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Fordert ihr die Provisionen / Kickbacks zurück?

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IefTina

Ach ist das Schreiben der DB nicht schnucklig.

 

Genauso haben die bei mir auch argumentiert - Beschwerde unbegründet, ist doch üblich hintenrum zu kassieren und es steht auch etwas dazu in irgend einem vergilbten Geheimdokument, und überhaupt, was geht das einen Ombudsmann an, ist doch nur höchstrichterlich zu lösen, usw. usf.

Da wird also ein Template verwendet.

 

Man muss sich also fragen, warum just die Deutsche Bank mit allen Mitteln versucht, sich aus der Affäre zu ziehen, wo doch andere Häuser die Ansprüche als gerechtfertigt ansehen und zwar ebenso widerwillig aber doch Kohle rausrücken.

 

Die letzte Passage kann ja auch nur einem zugedröhnten Anwalt einfallen.

Die Bank hätte ja gar nichts davon den Kunden zu beSch******n, wenn es einen Anspruch auf Herausgabe gäbe - deshalb kann es ja nur so sein, dass das unterschlagene Geld der Bank gehört. Also ich staune.

 

Vollkommener Blödsinn - erstens muss man dir auf Heller und Pfennig ausweisen, was man an dir verdient hat. Wenn du Quellen brauchst, dann bitte zitiere in Art der Deutschen Bank irgendwelche Publikationen, die ihre Meinung in deinem Sinne kundtun, z.B. diesen Thread hier. "iefTina ist in Beitrag xxx vom yyy der Meinung, dass ...".

 

Zweitens musst du deine Zustimmung geben, dass dir die Bank irgendwelche nicht bekannten Gebühren aufdrückt. An dem Fall, dass die Bank sich was einstreifen will und du dem vorher zustimmst ist nichts auszusetzen. Man hat dir das aber verschwiegen und deshalb ist die Wahrung deiner Interessen schon sehr anzuzweifeln.

 

Ich würde darauf bestehen, dass der Fall vom Ombudsmann weiterverfolgt wird - schau mal auf die Verfahrensordnung und lass dich nicht abwimmeln. Auch kannst du die passenden Rechtspassagen wiederholen - irgendwelche Grundsatzdokumente aus der letzen Schublade der Deutschen Bank wo irgendwelche Grundsätze dargelegt werden hat man dir wahrscheinlich nicht ausgehändigt und erklärt, oder?

 

Poste mal dein Antwortschreiben hier - die wollen dich nur abwimmeln.

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IefTina

So, der Fall ING-DIBA ist nun gelöst.

 

Kurzfassung: Wie oben beschrieben hat man mir nach monatelangem Hin und Her die Bestandsprovisionen ausgewiesen und rückerstattet.

Als Schadensersatz (marktübliche Verzinsung der einbehaltenen Bestandsprovisionen) hat man mir einen Tankgutschein mitgegeben, den ich weder brauche, noch einlösen kann, weil die nächste Tanke ~7000 km entfernt ist. Ausserdem war der Schaden damit nicht mal zur Hälfte abgegolten.

Nach weiterem Ping-Pong Schriftverkehr habe ich den Ombudsmann eingeschaltet (wurde auch so von Ing-Diba) vorgeschlagen und nun wurde mir aus 'Kulanz' der Schaden wie gefordert abgegolten.

 

Sache ist somit erledigt.

Ich kann von meinem Standpunkt nicht ganz verstehen, warum der monatelange Zirkus nötig war. Praktisch ist das sehr einfach zu erklären. Meine Briefe sind wahrscheinlich in irgendwelchen Stabstellen gelandet, deren Zielvereinbarung es ist, so viele Forderungen als möglich abzuwimmeln. Parallel dazu sitzt vielleicht eine Abteilung, die Kundenschwund und Kundenzufriedenheit als Zielvorgabe hat.

Erst wird der Kunde ruppig behandelt und auf das Kündigungsschreiben meldet sich jemand, der um Feedback zu Verbesserungen fragt, und ob man sich wirklich sicher sei mit der Kündigung ...

 

Vielleicht hat die Finanzkrise und das Wiedererkennen des Kundenwerts die Gangart umgestellt.

 

Trotzdem die Sache für mich finanziell schadlos erledigt wurde, bleibt mein negativer Eindruck an der Ing-Diba haften.

Jedenfalls habe ich mehrere Geschäftsbeziehungen mit der ING Group abgebrochen.

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el galleta
Trotzdem die Sache für mich finanziell schadlos erledigt wurde, bleibt mein negativer Eindruck an der Ing-Diba haften. Jedenfalls habe ich mehrere Geschäftsbeziehungen mit der ING Group abgebrochen.

Glückwunsch erstmal! Und danke für die amüsante Beschreibung. :thumbsup:

 

Aber machen wir uns doch nichts vor. Jeglicher Kundenservice im Geschäftsleben ist aufgesetzt und dient allein dem wirtschaftlichen Erfolg. Keine institutionelle Freundlichkeit ist echt, kann es gar nicht sein. Wenn Du der ING den Rücken kehrst (wofür ich emotional vollstes Verständnis habe), dann wirst Du zukünftig jemanden belohnen, der keinen Deut besser ist, aber aus purem Zufall gerade Dir noch nicht geschadet hat.

 

Es ist wie mit der immer wiederkehrenden Frage: "Ich möchte umschichten, aber meine alten Fonds sind gerade im Minus. Was soll ich machen?"

Antwort: "Bewerte die Situation zukunftsorientiert, vergiss die Vergangenheit, setze den aktuellen Wert als neutral Null. Was wird ab jetzt besser laufen?"

 

Beim Umschichten kommt man auf die Lösung "Wechsel", weil man sich davon eine bessere Zukunft (natürlich nicht im romantischen Sinne) verspricht. Bei Wirtschaftssubjekten ist der Wechsel in Wahrheit sinnlos, weil es nichts verbessert und man schon gar nicht irgendwen erziehen kann.

 

Selbst wenn ein öffentlicher Imageverlust eintreten sollte, dann zeugt das nicht von schlechtem Verhalten, sondern nur von schlecht gemanagtem Fehlverhalten.

 

saludos,

el galleta

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Stichling
Trotzdem die Sache für mich finanziell schadlos erledigt wurde, bleibt mein negativer Eindruck an der Ing-Diba haften. Jedenfalls habe ich mehrere Geschäftsbeziehungen mit der ING Group abgebrochen.

 

Auch von mir Glückwünsche zu Deinem juristischen Erfolg! Ich gehe davon aus, dass kaum eine Bank widerstandslos unrechtmäßig einbehaltene Kickbacks herausrückt. Dass die ING-Diba relativ schnell nachgegeben hat, spricht eher für die Bank als kleineres Übel.

 

IefTina, hattest Duch auch ein Depot bei einem Fonds-Discounter (ebase etc.)? Bist Du der Überzeugung, dass Kickbackzahlungen auch illegal waren, wenn keine Beratung durch den Vermittler erfolgte?

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Imhoteph
· bearbeitet von Imhoteph
Poste mal dein Antwortschreiben hier - die wollen dich nur abwimmeln.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf das von Ihnen an mich weitergeleitete Schreiben der Deutschen Bank vom 08.10.2008 möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

 

Auch wenn eine Praxis in der Kreditwirtschaft üblich ist, dann bedeutet dies noch lange nicht, dass es in meinem Fall rechtlich korrekt vorging. Ich wurde nicht über Rückvergütungen aufgeklärt. Weder von der Deutschen Bank noch von dem Berater der DVAG, welcher mir den Fondssparplan empfohlen hat. Es geht also konkret um meinen Fondssparplan DWS Vermögensbildungsfonds I und die in diesem Zusammenhang geflossenen Gelder. Wie bereits erläutert geht es um den kompletten Zeitraum der Geschäftsbeziehung.

Ich danke Ihnen für die Übersendung der Broschüre Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft die ich mir aber nicht durchgelesen habe, da sie mir nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zuging. Bei Abschluss der Fondsanlage wurde mir nicht gesagt, dass es diese Broschüre überhaupt gibt, geschweige denn, dass dort für meine Anlage relevante Informationen aufgeführt sind.

Ich wurde nicht über Kickbacks / Rückvergütungen / Bestandsprovisionen aufgeklärt.

 

Ich bitte daher nochmals um eine Auskunftserteilung / Rechnungslegung gemäß § 666 BGB über die Höhe der seit Beginn unserer Vertragsbeziehung von dritter Seite zugeflossenen Gelder. Dazu gehören sowohl die Gelder die die DVAG allgemein als auch der entsprechende Vermittler speziell erhalten haben.

Ich denke, bis 15.12.2008 sollte eine entsprechende Antwort möglich sein und wir können durch eine detaillierte Aufstellung aller Positionen bis zu diesem Termin alle bisherigen Missverständnisse klären.

 

Das Ombudsmannverfahren wurde von mir angestrebt, da ich von Ihnen auf meine bisherigen Schreiben keine Antwort erhielt und die von mir gesetzte(n) Frist(en) überschritten wurde(n). Sollte uns eine Klärung auf diesem Wege nicht gelingen, schlage ich vor, die zuständigen Aufsichtsbehörden einzuschalten.

 

Ihr bisheriges Vorgehen im Zusammenhang mit meinem Anliegen lässt sich kurz wie folgt zusammenfassen:

totstellen, hinhalten, leugnen.

 

Denn Sie wissen genau, dass meine Forderungen begründet sind, hoffen aber darauf bzw. erwarten, dass mir der Atem fehlt um diese auch durchzusetzen.

Ich verweise zusätzlich zu den in meinen bisherigen Briefen genannten Quellen an den Artikel Kickback Krise Heft 6/2008 Manager Magazin S. 164.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

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Tom38

Hallo!

 

Habe heute mit einem Schreiben (ähnlich dem Draft auf den ersten Seiten dieses Threads) die DAB, Consors und Comdirect kontaktiert. Jeweils per email und zusätzlich per Fax.

 

Binnen 3 Stunden (am Sonntag !) erhielt ich bereits eine Antwort von der DAB (Absender "Kundenservice.team01@dab.com", gezeichnet "Elite-/Specialteam" ohne Namen) . Wie nicht anders zu erwarten war, versuchen Sie es zunächst mit "Abwimmeln". Angeblich haben Sie keine Kickbacks erhalten, obwohl Fonds verwahrt wurden.

 

Und der Hammer: "Abgesehen davon müssen Sie informieren, dass die DAB bank weder zur Auskunftserteilung noch zur Herausgabe von Kickbacks verpflichtet ist."

 

Nicht zur Auskunft verpflichtet? Habe ich da die Rechtslage (es geht um den Zeitraum Nov. 2000 bis Dez. 2001, also lange vor der Umstellung der AGB´s zum 01.11.2007) mißverstanden?

 

Vorschläge?

 

Gruss

Tom

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Grumel

Na wenn das Elite special team sich darum kümmert, dann ist doch alles in Butter ! :D:D .

 

Hoffentlich kriegen sie alle ordentlich eine aufn Deckel.

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Geistig Verwirter

Hallo, ich möchte auch gerne meine Provisionen/Kickbacks zurück haben.

Hat dies schon jemand bei Ebase versucht?

Und welche Antwort erhalten?

gruss, G.V.

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Tom38
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

...

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Und? Welches Feedback hast Du erhalten?

 

------

 

Ich selbst habe unterdessen noch eine vierte Bank kontaktiert. Die Antworten gehen von (sinngemäß) "geh´ uns nicht auf den Keks, wir müssen Dir garnichts sagen" bis zu "anbei detailierte Aufstellung, aber wir gehen davon aus, dass das Geld uns gehört").

 

Werde nun als nächstes die Beschwerden rausschicken.

 

Hat hier im Forum bereits jemand Kontakt zu einem entsprechenden (Fach)Anwalt?

Für den Fall, dass der Ombudsmann nicht helfen kann...

 

Gruss

Tom

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Geistig Verwirter

Schon etwas Neues von Ebase und/oder Ippf?

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IefTina
Schon etwas Neues von Ebase und/oder Ippf?

 

Zu eBase habe ich keine Ahnung.

 

Was hat dir eBase denn geantwortet?

Einfach hinschreiben und schauen was passiert.

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IefTina
Binnen 3 Stunden (am Sonntag !) erhielt ich bereits eine Antwort von der DAB (Absender "Kundenservice.team01@dab.com", gezeichnet "Elite-/Specialteam" ohne Namen) . Wie nicht anders zu erwarten war, versuchen Sie es zunächst mit "Abwimmeln". Angeblich haben Sie keine Kickbacks erhalten, obwohl Fonds verwahrt wurden.

 

Und der Hammer: "Abgesehen davon müssen Sie informieren, dass die DAB bank weder zur Auskunftserteilung noch zur Herausgabe von Kickbacks verpflichtet ist."

 

Nicht zur Auskunft verpflichtet? Habe ich da die Rechtslage (es geht um den Zeitraum Nov. 2000 bis Dez. 2001, also lange vor der Umstellung der AGB´s zum 01.11.2007) mißverstanden?

 

Vorschläge?

 

Nochmal per Einschreiben die Info und Rückerstattung + Schadensersatz fordern.

"In Antwort auf Ihre eMail vom xx.xx.xxxx muss ich Sie informieren, dass Ihre Ansicht zu Auskunftserteilung und Herausgabe von Kickbacks unrichtig ist. Ich räume bis zum (10 Tage) Frist ein .....".

 

Danach sofort Bankenombudsmann einschalten.

Der bearbeitet solche Fälle im Massenverfahren.

 

Siehe auch http://www.boerse-online.de/finanzen/aktue...01503.html?p=1#

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IefTina
Auch von mir Glückwünsche zu Deinem juristischen Erfolg! Ich gehe davon aus, dass kaum eine Bank widerstandslos unrechtmäßig einbehaltene Kickbacks herausrückt. Dass die ING-Diba relativ schnell nachgegeben hat, spricht eher für die Bank als kleineres Übel.

 

IefTina, hattest Duch auch ein Depot bei einem Fonds-Discounter (ebase etc.)? Bist Du der Überzeugung, dass Kickbackzahlungen auch illegal waren, wenn keine Beratung durch den Vermittler erfolgte?

 

 

Hoppla, überlesen.

Nein, zu Fondsdiscountern kann ich nichts sagen - bei IngDiba hatte ich ein Onlinedepot, somit sind die beiden Zugänge gleichwertig.

 

Ja, für mein Verständnis ist es illegal, Hinterrücks und ohne Aufklärung über mögliche Interessenskonflikte fortwährend Provisionen einzufahren.

Einmalige Provision als Aufwandsentschädigung/Salär stimme ich zu, fortlaufende Zahlungen nur des Bestandes wegen sind für mich in jedem Bereich vollkommen unakzeptabel. Kickback ist der Hauptmechanismus für Korruption und Betrug.

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Geistig Verwirter

Habe gerade noch mal nachgeforscht: der Threaderöffner "IPPF" war hier ein sehr aktives Mitglied bis zu dem Zeitpunkt als er diesen Thread eröffnet hat. Ein paar danach ist er dann abgetaucht und nie wieder hier aktiv geworden!

Ich will ja nichts sagen, aber ....

Also ich sag es doch mal, meine Vermutung: IPPF hat Schweigegeld von irgendeiner Bank erhalten, damit er hier noch nicht mehr Leute auf die Idee bringt, Provisionen/Kickbacks zurück zu fordern!

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IefTina
Schon etwas Neues von Ebase und/oder Ippf?

 

und hast du news?

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IefTina

Ich habe das Gefühl, dass sich nun endlich einige brauchbare Urteile entwickeln.

Habe von einem Fall gehört, in dem sich die souverän ablehnende ehrenwerte Deutsche Bank nun doch zu einem Vergleich herabgelassen hat.

Bis vor Kurzem sind die keinen Millimeter entgegengekommen.

 

Wie oben dargestellt windet sich gerade die Deutsche Bank unheimlich gekonnt aus ihrer Verantwortung.

 

Zum 12.Mai wird ein BGH Urteilsspruch erwartet der einen weiteren grauen Bereich abdecken soll - irgendwie Beweislast bei interner Information an die Berater dass über Kickbacks aufzuklären ist.

 

Noch ein Link:

 

http://www.rechtsboerse.de/kapitalanlagere...zahlen,news.htm

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juro

www.spiegel.de von heute:

 

Bankkunden können auf Schadensersatz hoffen

 

VERSTECKTE PROVISIONEN

Bankkunden können auf Schadensersatz hoffen

 

Von Jochen Schönmann

 

Die Finanzbranche gerät unter Druck. Deutsche Gerichte gehen gegen versteckte Provisionen bei Geschäften mit Privatanlegern vor, denn viele Banken haben nicht ausreichend auf ihr Eigeninteresse bei Wertpapierverkäufen hingewiesen. Für Kunden steigen damit die Chancen auf Schadensersatz.

 

...

Das Münchener Gericht folgt damit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006. Auch andere Gerichte hatten in diesem Sinne geurteilt (siehe Kasten). Überall, wo das Verbergen des Eigeninteresses maßgeblich für die Anlageentscheidung gewesen sei, hätten Kleinanleger gute Aussichten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, sagt Rechtsanwalt Mathias Nittel. In Zeiten hoher Kursverluste ein Horrorszenario für die Branche.

...

Der Bundesgerichtshof vom 19.12.2006

Im BGH-Urteil heißt es sinngemäß: Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären. Nur so könne dieser beurteilen, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Provisionen zu erhalten.

...

Das Landgericht Heidelberg Mitte 2008

Ähnlich wie in der Frankfurter Entscheidung urteilt das Landgericht Heidelberg Mitte 2008 im Zusammenhang mit Depotverwaltungsverträgen und Rohstoffgeschäften. Die Klägerin erhält Schadensersatz, weil der Finanzdienstleister nicht über die Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt habe. Das Heidelberger Gericht verlangt sogar ausdrücklich, dass die Kick-Back-Vergütungen in Euro angegeben sein sollen, "weil der Anleger ansonsten nicht hinreichend beurteilen kann, welche Auswirkungen von den Rückvergütungen für den Depotverwalter möglicher Weise ausgeht". Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

...

Die Crux an der Sache: "Nahezu alle Banken und Finanzdienstleister handeln nach diesem Geschäftsmodell", behauptet Rechtsanwalt Nittel. Und zwar nicht nur bei geschlossenen Immobilien-, Schiffs- oder Medienfonds, sondern auch bei offenen Fonds. Dasselbe gilt auch beim Verkauf von Zertifikaten: "Es ist grundsätzlich so, dass der Vertrieb der Bank eine Provision von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) erhält, deren Produkte sie verkauft", sagt Nittel. Nur der Kunde wisse davon meist nichts.

 

Diese Art versteckter Provisionen wird als "Kickback" bezeichnet eine Rückvergütung, die die KAG an den Vertrieb des Finanzdienstleisters bezahlt. Damit aber, so die Auffassung des Gerichts, habe der als Berater auftretende Vertrieb ein Eigeninteresse, das er dem Kunden vorenthalten habe. Im Münchener Urteil heißt es deshalb: "Der Kunde ist daher auf eine eventuelle Rückvergütung hinzuweisen, damit er das Umsatzinteresse des Beraters abschätzen kann."

...

Fonds in Schieflage

 

Dies verstehe sich als eine Art "vorvertragliche Nebenpflicht", deren Entstehung und Umfang die Bank selbst durch die Wahl ihres Auftretens bestimmte: nämlich indem sie sich als objektive Vermögensberaterin gerierte und damit bewusst den Anschein von Neutralität hervorrief.

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Stichling
@ tina: leider nein.

aber hier ist ein aktu. Artikel aus "Daas Investment"

http://www.dasinvestment.com/investments/n...bei-kick-backs/

 

 

Demgegenüber bleibt es beim bloßen Vermittler, der im Lager des Kapitalsuchenden steht und deshalb keine anlegergerechte Empfehlung schuldet, dabei, dass über Innenprovisionen ungefragt erst ab einer Höhe von 15 Prozent aufzuklären ist.

 

Demnach können ebase-Vermittler ihren Hals aus der Schlinge ziehen, wenn sie ihren Kunden keine Anlageempfehlungen unterbreitet haben.

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Tirion
· bearbeitet von Tirion

Danke für Eure Inspirationen. Zur Information poste ich einmal meinen Vorgang:

 

Ich habe die Standardanschreiben an die IngDiba und meine Volksbank geschickt

"... ich beziehe mich auf das Urteil des BGH, Aktenzeichen XI ZR 56/05 vom 19.12.2006.

 

Bitte teilen Sie mir bis zum 2. März 2009 mit, welche Rückvergütungen Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen aus den von mir bei Ihnen getätigten Anlagen bislang erhalten haben. Bei diesen Angaben unterscheiden Sie bitte zwischen einmaligen Rückvergütungen sowie jährlichen Rückvergütungen."

 

Die Banken haben sich zwar bisher nicht gemeldet, aber Union Investment hat im Namen der Volksbank folgendes Standardschreiben geschickt. Es gibt weder klare Summenangaben noch Verweise auf konkrete Geschäfte... Nach Ablauf der Frist werde ich den Banken noch mal die Daumenschrauben anlegen.

 

Union_Investment_Antwort_1.pdf

 

 

Gilt die Aufklärungspflicht der Banken inkl. der Möglichkeiten zur Erstattung der Kick-Backs bzw. Rückabwicklung des Geschäftes eigentlich auch für eine fondsgebundene Riesterversicherung? Was ist Eure Einschätzung?

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IefTina

Also die Aussage der Union Investment kann man getrost anzweifeln.

Laut MIFID muss auf Kundenebene klipp und klar belegt werden, wieviele Gebühren pro Kunde laufen.

Wer seine Geschäfte und Daten ordentlich führt, wird die Zahl ermitteln können - welchen Aufwand er damit hat ist unerheblich.

Wo kämen wir denn da hin, wenn sich jemand aus Aufwandsgründen seiner Pflicht entledigen kann?

 

Das Schreiben ist ein klassisches vorbereitetes Template, mit dem man sich erhofft möglichst viele Anfrager billigst abzuwimmeln.

Der Tenor ist immer wieder - wir sind ja gar nicht verpflichtet, betrifft uns nicht, es war ja nicht so viel, es ist schon verjährt, es dauert weil die Recherchen so schwierig sind.

 

Zumindest ist es schon mal beruhigend, dass du eine Antwort erhalten hast.

Ich würde die Antwort allerdings nicht akzeptieren.

 

 

 

Mit dem Riester-Zeug hab ich zum Glück keine Ahnung.

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Geistig Verwirter

von stickling: "Demnach können ebase-Vermittler ihren Hals aus der Schlinge ziehen, wenn sie ihren Kunden keine Anlageempfehlungen unterbreitet haben."

 

meine vielleicht etwas naive frage in diesem Zusammenhang: demnach müßte man also nicht ebase, sondern den vermittler auffordern, die kickbacks zu erstatten?

und frage 2: gibt es eigentlich verjährungsfristen in dieser angelegenheit?

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tom1978
meine vielleicht etwas naive frage in diesem Zusammenhang: demnach müßte man also nicht ebase, sondern den vermittler auffordern, die kickbacks zu erstatten?

 

Bei den meisten Vermittlern unterschreibt man, dass man keine Anlageberatung in Ansprcuh nimmt, sondern lediglich Wertpapierkäufe vermittelt werden. Und wo keine Beratung stattfindet, kann das Urteil natürlich nicht angewendet werden.

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Geistig Verwirter

@ Tom: sehe ich auch so.

Meine Frage ging aber in eine andere Richtung.

Anders formuliert: ein Schreiben an Ebase aufzusetzen ist also völlig sinnlos, weil nicht die, sondern der Vermittler die Kickbacks erhalten hat?

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leinad
· bearbeitet von leinad
@ Tom: sehe ich auch so.

Meine Frage ging aber in eine andere Richtung.

Anders formuliert: ein Schreiben an Ebase aufzusetzen ist also völlig sinnlos, weil nicht die, sondern der Vermittler die Kickbacks erhalten hat?

Die Gauner teilen sich die Beute :w00t:

Einen Teil steckt ebase ein und einen Teil bekommt der Vermittler.

Das habe ich festgestellt weil ich einmal bei mehreren Kickbackrückerstattern nachfragte was es auf einzelen Werte zurückgibt.

Die Werte waren unterschiedlich obwohl alle beteuerten alles zurückzugeben.

Zudem verdient ebase noch am Eigenhandel.

So wie sie dir die Teile einbuchen, so haben die sie nicht gekauft.

Daher auch die lange Spanne zwischen Order und Einbuchung über die KAGs.

Die kaufen an der Börse zu ihren ganz speziellen Konditionen und verkaufen sie dir dann natürlich teurer als KAG Anteile.

 

Gruss

leinad

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