende. Ich dachte, die wären execution only, wie z.B. Fondssupermarkt etc., oder beraten die auch?! Wenn nein, hab ich die Sachlage wohl doch falsch verstanden...

 

Es gibt einen BGB Paragraphen, der besagt, dass Vorteile eines Geschäfts die jemand für dich besorgt dir gehören. Ausnahme du stimmst dem zu.

Das hat die Finanzbranche nun ewig ignoriert und sich die Kohle ohne Zustimmung des Kunden unter den Nagel gerissen.

 

Eine weitere Schiene der Auseinandersetzungen ist der verschwiegene Interessenskonflikt, der Beratern und Vermögensverwaltern unterstellt wird.

 

Über den BGB ist das Gesetz formuliert.

Wenn dann zwei Parteien eine andere Schlussfolgerung ziehen, geht eine Sache vor Gericht und es kommt zum Urteil (oder auch nicht, wenn dann seltsamerweise plötzlich ein Vergleich angeboten wird).

 

Um etwas rückzufordern ist nur das Gesetz 'notwendig' - ob irgendwer nun Beratung hatte oder nicht, oder grün oder gelb ist, ... ist vollkommen egal. Auch ob man nun rückfordern soll / kann oder nicht hängt überhaupt nicht von einem Urteil ab.

 

Es ist einzig und allein maßgeblich ob einem die illegale Abzocke im Hintergrund passt oder nicht.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Es gibt einen BGB Paragraphen, der besagt, dass Vorteile eines Geschäfts die jemand für dich besorgt dir gehören. Ausnahme du stimmst dem zu.

Das hat die Finanzbranche nun ewig ignoriert und sich die Kohle ohne Zustimmung des Kunden unter den Nagel gerissen.

Äh Moment. Das heißt bei allen Arten von Kommissionsgeschäften muss der Verkäufer mir die Kommission zurückerstatten, wenn ich nicht ausdrücklich darauf verzichte? Schwer vorstellbar... Welcher BGB Paragraph ist denn das im übrigen?

Eine weitere Schiene der Auseinandersetzungen ist der verschwiegene Interessenskonflikt, der Beratern und Vermögensverwaltern unterstellt wird.

Ja, aber der kann ja nur bei Beratungsgesprächen auftauchen.

 

Um etwas rückzufordern ist nur das Gesetz 'notwendig' - ob irgendwer nun Beratung hatte oder nicht, oder grün oder gelb ist, ... ist vollkommen egal. Auch ob man nun rückfordern soll / kann oder nicht hängt überhaupt nicht von einem Urteil ab.

Doch, denn wenn nun die andere Partei das anders sieht und vor Gericht zieht hängt das sehr wohl von einem Urteil ab. Denn es werden Präzidenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen. Und wenn es schon eine Höchstrichterliche Entscheidung gibt, wird ein Amtsgericht den Teufel tun und dieser Entscheidung wiedersprechen.

Es ist einzig und allein maßgeblich ob einem die illegale Abzocke im Hintergrund passt oder nicht.

Jaja, die illegale Abzocke. Man wird abgezockt wohin man schaut. Bei Bäcker, der mit jedem Brötchen Gewinn macht. Beim Autoverkäufer sowieso. Ja selbst die Klofrau verlangt Provision für ihre Dienstleistung. Eine Sauerei ist sowas!!!

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Herr S.

Ich bin auf deiner Seite Dr.F. :thumbsup:

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IefTina
Äh Moment. Das heißt bei allen Arten von Kommissionsgeschäften muss der Verkäufer mir die Kommission zurückerstatten, wenn ich nicht ausdrücklich darauf verzichte? Schwer vorstellbar... Welcher BGB Paragraph ist denn das im übrigen?

 

BGB §667, Herausgabepflicht: Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.

 

Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__667.html

 

Im Übrigen wurde das Kommissionsthema nun schon zig mal hier durchgekaut. Einmalige Kommission und Kickbacks sind aber nicht das selbe!

 

Ja, aber der kann ja nur bei Beratungsgesprächen auftauchen.

 

Der Interessenskonflikt - ja, kann nur auftreten wenn Beratung vorliegt.

Ist es aber eine Beratung, oder vergleichbare Situation, wenn eine Bank/Broker Werbung versendet, die einen zum Kauf verleiten kann?

 

 

Doch, denn wenn nun die andere Partei das anders sieht und vor Gericht zieht hängt das sehr wohl von einem Urteil ab. Denn es werden Präzidenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen. Und wenn es schon eine Höchstrichterliche Entscheidung gibt, wird ein Amtsgericht den Teufel tun und dieser Entscheidung wiedersprechen.

 

Den tieferen Gehalt der Aussage kann ich nur versuchen zu erahnen.

Es gibt ein Gesetz, wenn zwei Parteien sich streiten und das ausjudizieren lassen kommt es zu einem Urteil.

Ein solches Urteil kann in anderen gleich- oder ähnlich gelagerten Rechtsfällen herangezogen werden - es herrscht dann mehr Klarheit über die Auslegung.

Dass aber ein Urteil notwendig sein soll, um vor Gericht zu ziehen kann ja gar nicht sein....

Ein Amtsgericht wird sich wohl der Entscheidung eines höherwertigen Gerichts anschließen - weshalb sollte man aber am Amtsgericht aufhören?

 

 

Jaja, die illegale Abzocke. Man wird abgezockt wohin man schaut. Bei Bäcker, der mit jedem Brötchen Gewinn macht. Beim Autoverkäufer sowieso. Ja selbst die Klofrau verlangt Provision für ihre Dienstleistung. Eine Sauerei ist sowas!!!

 

Siehe oben, das Thema hat schon einen mächtigen Bart und ich gehe nun nicht mehr im Detail drauf ein.

Es soll aber klar ein Unterschied zwischen Erschleichen und Verdienen sein.

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Geistig Verwirter

Hat jemand an Ebase oder die Augsburger Aktienbank geschrieben und auch schon eine Antwort erhalten?

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Der Interessenskonflikt - ja, kann nur auftreten wenn Beratung vorliegt.

Ist es aber eine Beratung, oder vergleichbare Situation, wenn eine Bank/Broker Werbung versendet, die einen zum Kauf verleiten kann?

Da stimme ich dir zu. Wenn die Bank Werbung zu einem Produkt versendet müssten auch dort die Kickbacks genannt werden.

Den tieferen Gehalt der Aussage kann ich nur versuchen zu erahnen.

Es gibt ein Gesetz, wenn zwei Parteien sich streiten und das ausjudizieren lassen kommt es zu einem Urteil.

Ein solches Urteil kann in anderen gleich- oder ähnlich gelagerten Rechtsfällen herangezogen werden - es herrscht dann mehr Klarheit über die Auslegung.

Dass aber ein Urteil notwendig sein soll, um vor Gericht zu ziehen kann ja gar nicht sein....

Ein Amtsgericht wird sich wohl der Entscheidung eines höherwertigen Gerichts anschließen - weshalb sollte man aber am Amtsgericht aufhören?

Es hindert dich niemand. Wenn es dir Spaß macht kannst du sogar wieder zum BGH. Aber das dieser sein schon gesprochenes Urteil in einem ähnlichen Fall wieder rückgängig macht glaube ich nicht.

Siehe oben, das Thema hat schon einen mächtigen Bart und ich gehe nun nicht mehr im Detail drauf ein.

Es soll aber klar ein Unterschied zwischen Erschleichen und Verdienen sein.

Achja, schon klar. Die Bank erschleicht sich die Leistungen. Man muss natürlich davon ausgehen, dass die Bank Beratung und Depotverwaltung völlig umsonst macht, die Berater ernähren sich vom guten Gefühl den Kunden nur das Beste verkauft zu haben und die Bank bezahlt ihre Stromrechung mit dem Verweis auf die ausgezeichnete Beratungsqualität. Wer denkt eine Bank (oder irgend ein anderer Wirtschaftsteilnehmer) macht etwas umsonst, der lebt wohl in seiner Scheinwelt. Mal aufhören zu träumen wäre vielleicht angebracht....

 

Bei der AAB z.B. steht im übrigen im Depotauftrag, dass sie die laufenden Provisionen vereinnahmt. Wenn man das unterschreibt erklärt man sich einverstanden. Ich denke es wird auch einen Passus in den AGBs geben. Wenn man dem widerspricht wird die Bank eben kein Depot eröffen...

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IefTina
Achja, schon klar. Die Bank erschleicht sich die Leistungen. Man muss natürlich davon ausgehen, dass die Bank Beratung und Depotverwaltung völlig umsonst macht, die Berater ernähren sich vom guten Gefühl den Kunden nur das Beste verkauft zu haben und die Bank bezahlt ihre Stromrechung mit dem Verweis auf die ausgezeichnete Beratungsqualität. Wer denkt eine Bank (oder irgend ein anderer Wirtschaftsteilnehmer) macht etwas umsonst, der lebt wohl in seiner Scheinwelt. Mal aufhören zu träumen wäre vielleicht angebracht....

 

Und wieder beisst sich die Katze in den eigenen Schwanz - wir sprechen von jährlichen Kickbacks, nicht von Ausgabeaufschlägen. Jedes andere mir bekannte Business bringt die von dir angesprochenen Kosten im EINMALIGEN Preis unter. Nimm die Autoindustrie - zahlst du deinem Händler nun jährlich einen Kickback für das Auto?

Der Markt für Provisionen/Kickbacks/Transaktionskosten und sonstiger Gebühren hat in Deutschland jährlich ein Volumen von 23Mrd (aus dem Gedächtnis, Quelle war Handelsblatt? vor rund zwei Monaten). Das sollte dann doch reichen, um ausgezeichnete Beratungsqualität zu erhalten und der Strom wird wohl auch noch drin sein.

 

Kickbacks sind pervers und durch nichts zu rechtfertigen!

Ein ausgezeichneter "Berater" kann sein Honorar selbst festlegen.

Die Schandbrüder müssen sich über Kickbacks ihr Salär erschleichen.

Es steht nirgendwo geschrieben dass ein Vollkoffer im Nadelstreif mit seinem Gequatsche ein vielfaches Einkommen eines Lehrers, Bächers, Mechanikers oder Ingenieurs verdienen soll.

 

Bei der AAB z.B. steht im übrigen im Depotauftrag, dass sie die laufenden Provisionen vereinnahmt. Wenn man das unterschreibt erklärt man sich einverstanden. Ich denke es wird auch einen Passus in den AGBs geben. Wenn man dem widerspricht wird die Bank eben kein Depot eröffen...

 

Ja, seit MIFID und der Medienkampagne zu Kickbacks tun die Banken das. Vorher ist in den mir bekannten AGBs und Konditionen nicht der leiseste Hauch einer entsprechenden Mitteilung zu finden.

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Geistig Verwirter

von

http://www.dasinvestment.com/berater/news/...ken-klagewelle/

 

BGH begründet Kickback-Urteil: Droht Banken Klagewelle?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gründe zu einem im Mai gefällten Urteil zu Kickback-Zahlungen (Rückvergütungen vom Produktgeber an die Vermittler) schriftlich vorgelegt. Das Grundsatzurteil behandelt das Organisationsverschulden von Banken und die Beweislast beim Verschulden. Dies kann für Banken schwere Konsequenzen haben.

 

Andreas W. Tilp

 

Der Bankrechtssenat des BGH hat die schriftlichen Gründe zu seinem Kickback-Urteil vom 12. Mai 2009 (Az.: XI ZR 586/07) vorgelegt. Danach stellt der BGH erstmals höchstrichterlich fest, dass Banken wegen Nichtumsetzung von Richtlinien der Bafin wegen Organisationsverschulden haften und auch beweisen müssen, dass sie Verstöße nicht vorsätzlich begangen haben.

 

Bank verschwieg Rückvergütung

 

Der BGH gibt mit seinem Urteil einem Kunden Recht, der im Jahr 2000 für rund 140.000 Euro Aktienfonds bei der HypoVereinsbank München gekauft hat. Ihr angestellter Anlageberater hatte dem Kunden damals verschwiegen, dass die Bank von den Fondsgesellschaften Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und den Verwaltungsgebühren der Fonds erhält.

 

Diese sogenannten Zuwendungen oder Kickbacks der BGH spricht von heimlich hinter dem Rücken des Auftraggebers geflossene Zahlungen müssen dem Kunden offengelegt werden, und zwar auch schon im Jahr 2000, wie die BGH-Richter urteilten. Der Kläger fordert in diesem Prozess aus abgetretenem Recht des Kunden etwas mehr als 90.000 Euro Schadensersatz.

 

Grundsatzurteil zu Kickbacks

 

Das jetzige Urteil trifft Aussagen, die weit über die Kickback-Fälle hinaus für das gesamte Bankrecht von elementarer Bedeutung sind und Meilensteine für den Zivilprozess geschädigter Bankkunden darstellen, erläutert der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, der das Urteil erstritten hat.

 

Der BGH verpflichte Banken nämlich erstmals zivilrechtlich, Ihre Organisation so auszugestalten, dass Vorgaben der Bafin eingehalten werden. Sonst haften die Banken, und zwar nicht nur zukünftig sondern auch für die Vergangenheit, so Tilp weiter. Ebenfalls erstmals urteilt der BGH, dass Banken die volle Beweislast dafür tragen, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben; die Untergerichte hatten dies bisher stets zu Lasten der Kunden entschieden.

 

Bald Schadenersatzprozesse für Verfehlungen der letzten 30 Jahre?

 

Mit dem Urteil, so Tilp, gilt jetzt auch für Wertpapiere und Derivate, dass noch alle Schäden aus Vorgängen der letzten 30 Jahre erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Denn bei bedingt vorsätzlichem Handeln einer Bank greift die kurze Verjährungsvorschrift nicht, vielmehr gilt für die Verjährung im Schadenersatzbereich: Drei Jahre ab Kenntnis des Kunden von der Verfehlung der Bank, ohne Kenntnis tritt die Verjährung dagegen frühestens Ende 2011 ein, so Tilp weiter.

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zugvogel2002

Ich habe seit 2000 viel Geld mit dem Direkthandel von Hebelzertifikaten über CC, DAB und Comdirect verloren. Habe hierzu einen Profi Anwalt befragt. Dieser sagt, die Chance auf Schadensersatz liegt bei 80%!

 

Begründung:

Die Banken bieten den Direkthandel mit den Emittenten vorrangig an. Dies könnt ihr auf den homepages sehen. Hier wird mit 0% Provision etc geworben. Alleine durch die Bewerbung kann man von einer Art Beratung/ Werbung sprechen.

Desweiteren gibt es , wenn man solche Produkte ordert keinerlei Information über kick backs oder hohe Verlustwahrscheinlichkeit. 90% der Anleger verlieren bei solchen Papieren ihr Geld, die Bank gewinnt immer. Man kann also auch nicht mehr von einer Bank, sondern muss dann von einer Art Spielbank sprechen.

 

Desweiteren haben mich die Banken auf Kredit spekulieren lassen, das eingesetze Kapital überstieg die Angaben in meiner Selbstauskunft deutlich.

 

Ich denke , viele von Euch hier haben durch solche Spekulationen viel Geld verloren. Lasst uns zusammenschließen, dann können die Banken Ihre Spielhöllen schließen.

 

Ich rede hier von Klagen im 3 stelligen Millionenbereich!

 

Freue mich auf Eure Antworten.

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Herr S.
Ich habe seit 2000 viel Geld mit dem Direkthandel von Hebelzertifikaten über CC, DAB und Comdirect verloren. Habe hierzu einen Profi Anwalt befragt. Dieser sagt, die Chance auf Schadensersatz liegt bei 80%!

 

Natürlich sagt ein Awalt das. Der will ja auch Geld verdienen...aber lass dir bloß die Provisionen von dem offen legen. Nicht das der noch Geld verdient mit seiner Tätigkeit!

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Ich habe seit 2000 viel Geld mit dem Direkthandel von Hebelzertifikaten über CC, DAB und Comdirect verloren. Habe hierzu einen Profi Anwalt befragt. Dieser sagt, die Chance auf Schadensersatz liegt bei 80%!

 

Begründung:

Die Banken bieten den Direkthandel mit den Emittenten vorrangig an. Dies könnt ihr auf den homepages sehen. Hier wird mit 0% Provision etc geworben. Alleine durch die Bewerbung kann man von einer Art Beratung/ Werbung sprechen.

Desweiteren gibt es , wenn man solche Produkte ordert keinerlei Information über kick backs oder hohe Verlustwahrscheinlichkeit. 90% der Anleger verlieren bei solchen Papieren ihr Geld, die Bank gewinnt immer. Man kann also auch nicht mehr von einer Bank, sondern muss dann von einer Art Spielbank sprechen.

 

Desweiteren haben mich die Banken auf Kredit spekulieren lassen, das eingesetze Kapital überstieg die Angaben in meiner Selbstauskunft deutlich.

 

Ich denke , viele von Euch hier haben durch solche Spekulationen viel Geld verloren. Lasst uns zusammenschließen, dann können die Banken Ihre Spielhöllen schließen.

 

Ich rede hier von Klagen im 3 stelligen Millionenbereich!

Man wat hast Du denn jeraucht?

 

Wenn Du Hebelzertis und diesen ganzen anderen Spekuscheiß kaufst, musst Du als erwachsener Mensch auch wissen, worauf Du Dich einlässt.

Das sind "Anlageprodukte" an die sich allerhöchstens erfahrene Anleger rantrauen sollten.

Hinterher rumzujammern, zu Profianwälten :lol: zu rennen und hier mit Klagen im dreistelligen Millionenbereich rumzuwedeln, macht Dich jedenfalls lächerlich.

 

Muss man Dir auch sagen, dass man nicht gegen den Wind pinkeln sollte?

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zugvogel2002

Klar, dass ein Fondsmanager diese Aussagen trifft :)

Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass Banken schätzungsweise 500.000 Menschen in die Spielsucht getrieben haben? Dieses lapidare Formular zur Termingeschäftsfähigkeit ist doch ein Witz!

Wir werden erreichen, dass nur noch Anleger Optionen und Hebelzertifikate handeln dürfen, die eine 2 jährige Ausbildung gemacht haben. Mal sehen wieviele das machen :)

Ich bin zu allem bereit, die Banken haben mich um mein gesamtes Vermögen gebracht. Die Provision des Anwaltes ist mir egal, denn wenn er gut ist, so hat er diese verdient!

Zudem haben die Banken die Kickbacks verschwiegen. Ich freue mich schon, auf die Quartalszahlen ab 2011, ihr werdet sehen, die verdienen nur so viel durch Eure Verluste.

 

Also packen wir es an :)

 

Also , wen haben die Banken noch um sein Geld gebracht , meldet euch.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Klar, dass ein Fondsmanager diese Aussagen trifft :)

Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass Banken schätzungsweise 500.000 Menschen in die Spielsucht getrieben haben? Dieses lapidare Formular zur Termingeschäftsfähigkeit ist doch ein Witz!

Wir werden erreichen, dass nur noch Anleger Optionen und Hebelzertifikate handeln dürfen, die eine 2 jährige Ausbildung gemacht haben. Mal sehen wieviele das machen :)

Ich bin zu allem bereit, die Banken haben mich um mein gesamtes Vermögen gebracht. Die Provision des Anwaltes ist mir egal, denn wenn er gut ist, so hat er diese verdient!

Zudem haben die Banken die Kickbacks verschwiegen. Ich freue mich schon, auf die Quartalszahlen ab 2011, ihr werdet sehen, die verdienen nur so viel durch Eure Verluste.

 

Also packen wir es an :)

 

Also , wen haben die Banken noch um sein Geld gebracht , meldet euch.

Klar die Banken haben die Menschen in die Spielsucht getrieben.

Die Banken machen ja viel Scheiß, aber dafür sind die Menschen und ihre Gier ganz allein verantwortlich.

 

Aber wieso erzähl ich das eigentlich.

 

So eine beknackte "die anderen sind schuld"-Denke kriegt man sowieso selten beseitigt.

 

Ich bin zu allem bereit, die Banken haben mich um mein gesamtes Vermögen gebracht.

 

Tut mir leid für Dich.

Das ändert aber nichts daran, dass Du diese Anlagen selbst abgeschlossen hast.

Und es hat Dich auch niemand dazu gezwungen.

 

Erwachsen sein heißt Entscheidungen zu treffen und mit den Konsequenzen zu leben.

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zugvogel2002

Naja, das kann jeder sehen, wie er will.

Fakt ist, das ich Beweise habe, dass Kick Backs geflossen sind...alleine das reicht schon :)

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
dass Kick Backs geflossen sind...

Das ist kein Geheimnis.

Die fließen so gut wie immer.

 

Sind die Kickbacks dafür verantwortlich, dass Du in schlechte Anlagen, von denen Du nichts verstanden hast, all Dein Vermögen investiert und verloren hast?

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zugvogel2002

Hätte ich von zusätzlichen Provisione gewußt, hätte ich nicht gehandelt, denn dann hätte ich auch Geld bei meiner Hausbank einsetzen können und die hätten mich vor Spekulation gewarnt.

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Raccoon
Ich bin zu allem bereit, die Banken haben mich um mein gesamtes Vermögen gebracht. Die Provision des Anwaltes ist mir egal, denn wenn er gut ist, so hat er diese verdient!

Und wenn du mit den Papieren Geld verdient haettest, dann wuerdest du jetzt sagen "Die Provision der Bank ist mir egal, denn wenn ich mit den Scheinen Gewinn mache, hat sie die verdient".

 

Das du allerdings kein Geld verdient hast ist nicht die Bank schuld, sondern nur du selbst.

 

Aber sind die Kickbacks dafür verantwortlich, dass Du in schlechte Anlagen, von denen Du nichts verstanden hast, all Dein Vermögen investiert und verloren hast?

:thumbsup:

 

 

Hätte ich von zusätzlichen Provisione gewußt, hätte ich nicht gehandelt, denn dann hätte ich auch Geld bei meiner Hausbank einsetzen können und die hätten mich vor Spekulation gewarnt.

Sicher .... :rolleyes:

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Hätte ich von zusätzlichen Provisione gewußt, hätte ich nicht gehandelt, denn dann hätte ich auch Geld bei meiner Hausbank einsetzen können und die hätten mich vor Spekulation gewarnt.

 

Würde mich interessieren, wie Du das einem Richter glaubhaft machen willst.

Auch hier: Du bist für Deine Entscheidungen selbst verantwortlich!

Wertpapierkäufe sind nix für Muttersöhnchen, die weinend zu Mami rennen, wenn was schief geht.

 

Deine Darstellung ist der Oberkäse.

Meinst Du bei Deiner Hausbank fließen keine Kickbacks, wenn Du einen Fonds oder ähnliches kaufst?

Das siehst Du falsch!

Kickbacks sind Bestandsprovisionen, welche regelmäßig von den Gesellschaften an die Vermittler fließen.

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zugvogel2002

na ja : we will see :)

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zugvogel2002

wie gesagt, ich lade alle Geschädigten ein, mitzumachen!

Grüße

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Chemstudent

Lol...jetzt wird's ja richtig dreist:

 

Da handelt einer mit Hebelpapieren, liest sich das Formular zur "Termingeschäftsfähigkeit" nicht richtig durch, beschäftigt sich überdies auch garnicht mit den Produkten die er handelt, macht Verluste und will dann die Bank verklagen,weil sie ihn ja schlecht "beraten" hat. :D

 

Ich habe seit 2000 viel Geld mit dem Direkthandel von Hebelzertifikaten über CC, DAB und Comdirect verloren. Habe hierzu einen Profi Anwalt befragt. Dieser sagt, die Chance auf Schadensersatz liegt bei 80%!

 

Begründung:

Die Banken bieten den Direkthandel mit den Emittenten vorrangig an. Dies könnt ihr auf den homepages sehen. Hier wird mit 0% Provision etc geworben. Alleine durch die Bewerbung kann man von einer Art Beratung/ Werbung sprechen.

Wenn ich ein Auto kaufe, weil mir die Reklame gefallen hat und mit dem Auto dann gegen den nächsten Baum fahre, dann verklage ich das nächste mal auch den Autohersteller wegen schlechter Beratung. :D

Ob du die Papiere direkt mit dem Emittenten handeslt oder eine Börse dazwischen schaltest, ändert an deinem Gewinn oder Verlust nichts. Die Tatsache, dass du den Direkthandel genutzt hast, ist also unbedeutend.

 

Desweiteren gibt es , wenn man solche Produkte ordert keinerlei Information über kick backs oder hohe Verlustwahrscheinlichkeit. 90% der Anleger verlieren bei solchen Papieren ihr Geld, die Bank gewinnt immer. Man kann also auch nicht mehr von einer Bank, sondern muss dann von einer Art Spielbank sprechen.

Man unterschreibt bei Direktbanken meist einen Passus der sich "Execution only" nennt. Beratungsfreies Geschäft eben.

Du bist also selbst verantwortlich, welche Produkte du kaufst. Auf eine Beratung verzichtest du, deshalb bist du ja bei einer Direktbank. Dafür musst du dich selbst informieren und dir auch mal ein VKP oder Termsheet entsprechender Zertifikate durchlesen. Wenn du das unterlassen und dich nur von der Gier treiben lassen hast, dann ist das ganz allein dein Problem.

Desweiteren haben mich die Banken auf Kredit spekulieren lassen, das eingesetze Kapital überstieg die Angaben in meiner Selbstauskunft deutlich.

Hier muss man klären, inwieweit die Bank dabei rechtliche Grenzen überschritten hat.

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Piet_I

Hallo !

 

CC hat mir diese Woche, nach Monaten der Funkstille, mal wieder geschrieben.

Sie wollen nun das ich die Ansprüche detailiert aufliste und ihnen die Anspruchsgrundlage mitteile.

Dies dürfte recht schwierig werden da die Geschäfte schon Jahre zu rückliegen und teilweise die Fonds schon nicht mehr im Depot sind.

 

Wie sollte man nun reagieren ?

 

Piet

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zugvogel2002

Das ist kein Problem. Kick Backs fliessen immer! Ich habe von Mitarbeitern von CC, DAB und Comdirect die antsprechenden Bestätigungen unter Zeugen mit Datum und Gesprächspartner.

 

Es besteht also sogar Anspruch auf Schadensersatz! Kennen Sie weitere Geschädigte?

 

Gruß

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Hallo !

 

CC hat mir diese Woche, nach Monaten der Funkstille, mal wieder geschrieben.

Sie wollen nun das ich die Ansprüche detailiert aufliste und ihnen die Anspruchsgrundlage mitteile.

Dies dürfte recht schwierig werden da die Geschäfte schon Jahre zu rückliegen und teilweise die Fonds schon nicht mehr im Depot sind.

 

Wie sollte man nun reagieren ?

 

Piet

Am besten Du tust Dich mit dem Vogel hier zusammen, Ihr geht zu nem Profianwalt und verklagt Eure Banken auf einen dreistelligen Millionenbetrag Schadensersatz.

 

Ernsthaft:

Die Bank will sich natürlich möglichst um die Zahlung drücken.

Sie sieht Dich in der Beweispflicht und spielt eine Hinhaltetaktik.

Anständig ist was anderes, Du legst Dich da aber auch nicht mit Lieschen Müller, sondern mit einem Finanzkonzern an.

Für gewöhnlich haben die ganz ansehnliche Rechtsabteilungen und wissen genau was sie tun, wie weit sie gehen können und vor allem sitzen sie finanziell am längeren Hebel.

 

Da sind die Banken übrigens alle gleich.

 

Wenn ich Du wäre, würde ich mir die grauen Haare ersparen, es gut sein lassen und mir zukünftig genau überlegen, mit wem Ich eine Geschäftsbeziehung eingehe.

Du könntest zum Beispiel zukünftig schon vor Abschluss auf die Kickbacks und eine gewünschte Zahlung dieser hinweisen und schauen wie Dein potenzieller Geschäftspartner reagiert.

Eine eventuelle Einwilligung zur Zahlung der Kickbacks kann man sich auch schriftlich geben lassen.

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