Zum Inhalt springen
Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
Am 24.6.2026 um 10:15 von s1lv3r:

Für nicht-Erwerbstätige, die freiwillig versichert sind, gibt es jetzt ja auch schon einen Mindestbeitrag, der sich aus einem fiktiven Mindesteinkommen errechnet, welches dann einfach angesetzt wird:

Ich kenn die jetzige Regelung. Normalerweise entstehen für Sozialabgaben auch Gegenleistung, sind ja keine Steuern. Es geht scheinbar darum die Einnahmenseite zu vergrößern. In dem Zusammenhang wird ja auch über den Wegfall der Familienversicherung (für Inländer (SCNR)) (edit 27.06.26: s.u.) gesprochen. <Ironie>Der Lars kennt da ja viele Frauen, die wegen der Familenversicherung gar nicht arbeiten können.</Ironie> Gerade mit dem Wegfall der Minijobs trifft es die Familien, wo ein Teil Erziehungs- und/oder Care-Arbeit macht und dieser Teil etwas hinzu verdient.

Wenn also jetzt ab dem ersten Euro eine Pflichtversicherung in der GKV bestehen soll, dann wäre man auch ab dem ersten Euro auch Mitgleid. Man hätte damit sicher die Beitragszahlerbasis vergrößert, aber es gäbe auch ein Minderheit die davon profitiert, <Ironie> was so ja nicht sein darf. </Ironie> Ich kann mir vorstellen, dass zum Stopfen dieser möglichen Lücke eine Angleichung der Regelung für Pflichversicherte an die Regelung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte kommen könnte, also eine Mindestbemessungsgrundlage und ggf Einbeziehung von Kapitalerträgen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Man wird sehen, alles Spekulation.

 

 

Am 24.6.2026 um 09:57 von HalloAktie:

Darf ich mal anregen, die Wendung "worst case" etwas selektiver einzusetzen? Hier geht es dem Anschein nach darum, dass man dachte, früh nicht mehr arbeiten zu müssen und das auch tun kann, aber tatsächlich ungeplant für maximal 1 Jahr ein Dispositionsjahr nehmen oder einen Teilzeitjob suchen müsste. 

Es gibt durchaus eine sehr kleine Minderheit, die schon unter 60 aus dem Job raus sind und mit der Rente für langjährig Beschäftigte ab 63 oder der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Beschäftigte ab 65 geplant haben. Wenn da im ersten Fall ein Jahre mehr zwischenfinaziert werden muss oder im zweiten Fall gar 2 Jahre, bzw die Rente mit Abschlägen für 24 Monate gewählt werden muss, dann kann das schon schmerzhaft sein.

Ich wüsste nicht, wie ein Dispositionsjahr die Lücke füllen soll und der Teilzeitjob zum Mindestlohn kann dann auch zum Vollzeitjob zum Mindestlohn werden, denn man ist ja schon raus aus dem angestammten Job und hat ggf eine nicht dem Mindestlohn entsprechende Kostenstruktur.

Aber im Prinziep trifft es alle. Da wo es alle trifft, sind die Maßnahmen zunächst klein, da wo es schmerzhaft wird, trifft es überschaubare Bevölkerungsgruppen. Für eine bescheidene Ausgangslage gibt es halt keine Patentlösung. 
 

---
edit 27.06.2026
Bezüglich der Familienverischerung für Partner bin ich jetzt schlauer. Die Meldungen die ich im Hinterkopf hatte (z.Bsp. Welt ) sind falsch und somit hatte ich unrecht. Die Änderung gilt laut Bundesregierung auch für nicht im Inland wohnende Partner.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26

"
Die Regelung gilt auch, wenn die mitversicherte Person ihren Wohnsitz im Ausland hat und die Mitversicherung aus einem Sozialversicherungsabkommen (z.B. Türkei) abgeleitet wird."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor einer Stunde von OttoKleinanleger:

Es gibt durchaus eine sehr kleine Minderheit, die schon unter 60 aus dem Job raus sind und mit der Rente für langjährig Beschäftigte ab 63 oder der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Beschäftigte ab 65 geplant haben. Wenn da im ersten Fall ein Jahre mehr zwischenfinaziert werden muss oder im zweiten Fall gar 2 Jahre, bzw die Rente mit Abschlägen für 24 Monate gewählt werden muss, dann kann das schon schmerzhaft sein.

 

Zweifellos. Aber sind solche Privatiers, die zu eng kalkuliert haben, schützenswert?

 

Übrigens gibt es bei Minijobs in der Rentenversicherung schon heute eine Mindestbetragsbemessungsgrenze (von 175 Euro). Man bekommt also einen Monat Pflichtbeitragszeit nicht unter 32,55 Euro insgesamt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor einer Stunde von chirlu:

Zweifellos. Aber sind solche Privatiers, die zu eng kalkuliert haben, schützenswert?

 


Das muss jeder selbst wissen, wie wichtig ein Vertrauenschutz ist. Altersteilzeit ist Beispielsweise ab 55 möglich. Aber ist diese Personengruppe schützenswert, nur weil sie sich auf geltendes Recht verlassen und von Fehlanreizen hat locken lassen? Es hätte doch klar sein müssen, dass man keine so lanfristigen Verträge macht. Was ist mit dem Vertrauenschutz bei Lebensversicherungen vor 2005, wo dann doch Sozialabgaben fällig werden, ggf auch Steuern. Sind die schützenswert, wo doch jeder wusste, dass die Demografie tickt.

 

vor einer Stunde von chirlu:

Übrigens gibt es bei Minijobs in der Rentenversicherung schon heute eine Mindestbetragsbemessungsgrenze (von 175 Euro). Man bekommt also einen Monat Pflichtbeitragszeit nicht unter 32,55 Euro insgesamt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Du sprichst von der Rentenversicherung, gell.

Ich hatte aber gar nicht auf dem Schirm, dass Minijobs auch 5% bzw. 13% Pauschale für die Krankenversicherung fällig werden, zumindest für die Mitglieder der GKV. Asche auf mein Haupt.
Dann schaun wir mal, wie das zukünftig bei Geringbeschäftigungen laufen soll. Es bleibt spannend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 4 Minuten von OttoKleinanleger:

Es hätte doch klar sein müssen, dass man keine so lanfristigen Verträge macht.

 

Verträge und Altersteilzeit hast du jetzt nachträglich reingebracht. Warum soll jemand, der mit 50 Privatier wurde und nur Geld bis 62 hat, besonders geschützt werden? Grundsicherung kann er natürlich bekommen, wenn nötig.

 

vor 5 Minuten von OttoKleinanleger:

Du sprichst von der Rentenversicherung, gell.

 

Darauf könnte man kaum kommen, weil ich ja nur „in der Rentenversicherung“ geschrieben habe. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
vor 3 Minuten von chirlu:

Verträge und Altersteilzeit hast du jetzt nachträglich reingebracht. Warum soll jemand, der mit 50 Privatier wurde und nur Geld bis 62 hat, besonders geschützt werden? Grundsicherung kann er natürlich bekommen, wenn nötig.

Wo ist der Unterschied zwischen dem 55 jährigen Privatier, der nach geltender Regelungen plant, zu dem 55 jährigen, der gerade den Alterteilzeitvertrag unterschrieben hat, weil er mit geltenden Regelung plant?
Warum darf man so eine Aspekt nicht einbringen?

 

vor 11 Minuten von chirlu:

Darauf könnte man kaum kommen, weil ich ja nur „in der Rentenversicherung“ geschrieben habe. :-*

Genau, und da du die Krankenkasse, um die es mir in den vorangegangen Beiträgen geht, nicht erwähnt hast, habe ich noch mal wieder holt, dass du nur von der Renteversicherung schreibst. Ich hab dich da nicht überlesen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 13 Minuten von OttoKleinanleger:

da du die Krankenkasse, um die es mir in den vorangegangen Beiträgen geht, nicht erwähnt hast

 

Muss man alles superausdrücklich machen? Dann noch einmal: Übrigens gibt es bei Minijobs in der Rentenversicherung schon heute eine Mindestbetragsbemessungsgrenze (von 175 Euro). Es wäre also nicht völlig fernliegend, so etwas (möglicherweise mit einem anderen Betrag) auch für die Krankenversicherung einzuführen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
42 minutes ago, OttoKleinanleger said:

13% Pauschale

Interessant, wusste ich nicht:

 

Minijobzentrale schreibt:

"Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst Ihres Minijobbers. 

Ihre Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihrer Minijobber abziehen.

Dieser pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Daraus entsteht für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
vor 5 Minuten von mmusterm:

Minijobzentrale schreibt:

" Bei Minijobs mit Verdienstgrenze zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst Ihres Minijobbers. 

13% bei gewerblicher Anstellung, 5% bei privater.
 

vor 5 Minuten von mmusterm:

hre Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihrer Minijobber abziehen.

Dieser pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Daraus entsteht für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin kein eigener Krankenversicherungsschutz und auch kein Anspruch auf Krankengeld. 


Der Beitrag wird nur fällig, wenn der Minijobber pflicht, freiwillig oder familienversichert in der GKV ist. Bei privat Versicherten ist der Beitrag nicht fällig. So gesehen hat der Minijobber schon vorher einen Krankenversicherungsschutz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee
vor 4 Stunden von OttoKleinanleger:

Wegfall der Familienversicherung (für Inländer

Gibt es eine zuverlässige Quelle dafür, dass die Familienversicherung nur für Inländer wegfallen soll oder ist das nur das von dir hinlänglich bekannte Geschwurbel? 

 

Nach meinem Kenntnisstand soll die Familienversicherung (d.h. Mitversicherung von Kindern) überhaupt nicht wegfallen.  Diskutiert wird, ob Ehe- und Lebenspartner einen eigenen Beitrag zahlen sollen. Und das unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
· bearbeitet von Cando
vor 5 Stunden von odensee:

Gibt es eine zuverlässige Quelle dafür, dass die Familienversicherung nur für Inländer wegfallen soll oder ist das nur das von dir hinlänglich bekannte Geschwurbel? 
 

Womöglich bezog sich dieser Zusatz darauf, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland für die Familienversicherung erforderlich ist (§ 10 Abs. Nr. 1 SGB V). Man könnte also sagen, dass die Familienversicherung „nur für Inländer“ eingeschränkt werden soll, da sie von vornherein einen Inlandsbezug voraussetzt. Insofern wäre der Zusatz dann überflüssig. Mit der Staatsangehörigkeit hat das natürlich nichts zu tun. 

 

Zitat

 

Nach meinem Kenntnisstand soll die Familienversicherung (d.h. Mitversicherung von Kindern) überhaupt nicht wegfallen.  Diskutiert wird, ob Ehe- und Lebenspartner einen eigenen Beitrag zahlen sollen.

 

Sowohl die Mitversicherung für Kinder als auch für Ehegatten wird als Familienversicherung bezeichnet, es soll also eine Variante davon abgeschafft werden. Genauer gesagt sogar noch mit Rückausnahme, da Ehegatten, die Kinder unter 6 Jahren erziehen, weiterhin kostenlos mitversichert sein sollen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor 6 Stunden von odensee:

Gibt es eine zuverlässige Quelle dafür, dass die Familienversicherung nur für Inländer wegfallen soll oder ist das nur das von dir hinlänglich bekannte Geschwurbel? 

 

Nach meinem Kenntnisstand soll die Familienversicherung (d.h. Mitversicherung von Kindern) überhaupt nicht wegfallen.  Diskutiert wird, ob Ehe- und Lebenspartner einen eigenen Beitrag zahlen sollen. Und das unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

 

Ja, ich spiele auf die sozial bilateralen Abkommen an, die es mit einigen Ländern gibt und wo es ein paar Länder gibt, wo das auch die Krankenkasse beinhaltet ( Focus online ). Kostet nicht viel, aber wenn man plant an der Familienversicherung, bzw wie du es konkretisierst, an der Mitversicherung des Ehepartners zu schrauben, dann kann man auch darüber nachdenken, ob man bei diesen Verträgen nicht nachregelt. Die Regierung argumentierte ja, dass es viel teuerer wäre, wenn jetzt die Familienmitglieder aus dem Ausland nach Deutschland ziehen würden. Denkt man jetzt aber umgekehrt, dann würde der Ehepartner bei Umzug ins betroffene Ausland wieder ohne extra Zahlung versichert sein, sofern man denn die diskutierten Änderungen an der Familenversicherung umsetzen würde.

 

vor 6 Stunden von odensee:

oder ist das nur das von dir hinlänglich bekannte Geschwurbel?


Was soll das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HalloAktie

Aus dem von dir verlinkten Artikel:

 

"Insbesondere aus rechten und rechtsradikalen Kreisen ist immer wieder zu hören, die Zahlungen seien „Wahnsinn“ und einer der Gründe, weshalb die Beiträge zur GKV ständig steigen würden. Wie FOCUS online bereits vorrechnete, ist diese Behauptung nicht haltbar.

Denn selbst wenn man das Abkommen mit der Türkei stoppen würde, läge die Entlastung eines gesetzlich Krankenversicherten, der den aktuellen Höchstbeitrag von 843,53 Euro zahlt, gerade mal bei rund 5 Cent im Monat."

 

vor 54 Minuten von OttoKleinanleger:

Ja, ich spiele auf die sozial bilateralen Abkommen an, die es mit einigen Ländern gibt

Ist für mich kein Thema für einen Altersvorsorge-Faden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 12 Stunden von OttoKleinanleger:

In dem Zusammenhang wird ja auch über den Wegfall der Familienversicherung (für Inländer (SCNR)) gesprochen.

Die Familienversicherung fällt aber gar nicht weg. Es ist lediglich ein Beitragszuschlag beim Mitglied geplant.

 

vor 7 Stunden von odensee:

Nach meinem Kenntnisstand soll die Familienversicherung (d.h. Mitversicherung von Kindern) überhaupt nicht wegfallen.  Diskutiert wird, ob Ehe- und Lebenspartner einen eigenen Beitrag zahlen sollen. Und das unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Der Ehepartner soll keinen "eigenen Beitrag" zahlen, sondern das Mitglied soll einen Beitragszuschlag für den mitversicherten Ehepartner zahlen.

 

vor 1 Stunde von Cando:

Sowohl die Mitversicherung für Kinder als auch für Ehegatten wird als Familienversicherung bezeichnet, es soll also eine Variante davon abgeschafft werden.

Keine Variante soll abgeschafft werden, sondern für mitversicherte Ehepartner soll ein Beitragszuschlag fällig werden.

 

vor einer Stunde von OttoKleinanleger:

Denkt man jetzt aber umgekehrt, dann würde der Ehepartner bei Umzug ins betroffene Ausland wieder ohne extra Zahlung versichert sein, sofern man denn die diskutierten Änderungen an der Familenversicherung umsetzen würde.

Was so alles diskutiert wird, weiß ich nicht genau. Laut aktuellem Gesetzentwurf wird der Beitragszuschlag aber auch dann fällig, wenn der mitversicherte Ehepartner im Ausland lebt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor 1 Stunde von HalloAktie:

Ist für mich kein Thema für einen Altersvorsorge-Faden. 

Wie sind wir dahin gekommen? Es wurden Belege für meine Spitze gefordert, dass der Wohnsitz plötzlich einen Unterschied machen könnte, daher der Focus Artikel, damit man weiß worum es geht, es gibt ja sonst nicht so viele Berichte über diese Sozial-Abkommen.
Wie bin ich auf die Krankenkasse gekommen? Na weil sich da durch die Rentenreformvorschläge Änderungen im Bereich Mini-/Midijob ergeben. Das Kommisionpapier spricht zwar nur vom Rentenanteil, schlägt aber vor alle Sonderbegünstigungen zu streichen und auch diese Jobs voll sozialversicherungspflichtig zu machen, was für mich die Krankenkasse einschließt. So wie ich es verstanden habe, werden diese dann wie normale Jobs ab 2000 Euro behandelt. Da kann ich mir wiederum nicht vorstellen, dass man schon mit einem Kleinstjob in der gesetzlich Krankenversicherungs pflichtversichert ist mit allen Rechten(!). Ich könnte mir vorstellen, dass es da eine Art Mindestbemessungsgrundlage geben wird, wie bei den freiwillig gesetzlich Versicherten auch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser dann genauso hoch ist, wie bei freiwillig Versicherten. Da würd sich kein Kleinjob lohnen.

Und hier schließt sich der Kreis, warum ich überhaupt in die Diskussion eingestiegen bin. Vielleicht kann man mit den möglichen Änderungen als Privatier seinen Krankenkassenbeitrag durch einen Kleinstjob drücken, weil dieser dann eine Pflichtversicherung in der GKV zu günstigeren Konditionen bedeutet.

So oder so, wenn die Vorschlage der Rentenkommision umgesetzt werden, werden sich die Regeln bezüglich der Krankenversicherung für Mini- und Midijobs ändern, zumindest nach meinem Verständnis.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
Am 24.6.2026 um 23:28 von franko:

Die Familienversicherung fällt aber gar nicht weg. Es ist lediglich ein Beitragszuschlag beim Mitglied geplant.

Gut sie fällt nicht weg, sie soll nur nicht mehr kostenlos sein und jetzt Geld kosten, wenn auch löblicherweise prozentual.

 

Am 24.6.2026 um 23:28 von franko:

Was so alles diskutiert wird, weiß ich nicht genau. Laut aktuellem Gesetzentwurf wird der Beitragszuschlag aber auch dann fällig, wenn der mitversicherte Ehepartner im Ausland lebt.


Asche auf mein Haupt, mir fehlt gerade die Lust den Entwurf zu lesen. Müssten dann nicht auch die Sozial-Abkommen mit den betroffenen Ländern, bei denen es diese Familenmitversicherung gibt, geändert werden? Anyway, es war nur eine Spitze, nichts wo ich jetzt seitenlang drauf rum reiten will.


----

edit 27.06.2026:

franko hat Recht und ich bin auf dem Holzweg. In https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26 steht folgender Satz:
"... Die Regelung gilt auch, wenn die mitversicherte Person ihren Wohnsitz im Ausland hat und die Mitversicherung aus einem Sozialversicherungsabkommen (z.B. Türkei) abgeleitet wird. ..."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morini
· bearbeitet von morini
vor 8 Stunden von HalloAktie:

"Insbesondere aus rechten und rechtsradikalen Kreisen ist immer wieder zu hören, die Zahlungen seien „Wahnsinn“ und einer der Gründe, weshalb die Beiträge zur GKV ständig steigen würden. Wie FOCUS online bereits vorrechnete, ist diese Behauptung nicht haltbar.

Denn selbst wenn man das Abkommen mit der Türkei stoppen würde, läge die Entlastung eines gesetzlich Krankenversicherten, der den aktuellen Höchstbeitrag von 843,53 Euro zahlt, gerade mal bei rund 5 Cent im Monat."

 

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit:

Die Unterstützung anderer Staaten muss über das deutsche Steuersystem, und nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen, finanziert werden.

Seit vielen Jahren sind nämlich die privat Krankenversicherten auch hierbei fein raus, da von diversen Seiten in die Beitragstöpfe der GKVs gegriffen wird, um unser Steuersystem zu entlasten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
HalloAktie

@morini Kann man sicherlich so sehen. Wenn die privaten Versicherungen eine 21-Euro-Pauschale finanzieren müssten, würden sie wahrscheinlich erstmal Faktor 3,5 draufklatschen, weil der Mindestbetrag nicht erreicht wäre :-)

 

Da die detailierte Empfehlung der Kommission zu den Selbstständigen noch nicht erwähnt wurde: Stichtagsregelung wissen wir schon- ab Stichtag alle in die GRV, außer Versorgungswerke/ berufsständische Vorsorge. Erste drei Jahre nach erster Gründung halbe Beiträge. Alle Vorherigen können die GRV abwählen (opt-out), müssen dann aber (glaube ich) adäquate Vorsorge nachweisen (z.B. per Rürup-Vertrag). Also sie haben an vieles gedacht, was wir hier diskutiert hatten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
· bearbeitet von franko
Tippfehler ausgebessert
vor 12 Stunden von OttoKleinanleger:

Müssten dann nicht auch die Sozial-Abkommen mit den betroffenen Ländern, bei denen es diese Familenmitversicherung gibt, geändert werden?

Da muss gar nichts geändert werden. In den Sozialversicherungsabkommen wird niemandem explizit die Familienversicherung als konkrete Leistung zugesagt. Dort steht nur, dass Leistungen, die vom Aufenthalt in einem Staat abhängen, auch bei Aufenthalt im jeweils anderen Staat gewährt werden.

 

vor 5 Stunden von morini:

Die Unterstützung anderer Staaten muss über das deutsche Steuersystem, und nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen, finanziert werden.

Mit der Familienversicherung wird eine Versicherungsleistung erbracht, für die das Mitglied in der Regel Beiträge zahlt – künftig sogar mit Beitragszuschlag.

 

vor 5 Stunden von morini:

Seit vielen Jahren sind nämlich die privat Krankenversicherten auch hierbei fein raus, da von diversen Seiten in die Beitragstöpfe der GKVs gegriffen wird, um unser Steuersystem zu entlasten.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Die Versicherten zahlen seit eh und je extra Beiträge für ihre Familienangehörigen.

Aber auch dieser Aspekt hat eigentlich nichts mit Altersvorsorge oder Rente zu tun...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Ein ganz anderes Rentenkonzept? Neue Ideen von Elon Musk:

Zitat

Warum Elon Musk die Rente für überflüssig hält

 

Für die Rente vorsorgen? Das braucht man im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz nicht mehr, sagt Elon Musk. Er geht sogar noch weiter: Auch Geld würde obsolet werden.

Quelle: Die Welt (ich habe auch nicht mehr als den Teaser gelesen)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor
Zitat

Auch Geld würde obsolet werden.

Hm, zu viel Star Trek geguggt...? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Deshalb sammelt er gerade so fleißig Anlegergelder ein - Vorsicht Ironie!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

1) Scope: Die Beiträge für die geplante GRV-Kapitalrente werden das deutsche Wirtschaftswachstum verringern, siehe https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a3d3b2b507c0ee6f17a81b2/rentenreform-stabilitaet-fuer-deutschlands-finanzen-aber-wachstumseinbussen-drohen.html und https://scoperatings.com/announcements/research-announcement/EN/180596

 

2) Verfassungsrechtler Ulrich Becker sieht kein verfassungsrechtliches Problem darin, die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zügig zu streichen: „Sie stellt eine Privilegierung der berechtigten Versicherten dar, die der Gesetzgeber ohne spezielle Übergangszeit abschaffen kann“, sagt Becker. Das Vertrauen auf den Fortbestand der Privilegierung ist aus seiner Sicht „nicht besonders schützenswert“.

https://www.welt.de/wirtschaft/plus6a3bbad403b2c4af362761e8/nicht-besonders-schuetzenswert-so-schnell-laesst-sich-die-rente-mit-63-abschaffen.html (Bezahlschranke)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar

Finanztip beschreibt im aktuellen Newsletter etwas genauer die Pläne zur Aktienrente. Da gibts Infos, die kannte ich dazu so bisher noch nicht, finde ich aber sehr spannend und gut:

 

„Was ist bei der Kapitalrente geplant?

 

Laut Vorschlag musst Du dafür zusätzliche Rentenbeiträge zahlen. Aktuell zahlen Du und Dein Arbeitgeber 18,6 % vom Bruttogehalt. Für die Kapitalrente sollen mittelfristig nochmal 2 % dazu kommen, je 1 % für Dich und Deinen Arbeitgeber.

Heißt: Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 52.000 € brutto wären das für Dich 520 € mehr Rentenbeitrag im Jahr. Dieselbe Summe steuert Dein Arbeitgeber bei. Macht über 1.000 € pro Jahr für die Aktienrente.

Der Extrabeitrag soll in den ersten Jahren der geplanten Aktienrente stufenweise in 0,5-%-Schritten steigen. Im ersten Jahr der Aktienrente (2028) wären es 0,5 %, im zweiten 1 % bis 2031 die 2 % erreicht sind.


Rentenbeiträge werden investiert

Das Geld soll dann in einen Fonds, also am Kapitalmarkt investiert werden. Dabei sind vor allem drei Sachen wichtig:  


Fonds fast frei wählbar: Du sollst selbst entscheiden können, in welchen Fonds aus einer vorgegebenen Auswahl investiert wird. Tust Du das nicht, fließt Dein Geld automatisch in einen öffentlich vorgegebenen Fonds. In beiden Varianten ist aus unserer Sicht entscheidend, dass die Aktienquote der Fonds hoch ist, Du also hohe Renditeaussichten hast. Schonmal gut: Die Kommission fordert Effektivkosten von max. 0,1 % pro Jahr

 

Kein Umlageverfahren: Das so hoffentlich renditestark angelegte Geld sparst Du für Dich selbst an. Es fließt nicht ins Umlageverfahren wie die heute 18,6 % vom Brutto, finanziert also nicht die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Es ist für Dich. Die Kapitalrente ist also ein völlig anders tickender Extrabaustein der gesetzlichen Rente

 

Übergangsfaktor: Hast Du nicht mehr lang bis zur Rente, kann sich Dein investiertes Geld nicht mehr gut bzw. lang vermehren. Damit Du keinen Nachteil durch die Reform hast, soll es deshalb eine Übergangsregelung für Jahrgänge geben, die bis ca. Mitte der 2040er Jahre in Rente gehen.“

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Glaubt hier eigentlich jemand, dass sich mit Aktien ein Vermögen aufbauen lässt, wenn es alle machen? Wo soll das Vermögen denn herkommen? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Puppi
vor 2 Minuten von stagflation:

Glaubt hier eigentlich jemand, dass sich mit Aktien ein Vermögen aufbauen lässt, wenn es alle machen? Wo soll das Vermögen denn herkommen? 

So langsam mache ich mir echt Sorgen um dich :unsure:.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...