Zum Inhalt springen
Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor 49 Minuten von s1lv3r:

Für nicht-Erwerbstätige, die freiwillig versichert sind, gibt es jetzt ja auch schon einen Mindestbeitrag, der sich aus einem fiktiven Mindesteinkommen errechnet, welches dann einfach angesetzt wird:

Ich kenn die jetzige Regelung. Normalerweise entstehen für Sozialabgaben auch Gegenleistung, sind ja keine Steuern. Es geht scheinbar darum die Einnahmenseite zu vergrößern. In dem Zusammenhang wird ja auch über den Wegfall der Familienversicherung (für Inländer (SCNR)) gesprochen. <Ironie>Der Lars kennt da ja viele Frauen, die wegen der Familenversicherung gar nicht arbeiten können.</Ironie> Gerade mit dem Wegfall der Minijobs trifft es die Familien, wo ein Teil Erziehungs- und/oder Care-Arbeit macht und dieser Teil etwas hinzu verdient.

Wenn also jetzt ab dem ersten Euro eine Pflichtversicherung in der GKV bestehen soll, dann wäre man auch ab dem ersten Euro auch Mitgleid. Man hätte damit sicher die Beitragszahlerbasis vergrößert, aber es gäbe auch ein Minderheit die davon profitiert, <Ironie> was so ja nicht sein darf. </Ironie> Ich kann mir vorstellen, dass zum Stopfen dieser möglichen Lücke eine Angleichung der Regelung für Pflichversicherte an die Regelung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte kommen könnte, also eine Mindestbemessungsgrundlage und ggf Einbeziehung von Kapitalerträgen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Man wird sehen, alles Spekulation.

 

 

vor einer Stunde von HalloAktie:

Darf ich mal anregen, die Wendung "worst case" etwas selektiver einzusetzen? Hier geht es dem Anschein nach darum, dass man dachte, früh nicht mehr arbeiten zu müssen und das auch tun kann, aber tatsächlich ungeplant für maximal 1 Jahr ein Dispositionsjahr nehmen oder einen Teilzeitjob suchen müsste. 

Es gibt durchaus eine sehr kleine Minderheit, die schon unter 60 aus dem Job raus sind und mit der Rente für langjährig Beschäftigte ab 63 oder der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Beschäftigte ab 65 geplant haben. Wenn da im ersten Fall ein Jahre mehr zwischenfinaziert werden muss oder im zweiten Fall gar 2 Jahre, bzw die Rente mit Abschlägen für 24 Monate gewählt werden muss, dann kann das schon schmerzhaft sein.

Ich wüsste nicht, wie ein Dispositionsjahr die Lücke füllen soll und der Teilzeitjob zum Mindestlohn kann dann auch zum Vollzeitjob zum Mindestlohn werden, denn man ist ja schon raus aus dem angestammten Job und hat ggf eine nicht dem Mindestlohn entsprechende Kostenstruktur.

Aber im Prinziep trifft es alle. Da wo es alle trifft, sind die Maßnahmen zunächst klein, da wo es schmerzhaft wird, trifft es überschaubare Bevölkerungsgruppen. Für eine bescheidene Ausgangslage gibt es halt keine Patentlösung. 
 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor einer Stunde von OttoKleinanleger:

Es gibt durchaus eine sehr kleine Minderheit, die schon unter 60 aus dem Job raus sind und mit der Rente für langjährig Beschäftigte ab 63 oder der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Beschäftigte ab 65 geplant haben. Wenn da im ersten Fall ein Jahre mehr zwischenfinaziert werden muss oder im zweiten Fall gar 2 Jahre, bzw die Rente mit Abschlägen für 24 Monate gewählt werden muss, dann kann das schon schmerzhaft sein.

 

Zweifellos. Aber sind solche Privatiers, die zu eng kalkuliert haben, schützenswert?

 

Übrigens gibt es bei Minijobs in der Rentenversicherung schon heute eine Mindestbetragsbemessungsgrenze (von 175 Euro). Man bekommt also einen Monat Pflichtbeitragszeit nicht unter 32,55 Euro insgesamt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor einer Stunde von chirlu:

Zweifellos. Aber sind solche Privatiers, die zu eng kalkuliert haben, schützenswert?

 


Das muss jeder selbst wissen, wie wichtig ein Vertrauenschutz ist. Altersteilzeit ist Beispielsweise ab 55 möglich. Aber ist diese Personengruppe schützenswert, nur weil sie sich auf geltendes Recht verlassen und von Fehlanreizen hat locken lassen? Es hätte doch klar sein müssen, dass man keine so lanfristigen Verträge macht. Was ist mit dem Vertrauenschutz bei Lebensversicherungen vor 2005, wo dann doch Sozialabgaben fällig werden, ggf auch Steuern. Sind die schützenswert, wo doch jeder wusste, dass die Demografie tickt.

 

vor einer Stunde von chirlu:

Übrigens gibt es bei Minijobs in der Rentenversicherung schon heute eine Mindestbetragsbemessungsgrenze (von 175 Euro). Man bekommt also einen Monat Pflichtbeitragszeit nicht unter 32,55 Euro insgesamt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Du sprichst von der Rentenversicherung, gell.

Ich hatte aber gar nicht auf dem Schirm, dass Minijobs auch 5% bzw. 13% Pauschale für die Krankenversicherung fällig werden, zumindest für die Mitglieder der GKV. Asche auf mein Haupt.
Dann schaun wir mal, wie das zukünftig bei Geringbeschäftigungen laufen soll. Es bleibt spannend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 4 Minuten von OttoKleinanleger:

Es hätte doch klar sein müssen, dass man keine so lanfristigen Verträge macht.

 

Verträge und Altersteilzeit hast du jetzt nachträglich reingebracht. Warum soll jemand, der mit 50 Privatier wurde und nur Geld bis 62 hat, besonders geschützt werden? Grundsicherung kann er natürlich bekommen, wenn nötig.

 

vor 5 Minuten von OttoKleinanleger:

Du sprichst von der Rentenversicherung, gell.

 

Darauf könnte man kaum kommen, weil ich ja nur „in der Rentenversicherung“ geschrieben habe. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
vor 3 Minuten von chirlu:

Verträge und Altersteilzeit hast du jetzt nachträglich reingebracht. Warum soll jemand, der mit 50 Privatier wurde und nur Geld bis 62 hat, besonders geschützt werden? Grundsicherung kann er natürlich bekommen, wenn nötig.

Wo ist der Unterschied zwischen dem 55 jährigen Privatier, der nach geltender Regelungen plant, zu dem 55 jährigen, der gerade den Alterteilzeitvertrag unterschrieben hat, weil er mit geltenden Regelung plant?
Warum darf man so eine Aspekt nicht einbringen?

 

vor 11 Minuten von chirlu:

Darauf könnte man kaum kommen, weil ich ja nur „in der Rentenversicherung“ geschrieben habe. :-*

Genau, und da du die Krankenkasse, um die es mir in den vorangegangen Beiträgen geht, nicht erwähnt hast, habe ich noch mal wieder holt, dass du nur von der Renteversicherung schreibst. Ich hab dich da nicht überlesen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 13 Minuten von OttoKleinanleger:

da du die Krankenkasse, um die es mir in den vorangegangen Beiträgen geht, nicht erwähnt hast

 

Muss man alles superausdrücklich machen? Dann noch einmal: Übrigens gibt es bei Minijobs in der Rentenversicherung schon heute eine Mindestbetragsbemessungsgrenze (von 175 Euro). Es wäre also nicht völlig fernliegend, so etwas (möglicherweise mit einem anderen Betrag) auch für die Krankenversicherung einzuführen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
42 minutes ago, OttoKleinanleger said:

13% Pauschale

Interessant, wusste ich nicht:

 

Minijobzentrale schreibt:

"Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst Ihres Minijobbers. 

Ihre Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihrer Minijobber abziehen.

Dieser pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Daraus entsteht für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
vor 5 Minuten von mmusterm:

Minijobzentrale schreibt:

" Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst Ihres Minijobbers. 

13% bei gewerblicher Anstellung, 5% bei privater.
 

vor 5 Minuten von mmusterm:

hre Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihrer Minijobber abziehen.

Dieser pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Daraus entsteht für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld. 


Der Beitrag wird nur fällig, wenn der Minijobber pflicht, freiwillig oder familienversichert in der GKV ist. Bei privat Versicherten ist der Beitrag nicht fällig. So gesehen hat der Minijobber schon vorher einen Krankenversicherungsschutz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...