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Padua
O.k., ich habe nochmal einen Frage bezüglich der Jahressteuerbescheinigung. Ich habe jetzt dieses Dokument von der Netbank erhalten - also nicht unbedingt die Jahressteuerbescheinigung, aber das Dokument, welches sie mir auch online geschickt hatten in meinen Postmanager.

 

Es sieht ebenfalls aus, wie ein Kontoauszug - es ist aber mit Einzelsteuerbescheinigung überschrieben. Das ist dann wohl noch nicht die Jahressteuerbescheinigung - die wird dann ja noch zwangsweise folgen, da ich ja Kaptialertragssteuer 30% und Solidartätsabgabe 5,5% bezahlt habe, wie es auf dem Dokument aufgeführt ist. Der Berechnungszeitraum ist vom 30.09.08 bis zum 30.12.08.

 

Etwas komisch ist ein Text unten auf dem Dokument: "KAPST und OLZ abgeführt an Finanzamt für Großunternehmen Steuernummer xxxxxxxxx. Diese Bescheinigung wird nicht unterschrieben".

 

Ich bin doch kein Großunternehmer, sondern einen ganz normale Privatperson. Haben die sich da vertan?

 

Gruß

 

Pascal

 

Nicht Du sondern die Netbank ist "Großunternehmer"

 

Was Du bekommen hast, ist noch nicht die Jahressteuerbescheinigung. Das kann auch noch eine geraume Zeit dauern. Die nimmst Du dann und reichst sie beim Finanzamt ein. Also, warten ist angesagt.

 

Gruß Padua

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o0Pascal0o

Herzlichen Dank, für die beruhigende Bestätigung! Nur etwas komisch dann doch noch mit Finanzamt, warum die meine Kaptitalertragssteuern und Solidaritätsabgabe an das Finanzamt von der netBank abführen. Denn ich fordere diese zuviel gezahlten Steuern(weil mein Freistellungsauftrag nicht perfekt verteilt war - bei der einen Bank viel zu viel, bei der netBank viel zu niedrig) von meinem Finanzamt zurück. Aber die haben das Geld dann nie gesehen.

 

Gruß

 

Pascal

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boRn
O.k., ich habe nochmal einen Frage bezüglich der Jahressteuerbescheinigung. Ich habe jetzt dieses Dokument von der Netbank erhalten - also nicht unbedingt die Jahressteuerbescheinigung, aber das Dokument, welches sie mir auch online geschickt hatten in meinen Postmanager.

 

Es sieht ebenfalls aus, wie ein Kontoauszug - es ist aber mit Einzelsteuerbescheinigung überschrieben. Das ist dann wohl noch nicht die Jahressteuerbescheinigung - die wird dann ja noch zwangsweise folgen, da ich ja Kaptialertragssteuer 30% und Solidartätsabgabe 5,5% bezahlt habe, wie es auf dem Dokument aufgeführt ist. Der Berechnungszeitraum ist vom 30.09.08 bis zum 30.12.08.

 

Etwas komisch ist ein Text unten auf dem Dokument: "KAPST und OLZ abgeführt an Finanzamt für Großunternehmen Steuernummer xxxxxxxxx. Diese Bescheinigung wird nicht unterschrieben".

 

Ich bin doch kein Großunternehmer, sondern einen ganz normale Privatperson. Haben die sich da vertan?

 

Gruß

 

Pascal

Also die Einzelsteuerbescheinigung reicht für die Anrechnung von KapESt bei Finanzamt vollkommen aus. Hier ist nur der Unterschied zur Jahressteuerbescheinigung, dass hier eine Bescheinigung für jede Zinszahlung (also einmal im VJ) erstellt wird. Du druckst einfach alle vier aus und ab die Post.

Eine Jahressteuerbescheinigung erhälst du dann vermutlich auch gar nicht mehr.

 

Zu deiner anderen Frage:

Na klar, die Bank kann doch gleich die Steuerdaten, die sie von jedem Kunden bis ins Detail haben heraussuchen und die paar Millionen an KapESt einfach an 5.000 verschiende Finanzamt bezahlen. Ist doch viel einfacher...?!

 

mfg

Chris

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neysee
O.k., ich habe nochmal einen Frage bezüglich der Jahressteuerbescheinigung. Ich habe jetzt dieses Dokument von der Netbank erhalten - also nicht unbedingt die Jahressteuerbescheinigung, aber das Dokument, welches sie mir auch online geschickt hatten in meinen Postmanager.

 

Es sieht ebenfalls aus, wie ein Kontoauszug - es ist aber mit Einzelsteuerbescheinigung überschrieben. Das ist dann wohl noch nicht die Jahressteuerbescheinigung - die wird dann ja noch zwangsweise folgen, da ich ja Kaptialertragssteuer 30% und Solidartätsabgabe 5,5% bezahlt habe, wie es auf dem Dokument aufgeführt ist. Der Berechnungszeitraum ist vom 30.09.08 bis zum 30.12.08.

 

Etwas komisch ist ein Text unten auf dem Dokument: "KAPST und OLZ abgeführt an Finanzamt für Großunternehmen Steuernummer xxxxxxxxx. Diese Bescheinigung wird nicht unterschrieben".

 

Wenn sie dir eine Einzelsteuerbescheinigung schicken, wird keine Jahressteuerbescheinigung mehr kommen. Mittlerweile ist eine Jahressteuerbescheinigung die Regel, weil sie für Kunde und Bank bequemer ist, aber die dürfen sie dir natürlich nicht für Dinge ausstellen, für die sie schon eine Einzelsteuerbescheinigung geschickt haben.

Und eben weil dein Finanzamt die abgeführten Steuern, die sie dir anrechnen sollen, gar nicht gesehen hat, weil die i.A. an ein ganz anderes Finanzamt gingen, muss man ja auch das Original vorlegen, und es muss drauf stehen an welches FA unter welcher Steuernummer gezahlt wurde.

 

Und dein Arbeitgeber wird deine Lohnsteuer auch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an das FA abführen, bei dem du die Einkommensteuererklärung machst.

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Padua

Also, ich habe bislang immer die Einzelbescheinigungen pro Anlage und die Jahressteuerbescheinigung erhalten. Das eine schließt das andere nicht aus. Die Jahressteuerbescheinigung ist meines Wissens eine Pflichtbescheinigung der depotführenden Stelle und muss ausggestellt werden.

 

Gruß Padua

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neysee
Also, ich habe bislang immer die Einzelbescheinigungen pro Anlage und die Jahressteuerbescheinigung erhalten. Das eine schließt das andere nicht aus. Die Jahressteuerbescheinigung ist meines Wissens eine Pflichtbescheinigung der depotführenden Stelle und muss ausggestellt werden.

 

Vielleicht bin ich ja nicht auf dem aktuellen Stand, aber wenn sich das amtliche Muster in diesem Punkt nicht geändert hat, muss in der Jahressteuerbescheinigung sogar ausdrücklich versichert werden, dass über die ausgewiesenen Zahlen keine Einzelsteuerbescheinigungen ausgestellt werden.

Wobei die Frage ist, was du als Einzelbescheinigunen bekommst. Erfüllen die überhaupt die Anforderungen an eine Steuerbescheinigung?

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
Also die Einzelsteuerbescheinigung reicht für die Anrechnung von KapESt bei Finanzamt vollkommen aus. Hier ist nur der Unterschied zur Jahressteuerbescheinigung, dass hier eine Bescheinigung für jede Zinszahlung (also einmal im VJ) erstellt wird. Du druckst einfach alle vier aus und ab die Post.
Wichtig ist, ob es die Jahresbescheinigung oder die Jahressteuerbescheinigung ist. Ohne Jahressteuerbescheinigung im Original keine Anrechnung von Zinsabschlägen.

 

Also die Jahressteuerbescheinigung hätte ich ja unbedingt im Original senden müssen, mit der Steuererklärung. Bei den Einzelsteuerbescheinigungen reicht eine Kopie oder ein Ausdruck aber aus? Ich habe ja ein Original bekommen, und schon vorher im Postmanager online bei der Netbank. Ich bein eh erst seit einem viertel Jahr dort Kunde, also gibt es für mich wohl nur diese einen Einzelsteuerbescheinigung - evlt. ja noch eine Jahrssteuerbescheinigung.

 

Ich würde da Original ja lieber zurückhalten und eine Kopie bzw. einen Ausdruck an das Finfanzamt schicken mit der Steuererklärung. Reicht denen das?

 

Gruß

 

Pascal

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boRn
· bearbeitet von boRn
Also die Jahressteuerbescheinigung hätte ich ja unbedingt im Original senden müssen, mit der Steuererklärung. Bei den Einzelsteuerbescheinigungen reicht eine Kopie oder ein Ausdruck aber aus? Ich habe ja ein Original bekommen, und schon vorher im Postmanager online bei der Netbank. Ich bein eh erst seit einem viertel Jahr dort Kunde, also gibt es für mich wohl nur diese einen Einzelsteuerbescheinigung - evlt. ja noch eine Jahrssteuerbescheinigung.

 

Ich würde da Original ja lieber zurückhalten und eine Kopie bzw. einen Ausdruck an das Finfanzamt schicken mit der Steuererklärung. Reicht denen das?

 

Gruß

 

Pascal

Bitte lesen:

Richtline 36 der Einkommensteuerrichtlinien (R 36 EStR)

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

O.k., also hier: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r36.html steht ja "stets im Original". Ich hatte mich das nur gefragt, weil du vorher geschrieben hattest:

Du druckst einfach alle vier aus und ab die Post.

Das widerspricht sich ja. Also hattest du dich mit dem "ausdrucken" vertan/verschrieben.

 

Danke

 

Pascal

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boRn
O.k., also hier: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r36.html steht ja "stets im Original". Ich hatte mich das nur gefragt, weil du vorher geschrieben hattest:

Das widerspricht sich ja. Also hattest du dich mit dem "ausdrucken" vertan/verschrieben.

Ja, hast recht das "ausdrucken" war nicht wörtlich zu nehmen. Bitte im ORIGINAL!

 

mfg

Chris

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o0Pascal0o

O.k., dann werde ich das so machen.

 

Herzlichen Dank nochmal!!!

 

Pascal

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marco400

warum brauchst du ein anderes Referenzkonto. Willst du nur ein Tagesgeldkonto? Da gibt es bessere Angebote im Moment

habe ich hier gesehen http://www.girokonto-onlinevergleich.de/ta...d-vergleich.php

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leinad

Netbank hat den Zins auf das Tagesgeldkonto erneut still und heimlich gesenkt.

Nun gibt es nur noch:

2,75%

 

Gruss

leinad

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o0Pascal0o
Wie bekommt man eigentlich seine Steuern wieder, wenn man gar keine Zahlt, also unter den neuerdings 8000 liegt und keine NV-Bescheinigung beantragt hat? Freistellungsaufträge wären ausgeschöpft oder halt wie oben verschätzt.

Und was wäre wenn man eine NV-Bescheinigung hat und diese der Bank vorliegt? Dann muß man doch gar keine Steuererklärung machen, oder?

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Padua
Und was wäre wenn man eine NV-Bescheinigung hat und diese der Bank vorliegt? Dann muß man doch gar keine Steuererklärung machen, oder?

 

Die NV-Bescheinigung, die Deiner Bank vorliegt bedeutet doch nur, dass Deine Bank Dir keine Steuern abzieht. Das heißt aber nicht automatisch, dass Du keine Steuererklärung machen musst. Ob Du eine Steuerklärung abgeben musst, hängt von Deinen steuerpflichtigen Einnahmen ab. Das kann Entgelt aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen, selbständige Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen (evtl. von Banken, denen die NV-Bescheinigung nicht vorliegt), Einkünfte aus Vermittlung von Girokonten :rolleyes::rolleyes: , ..... sein. Möglichkeiten gibt es da genug und füllen ganze Steuerbände. Aber bitte jetzt nicht nachfragen, welche Einkünfte es sonst noch gibt.

 

Gruß Padua

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Knarf

Die Netbank hat jetzt eine Aktion "5% Gehaltserhöhung für Neukunden".

Dort bekommen Neukunden bei Eröffnung eines Girokontos als Bonus 5% einmalig auf ihren ersten Gehaltseingang (maximal 150 Euro Bonus).

 

Weiß jemand, ob auf diesen Betrag (also die 5%) Abgeltungssteuer fällig ist? Oder ist das steuerfrei?

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fonds-sparer
Die Netbank hat jetzt eine Aktion "5% Gehaltserhöhung für Neukunden".

Dort bekommen Neukunden bei Eröffnung eines Girokontos als Bonus 5% einmalig auf ihren ersten Gehaltseingang (maximal 150 Euro Bonus).

 

Weiß jemand, ob auf diesen Betrag (also die 5%) Abgeltungssteuer fällig ist? Oder ist das steuerfrei?

 

da dies keine zinsen oder dividenden o.ä. sind gehe ich davon aus das keine abgeltungssteuer anfällt.

 

du zahlst ja auch keine abgeltungssteuer wenn dir eine andere bank ein startguthaben zahlt.

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valueseeker
Die Netbank hat jetzt eine Aktion "5% Gehaltserhöhung für Neukunden".

Dort bekommen Neukunden bei Eröffnung eines Girokontos als Bonus 5% einmalig auf ihren ersten Gehaltseingang (maximal 150 Euro Bonus).

 

Hmm ob man sich dafür wohl selber was überweisen kann? ich schreibe von mir aus auch "gehalt" in den verwendungszweck. ;)

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D-Mark

Hallo,

 

habe heute die Bestätigung für die Kontoeröffnung bekommen. An dieser speziellen Prämie nehme ich leider nicht teil (wieder mal zu schnell geschossen...).

Also die Bestätigung bei der Netbank kommt im A4-Umschlag. Ist neben dem Willkommensgruß eine dicke Karton-Mappe (*wow*) drin mit:

-allg. Geschäftsbedingungen

-Benutzerbroschüre für Onlinebanking

-Kto.Umzugsheft mit Formularen für die Bank (habe ich schon mit dem Antrag erledigt), für den Arbeitgeber und weitere Geschäftspartner (Lastschrifter).

-eine kl. Karte mit BLZ, internat. Code und Anschrift der Bank sowie einem freien Feld für die Kto.Nr. Auf der Rückseite stehen 6 Telefon-. und 1 Faxnrn., wovon 1 kostenlos ist (VISA), 3 und die Faxnr. 14Cent kosten und 2 für Master Card (brauche ich nicht) teurer sind.

 

Post für die KtoNr., Pin, Tan, EC-Karte sowie ihrer Pin kommt je separat in den nächsten Tagen. Ich erhielt auch eine spezielle Mailadresse für wenn was nicht kommt. Diese Mailadresse sieht recht brauchbar aus auch für andere Anliegen, die mit dem Konto zu tun haben.

 

-> Sieht sehr gut aus, bin angenehm überrascht von diesem Institut, das ja nur in einem Postfach haust. Muß sagen, besser als manche Hausbank... :thumbsup:

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leinad
-> Sieht sehr gut aus, bin angenehm überrascht von diesem Institut, das ja nur in einem Postfach haust. Muß sagen, besser als manche Hausbank... :thumbsup:

Ich denke die Kunden der Netbank werden von Mitarbeitern der Spardabanken nebenher mitverwaltet.

Das Onlinebanking ist bis auf das Layout exakt gleich.

Ich bin schon seit 10 Jahren bei der Netbank und hatte noch nie Probleme.

Nur eben rießen TamTam bei Konditionsverbesserungen und kein Ton bei Konditionsverschlechterungen.

Wie beim Discounter, da mußte man schon längst alles geschenkt bekommen bei den ständig plakatierten Preissenkungen.

Die denken eben alle der Kunde ist generell doof......

 

Gruss

leinad

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Ungeheuer

Kann mir jemand bitte sagen, wie schnell Überweisungen bei der netbank durchgeführt werden? Ich bin momentan noch bei der norisbank, bin dort aber mit der Geschwindigkeit äußerst unzufrieden. Dort wird anscheinend nur 1x am Tag gebucht...

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leinad
> > Zu welchen Buchungszeiten finden die Buchungen bei der netbank AG

statt?

> > Für den Bereich des Zahlungsverkehrs ist zwischen

netbank-internen

> > und externen Buchungen zu unterscheiden.

> >

> >

> > netbank interne Buchungen (von einem auf das andere netbank

> > Girokonto) werden near time laufend ausgeführt.

> >

> >

> > netbank externe Buchungen werden in der Regel zu den folgenden

Zeiten

> > in den Datenträgeraustausch gegeben:

> > zwischen 06:00 und 08:00 Uhr

> > 10:00 Uhr

> > 12:00 Uhr

> > 15:30 Uhr

> >

> >

> > Ausgehende Buchungen sind im Online Banking direkt einzusehen,

dann

> > erfolgt die Lieferung in den Datenträgeraustausch. Bis zur

Lieferung

> > in den Datenträgeraustausch haben Sie noch die Möglichkeit, die

> > Überweisung zu ändern. Eingehende Buchungen können erst nach dem

> > Datenträgeraustausch eingesehen werden.

> >

> >

> > Bitte beachten Sie, dass diese Zeiten lediglich Richtwerte

> > darstellen, da es bei hohem Zahlungsverkehrsvolumen zu

differierenden

> > ausführungszeiten kommen kann.

> >

> >

> > Diese Angaben sind ohne Gewähr!

> >

> >

> >

> > Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

> >

> >

> >

> > Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

> >

> > Mit freundlichen Grüssen

> >

> > XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

> > --

> > netbank AG

> > Postfach 500 448

> > 22704 Hamburg

 

Gruss

leinad

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D-Mark
Kann mir jemand bitte sagen, wie schnell Überweisungen bei der netbank durchgeführt werden? Ich bin momentan noch bei der norisbank, bin dort aber mit der Geschwindigkeit äußerst unzufrieden. Dort wird anscheinend nur 1x am Tag gebucht...

 

Schnell,

 

ich bin sehr zufrieden. Bei mir hat es bisher stets Intraday geklappt, egal ob morgens, mittags, abends oder nachts.

Auf die Stunden und Minuten habe ich noch nicht geachtet, da ich dazu noch keinen Anlass hatte.

 

1mal am Tag: Das geht auch! Ich war fürher bei der GE-Money. Die war früher amerikanisch und das bedeutet, daß Buchungen schonmal grundsätzlich ihre 3 Arbeitstage mindestens benötgten.

Bin daher sehr froh, weider bei einem europäischen Institut zu sein, wo man Überweisungen als was normales betrachtet.

 

 

Jetzt mal was Anderes:

Bei der Netbank benötigt man einen regelmäßigen Gehaltseingang, um Vorteile wie höhere Verzinsung, kostenlose EC u.a. zu genießen. Da stehen auch ein paar Ersatzdinger, also Rente, Sold usw. geht auch; jedoch steht da nichts explizit von ALG-1.

Bei mir ist es so, daß sich in den nächsten Wochen entscheidet, ob ich im Job eine Vertragsverlängerung bekomme, oder draußen bin. Ich habe auch ein 2. Konto, wo es egal wäre. Andererseits möchte ich die Vorteile des Netbank-Kontos gerne nutzen, aber eben nicht auf die Schnauze fliegen dabei.

Daher meine Frage: Akzeptieren Sie ALG-1 oder nicht? Weiß das Jemand aus eigener Anschauung?

Ich habe bereits 2mal im Abstand von über 14Tagen gemailt, aber Sie scheinen eingehende Mails nie zu lesen; habe ich leider früher schon bemerken dürfen bei dem Laden...

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incts
Da stehen auch ein paar Ersatzdinger, also Rente, Sold usw. geht auch; jedoch steht da nichts explizit von ALG-1.

Also in den netbank FAQ steht:

Es werden alle Kunden bei der Gewährung der Vorteile berücksichtigt, bei denen Zahlungseingänge mit folgenden Verwendungszwecken gekennzeichnet sind: Lohn, Gehalt, Bezüge, Vergütung, Rente, Pension, Bafög oder Sold.

Es ist aber nicht entscheidend wie die Bezeichnung auf dem Kontoauszug nun genau lautet, denn das ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

Es kommt lediglich darauf an ob der Buchungsschlüssel "53" (Lohneingang) verwendet wurde.

Die Frage ist also, welchen Buchungsschlüssel die Arbeitsagentur für die Überweisung des ALG-1 verwendet.

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asche
Es kommt lediglich darauf an ob der Buchungsschlüssel "53" (Lohneingang) verwendet wurde.

Das möchte ich bezweifeln - ich lese das so (und habe es auch so erzählt bekommen), dass die _Bezeichnung_ im Verwendungszweck als Rente, Gehalt o.ä. genügt.

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